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Die neue Devisenbewirtschaftung.. 2000 € pro Person....

carpediem, Mittwoch, 09.04.2008, 10:00 (vor 6546 Tagen)

... habe mal gestern das Gebührenfreie SAT 1 gesehen.

Gegen 23 Uhr war ein Bericht über Zollfahndung auf dem Flughafen Frankfurt.

Zufällige Zielperson ein Vietnamese wollte Deutschland verlassen und hat widersprüchliche Angaben über auszuführendes Bargeld gemacht.

Wurde gefilzt und man fand ca 30.000 Eurotz in bar.

Den Fall will ich weder genau beschreiben noch bewerten - da kann man über den Geldwäscheparagraphen sonst lange diskutieren.

Fakt am Ende der Filzerei : Hier hast du 2000 Euro für deinen Urlaub, über den Rest reden wir dann im Steuerstrafverfahren wenn du wieder da bist.


ALSO: Man merke sich - 2000 € pro Person ist die Summe die uns dieser Kontrollstaat noch zugesteht.

MfG
Carpediem

Abtlg: 2000 Euro ! Für den einen ist es Viel und für den anderen die größte Unverschämtheit eines Orwellschen Kontrollstaates.

antworten
 

Kennt jemand die gesetzliche Grundlage oder ist das pure Willkür? (oT)

rbp, Mittwoch, 09.04.2008, 10:08 (vor 6546 Tagen) @ carpediem

- kein Text -

antworten
 

dem Beitrag war keine genannte Rechtsgrundlage....

carpediem, Mittwoch, 09.04.2008, 10:15 (vor 6546 Tagen) @ rbp

zu entnehmen !

Sah eher nach "großzügiger" Willkür aus.

MfG

Carpediem


Abtlg.: Besser während des Urlaubes Betteln, als bettelnd in den Urlaub fahren.

antworten
 

Nix Willkür - Dienstvorschrift, max. 10T (falls angegeben)

Andree @, Mittwoch, 09.04.2008, 10:17 (vor 6546 Tagen) @ rbp

Die Jungs hätten sogar alle 30 einbehalten können, wenn auf Befragen verneit. Hatten einen grosszügigen Tag.

antworten
 

...also doch Willkür.....

carpediem, Mittwoch, 09.04.2008, 10:32 (vor 6546 Tagen) @ Andree

Die Jungs hätten sogar alle 30 einbehalten können, wenn auf Befragen
verneit. Hatten einen grosszügigen Tag.


auch wenn ich etwas gebe wenn ich nicht muß ist dies keine Großzügikeit sondern schlicht und ergreifend zynisches Verhalten des Staates, da es keine Rechtssicherheit und keinen sofortigen Anspruch gibt.

Richterloses Gnade vor Recht ist und bleibt trotzdem Willkür - Basta!


MfG
Carpediem

Abtlg: Knast ist Knast, egal ob einen Tag oder immer !

antworten
 

Unsinn! Google mal nach "Ermessen" und dessen Regeln

JoBar, Mittwoch, 09.04.2008, 10:36 (vor 6546 Tagen) @ carpediem

Die Jungs hätten sogar alle 30 einbehalten können, wenn auf Befragen
verneit. Hatten einen grosszügigen Tag.

auch wenn ich etwas gebe wenn ich nicht muß ist dies keine Großzügikeit
sondern schlicht und ergreifend zynisches Verhalten des Staates, da es
keine Rechtssicherheit und keinen sofortigen Anspruch gibt.

Richterloses Gnade vor Recht ist und bleibt trotzdem Willkür - Basta!

antworten
 

...mir ist Ermessen wohlbekannt...

carpediem, Mittwoch, 09.04.2008, 10:43 (vor 6546 Tagen) @ JoBar

Die Jungs hätten sogar alle 30 einbehalten können, wenn auf Befragen
verneit. Hatten einen grosszügigen Tag.

auch wenn ich etwas gebe wenn ich nicht muß ist dies keine Großzügikeit
sondern schlicht und ergreifend zynisches Verhalten des Staates, da es
keine Rechtssicherheit und keinen sofortigen Anspruch gibt.

Richterloses Gnade vor Recht ist und bleibt trotzdem Willkür - Basta!

..trotzdem bleibt für mich der fade Beigeschmack der Willkür, auch wenn man die Ausübung des Ermessens richterlich überprüfen lassen kann, ändert dies nichts an den Umständen während derer man vom Ermessen eines Staatsvertreters abhängig ist.

MfG
Carpediem

Geld ist nicht alles, aber ohne Geld biste nix !

antworten
 

Also zwischen richterlich überprüfbarem Ermessen und reiner Willkür liegen doch Welten!

JoBar, Mittwoch, 09.04.2008, 10:58 (vor 6546 Tagen) @ carpediem

..trotzdem bleibt für mich der fade Beigeschmack der Willkür, auch wenn
man die Ausübung des Ermessens richterlich überprüfen lassen kann, ändert
dies nichts an den Umständen während derer man vom Ermessen eines
Staatsvertreters abhängig ist.

Aber wenn wir alle Begriffe gnadenlos vereinfachen a la dem bekannten Wortschatz "Ey, Alder, Scheiße, geil" ( abschließende Auflistung ), dann können wir auch gleich direkt zum händischen Diskutieren wechseln.
Schon mal danz wortreiche Grüße an Dich[[smile]]


J


PS Ich plane gerade einen Tripp ins Reich des Bösen - und ich fürchte da könnte ich den Unterschied zwischen deutschem Ermessen und Willkür der US-Einwanderungsbehörde nur zu hautnah erleben :((

antworten
 

...es findet sich sicherlich ein findiger....

carpediem, Mittwoch, 09.04.2008, 11:20 (vor 6546 Tagen) @ JoBar


PS Ich plane gerade einen Tripp ins Reich des Bösen - und ich fürchte da
könnte ich den Unterschied zwischen deutschem Ermessen und Willkür der
US-Einwanderungsbehörde nur zu hautnah erleben :((

...US- Anwalt der findet, dass du findigst gegen die "ruppigen" Einwanderungsmethoden klagen solltest.

MfG

Carpediem

Abtlg: Hoffnung das unser Rechtsstaat nicht eines Tages ein rechter Staat ist !

antworten
 

vergiss es

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Mittwoch, 09.04.2008, 14:03 (vor 6546 Tagen) @ carpediem

Hallo, Carpediem,

freilich hat ein Bürger theoretisch einen Anspruch auf fehlerfreien Ermessensgebrauch, aber wenn ein Grünling sein Ermessen halt falsch, rechtswidrig, widerrechtlich anwendet, kannst Du im Nachhinein dagegen nichts machen.

Es gibt keinerlei Sanktionen dagegen.

Man kann sicherlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, aber die landet im Beförderungsordner, weil scharfe Hunde besser beißen. Und ist damit kontraproduktiv.

Man kann nur eines machen, nämlich, totalitäre Unrechtssysteme meiden.

Beste Grüße vom Baldur

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

antworten
 

Ab 10.000 Euro ist die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln in bzw. aus dem EU-Raum zollpflichtig

cosido, Mittwoch, 09.04.2008, 10:32 (vor 6546 Tagen) @ carpediem

Auslandsreisen: Bargeld muss verzollt werden
Ab 10.000 Euro ist die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln in bzw. aus dem EU-Raum zollpflichtig
Alle Personen, die mit Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden (Verordnung (EG) Nr. 1889/2005, gültig ab 15. Juni 2007). Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Bei Verstoß droht Strafverfahren
Diese Bestimmung betrifft auch andere Währungen oder leicht konvertible Werten (Obligationen, Aktien, Reiseschecks, ...), deren Gegenwert 10.000 Euro übersteigt.
Die Anmeldung muss beim Zoll (oder einer anderen zuständigen Behörde) an der Kontrollstelle zur Einreise in die EU bzw. Ausreise aus der EU vorgenommen werden. Bei Unterlassen der Anmeldung oder einer Falschmeldung werden die Barmittel sichergestellt und einbehalten. Gegebenenfalls kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Andere Länder andere Sitten
Bitte beachten Sie, dass für Geldbewegungen innerhalb der EU in manchen Mitgliedstaaten besondere Kontroll- und Meldevorschriften gelten. Diese werden zusätzlich zu den EU-Bestimmungen angewandt. Unter folgender Internet-Adresse der Europäischen Kommission finden Sie Hintergrundinformationen und Links zu den einschlägigen Internet-Seiten der Mitgliedstaaten: http://ec.europa.eu/eucashcontrols.

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=324067&DstID=906

antworten
 

Panik trübt wohl die Sinne *kopfschüttel" Es geht um MELDEPFLICHTIG!

JoBar, Mittwoch, 09.04.2008, 10:39 (vor 6546 Tagen) @ cosido

Auslandsreisen: Bargeld muss verzollt werden
Ab 10.000 Euro ist die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln in bzw. aus dem
EU-Raum zollpflichtig

Der Zolltarif für Papier wird noch nicht angesetzt [[smile]]

J

antworten
 

ich dachte da Limit wäre 20T

Mic, Mittwoch, 09.04.2008, 11:12 (vor 6546 Tagen) @ JoBar

...aber egal. Wenn dich der Zöllner fragt, dann mache einfach wahrheitsgemäße Angaben sonst droht der 2000 Euro Urlaub. Am besten Du hast noch einen Kontoauszug von der Barabhebung dabei - dann ist alles klaro. Wer auf diese Weise buntes Geld ausser Landes schaffen will ist ein Stümper. Frag doch mal Zumwinkel wie man es bis vor kurzem machte. Es gibt jetzt wahrscheinlich neue Tricks.

antworten
 

Da bist Du nicht up to date ;-)

JoBar, Mittwoch, 09.04.2008, 11:25 (vor 6546 Tagen) @ Mic

...aber egal. Wenn dich der Zöllner fragt, dann mache einfach
wahrheitsgemäße Angaben sonst droht der 2000 Euro Urlaub. Am besten Du
hast noch einen Kontoauszug von der Barabhebung dabei - dann ist alles
klaro. Wer auf diese Weise buntes Geld ausser Landes schaffen will ist ein
Stümper. Frag doch mal Zumwinkel wie man es bis vor kurzem machte. Es gibt
jetzt wahrscheinlich neue Tricks.

Soweit isch weiß sind wir inzwischen beim Limit von 10.000 Euro - und Du must ungefragt anmelden, sonst ist es schon passiert :((

Hier war neulich ein Thread dazu. Teste mal die Suchfunktion des Forums

Grüße

J

antworten
 

Rechtslage

Trixx, Mittwoch, 09.04.2008, 11:41 (vor 6546 Tagen) @ JoBar

Bei Einreise in die EU muss ab 10.000 Euro (inkl.) ungefragt deklariert werden. Von einem EU-Land ins andere muss auf Nachfrage ab 10.000 Euro (inkl.) deklariert werden.

antworten
 

Danke (oT)

rbp, Mittwoch, 09.04.2008, 23:03 (vor 6545 Tagen) @ cosido

- kein Text -

antworten
 

Man muss selbst mal gefilzt worden sein

lechat @, Mittwoch, 09.04.2008, 11:51 (vor 6546 Tagen) @ carpediem

Hallo,

ist mir vor 6 Wochen passiert. Ich hatte einen Freund besucht, keine Bank.
Auf dem Rückweg in die Edel-DDR, einmal den Totalfilz. Ich dachte ich bin an der Zonengrenze oder bei den ######(Eigenzensur).

Auf die Aufforderung meine Angaben zu machen, hatte ich erklärt " Ich habe nichts anzumelden oder zu deklarieren". Ich war freundlich und höflich.

"Aussteigen !", mir wurde der Geldbeutel abgenommen und es wurde nachgezählt. Das Auto komplett gefilzt. Alles umgedreht. 3 Mann waren gleichtzeitig dran. Einer hat mich "befragt" , die zwei anderen haben im Auto gestöbert. Es war eigentlich keine Befragung, eher ein Verhör. Er waren auch keine offenen Fragen, es war mehr suggestiv, die Antwort wurde mir schon vorgegeben. Ich denke das war so nicht zulässig.

Ich hab nicht provoziert und war geduldig und gelassen. Höchstens, die hätten meine Gedanken lesen können.

Nach einer halben Stunde durfte ich weiterfahren, es war nichts. Vielleicht hat sie das geärgert.

Aber so etwas ist eine Erfahrung der anderen Art. Das braucht man um aufzuwachen.

Ich werde mich für das nächste Mal kundig machen, was die Jungs dürfen und was nicht.
Und dann werde ich mir was Kreatives ausdenken, was Spass macht. Mir !!!

beste Grüße

le chat

antworten
 

Spielchen spielen

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Mittwoch, 09.04.2008, 13:59 (vor 6546 Tagen) @ lechat

Hallo, le chat,

vergiss es, die dürfen alles. Die dürfen Dir sogar dorthin reinfingern, wohin keine Sonne scheint. Nach vorne beugen und husten.

Es ist nach herrschender Rechtsauffassung irrelevant, ob die einen Unschuldigen auf den Kopf gestellt und an den Eiern gepackt haben, denn, wenn nichts gefunden wurde, passiert doch auch nichts. Wieso soll man sich dann beschweren ? Das bisschen Sklavenbehandlung, das muß ein Deutscher schon abkönnen. Immerhin bleibt ja nichts zurück, außer verdrückten Inneneinrichtungen und einer angeknackten Psyche, what schällz.

Die Franzosengreifer schmeißen Dir sogar Dein Reisegepäck (also Zahnbürste und Oberhemden) auf die nasse Straße in den Dreck. Demonstrativ. Und die deutschen Gestapogreifer klopfen demonstrativ ihre Zigarettenasche über Deinen Sachen aus, denn sie rauchen ungefragt in Deinen Räumen. Demonstrativ. Um Dir zu zeigen, wie sehr Du nur ein Stück Dreck für sie und ihren Staat bist.

Mit dieser Begründung ist auch bezeichnenderweise eine Feststellungsklage betreffend die Widerrechtlichkeit des Verwaltungshandelns nicht möglich.

Und dann werde ich mir was Kreatives ausdenken, was Spass macht. Mir !!!

Wie wärs mal mit Kakteen sammeln ? Einen kleinen, schönen stacheligen Ableger in der Jackett-Tasche vergessen. Den wolltest Du doch Deinem Freund schenken, aber leider hast Du es verpennt, und jetzt liegt er da in der Tasche herum.

Was hat ein Greifer mit seinen Wixgriffeln auch in Deiner ansonsten völlig sauberen und leeren Jackett-Tasche zu suchen ?!?!?

Tja, Künstlerpech.

Ob das unter Gefährdungshaftung fällt, glaube ich nicht :-).

Solidarische Grüße vom Dissidenten im Exil


beste Grüße

le chat

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

antworten
 

Alles Quatsch, nix Devisenbewirtschaftung, sondern der ganz normale Wahnsinn

Mephistopheles, Donnerstag, 10.04.2008, 00:20 (vor 6545 Tagen) @ carpediem

... habe mal gestern das Gebührenfreie SAT 1 gesehen.

Gegen 23 Uhr war ein Bericht über Zollfahndung auf dem Flughafen
Frankfurt.

Zufällige Zielperson ein Vietnamese wollte Deutschland verlassen und hat
widersprüchliche Angaben über auszuführendes Bargeld gemacht.

Wurde gefilzt und man fand ca 30.000 Eurotz in bar.

Den Fall will ich weder genau beschreiben noch bewerten - da kann man über
den Geldwäscheparagraphen sonst lange diskutieren.

Fakt am Ende der Filzerei : Hier hast du 2000 Euro für deinen Urlaub, über
den Rest reden wir dann im Steuerstrafverfahren wenn du wieder da bist.

Vermutlich keine STEUERZAHLER on Board, sonst wäre einem aufgefallen, was da wirklich abgelaufen ist:

Ihr meint, wenn irgendeiner was von euch will, dann haben wir einen Rechtsstaat, eine Vorwarnzeit, erst Mahnungen, dann einen Mahnbescheid, dann ein Widerspruchsverfahren, dann einen Titel, dann einen Vollstreckungsbescheid, dann einen Widerspruch gegen den vollstreckungsbescheid, dann der Gerichtsvollzieher, der nur angemeldet kommt, und auf jeder Stufe des Verfahrens kann der Ablauf unterbrochen werden durch das Angebot einer Ratenzahlung?

NIX da, wenn der Staat was von euch will.
Die Sachbearbeiter stellen sich den Titel und den Pfändungs- und Vollstreckungsbescheid selber aus, nein keineswegs nach Lust und Laune, sondern sie müssen das begründen, die Begründung können sie sich allerdings nach Lust und Laune aus den Fingern saugen, z.B. so: Begründung: und nach unserer Schätzung(!) bestehen Steuerschulden in Höhe von Xxx.xxx,- ...Gefahr im Verzug, weil der Mann verreisen will, und schon kann vollsteckt werden, keine Ankündigung, kein Rechtsanwalt, nix.

Jetzt leben wir aber in einem Rechtsstaat, aber in einem nachrangigen, wenn es um Staatsforderungen geht, und so kann einem nicht alles genommen werden, sondrn das, was er in den nächsten 4 Wochen benötigt, muß dem Schuldner ex nihilo belassen werden und das Recht auf UIrlaub gehört zu den unveräußerlichen Grundrechten des Menschen, also 2.000 Eurotzer und selbstverständlich steht einem der Rechtsweg offen....

Tja, irgendjemand hat doch mal gesagt, Steuern waren in ihrer Ursprungsform nichts anderes als Raub und Wegelagerei.

Gruß Mephistopheles

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