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Tendenzbetrieb vs. Antidiskrimidingsbums

bernor, Dienstag, 11.12.2007, 05:08 (vor 6607 Tagen)

Sie wollte als Integrationslotsin beim Diakonischen Werk arbeiten - doch Yesim Fadia ist Muslimin. Ihre Bewerbung wurde abgelehnt. Ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz, urteilt ein Arbeitsgericht.

(...)

Es geht um die Definition von Diskriminierung und die Sonderrechte der Kirchen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt. Es verbietet, dass Menschen aufgrund ihrer Rasse, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Behinderung abweichend behandelt werden, doch für religiöse Institutionen gibt es eine Ausnahme. In der so genannten Kirchenklausel des Gesetzes vom Juni 2006 heißt es: "Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen ihre Beschäftigten weiterhin mit Rücksicht auf deren Religion oder Weltanschauung auswählen dürfen, soweit dies im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach Art der Tätigkeit gerechtfertigt ist."

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,522492,00.html

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  • Tendenzbetrieb vs. Antidiskrimidingsbums - bernor, 11.12.2007, 05:08 [*]
    • Kirchenklausel des Gesetzes .... - Der Husky, 11.12.2007, 05:52
      • Aber, aber Husky.......tztztztz... - Mephistopheles, 11.12.2007, 09:49

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