Neue Informationen zu Zwangsversteigerungen nach Kreditverkauf
Ein sensationelles Urteil des OLG München: LoneStar Zwangsvollstreckungen unzulässig
„Die vertragliche Konzeption des Darlehens-Paketverkaufs wurde nachweislich mit dem Bundesaufsichtsamt für Finanzen (BaFin) im Detail abgestimmt und von diesem genehmigt. Ausgerechnet eine Behörde, die der Aufsicht des Bundesfinanzministers untersteht, genehmigt eine vertragliche Konstruktion, bei der Steuereinnahmen in geschätzter hoher dreistelliger Millionenhöhe der Bundesrepublik Deutschland vorenthalten bleiben“, so wörtlich in der Pressemitteilung der Anwälte.
Mehr hier:
"OLG München bestätigt,daß die Abtretung eines Darlehensportf.der Hypo R. Estate Bank AG an Lone Star Ende 04 rechtmäßig war"
Hallo,
danke für die Info - aber richtig beruhigend ist es nicht. Aus der Pressemitteilung geht nämlich hervor, daß die Konstruktion insgesamt in Ordnung war:
"Nach dem OLG Dresden hat nun auch das OLG München bestätigt, dass die Abtretung eines Darlehensportfolios der Hypo Real Estate Bank AG an Lone Star Ende 2004 rechtmäßig war. Das Verfahren war von der Klägerseite und ihren Bevollmächtigten in der Öffentlichkeit als Grundsatzverfahren bezeichnet worden, mit dem das zugrunde liegende Geschäftsprinzip der Kreditaufkäufer grundsätzlich in Frage gestellt werden sollte. Diesem Ansinnen hat jetzt auch das OLG München eine Absage erteilt."
Weiterhin:
"Das Oberlandesgericht München hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen mit der Begründung, die Sache habe keine grundsätzliche Bedeutung. Die grundsätzlichen Fragen zur Zulässigkeit der Abtretung von Darlehensforderungen durch Kreditinstitute seien mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar 2007 geklärt."
Also von daher - eher sensationell für die Heuschrecken.
Hier die Pressemitteilung: Presseportal
Gruß
In der Tat sehr widersprüchliche Informationen (oT)
Hallo,
