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wer haftet bei anderer Unterschrift?

pluschmouse, Dienstag, 12.02.2008, 12:29 (vor 6558 Tagen)

Handwerker Müller macht ein Angebot/Auftragsbestätigung für Schmidt. Aber ein Jungmann unterschreibt den Auftrag.

Schmidt bezahlt den Auftrag nicht, aber Schmidt ist fürs Gericht der Beklagte?

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Stellvertreter

Rlay, Dienstag, 12.02.2008, 13:33 (vor 6558 Tagen) @ pluschmouse

Handwerker Müller macht ein Angebot/Auftragsbestätigung für Schmidt. Aber
ein Jungmann unterschreibt den Auftrag.

Schmidt bezahlt den Auftrag nicht, aber Schmidt ist fürs Gericht der
Beklagte?

Ja, ist erstmal der Beklagte. Ob die Stellvertretung wirksam war wird vor Gericht entschieden. Ist u.a. abhängig davon ob der Stellvertreter im Namen des Vertretenen handelte (164 BGB), ob er Vertretungsmacht hatte etc. Durfte der Jungmann zum Beispiel irgendwann mal Aufträge gegenüber dem Handwerker unterschreiben dürfte es eng werden.

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Re: Stellvertreter

Rlay, Dienstag, 12.02.2008, 13:46 (vor 6558 Tagen) @ Rlay

Vergessen: Geschäftsführung ohne Auftrag (677 BGB) steht auch noch im Raum wenn es keine Stellvertretung war. Ich denke nicht, dass Schmidt da rauskommt ohne Geld zahlen zu müssen, ungerechtfertige Bereicherung und Herausgabeanspruch würden ja u.U. auch noch zuschlagen.

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