Stellvertreter
Handwerker Müller macht ein Angebot/Auftragsbestätigung für Schmidt. Aber
ein Jungmann unterschreibt den Auftrag.Schmidt bezahlt den Auftrag nicht, aber Schmidt ist fürs Gericht der
Beklagte?
Ja, ist erstmal der Beklagte. Ob die Stellvertretung wirksam war wird vor Gericht entschieden. Ist u.a. abhängig davon ob der Stellvertreter im Namen des Vertretenen handelte (164 BGB), ob er Vertretungsmacht hatte etc. Durfte der Jungmann zum Beispiel irgendwann mal Aufträge gegenüber dem Handwerker unterschreiben dürfte es eng werden.
gesamter Thread:
- wer haftet bei anderer Unterschrift? -
pluschmouse,
12.02.2008, 12:29
- Stellvertreter -
Rlay,
12.02.2008, 13:33
- Re: Stellvertreter - Rlay, 12.02.2008, 13:46
- Stellvertreter -
Rlay,
12.02.2008, 13:33
