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OT: Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Demokratie unvereinbar mit der Verfassung

Mephistopheles, Freitag, 04.04.2008, 11:50 (vor 6518 Tagen)

Zu den ursprünglichsten demokratischen Rechten gegenüber dem Fürsten gehört das Haushaltsrecht, die Möglichkeit, dem Souverän die Finanzmittel für seine Regierung zu gewähren odr zu versagen.
Das ist deswegen so wichtig, weil Fürsten immer nach Wegen suchen, die Sachvorgaben zu umgehen, um ihre Ziele auch gegen den willen des Volkes durchsetzen zu können.
Als Notbehelf wurde dann das Budgetrecht erkämpft: Einfach dem Fürsten die notwendigen finanziellen Mittel versagen.

Dieses Recht hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof nun unterbunden in einem Urteil zu einem Volksbegehren gegen den Transrapid.
Volksbegehren gegen Transrapid unzulässig
"Begehren, die in den Haushaltsplan eingriffen, seien aber „ausnahmslos unzulässig“."

Gruß Mephistopheles

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