Frage an alle: steuerliche Gewinne aus Immogeschäften in verschiedenen Ländern?
Wer kennt sich hier gut aus, wie Gewinne aus Immobiliengeschäften (sowohl direkter Besitz wie auch über Immoaktien, bzw. REITs) in verschiedenen Ländern (sagen wir mal D, USA, A, CH) steuerlich behandelt werden ? Eventuell auch Gegenverrechnung mit Verlusten aus Wertpapiergeschäften?
Von diesen Steuerfragen habe ich keine Ahnung, 1001 Dank im voraus! ![[[herz]]](images/smilies/herz.gif)
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Manfred
Es ist egal wo Gewinne auf Immobilien erzielt wurden
versteuert wird der Gewinn in D wenn man in D wohnhaft ist.
Oder meintest du allgemein als Vergleich zwischen den Länder ?
ich meine primär für im Investmentland Steuerpflichtige (oT)
- kein Text -
eben nicht
Nur bei Immos gilt das Weltsteuerprinzip nicht, nach dem alle Einkommen in dem Land des Wohnsitzes des steuerpflichtigen versteuert werden müssen. Ein Luxemburger etwa, der in D eine Immobilie besitzt, wird die Immoeinkünfte in D versteuern müssen, zu dem in D gültigen Steuersatz. In Luxemburg wird er nicht ein zweites Mal besteuert werden. Zu beachten allerdings den Progressionsvorbehalt, d.h. er kann durch die in D. erzielten Einnahmen in eine höhere Progressionsstufe und Besteuerungsstufe gelangen, mit der sein ganzes Einkommen belastet wird. Das Ganze gilt auch umgekehrt; also für einen Einwohner aus D. der in L. eine Immobilie besitzt. Ist für die meisten Länder so. G.
Bei Immobilien oft nur neg. Progressionsvorbehalt so DBA
Hochkomplexes Thema, abhängig von evtl. DBA. Reits, Aktien, Immofonds (KG, Bruchteilseigentum) (offen, geschlossen) Direkte eigene Auslandsimmobilie. Unzählige Sonderheiten!
Dürfte den Rahmen des Forums sprengen.
Bei den Einkünften aus Immobilien gilt grundsätzlich das Belegenheitsprinzip, d.h.Recht des Ortes der Immo ist anzuwenden. Bei deren verkauf im Rahmen eines geschl. Fonds kann das u.U. (z.B. Niederlande) auch noch gelten, dann gibt es in D nur den Progressionsvorbehalt.
Empfehle Dissertation darüber, wird nie fertig, da dauernd Steueränderungen in irgendeinem Staate blühen. 
Gruss
A.
Und wenn er seine Immobilie verkauft hat
wer zwingt ihn dann eine deutsche Steuererklärung auszufüllen ?
kommen auf dich zu
wer zwingt ihn dann eine deutsche Steuererklärung auszufüllen ?
du mußt ja laufend eine steuererklärung machen (gilt nur bei vermieteten Objekten) für die vereinnahmte Umsatzsteuer und im zuge dessen hast du auch eine einkommensteuererklärung zu machen. Wenn du verkaufst und daher keine USt mehr veranlagt wird, kommen sie und fragen![[[sauer]]](images/smilies/sauer.gif)
Ausländer müssen in D bei Mieten Umsatzsteuer abführen ?
Ausserdem wer kann ein Ausländen zwingen eine deutsche Steuererklärung auszufüllen ? Wie kommen die auf den Ausländer zu, im Heimatland ? Gibt es Aussenstellen des Finanzministeriums überall auf der Welt ?
Kann man das irgendwo lesen ? Gilt das auch für Mieteinnahmen ?
Also nach dieser Regel müssen keine Steuern auf Gewinne in D gezahlt werden unabhängig von der Haltedauer und man muss nur die Gewinne wegen der Progression in der Steuererklärung abgeben ?
Was ist mit den Mieteinnahmen ?
Danke
Mieteinnahmen sind von der USt befreit
Hi yoyo,
Mieteinnahmen aus Immobilien sind in Deutschland nach dem USt.-Gesetz von USt. befreit.
Also ist auch keine USt. an das Finanzamt vom Eigentümer abzuführen.
Ausnahme der Eigentümer hat zur USt. optiert und nimmt USt. ausschließlich vom Gewerbemieter.
Diese ist dann an das Finanzamt abzuführen. Das ist unabhängig von Religion, Nationalität, Geschlecht u.s.w..
Ausserdem wer kann ein Ausländen zwingen eine deutsche Steuererklärung
auszufüllen ? Wie kommen die auf den Ausländer zu, im Heimatland ? Gibt es
Aussenstellen des Finanzministeriums überall auf der Welt ?
Das Finanzamt kann bei Nichtabgabe von Steuererklärungen den Gewinn schätzen und beim Mieter des Eigentümers die entsprechende Steuerbeträge Pfänden!!!
Die Miete, die an den Eigentümer zu zahlen ist ist von jedem Berechtigten der einen Titel gegen den Eigentümer hat pfändbar!!
Rechtlich und praktisch kein Problem für das Finanzamt.
Grüsse
Bambus
Einige Links
http://www.welt.de/print-wams/article611567/Auslaendische_Immobilien_richtig_versteuern...
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=37845
http://finanzen.focus.de/D/DJ/DJT/DJTB/djtb.htm
http://www.focus.de/immobilien/kaufen/auslandsimmobilien/finanzierung-und-steuern_aid_2...
http://www.steuerlexikon-online.de/Auslaendische_Einkuenfte.html
http://www.steuerlexikon-online.de/Auslandsimmobilie.html
http://www.focus.de/immobilien/kaufen/auslandsimmobilien/finanzierung-und-steuern_aid_2...
Kurz und bündig und ohne Gewähr 
1. Mieteinnahmen müssen im Ausland versteuert werden unterliegen der Progression im Inland
2. Veräusserungsgewinne müssen im Ausland versteuert werden und unter Umständen auch nach deutschem Recht (bei < 10 Jahre). Die gezahlte Steuern können bei DBA auch im Inland berücksichtigt werden.
Selbst genutzte Immo
im Ausland, die länger als 2 Jahre genutzt wurde, auch wenn nur als "Ferienobjekt", unterliegt nicht der Progression in der DDR2, darf aber nie(!) vermietet worden sein.
Ein möglicher Auslandsverkauf fällt aber unter die Regel 3 in 5 Jahren (geberblicher Handel). Sprengt man durch die Auslandsimmon den An - und Verkauf von mehr als 3 Objekten in 5 Jahren, wird man gewerblich und ändert damit alle Vorzeichen.
Danke für die links!
Gruß
V
danke für alle Antworten (oT)
- kein Text -
