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Erbersatzsteuer

Mephistopheles, Samstag, 29.03.2008, 09:23 (vor 6520 Tagen) @ QuerDenker

bis Steuerbegünstiung scrollen

Nicht gemeinnützige Stiftungen genießen keine steuerlichen Vorteile. Bei der Übertragung des Vermögens auf eine solche Stiftung fällt Schenkungsteuer an (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG). Einkünfte unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Begünstigt eine Stiftung überwiegend oder ausschließlich Mitglieder einer bestimmten Familie oder mehrerer Familien, wird sie auch als Familienstiftung bezeichnet. Bei Familienstiftungen fällt alle 30 Jahre die so genannte Erbersatzsteuer an, bei der ein Vermögensübergang auf zwei Kinder simuliert wird. Die Stiftung beerbt sich gewissermaßen selbst. Häufig werden Familienstiftungen daher kurz vor dem Ablauf der 30-Jahres-Frist in gemeinnützige Stiftungen umgewandelt. Damit entfällt die Erbersatzsteuer. Die Erträge der Stiftung kommen zukünftig aber nicht mehr der Familie, sondern gemeinnützigen Zwecke zugute.

Selber schuld, kein Mitleid!
Warum ist er auch mit seinem Unternehmen in D verblieben.
Hätte er die Firma an eine Heuschrecke verkauft und die Produktion nach Tschechien/Rumänien verlagert, hätte er es gemacht wie der Müller von Müllermilch und wäre ab in die Schweiz, oder FKF Flick, jetzt der gßte Waldbesitzer bei den Ösis oder die Geschwister Haindl, Erben der Haindl-Fabrik, die die Firma für 7 Mrd. Dm an UPM Kymene verkauft haben, welche dann die Anzahl der Arbeitsplätze (nicht die Produktion!) von 7.000 a 250 heruntergefahren hat, dann, ka dann hätte er sich den ganzen Schlamassel erspart.

Da hört man nie was davon.

Aber wenn einer glaubt, er müsse sich wie ein klassischer Unternehmer verhalten und die Arbeitsplätze im Lande halten, dem ist nicht zu helfen.
Der wird eben dann vom Finanzamt eines besseren belehrt.

Gruß Mephistopheles

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