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OT: Frage an die Experten im dt. Steuerrecht: Progressionsvorbehalt + Erwerbsminderungsrente

svenni @, Freitag, 22.02.2008, 10:20 (vor 6548 Tagen)

Hallo,

ist mit Sicherheit auch für andere hier im Forum interessant:

Bin selbst kein Steuerexperte, fülle jedoch seit Jahren die Einkommenserklärung für meine Schwester und Ihrem Mann aus, da die keinen Nerv für Formulare haben. Nun haben sich einige Änderungen ergeben, die Fragen aufwerfen.

1)
Ehepaar, beide Steuerklasse 4
Mann durchgehend im Jahr abhängig beschäftigt mit z.B. 50.000 EUR Jahres-Brutto-Einkommen.
Frau das ganze Jahr hindurch Krankengeld-Bezug (gesetzliche Krankenkasse) mit z.B. 1.500 EUR monatlichem Krankengeld, bzw. 18.000 EUR im Jahr.

Fragen:
---Kann mir jemand anhand dieses Beispiels den Progressionsvorbehalt erklären?
---Wie hoch ist ggf. in etwa eine Steuernachzahlung bzw. wie kann man sich das selbst errechnen?
---Ist es sinnvoll, schnellstmöglich die Steuerklassen zu wechseln (in 3 und 5) oder birgt das eher Nachteile?

2)
Gleiches Ehepaar, beide Steuerklasse 4
Mann wieder durchgehend abhängig beschäftigt mit z.B. 50.000 EUR Jahres-Brutto-Verdienst.
Frau das ganze Jahr Bezug von Erwerbsminderungsrente von monatlich z.B. 1200,00 EUR UND z.B. 500,00 EUR Betriebsrente

Fragen:
---Kommt hier wieder der Progressionsvorbehalt zum Tragen?
---Wie hoch ist hier ggf. in etwa die Steuernachzahlung, kann man das wieder selbst errechnen, ohne große Probleme?
---Wie ist es hier mit der Steuerklasse? Wechseln z.B. Mann in Klasse 3 und Frau in Klasse V? Ggf. Vor- und Nachteile?

Viele Grüße

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Steuer

Land der Alten @, Freitag, 22.02.2008, 11:13 (vor 6548 Tagen) @ svenni

1)
Ehepaar, beide Steuerklasse 4
Mann durchgehend im Jahr abhängig beschäftigt mit z.B. 50.000 EUR Jahres-Brutto-Einkommen.
Frau das ganze Jahr hindurch Krankengeld-Bezug (gesetzliche Krankenkasse) mit z.B. 1.500 EUR monatlichem Krankengeld, bzw. 18.000 EUR im Jahr.

Fragen:
---Kann mir jemand anhand dieses Beispiels den Progressionsvorbehalt erklären?


Berechnung des tatsächlichen zu versteuernden Einkommens erfolgt ohne das Krankengeld. Hier wird ein zvE von 35.000 € angenommen. Hierauf entfällt ein Steuersatz x (= Annahme 15%).

Jetzt wird ein fiktives zvE mit dem Krankengeld ermittelt (fiktiv 53.000 ). Auf dieses fiktive zvE entfällt ein fiktiver Steuersatz von Y (Annahme 20%). Dieser fiktive Steuersatz Y (wegen der Progression steigend) wird auf das tatsächliche zvE (w.o. 35.000) angewandt.


---Wie hoch ist ggf. in etwa eine Steuernachzahlung bzw. wie kann man sich das selbst errechnen?


Ohne Tabellen gar nicht oder nur mit komplizierten Formeln, welche den Laien überfordern dürften. Vielleicht mal googeln, ob irgendwo im Netz Daten zum zvE und die hierauf entfallende Steuer zu finden sind.

---Ist es sinnvoll, schnellstmöglich die Steuerklassen zu wechseln (in 3 und 5) oder birgt das eher Nachteile?


Faustregel:
Beide verdienen etwa gleich viel > IV / IV
Einer verdient vielmehr als der andere III / V
Dieser Fall liegt aber nicht vor, oder? GGf. werden vom Finanzamt Vorauszahlungen festgesetzt. Oder einer geht in IV, der andere hat nur Krankengeld?

2)
Gleiches Ehepaar, beide Steuerklasse 4
Mann wieder durchgehend abhängig beschäftigt mit z.B. 50.000 EUR Jahres-Brutto-Verdienst.
Frau das ganze Jahr Bezug von Erwerbsminderungsrente von monatlich z.B. 1200,00 EUR UND z.B. 500,00 EUR Betriebsrente

Fragen:
---Kommt hier wieder der Progressionsvorbehalt zum Tragen?
Wen kein Krankengeld gezahlt wird, dann auch kein Progressionsvorbehalt.


Die Renten sind nur mit den steuerlichen Ertragsanteilen steuerpflichtig.


---Wie hoch ist hier ggf. in etwa die Steuernachzahlung, kann man das wieder selbst errechnen, ohne große Probleme?

Ohne genaue Zahlen = Blick in die Glaskugel.


---Wie ist es hier mit der Steuerklasse? Wechseln z.B. Mann in Klasse 3 und Frau in Klasse V? Ggf. Vor- und Nachteile?

w.o.


Hinweis:
Die og Weerte sind stark vereinfachend angegeben.
Die o.g. Auskünfte werden ohne Gewähr erteilt.
Es empfiehlt sich - zumindest beim ersten Mal - die Inanspruchnahme einer steuerlichen Beratung (Lohnsteuerhilfeverein eigener Wahl) oder beim Finanzamt das erstemal wegen Aufklärung nett nachfragen.
Dort werden Sie geholfen.[[herz]]

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Dank´ DIR (oT)

svenni @, Samstag, 23.02.2008, 02:47 (vor 6548 Tagen) @ Land der Alten

- kein Text -

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