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UBS weitere Risiken

Jacques, Freitag, 15.02.2008, 01:42 (vor 6556 Tagen)

Nun scheint auch dieses Risiko (Inland und Ausland) noch durchzuschlagen.

Hier noch der Link aus dem alten Forum und bitte dort den untenstehen Link anklicken.

antworten
 

HAT (Helvetic Asset Trust) verfügt über Eigenkapital von CHF 150.000.00

Emerald, Freitag, 15.02.2008, 02:53 (vor 6556 Tagen) @ Jacques

Emittent
HAT (Helvetic Asset Trust) AG, Zürich

Art der Gesellschaft
Special Purpose Vehicle" (Einzweckgesellschaft nach Schweizer Recht)

[b]Eigenkapital
150‘000 SFr (100'000 SFr Aktienkapital plus 50'000 SFr Agio)
Gesellschaftszweck[/b] *

Übernahme von Teilen der Kreditrisiken auf einem Portfolio von Unternehmenskrediten der UBS AG via einem OTC Credit Default Swap * Ausgabe von SFr Inlandobligationen * Kauf von Wertschriften zur Sicherstellung von Forderungen der UBS AG und zur Sicherstellung der Rückzahlung der Obligationen


Anständige Hebelung : Eigenkapital CHF 150'000.00 gegen ein paar hundert Millionen Franken an emittierten Bonds.


Die Bankenkommission in Bern, mit Filiale in Zürich (In Räumlichkeiten der UBS) wird Kulleraugen machen ob soviel Dreistigkeit der Abgehobenen !

antworten
 

Kulleraugen? Habichtblick!

Jacques, Freitag, 15.02.2008, 07:00 (vor 6556 Tagen) @ Emerald

Emittent
HAT (Helvetic Asset Trust) AG, Zürich

Anständige Hebelung : Eigenkapital CHF 150'000.00 gegen ein paar hundert
Millionen Franken an emittierten Bonds.


Die Bankenkommission in Bern, mit Filiale in Zürich (In Räumlichkeiten
der UBS) wird Kulleraugen machen ob soviel Dreistigkeit der Abgehobenen !

Hallo Emerald,

Kulleraugen?

Würde das ein Privater machen, was die UBS AG alles gemacht hat, wurde sogleich ein Vormund bestellt! Aber unverzüglich!

Es ist kurz vor Zwölf und die EBK täte dringenst gut daran, nun sämtliche "Kreditgeschäfte", die in Büchern der UBS AG -und in Tochtergesellschaften oder an denjenige, an denen sie eine Mehrheitsbeteiligung hält- als Aktiven UND Passiven stehen samt und sonders mitsamt allen Verträgen zu durchleuchten und die Risiken selber noch realistisch zu beurteilen. Und dann vor allem die Schlussfolgerungen zu ziehen.

Wenn man grosszüzig ist, setzt man als Untergrenze und im Zeitpunkt bei Abschluss der Geschäfte, den Nominalbetrag von 30 Millionen für jedes zu durchleuchtende Kreditgeschäft an, für welches die Unterlagen bei zu stellen sind.

Und das muss innert 2 Monaten vorliegen.

Mit dabei eine Risikobeurteilung zu jedem einzelnen Geschäft durch die UBS selber (aktueller Wert, aktueller Abschreibung, Beurteilung der Restwiedereinbringbarkeit, betroffene Gegenpartei, mithaftende etc.)
Sauber geordnet nach Ländern und Geschäftsarten, grösste Positionen zuvorderst.

Und dann wird alles einzeln durchgegangen.

Da ja aber davon ausgegangen werden kann, dass die UBS AG (VR und Geschäftsleitung) bislang ihre Arbeit sauber gemacht hat, müsste das schon in 4 Wochen vorliegen.

Herrschaften von der EBK: Sie sind gefordert; der Auftrag ist ganz einfach zu formulieren. Am besten Sie formulieren ihn an den VR, ausser er kann ihnen belegen, dass er selbiges zwischenzeitlich an die Geschäftsleitung der UBS AG formuliert. Wenn das der Fall ist, dann bitte an die GL der UBS AG.

Und wehe es wird nochmals verschwiegen oder gelogen, ich würde gleich jetzt schon Strafe für nicht wahrheitsgetreue Aussagen androhen.

Gleichzeitig würde ich aus wissen wollen, was innert 6, 12 und 18 Monaten an Vermögenswerten zu Cash gemacht werden kann.
Ausserdem würde ich Sondagen zur Veräusserung einzelner Geschäftsteile der UBS AG ins Auge machen.

Es ist unfassbar.

antworten
 

Nachtrag

Jacques, Freitag, 15.02.2008, 07:21 (vor 6556 Tagen) @ Jacques

Nachtrag

Herrschaften von der EBK: Sie sind gefordert; der Auftrag ist ganz einfach
zu formulieren. Am besten Sie formulieren ihn an den VR, ausser er kann
ihnen belegen, dass er selbiges zwischenzeitlich an die Geschäftsleitung
der UBS AG formuliert. Wenn das der Fall ist, dann bitte an die GL der UBS
AG.

Und wehe es wird nochmals verschwiegen oder gelogen, ich würde gleich
jetzt schon Strafe für nicht wahrheitsgetreue Aussagen androhen.

Gleichzeitig würde ich aus wissen wollen, was innert 6, 12 und 18 Monaten
an Vermögenswerten zu Cash gemacht werden kann.
Ausserdem würde ich Sondagen zur Veräusserung einzelner Geschäftsteile der
UBS AG ins Auge machen.

Es ist unfassbar.


Nach dem Fall Swissair findet sich kaum ein zweiter "Corti" finden: Da mögen noch so viele Instis einen anderen VR Präsidenten wollen.
Wir erinnern uns an die Frei- und Schuldsprüche...

(Übrigens Herr Corti wurde vorgeworfen, Vermögenswerte nicht veräussert zu haben, Herr O. war es damals selber, der das Gate Gourmet forderte. Er täte gut daran, Käufer für das gesamte Asiengeschäft zu finden - aber vielleicht erübrigt sich das ja und der Singa Poren schwitzen so sehr, dass das Geschäft grad direkt kaufen, statt Geld einzuschiessen)


Wäre ich CEO Rohner, würde ich mir spätestens jetzt eine Blankofreisprechung des Bundesgerichts ausstellen lassen oder den Job sofort niederlegen.

Unfassbar.

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Nachtrag zum Nachtrag

Jacques, Freitag, 15.02.2008, 08:46 (vor 6556 Tagen) @ Jacques

Nachtrag

Herrschaften von der EBK: Sie sind gefordert; der Auftrag ist ganz

einfach

zu formulieren.


Aber halt eben konkret und dann umsetzen, was man als Tätigkeit ja beschrieben hat, damit man die Ziele auch erreicht.

Irgendwann muss dann wohl auch noch eine PUK die Arbeit der EBK beurteilen.
Es ist nicht zu fassen.

antworten
 

Was man auch wissen sollte

Jacques, Freitag, 15.02.2008, 13:43 (vor 6555 Tagen) @ Jacques

Geschätzte ausländische Anleger, der Ordnung halber noch zur Informtion was unsere schweizererische Aufsichtskommission auch noch verfügen kann:



""Ist die Anordnung des Bankenkonkurses unausweichlich, geht es in einer ersten Phase
darum, einen Überblick über die für die Liquidation zur Verfügung stehenden Aktiven zu
erhalten. Wie jeder Konkursrichter kann auch die EBK die Einstellung des Verfahrens
mangels Aktiven anordnen, wenn die Liquidationskosten voraussichtlich nicht gedeckt
werden können. Im Interesse der Gläubiger versucht die EBK jedoch, diese Fälle auf
das strikte Minimum zu reduzieren. In der Tat führen diese Fälle zu einem Zustand der
Rechtsunsicherheit, indem die Ansprüche der Gläubiger, insbesondere der Einleger,
nie formell anerkannt werden. Diese Situation erscheint für eine von der EBK bewilligte
Bank nicht wahrscheinlich""

Das kann Heiri Hasler ebenso treffen wie Kalle Küster oder eine richtig, richtig grosse Gegenpartei.


Herrschaften der EBK: Sie sind gefordert; der Auftrag ist ganz

einfach

zu formulieren.

Aber halt eben konkret und dann umsetzen, was man als
Tätigkeit
ja beschrieben hat, damit man die
Ziele auch
erreicht.

Irgendwann muss dann wohl auch noch eine PUK die Arbeit der EBK
beurteilen.
Es ist nicht zu fassen.

antworten
 

Man sei ...

Jacques, Sonntag, 17.02.2008, 14:15 (vor 6553 Tagen) @ Jacques

an der Link

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