Steht im BGB § 104 Geschäftsunfähigkeit
§ 104
Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähig ist:
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
gesamter Thread:
- Warum die Behauptung, man habe bei der IKB von den Risiken nix gewußt eine Lüge ist: .. mkT -
igelei,
29.03.2008, 04:05
- der Grund ... -
neo,
29.03.2008, 04:30
- Wow, echt? Wo steht das denn, BGB oder wo? Wusste ich gar nicht. (oT)
-
igelei,
29.03.2008, 04:40
- Steht im BGB § 104 Geschäftsunfähigkeit - cosido, 29.03.2008, 05:14
- Prof Dr Hankel hat das gesagt, anbei die Quelle - neo, 29.03.2008, 10:23
- Wow, echt? Wo steht das denn, BGB oder wo? Wusste ich gar nicht. (oT)
- Video: Spiel Bankenkrise! - RetterderMatrix, 29.03.2008, 05:02
- BayernLB will IKB kaufen - Kaltmeister, 31.03.2008, 03:40
- der Grund ... -
neo,
29.03.2008, 04:30
