OT: Frage an die Experten im dt. Steuerrecht: Progressionsvorbehalt + Erwerbsminderungsrente
Hallo,
ist mit Sicherheit auch für andere hier im Forum interessant:
Bin selbst kein Steuerexperte, fülle jedoch seit Jahren die Einkommenserklärung für meine Schwester und Ihrem Mann aus, da die keinen Nerv für Formulare haben. Nun haben sich einige Änderungen ergeben, die Fragen aufwerfen.
1)
Ehepaar, beide Steuerklasse 4
Mann durchgehend im Jahr abhängig beschäftigt mit z.B. 50.000 EUR Jahres-Brutto-Einkommen.
Frau das ganze Jahr hindurch Krankengeld-Bezug (gesetzliche Krankenkasse) mit z.B. 1.500 EUR monatlichem Krankengeld, bzw. 18.000 EUR im Jahr.
Fragen:
---Kann mir jemand anhand dieses Beispiels den Progressionsvorbehalt erklären?
---Wie hoch ist ggf. in etwa eine Steuernachzahlung bzw. wie kann man sich das selbst errechnen?
---Ist es sinnvoll, schnellstmöglich die Steuerklassen zu wechseln (in 3 und 5) oder birgt das eher Nachteile?
2)
Gleiches Ehepaar, beide Steuerklasse 4
Mann wieder durchgehend abhängig beschäftigt mit z.B. 50.000 EUR Jahres-Brutto-Verdienst.
Frau das ganze Jahr Bezug von Erwerbsminderungsrente von monatlich z.B. 1200,00 EUR UND z.B. 500,00 EUR Betriebsrente
Fragen:
---Kommt hier wieder der Progressionsvorbehalt zum Tragen?
---Wie hoch ist hier ggf. in etwa die Steuernachzahlung, kann man das wieder selbst errechnen, ohne große Probleme?
---Wie ist es hier mit der Steuerklasse? Wechseln z.B. Mann in Klasse 3 und Frau in Klasse V? Ggf. Vor- und Nachteile?
Viele Grüße
gesamter Thread:
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svenni,
22.02.2008, 10:20
- Steuer -
Land der Alten,
22.02.2008, 11:13
- Dank´ DIR (oT)
-
svenni,
23.02.2008, 02:47
- Dank´ DIR (oT)
- Steuer -
Land der Alten,
22.02.2008, 11:13
