Nein nur
Nein, ab einer Summe von 15.000,- geht es nur zur Staatsanwaltschaft des Hauptwohnsitzes (da wird gesammelt) und gegebenenfalls zum Finanzamt weiter.
Außenwirtschaftsgesetz oder so ähnlich.
V
gesamter Thread:
- Auslandsüberweisung -
yoyo,
19.02.2008, 01:49
- Nein nur -
ventura,
19.02.2008, 04:56
- Danke - yoyo, 19.02.2008, 06:26
- Nein nur -
ventura,
19.02.2008, 04:56
