neues zum Datendieb
Fundsache
25. Februar, 08:44
LGT verklagt bereits verurteilten Datendieb
VADUZ - Die LGT Group, die Bank des Liechtensteiner Fürstenhauses, verklagt wegen der Datensätze, die dem deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) zugespielt worden sind, den bereits verurteilten Datendieb. Sie veröffentlichte am Sonntag Details zu den Datensätzen und nahm die betroffenen Kunden weitgehend in Schutz.
Wie die LGT in Vaduz mitteilte, waren die Datensätze im Jahre 2002 gestohlen worden. Es handle sich um Akten unterschiedlichster Natur und beträfen etwa 1.400 Kundenbeziehungen der LGT Treuhand; diese seien vor Ende 2002 eingegangen worden. Gegen 600 Kunden seien in Deutschland wohnhaft. Bei den in den Medien genannten Zahl von 4.527 Datensätzen handle es sich die Anzahl der Begünstigten aller Stiftungen, die sich im gestohlenen Datenmaterial der LGT Treuhand befänden. Diese Zahl sei nicht zu verwechseln mit der Anzahl Kunden, die Anlagen in eine oder mehrere Stiftungen mit jeweils einem oder mehreren Begünstigten getätigt hätten. Der Darstellung, es handle sich bei allen betroffenen Kunden um Steuersünder, sei entschieden entgegen zu treten, schrieb die LGT.
Inzwischen habe sich erhärtet, dass es sich beim verurteilten Datendieb auch um den so genannten BND-Informanten handle, heisst es weiter. Der deutsche Geheimdienst soll diesem für die Datensätze mehrere Millionen Euro bezahlt haben. Die gestohlenen Kundendaten seien der LGT vermeintlich zurückgegeben worden, schrieb die LGT. Bei der Übergabe an den BND seien angeblich auch Anwaltskanzleien als Zwischenhändler eingeschaltet worden. Das gestohlene Datenmaterial sei offenbar auch an andere Behörden weitergegeben worden. Die LGT bezeichnete die Vorgänge als «zutiefst befremdlich», zumal offenbar in Kauf genommen werde, dass der Mann die Kundendaten auch zu andern kriminellen Zwecken missbrauchen könnte.
Mit grösster Wahrscheinlichkeit handle es sich um jenen liechtensteinischen Staatsbürger, der ab Oktober 1999 als Mitarbeiter einer externen IT-Unternehmung und von April 2001 bis November 2002 als LGT-Angestellter die in ein elektronisches Archiv eingescannten Unterlagen zu überprüfen hatte und dabei die Datensätze entwendete. Damals sei er nicht vorbestraft gewesen, heisst es. Später sei bekannt geworden, dass gegen ihn seit 1997 ein Haftbefehl der spanischen Strafverfolgungsbehörden bestanden habe, und zwar wegen eines Immobiliengeschäftes mit ungedeckten Schecks aus dem Jahre 1996. Im Oktober 2001 wurde der Mann vom Fürstlichen Landgericht zur Rückzahlung von 600.000 Franken an den Geschädigten verurteilt. Im November 2002 erhob die liechtensteinische Staatsanwaltschaft Klage wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit dem Immobiliengeschäft. Im selben Monat setzte sich der Mann laut LGT ins Ausland ab.
Im Januar 2003 beschwerte er sich bei Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein mit einem Brief und einer Tonbandkassette über ungerechte Behandlung. Zudem forderte er Unterstützung bei der Lösung seiner juristischen Probleme und zwei neue Pässe. Andernfalls übergebe er die gestohlenen Kundendaten ausländischen Medien und Behörden. Die Forderungen wurden abgelehnt, das Landgericht erliess Haftbefehl, die Staatsanwalt erhob Anklage. Die LGT Treuhand bewegte den ehemaligen Mitarbeiter im Mai 2003 zur Rückkehr nach Liechtenstein. Das Obergericht sicherte ihm freies Geleit bis zum Prozess zu, die LGT zahlte seine Anwalts- und Wohnkosten.
Der Mann wurde im Oktober 2003 erstinstanzlich wegen schweren Betrugs, gefährlicher Drohung, Nötigung und Urkundenunterdrückung zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Verurteilte erreichte, dass der Fürst bestätigte, sich von dem Mann nie persönlich bedroht gefühlt zu haben. Im Januar 2004 wurde der Mann vom Obergericht in zweiter Instanz für schweren Betrug beim Immobiliengeschäft in Spanien, versuchte Nötigung und - wegen des Datendiebstahls - für Urkundenunterdrückung zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Vom Vorwurf des Auskundschaften eines Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses wurde der Mann freigesprochen; die Gericht seien nicht davon ausgegangen, dass er die gestohlenen Kundendaten dem Ausland habe preisgeben wollen. Im April 2005 lehnte Erbprinz Alois in Absprache mit den zuständigen Behörden ein Begnadigungsgesuch des Mannes ab.
http://www.volksblatt.li/Default.aspx?newsid=12593&src=vb&region=in
Disclaimer : ich diskriminiere keinesfalls sämtliche IT-Mitarbeiter oder Archivierungsangestelle auf der ganzen Welt sowie im bewohnten Universum.
Beste Grüße vom Baldur
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- Liechtenstein : von Solidarität und Nestbeschmutzern -
Baldur der Ketzer,
25.02.2008, 00:55
- neues zum Datendieb -
Baldur der Ketzer,
25.02.2008, 05:30
- @Baldur - Albert, 25.02.2008, 06:01
- Vom SteuerAmoklauf zur BRD Staatskrise ist nicht weit! - Albert, 25.02.2008, 06:17
- Kurt Beck, einer der ganz grossen Fleischabfallhaufen der Sozen - Tassie Devil, 26.02.2008, 02:30
- neues zum Datendieb -
Baldur der Ketzer,
25.02.2008, 05:30
