Wird so nicht gehen...
könnte man so nicht auch aus einem unerfreulichen Kreditvertrag mit
Grundschuld
entweichen?
z.B. Ich verkaufe meine Immobilie an die verwandte Person xy für den
Betrag AB.
In der persönlichen Haftung für den Kreditvertrag ist man gegenüber der Bank dann immer noch.
Löse mit der Summe den Kreditvertrag ab und zahle dann eine Miete, die der
normalen Kapitalverzinsung des Kaufpreises entspricht. Beim Kaufpreis ist
in
dieser Zeit ja alles möglich.
Ob der Kreditvertrag vorzeitig auf Wunsch des Schuldners ablösbar ist, müßte erst einmal geklärt werden.
Ich habe von einem Bekannten erfahren, dass es auch die Möglichkeit gibt
der
Kredit gebenden Bank den Grundschuldbrief abzukaufen und ihn im eigenen
Schließfach zu lagern. Ohne Grundschuldbrief könne die Immobilie nicht von
einer
Heuschrecke verwertet werden. Zu mindestens nicht in Höhe der das
restliche
Darlehen übersteigenden Grundschuld.
Da der Grundschuldbrief (sofern die Grundschuld mit Brief eingetragen worden ist und nicht brieflos) für die Bank die Sicherung ihres Anspruches bedeutet, wird man den der Bank nicht "abkaufen" können, ohne den Kredit als solchen zu tilgen.
Was die im vorherigen Beitrag angesprochene Möglichkeit eines Verkaufes der Immobilie an die späteren Erben betrifft: das ist schon denkbar, allerdings muß der Preis den üblichen Marktbedingungen beim Verkauf an Dritte entsprechen. Liegt der Preis außerhalb des üblichen Verhandlungsspielraumes für eine vergleichbare Immobilie, ist die Vergünstigung eine Schenkung und entsprechend zu versteuern.
gesamter Thread:
- OT Fundsache: Ein wirklich sehr interessantes Gedankenspiel -
Mephistopheles,
13.03.2008, 11:34
- Wirklich genial, wenn es funktioniert..... -
Vatapitta,
13.03.2008, 12:06
- Wird so nicht gehen... -
fridolin,
14.03.2008, 01:06
- @fridolin - Danke (oT)
-
Vatapitta,
14.03.2008, 08:47
- @fridolin - Danke (oT)
- Wird so nicht gehen... -
fridolin,
14.03.2008, 01:06
- Wirklich genial, wenn es funktioniert..... -
Vatapitta,
13.03.2008, 12:06
