Folgen für den Anleger bei Bankschliessung.
Hi,
am Beispiel der Reithinger Bank aus 2006 kann man sich schon mal mit den Folgen für den Kunden vertraut machen, wenn eine Bank in die Pleite fährt.
Was bedeutet die Schließung der Bank für die Kunden der Bank?
Die Schließung der Bank zieht für die betroffenen Kunden teils erhebliche Konsequenzen nach sich. Dabei ist nach Kundengruppen zu unterscheiden, die unterschiedlich betroffen sind:
1. Wertpapierkunden
Da die Bank für Wertpapiere nur Verwahrstelle ist, können Depotkunden ihre Anleihen, Aktien, Optionsscheine etc. von der Bank herausfordern und zu einer anderen Bank transferieren lassen. Dies sollte unverzüglich geschehen.
2. Kunden mit Spareinlagen
Die Reithinger-Bank ist seit September 2002 nur noch der gesetzlichen Grundsicherung des Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Hierüber wird nur ein Teil der Kundengelder abgesichert, z.B. Spareinlagen bis zu einer Höhe von 90 % der Einlage, höchstens jedoch 20.000,00 €. Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte sind überhaupt nicht abgesichert.
Voraussetzung für Entschädigungszahlungen ist zunächst, dass die BAFin den sogen. „Entschädigungsfall" feststellt. Dies geschieht, wenn entweder die Bank nicht mehr in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen und bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nachzukommen oder das Moratorium sechs Wochen besteht (hier also mit Ablauf des 13.09.2006).
Wird der Entschädigungsfall festgestellt, wird der Einlagensicherungsfonds sich von sich aus an die Kunden wenden. Weitergehende Forderungen sind gegen die Bank und deren Eigentümer getrennt zu prüfen.
Meldet die Privatbank Reithinger Insolvenz an, müssen die Einleger und Sparer ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zur Tabelle anmelden. Dazu sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
3. Darlehenskunden, die Fonds der DBVI AG finanziert haben
Darlehensnehmer der Bank bleiben grundsätzlich zur Rückzahlung ihrer Kredite verpflichtet.
Für Anleger, die Fondskäufe über Reithinger-Kredite finanziert haben, kommt die gesetzliche Einlagensicherung nicht auf. Allerdings sollten Prospekthaftungsansprüche gegen die Bank, deren Eigentümer und den Fondsvertrieb anwaltlich geprüft werden. Ziel sollte die Rückabwicklung des Fondsbeitritts sein. Außerdem sollte die Rückabwicklung des Darlehensvertrages angestrebt und bereits geleistete Zahlungen zurück verlangt werden.
http://www.mkvdp.de/de/aktuell/BAFin-schliesst-Privatbank-Reithinger.html
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Politik ist so beschaffen, dass faule Früchte nur vom Baum fallen, wenn darunter ein Korb steht, der sie auffängt.
