Was bedeutet “nicht wesentlich unterâ€? –Meinungen erwünscht!
Hallo zusammen,
was bedeutet „nicht wesentlich unter“?
Ich vermute richtig weiß dies hier auch keiner, wenn doch wäre das super.
Andernfalls würde mich mal interessieren, was andere so denken.
Wie würdet ihr „nicht wesentlich unterschreitet“ definieren?
max 3% tiefer
max 5% tiefer
max 10 tiefer
max 15% tiefer
max 20% tiefer
oder noch tiefer?
Der Grund für mein Interesse: Mich beschäftigt seit einigen Tagen eine Formulierung in einer Ermächtigung, die eine HV einem Vorstand gegeben hat, um eigene Anteile (nach § 160 AktG. in den eigenen Büchern) außerbörslich unter Ausschluss der Aktionäre zu veräußern.
Dort heißt es:
"Sie können in anderer Weise als über die Börse veräußert werden, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet."
Gruß
und danke, falls jemand eine Meinung dazu hat.
hinsichtlich bestimmter Vorkommnisse. 