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ROOOOOFL - Vermeintlich nuetzlicher Informations-Diebstahl

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Freitag, 22.02.2008, 01:53 (vor 6550 Tagen) @ Jabberwock

Einkünfte aus einem Datendiebstahl, der den Strafbehörden nützlich
erscheint, unterliegen einem deutlich niedrigeren Einkommenssteuertarif
als z.B. Arbeitseinkommen – selbst im Eingangstarif (15 %).

Wie die FAZ heute berichtet (Seite 14 der Druckausgabe) musste der Dieb in
D nur 10 Prozent an die Finanzverwaltung abführen. Rechtsgrundlage sei, so
ein Sprecher des Bundesfinanzministers, eine „interne Vereinbarung“
(also kein Gesetz und keine Verordnung), „dass in solchen Fällen
pauschal durch die Dienste ein Betrag an die Finanzverwaltung abgeführt
wird“.

Weiter heißt es: „Dies erklärt auch die verwirrenden Angaben, nach denen
der Datenanbieter mal 5 und mal "nur" 4,2 Millionen Euro erhalten habe.
Nebenkosten und Steuerabzug erklären die Differenz.“

Wohl dem Land in dem alles "seine Ordnung" hat [[sauer]]

[[euklid]] [[euklid]] [[euklid]]

Einen kernigen guten Morgen im BRDDR/DDR 2.0 Mafiastaat!

[[euklid]] [[euklid]] [[euklid]]

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

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    • Und was ist bei weiteren Auslands-Einkünften in GB, USA, CA, AU, FR? - JoBar, 24.02.2008, 09:24

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