Bildzeitung zur Weserbankpleite (mTmL)
ElBosso, Mittwoch, 09.04.2008, 05:55 (vor 6546 Tagen)
10. Haftet der Einlagensicherungsfonds auch im schlimmsten aller denkbaren Fälle – also einer allgemeinen „Bankenkrise“, die auch große Institute betreffen würde?
Nein. Dieser sog. „worst case“ (schlimmster denkbarer Fall) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Und was könnte im „worst case“ passieren?
Entweder alle Banken würden vorsorglich geschlossen, bis sich die Lage wieder beruhigt (sog. „Bankfeiertage“). Oder der Staat springt mit weiteren Milliarden ein – genau wie er bei den Landesbanken oder der Mittelstandsbank IKB über die staatseigene KfW eingesprungen ist.
12. Und wer würde am Ende die Zeche bezahlen?
Der Steuerzahler. Wer denn sonst?
Danke @dottore!
Tengu, Mittwoch, 09.04.2008, 06:01 (vor 6546 Tagen) @ ElBosso
10. Haftet der Einlagensicherungsfonds auch im schlimmsten aller denkbaren
Fälle – also einer allgemeinen „Bankenkrise“, die auch große Institute
betreffen würde?
Nein. Dieser sog. „worst case“ (schlimmster denkbarer Fall) ist
ausdrücklich ausgeschlossen.11. Und was könnte im „worst case“ passieren?
Entweder alle Banken würden vorsorglich geschlossen, bis sich die Lage
wieder beruhigt (sog. „Bankfeiertage“). Oder der Staat springt mit
weiteren Milliarden ein – genau wie er bei den Landesbanken oder der
Mittelstandsbank IKB über die staatseigene KfW eingesprungen ist.12. Und wer würde am Ende die Zeche bezahlen?
Der Steuerzahler. Wer denn sonst?
Ich denke, dazu gehört schon Mut, so etwas in der Zeitung mit den 4 Buchstaben zu schreiben.
Selbst wenn es "nur" in einem Kommentar in der Online-Ausgabe ist. Lesen garantiert trotzdem viele.
Frage: "ausdrücklich ausgeschlossen"?
fridolin, Mittwoch, 09.04.2008, 06:32 (vor 6546 Tagen) @ ElBosso
10. Haftet der Einlagensicherungsfonds auch im schlimmsten aller denkbaren
Fälle – also einer allgemeinen „Bankenkrise“, die auch große Institute
betreffen würde?
Nein. Dieser sog. „worst case“ (schlimmster denkbarer Fall) ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
Wo genau steht im Statut des Einlagensicherungsfonds deutscher Banken, daß im Fall einer allgemeinen Bankenkrise ein Eingreifen ausdrücklich ausgeschlossen sei?
Ich finde auf die schnelle nur die bekannte Klausel, daß Erstattungen der gesetzlichen Einlagensicherung (die bekannten 20.000 Euro / 90 %) Vorrang haben und in keinem Falle ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds bestünde.
Bankenkrise an der Weser
dottore
, Mittwoch, 09.04.2008, 08:05 (vor 6546 Tagen) @ fridolin
Hi fridolin,
zunächst sollten wir klären, was unter einer "allgemeinen Bankenkrise" zu verstehen ist. Nehmen wir die Weserbank als Beispiel, dann sah diese keine Möglichkeit mehr, ihre operativen Kosten durch entsprechende Erträge zu decken.
Damit drohte lt. § 4 des Statuts des Einlagenversicherungsfonds eine Beendigung der Mitwirkung am ESF, denn sie wäre aufgrund des Klassifizierungsverfahrens in B- oder schlechter eingestuft worden.
Die Klassifizierungen (siehe Anhang zum Statut) werden jährlich vorgenommen und reichen von AAA bis D (also 22 Klassen). In einer allgemeinen Bankenkrise dürften sich die Klassifizierungen rapide von A Richtung B verschlechtern, was zu neuen Klassifizierungen auch außerhalb des Jahresterms führen dürfte ("... wenn der Prüfungsverband Erkenntnisse dafür hat, dass die Verhältnisse der Bank sich seit der letzten Klassifizierung erheblich verändert haben" - wie sonst sollte eine Krise dieser und/oder mehrerer und/oder aller ca. 220 angeschlossenen Banken definiert werden?).
Ansonsten hast Du völlig Recht mit Deinem Hinweis auf fehlenden Rechtsanspruch. Beim ESF haben wir es mit einem privatrechtlichen und nicht mit einem gesetzlichen Tatbestand zu tun (s. EU-Regelung mit den 20.000 Euro).
§ 10 des ESF-Statuts lautet: "Ein Rechtsanspruch der Banken auf Hilfeleistung oder auf das Vermögen des Einlagenversicherungsfonds besteht nicht."
Die Schließung durch die BaFin geschah also vor einer De-Klassifizierung (Herabstufung auf B- oder schlechter) der Weserbank, so dass diese noch dem EVF angehören durfte.
Gruß!
PS: Warum dagegen die Schließung der IKB in gleicher Manier unterblieben ist, hat die BaFin selbst zu vertreten. Sie zwang mit der Schließungsdrohung den Hauptaktionär KfW, zusätzliche Mittel bereitzustellen. Dies konnte (letztlich) der Steuerzahler in Höhe von derweil fast 9 Mrd Euro leisten. Die Inhaber der Weserbank dagegen nicht.
Rechtsanspruch der Bank interessiert mich nicht, ICH stelle ggf. Ansprüche und will möglichst 100% meines Geldes zurück ... (
LenzHannover, Mittwoch, 09.04.2008, 13:17 (vor 6546 Tagen) @ dottore
Nachher kommt diese Bande von Juristen und sagt mir ene mene Muh: Mit dir haben wir überhaupt keine Vereinbarung ?
War alles nur eine nette PR-Veranstaltung, die leider kaum belastbar ist ?!
@ElBosso
sensortimecom
, Mittwoch, 09.04.2008, 06:50 (vor 6546 Tagen) @ ElBosso
11. Und was könnte im „worst case“ passieren?
Entweder alle Banken würden vorsorglich geschlossen, bis sich die Lage
wieder beruhigt (sog. „Bankfeiertage“).
Offizielle Begründung: COMPUTERPANNEN, durch Terroristen ausgelöst
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Kaupthing-Bank erhöht morgen Tagesgeldszins auf 5,65 (!) (oT)
Wayne Schlegel
, Mittwoch, 09.04.2008, 07:21 (vor 6546 Tagen) @ ElBosso
- kein Text -
Geld nach Island ? Ah nö, mir zu stressig und 0,55% der 5,65% sind ja nur Begrüßungsgeld ...
LenzHannover, Mittwoch, 09.04.2008, 07:41 (vor 6546 Tagen) @ Wayne Schlegel
das ein Land, halb so groß wie Hannover ohne Umland 3 "echte" Banken hat, verwundert schon sehr und bei der aktuellen Lage würde ich denen nix anvertauen.
Laut ? werden da doch einige Banken aktuell mit einer Pleite-Warscheinlichkeit von 60% bei den "Versicherern" bepreist.
Das ist doch subprime pur, für 1-2 % mehr im Jahr möglichen Pleitekandidaten Geld leihen. Kann ja alles nur ein Gerücht sein und die bösen Hedge-Fonds - also unsereins sollte sich da raus halten.
Bei Einlagensicherung tauchen die nicht auf.
