Re
Hallo,
ich habe mal eine Frage zum deutschen Insolvenzrecht an die einschlägigen
Experten. Es wird ja recht viel über die Folgen von Firmeninsolvenzen
diskutiert. Wie sieht es haftungsmäßig aus, wenn eine Mutterfirma M
mehrere Tochterfirmen T1, T2, T3 usw. besitzt und bei einer dieser ein
massives Finanzproblem auftritt?Ich nehme mal der Einfachheit halber an, daß die Tochterfirmen in 100 %
Besitz der Mutterfirma sind. Ich vermute mal, daß es auch von der
Organisationsform (AG, GmbH usw.) abhängt, aber das überschaue ich jetzt
nicht im einzelnen.Situation 1: Tochter T1 ist zahlungsunfähig/überschuldet. Haftet dann die
Mutter M für alle Schulden und ist damit möglicherweise selbst betroffen,
oder kann die Tochter T1 einfach isoliert in die Insolvenz geschickt
werden?
Nein, Mutter haftet nicht. Zumeist beste aller Lösungen, die Tochter Konkurs gehen zu lassen, wird aber oft aus Prestigegründen nicht getan und wird dann i.d.R. teuer. Mutter haftet jedoch, wenn sie Bürgschaften etc. gegeben hat, oder Besonderheiten gegeben sind. Z.B. frisch gegründete Tochter, bei der das EK noch nicht eingezahlt ist, bringt Probleme u.ä.
Situation 2: Mutter M ist zahlungsunfähig/überschuldet. Was sind die
Auswirkungen für die Tochterfirmen T1, T2, T3... ?
Hier sind die Töchter klar Teil der Konkursmasse.
Danke für Hinweise.
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- Frage: Firmeninsolvenz - Haftung Mutter/Tochter? -
fridolin,
23.03.2008, 10:45
- Re - Andree, 23.03.2008, 11:08
