@Baldur & wer sich sonst noch auskennt: Konto in FL, Lux, österr. Exklave, Kanalinseln usw.
Mephistopheles, Montag, 25.02.2008, 03:07 (vor 6547 Tagen)
Ist es denn nicht möglich ein Konto unter einem fiktiven Namen zu eröffnen, ohne die Identität zu offenbaren?
Man müsste dann einen Code, bessser noch eine Liste von Codefragen vereinbaren, um seine wirtschaftliche Berechtigung gegenüber dem Kontoführenden Institut zu belegen.
Die gegenwärtigen Ereignisse haben ja - wieder einmal - bewiesen, was 4 Augen wissen, wisen 2 zu viel.
Nur durch diese Art der Kontoführung - und ein bei einem Notar hinterlegtes Testament - lässt sich wirkliche Sicherheit gewinnen.
(bis jetzt hat sich die Stasi noch nicht getraut, die Tresore von Notaren mit hinterlegten Testamenten zu filzen.
Gruß Mephistopheles
Funktinioniert bestimmt alles nicht - Hohe Nebenkosten, theoretisch könnte der Notar
LenzHannover, Montag, 25.02.2008, 03:19 (vor 6547 Tagen) @ Mephistopheles
sich das Geld einfach einstreichen (es gab hier in Deutschland schwer kriminelle Notare).
Wenn man nix auf dem Papier hat, könnte das "gegenüber" einfach die Kohle einstreichen und fragen: Wer ist Mephistopheles ?
Entweder wie Becker, was in Zug
oder ziehe mit deinen Mio's nach London / Bahamas. Die sind sehr sehr milde, haben aber hohe Nebenkosten.
Wie ich schon einmal schrieb, Per sollte einfach eine Flat-Steuer von 100 - 200.000 € einführen. Wer mehr zahlt, könnte es in vielen Paradiesen preiswerter haben und wer soviel hat, zahlt dann noch immer 19% auf fast alle Ausgaben.
nicht so einfach
Baldur der Ketzer
, Ketzerland, Montag, 25.02.2008, 04:02 (vor 6547 Tagen) @ Mephistopheles
Hallo, Mephistopheles,
fürher gabs das öst. Sparbuch, das genügte als Inhaberpapier. Ist aber vor ein paar Jahren durch den sogenannten **Geldwäsche**(wasfüreinSchmarrn) Druck abgeschafft worden.
> Ist es denn nicht möglich ein Konto unter einem fiktiven Namen zu eröffnen,
ohne die Identität zu offenbaren?
Schwierig ist die Legitimationsfrage beim Bezug vom Konto - Du möchtest ja nicht, daß ein Unbefugter an Dein Geld langt. Also muß der Bank klar sein, wer zum Bezug befugt ist. Die braucht irgendwelche Daten - und nur diese Person kann dann mit der Bank in Verbindung treten.
Auch, wenn Du ein Stiftungskonto hast, möchtest Du ja vielleicht mal was selber abheben, ohne immer den teuren Treuhänder kratzen zu müssen, daß der es für Dich holt. Dann hast Du bei der Bank eine Unterschriftenkarte mit Deinen Daten drauf - die Dich selbstverständlich verraten kann.
Ist man selber nicht zeichnungsberechtigt, und es gibt Zoff mit dem Treuhänder, hast Du ein Problem. Es steht einem Treuhänder nämlich frei, sein Mandat mit sofortiger wirkung niederzulegen, so daß dann die Stiftung ohne Organe und handlungsunfähig wird.
Jetzt könnt man sagen, macht nix, dann lasse ich vom Gericht einen neuen einsetzen - das machen die aber nicht. Die Stiftung platzt. Das mußte auch dieser Betroffene erfahren : http://www.200millionenklage.li.
Es läuft darauf hinaus, die Finger immer irgendwie selber mit drin haben zu müssen. Und sei es als zusätzlicher Stiftungsrat mit Einzelzeichnungsrecht, nur, dann bist Du sichtbar.
Wenn Du in einem niedrig besteuerten Gebiet ansässig bist, kannst Du ja ruhig sichtbar sein, die ganzen Probleme gelten dann ja nicht. Nur das ist der Ausweg.
Freilich gibt es noch Firmen, deren Treuhänder nicht wissen, wer da handelt, weil es sich um Blankozessionen handelt, oder ein Treuhänder nur Strohmann ist (Panama, Delaware).
Delaware ist übrigens ein schönes Beispiel für die verlogene Doppelmoral nicht nur der Yankees. Wo anders mosern, aber selber gleiches für andere anbieten. Ja, ja.....
Die Firma kann auch ein Konto einrichten, Du kriegst eine Kreditkarte vom Konto, alles bestens - nur, eben, wie soll man das betrugsfest machen, wenn es keine Identitätsprüfung für Geldbezüge gibt ?
Deswegen funktionieren wasserdichte Sachen nur über ein großes Vertrauensverhältnis. Und auch die sind gefährdet, wenn der Treuhänder stirbt. Klar kann man für derartige Fälle immer noch einen Blankoscheck vorsehen, aber es ist nichts wirklich 100%iges.
Das kriegt nur, wer wegzieht.
Man müsste dann einen Code, bessser noch eine Liste von Codefragen
vereinbaren, um seine wirtschaftliche Berechtigung gegenüber dem
Kontoführenden Institut zu belegen.
So etwas ist mir nicht bekannt.
Die gegenwärtigen Ereignisse haben ja - wieder einmal - bewiesen, was 4
Augen wissen, wisen 2 zu viel.
Du kannst das nur daurch umgehen, indem es alle ruhig wissen dürfen, weil Du nicht angreifbar bist. Nur sorum wird ein Schuh draus. (an den Denunzianten : Schuh, das ist wieder eine Redensart. Der Schuh hat nichts mit Mephistopheles zu tun. Oder mit einem Bedürftigen, der zu arm ist, um sich Schuhe zu kaufen, und dessen Verhöhnung)
Nur durch diese Art der Kontoführung - und ein bei einem Notar
hinterlegtes Testament - lässt sich wirkliche Sicherheit gewinnen.
(bis jetzt hat sich die Stasi noch nicht getraut, die Tresore von Notaren
mit hinterlegten Testamenten zu filzen.
Das steht doch kurz bevor, die Abhörverbote sind doch schon gekippt.
Beste Grüße vom Baldur
--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand
Danke! Und folgende Überlegung:
Mephistopheles, Montag, 25.02.2008, 05:01 (vor 6547 Tagen) @ Baldur der Ketzer
Hallo Baldur,
zäumen wir das Pferd ma von hinten auf:
Da sieht man gerade die heulende und kläffende Steuereintreibermeute durch die Lande hetzen.
Irgendwie müssen die Verluste der Landeszentralbanken und der IKB und der KFW ja abgedeckt werden.
Steuern erhöhen und beim Kindergeld die längst fällige Erhöhung noch weiter aufzuschieben, um die Staatsbanken, die Miliarden verzockt haben, am Leben zu erhalten kommt nicht wirklich gut.
Da gerät leicht etwas aus dem Blickfeld: Die Hunde, die nicht bellen!
Es gibt in Deutschland recht erfolgreiche, sehr große, sehr liquide sehr ertragreiche Unternehmen, die als Stiftungen geführt werden und wo man wirklich nicht den Eindruck hat, das sie an der Steuerlast zusammenbrechen würden.
Wer jetzt abgezogen wird, das sind nicht die ganz großen, sondern das sind die Mittelgroßen.
Das ist ähnlich wie in der Schule: Wenn deine Eltern sich eine anständige Ausstattung der Kinder leisten können, also zur Mittelschicht gehören, laufen sie Gefahr, das diese in sozialen Brennpunkten regelmäßig abgezogen und gemobbt werden.
Wenn sie dagegen zur Oberschicht gehören und die Kids ihre Ausbildung in Salem erhalten, besteht diese Gefahr nicht.
Genau so wurden die GANZ GROSSEN, also nicht die mit 1 Mio, sondern die, die 2, 3 oder sogar 4 Nullen mehr aufbringen können, die wurden in der gegenwärtigen Debatte nicht einmal erwähnt.
Und das, wie erwähnt, obwohl bedeutende Unternehmen als Stiftungen geführt werden.
Interessante Lektüre dazu
Was machen die richtig, was andere falsch machen?
Die Unternehmen sind nach wie vor in Deutschland ansässig oder haben hier Produktionsstätten oder Verkaufsflächen.
Beste Grüße vom Baldur
Ebenfalls beste Grüße
Mephistopheles
Es kommt auf das Ziel an
Baldur der Ketzer
, Ketzerland, Montag, 25.02.2008, 05:44 (vor 6547 Tagen) @ Mephistopheles
Hallo, Mephistopheles,
die Marke Caterpillar dürfte Börseninteressierten ein Begriff sein. Der Generalimporteur für Deutschland und einige andere Länder sind die Zeppelin Metallwerke, diese wiederum *gehören* einer Stiftung in Friedrichshafen.
Nur so als Beispiel.
Eine Unternehmung, die nicht Gewinn erwirtschaften muß, hat natürlich einen Wettbewerbsvorteil ggü. einer Konkurrentin, die mehr als kostendeckend arbeiten muß.
Eine Firma, die in der BRDDR keine Steuern zahlt (oder nur geringe, im Verhältnis gesehen), nutzt entweder internationale Verlagerungsmöglichkeiten (Beispiel 1) oder Steuervorteile (Beispiel 2).
Beipsiel 1 : es wird ein Produkt X verkauft.
Die Konstruktionsentwicklung wird in Zürich gemacht, die Werbung macht ein Büro in Liechtenstein, gebaut wird das Produkt meinetwegen in Wanne-Eickel, und das internationale Vertriebsbüro sitzt in Rotterdam. Der Firmensitz sei meinetwegen in Zug (CH).
Dann sind per se nur die anteilig an der Produktion erzielten Überschüsse in der BRDDR steuerpflichtig. Die andernorts erzielten Wertschöpfungsanteile werden dort versteuert.
Beispiel 2 : eine Unternehmung macht jedes Jahr 100 Gewinn vor Steuern. Im Rahmen einer Wachtstumsstrategie werden diese Gewinne sofort reinvestiert, in neuere Maschinen z.B., so daß Abschreibungen entstehen. Diese eliminieren zwar nicht die 100 zur Gänze, schaffen aber doch Entlastung. Allerdings steigt die Liquidität dadurch nicht an, sondern wird schwächer, denn von den Maschinen kann die Firma ja nicht abbeißen. Und das eigentliche Unternehmensziel sollte ja sein, irgendwann mal Cash für die Eigentümer abzuwerfen. Das wird dort nicht verfolgt, das Vermögen bleibt in der Firma quasi gefangen. Löst man die Strategie auf, wird alles sofort in voller Höhe wieder steuerpflichtig.
Ist auch an einem anderen Beispiel gut anschaulich, in dem die Warenvorräte bis zur Schmerzgrenze abgewertet werden. ist das Vorratslager auf Null, ist jeder Verkauf zu 100% Gewinn vor Steuern.
Das ist also kein Ausweg, sondern ein Notbehelf.
Zum Erfolg führen beide Modelle nicht, nämlich, dem eigentlichen Unternehmensträger steuergünstig Gewinne auszuschütten. Das geht nur, wenn sowohl das Unternehmen günstig besteuert wird (Beispiel Liechtenstein : rund 10%) und der Eigner ebenfalls (Beispiel Monaco : 0% Ertragssteuer).
Beste Grüße vom Baldur
--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand
Testament sicher vor dem FiAmt? Eher nicht ...
mira
, Montag, 25.02.2008, 05:13 (vor 6547 Tagen) @ Mephistopheles
Nur durch diese Art der Kontoführung - und ein bei einem Notar
hinterlegtes Testament - lässt sich wirkliche Sicherheit gewinnen.
(bis jetzt hat sich die Stasi noch nicht getraut, die Tresore von Notaren
mit hinterlegten Testamenten zu filzen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei jeder Art von Testamenten kommt der Zeitpunkt, in dem es eröffnet wird - das ist erforderlich, um einen Erbschein zu bekommen. So kann das FiAmt das eröffnete Testament ganz leicht in den Nachlaßakten bei Gericht einsehen - Steuerschuldner ist dann nach dem Ableben der Nachlaß, die Erben treffen dann auch eigene steuerliche Pflichten, d.h., auch die können dann eigene Hinterziehung begehen. Auch ein erstmal nur beurkundetes Testament kann der Fiskus einsehen, ging mal vor ein paar Jahren durch die Rechtssprechung.
Grüße aus der Anstalt
mira
Anderes gilt jedoch, wenn der Erblasser ein öffentliches (notarielles) Testament
Mephistopheles, Montag, 25.02.2008, 09:31 (vor 6546 Tagen) @ mira
oder einen notariellen Erbvertrag errichtet hat. Dann ersetzt das Testament bzw. der Erbvertrag den Erbschein.
Wo steht geschrieben, dass das Testament im Hoheitsgebiet der BRD eröffnet werden muß.
So genau wußte ich das vorher auch nicht. Jetzt hab ich mich kundig gemacht.
Gruß + Dank
Mephistopheles
