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Röhricht @, Freitag, 21.03.2008, 03:31 (vor 6528 Tagen)

um die Sicherheit der Haustechnik eines jeden!

Hallo ins Forum,

Nachfolgendes Fax habe ich gestern erhalten:

Zitat:
Novellierung des Schornsteinfegerwesens
Sehr geehrter ...
der am 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens sieht vor, die Stellung des Bezirksschornsteinfegers mit seiner hoheitlichen Aufgabe der Kontrolle und Überprüfung von Feuerstätten für einen Übergangszeitraum von 7 Jahren unangetastet zu lassen. Gleichzeitig eröffnet das neue Gesetz den Schonsteinfegern die sofortige Möglichkeit, in das Wartungsgeschäft für Heizungen einzusteigen. Durch wirtschaftlichen Druck könnten Bezirksbevollmächtigte Schornsteinfegerbetriebe dazu verleitet werden, ihre Kontrollbefugnisse dahingehend zu missbrauchen, Konkurrenten gegenüber Endkunden zu diskreditieren und sich mit einem konkurrierenden Angebot einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Um den Gesetzentwurf zu verändern haben wir als Fachverband Stellungnahmen an den Zentralverband, an drei betroffene Staatsminister und alle sächsischen Bundestagsabgeordneten geschickt, mehrfach Gespräche mit sächsischen Ministerien geführt und Pressemitteilungen versandt.

Wir haben den Eindruck, dass die Novellierung des Schonsteinfegergesetzes auf dem Rücken der Hauseigentümer und zu Lasten von uns Handwerksbetrieben durchgesetzt werden soll. Das können wir nicht hinnehmen und bitten Sie um Ihre Hilfe.
Anbei übersenden wir Ihnen Endkundeninformationsschreiben zur Verteilung bei Kundenbesuchen, zur Direktansprache oder zum Beilegen. Sie können diese auch unter www.installateur.net im Handwerksbereich - Schornsteinfeger herunterladen ( 1 ) und auf Ihrem Kopfbogen ausdrucken. Weiterhin bereitet der Zentralverband St. Augustin den Druck eines Informationsblattes vor, das bei uns abgefordert werden kann.

Jetzt müssen wir an unsere Kunden herantreten. Helfen Sie mit, die Interessen des SHK - Handwerks zu sichern. Beteiligen Sie sich an dieser Aktion!

Mit freundlichen Grüßen

Reischl (Vorsitzender)
Dr. Aris (Geschäftsführer)

( 1 ) siehe hier

Zitat Ende

Tatsächlich sieht es so aus, dass Kunden die Wartungsarbeiten nicht ausführen lassen - mit der Begründung "Der Schornsteinfeger hat mir gesagt es ist alles in Ordnung".

Andererseits ist auch festzustellen, dass dem Installationshanderk die Ausführungsberechtigung von entsprechenden Qualifikationen abhängig gemacht wird (Gasinstallationsberechtigung nach § 12 AVB Gas V oder Fachkundenachweis für Heizölverbrauchsanlagen gem. § 19 l WHG) und andererseits der Schornstinfeger sofort ohne derartige Voraussetzungen sich an den Anlagen vergreifen darf.

Da sich hier im Forum sicherlich einige Hauseigentümer und Mieter befinden, betrachte ich diese Angelegenheit als außerordentlich wichtig.

Also helft mit diesem Wahnsinn zu stoppen

Mit freundlichen Ostergrüßen Röhricht

antworten
 

und hier für die Husbesitzer...

Röhricht @, Freitag, 21.03.2008, 03:41 (vor 6528 Tagen) @ Röhricht

die Information:
oder hier

Zitat:
INFORMATION!
März 2008
Sehr verehrte Kunden,
als Hauseigentümer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Heizungsanlage regelmäßig einmal im Jahr durch den Schornsteinfeger überprüfen zu lassen. Der zuständige Bezirksschornstein-feger erfüllt damit eine hoheitliche Aufgabe. Sie können ihm nicht einfach den Zutritt zu Ih-rem Heizungskeller verwehren – auch nicht, wenn die Heizungsanlage kurz zuvor von Ihrem Heizungsfachbetrieb überprüft, gewartet und neu eingestellt wurde.
Schornsteinfeger genießen eine gesetzlich festgeschriebene Monopolstellung. Wettbewerb war bisher ausgeschlossen. Auf Druck der Europäischen Union hat die Bundesregierung jetzt eine Reform des überholten Schornsteinfegergesetzes auf den Weg gebracht. Wir – das Hei-zungsbauer- und Installateurhandwerk – meinen: Leider ohne konkreten Nutzen für Sie. Als Hauseigentümer sind sie weiterhin gezwungen, für die Abgasmessungen der Heizungsan-lage doppelt zu zahlen. Einmal an den Schornsteinfeger, der diese Messung per Gesetz aus-führen muss. Das zweite Mal an uns als Fachbetrieb im Zuge der Heizungswartung.
Wir fordern die Abschaffung der überflüssigen Wiederholungsmessungen nach Bundes-immissionsschutzverordnung. Diese verursachen unnötige, da doppelte Kosten. Unser Appell an die Politik lautet daher:
Gleichwertige Anerkennung der Immissionsschutzmessungen von qualifizierten War-tungsfachbetrieben im Rahmen der 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung).
Sie haben dann die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessung (nach 1. BImSchV) zusammen mit der Wartung durchführen zu lassen – von dem Heizungsfachbetrieb Ihres Vertrauens. Das spart Ihnen Zeit und Kosten.
Wir sind zuversichtlich, die anstehende Reform des Schornsteinfegergesetzes in diesem Sinne beeinflussen zu können – im Interesse eines freien Marktes zum Nutzen unserer Kunden. Un-terstützen Sie uns auf diesem Weg.
Schreiben Sie uns Ihre Meinung hierzu unter wettbewerb@wasserwaermeluft.de oder an die Anschrift unseres zuständigen Landesinnungsverbandes:
Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Sachsen, Friedrich-Ebert-Str. 19, 04416 Markkleeberg.
Dort werden Ihre Meinungen gesammelt und an die Bundesregierung weitergeleitet. Nähere Einzelheiten finden Sie unter www.wasserwaermeluft.de.
Ihr SHK Fachbetrieb
Zitat Ende.

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