Danke für die Antworten –ich hätte es ähnlich wie M.Bitterlich gesehen „max. 5%“
In mir vorliegender Sache hat der Vorstand scheinbar „nicht wesentlich unterschreitet“ im „redlichsten Fall“ als ca. –18% unter dem tiefsten Tageskurs, eines in Frage kommenden Zeitraums „definiert“. Wobei man es nicht für nötig hält, im Geschäftsbericht zu erklären, wann die Aktien außerbörslich veräußert wurden und an wen wird selbstverständlich überhaupt nicht erklärt.
Außerdem vermute ich weitere Vorkommnisse wie Untreue, Strafvereitlung und Betrug und in jedemfall Insiderverkäufe in Zusammenhang mit einer lancierten Anlegertäuschung hinsichtlich der Geschäftslage. Da ich aber aufpassen muss, wegen dem Straftatbestände der „üblen Nachrede“ u. „falschen Anschuldigung“ werde ich erst mal keine Namen öffentlich nennen und auch genau überlegen wie mein Schreiben an die StA formuliert wird.
Was mich innerlich am meisten auf die Palme bringt ist die Absegnung des Wirtschaftsprüfers
hinsichtlich bestimmter Vorkommnisse.
Gruß
gesamter Thread:
- Was bedeutet “nicht wesentlich unterâ€? –Meinungen erwünscht! -
nasowas,
04.04.2008, 13:24
- Max. 5%. Reines Bauchgefühl. Kann ich nicht belegen. (oT)
-
MariaBitterlich,
04.04.2008, 14:19
- max. 10% - Dimpfelmoser, 04.04.2008, 14:38
- Danke für die Antworten –ich hätte es ähnlich wie M.Bitterlich gesehen „max. 5%“ - nasowas, 05.04.2008, 03:24
- Max. 5%. Reines Bauchgefühl. Kann ich nicht belegen. (oT)
