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Die trauen sich was...

Röhricht @, Donnerstag, 28.02.2008, 11:11 (vor 6543 Tagen)

Hallo alle zusammen

Kürzlich wurde das Thema Zwangsvollstreckungen von grundschuldgesicherten Krediten sehr heftig diskutiert.[[top]]

Habe heute etwas überraschendes gefunden:

"Die Richter am OLG München haben am 26. Februar 2008 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Lone Star Gesellschaft "Westend Olympics GmbH" als unzulässig erkannt und die Gesellschaft verurteilt, dem Kläger über sämtliche vereinnahmten Zahlungen aus Vollstreckungsmaßnahmen Auskunft und Rechnung zu legen."

na das haut eine gewaltige Kerbe in die Bankenwelt.

mehr im Paukenschlag unter:

der "Paukenschlag"


Viel Spaß beim Lesen wünscht Röhricht[[zwinker]]

antworten
 

@Röhricht: Wenn du keine Zeit hast, die Beiträge der letzten 4 Wochen

Mephistopheles, Donnerstag, 28.02.2008, 12:23 (vor 6543 Tagen) @ Röhricht

wenn du keine Zeit hast, die Beiträge der letzten 4 Wochen rückzuverfolgen, dann
mach es doch einfach so:
bei der Suchfunktion "Zwangsvollstreckung" eingeben

oder so:
oder "lone star" eingeben

Gruß Mephistopheles

antworten
 

das sind zwei paar Schuhe!

imperator, Donnerstag, 28.02.2008, 13:19 (vor 6543 Tagen) @ Mephistopheles

wenn du keine Zeit hast, die Beiträge der letzten 4 Wochen rückzuverfolgen,
Gruß Mephistopheles

was bisher eroerter wurde war
Schritt 1

"OLG München bestätigt,daß die Abtretung eines Darlehensportf.der Hypo R. Estate Bank AG an Lone Star Ende 04 rechtmäßig war"


im heutigen Link gehts um Schritt 2

"Die Richter am OLG München
haben am 26. Februar 2008 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
der Lone Star Gesellschaft "Westend Olympics GmbH"
als unzulässig erkannt"

also etwas auf den Punkt Gegenteiliges zu Schritt 1.

Zu Schritt 1 kann Lonestar - Heuschrecke sich freuen, ueber Schritt 2 definitiv nicht mehr!

antworten
 

Ich kann keine 2 paar Schuhe erkennen

Mephistopheles, Donnerstag, 28.02.2008, 13:51 (vor 6543 Tagen) @ imperator

wenn du keine Zeit hast, die Beiträge der letzten 4 Wochen

rückzuverfolgen,

Gruß Mephistopheles


was bisher eroerter wurde war
Schritt 1

Röhricht schreibt am 28.02.:

"Die Richter am OLG München haben am 26. Februar 2008 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Lone Star Gesellschaft "Westend Olympics GmbH" als unzulässig erkannt und die Gesellschaft verurteilt, dem Kläger über sämtliche vereinnahmten Zahlungen aus Vollstreckungsmaßnahmen Auskunft und Rechnung zu legen."

Shakur hat am 27.02. folgenden Artikel verlinkt:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3019#more-3019
Ein sensationelles Urteil des OLG München: LoneStar Zwangsvollstreckungen unzulässig
Verantwortlich: Albrecht Müller | Druckversion | Beitrag versenden | < zurück

Wir haben schon mehrmals über den Verkauf von Krediten und die Folgen für die Betroffenen berichtet und vor allem nach Hinweisen von Professor Dr. Schmelz auf die Beteiligung des Bundesfinanzministers an dieser schlimmen Entwicklung aufmerksam gemacht. So zum Beispiel hier und hier. Mit Urteil vom 26.2. erklärte das Oberlandesgericht München die von der Lonestar Gesellschaft Westend Olympic GmbH betriebenen Zwangsvollstreckungen für unzulässig. Albrecht Müller.

Ich kann beim besten Willen keine 2 Paar Schuhe erkennen.

Gruß Mephistopheles

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