Aufgelesen – Steuerdegression für Datendieb
Einkünfte aus einem Datendiebstahl, der den Strafbehörden nützlich erscheint, unterliegen einem deutlich niedrigeren Einkommenssteuertarif als z.B. Arbeitseinkommen – selbst im Eingangstarif (15 %).
Wie die FAZ heute berichtet (Seite 14 der Druckausgabe) musste der Dieb in D nur 10 Prozent an die Finanzverwaltung abführen. Rechtsgrundlage sei, so ein Sprecher des Bundesfinanzministers, eine „interne Vereinbarung“ (also kein Gesetz und keine Verordnung), „dass in solchen Fällen pauschal durch die Dienste ein Betrag an die Finanzverwaltung abgeführt wird“.
Weiter heißt es: „Dies erklärt auch die verwirrenden Angaben, nach denen der Datenanbieter mal 5 und mal "nur" 4,2 Millionen Euro erhalten habe. Nebenkosten und Steuerabzug erklären die Differenz.“
Wohl dem Land in dem alles "seine Ordnung" hat ![[[sauer]]](images/smilies/sauer.gif)
![[[applaus]]](images/smilies/applaus.gif)
