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Apropos Bankbilanzen: Weiss jemand noch, was eine AUSGLEICHSFORDERUNG ist?

netrader, Donnerstag, 13.03.2008, 14:33 (vor 6536 Tagen)

Alles was man zum Thema Bankbilanzen und ihre Rettung weltweit braucht, müsste man doch eigentlich in der deutschen Geschichte der letzten 100 Jahre finden können, so zum Beispiel zur Frage: Wie rette ich eine Bankbilanz, die durch Krieg, Staatsteilung, Schuldnerzusammenbrüche und Währungszusammmenbruch total aus dem Lot ist?

Antwort: durch eine Ausgleichsforderung, die der Gesetzgeber definieren kann, wie er will.

So zB Umstellungsgesetz der Militärregierung (Nr. 63) vom 27.6.1948

§ 11 Deckung (der aus der Umstellung des Geldwesens hervorgehenden Verbindlichkeiten der Kreditinstitute) durch Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand
(1) 1Den Geldinstituten wird, soweit ihre Vermögenswerte unter Einrechnung der im § 10 bezeichneten flüssigen Mittel zur Deckung der aus der Umstellung des Geldwesens hervorgehenden Verbindlichkeiten nicht ausreichen, nach näherer Vorschrift einer Durchführungsverordnung eine mit drei vom Hundert jährlich verzinsliche Ausgleichsforderung gegen die öffentliche Hand zugeteilt. 2Die Zuteilung der Ausgleichsforderung kann nach Anhörung der Landeszentralbank von der Erfüllung von Auflagen der Bankaufsichtsbehörde abhängig gemacht werden. 4Jedes Geldinstitut, das hiernach Ausgleichsforderungen erhält, hat seine Rechte aus Ansprüchen der im § 14 bezeichneten Art auf das Land zu übertragen, in dem es seinen Sitz hat.
(2) Schuldner der im Abs. 1 bezeichneten Ausgleichsforderungen sind gegenüber der Bank Deutscher Länder und den Postsparkassen das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und die Länder des französischen Besatzungsgebiets, gegenüber den übrigen Geldinstituten die Länder.
(3)
(4) 1Die Ausgleichsforderungen der Geldinstitute dürfen nur von Geldinstituten und nur zum Nennwert veräußert und erworben werden. 2Sie sind in den Bilanzen der Geldinstitute zum Nennwert einzusetzen.

§ 12 Ausstattung der Geldinstitute mit einem angemessenen Eigenkapital
(1) 1Die Zuteilung von Ausgleichsforderungen an die Geldinstitute ist grundsätzlich so zu bemessen, daß die Vermögenswerte ausreichen, um neben den aus der Umstellung des Geldwesens hervorgehenden Verbindlichkeiten der Geldinstitute sowie den auf Deutsche Mark umgestellten nichtbankgeschäftlichen Verbindlichkeiten auch ein angemessenes Eigenkapital zu decken. 2Das Nähere hierfür bestimmt eine Durchführungsverordnung.
(2) War ein Geldinstitut vor der Umstellung ohne Eigenkapital, so kann an die Zuteilung der Ausgleichsforderung der Vorbehalt geknüpft werden, daß sie in Höhe des auf die Ausstattung mit einem vorläufigen Eigenkapital entfallenden Betrages dem Land zur angemessenen Verwendung wieder zur Verfügung zu stellen ist, sobald das Geldinstitut ein angemessenes Eigenkapital anderweitig beschafft hat.
(3) 1Bei Geldinstituten, die der Zuteilung einer Ausgleichsforderung gegen die öffentliche Hand nicht bedürfen, soll das Eigenkapital nach der Umstellung der Bilanz auf Deutsche Mark den Betrag von hundert Deutsche Mark für je hundert Reichsmark des in der Bilanz zum 31. Dezember 1947 ausgewiesenen Eigenkapitals nicht übersteigen. 2Ein etwaiger Überschuß über diesen Betrag fällt nach näherer Bestimmung einer Durchführungsverordnung der öffentlichen Hand zu.
(Ende der Zitatstellen)

Man sieht also, durch rein gesetzgeberischen Akt können nicht nur Steuer- und sonstige Zahlungspflichten entstehen, sondern auch Forderungen. Was dem ausgenommenen Bürger sein Kindergeld, ist der kaputten Bank ihre Ausgleichsforderung (in vielen Fällen=Eigenkapital). Für den Staat natürlich auch eine attraktive Lösung, er zahlt nur geringe Zinsen auf die Ausgleichsforderungen (das wird er wohl müssen), muss dafür aber nicht verstaatlichen und die Staatsschuld aufblähen.

Es würde den hiesigen Rahmen sprengen, dem Gedanken nachzugehen, wie man das heute nochmals - und zwar international - umsetzen könnte. Schon 1948 waren dazu monatelange geheime Vorarbeiten (unter Leitung von Ludwig Erhard) nötig.

Wenn es also zB gelingt, solchen Banken, denen auch mit dem Ankauf schrottiger Werte nicht zu helfen ist, riesige Ausgleichsforderungen zu spendieren, geht doch alles noch 'ne Runde weiter. Wäre das wirklich so schlecht?

Grüße, netrader

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