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Ist hier die Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei aufgehoben?

mira @, Freitag, 15.02.2008, 03:59 (vor 6555 Tagen) @ Baldur der Ketzer

Sollte der BND gelegentlich seiner gesetzlichen Aufklärungsarbeit auf das Material gestoßen sein, dürfte die Weitergabe an die Staatsanwaltschaft bzw. Steuerfahndung (Polizei) in Ordnung sein.

Was aber, wenn der BND diesen Komplex - vielleicht auf Wunsch der SteuFa - gezielt mit nachrichtendienstlichen Mitteln (da gibt es welche, die nach der StPO nie zugelassen würden) aufgeklärt hat? Dazu bräuchte es nicht einmal eines auch für SteuFa-Ermittlungen nötigen Anfangsverdachtes, einfach nur so ins Blaue hinein reichte. Dann wäre das Modell der Geheimen Staatspolizei wieder da, obwohl die Tätigkeiten der Polizei und der des Geheimdienstes nach der Verfassungslage aus gutem Grunde strikt zu trennen sind: Der Geheimdienst darf "alles" ermitteln, was den Auftraggeber Staat/Verwaltung/Politik interessiert (es dient ja auch nicht der Strafverfolgung), die Strafverfolgungsbehörden dürfen nur tätig werden, wenn die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt sind wie z.B. hinreicheneder Anfangsverdacht.

Das wäre der eigentliche Skandal, über den aber kein einziger Schreiberling auch nur ein Wort verliert: Aufklärung von angeblichen Steuerfällen durch den Geheimdienst mit geheimdienstlichen Mitteln ohne Anfangsverdacht - schöne neue Welt. Wenn dann erst auf diese geheimdienstliche Weise konkrete Täter gefunden wurden, heilt dieses Ergebnis als Zweck das ungesetzliche Mittel - scheint offenbar commensense zu sein - denn dann gibt's ja einen Anfangsverdacht. Stasi läßt grüßen, Rechtsstaat ade.

Grüße

mira

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