DeuBa wird eventuell Schadensersatz für die Spread-Ladder-Swaps an Würzburger VV zahlen müssen ...
... Die Richter entschieden, dass die Deutsche Bank nur Schadenersatz in Höhe von rund 950.000 Euro leisten muss. Gefordert hatten die Versorgungsbetriebe (WVV) insgesamt rund 2,6 Millionen Euro.
Damit hätten die Würzburger wohl nur die Prozeßkosten wieder drin
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Ähnlich wie bei Pocher und der Beleidigung - wohl die Art der Richter, sich an blöden Klägern zu rächen - Richter spricht dem Kläger Geld zu, dass geht aber voll an die Anwälte.
... Die WVV hatte geltend gemacht, sie sei von den Beratern der Deutschen Bank nicht ausreichend über das hohe Risiko dieser Geschäfte aufgeklärt worden. Der Ansicht folgten die Richter: Zur Aufklärung über mögliche Risiken habe die Deutsche Bank lediglich ein Kurvendiagramm der Zinsentwicklung zwischen den Jahren 1994 bis 2004 vorgelegt. Informationen über die Zeit danach habe die ank aber ausgeblendet.
Geht natürlich in die Berufungsrunde, vielleicht darf Joe bald noch Rückstellungen für klagende Kunden bilden ...
