kleiner Einwand.
Danke für die blitzschnelle Antwort.
- Das heißt also, der Wertverfall lässt die Bank kalt.
- Beim Crash wird die Bank nicht aus eigener Not die ganze Hypothek
kündigen.- Neubewertung nach Festzinsablauf könnte/wird die ganze Finanzierung
platzen lassen.Habe ich das richtig verstanden?
Die Antwort hast du schon richtig verstanden aber 8-tung.
Lies deinen Vertrag zuerst genau durch und prüfe unter welchen Bedingungen, dir der Vertrag gekündigt werden kann (i.d.Regel bei Einkommensveränderungen, Liegenschaftswert etc.). Das kann sehr rasch gehen.
Versuch dich abzusichern und schliesse, falls notwendig bei einer anderen Bank einen neuen Vertrag ab. Teste zuerst einmal dort, wo du sicher nicht hingegen würdest um die Argumente der Gegenpartei zu kennen.
Hab dazu einen Beitrag geschrieben. Such da mit jacques und Festhypothek.
Viel Erfolg
gesamter Thread:
- Was passiert beim Crash mit Immos? -
Kamelzehe,
13.03.2008, 02:43
- Bei Festzinsvereinbarung zunächst nichts, dann bei Ablauf Neubewertung. (oT)
-
eddie09,
13.03.2008, 02:46
- Das heißt ... -
Kamelzehe,
13.03.2008, 02:50
- Theoretisch ja,solange die Bonität stimmt, passiert nicht viel. (oT)
-
eddie09,
13.03.2008, 03:02
- kleiner Einwand. - Jacques, 13.03.2008, 07:15
- Theoretisch ja,solange die Bonität stimmt, passiert nicht viel. (oT)
- Das heißt ... -
Kamelzehe,
13.03.2008, 02:50
- Ruhe bewahren erstmal -
yoyo,
13.03.2008, 02:54
- Das hört sich gut an. - Kamelzehe, 13.03.2008, 03:09
- Es sei denn, die Bank säße selbst in der K......, weil........ -
Merlin,
13.03.2008, 03:14
- Klar, wenn die Bank selbst - yoyo, 13.03.2008, 03:17
- Leider keine Entwarnung - fatale Situation -
Wayne Schlegel,
13.03.2008, 03:43
- Aha, das hört sich aber gar nicht gut an. -
Kamelzehe,
13.03.2008, 04:33
- ...Australien gegen Deutschland freiwillig zu tauschen, daß scheint der Kardinalfehler zu sein - Cichetteria, 13.03.2008, 10:05
- Aha, das hört sich aber gar nicht gut an. -
Kamelzehe,
13.03.2008, 04:33
- Ich rate mal und schreibe was ich weiß, inzwischen ohne Garantie - prinz_eisenherz, 13.03.2008, 06:19
- siehe auch Eichelburg (oTmL) - MariaBitterlich, 13.03.2008, 13:31
- Bei Festzinsvereinbarung zunächst nichts, dann bei Ablauf Neubewertung. (oT)
