hier geht es ums Geld, um Arbeitsplätze und...
um die Sicherheit der Haustechnik eines jeden!
Hallo ins Forum,
Nachfolgendes Fax habe ich gestern erhalten:
Zitat:
Novellierung des Schornsteinfegerwesens
Sehr geehrter ...
der am 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens sieht vor, die Stellung des Bezirksschornsteinfegers mit seiner hoheitlichen Aufgabe der Kontrolle und Überprüfung von Feuerstätten für einen Übergangszeitraum von 7 Jahren unangetastet zu lassen. Gleichzeitig eröffnet das neue Gesetz den Schonsteinfegern die sofortige Möglichkeit, in das Wartungsgeschäft für Heizungen einzusteigen. Durch wirtschaftlichen Druck könnten Bezirksbevollmächtigte Schornsteinfegerbetriebe dazu verleitet werden, ihre Kontrollbefugnisse dahingehend zu missbrauchen, Konkurrenten gegenüber Endkunden zu diskreditieren und sich mit einem konkurrierenden Angebot einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Um den Gesetzentwurf zu verändern haben wir als Fachverband Stellungnahmen an den Zentralverband, an drei betroffene Staatsminister und alle sächsischen Bundestagsabgeordneten geschickt, mehrfach Gespräche mit sächsischen Ministerien geführt und Pressemitteilungen versandt.
Wir haben den Eindruck, dass die Novellierung des Schonsteinfegergesetzes auf dem Rücken der Hauseigentümer und zu Lasten von uns Handwerksbetrieben durchgesetzt werden soll. Das können wir nicht hinnehmen und bitten Sie um Ihre Hilfe.
Anbei übersenden wir Ihnen Endkundeninformationsschreiben zur Verteilung bei Kundenbesuchen, zur Direktansprache oder zum Beilegen. Sie können diese auch unter www.installateur.net im Handwerksbereich - Schornsteinfeger herunterladen ( 1 ) und auf Ihrem Kopfbogen ausdrucken. Weiterhin bereitet der Zentralverband St. Augustin den Druck eines Informationsblattes vor, das bei uns abgefordert werden kann.
Jetzt müssen wir an unsere Kunden herantreten. Helfen Sie mit, die Interessen des SHK - Handwerks zu sichern. Beteiligen Sie sich an dieser Aktion!
Mit freundlichen Grüßen
Reischl (Vorsitzender)
Dr. Aris (Geschäftsführer)
( 1 ) siehe hier
Zitat Ende
Tatsächlich sieht es so aus, dass Kunden die Wartungsarbeiten nicht ausführen lassen - mit der Begründung "Der Schornsteinfeger hat mir gesagt es ist alles in Ordnung".
Andererseits ist auch festzustellen, dass dem Installationshanderk die Ausführungsberechtigung von entsprechenden Qualifikationen abhängig gemacht wird (Gasinstallationsberechtigung nach § 12 AVB Gas V oder Fachkundenachweis für Heizölverbrauchsanlagen gem. § 19 l WHG) und andererseits der Schornstinfeger sofort ohne derartige Voraussetzungen sich an den Anlagen vergreifen darf.
Da sich hier im Forum sicherlich einige Hauseigentümer und Mieter befinden, betrachte ich diese Angelegenheit als außerordentlich wichtig.
Also helft mit diesem Wahnsinn zu stoppen
Mit freundlichen Ostergrüßen Röhricht
