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Stiftungsvermögen -kann das überhaupt verschwiegen werden?

Mephistopheles, Donnerstag, 14.02.2008, 12:17 (vor 6557 Tagen)

Sollte sich der Verdacht gegen Post-Chef Klaus Zumwinkel erhärten, dass er ein Millionenvermögen in einer Liechtensteiner Stiftung dem Finanzamt verschwiegen hat, wäre er nicht der erste Fall, in dem die deutsche Justiz an das Stiftungsvermögen reicher Deutscher geht.
Neidhammelartikel zu Liechtensteiner Stiftung

Das verstehe ich jetzt nicht.
Die Stiftung "gehört" ja niemandem, keiner juristischen und keiner natürlichen Person und vor allem nicht Klaus Zumwinkel.
Wie soll er dann dem Finanzamt überhaupt etwas angeben können?
Die Stiftung gehört sich selbst.
Natürlich muß man Entnahmen aus der Stiftung dem Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung als Einnahmen angeben, keine Frage.
Aber was geht das Finanzamt das Stiftungsvermögen an, die einem gar nicht gehört?

Gruß Mephistopheles

antworten
 

Und hier Seite 1 vom Spiegelartikel

Mephistopheles, Donnerstag, 14.02.2008, 12:35 (vor 6557 Tagen) @ Mephistopheles

Seite 1

antworten
 

Butter bei die Fische

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Donnerstag, 14.02.2008, 12:44 (vor 6557 Tagen) @ Mephistopheles

Hallo, Mephistopheles,

wie Du richtig bemerkt hast, gehört eine Stiftung sich selbst, sie hat also weder einen Eigentümer noch einen Aktionär oder ähnliches.

Allerdings hat die Stiftung möglicherweise einen oder mehrere Begünstigte - sobald diese etwas aus der Stiftung beziehen, ist es in voller Höhe ertragssteuerpflichtig, allerdings erst dann. Es gibt eingetragene Stiftungen, deren Statuten sind öffentlich einsehbar, und es gibt hinterlegte Stiftungen, die bleiben diskret.

Der Witz setzt bei der Stiftung früher an, es gibt zwar keine Vermögensteuer in der affistanischen Schildbürgerdeppublik mehr (zur Zeit jedenfalls nicht), aber es gibt noch immer die Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Das Überlassen der Gründungseinlage an die Stiftung kann man als steuerpflichtige Schenkung sehen...........und steuerpflichtig ist auch der Schenker. Von der Meldepflicht des Kapitaltransfers gar nicht zu sprechen (Außenwirtschaftsverordnung und Geldwäschegesetz).

Und wenn ich mich nicht irre, dann ist ein Steuerknecht, der den Gesetzen von GeStasiland2.0 unterliegt, meldepflichtig, sobald er eine Gesellschaft oder ähnliches gründet, egal, wo, weil er aufgrund seiner persönlichen, unbeschränkten Steuerpflicht der Auskunfts- und Meldepflicht unterliegt.
Müßte irgendwo in der Abgabenordnung stehen.

Das Außensteuergesetz setzt an einem zusätzlichen Punkt an, nämlich der alleinigen Möglichkeit, sich etwas ausschütten zu lassen (Hinzurechnungsbesteuerung), es wrid also eine Ausschüttung fingiert, selbst, wenn man gar nichts bekommt - wobei dies aber nur einschlägig ist, wenn man den Wohnsitz in eine Steueroase verlegt, ich will nur den Mechanismus aufzeigen, nach dem alles und jedes der Besteuerung und einer lückenlosen Kontrolle und Überwachung unterworfen werden soll.

Natürlich kann man das ganz sauber und unangreifbar regeln :

1) Wohnsitz verlegen (natürlich glaubwürdig, incl. ständigen Aufenthalt), Zelte in Bananistan abbrechen

2) jetzt erst an einem Offshore-Ort gründen und einlegen

3) jetzt stünde theoretisch auch einer Rückkehr nichts mehr im Wege, wobei das aber trotzdem dumm wäre - denn zum zeitpunkt der Handlungen bestand weder Steuer- noch Mitwirkungs- oder Meldepflicht.

Aber das ist den Herren Graf, Becker und Co.KG zu umständlich, die wollen alles für lau - und das geht halt bekanntlich schief.
Unser Prof. lehrte uns, Steuern seien Abgaben auf Denkfaulheit. Und ich ergänze, Steuerstrafen sind Abgaben auf Faulheit und Borniertheit sowie kleinkarierten Krämergeist. Wenigstens im Falle dieser Groß-Fälle.

Beste Grüße aus dem Ketzerland

P.S.: das dieser Fall genau dann passiert, als ein Erpresser der liecht. Landesbank in deutscher U-Haft sitzt, welcher damit droht, Kundeninfos an die Steuer zu verraten, nun ja, pikante Synchronizität ?

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

antworten
 

Korrektur

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Donnerstag, 14.02.2008, 13:03 (vor 6557 Tagen) @ Baldur der Ketzer

Hallo, Mephistopheles,


Das Außensteuergesetz setzt an einem zusätzlichen Punkt an, nämlich der
alleinigen Möglichkeit, sich etwas ausschütten zu lassen
(Hinzurechnungsbesteuerung), es wrid also eine Ausschüttung fingiert,
selbst, wenn man gar nichts bekommt - wobei dies aber nur einschlägig ist,
wenn man den Wohnsitz in eine Steueroase verlegt,

Das war nicht richtig, das Außensteuergesetz regelt über das normale EstG hinaus die Beziehungen in niedrig besteuerte Gebiete, und zwar sowohl

1) wenn ein Deutscher in eine Oase rauszieht, aber noch Einkünfte aus dem Inland bezieht (z.B. weil dort noch seine Fabrik steht)

als auch

2) wenn ein Deutscher weiterhin im Lande des Hauptmanns von Köpenick lebt, aber sein Geld draußen hat.

Das habe ich oben falsch ausgedrückt. Das Außensteuergesetz beinhaltet also beides.

Und durch die Hinzurechnungsbesteuerung, die vermutlich EU-Rechts-widrig ist, da sie den freien Kapitalverkehr behindert, könnte auch Stifter treffen, präziser formuliert, den jeweiligen Inhaber der Gründerrechte.

Das Schöne an den von Emerald genannten Panama- und dergl-Gesellschaften ist, daß es sich de facto um Inhaber-Aktien handelt, da kann also kein Maulwurf in der Registratur mal schnell eine Kopie ziehen, wie im Batlinerfall oder analog im jüngsten LLB-Erpressungsfall.
Wobei wiederum die Frage der Unterschriftsberechtigung zu berücksichtigen ist, falls die Kopie einer Zeichungsberechtigung für ein Bankkonto als Kopie auftaucht, braucht es eine gute Begründung, wshalb man nicht der wirtschaftlich Berechtigte ist.

In der Praxis läuft das so ab, daß jemand ganz bequem seine Unterlagen und Belege abholt, und mitnimmt, und zwar, mit nach Hause nimmt, und die dann in Opas alten Wollsocken versteckt - oder im Tresor. Denn daß an mal gefilzt werden könnte, nein, das kann sich keiner vorstellen.

Oh heilige Einfalt, schmeiß Hirn rah...

Beste Grüße vom Baldur

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

antworten
 

Das Einbringen in die Stiftung gilt als Delikt !

Emerald, Donnerstag, 14.02.2008, 12:48 (vor 6557 Tagen) @ Mephistopheles

Wenn A 1 oder mehr Mio. Euro von DE nach FL transferiert (vermutlich mit
Kurier) um dieses Geld in einer Stiftung liechtensteinischen Rechts
anzulegen, verstösst der Stifter gegen die geltenden Steuergeseetze in
DE.

Die Stiftung kann ihr Geld auch in irgend einem anderen Staat als FL
auf einem Bankkonto verwalten lassen. FL macht nur die administrativen
Arbeiten, das Konto kann x-beliebig einer Bank in CH, A, DE, LU oder
in einem anderen Staat ansässigen Institut investiert und verwaltet
werden.


Die liechtenst. Stiftung ist etwas überholt. Erstens immer teurer und
vielen administrativem Kram unterliegend.

Eine Panama-Gesellschaft kostet all included US$ 1.300.00 bis 1.500.00 p.a.
und der Kaufpreis von US$ 2.000.00. Inhaberaktien. Mit dem Handels-
Registerauszug von Panam und den Gründungsprotokollen (alles im Original)
kann bei jeder Bank auf der Welt der Inhaber sein Geld investiert und
angelegt haben.

Sowohl bei der Stiftung als auch bei jeder offshore Gesellschaft kennt die
Bank den wirtschaftlich Berechtigten. Aerger gibts wenn der Deutsche mit
Visakarte ausgestellt auf panam. Gesellschaft mit Konto bei CH-Bank in
DE sich verlustiert.

Das Kreditkartengeschäft ist seit 1.1.2007 weltweit transparent und kann
jeder und jedem sehr schnell zum Verhängnis werden.

Emerald.


PS: die schweiz. Mehrwertsteuer von 7,60 % wird auf alle Dienstleistungen
bei liechtenstein. Stiftungen verrechnet und belastet. Bei offshore
Gesellschaften (Panama, British Virgin Islands, Bahamas und viele viele
andere) alles ohne MWSt. . . . (brutto, tara : netto )

antworten
 

FL Stiftung = Steuerfahndung im Haus ...

LenzHannover, Donnerstag, 14.02.2008, 13:32 (vor 6557 Tagen) @ Mephistopheles

... auch die passive Liechtensteiner Stiftung wird Dir voll zugerechnet. Das heisst nicht nur die Ausschüttungen, sodern alle Gewinne die anfallen. Hinweis auf Aussensteuergesetz § 7 Abs. 6.

Erst wenn die Stiftung eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet, gibt es einen gewissen Schutz für die in der Stiftung stehengelassenen Gewinne.

Bei Auftauchen einer Lichtensteiner Stiftung bei deutschen Steuerbehörden ist ferner mit Besuch der Steuerfahndung zu rechnen.


Schrieb mir mein Verwandter / Steuerberater.

antworten
 

Besuch der Gestapo

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Donnerstag, 14.02.2008, 14:02 (vor 6557 Tagen) @ LenzHannover

Hallo, Lenz.

klar, beim Bundesamt für Finanzen wird alles gesammelt, was mit Außenbeziehungen zu tun hat.

Was, wo, wie, wer. Aber auch, wenn alles so wasserdicht und gesetzeskonform ist, daß sie nichts ausrichten können (ja, das gibt es), treten sie nach, und versuchen es über die Schiene mit Kontrollmitteilungen ins Ausland. Die geben nicht auf, bis man jeglichen Kontakt ins 4.totalitäre Reich restlos aufgegeben und abgebrochen hat, erst dann hat man Ruh vor dem Gesindel.

Ich kenne eine Person, die sich dem Kampf stellte, und drei mal Besuch von der Fiskalgestapo hatte. Das ist logischerweise nicht jedermanns Sache, aber der Knabe ließ sich nicht beirren. Mit der Folge, daß sie mangels Ergebnissen nichts, rein gar nichts gegen ihn unternehmen konnten.

Trotzdem wurde es ihm irgendwann schlicht zu blöd, er wohnt heute im sonnigen Süden und auch er hat seiner früheren Heimat gerne den Rücken gekehrt.

Denn nur das löst das Problem wirklich. Oder, Schnauze halten, und löhnen, was immer die haben wollen. Dazwischen gibts nur den grauen Bereich, und der hat die Überschrift ÄRGER.

Beste Grüße vom Baldur

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

antworten
 

Ja ja, Ärger ohne Ende. Ich blicke hier eh schon nicht durch und wenn hier dann noch welche

LenzHannover, Donnerstag, 14.02.2008, 14:51 (vor 6557 Tagen) @ Baldur der Ketzer

alles durch einander bringen - fürchterlich.

Also mich juckt es und ich schaue. Zur Zeit habe ich nix brauchbares gefunden, wenn ich meinen Wohnsitz hier behalte.

Wenn ich die Lösung Kohle in X, Verfahren Y finden sollte, würde ich dem Finanzamt das ganz klar mittteilen: Ich mache es so und so und Ihr bekommt davon nix. Ich bitte um Bestätigung, das das steuerfrei ist.


Ich kann nur sagen, die 36 CHF für das ziemlich nutzlose Konto bei der UBS in Zürich zahle ich gerne (wobei ...). Wenn die mir hier auf den Sack gehen, ist die meine Kohle binnen 24 h weg.
Finanzamt ? Ich habe Nachwuchs, wirklich Angst habe ich nur vor dem Jugendamt. Panorama brachte eine guten Beitrag über Worms. Einige aus dem dortigen Jugendamt gehören lebenslänglich ins Zuchthaus.
Es ist gruselig, selbst hoch qualifizierte haben da nix bewegen können.


Immerhin gab es bei Panorama einen guten Bericht über extrem rechtswidrige Hausdurchsuchungen.
Rechtswidrig, alle Unterlagen 1 Jahre weg ... Firma ist tot.

Das in Bayern ein Richter nur 2 Minuten hat um einen Hausdurchsuchungsbefehl zu prüfen ... - Entschädigung - Nada nix.

Wie gesagt, ich mag Bush nicht, aber manches ist in den USA wohl wirklich besser ...

antworten
 

Erstmal Dank an alle! @Baldur "Steuerpflichtig ist auch der Schenker

Mephistopheles, Donnerstag, 14.02.2008, 14:19 (vor 6557 Tagen) @ Mephistopheles

Allerdings hat die Stiftung möglicherweise einen oder mehrere Begünstigte

z.B. Mitarbeiter. Wieso nicht als Begünstigte der Stiftung?

- sobald diese etwas aus der Stiftung beziehen, ist es in voller Höhe
ertragssteuerpflichtig,

klar

Der Witz setzt bei der Stiftung früher an, es gibt zwar keine
Vermögensteuer in der affistanischen Schildbürgerdeppublik mehr (zur Zeit
jedenfalls nicht), aber es gibt noch immer die Erbschafts- und
Schenkungssteuer.

Das Überlassen der Gründungseinlage an die Stiftung kann man als
steuerpflichtige Schenkung sehen

an die Mitarbieter für geleistete Dienste?

Und wenn meine Familie begünstigt ist, gelten dann die Steuergrenzen für Angehörige 1., 2.,...n.-Grades?
...........und steuerpflichtig ist auch

der Schenker.

Also erst mal mühsam 100.000 verdienen, das versteuern, den verbleibenden Rest in die Stiftung und das versteuerte nochmal versteuern?
Hör ich recht? Ist das denn die Möglichkeit?

Gruß Mephistopheles

antworten
 

Stiftungsorgane

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Donnerstag, 14.02.2008, 15:17 (vor 6557 Tagen) @ Mephistopheles

Allerdings hat die Stiftung möglicherweise einen oder mehrere

Begünstigte
z.B. Mitarbeiter. Wieso nicht als Begünstigte der Stiftung?

Hallo, Mephistopheles,

eine Stiftung hat :

- den Inhaber der Gründerrechte, den wirtschaftlich Berechtigten

- den oder die Stiftungsräte (Organe) = örtliche Treuhänder

- evtl. Verwaltungspersonal als Angestellte, die beziehen vor Ort versteuerte Löhne, welche den Stiftungsertrag schmälern

- Begünstigte, bei einer Familienstiftung z.B. Kinder, die pro Monat soundsoviel bekommen sollen, als Beispiel, oder alle 10 Jahre so und so viel.

Angegriffen wird also Fall 1), der Chef, und Fall 4, die, die was aus der Stiftung zugewendet bekommen.

an die Mitarbieter für geleistete Dienste?

nein, das ist ja Lohn. Eine Stiftung braucht ja eine Mindesteinlage, um sie zu gründen, und dann das Kapital, das sich vermehren soll, das kann ja nicht ausgabenwirksam verbraucht werden, dann wäre es ja sinnvoll, es soll sich doch in der Stiftung vermehren.

Freilich kann man der Stiftung auch etwas in Rechnung stellen und das Geld so herausholen, aber dann ist es doch über diese Rechnung erneut steuerpflichtig.


Und wenn meine Familie begünstigt ist, gelten dann die Steuergrenzen für
Angehörige 1., 2.,...n.-Grades?

Wenn etwas außerhalb des Geltungsbereiches des deutschen Steuerirrsinns abläuft, gelten normalerweise keinerlei Freibeträge mehr !!!

...........und steuerpflichtig ist auch

der Schenker.

Also erst mal mühsam 100.000 verdienen, das versteuern, den
verbleibenden Rest in die Stiftung und das versteuerte nochmal
versteuern?
Hör ich recht? Ist das denn die Möglichkeit?

Ja, ganz genau so. Ist doch eine herrliche Welt im großsozialistischen Volksheim, gelle ?

Man kann Leute mit Vermögen ja auch als Schmarotzer am Volks- und Gemeinvermögen betrachten. Und im übrigen ist eh alles, was unter 100% Steuerbelastung liegt, ein großmütiges Entgegenkommen von Vater Staat....

Das Problem ist jedoch, die Leute lassen es sich bieten......und die, die nicht, die sind halt wech.

Beste Grüße vom Baldur

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

antworten
 

@Baldur: Meldepflicht

Mephistopheles, Donnerstag, 14.02.2008, 14:21 (vor 6557 Tagen) @ Mephistopheles

Hallo, Mephistopheles,

wie Du richtig bemerkt hast, gehört eine Stiftung sich selbst, sie hat
also weder einen Eigentümer noch einen Aktionär oder ähnliches.

Und wenn ich mich nicht irre, dann ist ein Steuerknecht, der den Gesetzen
von GeStasiland2.0 unterliegt, meldepflichtig, sobald er eine Gesellschaft
oder ähnliches gründet,

soviel ich weiß ist BGB, z.B. Lottotippgemeinschaft, nicht meldepflichtig und auch nicht ein Verein, wohl aber ein e.V., deswegen ja eingetragener Verein.
Eine Lottotippgemeinschaft ist eine BGB-Gesellschaft.
Meledepflichtig ist allerdings, wenn gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Und zwar müssen die Einkünfte gemeldet werden. Die Gesellschaft - so viel ich weiß - nicht.
egal, wo, weil er aufgrund seiner persönlichen,

unbeschränkten Steuerpflicht der Auskunfts- und Meldepflicht unterliegt.
Müßte irgendwo in der Abgabenordnung stehen.

Das Außensteuergesetz setzt an einem zusätzlichen Punkt an, nämlich der
alleinigen Möglichkeit, sich etwas ausschütten zu lassen
(Hinzurechnungsbesteuerung), es wrid also eine Ausschüttung fingiert,
selbst, wenn man gar nichts bekommt - wobei dies aber nur einschlägig ist,
wenn man den Wohnsitz in eine Steueroase verlegt, ich will nur den
Mechanismus aufzeigen, nach dem alles und jedes der Besteuerung und einer
lückenlosen Kontrolle und Überwachung unterworfen werden soll.

An so was hab ich gedacht, ich kann mir doch von einer Stiftung als Wiederverkäufer doch z.B. Olivenöl liefern lassen, für das ich - sagen wir 10 Euro - bezahle, obwohl ichs im Großhandel für 1,99 beziehen kann. Der Gewinn aus meinen Olivenölhandelsgeschäften wird dann natürlich marginal sein. (programmierte Verluste darf ich natürlich keine machen, das ist klar, wegen Gewinnerzielungsabsicht)

Natürlich kann man das ganz sauber und unangreifbar regeln :

Genau dieses Modell haben ein paar leitende Manager mal über Jahre bei Rewe durchgezogen, einfach über den Marktpreisen eingekauft, geht natürlich nicht, weil dann ist Rewe der Geschädigte und deswegen flogs auch bei einer Revision mal auf.
Aber wenn der Lieferant eine Stiftung ist und wenn an meine Firma geliefert wird, wer ist dann Geschädigter?
Aber ich geb dir recht, das wird knifflig


1) Wohnsitz verlegen (natürlich glaubwürdig, incl. ständigen Aufenthalt),
Zelte in Bananistan abbrechen

Geht schlecht, wenn ein Ladenlokal, also eine inländische Repräsentanz für das Geschäft erforderlich ist.

Gruß Mephistopheles

antworten
 

no way! Stichwort: Fremdvergleichsgrundsatz, oder neudeutsch Arms Length Principle

Jermak @, Donnerstag, 14.02.2008, 14:51 (vor 6557 Tagen) @ Mephistopheles

An so was hab ich gedacht, ich kann mir doch von einer Stiftung als
Wiederverkäufer doch z.B. Olivenöl liefern lassen, für das ich - sagen wir
10 Euro - bezahle, obwohl ichs im Großhandel für 1,99 beziehen kann. Der
Gewinn aus meinen Olivenölhandelsgeschäften wird dann natürlich marginal
sein. (programmierte Verluste darf ich natürlich keine machen, das ist
klar, wegen Gewinnerzielungsabsicht)

antworten
 

eben - was ist vergleichbar

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Donnerstag, 14.02.2008, 15:09 (vor 6557 Tagen) @ Jermak

Hallo,

wie beim Wein, gibts auch beim Olivenöl zig Sorten und Qualitäten. Und Flaschen. Und ablauf- sowie Haltbarkeitsdaten. Und Inhaltsstoffe. Und Geschmacksrichtungen. Und Färbungen. Und Designeretiketten. Usw.

Wenn eine Flasche Pennerglück aus Südosteuropa ,90 cts im Tetrapack kostet, liegt der Petrus oder Opus One deutlich höher.

Das ist ein Papiertiger, man hätte es gerne so übersichtlich, aber in der Praxis scheitert das, wenn man es richtig macht.

Nicht mal ein Kubikmeter Granit ist gleich einem Kubikmeter Granit. (Färbung, Herkunft, Verwendungszweck, Verlauf der Maserung im Block, Reinheit)

Schwer wirds höchstens, wenn man 100 Tonnen frisch geernteter, schalenhaltiger Kartoffeln, Größe x bis y, der Sorte Sowieso handelt - dafür läßt sich unschwer ein Vergleichspreis eruieren. oder für einen gebrauchten VW-Golf 3, Bj. XX, LAufleistung YY.

Will sagen, nur nicht zu früh die Flinte ins Korn werfen.

Beste Grüße vom Baldur

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

antworten
 

Genau deswegen....

Mephistopheles, Donnerstag, 14.02.2008, 15:50 (vor 6557 Tagen) @ Baldur der Ketzer

Hallo,

wie beim Wein, gibts auch beim Olivenöl zig Sorten und Qualitäten. Und
Flaschen. Und ablauf- sowie Haltbarkeitsdaten. Und Inhaltsstoffe. Und
Geschmacksrichtungen. Und Färbungen. Und Designeretiketten. Usw.

hab ich ja "Olivenöl" als Beispiel geschrieben, weil ich mir sowas schon dachte.

Aber wenn ich dann, wie jermak schon andeutete, mehr Verwaltungskostenaufwand habe mit der Begründung, warum ich das Olivenöl für 10 Euro und nicht für 1,99 und nicht für 500 einkaufte, als ich überhaupt Umsatz damit erziele, dann war das ganze für die Katz.

Fazit:
Es scheint so hinauszulaufen: Entweder du machst den Einpeitscher bei der Galeere und lieferst deine Mitarbeiter aus, die dann bis zum Gehtnichtmehr geschröpft werden, dann lasen sie dich einigermaßen in Ruhe, solange sie sich an den Lohnsteuern und Sozialbeiträgen und an der Umsatzsteuer gütlich tun können, Wehe, aber Wehe, du verdienst mehr, sogar erheblich mehr mit deiner unternhemerischen Leistung als die Politmafia an zugeschanzten Pöstchen erhält, Beispiel, wenn der Zumwinkel mehr Vermögen hat als die Matthäus-Maier, dann wirst du solange abgesaugt, bis die vermutete soziale Ungerechtigkeit wieder ausgeglichen ist.

Ich vermute mal, da liege ich psychologisch in der richtigen Linie und das ist genau der eigentliche Grund des gegenwärtigen Autodafes.

Gruß Mephistopheles

antworten
 

haarig, kommt drauf an

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Donnerstag, 14.02.2008, 15:04 (vor 6557 Tagen) @ Mephistopheles

Hallo, Mephistopheles,

soviel ich weiß ist BGB, z.B. Lottotippgemeinschaft, nicht meldepflichtig
und auch nicht ein Verein, wohl aber ein e.V., deswegen ja eingetragener
Verein.

ich muß das mal heraussuchen, habe gerade keine AO greifbar.

Eine Stiftung im Ausland ist ebenso wie eine Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit, eine juristische Person, die eingerichtet wird, das ist ein nichtrechtsfähiger Verein aber nicht, vermutlich deswegen der Unterschied - eine BGB-Gesellschaft bzw. GBR ist ja auch dem Wesen nach etwas unselbständiges, das nur auf den privaten Personen aufbaut, denen das Ergebnis der GBR zugerechnet wird.

An so was hab ich gedacht, ich kann mir doch von einer Stiftung als
Wiederverkäufer doch z.B. Olivenöl liefern lassen, für das ich - sagen wir
10 Euro - bezahle, obwohl ichs im Großhandel für 1,99 beziehen kann.

Obacht, normalerweise dürfen Stiftungen keine Handelsgeschäfte betreiben.
Nachsatz : es sei denn, es dient als Nebenzweck dem Hauptzweck der Stiftung, beispielsweise der Förderung der Qualität extrem seltener Sorten von Olivenbäumen und deren hochwertigen Ölen, oder so. Ist alles Interpretationssache. Je mehr involvierte Firmen, desto teurer wird das ganze vom Unterhalt her.

Der

Gewinn aus meinen Olivenölhandelsgeschäften wird dann natürlich marginal
sein. (programmierte Verluste darf ich natürlich keine machen, das ist
klar, wegen Gewinnerzielungsabsicht)

Dann kommt wiederum das Außensteuergesetz ins Spiel und die Frage nach angemessenen Verrechnungspreisen. Ist de facto wiederum ein Nachweisproblem und Argumentationssache.

Aber wenn der Lieferant eine Stiftung ist und wenn an meine Firma
geliefert wird, wer ist dann Geschädigter?

Das Gestapo-Abzockamt. Weil steuerpflichtige Gewinne geschmälert werden durch eine Sachverhaltsgestaltung, ergo : Gestaltungsmißbrauch, 42 AO. Beispiel : Gesellschaft in Hong-Kong kauft Kartoffeln in Linz und verkauft sie an einen Verarbeiter nach Passau.

Aber ich geb dir recht, das wird knifflig

Alles eine Frage der Pfiffigkeit und des Einfallsreichtums.

Geht schlecht, wenn ein Ladenlokal, also eine inländische Repräsentanz für
das Geschäft erforderlich ist.

geht schon, erfordert nur etwas Nachdenken.

beste Grüße vom Baldur

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

antworten
 

- Lösungsansatz -

trailmaker, Donnerstag, 14.02.2008, 15:26 (vor 6557 Tagen) @ Mephistopheles

hätte Herr Z. sich seine Stiftung gespart , und seine Schwarzkasse in EM getauscht , wäre ihm der ganze Ärger erspart geblieben .

wäre vielleicht etwas Mehrarbeit gewesen ,aber na ja ...

----------

es kochen halt alle mit dem selben Wasser (die kleinen wie die großen ), aber man ist klar im Vorteil , wenn man den Siedepunkt kennt ...[[zwinker]]

antworten
 
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