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<title>Das Gelbe Forum: Archiv 2007-2017 - Dann ist man aber sehr heftig an sein Weib gebunden ...</title>
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<description>Das Gelbe Forum: Archiv 2007-2017</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Dann ist man aber sehr heftig an sein Weib gebunden ... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>einem freiberuflichen Bekannten kam es recht teuer, dass die Frau die gesamte Buchhaltung machte, incl. der wohl nicht ganz offiziellen (ist alles verjährt). </p>
<p>Das mit der Vermietung hat mir mal ein &quot;Traumhaus&quot; verekelt. Angeblich an die Bekannte mit östlichem Dialekt noch auf die nächsten 30 Jahre vermietet für ein Apple und ein Ei.<br />
Der Ex-Eigentümer hat derart viele Schulden, dass dem selbst die Aufdeckung eines Betruges nicht weiter stören würde. Der ist 70 und wirklich passieren tut dem nix mehr.</p>
<p>Eine mutige (Lehrer ? <img src="images/smilies/ironie.gif" alt="[[ironie]]" />) Fam. bot absurd viel.</p>
<p>Dies zeigt mal wieder eindeutig, wie albern diese Wertgutachten sind. Im &quot;Gutachten&quot; (ich nenne die wertlose Verkaufsprospekte zur Enthaftung des Staates) wird nicht einmal dokumentiert, wer seit wann offz. dort gemeldet ist <img src="images/smilies/kotz.gif" alt="[[kotz]]" />.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5275</link>
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<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 14:24:26 +0000</pubDate>
<dc:creator>LenzHannover</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Grundschuld = Poisson pill? aus der Praxis.... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi Mephistopheles,</p>
<p>ja gute Idee, wird in der Praxis auch gemacht:</p>
<p>Der Eigentümer vermietet zB. bei drohender ZV für einen geringen Mietpreis an Verwandschaft!!</p>
<p>Dadurch wird der Wert der Immobilie gesenkt und es gibt weniger Interessierte und ersteigert dann für geringen Preis in der ZV über andere Verwandte wieder zurück.</p>
<p>Verhindern kann das der Gläubiger nur, indem er auch die Zwangsverwaltung beantragt.</p>
<p>Oft kommt auch eine Notiz während der Versteigerung zum Aufruf, das Wohnung jetzt mit unbekannter Miethöhe und  Mieter vermietet ist. Dann ersteigert eigentlich auch keiner (aber keine Garantie) mehr.</p>
<p>Interesant fand ich auch ein Konstrukt in dem der Gesellschafter einer GmbH die Eigentumswohnung die Eigentum der GmbH war als Generalbevollmächtigter von der GmbH gemietet hat. Der wohnte da und zahlte kaum Miete. Falls GmbH pleite, dann hatte er auf alle Fälle eine günstige Miete. An so einen Profi traut sich dann auch keiner mehr ran, den will doch keiner als Mieter haben.</p>
<p>Vorstellen könnte ich mir auch, das man eine unbelastete Immobilie tatsächlich bis unters Dach mit einer Grundschuld belastet, die dann in den Safe kommt. So kriegt man vom Ersteigerer die Grundschuld bezahlt und hat den Wert des Hauses wieder Cash auf dem Konto. Für Selbständige die mit Privatvermögen voll haften ist das zu überlegen!!! Am besten über die in Gütertrennung lebende Ehefrau, die dann die Grundschuld zeigt und einfordert.</p>
<p>Naja, da gibts bestimmt noch mehr raffinierte Konstellationen!!!</p>
<p>Beste Grüße</p>
<p>Bambus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5222</link>
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<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 08:28:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bambus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Grundschuld = Poisson pill? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><img src="images/smilies/euklid.gif" alt="[[euklid]]" /><img src="images/smilies/euklid.gif" alt="[[euklid]]" /><img src="images/smilies/euklid.gif" alt="[[euklid]]" /></p>
<p>Auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen :)</p>
<blockquote><p><br />
ist es eigentlich abwegig anzunehmen, dass der Ex-Eigentümer, als er sah,<br />
dass er sein Häusle nicht wird behalten können, dieses genauso wie bei<br />
einer feindlichen Unternehmensübernahme mit einer poisson pill zur<br />
freudigen Überraschung des Nacherwerbers ausgestattet hat? <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /><br />
<img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> </p>
<p>Und müssen vielleicht die Beamten, die ihre überschüssige Beihilfe gerne<br />
gewinnbringend in Zwangsversteigerungen der Häuser der weniger von<br />
staatlicher Fürsorfe Begünstigten investieren möchten, in Zukunft öfters<br />
mit solchen poisson pills rechnen? <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /><br />
<img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /></p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5162</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5162</guid>
<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 03:27:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>yak</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Klärung des Begriffs Titel, vollstreckbarer Titel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi allerseits,</p>
<p>mit dem Begriff Titel ist das etwas komplizierter in Deutschland:</p>
<p>Ein Kreditvertrag, Kaufvertrag u.s.w. ist an sich noch kein Titel.</p>
<p>Ein Titel ist im rechtssinn Z.B. ein Urteil eines deutschen Gerichtes darüber, das man einen Anspruch z.B. aus einem Vertrag (z.B. Kreditvertrag) hat.</p>
<p>Nach Wikipedia:</p>
<p>&quot;Ein Titel (lat. titulus) bezeichnet in der Rechtswissenschaft ein verbrieftes Recht, das nicht nur in materiellem Sinne begründet ist und weiterhin besteht, sondern gerade von einer Autorität verifiziert und perpetuiert wurde, um bei uneingeschränkter Anerkennung geltend gemacht werden zu können, ohne dass es weiter hinterfragt werden darf.</p>
<p>Die Titulierung sichert durch Formstrenge und -Einheitlichkeit einen fluiden Rechts- und Wirtschaftsverkehr. Daher bedarf es zur Verkehrsfähigkeit meist eines Dokuments.</p>
<p>International bezeichnet man im Rechtsverkehr über den Titel auch den Rechtsinhaber: etwa frz. titulaire = Inhaber. In Deutschland ist dies nicht üblich.&quot;</p>
<p>Um aus einem Titel zu vollstrecken benötigt man einen vollstreckbaren Titel.<br />
Ein Gerichtsurteil ist also ein Titel und vollstreckbar wird dieser Titel mit einer sogenannten Vollstreckungsklausel, die ausdrücklich beantragt werden muß!</p>
<p>Es gibt wohl einen riesigen Unterschied in der Begriffsdefinition in Deutschland und USA!! In USA ist wohl schon der Vertrag ein Titel. (bin mir hier unsicher!)</p>
<p>So ist eine Grundschuld noch kein Titel. Erst mit einem Urteil über die Grundschuld durch ein Gericht hat man einen Titel. Um diesen Arbeitsschritt zu umgehen wird die Grundschuld vor einem Notar mit einer Vollstreckungsklausel versehen und notariell beurkundet. Damit haben sich dann die Vertragspartner auf die sofortige Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung geeinigt.</p>
<p><br />
Beste Grüße<br />
Bambus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5144</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5144</guid>
<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 00:03:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bambus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Grundschuld = Poisson pill? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Yak,</p>
<blockquote><p>Was ich auch sehr bezeichnend finde, dass es wohl schon als völlig normal<br />
empfunden wird, wenn ein Küchenstudio 13.000.00 Euro einfordert, ohne<br />
(angeblich) auch nur einen Finger dafür krumm gemacht zu haben. Ethik,<br />
Fairniss? Ein Fremdwort in Deutschland. Da wird eher noch den Betroffenen<br />
die Schuld gegeben - siehe die Antwort von Weissgarnix auf mein Posting.</p>
</blockquote><p>ist es eigentlich abwegig anzunehmen, dass der Ex-Eigentümer, als er sah, dass er sein Häusle nicht wird behalten können, dieses genauso wie bei einer feindlichen Unternehmensübernahme mit einer poisson pill zur freudigen Überraschung des Nacherwerbers ausgestattet hat? <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> </p>
<p>Und müssen vielleicht die Beamten, die ihre überschüssige Beihilfe gerne gewinnbringend in Zwangsversteigerungen der Häuser der weniger von staatlicher Fürsorfe Begünstigten investieren möchten, in Zukunft öfters mit solchen poisson pills rechnen? <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> </p>
<p>Das gilt natürlich nicht für die hier im Forum mitlesenden Staatsdiener, weil die sind ja ab jetzt gewarnt. <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> <img src="images/smilies/freude.gif" alt="[[freude]]" /> </p>
<p><br />
Gruß<br />
Mephistopheles</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5143</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5143</guid>
<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 00:01:07 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mephistopheles</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke, Lenz, fuer Deine Bestaetigung dieses rechtlichen Sachverhalts (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das haben die Halb-Kriminellen noch nicht geändert, wobei Schäuble das ggf. &gt; egal sein wird</p>
</blockquote><p>Ja. </p>
<blockquote><p>und der Kfz-Brief liegt ja heute in der Regel bei einer Bank im Tresor <img src="images/smilies/trost.gif" alt="[[trost]]" />.</p>
</blockquote><p>Hmmm, Deine Festellung ist sehr problematisch und wird garantiert wieder von den Lesern des Forums nach ihrem jeweiligen Geschmack interpretiert, deshalb korrigiere ich ein wenig, weil es dabei wiederum um Eindeutigkeiten bei eigentumsrechtliche Aspekten und Belangen geht:</p>
<p><strong>Der KFZ-Brief liegt heute zumeist IM TRESOR EINER BANK!</strong></p>
<p>Das ist keine Haarspalterei, sondern dabei geht es wiederum um Milliarden von Eurotzen:</p>
<p>1. Nicht alle, aber die weitaus ueberwiegende Anzahl aller KFZ-Briefe lagern in den Geschaeftsgebaeuden des Bankensystems.</p>
<p>2. Da die weit ueberwiegende Anzahl aller KFZs per Schuldvertrag (Darlehen, Kredit) finanziert sind, die ihrem Ende noch entgegenblicken (die Schuld wurde noch nicht vollstaendig getilgt), lagert ein jeder dieser KFZ-Briefe<br />
<strong>im Tresor der finanzierenden Bank</strong>, was heisst, dass nicht nur der Tresor sondern auch der Inhalt des Tresors im Eigentumsanspruch der Bank liegt.</p>
<p>3. Soweit die Finanzierung und vollstaendige Bezahlung eines jeden KFZs abgeschlossen wurde, lagert nunmehr des oefteren der KFZ-Brief <strong>bei einer Bank im Tresor</strong>, was heisst, dass zwar der Tresor im Eigentum der Bank steht, die Bank hingegen jedoch keinerlei Eigentumsanspruch auf den Tresorinhalt hat.</p>
<blockquote><p>Es ist ratsam, bei PKW Verkauf den Kfz-Schein und die Kennzeichen zu<br />
behalten und den PKW damit still zu legen.</p>
</blockquote><p>Ja, heutzutage ist diese Vorgehensweise in der BRDDR/DDR 2.0 sehr ratsam, vor allem auch gegenueber dem sehr vertrauenswuerdigen MultiKulti-Schrott.</p>
<blockquote><p>Damit endet das Verhältnis zur Versicherung und der &quot;Kfz-Steuer&quot;.</p>
</blockquote><p>Nein, enden tun damit keinerlei Verhaeltnisse, sondern mit dem Tag der Stillegung eines KFZ wie zuvor beschrieben enden lediglich die Praemienforderungen der KFZ-Versicherung und die KFZ-Steuerforderungen an den KFZ-Halter.</p>
<blockquote><p>Verhindert eventuell reichlich Ärger.</p>
</blockquote><p>Das ist voellig richtig, weil der bisherige KFZ-Eigentuemer wie auch der bisherige KFZ-Halter (das kann ein und dieselbe Person sein, es muss aber nicht so sein) <strong>ab Uebergabe des KFZ an den Kaeufer haftpflichtig jenseits jeglichen Obligos steht!</strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5134</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5134</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 20:27:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tassie Devil</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Das haben die Halb-Kriminellen noch nicht geändert, wobei Schäuble das ggf. egal sein wird (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>und der Kfz-Brief liegt ja heute in der Regel bei einer Bank im Tresor <img src="images/smilies/trost.gif" alt="[[trost]]" />.</p>
<p>Es ist ratsam, bei PKW Verkauf den Kfz-Schein und die Kennzeichen zu behalten und den PKW damit still zu legen. Damit endet das Verhältnis zur Versicherung und der &quot;Kfz-Steuer&quot;. Verhindert eventuell reichlich Ärger.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5133</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5133</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 18:25:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>LenzHannover</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anmerkung: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Der Fahrzeugbrief ist Eigentumsnachweis am PKW, die Grundschuld ist das<br />
Recht einen Geldbetrag aus dem Grundstück zu erhalten. Durchsetzbar</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>durch</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Zwangsverwaltung und/oder durch Zwangsversteigerung.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
<span style="color:blue;">Nur ein kleiner Hinweis am Rande: der Fahrzeugbrief (bzw. die<br />
neue Zulassungsbescheinigung) weist den <strong>Halter</strong> des PKW aus, aber<br />
hat mit den Eigentumsverhältnissen am Fahrzeug überhaupt nichts zu tun,<br />
auch wenn oftmals Halter und Eigentümer identisch sind.  Wer der<br />
Eigentümer eines PKW ist, ergibt sich erst aus Kaufverträgen und<br />
ähnlichem.</span></p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Der Fahrzeugbrief ist Eigentumsnachweis am PKW, die Grundschuld ist das<br />
Recht einen Geldbetrag aus dem Grundstück zu erhalten. Durchsetzbar</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>durch</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Zwangsverwaltung und/oder durch Zwangsversteigerung.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
<span style="color:blue;">Nur ein kleiner Hinweis am Rande: der Fahrzeugbrief (bzw. die<br />
neue Zulassungsbescheinigung) weist den <strong>Halter</strong> des PKW aus, aber<br />
hat mit den Eigentumsverhältnissen am Fahrzeug überhaupt nichts zu tun,<br />
auch wenn oftmals Halter und Eigentümer identisch sind.  Wer der<br />
Eigentümer eines PKW ist, ergibt sich erst aus Kaufverträgen und<br />
ähnlichem.</span></p>
</blockquote><p>Nein, fridolin, falls Stuemper Schroeder und/oder andere schwerstkorrupte Staatsmafia-Verbrecher der BRDDR/DDR 2.0 am System von KFZ-Brief und KFZ-Schein in den vergangenen 10 Jahren nichts geaendert haben, gelten definitiv und ultimativ nach wie vor folgende Rechtsregeln:</p>
<p>1. Der NAMENSEINTRAG im <strong>KFZ-SCHEIN</strong> weist den aktuell legalen KFZ-BESITZER (Ober-Besitzer) als HALTER des KFZ aus.</p>
<p>2. Der jeweils aktuelle INHABER DES <strong>KFZ-SCHEIN</strong> (die Person, die ueber den KFZ-Schein physisch verfuegt) weist sich damit als aktuell legaler NUTZER (Unter-Besitzer) des KFZ aus.</p>
<p>3. Der NAMENSEINTRAG im <strong>KFZ-BRIEF</strong> weist den aktuell legalen KFZ-EIGENTUEMER des KFZ aus.</p>
<p>4. Der jeweils aktuelle INHABER DES <strong>KFZ-BRIEF</strong> (die Person, die ueber den KFZ-Brief physisch verfuegt) weist damit ihre ANSPRUCHSRECHTE als NEU-EIGENTUEMER des KFZ im vollen Umfang nach.</p>
<p>5. Kaufvertraege, Rechnungen etc. zeigen Vorgaenge im SCHULD-Recht auf, sie koennen jedoch lediglich als Nachweise fuer Eigentums-, Besitz-, Nutzungs- und sonstige Verhaeltnisse im SACH-Recht dienen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5128</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5128</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 15:32:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tassie Devil</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Grundschuld = Allgemeinwissen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Prinz,</p>
<p>nachdem es mir das erste Posting wegen Zeitüberschreitung ins Nirvana versenkt hat, neuer Versuch mit Editor:</p>
<p>Das Grundproblem ist wohl, dass weder mir noch vermutlich den meisten anderen hierzulande klar war/ist, welche Risiken eine Grundschuld mit sich bringt. Das wird halt einfach unterschrieben, da das von der Bank so verlangt wird und alle anderen auch so machen. <br />
Dieses Beispiel zeigt aber sehr deutlich, dass eine Grundschuld ohne Zusatzvereinbarung wie Sicherungsvertrag (und ggf. nicht mal damit) schlicht und einfach ein Geldbetrag darstellt, der i.d.R. zzgl. 3 Jahreszinsen jederzeit eingefordert werden kann - und zwar völlig unabhängig davon, ob eine (vermeintlich) damit zusammehängende Rückzahlung, Leistung etc. erbracht wurde oder nicht. Deshalb - und nicht als irgendein &quot;Aufreger&quot; (weissgarnichts) hatte ich den Artikel hier reingestellt.<br />
Für mich ist das mittlerweile nichts Neues, aber leider halt erst seit ein paar Wochen. Wenn ich das alles bei Unterzeichnung des Kreditvertrages gewusst hätte, hätte ich mich allenfalls auf eine Hypothek, aber sicher nicht auf eine Grundschuld eingelassen. In meinem Freundeskreis (viele bauwillige Akademiker) weiss z.B. kein Mensch um diese Problematik.</p>
<p>Was ich auch sehr bezeichnend finde, dass es wohl schon als völlig normal empfunden wird, wenn ein Küchenstudio 13.000.00 Euro einfordert, ohne (angeblich) auch nur einen Finger dafür krumm gemacht zu haben. Ethik, Fairniss? Ein Fremdwort in Deutschland. Da wird eher noch den Betroffenen die Schuld gegeben - siehe die Antwort von Weissgarnix auf mein Posting.</p>
<p>Grüsse,<br />
Yak</p>
<p>PS: Bei meinem KFW-Kreditvertrag habe ich wenigstens mal eine Klausel gefunden, dass die Sicherheiten nicht verwertet werden dürfen, bevor nicht die bekannten, speziellen Gründe dafür eingetreten sind. Jetzt muss ich noch der evtl. fehlenden Sicherungsvereinbarung nachforschen. Mal sehen, wie die Bank reagiert, sollte diese tatsächlich fehlen. Positiv: Die Möglichkeit einer Reduktion der Grundschuld auf den aktuell offenen Kreditbetrag ist im Vertrag bereits festgehalten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5106</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5106</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 10:40:51 +0000</pubDate>
<dc:creator>yak</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anmerkung: Fahrzeugbrief (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Fahrzeugbrief ist Eigentumsnachweis am PKW, die Grundschuld ist das<br />
Recht einen Geldbetrag aus dem Grundstück zu erhalten. Durchsetzbar durch<br />
Zwangsverwaltung und/oder durch Zwangsversteigerung.</p>
</blockquote><p><span style="color:blue;">Nur ein kleiner Hinweis am Rande: der Fahrzeugbrief (bzw. die neue Zulassungsbescheinigung) weist den <strong>Halter</strong> des PKW aus, aber hat mit den Eigentumsverhältnissen am Fahrzeug überhaupt nichts zu tun, auch wenn oftmals Halter und Eigentümer identisch sind.  Wer der Eigentümer eines PKW ist, ergibt sich erst aus Kaufverträgen und ähnlichem.</span></p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5092</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5092</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 07:49:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>fridolin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi,</p>
<p>Korrektur:</p>
<p>ich meine mit Titel immer vollstreckbare Titel!!!</p>
<p>Beste Grüße</p>
<p>Bambus</p>
<blockquote><p>Hi Mephistopheles!</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>1. Es gibt Forderungen an die Sache und</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>im BGB unter Sachenrecht</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>2. Forderungen an die Person.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
im BGB Schuldrecht</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Eine Grundschuld ist eine Forderung an die Sache, aber auch ein<br />
Fahrzeugbrief oder ein Patent(?), d.h. ggflls. muß die Sache meine<br />
Forderungen vorrangig begleichen, sofern sich keine Person findet, um<br />
meine Forderungen abzulösen.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Der Fahrzeugbrief ist Eigentumsnachweiß am PKW, die Grundschuld ist das<br />
Recht einen Geldbetrag aus dem Grundstück zu erhalten. Durchsetzbar durch<br />
Zwangsverwaltung und/oder durch Zwangsversteigerung</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Ein Vertrag begründet Forderungen an den Vertragspartner,</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>gegebenenfalls</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>muß ich erst einen Titel erwerben, d.h., ich muß die Berechtigung</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>meiner</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Forderungen beweisen, um dann aus dem Titel heraus vollstrecken zu<br />
können.<br />
Um einen Titel zu erhalten, muß ich <strong>beweisen</strong>, dass meine<br />
Forderungen berechtigt sind.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nicht unbedingt, z.B. im gerichtlichen Mahnverfahren ist kein inhaltlicher<br />
Beweis notwendig!!</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Dann ist die Person aber möglicherweise insolvent und ich guck in die<br />
Röhre.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ja!</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Mit der Grundschuld oder dem Fahrzeugbrief oder dem Patent(?) habe ich<br />
jedoch den Titel bereits in der Hand.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nein, erst eine Vollstreckbare Grundschuld ist auch ein Titel, das muß<br />
ausdrücklich in der Bestellungsurkunde stehen!<br />
Der Fahrzeugbrief ist kein Titel zum Vollstrecken.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Mit dem Titel gilt immer der Beweis des ersten Anscheins.<br />
Will der Betroffene Einwände vorbringen, gilt die</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><strong>Beweislastumkehr</strong>,</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>d.h., der Betroffene wird Mühe haben zu beweisen, dass ich mich zu</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Unrecht</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>in den Besitz des Titels gebracht habe.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nee, ein Vollstreckbare Titel ist das Papier was man benötigt um zu<br />
vollstrecken z.B. ZV oder auch Gerichtsvollzieher losschicken.<br />
Ohne Titel keine Vollstreckung.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Das ist der ganze Unterschied, so wie ich das verstehe, oder?</p>
<p>Gruß<br />
Mephistopheles</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Gruß<br />
Bambus</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5091</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5091</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 07:41:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bambus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi Mephisto,</p>
<p>am besten ist natürlich, wenn niemand mit einer Forderung gegen mich aufwarten kann. </p>
<blockquote><p>1. Es gibt Forderungen an die Sache und<br />
2. Forderungen an die Person.</p>
</blockquote><p>Ja. Das erste Problem entsteht, sobald beide Forderungen miteinander verknüpft sind (also 2 mit 1). Mit dem Trick wurde zuhauf gearbeitet. </p>
<p>Das zweite, dass der Kreditvertrag (Person) Laufzeit hat, der vom Gläubiger zwar abgetreten, aber nicht vor Ablauf gekündigt werden kann - es sei denn es gibt entsprechende Klauseln oder den bekannten Zahlungsverzug. Dann kommts darauf an, ob es nur um den Kreditvertrag (Person) geht oder ob - wg. Kombi - es gleich zur Vollstreckung in die Sache kommt. </p>
<p>Das dritte: Grundschulden können mit 6-Monatsfrist von beiden Seiten gekündigt werden. Findet sich kein neuer Gläubiger, wird in die Sache vollstreckt. </p>
<p>Dagegen empfehlen sich wohl: Hypotheken, da diese immer mit dem Kreditvertrag laufen (können gegen Vorfälligkeitsentschädigung nur vom Nehmer gekündigt werden) bzw. Eigentümergrundschuld, die ich dann meinerseits zu meinen Konditionen weitergeben kann. </p>
<blockquote><p>Ein Vertrag begründet Forderungen an den Vertragspartner, gegebenenfalls<br />
muß ich erst einen Titel erwerben, d.h., ich muß die Berechtigung meiner<br />
Forderungen beweisen, um dann aus dem Titel heraus vollstrecken zu<br />
können.</p>
</blockquote><p>Kreditvertrag ist bereits ein Titel.</p>
<blockquote><p>Um einen Titel zu erhalten, muß ich <strong>beweisen</strong>, dass meine<br />
Forderungen berechtigt sind.</p>
</blockquote><p>Ja, ist aber simpel.</p>
<blockquote><p>Dann ist die Person aber möglicherweise insolvent und ich guck in die<br />
Röhre.</p>
</blockquote><p>Ja, aus dem Kreditvertrag allein, sofern er nicht an eine Grundschuld gekoppelt ist. </p>
<p>So in etwa. Bin in diesen deutschen Fragen nicht firm. Sorry.</p>
<p>Gruß!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5089</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5089</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 07:26:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>dottore</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nette Ergänzung, für die die, die immer noch nicht verstehen, das die Macht entscheidet... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi prinz_eisenherz!!</p>
<blockquote><p>wo es lang geht.</p>
<p>## <br />
Rangklasse 1: Kosten Zwangsversteigerung<br />
RK 2: Litlohnansprüche<br />
RK3: angemeldete öffentliche Lasten (z.B. Grundtsteuer,<br />
Schornsteinfegergebühr us.w.)<br />
##</p>
<p>Erst kommt der Staat mit seinen Ansprüchen.<br />
Dann ist eine Weile Sendepause.<br />
Und erst dann, in der RK 4, wird das Fell unter den Gläubigern verteilt.</p>
<p>Was sind denn eigentlich die Litlohnansprüche oder so ähnlich, noch nie<br />
gehört? Im Internet verstehe ich nur Bahnhof zu den Beschreibungen.<br />
Fostwirtschaft, Grünflächenämter oder so etwas?</p>
</blockquote><p>Das sind Lohnansprüche der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer.<br />
Mehr weiss ich darüber nicht!</p>
<blockquote><p><br />
bis denne<br />
eisenherz</p>
</blockquote><p>Beste Grüße<br />
Bambus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5088</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5088</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 07:19:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bambus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nette Ergänzung, für die die, die immer noch nicht verstehen, das die Macht entscheidet... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
RK 2: Litlohnansprüche</p>
</blockquote><blockquote><p>Was sind denn eigentlich die Litlohnansprüche oder so ähnlich, noch nie<br />
gehört? Im Internet verstehe ich nur Bahnhof zu den Beschreibungen.<br />
Fostwirtschaft, Grünflächenämter oder so etwas?</p>
</blockquote><p><br />
lohn, litlohn (mhd.) = Arbeitslohn</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5087</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5087</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 07:18:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Land der Alten</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi Mephistopheles!</p>
<blockquote><p>1. Es gibt Forderungen an die Sache und</p>
</blockquote><p>
im BGB unter Sachenrecht</p>
<blockquote><p>2. Forderungen an die Person.</p>
</blockquote><p>im BGB Schuldrecht</p>
<blockquote><p><br />
Eine Grundschuld ist eine Forderung an die Sache, aber auch ein<br />
Fahrzeugbrief oder ein Patent(?), d.h. ggflls. muß die Sache meine<br />
Forderungen vorrangig begleichen, sofern sich keine Person findet, um<br />
meine Forderungen abzulösen.</p>
</blockquote><p>Der Fahrzeugbrief ist Eigentumsnachweiß am PKW, die Grundschuld ist das Recht einen Geldbetrag aus dem Grundstück zu erhalten. Durchsetzbar durch Zwangsverwaltung und/oder durch Zwangsversteigerung</p>
<blockquote><p><br />
Ein Vertrag begründet Forderungen an den Vertragspartner, gegebenenfalls<br />
muß ich erst einen Titel erwerben, d.h., ich muß die Berechtigung meiner<br />
Forderungen beweisen, um dann aus dem Titel heraus vollstrecken zu<br />
können.<br />
Um einen Titel zu erhalten, muß ich <strong>beweisen</strong>, dass meine<br />
Forderungen berechtigt sind.</p>
</blockquote><p>Nicht unbedingt, z.B. im gerichtlichen Mahnverfahren ist kein inhaltlicher Beweis notwendig!!</p>
<blockquote><p>Dann ist die Person aber möglicherweise insolvent und ich guck in die<br />
Röhre.</p>
</blockquote><p>Ja!</p>
<blockquote><p><br />
Mit der Grundschuld oder dem Fahrzeugbrief oder dem Patent(?) habe ich<br />
jedoch den Titel bereits in der Hand.</p>
</blockquote><p>Nein, erst eine Vollstreckbare Grundschuld ist auch ein Titel, das muß ausdrücklich in der Bestellungsurkunde stehen!<br />
Der Fahrzeugbrief ist kein Titel zum Vollstrecken.</p>
<blockquote><p>Mit dem Titel gilt immer der Beweis des ersten Anscheins.<br />
Will der Betroffene Einwände vorbringen, gilt die <strong>Beweislastumkehr</strong>,<br />
d.h., der Betroffene wird Mühe haben zu beweisen, dass ich mich zu Unrecht<br />
in den Besitz des Titels gebracht habe.</p>
</blockquote><p>Nee, ein Vollstreckbare Titel ist das Papier was man benötigt um zu vollstrecken z.B. ZV oder auch Gerichtsvollzieher losschicken.<br />
Ohne Titel keine Vollstreckung.</p>
<blockquote><p><br />
Das ist der ganze Unterschied, so wie ich das verstehe, oder?</p>
<p>Gruß<br />
Mephistopheles</p>
</blockquote><p>Gruß<br />
Bambus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5086</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5086</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 07:15:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bambus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nette Ergänzung, für die die, die immer noch nicht verstehen, das die Macht entscheidet... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>wo es lang geht.</p>
<p>## <br />
Rangklasse 1: Kosten Zwangsversteigerung<br />
RK 2: Litlohnansprüche<br />
RK3: angemeldete öffentliche Lasten (z.B. Grundtsteuer, Schornsteinfegergebühr us.w.)<br />
##</p>
<p>Erst kommt der Staat mit seinen Ansprüchen.<br />
Dann ist eine Weile Sendepause.<br />
Und erst dann, in der RK 4, wird das Fell unter den Gläubigern verteilt.</p>
<p>Was sind denn eigentlich die Litlohnansprüche oder so ähnlich, noch nie gehört? Im Internet verstehe ich nur Bahnhof zu den Beschreibungen. Fostwirtschaft, Grünflächenämter oder so etwas?</p>
<p>bis denne<br />
eisenherz</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5085</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5085</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 07:12:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>prinz_eisenherz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Oha, Wohnrechte sind kompliziert... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi LenzHannover</p>
<blockquote><p>Was übrig bleibt geht an den Eigentümer.</p>
<p>Eine Bank kann und wird sich per notaruellem Vertrag quasi in der<br />
Rangklasse weiter oben absichern. Das hatte ich wo erlebt, das Wohnrechte<br />
war 3 mal soviel Wert wie das Haus (damit die Kinder damit sicher keinen<br />
Unfug machen).</p>
</blockquote><p>Genau die Bank kennt sich aus mit den Rängen und den Wert der Eingetragenen Rechte und wird den Rang wollen, damit der &quot;Pfandwert&quot; auch mindestens den Kredit deckt.<br />
Als Rangverbesserung ist es möglich Rangvorbehalte/Änderungen im Grundbuch einzutragen. Allerdings nur wirksam, wenn die im Rang Besseren dem zustimmen (freiwillig), wie hier der Wohnrechteinhaber es getan hat.</p>
<blockquote><p>Der Wohnrechtinhaber hat einem 50.000 DM Kredit zugestimmt und dessen<br />
Vorrangigkeit. Damit ging es dann so aus:</p>
<p>ZV-Erlös: <br />
Erst Kosten, <br />
50.000 an die Bank und <br />
den Rest an den Wohnrechtinhaber.</p>
</blockquote><p>Damit war das Wohnrecht nach der ZV aber raus aus dem GB. Da das Wohnrecht nur bis zum Tod des Inhaber im GB steht, variiert der Wert je nach Alter des Berechtigten. Berechnet aus dem nachhaltig möglichen Mietzins.</p>
<blockquote><p>Der offz. Eigentümer bekam nix (bzw. hatte halt damals die 50.000 DM<br />
bekommen). Ich leider auch nix <img src="images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
</blockquote><p>Der Wohnberechtigte musste raus und hat eventuell den vollen Wert nicht erhalten!!?? Wohnberechtigte hätte sich auch auf einen Wert mit dem Eigentümer einigen können und diesen mit dem Wohnrecht eintragen lassen.<br />
Ein im Rang nach zig tausend Euro stehendes Wohnrecht ist deshalb weniger bis nix wert!!</p>
<p>Pech gehabt...</p>
<blockquote><p><br />
<strong>Wirklich jeder Rechtspfleger wird bei der ZV klar sagen, was an<br />
Schulden im Grundbuch bleibt. Die Küchenbankforderung und alles andere<br />
bleibt ggf. im Grundbuch, wenn z.B. Versandhaus X  2000 € fordert und dies<br />
per ZV eintreibt.</strong></p>
<p><strong>Wenn es für das Versandhaus dumm läuft (oder wie damals bei mir), bekommen<br />
die nix, weil es zu viele vorrangige Schulden gibt. Immerhin bekommt man<br />
alle Kosten erstattet und bleibt nur auf den eigenen sitzen (welche gering<br />
sind, wenn man es selber macht).</strong></p>
<p><strong>Bei meiner ZV damals war durch das Grundbuch nicht ersichtlich, wie<br />
wertvoll das Wohnrecht war. Es hätte sogar &quot;was Wert&quot; sein können, wenn<br />
die betreffende Person schon nicht mehr gelebt hätte.</strong></p>
</blockquote><p>Ja genau, wenn der Wohnberechtigte Tod ist, dann erlischt das Wohnrecht und erhöht den Wert des Grundstücks obwohl das Wohnrecht noch drin steht. Das ist natürlich super, wenn man das weiß und die anderen Steigerungswilligen das nicht wissen. </p>
<blockquote><p><br />
Im Zweifel immer einen Rechtsverdreher fragen oder den Rechtspfleger<br />
fragen.  [/b]</p>
</blockquote><p>
Genau...<br />
Betse Grüße<br />
Bambus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5083</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5083</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 07:02:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bambus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>1. Es gibt Forderungen an die Sache und<br />
2. Forderungen an die Person.</p>
<p>Eine Grundschuld ist eine Forderung an die Sache, aber auch ein Fahrzeugbrief oder ein Patent(?), d.h. ggflls. muß die Sache meine Forderungen vorrangig begleichen, sofern sich keine Person findet, um meine Forderungen abzulösen.</p>
<p>Ein Vertrag begründet Forderungen an den Vertragspartner, gegebenenfalls muß ich erst einen Titel erwerben, d.h., ich muß die Berechtigung meiner Forderungen beweisen, um dann aus dem Titel heraus vollstrecken zu können.<br />
Um einen Titel zu erhalten, muß ich <strong>beweisen</strong>, dass meine Forderungen berechtigt sind.<br />
Dann ist die Person aber möglicherweise insolvent und ich guck in die Röhre.</p>
<p>Mit der Grundschuld oder dem Fahrzeugbrief oder dem Patent(?) habe ich jedoch den Titel bereits in der Hand.<br />
Mit dem Titel gilt immer der Beweis des ersten Anscheins.<br />
Will der Betroffene Einwände vorbringen, gilt die <strong>Beweislastumkehr</strong>, d.h., der Betroffene wird Mühe haben zu beweisen, dass ich mich zu Unrecht in den Besitz des Titels gebracht habe.</p>
<p>Das ist der ganze Unterschied, so wie ich das verstehe, oder?</p>
<p>Gruß<br />
Mephistopheles</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5082</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5082</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 06:38:34 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mephistopheles</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zustimmung zu Bambus und Nachtrag: (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was übrig bleibt geht an den Eigentümer.</p>
<p>Eine Bank kann und wird sich per notaruellem Vertrag quasi in der Rangklasse weiter oben absichern. Das hatte ich wo erlebt, das Wohnrechte war 3 mal soviel Wert wie das Haus (damit die Kinder damit sicher keinen Unfug machen).<br />
Der Wohnrechtinhaber hat einem 50.000 DM Kredit zugestimmt und dessen Vorrangigkeit. Damit ging es dann so aus:</p>
<p>ZV-Erlös: <br />
Erst Kosten, <br />
50.000 an die Bank und <br />
den Rest an den Wohnrechtinhaber.<br />
Der offz. Eigentümer bekam nix (bzw. hatte halt damals die 50.000 DM bekommen). Ich leider auch nix <img src="images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
<p><strong>Wirklich jeder Rechtspfleger wird bei der ZV klar sagen, was an Schulden im Grundbuch bleibt. Die Küchenbankforderung und alles andere bleibt ggf. im Grundbuch, wenn z.B. Versandhaus X  2000 € fordert und dies per ZV eintreibt.</strong></p>
<p><strong>Wenn es für das Versandhaus dumm läuft (oder wie damals bei mir), bekommen die nix, weil es zu viele vorrangige Schulden gibt. Immerhin bekommt man alle Kosten erstattet und bleibt nur auf den eigenen sitzen (welche gering sind, wenn man es selber macht).</strong></p>
<p><strong>Bei meiner ZV damals war durch das Grundbuch nicht ersichtlich, wie wertvoll das Wohnrecht war. Es hätte sogar &quot;was Wert&quot; sein können, wenn die betreffende Person schon nicht mehr gelebt hätte.</strong></p>
<p><strong>Im Zweifel immer einen Rechtsverdreher fragen oder den Rechtspfleger fragen.  </strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5080</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5080</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 06:20:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>LenzHannover</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Damke, schöne Zusammenstellung, hilfreich für Interessenten bei einer Zangsversteigerung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Bambus,<br />
eine gute Zusammenstellung von dir, zu den Rangfolgen bei einer Zwangsversteigerung, wie die nach und nach bedient werden. Man lernt doch immer wieder etwas dazu.<img src="images/smilies/top.gif" alt="[[top]]" />  Obwohl ich schon einige male auf einer solchen Versteigerung war und auch schon mitgeboten habe, habe ich das so noch nie gesehen.</p>
<p>Was ich aber weiß, das der Rechtspfleger -ein Richter ist das nie, der die Zwangsversteigerung abwickelt- diese Rangfolgen vorträgt, meist jedoch so schnell und mit den Juristenbegriffen gespickt, das wohl den meisten  im Saal dabei das Verständnis fehlt. Was allerdings auch jeder machen sollte, sich die Unterlagen vor der Versteigerung beim Amtsgericht anzusehen, das Gutachten zu kopieren, denn in denen steht alles noch mal haarklein drin, einschließlich eines Grundbuchauszuges mit den Grundschuldeintragungen.</p>
<p>Was ich da schon alles an Eintragungen und Streichungen von Grundschulden gelesen habe, in schneller Abfolge, das war enorm. Zu guter letzt war dann immer der fünfte oder sechste letzte Eintrag dort, der entgültige Sargnagel für den Besitzer der Immobilie. Einer war mit bei, der hatte sich so jedes Mal seine wackligen Geschäftmodeelle von verschiedenen Banken finanzieren lassen, hatte es zwei mal zuvor bis kurz vor dem Termin der Zwangsversteigerung treiben lassen, hat die Schulden bei der Bank auf einem Schlag bezahlt und wenige Wochen später auf diese Art wieder einen neuen Kredit aufgenommen. Alles sehr geheimnisvoll.<img src="images/smilies/zwinker.gif" alt="[[zwinker]]" /> </p>
<p>bis denne<br />
eisenherz</p>
]]></content:encoded>
<link>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5079</link>
<guid>https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=5079</guid>
<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 06:18:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>prinz_eisenherz</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
