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Lügensümpfe, wohin man blickt - was für ein Schweinestaat

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Freitag, 22.02.2008, 13:32 (vor 6549 Tagen)

Hallo, passende Fundsache zum Thema :

Skandal oder nicht? Nachtrag zur Anhörung

Letzte Woche, am 13. Februar, gab es die öffentliche Anhörung des Innenausschusses zum Thema Waffenrecht. In der dazugehörigen Expertenbefragung wurde auch ein Überwachungsvideo vorgeführt, das Kriminaldirektor Oliver Tölle (Berlin) mitbrachte. Doch Herrn Tölles Ausführungen halten einer näheren Überprüfung nicht stand: Lüge oder Schlamperei?


Herr Tölle führte aus, inwiefern Einhand- und andere Arten von Messern das ideale Angriffsmittel bei hinterlistigen Attacken seien. Er verwies zur Illustrierung auf das mitgebrachte Video einer Überwachungskamera. Auf dem sei zu sehen, wie zwei Türsteher seitens eines abgewiesenen Gastes eine überraschende Messerattacke erleiden ("haben die Nacht nicht überlebt"). Dieses Überwachungsvideo sollte laut Tölle aus Braunschweig stammen. Nachdem die Abgeordneten dieses Video gesehen hatten, waren sie alle schockiert.

Inzwischen haben Recherchen aber ein anderes Bild ergeben. Nachdem User des Internet-Forums Waffen-Online nachgeforscht haben, wurde bekannt, das der Tatort des in dem Video zu sehenden Vorfalls nicht Braunschweig, sondern Celle sei.

Den Recherchen nach stammt das Video aus der Überwachungskamera der Diskothek "Inkognito", der Vorfall soll demnach bereits vor einigen Jahren geschehen sein. Auf Anfrage (sowohl seitens WO wie auch VISIER) bei der Geschäftsleitung haben beide Sicherheitskräfte den Angriff überlebt. Sie sind also entgegen den von Herrn Tölle gemachten Äußerungen nicht an ihren Stichverletzungen gestorben — Gott sei Dank.

Außerdem wurde das Video bei der Innenausschuß-Anhörung anscheinend nur verkürzt (man könnte auch sagen: abgewürgt) gezeigt: Nach den Stichen des Diskobesuchers war in der Vorführung plötzlich Schluß. Aber die Komplettfassung, die VISIER vorliegt, zeigt, dass sich mindestens eins der zwei Opfer unmittelbar danach mit seinen Kollegen auf die Suche nach dem Täter begab.

Und wie der Betriebsleiter der Diskothek gegenüber VISIER mitteilte, ging das Tat-Video als Beweismittel Gerichtsverfahren zur Anwaltschaft. Man selber habe es nicht ins Web gestellt.

Auch in Braunschweig wurde nachgefragt. Die Pressestelle der Polizei Braunschweig teilte auf heutige Anfrage von VISIER mit, es habe seit 2000 so einen Vorfall in Braunschweig und Umgebung NICHT gegeben.

Aus all dem ergeben sich Fragen:
- Handelt es sich dabei um eine Lüge? Wurde der Innenausschuss seitens Herrn Tölle absichtlich mit Fehlinformationen gefüttert, um weitere — unnötige — Gesetzesverschärfungen durchzusetzen? Fragt sich weiter: In wessen Auftrag hat Herr Tölle da gegebenenfalls gehandelt? Sollte er dem Berliner Innensenator Flankenschutz geben, das von diesem gewollte Messerverbot durchzusetzen — obwohl da bis zur Anhörung die Gewerkschaft der Polizei und viele Abgeordnete den Sinn der Regelung stark bezweifelten?
- Handelt es sich dabei um Schlamperei? Dann hat Herr Tölle seine Recherchen nicht anständig erledigt und so fahrlässig unnötige Verschärfungen provoziert.

Gleichgültig, wie —als Experte zu Waffenrechtsfragen hat Herr Tölle seine Glaubwürdigkeit verloren. Wenn das die Art ist, in der der Oberste Justitiar der Berliner Polizei im Rang eines Kriminaldirektors (das entspricht im Rang ungefähr dem eines Bundeswehr-Obersten) mit der Wahrheit umgeht, dann gnade der Allmächtige jedem vom Waffenrecht Betroffenen bei einer Gerichtsverhandlung.

Hinzu kommen noch Herrn Tölles Äußerungen zu Messern. Ein Rettungsmesser (in dem Fall von Eickhorn) als "Angriffswaffe" zu titulieren, ist genauso falsch und tendenziös wie seine Einlassungen zu dem Türstehervideo. Einhandmesser per se als ausschließlich zu hinterhältigen Attacken konstruiertes Gerät hinzustellen, ist a) eine Kriminalisierung aller damit befaßten Messerhersteller und -händler sowie b) eine Unkenntnis oder aber eine absichtliche Verzerrung der historischen Entwicklung: Einhandmesser entstanden ursprünglich für Kriegsversehrte — zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Heute dienen sie vielen Menschen weltweit als universelles, alltägliches, friedfertig genutztes Arbeitsgerät: zum Pakete- und Briefeöffnen ebenso wie bei einer Vesper.

Was also soll das?

Herr Tölle erklärt, daß es sich bei Messerattacken um ein Problem mit sozialem Hintergrund handele, daß aber das nicht verhindern dürfe, daß man an den Symptomen arbeite. Das heißt im Umkehrschluß: Weil man die Probleme mit Messerstechern nicht in den Griff bekommt, sollen auch alle anderen unter Restriktionen leiden. Das ist ein politisches Armutszeugnis.
Markus Hermes/MSR/AS

Hier stehts kpl. mit Videos etc. : http://www.visier.de/1542a.html

Beste Grüße vom Baldur

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

antworten
 

Auswirkungen für jedermann! (mT)

Tengu, Freitag, 22.02.2008, 14:02 (vor 6549 Tagen) @ Baldur der Ketzer

Letzte Woche, am 13. Februar, gab es die öffentliche Anhörung des
Innenausschusses zum Thema Waffenrecht.

Heute wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen und tritt im April in Kraft.

Vielen ist noch gar nicht klar, welche Einschränkungen das FÜR JEDEN mit sich bringt, da das neue Gesetz total übertrieben und schwachsinnig ist.

Wer sich zukünftig öffentlich eine Scheibe Brot mit einem üblichen Brotmesser abschneidet oder ein Teppichmesser im Kittel "mit sich führt", kann dann mit 60 Tagessätzen Strafe rechnen.

Verboten ist nämlich nun das "Führen" aller Messer, die sich mit einer Hand öffnen lassen (z.B. auch Teppichmesser!) und aller feststehenden Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge.

"Führen" heisst im amtsdeutsch, "die tatsächliche Gewalt über [eine Waffe] außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben."

Also, wer auch immer künftig ein Brotmesser oder ein Teppichmesser oder ein anderes "böses Messer" außerhalb der eigenen 4 Wände auspackt...

Armes Deutschland!

antworten
 

Die Lunte brennt ..

trailmaker, Freitag, 22.02.2008, 16:12 (vor 6549 Tagen) @ Tengu

im Klartext :

Realität

- mein Mädel ( 1,50 cm /43 kg ) muß mit 2 Monaten Haft rechnen , wenn sie eines unserer Brotmesser ausversehen mit zur Nachtschicht nimmt !
( mal abgesehen davon ,daß sie im Ernstfall mit Pfefferspray ein bedeutend besseres Handling an den Tag legen würde )

________________


- wie groß muß die Angst der " häßliche Alten in Berlin " und ihre Lakaien schon sein , um solche Gesetze zu beschließen ???

____________

Wer solche Gesetze beschließt , um sich vor dem eigenen Volk zu schützen ,weiß das hier die Kacke richtig am Dampfen ist !!!

- das Gute an der Sache ist die deutsche Gründlichkeit.

Wenns einmal brennt , dann in jeder Ecke .
Zumindest im Osten Deutschlands .

mfg TM

P.S.: für Schubladendenker : ich möchte nicht als Rechter eingeordnet werden !
aber als Nationalist bitte jederzeit gerne !!!

antworten
 

ist nicht korrekt

Jermak @, Samstag, 23.02.2008, 01:18 (vor 6548 Tagen) @ Tengu

Hallo,

im Gesetz steht eindeutig , dass von der Messer-Regelung allgemein anerkannte
Nutzungsarten ausgenommen sind ....
Auf Leute einstechen geht nicht, Döner abschneiden aufm Volksfest durchaus.


grüsse

jermak

antworten
 

Oh ja, Dönermesser schneiden Schweinefleisch ;) (oT)

Vatapitta @, Samstag, 23.02.2008, 02:39 (vor 6548 Tagen) @ Jermak

- kein Text -

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

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