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Frage an alle: steuerliche Gewinne aus Immogeschäften in verschiedenen Ländern?

Amanito, Donnerstag, 03.04.2008, 07:38 (vor 6519 Tagen)

Wer kennt sich hier gut aus, wie Gewinne aus Immobiliengeschäften (sowohl direkter Besitz wie auch über Immoaktien, bzw. REITs) in verschiedenen Ländern (sagen wir mal D, USA, A, CH) steuerlich behandelt werden ? Eventuell auch Gegenverrechnung mit Verlusten aus Wertpapiergeschäften?
Von diesen Steuerfragen habe ich keine Ahnung, 1001 Dank im voraus! [[herz]][[herz]][[herz]]
Manfred

antworten
 

Es ist egal wo Gewinne auf Immobilien erzielt wurden

yoyo, Donnerstag, 03.04.2008, 07:53 (vor 6519 Tagen) @ Amanito

versteuert wird der Gewinn in D wenn man in D wohnhaft ist.

Oder meintest du allgemein als Vergleich zwischen den Länder ?

antworten
 

ich meine primär für im Investmentland Steuerpflichtige (oT)

Amanito, Donnerstag, 03.04.2008, 07:57 (vor 6519 Tagen) @ yoyo

- kein Text -

antworten
 

eben nicht

Georges, Donnerstag, 03.04.2008, 08:10 (vor 6519 Tagen) @ yoyo

Nur bei Immos gilt das Weltsteuerprinzip nicht, nach dem alle Einkommen in dem Land des Wohnsitzes des steuerpflichtigen versteuert werden müssen. Ein Luxemburger etwa, der in D eine Immobilie besitzt, wird die Immoeinkünfte in D versteuern müssen, zu dem in D gültigen Steuersatz. In Luxemburg wird er nicht ein zweites Mal besteuert werden. Zu beachten allerdings den Progressionsvorbehalt, d.h. er kann durch die in D. erzielten Einnahmen in eine höhere Progressionsstufe und Besteuerungsstufe gelangen, mit der sein ganzes Einkommen belastet wird. Das Ganze gilt auch umgekehrt; also für einen Einwohner aus D. der in L. eine Immobilie besitzt. Ist für die meisten Länder so. G.

antworten
 

Bei Immobilien oft nur neg. Progressionsvorbehalt so DBA

Andree @, Donnerstag, 03.04.2008, 08:11 (vor 6519 Tagen) @ yoyo

Hochkomplexes Thema, abhängig von evtl. DBA. Reits, Aktien, Immofonds (KG, Bruchteilseigentum) (offen, geschlossen) Direkte eigene Auslandsimmobilie. Unzählige Sonderheiten!
Dürfte den Rahmen des Forums sprengen.
Bei den Einkünften aus Immobilien gilt grundsätzlich das Belegenheitsprinzip, d.h.Recht des Ortes der Immo ist anzuwenden. Bei deren verkauf im Rahmen eines geschl. Fonds kann das u.U. (z.B. Niederlande) auch noch gelten, dann gibt es in D nur den Progressionsvorbehalt.

Empfehle Dissertation darüber, wird nie fertig, da dauernd Steueränderungen in irgendeinem Staate blühen. :-)
Gruss
A.

antworten
 

Und wenn er seine Immobilie verkauft hat

yoyo, Donnerstag, 03.04.2008, 08:26 (vor 6519 Tagen) @ Georges

wer zwingt ihn dann eine deutsche Steuererklärung auszufüllen ?

antworten
 

kommen auf dich zu

roja ⌂ @, Pfaffstätt, Donnerstag, 03.04.2008, 08:51 (vor 6519 Tagen) @ yoyo

wer zwingt ihn dann eine deutsche Steuererklärung auszufüllen ?

du mußt ja laufend eine steuererklärung machen (gilt nur bei vermieteten Objekten) für die vereinnahmte Umsatzsteuer und im zuge dessen hast du auch eine einkommensteuererklärung zu machen. Wenn du verkaufst und daher keine USt mehr veranlagt wird, kommen sie und fragen[[sauer]]

antworten
 

Ausländer müssen in D bei Mieten Umsatzsteuer abführen ?

yoyo, Donnerstag, 03.04.2008, 10:38 (vor 6519 Tagen) @ roja

Ausserdem wer kann ein Ausländen zwingen eine deutsche Steuererklärung auszufüllen ? Wie kommen die auf den Ausländer zu, im Heimatland ? Gibt es Aussenstellen des Finanzministeriums überall auf der Welt ?

antworten
 

Kann man das irgendwo lesen ? Gilt das auch für Mieteinnahmen ?

yoyo, Donnerstag, 03.04.2008, 10:40 (vor 6519 Tagen) @ Georges

Also nach dieser Regel müssen keine Steuern auf Gewinne in D gezahlt werden unabhängig von der Haltedauer und man muss nur die Gewinne wegen der Progression in der Steuererklärung abgeben ?

Was ist mit den Mieteinnahmen ?

Danke

antworten
 

Mieteinnahmen sind von der USt befreit

Bambus @, Donnerstag, 03.04.2008, 11:17 (vor 6519 Tagen) @ yoyo

Hi yoyo,

Mieteinnahmen aus Immobilien sind in Deutschland nach dem USt.-Gesetz von USt. befreit.
Also ist auch keine USt. an das Finanzamt vom Eigentümer abzuführen.
Ausnahme der Eigentümer hat zur USt. optiert und nimmt USt. ausschließlich vom Gewerbemieter.
Diese ist dann an das Finanzamt abzuführen. Das ist unabhängig von Religion, Nationalität, Geschlecht u.s.w..

Ausserdem wer kann ein Ausländen zwingen eine deutsche Steuererklärung
auszufüllen ? Wie kommen die auf den Ausländer zu, im Heimatland ? Gibt es
Aussenstellen des Finanzministeriums überall auf der Welt ?

Das Finanzamt kann bei Nichtabgabe von Steuererklärungen den Gewinn schätzen und beim Mieter des Eigentümers die entsprechende Steuerbeträge Pfänden!!!
Die Miete, die an den Eigentümer zu zahlen ist ist von jedem Berechtigten der einen Titel gegen den Eigentümer hat pfändbar!!

Rechtlich und praktisch kein Problem für das Finanzamt.

Grüsse
Bambus

antworten
 

Einige Links

yoyo, Donnerstag, 03.04.2008, 11:48 (vor 6519 Tagen) @ Amanito

http://www.welt.de/print-wams/article611567/Auslaendische_Immobilien_richtig_versteuern...

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=37845

http://finanzen.focus.de/D/DJ/DJT/DJTB/djtb.htm

http://www.focus.de/immobilien/kaufen/auslandsimmobilien/finanzierung-und-steuern_aid_2...

http://www.steuerlexikon-online.de/Auslaendische_Einkuenfte.html

http://www.steuerlexikon-online.de/Auslandsimmobilie.html

http://www.focus.de/immobilien/kaufen/auslandsimmobilien/finanzierung-und-steuern_aid_2...

Kurz und bündig und ohne Gewähr :-)

1. Mieteinnahmen müssen im Ausland versteuert werden unterliegen der Progression im Inland
2. Veräusserungsgewinne müssen im Ausland versteuert werden und unter Umständen auch nach deutschem Recht (bei < 10 Jahre). Die gezahlte Steuern können bei DBA auch im Inland berücksichtigt werden.

antworten
 

Selbst genutzte Immo

ventura, Donnerstag, 03.04.2008, 21:08 (vor 6519 Tagen) @ yoyo

im Ausland, die länger als 2 Jahre genutzt wurde, auch wenn nur als "Ferienobjekt", unterliegt nicht der Progression in der DDR2, darf aber nie(!) vermietet worden sein.
Ein möglicher Auslandsverkauf fällt aber unter die Regel 3 in 5 Jahren (geberblicher Handel). Sprengt man durch die Auslandsimmon den An - und Verkauf von mehr als 3 Objekten in 5 Jahren, wird man gewerblich und ändert damit alle Vorzeichen.
Danke für die links!
Gruß
V

antworten
 

danke für alle Antworten (oT)

Amanito, Freitag, 04.04.2008, 05:54 (vor 6519 Tagen) @ Amanito

- kein Text -

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