Im Rahmen der Diskussion hier hat mir Tassie Devil einen ganz wichtigen Hinweis zum „Wesen“ unseres Bargeldes geliefert, der aus meiner Sicht wirklich entscheidende Bedeutung für das Verständnis unseres Geldsystems hat und den ich hier daher gesondert noch einmal zur Diskussion stellen möchte.
Es geht im Prinzip um die Frage:
Was „ist“ eigentlich ein Geldschein(z.B. ein 10-Euro-Schein)?
Ich war bisher der Meinung, dass es sich bei einem Geldschein vom Prinzip her um so etwas Ähnliches wie einen Schuldschein handelt, um die „Dokumentation eines Schuldverhältnisses“ bei dem der momentane Eigentümer des Geldscheins der Gläubiger und die ZB (Zentralbank, Notenbank) der Schuldner ist. Eine Begründung für diese Sichtweise liefert der Umstand, dass „Bargeldumlauf“ als Passivposten in der ZB-Bilanz aufscheint.
Nun weist Tassie hier darauf hin, was Wikipedia zum Thema Geldschein meint und stürzt mich damit in ziemliche Ratlosigkeit…
Zitat Wikipedia : Die Banknote ist ein Zahlungsmittel. Weil nach dem Währungsrecht keine Einlösungspflicht der ausstellenden Notenbank besteht, ist diese damit auch an kein Recht auf Eintausch in Waren oder Dienstleistungen gebunden. Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht, sondern stellen lediglich einen Wert dar, der ausschließlich auf dem Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank beruht.
Außerdem hat jeder Entgeltschuldner das Recht, Forderungen mit Banknoten zu begleichen.
Es geht vor allem um den Satz
Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht
Meine Frage an alle Juristen hier: Ist das wirklich so? Wo steht das genau (in welchem „Währungsrecht“)? Wenn JA, was denkt sich der Gesetzgeber dabei?
Denn wenn Banknoten wirklich keine Forderung an die ZB darstellen, warum gibt es dann den Passivposten „Bargeldumlauf“ in der ZB-Bilanz?
Hat Mieses von Ludwig recht, wenn er hier meint:
Die Alternative zu dieser Unsinns-Bilanzierung wäre gewesen, offen zu erklären, dass die Geldscheine heute nur noch auf NICHTS lautende Forderungen gegenüber dem NICHTS sind
Lieber Ludwig, wie schreibst du denn das in der ZB-Bilanz?
Mein Ansatz war bisher:
Ja, ein Geldschein ist eine Forderung (gegen das Eigentum der ZB), auch wenn keine „Einlösungspflicht“ und auch „kein Recht auf Eintausch in Waren oder Dienstleistungen“ besteht.
Der Umstand, dass Bargeld damit eine Forderung darstellt, die wiederum nur durch Bargeld erfüllt werden muss, ist nur am ersten Blick sinnlos. Denn spätestens beim zweiten Blick sollte man sehen, dass eine Forderung ja auch durch Gegenrechnen mit Verbindlichkeiten aufgelöst werden kann.
Die Behauptung, so eine Forderung sei sinnlos, erinnert mich an das „Beispiel“, das die Sinnlosigkeit von negativen Zahlen aufzeigen soll:
"Wenn drei Leute in einem Raum sind, müssen fünf hinausgehen, damit wenn zwei wieder reinkommen, dann endgültig niemand mehr im Raum ist."
Ist das ein Beweis dafür, dass negative Zahlen "sinnlos" sind?
Oder sind „komplexe Zahlen“ sinnlos, weil man dabei mit der Wurzel aus Minus-Eins rechnet?
--
Grüße von
Sokrates
Bargeld verbrieft ein Zentralbankguthaben
Onkel Otto, Donnerstag, 01.07.2010, 08:12 (vor 5260 Tagen) @ Sokrates
bearbeitet von Onkel Otto, Donnerstag, 01.07.2010, 08:36
und dieses ist ja aus der Monetisierung eines Pfandes(i.d.R-Staatsanleihen)
Deshalb sollte man nicht auf das "Geforderte" schaun, da landet man in Hardys Schatzkammer, sondern eben auf dieses Pfand schaun um Bargeld zu beWERTen.
"Das Geforderte" beim Geldsystem ist schlussendlich die Gegenleistung in der Realwirtschaft - so ist sein Sinn und daraus auch das Konstrukt.
Dann frag Dich doch, wie Banknoten ex ZB kommen
dottore , Donnerstag, 01.07.2010, 08:24 (vor 5260 Tagen) @ Sokrates
Hi Sokrates,
gegen Immos (wenig), Gold (das wird meist per Passivposten der ZB neutralisiert, siehe Buba), gegen Devisen (Kurzläufer, die Termin haben und prolongiert werden können) und im "Doppelgeschäft" gegen von den GBs angediente Pfänder (Tenderverfahren mit Kauf und gleichzeitiger Rückkaufvereinbarung). EZB: Banknoten 4. Juni = 809 Mrd, Forderungen an Kreditinstitute = 826. Alles nichts als eine Hin und Herbucherei. Gruß!
Eine Nichtbank bekommt gar nichts dafür von der ZB
Nunmallangsam, Donnerstag, 01.07.2010, 09:47 (vor 5260 Tagen) @ Sokrates
Mein Ansatz war bisher:Ja, ein Geldschein ist eine Forderung (gegen das Eigentum der ZB), auch
wenn keine „Einlösungspflicht“ und auch „kein Recht auf Eintausch in
Waren oder Dienstleistungen“ besteht.
Hi
Und kann auch nichts einklagen
Nur aus Sicht der inländischen GB stellt es eine Forderung dar auf den Pfänder.
Aber nicht auf das Eigenkapital der ZB.
Es war mal früher so, wo es eine Einlösepflicht in Gold gab.
Nach Auflösung von Bretton Woods hat das an Bedeutung verloren.
Schon damals, als die FED ihren Goldverbindlichkeiten nicht nachkommen konnte
Die Fed kommt bei einer Bilanzsumme von 900 Milliarden Dollar auf ein Eigenkapital von 40 Milliarden Dollar
olange die Zentralbank aber Schulden in Dollar besitzt, kann sie diese durch die Schaffung zusätzlichen Geldes begleichen und damit einen Bankrott vermeiden, selbst wenn das Eigenkapital aufgebraucht ist
Vorher wird aber die Regierung ( sprich Steuerzahler) deren Eigenkapital aufstocken
Nebenbei:
Die USA z.B sind ausschliesslich in eigener Währung verschuldet. Das Land kann daher von niemandem gezwungen werden, die Zahlungsunfähigkeit zu erklären.
Da sich ihr Beitrag zum Welt-BIP auf rund 23 Prozent beläuft, wird der Dollar auch Leitwährung bleiben ( . New York und die USA dominieren mit grossem Abstand die Finanzmärkte) .Außerdem werden sämtliche Rohstoffe weltweit in Dollar gehandelt
Alle brauchen ihn, und niemand kann aussteigen.
In ferner Zukunft könnte ich mir aber irgendwann mal einen Währungsschnitt vorstellen, wenn die weiterhin den Dollar inflationieren und das Vertrauen verloren geht.
Doch die grossen ZBs arbeiten alle Hand in Hand.Zu ihrem eigenen Interesse
Wenn das eigene Zentralbankgeld nicht mehr allgemein akzeptiert wird (z.B. im Ausland) und die Zentralbank keine sonstigen Aktiva mehr hat, ist sie pleite, da sie ihre Verpflichtungen im Ausland nicht mehr begleichen kann, da sie über keine anerkannte Währung mehr verfügt ( Island )
Der Umstand, dass Bargeld damit eine Forderung darstellt, die wiederum nur
durch Bargeld erfüllt werden muss, ist nur am ersten Blick sinnlos. Denn
spätestens beim zweiten Blick sollte man sehen, dass eine Forderung ja
auch durch Gegenrechnen mit Verbindlichkeiten aufgelöst werden kann.
Achso
Die Behauptung, so eine Forderung sei sinnlos, erinnert mich an das
„Beispiel“, das die Sinnlosigkeit von negativen Zahlen aufzeigen soll:"Wenn drei Leute in einem Raum sind, müssen fünf hinausgehen, damit wenn
zwei wieder reinkommen, dann endgültig niemand mehr im Raum ist."Ist das ein Beweis dafür, dass negative Zahlen "sinnlos" sind?
Oder sind „komplexe Zahlen“ sinnlos, weil man dabei mit der Wurzel aus
Minus-Eins rechnet?
Wieso negativ? Die Forderungen stehen in der Aktiva als positive Zahlen
Gruß
Doch: Liquidität (Wandeln eines Schuldtitels) (oT)
tar , Gehinnom, Donnerstag, 01.07.2010, 10:59 (vor 5260 Tagen) @ Nunmallangsam
- kein Text -
--
Gruß!™
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Nichtbank bekommt Liquidität von der ZB ?? Nein-von der GB
unbekannt, Donnerstag, 01.07.2010, 12:04 (vor 5260 Tagen) @ tar
Ansonsten bleibt mir als Besitzer nur der der Erwerb einer Leistung von Nichtbanken.
Oder als Schuldtilgungsmittel
Und wann ist denn das Eigenkapital der ZB gefährdet?
Doch nur, wenn sie direkt Staatsanleihen/ Wertpapiere / Devisen kauft.Geht der Staat dann pleite, ist auch die ZB pleite und braucht Kredite ( Siehe Island)
Doch bei der Bargeldemission haftet die GB mit ihrem Eigenkapital.
Denn erst gehen die GBs bankrott und dann die ZB.
Die GB hat nur Anrecht auf das Aktiva. Und da ist ja vorhanden bei der ZB und kann nicht verloren gehen
Gruß
Gutschi gutschi guuuuu - wie lange wird der Browser-Cache wohl diesmal halten?
tar , Gehinnom, Donnerstag, 01.07.2010, 12:10 (vor 5260 Tagen) @ unbekannt
Die GB fungiert in diesem Fall als Dienstleister, um den Schuldtitel der Nichtbank liquide zu machen. Dieser muss ja gerade nicht zwingend notenbankfähig sein, sondern geschäftsbankfähig (privat eben), indem die GB eigene notenbankfähige Sicherheiten bei der ZB einsetzt.
Tschüss!
--
Gruß!™
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Das sagte ich doch
unbekannt, Donnerstag, 01.07.2010, 12:26 (vor 5260 Tagen) @ tar
Die GB fungiert in diesem Fall als Dienstleister, um den Schuldtitel der
Nichtbank liquide zu machen. Dieser muss ja gerade nicht zwingend
notenbankfähig sein, sondern geschäftsbankfähig (privat eben), indem die
GB eigene notenbankfähige Sicherheiten bei der ZB einsetzt.Tschüss!
bzw ging aus meinem posting hervor
Also macht die GB mich als Nichtbank liquide und die ZB macht die GB liquide.
Aber ich bekomme nichts von der ZB ohne die GB.Wie kann die ZB mich denn liquide machen
Es besteht juristisch gar kein Bezug zwischen mir und der ZB
Der Anspruch auf GZ muss ich bei der GB einklagen ?
Gruß
Ich hatte auf die Schatzkammer-Theorie hingewiesen
Mieses von Ludwig , Donnerstag, 01.07.2010, 10:20 (vor 5260 Tagen) @ Sokrates
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 01.07.2010, 10:49
Ich war bisher der Meinung, dass es sich bei einem Geldschein vom Prinzip
her um so etwas Ähnliches wie einen Schuldschein handelt, um die
„Dokumentation eines Schuldverhältnisses“ bei dem der momentane
Eigentümer des Geldscheins der Gläubiger und die ZB (Zentralbank,
Notenbank) der Schuldner ist. Eine Begründung für diese Sichtweise
liefert der Umstand, dass „Bargeldumlauf“ als Passivposten in der
ZB-Bilanz aufscheint.
Denn wenn Banknoten wirklich keine Forderung an die ZB darstellen, warum
gibt es dann den Passivposten „Bargeldumlauf“ in der ZB-Bilanz?Mein Ansatz war bisher:
Ja, ein Geldschein ist eine Forderung (gegen das Eigentum der ZB), auch
wenn keine „Einlösungspflicht“ und auch „kein Recht auf Eintausch in
Waren oder Dienstleistungen“ besteht.
Man kann das so sehen, wenn man denn unbedingt will. Dann ist die heutige ZB-Note eine NIEMALS fällige auf NICHTS lautende Forderung gegenüber der ZB. Will man das?
Zum Vergleich: Bei einer goldgedeckten Währung ist die ZB-Note eine JEDERZEIT fällige auf GOLD lautende Forderung gegenüber der ZB.
Es gibt noch weitere Absurditäten bei dieser Betrachtungsweise:
- Das, worauf die Forderungen lautet, ist kein GZ.
- Eine Bilanzierung ist in dem, worauf die Forderungen lauten, nicht möglich. Es wird stattdessen in diesen Forderungen bilanziert.
Wieso erspart man sich also nicht den ganzen Kram und sieht den Geldschein selber als GZ an?
Bleibt noch die Frage, woher der Geldschein kommt. Antwort: Die ZB leiht ihn sich beim NICHTS (oder bei Hardys Staatsschatzkammer) aus. Der Passivposten "Bargeldumlauf" müsste dann heißen "Verbindlichkeiten beim NICHTS" und fertig.
Diese Sichtweise hilft beim Verständnis vieler Effekte ungemein. Im Gegensatz zu jedem anderen Kreditgeber treibt der Kreditgeber der Zentralbank seine Ausstände nämlich nicht ein, und er verlangt auch keine Zinsen.
Ergänzung: Es wird auch gar nicht gefragt, ob es überhaupt bereit ist, der ZB Kredit zu geben. Im Ergebnis stellt die ZB ihrem Kreditgeber keine Sicherheiten und die ZB unterliegt bzgl. der geliehenen Geldscheine keinem Schuldendruck.
Der Umstand, dass Bargeld damit eine Forderung darstellt, die wiederum nur
durch Bargeld erfüllt werden muss, ist nur am ersten Blick sinnlos.
Münchhausen?
Hat Mieses von Ludwig recht, wenn er
hier
meint:Die Alternative zu dieser Unsinns-Bilanzierung wäre gewesen, offen zu
erklären, dass die Geldscheine heute nur noch auf NICHTS lautende
Forderungen gegenüber dem NICHTS sindLieber Ludwig, wie schreibst du denn das in der ZB-Bilanz?
Siehe oben.
Die Behauptung, so eine Forderung sei sinnlos, erinnert mich an das
„Beispiel“, das die Sinnlosigkeit von negativen Zahlen aufzeigen soll:"Wenn drei Leute in einem Raum sind, müssen fünf hinausgehen, damit wenn
zwei wieder reinkommen, dann endgültig niemand mehr im Raum ist."Ist das ein Beweis dafür, dass negative Zahlen "sinnlos" sind?
Oder sind „komplexe Zahlen“ sinnlos, weil man dabei mit der Wurzel aus
Minus-Eins rechnet?
Nein, das hängt natürlich vom Zusammenhang ab. Manchmal sind nur die natürlichen Zahlen sinnvoll (die "Lösung" 5/3 ist keine, wenn man 5 Pferde auf 3 Reiter aufteilen will), manchmal die ganzen, manchmal die Bruchzahlen usw.
Selbst die natürlichen Zahlen sind aber praktisch nur dann sinnvoll, wenn es eine Einheit gibt, auf die sie sich beziehen. Bei unserem Geldsystem scheint es so eine Einheit gar nicht zu geben! Es gibt sie allerdings in oben vorgeschlagener Sichtweise. Allerdings: Man darf das NICHTS nicht als Teil des Universums sehen (deswegen finde ich die Bezeichnung "NICHTS" besser als die "Staatsschatzkammer").
Gruß
Ludwig
hi MvL, Hardys Schatzkammer wird nur gebraucht,
Onkel Otto, Donnerstag, 01.07.2010, 10:35 (vor 5260 Tagen) @ Mieses von Ludwig
wenn man das DING-Bild des Geldes einfach nicht loslassen kann.
Bargeld ist ein Passivtausch der Zentralbank aus Zentralbankguthaben gegen verbriefte Zentralbankguthaben(Bargeld). Das ZB-Guthaben ist z.B. aus der Beleihung/befr.Ankauf von Staatsanleihen entstanden.
Das Bargeld ist also eine Folgeverbriefung der Staatsschuld - also der späteren Besteuerung realwirtschaftlicher Leistung. Diese ist schlussendlich das Geforderte - Geld dokumentiert meinen realwirtschaftlichen Leistungsanspruch. Diese sind der Schatz - manchmal sogar etwas zu "verschatzt" unsere realwirtschaftlichen Leistungsansprüche
Ich weiß, Onkel Otto
Mieses von Ludwig , Donnerstag, 01.07.2010, 11:11 (vor 5260 Tagen) @ Onkel Otto
Dafür ist man sich beim Schatzkammermodell auf so manch andere abstruse Konstruktion nicht mehr angewiesen.
Außerdem behält das Schatzkammermodell seine Erklärungskraft auch bei Insolvenz der ZB. Das herkömmliche funtioniert dann nicht mehr.
Gruß
Ludwig
Sind Banknoten eine Forderung gegen die ZB?
Liated M.I. Lefuet, Donnerstag, 01.07.2010, 10:34 (vor 5260 Tagen) @ Sokrates
Hi Sokrates
Laut Seite 144 des sogen. Obst/Hinter (ein Wälzer mit über 1700 Seiten) zählen Banknoten zu Forderung gegen die emittierende Notenbank, ...()...jeweils mit der Gegenbuchung einer gleich hohen Verbindlichkeit beim Emittenten(=ZB).
Salopp formuliert könnte man Banknoten m.E. auch als "Inhaberpapier" in Händen des Gläubigers nennen; sozusagen beeindruckend bedruckt um Eindruck zu schinden. Ganz anders ein Guthaben ggü ZB, das demnach salopp formuliert "Namenspapier" (Beleg in Papier- oder elektronisch Form, ausgestellt vom Emittenten auf den Namen des Gläubigers) wäre, mit stilisiertem, miserablem Design
Wie dem auch sei. Braudel's wies ja schon darauf hin, Zitat "...verwirrenden sozialen Folgen hin, die die Erfindung Geld mit sich gebracht hat: Des Menschen Arbeit wurde zur Ware, er eine Sache" (Siehe Rätsel Geld, S. 271).
Grüsse in die Runde, von einem der auch zu den "Sachen" gehört
Liated
Vertragserfüllung: Rückgabe des Pfandes zum im Repogeschäft vereinbarten Termin
tar , Gehinnom, Donnerstag, 01.07.2010, 10:56 (vor 5260 Tagen) @ Sokrates
Einlösepflicht der ZB (ergänzend dieser Vorbeitrag)
Desweiteren besteht eine Einlösepflicht, um Fremdwährungsverbindlichkeiten (Devisengeschäften) nachzukommen - die isländische ZB hatte ja nicht aus Lust und Laune heraus vor 1,5 Jahren so heftige Probleme.
Die Staatsschatzkammertheorie scheitert bereits am fehlenden Umstand des Weitergebens eines Dings (aus der Schatzkammer, also ein Aktivum). Dies trifft bei der ZB mit Bargeld (oder ZBG i.A.) nicht zu, siehe auch hier.
Gruß!
--
Gruß!™
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Noch ein Versuch...
Sokrates , Donnerstag, 01.07.2010, 11:43 (vor 5260 Tagen) @ Sokrates
Hallo und Dank
an alle, die bis jetzt überhaupt geantwortet haben.
Da ich leider bis jetzt noch fast nichts gesehen habe, was meine eigentliche Frage beantwortet(Ausnahme Liated), nehme ich an, dass ich nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht habe, um welche Frage es sich dabei handelt.
Auch wenn mich eure „Meinungen“ und „Interpretationen“ natürlich AUCH interessieren, wollte ich (und will ich noch immer) schlicht und einfach wissen, was der Gesetzgeber zu dem Thema sagt. Steht wirklich irgendwo
„Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht“
und wäre das gleichwertig mit
„Banknoten stellen keine Forderung an die ZB dar“
oder ist das nur eine Folgerung, eine Interpretation von irgendjemandem, z.B. von den Wikipedia-Autoren?
Liated schreibt:
Laut Seite 144 des sogen. Obst/Hinter (ein Wälzer mit über 1700 Seiten) zählen Banknoten zu Forderung gegen die emittierende Notenbank…
Ist das meine gesuchte Antwort – und damit die Widerlegung der Wikipedia-Aussage?
Kann das irgendwer bestätigen?
--
Grüße von
Sokrates
Kannst du dir selbst beantworten
Nunmallangsam, Donnerstag, 01.07.2010, 11:53 (vor 5260 Tagen) @ Sokrates
bearbeitet von Nunmallangsam, Donnerstag, 01.07.2010, 12:41
(Vortext entfernt. Chef)
Rein aus den Fakten.
Die Forderung besteht gegen das Wertpapier, dass die GB hinterlegt hat.
Die ZB ist verpflichtet, es wieder einzutauschen ( Repo)
bzw, das Bargeld wieder umzutauschen in Giral ZBG, also die Banknoten zurückzunehmen
Das Forderungsrecht besteht also nur seitens der GB
Der Bargeldbesitzer, also Nichtbank, hat keine Forderungen einzuklagen bei der ZB.
Er kann lediglich das Bargeld wieder in eine Forderung auf Bargeld bei der GB umtauschen.
Gruß
Nachtrag
unbekannt, Donnerstag, 01.07.2010, 11:55 (vor 5260 Tagen) @ Nunmallangsam
Rein aus den Fakten.
Die Forderung besteht gegen das Wertpapier, dass die GB hinterlegt hat.
Die ZB ist verpflichtet, es wieder einzutauschen ( Repo)
bzw, das Bargeld wieder umzutauschen in Giral ZBG, also die Banknoten
zurückzunehmen
Das Forderungsrecht besteht also nur seitens der GB
Der Bargeldbesitzer, also Nichtbank, hat keine Forderungen einzuklagen bei
der ZB.
Er kann lediglich das Bargeld wieder in eine Forderung auf Bargeld bei der
GB umtauschen.Gruß
Da steht ja auch:
Weil nach dem Währungsrecht keine Einlösungspflicht der ausstellenden Notenbank besteht, ist diese damit auch an kein Recht auf Eintausch in Waren oder Dienstleistungen gebunden. Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht
Das bezieht sich auf Nichtbanken
Gruß
Antwort:
FESTAN, Donnerstag, 01.07.2010, 13:05 (vor 5260 Tagen) @ Sokrates
In einem System endogenen Geldes verschulden sich - im Idealfall - die Unternehmer bei den Banken gegen Kollateral, sie unterschreiben einen Schuldschein. Diesen Schuldschein halten zunächst die Geschäftsbanken und schreiben dafür eine Sichteinlage auf dem Konto des Unternehmers gut. Damit kann der Unternehmer seine Faktorkosten bezahlen; das Geld landet also auf den Konten der Lieferanten und Arbeitnehmer. Will einer von denen nun Bargeld sehen, wird der Schuldschein des Unternehmers - für einen vereinbarten Zeitraum - bei der Zentralbank in Cash umgetauscht. Damit ist die Banknote (der Zentralbank) - idealiter - gedeckt durch das Schuldversprechen des Unternehmers, der mit der hinterlegten Sicherheit haftet.
Die Banknote ist somit die Forderung des Inhabers gegen einen anonymen Schuldner, der per Termin sein hinterlegtes Eigentum wieder einlösen möchte, was er nur kann, wenn er den geschuldeten Betrag plus Zins in Form von Bargeld (oder Buchgeld) rechtzeitig erworben hat.
Das Bankensystem wandelt insofern - gegen Gebühr - nur Eigentum in Liquidität um.
Gruß, FESTAN
Das Bargeld ist gedeckt durch das Schuldversprechen des Unternehmers ??
unbekannt, Donnerstag, 01.07.2010, 13:41 (vor 5260 Tagen) @ FESTAN
In einem System endogenen Geldes verschulden sich - im Idealfall - die
Unternehmer bei den Banken gegen Kollateral, sie unterschreiben einen
Schuldschein. Diesen Schuldschein halten zunächst die Geschäftsbanken und
schreiben dafür eine Sichteinlage auf dem Konto des Unternehmers gut.
Damit kann der Unternehmer seine Faktorkosten bezahlen; das Geld landet
also auf den Konten der Lieferanten und Arbeitnehmer. Will einer von denen
nun Bargeld sehen, wird der Schuldschein des Unternehmers - für einen
vereinbarten Zeitraum - bei der Zentralbank in Cash umgetauscht. Damit ist
die Banknote (der Zentralbank) - idealiter - gedeckt durch das
Schuldversprechen des Unternehmers, der mit der hinterlegten Sicherheit
haftet.
Haften tut erst mal die Bank mit ihrem Eigenkapital.
Also ist das Bargeld nur durch die Bank mit ihrem Eigenkapital gedeckt.
Bei einer Bankpleite gibt es einen Insolvenzverwalter, der die Forderung( Wertpaiere) gegebenenfalls weiter verkauft, Damit trete ein neuer Gläubiger in den Vertrag ein und verfolge die Forderung weiter. Die bisherigen vertraglichen Regelungen gelten dabei unverändert.
Also erst geht die Bank pleite, und die Forderung an den Unternehmer wird ja nicht fällig.
Die Banknote ist somit die Forderung des Inhabers gegen einen anonymen
Schuldner, der per Termin sein hinterlegtes Eigentum wieder einlösen
möchte, was er nur kann, wenn er den geschuldeten Betrag plus Zins in Form
von Bargeld (oder Buchgeld) rechtzeitig erworben hat.
wie soll das buchhalterisch aussehen ?
Das Bankensystem wandelt insofern - gegen Gebühr - nur Eigentum in
Liquidität um.Gruß, FESTAN
Ja die Forderung der GB. Ist ein Aktivtausch. Aber haften tut die Bank mit ihrem EK
Der Unternehmer tritt nicht in die Pflicht, das Bargeld zu sichern.
Gruß
Noch ein Versuch...
Liated M.I. Lefuet, Donnerstag, 01.07.2010, 16:28 (vor 5260 Tagen) @ Sokrates
Hallo Sokrates
Du schreibst:
„Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht“
und wäre das gleichwertig mit
„Banknoten stellen keine Forderung an die ZB dar“
oder ist das nur eine Folgerung, eine Interpretation von irgendjemandem,
z.B. von den Wikipedia-Autoren?Liated schreibt:
Laut Seite 144 des sogen. Obst/Hinter (ein Wälzer mit über 1700 Seiten)
zählen Banknoten zu Forderungen gegen die emittierende Notenbank…Ist das meine gesuchte Antwort – und damit die Widerlegung der
Wikipedia-Aussage?
Kann das irgendwer bestätigen?
Für mich ist's die Widerlegung der Wikipedia-Aussage. Falls Du möchtest, kann ich Dir die Seite faxen (direkt oder via DGF, falls der Chef einverstanden ist).
Ansonsten: Es gilt die Fibu-Regel "Die Schulden des Einen(beispielsweise der ZB wegen Geldumlauf-Konto in den ZB-Passiven) sind Guthaben (Forderungen,Aktiva) beim Andern, dem Inhaber der Note.
Gruss
Liated
Ergänzung...
Liated M.I. Lefuet, Donnerstag, 01.07.2010, 16:45 (vor 5260 Tagen) @ Liated M.I. Lefuet
Noch eine Ergänzung.
Das beispielsweise eine ZB keine Geschäfte mit unwichtigen Heinis wie die Nichtbank "Liated" tätigt, hat m.M. nach "organisatorische" bzw. "arbeitsteilige" Gründe. Die SNB (=Schweizerische Nationalbank=ZB) tut brav und folgsam, was ihre Gläubiger verlangen. Die Gläubiger der SNB sind z.B.: Die SNB-Angestellten, die Schweizer Eidgenossenschaft, Geschäftsbanken, Postfinance und ausländische Zentralbanken etc.
Zwingende Formalien fuer Banknoten - nicht jedoch fuer Geldscheine
Tassie Devil, Tasmania, Australia, Donnerstag, 01.07.2010, 17:12 (vor 5260 Tagen) @ Liated M.I. Lefuet
Hallo Sokrates
Du schreibst:
„Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht“
und wäre das gleichwertig mit
„Banknoten stellen keine Forderung an die ZB dar“
oder ist das nur eine Folgerung, eine Interpretation von irgendjemandem,
z.B. von den Wikipedia-Autoren?Liated schreibt:
Laut Seite 144 des sogen. Obst/Hinter (ein Wälzer mit über 1700 Seiten)
zählen Banknoten zu Forderungen gegen die emittierende Notenbank…Ist das meine gesuchte Antwort – und damit die Widerlegung der
Wikipedia-Aussage?
Kann das irgendwer bestätigen?
Für mich ist's die Widerlegung der Wikipedia-Aussage. Falls Du möchtest,
kann ich Dir die Seite faxen (direkt oder via DGF, falls der Chef
einverstanden ist).
Hallo Liated,
lange nichts von Dir gesehen und gehoert!
Zur deutschen Wikipedia-Aussage
http://de.wikipedia.org/wiki/Geldschein
Umgangssprachlich werden Banknoten aufgrund ihrer Beschaffenheit als Papiergeld oder Geldscheine bezeichnet.
Mit dieser Aussage verknuepft Wikipedia elegant die Begriffe "Banknote" und "Geldschein", jedoch schweigt man sich dort darueber hoeflichst aus, dass an eine Banknote besondere formale Anforderungen bestehen, um als Banknote gelten zu koennen, welche Geldscheine jedoch nicht zu erfuellen haben!
Saemtliche Euro-Geldscheine erfuellen NICHT die zwangsformalen Bedingungen einer Banknote.
Ansonsten: Es gilt die Fibu-Regel "Die Schulden des Einen(beispielsweise
der ZB wegen Geldumlauf-Konto in den ZB-Passiven) sind Guthaben
(Forderungen,Aktiva) beim Andern, dem Inhaber der Note.
Sehr schoen, Liated, denn DU nennst hierbei Ross und Reiter endlich bei ihrem richtigen Namen: dem INHABER der Note!
Der Inhaber einer Banknote in seinem Besitz verfuegt darueber gemaess seinem Inhaberrecht - dieses jedoch ist wiederum kein Eigentumsrecht und der Inhaber ist kein Eigentuemer der Banknote.
WER ist denn dann aber der EIGENTUEMER einer solchen Banknote als seinem EIGENTUM gemaess dem EIGENTUMSRECHT?
Gruss
Liated
--
Gruss!
TD
Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!
@tassie
Liated M.I. Lefuet, Donnerstag, 01.07.2010, 17:29 (vor 5260 Tagen) @ Tassie Devil
Hi Namensvetter
WER ist denn dann aber der EIGENTUEMER einer solchen Banknote als
seinem EIGENTUM gemaess dem EIGENTUMSRECHT?
Weiss ich nicht. Die Banknote ist m.E. salopp formuliert ein "Inhaberpapier", hervorgegangen aus Geschäftsfällen im fibu-technischen Sinn. Für mich ist nicht die Banknote das grundlegende, sondern die Geschäftsfälle. Naryana Kocherlakota vom FED, Minapolis nannte Bankenoten "a primitive memory"" /> sehe ich genauso.
Grüsse nach Downunder
Liated
Recht am Papier und Recht aus dem Papier unterscheiden
moneymind , Freitag, 02.07.2010, 01:43 (vor 5260 Tagen) @ Tassie Devil
Hi Tassie,
Sehr schoen, Liated, denn DU nennst hierbei Ross und Reiter endlich
bei ihrem richtigen Namen: dem INHABER der Note!Der Inhaber einer Banknote in seinem Besitz verfuegt darueber
gemaess seinem Inhaberrecht - dieses jedoch ist wiederum kein
Eigentumsrecht und der Inhaber ist kein Eigentuemer der
Banknote.WER ist denn dann aber der EIGENTUEMER einer solchen Banknote als
seinem EIGENTUM gemaess dem EIGENTUMSRECHT?
Na, da nehmen wir mal England als Beispiel, das dürfte Dir gefallen
In England sind Banknoten nämlich Eigentum des Königshauses.
Es gibt im deutschen Zivilrecht eine schöne Unterscheidung zwischen dem Recht AM Papier und dem Recht AUS dem Papier.
Die wende ich hier mal frech aufs englische Rechtssystem an, in der Annahme, daß es (als case law) dasselbe ähnlich regelt, aber weniger klar ausdrückt (eben in analogiehafter, nicht in abstrakter Form).
Das Königshaus hat das Recht AM Papier (Materialwert der Noten, bei einer 50-Pfund-Note vermutlich nicht höher als ein paar cent).
Ein Recht AUS dem Papier (Nominalwert, also bei einer 50-Pfund-Note 50 Pfund) existiert gar nicht, bevor eine Note nicht von der ZB im Rahmen eines ihrer üblichen Geschäfte als Passivposten in die Bilanz genommen wurde. Vorher liegt die Note bei der ZB im Tresor herum, ohne einen über ihren Materialwert hinausgehenden Vermögenswert zu "haben".
Nachdem die ZB die Note "emittiert", d.h. im Rahmen eines ihrer üblichen Geschäfte herausgegeben und passiv (als Verbindlichkeit) verbucht hat, hat selbstverständlich der Halter der Note das Recht aus dem Papier (Nominalwert).
Das Recht am Papier (Materialwert) verbleibt beim Königshaus.
Hat eine GB ein Recht aus dem Papier, berechtigt sie diese Note, die von der ZB in Pension genommenen Wertpapiere zurückzukaufen (Recht im Pensionsvertrag verbrieft).
Hat eine Nichtbank ein Recht aus dem Papier, berechtigt sie diese Note, von der GB, bei dem sie ein Konto in der Währung dieser Note führt, gegen Einlieferung der Note den Nominalwert auf ihrem Konto gutgeschrieben zu bekommen (Recht verbrieft in ihren Kontoführungsvertrag mit der GB).
Dazu eine nette Story:
"Jimmy Cauty verachtet die Musikbranche. Das zeigt sich schon daran, dass er das Produzenten-Trio Stock-Aitken-Waterman, das in den Achtzigern mit ihren Fließband-Produktionen Acts wie Bananarama, Rick Astley oder Kylie Minogue einige passable Hits bescherte, für große Genies hält. Cauty begeisterte sich schon damals für jeden, der die Branche nach allen Regeln der Kunst vorzuführen wusste.
Dieser Zynismus gipfelte 1994 in der öffentlichen Verbrennung von einer Million Pfund, dem Gewinn, den Cauty und sein Partner Bill Drummond aus diversen Top Ten Hits als The KLF, The Timelords und The Justified Ancients of Mu Mu erzielt hatten. Die Aktion war ein Skandal und handelte den beiden obendrein eine Anzeige der Queen wegen Sachbeschädigung ein, da britische Banknoten Eigentum des Königshauses sind." (Quelle)
Wenn Du also Deine Pfund-Noten ("Dein Geld") verbrennst, begehst Du in diesem Fall Sachbeschädigung am Eigentum des Königshauses.
Die Noten und damit das Eigentum des Königshauses waren also futsch.
Die Noten standen aber natürlich nach wie als Passivposten vor in der Bilanz der Bank of England.
Normalerweise werden beschädigte Noten gegen eine geringe Gebühr ersetzt, wenn noch mehr als die Hälfte eingeliefert werden kann. Die Asche hilft dabei aber wenig - dafür gibt's keinen Ersatz mehr.
Bucht nun die ZB die Forderungen, die durch die Noten dokumentiert waren, aus, dann vermindert sich ihre Passivseite, nicht aber - wie bei der Erfüllung eines Pensionsvertrags - auch ihre Aktivseite.
Sie macht also einen Bilanzgewinn in Höhe der ausgebuchten Noten.
Cauty hat also mit seiner Aktion keinerlei "Geld" oder Vermögen vernichtet.
Er hat etwas Papier verbrannt und damit Sachbeschädigung am Eigentum des Königshauses (Recht am Papier) begangen. Gleichzeitig hat er im Endeffekt der Bank of England eine Million Pfund geschenkt.
Wer das Recht an den Euro-Noten hat, weiß ich wie gesagt nicht.
Die Bundesbank und das deutsche BGB hatten es früher so gehandhabt, daß der Halter der Note neben dem Recht aus dem Papier auch das Recht am Papier hatte, also auch Eigentümer auch der Note selbst (Papier) war (Quelle).
Wollte man dann eine beschädigte Banknote ersetzt haben, konnte man das unter spezifizierten Bedingungen (mindestens die Hälfte der Note mußte noch vorhanden sein etc.) gegen eine geringe Gebühr (Höhe etwa Materialwert, vielleicht plus eine Bearbeitungsgebühr) tun.
Der dottore hatte es für D schon mal mit weiteren Details erklärt.
Wenn Dich interessiert, wie es bei den Euro-Noten ist, schick doch mal eine Mail an die EZB und die Bundesbank.
Wie es auch immer ist, ist völlig egal. Denn wer das Recht am Papier hat (wer Eigentümer der Note ist), ist für das Recht aus dem Papier, das auf dem Papier nur dokumentiert ist, aber unabhängig von diesem Papier existiert, völlig wurscht.
Das Recht aus dem Papier - die Nominalforderung/Verbindlichkeit, die auf dem Papier nur dokumentiert ist - ist das "Geld".
Und das meinte auch Dein teuflischer Namensvetter LiatedMiLefuet.
Gruß
moneymind
--
BLOGGING: Never before have so many people with so little to say said so much to so few.
@moneymind
Liated M.I. Lefuet, Freitag, 02.07.2010, 10:08 (vor 5259 Tagen) @ moneymind
Hi Moneymind
Wie es auch immer ist, ist völlig egal. Denn wer das Recht am Papier hat
(wer Eigentümer der Note ist), ist für das Recht aus dem Papier, das auf
dem Papier nur dokumentiert ist, aber unabhängig von diesem Papier
existiert, völlig wurscht.Das Recht aus dem Papier - die Nominalforderung/Verbindlichkeit, die auf
dem Papier nur dokumentiert ist - ist das "Geld".Und das meinte auch Dein teuflischer Namensvetter LiatedMiLefuet.
Ja. Ich selber ringe in diesem Zusammenhang immer noch nach Worten und einleuchtenden Erklärungen. Was hälst Du von folgendem:
Vielleicht könnte man es auch so umschreiben. Das bekannte Ölbild mit dem Abbild einer Pfeife, unter dem der Künstler Magritte den Satz hin malte: "Ceci n'est pas une pipe". Siehe: http://en.wikipedia.org/wiki/File:MagrittePipe.jpg Das Abild von etwas (=Pfeife) ist nicht das Etwas selbst. Analog ist das "Abbild" einer Forderung auf einer Banknote(oder einem tally stock, oder bestimmten mesopotamischen Tontäfelchen, die Gläubigerrechte dokumentierten) eben nicht Forderung selbst.
Gruß
Liated
Jup, ist keine Pfeife
moneymind , Freitag, 02.07.2010, 10:35 (vor 5259 Tagen) @ Liated M.I. Lefuet
Hi Liaeted,
Wie es auch immer ist, ist völlig egal. Denn wer das Recht am Papier
hat
(wer Eigentümer der Note ist), ist für das Recht aus dem Papier, das
auf
dem Papier nur dokumentiert ist, aber unabhängig von diesem Papier
existiert, völlig wurscht.Das Recht aus dem Papier - die Nominalforderung/Verbindlichkeit, die
auf
dem Papier nur dokumentiert ist - ist das "Geld".
Und das meinte auch Dein teuflischer Namensvetter LiatedMiLefuet.
Ja. Ich selber ringe in diesem Zusammenhang immer noch nach Worten und
einleuchtenden Erklärungen. Was hälst Du von folgendem:Vielleicht könnte man es auch so umschreiben. Das bekannte Ölbild mit
dem Abbild einer Pfeife, unter dem der Künstler Magritte den Satz hin
malte: "Ceci n'est pas une pipe". Siehe:
http://en.wikipedia.org/wiki/File:MagrittePipe.jpg Das Abild
von etwas (=Pfeife) ist nicht das Etwas selbst. Analog ist das "Abbild"
einer Forderung auf einer Banknote(oder einem tally stock, oder
bestimmten mesopotamischen Tontäfelchen, die Gläubigerrechte
dokumentierten) eben nicht Forderung selbst.
Haha! So gesehen sollte man auf jede Banknote drucken: "Dies ist kein Geld".
Oder, wenn wir schon bei Analogien sind, vielleicht kann man's auch so sagen: wer die Note selbst (das Papier) und nicht das Recht aus dem Papier für das Geld hält, müßte im Restaurant konsequenterweise die Speisekarte verfuttern und sich für das, was auf ihr beschrieben wird (repräsentiert ist) und in der Küche zubereitet wird, gar nicht interessieren (geschweige denn für das Rezept).
Da möchte man "guten Appetit" wünschen " />
Viele Grüße!
moneymind
--
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Idealismus (mT)
Melethron, Freitag, 02.07.2010, 12:34 (vor 5259 Tagen) @ moneymind
Hey moneymind,
Gerade jenes Beispiel von Magritte verwendet Hofstadter in "Gödel, Escher, Bach" auch. Gerade jenes Buch, dass mich in Richtung deutschen Idealismus lenkte.
Anderes Beispiel wäre:
"Dieser Satz enthält trei Feler"
Selbst Popper musste ja feststellen, dass es so ganz ohne "Geist" nicht geht (auch wenn seine Welt 3 ein inkonsistenter Müll ist).
Im Moment bin ich gerade dabei mir Gedanken zu Steuarts idealistischem Geld (http://www.marxists.org/reference/subject/economics/steuart/book3.htm) sowie Marx kritik daran zu machen (http://www.zeno.org/Philosophie/M/Marx,+Karl/Zur+Kritik+der+politischen+%C3%96konomie/Erstes+Buch%3A+Vom+Kapital/I.+Das+Kapital+im+allgemeinen/2.+Das+Geld+oder+die+einfache+Zirkulation/B.+Theorien+von+der+Ma%C3%9Feinheit+des+Geldes).
Tja, sorry Karl: "Ceci n'est pas une pipe"
Hätte sich Marx mehr an Hegel (und somit an Steuart - hab mir Stadermann/steiger übrigens bestellt. Steuart ist für die Betrachtung von Hegel als "Eigentumsökonom" von großer Bedeutung.) gehalten, könnten wir vielleicht auf Heinsohn und Steiger verzichten. Marx hat sich eben viel zu sehr an Feuerbachs rehabilitation der "Sinnlichen Gewissheit" gehalten.
Mal noch ein Zitat dazu von Hegel (kursiv Hegel, fett von mir):
"Im Eigentum ist die quantitative Bestimmtheit, die aus der qualitativen hervortritt, der Wert. Das Qualitative gibt hier das Quantum für die Quantität und ist als solches ebenso enthalten wie aufgehoben. Betrachtet man den Begriff des Werts, so wird die Sache selbst nur als ein Zeichen angesehen, und sie gilt nicht als sie selber, sondern als das, was wert ist. Ein Wechsel z.B. stellt nicht seine Papiernatur vor, sondern ist nur ein Zeichen eines anderen Allgemeinen, des Wertes." (Rechtsphilosophie Zusatz zu § 63)
Und nochmal, weil es so schön war: Tja sorry Karl: "Ceci n'est pas une pipe"
Mir ist es als Philosoph absolut nicht möglich solche Aspekte bei der Behandlung der Eigentumsökonomik zu ignorieren. Hegel, Steuart und Marx müssen in das paper. Vorallem auch da Philosophen die unterschiedliche Bedeutung des Eigentums bei Steuart und Smith nicht sehen (Smith redet ja auch von "property", aber hat eben den "Begriff" verkannt). Bei der ökonomischen Behandlung von Hegel werfen sie nur einen Blick auf Steuarts und Smith gesellschaftstheoretische Aspekte. Wie ich schon angemerkt habe kann die Hegelforschung eben auch was von Heinsohn/Steiger bzw. Stadermann/Steiger lernen. Und auch wenn ich in der Arbeit nicht auf Bilanzielle Darstellungen verzichten kann, so kann ich als Philosoph ebensowenig auf den Unterschied zwischen dem Begriff der Forderung an sich und der Papiernatur (oder auch digital Natur) einer Bilanz verzichten.
Geld ist eben wesentlich Idealistisch.
Grüße
melethron
Geld und Geist
moneymind , Freitag, 02.07.2010, 15:22 (vor 5259 Tagen) @ Melethron
Hey,
Gerade jenes Beispiel von Magritte verwendet Hofstadter in "Gödel,
Escher, Bach" auch. Gerade jenes Buch, dass mich in Richtung deutschen
Idealismus lenkte.
Anderes Beispiel wäre:"Dieser Satz enthält trei Feler"
Selbst Popper musste ja feststellen, dass es so ganz ohne "Geist" nicht
geht (auch wenn seine Welt 3 ein inkonsistenter Müll ist).
Klar geht`s nicht ohne. Die Frage ist halt, wie man "ihn" jeweils am besten "beschreibt", bzw. für welchen Zweck man ihn in welchen "Begriffen" (lauter Metaphern habe ich da benutzt, daher die Anführungszeichen) beschreibt.
Was Marx' "Materialismus" angeht, dieser Begriff sagt/nützt mir wenig. Der Begriff "Materie" ist für mich auch so eine nette Konstruktion dieses "Geistes" (ne nette Metapher, bzw. nettes "conceptual integration network", ausführlicheres dazu hier). "Materie" ist in erster Linie mal ein "Wort", unter dem sich bestimmte Menschen eine Reihe von Dingen vorstellen ("Teilchen", die wie Planeten um andere "Teilchen" herumfliegen usw. - nette metaphorische Stories), um dann so zu tun (handeln), als ob diese Vorstellung "die Wirklichkeit" wäre.
Oder nenne es ein "Modell", eine "kulturell konstruierte Bedeutung", usw.
Ich habe da viel von Klaus Holzkamp gelernt.
Mir gefällt es momentan, solche "kulturell konstruierten Modelle/Symbolsysteme" (wie "Recht" inclusive "Zivilrecht" als "Basis" für "Geld", wissenschaftliche "Theorien" inclusive physikalischer etc. als "conceptual integration networks" im Sinne des Blending-Modells zu betrachten (ist aber Geschmackssache, jeder kann da seine eigenen Metaphernsysteme nutzen und tut das auch). Das ist für mich eigentlich momentan das interessanteste "Modell", das ich kenne, weil es explizit den kreativen Aspekt dieser "Geisteskinder" erklärt und verständlich macht.
Für Dich vielleicht "nur" eine "Wiederentdeckung Hegelscher Gedanken". Ich denke, es gibt von der Grundstruktur her Parallelen zu Hegels Dialektik (soweit ich das beurteilen kann), gleichzeitig hat das Modell aber auch "eigene" Aspekte, die so bei Hegel noch nicht drin sind.
Ok, aber ich schweife da ab.
Im Moment bin ich gerade dabei mir Gedanken zu Steuarts idealistischem
Geld sowie Marx kritik daran zu machen
Cool.
Tja, sorry Karl: "Ceci n'est pas une pipe"
Yo, aus dem Pfeifenbildchen kann man genausowenig Vanilletabak rauchen wie man mit Zahngold im Supermarkt bezahlen oder man auf einem selbstgemalten Vuvuzela dem Nebensitzer erst das Gehör rauspusten und ihm danach auf dem Schädel herumklopfen kann -- während man Hegelsche "sich selbst erzeugende Begriffe" - wie Du ja mal gesagt hast - durchaus als psychedelische "Substanzen" begreifen kann " />
Ich denke mal, sowas ähnliches meinte Marx auch " />
Hätte sich Marx mehr an Hegel gehalten, könnten wir
vielleicht auf Heinsohn und Steiger verzichten. Marx hat sich eben viel zu
sehr an Feuerbachs rehabilitation der "Sinnlichen Gewissheit" gehalten.
Für mich schon verständlich ... Hegel gleicht in sprachlicher Hinsicht (für mich) halt schon "... der Mehrzahl deutscher Gelehrten, die ... ihre Bücher in so verfinsterter und trockner Sprache schreiben, daß gewöhnlichen Sterblichen der Kopf davon kracht." (MEW 23, 28)
Den Lesern der zeitläufigen deutsch-national-liberalen Professoralliteratur kracht jedoch etwas ganz andres als der Kopf.
Mal noch ein Zitat dazu von Hegel (kursiv Hegel, fett von mir):
"Im Eigentum ist die quantitative Bestimmtheit, die aus der
qualitativen hervortritt, der Wert. Das Qualitative gibt hier
das Quantum für die Quantität und ist als solches ebenso enthalten wie
aufgehoben. Betrachtet man den Begriff des Werts, so wird die Sache selbst
nur als ein Zeichen angesehen, und sie gilt nicht als sie selber, sondern
als das, was wert ist. Ein Wechsel z.B. stellt nicht seine Papiernatur
vor, sondern ist nur ein Zeichen eines anderen Allgemeinen, des
Wertes." (Rechtsphilosophie Zusatz zu § 63)
Yo, und was heißt "Wert" (Kernfrage der "neue Marxlektüre"-Fuzzis)?
Das kapieren wir, wenn wir den Wechsel als Rechtskonstruktion aus Rechten und Pflichten auffassen, seine juristische Bedeutung rekonstruieren, und - das ist der Kern der Sache - schauen, was diese juristischen Bedeutungen für das praktische Denken, Planen und Tun der "freien Bürger" bedeuten.
"Der Schuldner muß ... , da sonst ... ."
"Der Gläubiger kann ... , da er weiß, daß ..."
usw.
Es geht (für mich) dabei im Grunde um die Rekonstruktion von Handlungszusammenhängen in Form einer "Geschichte" (handelnde Personen/dramatis personae mit Zielen, Verpflichtungen etc.), unter der Prämisse, daß Zivilrecht ("Recht der Freiheit/Gleichheit" = abstrakte Kernideale der bürg. Ges. = westl. Zivilisation) gilt.
Kann es sein, daß Hegel eben vergißt, die Menschen konsequent als zielorientiert handelnde zu beschreiben und stattdessen vor allem Begriffe/Nominalisierungen als Satzsubjekte verwendet ("Bürokratensprache"), weswegen Marx in den Feuerbachthesen mit einem gewissen Recht Sachen schreiben konnte wie:
"Die Frage, ob dem menschlichen Denken gegenständliche Wahrheit zukomme - ist keine Frage der Theorie, sondern eine praktische Frage. In der Praxis muß der Mensch die Wahrheit, i.e. die Wirklichkeit und Macht, Diesseitigkeit seines Denkens beweisen. Der Streit über die Wirklichkeit oder Nichtwirklichkeit des Denkens - das von der Praxis isoliert ist - ist eine rein scholastische Frage."
"Der Hauptmangel alles bisherigen Materialismus (den Feuerbachschen mit eingerechnet) ist, daß der Gegenstand, die Wirklichkeit, Sinnlichkeit, nur unter der Form des Objekts oder der Anschauung gefaßt wird; nicht aber als sinnlich menschliche Tätigkeit, Praxis; nicht subjektiv. Daher die tätige Seite abstrakt im Gegensatz zu dem Materialismus vom dem Idealismus - der natürlich die wirkliche, sinnliche Tätigkeit als solche nicht kennt - entwickelt. Feuerbach will sinnliche - von den Gedankenobjekten wirklich unterschiedne Objekte: aber er faßt die menschliche Tätigkeit selbst nicht als gegenständliche Tätigkeit."
"Feuerbach, mit dem abstrakten Denken nicht zufrieden, will die Anschauung; aber er faßt die Sinnlichkeit nicht als praktische menschlich-sinnliche Tätigkeit." (MEW 3, 5ff - Feuerbachthesen)
In Hegels Beschreibung der Wirklichkeit (die auch nur eine von vielen möglichen Repräsentationen darstellt, also, um es mal metaphorisch zu sagen, "keine Pfeife ist" sondern nur ein in verschiedenster Hinsicht verzerrtes "Pfeifengemälde" ) handeln die Begriffe oder "der Begriff" oder "das Selbstbewußtsein".
Marx will in seiner Beschreibung die wirklichen Menschen als die handelnden Subjekte haben. Dieses Ziel halte ich für sinnvoll (wenn natürlich auch das "Ich", das "Selbst" und das "handelnde Subjekt" Nominalisierungen, "Fiktionen" bzw. "conceptual integration networks" "sind", aber eben praktisch nützliche Fiktionen, die jeder unmittelbar nachvollziehen kann, weil er sie in der Praxis täglich nutzen muß, weshalb diese Fiktionen sinnvolle Beschreibungen menschlichen Tuns darstellen.
Leider gelingt Marx das nicht. Stattdessen landet er wiederum "hegelianisierend" beim "Kapital" als "automatisches Subjekt". Er macht also aus Hegels "philosophischem Animismus" eine Form von "ökonomischem Animismus". Das ist eine mögliche Beschreibung, aber eben m.E. keine praktisch allzu sinnvolle, weshalb sie völlig zu Recht keinen Praktiker interessiert, sondern bestenfalls Theoriefuzzis wie Reichelt, Michael Heinrich, Dieter Wolf, Robert Kurz und wie sie sonst noch alle heißen zum Verfassen weiterer Wälzer über eine "neue Marx-Lektüre" veranlaßt.
Während also Marx in dem von Dir genannten Punkt hinter Hegel zurückfällt (da sind wir uns einig), bleibt er in DIESEM Punkt im Hegelschen Denken hängen und löst sein in den Feuerbachthesen formuliertes Programm ("materialistisch" ist ein blödes Wort, ich ziehe eher Wörter wie "pragmatisch" und "handlungs-/erfahrungsorientiert" vor) nicht ein.
Das aber können und sollten wir nun machen. In other words, ich bin nicht daran interessiert, jetzt den Hegel gegen den Marx zu rehabilitieren, sondern von beiden das zu nehmen, was brauchbar ist, und damit das "System der bürgerlichen Ökonomie" so zu beschreiben, daß es jeder kapiert, auch der "letzte Depp" (denn das geht sehr wohl).
Und nochmal, weil es so schön war: Tja sorry Karl: "Ceci n'est pas une
pipe"
Und der Hegel'sche Begriff hat keine Hände und tut nix " />
Mir ist es als Philosoph absolut nicht möglich solche Aspekte bei der
Behandlung der Eigentumsökonomik zu ignorieren.
Klar doch!
Fand ich auch interessant und absolut aufregend, als ich das entdeckt habe. Ist jetzt aber schon 15 Jahre her und deswegen für mich selbstverständlicher geworden, weshalb ich mich jetzt auf andere Aspekte konzentriere. Ist aber doch klasse, wenn Du diesen Aspekt mal so richtig ausführlich beleuchtest. Als Hegel-Experte bist Du doch dazu bestens qualifiziert!
Hegel, Steuart und Marx
müssen in das paper.
Ihre Ideen, nicht die "Pfeifen" (vorsicht Metapher!) selber " />
Vorallem auch da Philosophen die unterschiedliche
Bedeutung des Eigentums bei Steuart und Smith nicht sehen (Smith redet ja
auch von "property", aber hat eben den "Begriff" verkannt).
Yup.
Bei der
ökonomischen Behandlung von Hegel werfen sie nur einen Blick auf Steuarts
und Smith gesellschaftstheoretische Aspekte. Wie ich schon angemerkt habe
kann die Hegelforschung eben auch was von Heinsohn/Steiger bzw.
Stadermann/Steiger lernen.
Du bist aber sehr optimistisch " /> Naja, schlag es diesen Fuzzis um die Ohren. Du sagtest ja, Sysiphus soll ein glücklicher Mensch gewesen sein " />
Und auch wenn ich in der Arbeit nicht auf
Bilanzielle Darstellungen verzichten kann, so kann ich als Philosoph
ebensowenig auf den Unterschied zwischen dem Begriff der Forderung an
sich und der Papiernatur (oder auch digital Natur) einer Bilanz
verzichten.
Ganz klar.
Geld ist eben wesentlich Idealistisch.
Ja, ein Konglomerat von Rechtsfolgen, die "bestehen aus" kulturell konstruierten Bedeutungen, und die sind wiederum nicht nur "symbolisch" (Sprache, Schrift), sondern auch gegenständlich (Kulturprodukte i.W.S.). Im Fall von Geld dominieren dann eben "rein symbolische", aber höchst materiell (per Gerichtsvollzieher, der Dir ggf. dein Auto etc. pfändet) durchsetzbare monetäre Kalküle den Umgang mit der Welt der "materiellen kulturellen Artefakte" (also mit "Werkzeugen" i.W.S.).
Daß die materiellen Kulturprodukte einen "idealistischen Entwurf" voraussetzen, hat Marx ja durchaus kapiert, wenn er über den "Arbeitsprozess" im "Kapital" schreibt:
"Eine Spinne verrichtet Operationen, die denen des Webers ähneln, und eine Biene beschämt durch den Bau ihrer Wachszellen manchen menschlichen Baumeister. Was aber von vornherein den schlechtesten Baumeister vor der besten Biene auszeichnet, ist, daß er die Zelle in seinem Kopf gebaut hat, bevor er sie in Wachs baut. Am Ende des Arbeitsprozesses kommt ein Resultat heraus, das beim Beginn desselben schon in der Vorstellung des Arbeiters, also schon ideell vorhanden war. Nicht daß er nur eine Formveränderung des Natürlichen bewirkt; er verwirklicht im Natürlichen zugleich seinen Zweck, den er weiß, der die Art und Weise seines Tuns als Gesetz bestimmt und dem er seine Willen unterordnen muß."
"Der Gebrauch und die Schöpfung von Arbeitsmitteln, obgleich im Keim schon gewissen Tierarten eigen, charakterisieren den spezifisch menschlichen Arbeitsprozeß, und Franklin definiert daher den Menschen als "a toolmaking animal", ein Werkzeuge fabrizierendes Tier." (MEW 23, 193f)
Die Connection zum menschlichen "Geist" und seinen praktischen "Zwecken" sieht Marx da ja durchaus, wie er das in den Feuerbachthesen angelegt hatte, nur geht sie ihm dann wieder verloren, und er landet hegelianisierend im philosophisch/ökonomischen Animismus des "Kapitals" als "automatisches Subjekt", analog zum Hegelschen "Begriff".
Was mich interessiert, ist einfach, Wirtschaft so zu beschreiben, daß es jeder kapiert, auch der sogenannte "letzte Depp". Und das geht auch. Das arrogante und wichtigtuerische Fachgeschwafel der Ökonomen und Philosophen, die eben von der kaufmännischen Praxis nicht den geringsten Schimmer haben, aber trotzdem meinen, darüber in Massen gesalbte Sprüche und ganze Wälzer ablassen zu müssen, gehen mir auf den Senkel wie die Sau.
Eine einfache und praktische, praxisnahe Darstellung eines einfachen, aber in den Grundzügen treffenden Wi-Modells (das dann jeder anhand von Erfahrung und den Fachdisziplinen für sich konkretisieren und differenzieren kann) würde mir allein schon dafür Spaß machen, um damit diesen arroganten und inkompetenten Uni-Fuzzis (Deine Hegelforscher eingeschlossen) einen gehörigen Tritt in den Allerwertesten verpassen zu können.
Das ist ne Frage der sprachlichen Darstellung. Ein paar meiner Richtlinien wären da:
Satzsubjekte sollten immer reale Personen sein, die bestimmte Intentionen verfolgen. Die Intentionen müssen beschrieben werden, vom Standpunkt diese Personen (z.B. "Unternehmer", "Lohnarbeiter", "Geschäftsbank", "Zentralbank", "Regierung" usw.).
Zusätzlich zur Beschreibung vom Standpunkt der einzelnen Handelnden brauchen wir (im Modell) auch eine Gesamtperspektive (die wir natürlich nur im Modell haben können), etc.
Usw. usf.
Aber kommen wir doch mal zum interessantesten Punkt, bei dem sich Heinsohn sowohl von Marx als auch von Hegel und von Steuart radikal unterscheidet:
Die Entstehung der "Freiheit" nämlich.
Die entsteht bei Heinsohn ganz "materialistisch", nämlich dadurch, daß die vorher bestehende Stammessolidarität und Herrscherloyalität durch eine Naturkatastrophe zerstört wird.
Damit wird auf ganz neue Weise verständlich, woher die erstmalige Erfahrung der "Freiheit" eigentlich kommen konnte, wo doch gilt:
"Je tiefer wir in der Geschichte zurückgehen, je mehr erscheint das Individuum, daher auch das produzierende Individuum, als unselbständig, einem größren Ganzen angehörig: erst noch in ganz natürlicher Weise in der Familie und in der zum Stamm erweiterten Familie; später in dem aus dem Gegensatz und Verschmelzung der Stamme hervorgehenden Gemeinwesen in seinen verschiednen Formen. Erst in dem 18. Jahrhundert, in der "bürgerlichen Gesellschaft", treten die verschiednen Formen des gesellschaftlichen Zusammenhangs dem Einzelnen als bloßes Mittel für seine Privatzwecke entgegen, als äußerliche Notwendigkeit."
"In Gesellschaft produzierende Individuen - daher gesellschaftlich bestimmte Produktion der Individuen ist natürlich der Ausgangspunkt. Der einzelne und vereinzelte Jäger und Fischer, womit Smith und Ricardo beginnen, gehört zu den phantasielosen Einbildungen der 18.-Jahrhundert-Robinsonaden, die keineswegs, wie Kulturhistoriker sich einbilden, bloß einen Rückschlag gegen Überverfeinerung und Rückkehr zu einem mißverstandnen Naturleben ausdrücken. So wenig wie Rousseaus contrat social, der die von Natur independenten Subjekte durch Vertrag in Verhältnis und Verbindung bringt, auf solchem Naturalismus beruht. Dies Schein und nur der ästhetische Schein der kleinen und großen Robinsonaden. Es ist vielmehr die Vorwegnahme der "bürgerlichen Gesellschaft", die seit dem 16. Jahrhundert sich vorbereitete und im 18. Riesenschritte zu ihrer Reife machte. In dieser Gesellschaft der freien Konkurrenz erscheint der Einzelne losgelöst von den Naturbanden usw. die ihn in früheren Geschichtsepochen zum Zubehör eines bestimmten begrenzten menschlichen Konglomerats machen. Den Propheten des 18. Jahrhunderts, auf deren Schultern Smith und Ricardo noch ganz stehn, schwebt dieses Individuum des 18. Jahrhunderts - das Produkt einerseits der Auflösung der feudalen Gesellschaftsformen, andrerseits der seit dem 16. Jahrhundert neu entwickelten Produktivkräfte - als Ideal vor, dessen Existenz eine vergangne sei. Nicht als ein historisches Resultat, sondern als Ausgangspunkt der Geschichte. Weil als das naturgemäße Individuum, angemessen ihrer Vorstellung von der menschlichen Natur, nicht als ein geschichtlich entstehendes, sondern von der Natur gesetztes. Diese Täuschung ist jeder neuen Epoche bisher eigen <616> gewesen."
Und jetzt pass mal auf, was Marx im nächsten Satz schreibt:
"Steuart, der in mancher Hinsicht im Gegensatz zum 18. Jahrhundert und als Aristokrat mehr auf historischem Boden steht, hat diese Einfältigkeit vermieden." (alles in Marx, MEW 13, 615)
Schau mal nach, wie Steuart die "Freiheit" entstehen läßt. Da sollte man mal vergleichen:
Entstehung der "Freiheit" (praktisch und als Idee) bei:
a) Hegel
b) Marx
c) Steuart
d) Heinsohn
plus ggf.
e) sonstige gängige Gschichterln dazu
f) alternative denkbare Hypothesen.
Wenn man Heinsohn folgt, kann man, denke ich, auch das Marxsche Programm einlösen, die Philosophie (den "Geist" der Freiheit sozusagen) aus der Freiheit und dem Versuch von deren rechtlicher Absicherung zu erklären.
Das haben verschiedene Leute ja auf der Basis des Tauschparadigmas versucht, sind aber jämmerlich gescheitert:
Alfred Sohn-Rethel: Warenform und Denkform (etc.)
Rudolf Wolfgang Müller: Geld und Geist.
Richard Seaford: Money and the Early Greek Mind.
Hatte Dir dazu ja mal 30 Seiten Text gemailt (als Anhang), mit ein paar Thesen, wie ich mir so eine Re-Interpretation der antiken griechischen Philosophie etwa vorstelle. Wäre interessant, diese Sicht mal mit der Hegelschen ("Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie") zu vergleichen. Von Marx gibt's ja zur Antike kaum was, und wenn, dann nur Widersprüchliches (und die ganze Diskussion um "einfache Zirkulation" vor der Entstehung der Lohnarbeit kannste, nachdem Du H/S ja kapiert hast, komplett wegschmeissen).
Das würde mich auch interessieren, wiederum in erster Linie als Tritt in den Hintern arroganter Uni-Fuzzies, die ich (aus verschiedentlich biographisch und familienhistorisch rekonstruierbaren) Gründen (v.a. weil sie eben mehrheitlich Lakaien des modernen Staats waren, in dem meine Familienhistorie sich eben eher im "Arbeiter-" Milieu abgespielt hat) halt nun mal nicht wirklich ausstehen kann (das ist aber jetzt nicht persönlich gemeint - Du bist ein neugieriger Geist, der sich einfach erstmal bemüht, die ganze Scheisse so gut wie möglich zu kapieren, so wie ich das auch gemacht habe).
Also ... bleiben wir mal dran an der Entstehung der "Freiheit". Und die Entstehung der "Lohnarbeit" wäre dann auch noch zentral, wie sehen Hegel und Steuart denn die? Marx war ja nahe dran, aber Heinsohn legt mit seiner Rekonstruktion der staatlichen Menschenproduktion (Merkantilismus und vorher) da doch nochmal einige Briketts nach, daher würde mich sehr interessieren, wie Steuart und Hegel das gesehen haben (Bevölkerung, Entstehung von Lohnarbeit, etc.). Vermutlich recht ideologisch.
Ok, mir reicht's erstmal mit der "Theorie" für heute (war eh schon Überdosis für mich, uff).
Gruß erstmal!
moneymind
--
BLOGGING: Never before have so many people with so little to say said so much to so few.
Mein Schein oder Dein Schein - Sein oder Schein?
Sokrates , Freitag, 02.07.2010, 14:53 (vor 5259 Tagen) @ moneymind
Haha! So gesehen sollte man auf jede Banknote drucken: "Dies ist kein
Geld".
Jemand der einen Geldschein hat, scheint Geld zu haben, hat aber scheinbar nur zum Schein Geld - scheint mir, gelt?
--
Grüße von
Sokrates
Was Bargeld ist bestimmt das Gesetz
rbp, Donnerstag, 01.07.2010, 13:28 (vor 5260 Tagen) @ Sokrates
Bargeld sind nicht nur Geldscheine, sondern auch Münzen.
Bis in die Anfänge des 20ten Jahrhunderts war niemand verpflichtet Banknoten in Zahlung zu nehmen.
Die Vertragserfüllung der Geldzahlung konnte in Banknoten erfolgen, mußte aber nicht.
Diejenige Bank die Banknoten herausgab, war jedoch gesetzlich verpflichtet, ihre eigenen Banknoten bei Vorlage in Geld (sprich Gold und Silbermünzen) zu bezahlen.
Dann wurden per Gesetz die Noten dem Geld gleichgestellt.
Dann wurde die Golddeckung auch aufgehoben, so daß heute Papiergeld und Münzen ohne inneren Wert im Umlauf sind.
Nehmen wir den Euro.
Auf den Münzen ist jeweils ein gewisses Zeichen, aus dem man deuten kann welches Land die Prägung zu verantworten hat.
Die Euroscheine sind im Gegensatz zu den DM-Scheinen keine Banknoten im Sinne einer Urkunde.
Denn ursprünglich war ja die Banknote quasi einem universal weitergebbaren Wechsel ähnlich, dann wurde gesetzlich festgelegt, welche Urkundenzeichen eine Banknote zu haben hat: Ort, Datum, ausreichende Bank, Unterschrift von mindestens zwei autorisierten Vertretern der Bank, Wertbezeichnung,der Begriff Banknote, Fälschungswarnung usw. Auf den alten DM-Scheinen, aber auch in der DDR stand drauf: "Sie zahlen gegen diese Banknote (soundsoviel)Mark.
Während die Fälschung von DM immer noch eine Straftat darstellt, ist die Fälschung der Euro lt Strafgesetzbuch keine Straftat.
Warum, weil der Euro-Schein keine Banknote im Sinne irgendeines Gesetzes über Banknoten ist, sondern lediglich ein allgemein mehr oder weniger anerkanntes Zahlungsmittel und die Europäische Zentralbank hat nur die Design-Rechte Fälschungen stellen also eine Ordnungswidrigkeit im Sinne eines Designverstoßes dar.
Das heißt auf dem Euro steht zwar EZB und eine Jahreszahl, ein Krakel ähnlich einer Unterschrift und eine Zahl.
Die Bundesrepublik z. B. hat diese Zettel zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, mit der Aushändigung der entsprechenden Anzahl dieser Zettel und Münzen kann jede Forderung beglichen werden, die auf Euro lautet.
Der Euro selbst stellt in sich keine Forderung gegen irgendjemand oder irgendwas dar.
Gesetzlich ist die Zentralbank nur verpflichtet kaputte Scheine kostenfrei zu erneuern.
Bargeld an sich gibt es nicht, sondern nur in bezug auf die gesetzlichen Regelungen.
Geld und Geldzeichen sind ebenfalls zwei ganz verschiedene Schuhe.
Hä? Dann wäre der Euro nach StGB kein "Geld"?
Fabio , München, Donnerstag, 01.07.2010, 13:56 (vor 5260 Tagen) @ rbp
http://dejure.org/gesetze/StGB/146.html
§ 146
Geldfälschung.(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
--
“We are on strike against the dogma that the pursuit of one’s happiness is evil. We are on strike against the doctrine that life is guilt." John Galt
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DASH - Digital CASH
Fälschung von Euro keine Straftat?
unbekannt, Donnerstag, 01.07.2010, 14:00 (vor 5260 Tagen) @ rbp
.
Die Euroscheine sind im Gegensatz zu den DM-Scheinen keine Banknoten im
Sinne einer Urkunde.
Denn ursprünglich war ja die Banknote quasi einem universal
weitergebbaren Wechsel ähnlich, dann wurde gesetzlich festgelegt, welche
Urkundenzeichen eine Banknote zu haben hat: Ort, Datum, ausreichende Bank,
Unterschrift von mindestens zwei autorisierten Vertretern der Bank,
Wertbezeichnung,der Begriff Banknote, Fälschungswarnung usw. Auf den alten
DM-Scheinen, aber auch in der DDR stand drauf: "Sie zahlen gegen diese
Banknote (soundsoviel)Mark.
Während die Fälschung von DM immer noch eine Straftat darstellt, ist die
Fälschung der Euro lt Strafgesetzbuch keine Straftat.
In Deutschland ist Geldfälschung gemäß Â§ 146 StGB ein Verbrechen und das wissentliche Inverkehrbringen von Falschgeld, das man unwissentlich erhalten hat, gemäß Â§ 147 StGB ein Vergehen. Bringt man jedoch Falschgeld in Verkehr, das man wissentlich erhalten hat, handelt es sich ebenfalls um ein Verbrechen nach § 146 StGB. Aufgefundenes Falschgeld ist von Banken, entsprechend §36 Bundesbankgesetz, einzuziehen, ein Ersatz wird nicht geleistet.
Gruß
Well done rbp :-) !!! Macht = Gewalt = Gesetz = Geld = ???
Lakotabuche, Donnerstag, 01.07.2010, 14:33 (vor 5260 Tagen) @ rbp
Bargeld an sich gibt es nicht, sondern nur in bezug auf die gesetzlichen
Regelungen.
Geld und Geldzeichen sind ebenfalls zwei ganz verschiedene Schuhe.
Hallo rbp,
warum denken die Menschen immer so kompliziert in einfachen Dingen?
Allerdings müssen wir heute um viele Ecken denken, damit sich der einfache Kreis wieder schließt.
Zuviel Papier ( und damit ganze Wälder & Regionen weltweit clear-ge-cutted ) wurde mit sinn-losen Worten, Buchstaben, Paragraphen und Hyroglyphen bedruckt bis am Ende NIEMAND mehr durch-blickt.
Das ist doch der ganze Sinn und Zweck, mehr nicht!
Wenn wir heute alle Aussagen nicht sofort spiegeln, d.h. um 180 Grad drehen, dann drehen wir uns im Teufelskreis,
den der Teufel mit an Sicherheit grenzender Drehgeschwindigkeit besser versteht, als das einfache Schaf.
Was ist denn ein Diamant oder ein Klumpen Gold im Flußbett, wenn NIEMAND ihn zu einem WERT erhebt?
NICHTS, nicht wichtiger als ein Kieselstein!
Allerdings besitzen Diamanten wie Gold einige heraus-ragende chemisch-biologisch-physikalisch ... - Eigenschaften,
die sie wiederum herausragen lassen. Aber im Vergleich zu Papier und demnächst nur noch elektronischem GELD & Chio CHIPS
aus Bits & Bytes wird es sehr sehr sehr dünn.
Ich schließe mit @Zarathustras Worten, wir leben in den ver-rücktesten aller ver-rückten Zeiten und haben dabei noch gar nichts gesehen,
denn wer meint es ginge nicht noch x hoch 10 " wahn-sinniger & schräger ", könnte eines Tages irren .
Möglicher Ausweg?
Erkenne nur das an, was Du selbst für wert-, & sinn-voll erachtest, alles andere laß links oder rechts liegen auf Deinem Weg hin zur Wahrheit, sofern Du daran interessiert bist und keine Villen und Paläste errichten willst, die Dein ganzes Leben nur knebeln wie das Schicksal
eines leblosen Roboters / Zombies, der NIEMALS wird FREI sein können, da erschaffen von DRITTEN = irdischen Programmieren .
" Es gibt absolut NICHTS, was Du in " der Zukunft " tun kannst.
Eine Zukunft gibt es nicht, nur das JETZT steht Dir für Veränderungen zur Verfügung. "
Herzliche Grüße,
Juli 2010,
Laktabuche
Nachgeschrieben
Zu unser aller Freude MEGAHERZ - " Hurra wir leben noch " - ( Lyrics = Watch & Listen Out !!! ):
http://www.youtube.com/watch?v=gIXL6C7JTV8
Kannst Du bitte "OT" dazu schreiben, wenn Du nur wieder plaudern willst? (oT)
Fabio , München, Donnerstag, 01.07.2010, 14:42 (vor 5260 Tagen) @ Lakotabuche
- kein Text -
--
“We are on strike against the dogma that the pursuit of one’s happiness is evil. We are on strike against the doctrine that life is guilt." John Galt
---------------------
DASH - Digital CASH
Werter Fabio, warum so agressiv?
Lakotabuche, Donnerstag, 01.07.2010, 15:07 (vor 5260 Tagen) @ Fabio
Hallo Fabio,
Du wolltest meine Beiträge nicht mehr lesen, noch mehr, Du verbatest Dir jedweden Kommentar meinerseits bezüglich Deiner Beiträge.
Daran hielt ich mich.
Warum wirst Du Dir untreu?
Vielleicht kannst Du Dir nicht vorstellen, daß ich mehr mit Deiner Partei der Vernunft & Deinen Ansichten am Hut habe als viele andere?
Nur was heißt schon Vernunft?
Zum Glück hatte ich letzten Samstag keine Zeit um mir den Vortrag von Herrn Prof. Dr. Freiheit über Freiheit anzuhören,
denn was trugen diese Koriphäen zur Freiheit ( von was, wie ... auch immer ) bei in ihrem Leben?
Nichts als Gefange in ihrem eigenen mind-kontrolliertem Lebenslauf!
Gingen diese Menschen den Weg eines Josef Holzers aus dem Lungau?
Mit Permakultur in die Unabhängigkeit ( Wohlgemerkt nur ein Weg unter Tausenden heute ):
http://www.youtube.com/watch?v=hOz4YgmrJas
Kennst Du überhaupt meinen Lebensweg? Weiß Du wer ich bin? Warum richtest Du über mich?
Urteile bitte nicht vorschnell im Leben, es könnte sich als Bummerang gegen Dich selbst erweisen.
Möge der Frieden mit uns beiden sein und wir uns entweder anerkennen & respektieren,
aber bitteschön nicht bekämpfen, sondern er-gänzen .
Ich wünsche Dir jedenfalls von Herzen weiterhin viel Erfolg in Deinem Tun.
Laktabuche
In der gebotenen Kürze
Fabio , München, Donnerstag, 01.07.2010, 15:27 (vor 5260 Tagen) @ Lakotabuche
Hi,
Du wolltest meine Beiträge nicht mehr lesen, noch mehr, Du verbatest Dir
jedweden Kommentar meinerseits bezüglich Deiner Beiträge.
Wenn Du Dich zu Fachfragen einmischst, erliege ich immer wieder der Versuchung, eine Nadel Inhalt im Heuhaufen Deiner Ausführungen zu suchen.
An ein generelles Verbitten Deines Senfs kann ich mich nicht erinnern.
"Aggressiv" war ich auch nicht. Es war eine einfache Bitte. Allerdings hatte ich schon beim Verfassen Zweifel, daß Du überhaupt den Unterschied zwischen plaudern und "etwas beitragen" verstehst.
Ansonsten kehre ich wieder auf den Pfad der Selbstreue zurück, versprochen.
Gruß
Fabio
PS: Der Vortrag ist morgen.
--
“We are on strike against the dogma that the pursuit of one’s happiness is evil. We are on strike against the doctrine that life is guilt." John Galt
---------------------
DASH - Digital CASH
Lieben Dank, Du zeigst Größe!
Lakotabuche, Donnerstag, 01.07.2010, 16:05 (vor 5260 Tagen) @ Fabio
Meinen aufrichtigen Dank & Respekt Fabio,
Wenn Du Dich zu Fachfragen einmischst, erliege ich immer wieder der
Versuchung, eine Nadel Inhalt im Heuhaufen Deiner Ausführungen zu suchen.
An ein generelles Verbitten Deines Senfs kann ich mich nicht erinnern.
"Aggressiv" war ich auch nicht. Es war eine einfache Bitte. Allerdings
hatte ich schon beim Verfassen Zweifel, daß Du überhaupt den Unterschied
zwischen plaudern und "etwas beitragen" verstehst.
Ansonsten kehre ich wieder auf den Pfad der Selbstreue zurück,
versprochen.
für Dein og. Statement.
Klar weiß auch ich, daß ich mich in sogenannte Fachfragen lieber nicht einmischen sollte, will ich nicht zer-malmt werden inmitten Wissenden.
Für den Fall, daß ich mich in unbekanntes Terrain ein-mische, soll das bitteschön NIE negativ gesehen werden, im Gegenteil, vielleicht
ist die eine oder andere sinnvolle GEDANKEN-Anregung dabei und zwar zum Wohle der Diskussion und des jeweiligen Threads.
A propos Senf, auch Develey vor den Toren Münchens ist sehr erfolgreich mit seinem Senf, wobei ich mehr auf Luise Händlmaier aus Regensburg stehe, die machen wirklich guten Senf www.haendlmaier.de / Leider verzettelte sich auch diese Familien-Firma irgendwann in Chakalaka-Senf-Soßen, aber das gehört hier nun wirklich nicht mehr zum Thema.
Abschließend zum Thema PLAUDERN und BEI-TRAGEN nur soviel.
Wie Du, bin ich ein User unter vielen hier im Forum & Kosmos und wenn ich plaudern will, dann bemühe ich nicht meine 10 Finger auf meiner PC-Tastatur und schreib wild drauflos. Ganz im Gegenteil, ich versuche etwas positives im/zu Forum beizutragen. Manchmal gelingen mir gute Gedankengänge, manchmal verirren sie sich in der Wüste, wobei immer zu bedenken gilt, daß selbst die WÜSTE LEBT wie Walt Disney
mir in meiner Kindheit beibrachte .
Die Wüste lebt: http://www.youtube.com/watch?v=_05uFExUVZg
Wie auch Du werde ich auf den Pfad meiner Selbst-Treue zurückkehren und möchte es aber nicht versäumen, Dir an dieser Stelle mitzuteilen,
daß ich Deine Beiträge immer gerne las und daraus lernen durfte und mich nicht erinnern kann, daß ich jemals Dir gegenüber
grobquer über die Prärie hinaus-geritten wäre .
Am kommenden Wochenende bin ich leider unterwegs, sonst wäre ich glatt zu Deiner Vernissage hingeritten .
Nichts desto Trotz, die Lakota wünschen vollen Erfolg und auch uns geziemt es sich nicht über andere uns unbekannte Menschen zu urteilen,
das wollen wir hier nochmals mit ver-schärftem Chili-Senf herausstellen.
Viel Erfolg Fabio!
Laktabuche
Gruß
Fabio
PS: Der Vortrag ist morgen.
Hey Hopi, schreibst du eigentlich auch noch in andern Foren?
Herb , Südsteiermark, Donnerstag, 01.07.2010, 16:13 (vor 5260 Tagen) @ Lakotabuche
Falls ja, könntest du mir ein paar Links inkl. deinem dortigen Nick geben?
Gerne auch als PM.
Lg, Herb :)
--
NUR BEIM LACHEN BIEGT SICH DAS RÜCKGRAT!
Hey Herb, klare Antwort NEIN !
Lakotabuche, Donnerstag, 01.07.2010, 16:57 (vor 5260 Tagen) @ Herb
Falls ja, könntest du mir ein paar Links inkl. deinem dortigen Nick geben?
Gerne auch als PM.
Lg, Herb :)
Hallo Herb,
danke der Nachfrage, ich schrieb NIE in einem anderen Forum als dem GELBEN.
Mit Hopi fing ich an, wiedergekehrt als Lakotabuche, dennoch im Geiste vereint, aber sich hoffentlich weiter-ent-wickelnd.
Solltest Du je einen anderen Beitrag von mir in einem anderen Forum finden, dann legen die Lakota eine lebende Jungsau ( Ferkel )
auf den Tresen Deines Hauses zur weiteren und behutsamen Aufzucht. Auch trete ich nirgendwo sonst unter einem anderen Nick auf.
Meine seelische Heimat ist indianisch und demzufolge verstellte ich mich auch nicht vom Übergang von Hopi zu Lakotabuche.
Bis heute allerdings verschmerze ich nur schwer die damalige Spaltung = Fortgang der damaligen Mitglieder @ Baldur der Ketzer,
@ Goldig, @ Husky, @Cujo und von vielen anderen, die weder die Hopi noch Lakota vergessen haben.
Imgrunde ein mir damals völlig un-verständliches Geschehen in der Vergangenheit.
Nun gut, so sollte es sein und geschah es auch.
Möge der Frieden mit uns ALLEN sein!
Get It On:
http://www.youtube.com/watch?v=G7UOQpcG4xo&feature=related
Laktabuche
Formal gesehen nein, praktisch gesehen ja
moneymind , Donnerstag, 01.07.2010, 14:50 (vor 5260 Tagen) @ Sokrates
Die Mehrheit der Banknoten kommt per Wertpapierpensionsgeschäft an die Geschäftsbanken (siehe auch Beitrag von dottore in diesem Thread mit Zahlen). Im Pensionsvertrag verpflichtet sich die ZB, gegen Rückgabe der ZB-Noten die in Pension genommenen Schuldtitel an die GB zurückzureichen.
Wozu sich die ZB mit der Banknote praktisch verpflichtet, steht daher nicht auf der Note, sondern im Pensionsvertrag.
Dieser wurde mit einer GB geschlossen. (Das sollte Deine Frage beantworten).
Eine über ein Pensionsgeschäft in Umlauf (und als Passivum in die ZB-Bilanz) gekommene Banknote "repräsentiert" also praktisch gesehen eine Verpflichtung der ZB gegenüber den GBen, nicht gegenüber dem Publikum, das gegen Einlieferung einer ZB-Note von der ZB nichts fordern kann - einfach deshalb, weil die ZB als Bank der Banken Kreditgeschäfte eben nur mit GBen tätigt, das ist ihre Aufgabe und Funktion.
"Wertpapierpensionsgeschäft
Ein Wertpapierpensionsgeschäft stellt einen Vertrag über den Verkauf von Wertpapieren mit einer Rückkaufverpflichtung dar. Das heißt, der Verkäufer der Wertpapiere, verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, dass er die Wertpapiere innerhalb einer vereinbarten Frist und in der Regel auch zu einem bereits festgelegten Preis, zurück kauft.
Genutzt wird das Wertpapierpensionsgeschäft vor allem von Geschäftsbanken zur Refinanzierung bei den Zentralbanken. (...)
Mit der Zentralbank bei der sich die Geschäftsbank refinanzieren möchte, in Europa wäre das die Europäische Zentralbank, wird ein Wertpapierpensionsvertrag geschlossen. Die Zentralbank stellt der Geschäftsbank einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung und erhält dafür eine entsprechende Anzahl an Wertpapieren. Die Laufzeit solcher Verträge bewegt sich dabei in der Regel zwischen 60 und 100 Tagen. Am Ende der Laufzeit, kauft die Geschäftsbank die Wertpapiere zurück. (...)
Das Wertpapierpensionsgeschäft hat sich im Laufe der Zeit, zu einer wichtigsten Refinanzierungsquellen der Geschäftsbanken entwickelt." (Quelle)
Noten, die über andere Geschäfte der ZB (wie z.B. Ankauf von Sachvermögenswerten wie Gold, Immos oder Devisen am offenen Markt) in Umlauf kamen, stellen die Minderheit dar. Die ZB muß von den GBen natürlich auch solche Noten in Erfüllung eines Pensionsgeschäfts annehmen.
Da nun aber die Wertpapiere, die die GB der ZB in Pension gibt, Nichtbanken als Schuldner und einen Fälligkeitstermin haben, dokumentiert eine über ein Pensionsgeschäft in "Umlauf" gekommene Banknote letzlich eine Nominalverbindlichkeit eines Schuldner zu einem bestimmten Termin (siehe Beitrag FESTAN), für den der Zentralbank a) der Schuldner selbst und b) für den Fall seines Ausfalls auch die GB haftet.
Dieses Verlustrisiko vermeidet die ZB dadurch, daß sie die Papiere nur auf Zeit in Pension nimmt und vor deren Fälligkeit an die GBen zurückreicht, sodaß das Verlustrisiko letztlich bei diesen bleibt. Damit kommt sie ihrem Auftrag zur Währungssicherung nach und macht ZB-Noten zur "sichersten" Form von Geldvermögen, das daher unter "normalen Umständen" (keine Liqui-Krise) auch allgemein als Zahlungsmittel akzeptiert wird.
Was das "NICHTS" angeht - ein Pensionsgeschäft ist (abgesehen vom Zins) eine Bilanzverlängerung ohne Auswirkungen auf das EK der ZB oder der GB, die keinerlei Vermögen schafft, genausowenig wie ein Kredit einer GB an eine Nichtbank irgendwelches Vermögen schafft ("Geldschöpfung" ist mal wieder ein Begriff, der irreführende Metaphern aus der Ding-Welt suggeriert). Die Summe aller Nominalverbindlichkeiten und Nominalforderungen ist logischerweise immer Null, da jede Verbindlichkeit eines Schuldners gleichzeitig eine Forderung seines Gläubigers ist.
Insofern verändert ein Kredit oder ein Pensionsgeschäft an der Güterwelt und an den Vermögensverhältnissen gar nichts. Es enstehen einfach nominell fixierte Nominalverpflichtungen, die durch nominell variables Vermögen (da ins EK auch Sachwerte und andere nominell variable, tagesaktuell marktbewertete Vermögenswerte eingehen) haftungsmäßig gesichert sind. Dadurch entstehen neue Risiken / Chancen in Bezug auf Vermögensverlust/Gewinn, aber eben keinerlei Vermögen, und schon gar keine "Sachen".
Worum es bei der ganzen Scheisse allein geht, sind die Risikozuweisungen (Haftung mit nominell variablem Vermögen) und Handlungszwänge, die daraus entstehen.
Jedes Kreditgeschäft ist einfach nur ein Spekulationsgeschäft mit Vermögensverlustrisiken und Vermögensgewinnchancen (bei dem zwar "Geld geschöpft" (für jemand, der nicht mit den Details des Kreditwesens vertraut ist, eine irreführende Metapher), aber keinerlei Vermögen produziert wird).
Und auf Tassies Monetarpoesie würde ich mich lieber nicht verlassen " />
--
BLOGGING: Never before have so many people with so little to say said so much to so few.
Bilanzverlängerung bei Bargeld ?ß Ich würde sagen Passivtausch bei der ZB
unbekannt, Donnerstag, 01.07.2010, 15:33 (vor 5260 Tagen) @ moneymind
Was das "NICHTS" angeht - ein Pensionsgeschäft ist (abgesehen vom Zins)
eine Bilanzverlängerung ohne Auswirkungen auf das EK der ZB oder der GB,
Ich würde sagen Passivtausch. Überschüsse der GB an ZBG ( Passiva bei der ZB) wird in Bargeld verwandelt ( ebenfalls Passiva)
Bei der GB ein Aktivtausch
Jedes Kreditgeschäft ist einfach nur ein Spekulationsgeschäft mit
Vermögensverlustrisiken und Vermögensgewinnchancen (bei dem zwar "Geld
geschöpft" (für jemand, der nicht mit den Details des Kreditwesens
vertraut ist, eine irreführende Metapher), aber keinerlei Vermögen
produziert wird).Und auf Tassies Monetarpoesie würde ich mich lieber nicht verlassen " />
Wenn keinerlei Vermögen produziert wird, wieso gibt es dann Vermögensgewinnchancen?
Gruß
Bilanzverlängerung für ZB, Aktivtausch für GB (oT)
moneymind , Donnerstag, 01.07.2010, 16:07 (vor 5260 Tagen) @ unbekannt
- kein Text -
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Nein..Einspruch-Wie kommst du auf Bilanzverlängerung?
unbekannt, Donnerstag, 01.07.2010, 16:32 (vor 5260 Tagen) @ moneymind
Hi
Die ZB hat Überschüsse an giralem ZB Geld auf der Passiva ( Verbindlichkeitem)
Diese Überschüsse kann die GB in Barreserven umwandeln.
Also Passivtausch
Bei der Bargeldumwandlung wird kein Geld geschöpüft.Die Geldmemnge bleibt gleich
Gruß
Die Banknoten kommen nicht per WPPG in die Welt.
unbekannt, Donnerstag, 01.07.2010, 16:35 (vor 5260 Tagen) @ moneymind
>Die Mehrheit der Banknoten kommt per Wertpapierpensionsgeschäft an die Geschäftsbanken (siehe auch Beitrag von dottore in diesem Thread mit Zahlen). Im Pensionsvertrag verpflichtet sich die ZB, gegen Rückgabe der ZB-Noten die in Pension genommenen Schuldtitel an die GB zurückzureichen.
mit dem WPPG wird ZB Giralgeld geschaffen. Tenderauktion
Bargeld wird je nach Bedarf dann umgewandelt ( Passivtausch bei der ZB)
Gruß
Sichtguthaben der GBen bei ZB und ZB-Noten
moneymind , Donnerstag, 01.07.2010, 18:47 (vor 5260 Tagen) @ unbekannt
Hi,
mit dem WPPG wird ZB Giralgeld geschaffen. Tenderauktion
Geschaffen wird eine Nominalverbindlichkeit der ZB.
Bargeld wird je nach Bedarf dann umgewandelt ( Passivtausch bei der ZB)
Ja, ggf. auch sofort/direkt im Rahmen des Pensionsgeschäfts, wenn die GB eben gleich cash will. Dann kein Passivtausch nötig, sondern direkte Buchung unter "Banknotenumlauf".
Wenn "Umwandlung" später, zunächst Buchung unter "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Wertpapierpensionsgeschäften". Bei evt. Abruf durch die GB dann Passivtausch (Betrag wandert aus Posten "Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten aus W-Pensionsgeschäften" in Posten "Bargeldumlauf").
Die ZB hat Überschüsse an giralem ZB Geld auf der Passiva (
Verbindlichkeitem)
Sie hat dann Verbindlichkeiten aus dem Pensionsvertrag. Was für "Überschüsse" (über was?)? Die Verbindlichkeit hat mit "Überschüssen" nichts zu tun.
Diese Überschüsse kann die GB in Barreserven umwandeln.
Diese Verbindlichkeiten der ZB kann die GB in Form von Sichtguthaben bei der ZB (Aktivposten: "Forderungen aus Wertpapierpensionsgeschäften") oder in der Form von Banknoten halten (Bilanzposten "Barreserve", plus physisch vorhandener ZB-Note).
Also Passivtausch
Für die ZB. Aktivtausch für die GB, s.u.
Bei der Bargeldumwandlung wird kein Geld geschöpüft.Die Geldmemnge
bleibt gleich
Ja.
Wobei das "Zentralbankgeld" eben die Nominalverpflichtung der ZB ist (Passivposten). Das Geld ist eine Verpflichtung/Forderung, also ein RECHT.
Wie genau diese Verpflichtung dokumentiert ist (nur bilanziell oder zusätzlich durch eine ZB-Note/"Geldschein"), ist völlig wurscht. Weder wird durch das Entstehen solcher Verpflichtungen Vermögen geschaffen noch werden irgendwelche Güter produziert. Alles, worauf es ankommt, ist, was diese Verpflichtungen für ihre Gläubiger und Schuldner und deren Vorhaben und deren praktisches Tun bedeuten.
Entweder, die Nominalverpflichtung der ZB taucht in der ZB-Bilanz auf im Passivposten "Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten" und bei der GB im Aktivposten "Forderungen aus Wertpapierpensionsgeschäften".
Dann existiert keine Banknote, was bedeutet, daß die GB dieses Zentralbankgeld nicht an Nichtbanken auszahlen kann, weil es lediglich Guthaben der GB auf ihrem ZB-Konto darstellt und eben nur Geschäftsbanken Konten bei der Zentralbank haben können (die heißt nicht umsonst "Bank der Banken").
Oder, die Nominalverpflichtung taucht in der ZB-Bilanz auf im Passivposten "Banknotenumlauf" und bei der GB im Aktivposten "Barreserve".
Dann ist die Nominalverbindlichkeit der ZB nicht nur durch die Bilanzposten (ZB passif: "Banknotenumlauf", GB aktiv: "Barreserve"), sondern zusätzlich durch eine "ZB-Note" dokumentiert, die bei der GB in der "Kasse" herumliegt und an Nichtbanken ausgezahlt werden kann.
Bei der "Umwandlung" von ZB-Guthaben in ZB-Noten findet wiederum keinerlei Produktion von Vermögen statt, und die "Geldmenge" bleibt, wie Du sagst, gleich. Für die ZB findet ein Passivtausch, für die GB ein Aktivtausch statt.
Produziert wurde dabei überhaupt nichts (weder Vermögen noch Güter). Alles was passiert ist, ist: aus einem unbedeutenden und wertlosen Fetzen Papier (der "Banknote") wird dadurch, daß sie zum Dokument einer Nominalverbindlichkeit der Zentralbank wurde, ein Dokument, das als Zahlungsmittel akzeptiert wird.
Finito. Nix mit Schatzkammer.
Das "Geld" ist also nicht die Banknote, sondern die Verbindlichkeit der ZB also ein RECHT, das man dokumentieren kann, wie man will.
Die Banknote dokumentiert die Verbindlichkeit (=ein RECHT) nur (zusätzlich zu den bilanziellen Einträgen) so, daß sie in Form eines Dokuments physisch weitergereicht werden kann.
An die Schatzkammergläubigen weiterhin frohes Suchen, daß auch das (Er-)finden eigener Chimären Freude bereiten kann, weiß ich sehr gut, ich frage mich nur, ob Geldtheorie dafür der richtige Platz ist, wenn man die ganze "Sch***" kapieren will " />
Die "Erfindung", die Kopfgeburt, auf der Geld beruht, findet man nicht in der Güterwelt, sondern in der Welt des RECHTS (Zivilrechts, speziell Schuldrechts), das sämtlich auf "Freiheit und Gleichheit" beruht.
Blame or praise the ancient greeks for it, if you like.
Vielleicht mal bei Kalle Larenz in seinem "Lehrbuch des Schuldrechts" nachlesen:
"Das Schuldverhältnis .... kann eine Reihe von Leistungspflichten und weiteren Verhaltenspflichten, es kann darüber hinaus für den einen oder anderen Teil Gestaltungsrechte und andere Rechtslagen umfassen. Es ist also ein Inbegriff, ein Ganzes nicht von Tatsachen oder vorgängen der sinnlich wahrnehmbaren Außenwelt, sondern von konkreten Rechtsfolgen. Wir sagen, daß diese Rechtsfolgen "gelten" und meinen damit, daß sie für die Beteiligten maßgeblich sind, daß diese sich ihnen gemäßt verhalten sollen und dürfen (normative Geltung)." (K. Larenz: Lehrbuch des Schuldrechts. München 1987, S. 26f.
"Ihnen gemäß verhalten", genau.
Oder:
„Mit der Forderung als dem ideellen ,Anrecht´ des Gläubigers auf die ihm geschuldete Leistung, verbindet sich zufolge ihrer grundsätzlichen Einklagbarkeit und ihrer Sicherung durch die allgemeine Vermögenshaftung des Schuldners, im Einzelfall auch durch zusätzliche Sicherungsrechte, in so hohem Maß die reelle ,Chance´ für den Gläubiger, die Leistung zu erhalten, daß, sofern die Leistung einen Geldwert hat, bereits die Forderung selbst einen entsprechenden Geldwert darstellt. Sie ist daher, wirtschaftlich gesehen, ein Aktivposten im Vermögen des Gläubigers, so wie die Schuldverbindlichkeit als ,Passivposten´ das Vermögen des Schuldners vermindert. Zwar kann der Gläubiger die ihm gebührende Leistung erst dann verlangen und seine Forderung einklagen, wenn diese ,fällig’ ist. Der Zeitpunkt der Fälligkeit kann hinausgeschoben oder, wie oft bei langfristigen Darlehen, von einer Kündigung abhängig sein. Aber auch die noch nicht fällige Forderung stellt für den Gläubiger bereits einen gegenwärtigen Vermögenswert dar.
Er kann die Forderung durch ,Veräußerung’ ,zu Geld machen’, und er kann sie, durch Verpfändung oder Sicherungsabtretung, dazu benutzen, seinem eigenen Gläubiger eine zusätzliche Sicherung zu verschaffen und selbst dadurch ,Kredit´ zu erlangen.†(LARENZ, Lehrbuch des Schuldrechts, München 1987, S. 25 f.)
Am besten gleich mal direkt zum Larenz greifen, und falls der im Geldtheoretikerhirn einschlagen sollte wie eine Bombe, bitte hier posten " />
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Idealismus die Zweite (mT)
Melethron, Freitag, 02.07.2010, 14:22 (vor 5259 Tagen) @ moneymind
Hey moneymind,
hab mal bissl was zu Larenz gelesen. Der war bekennender junghegelianer.
Aber auch wenn Larenz dadurch einen halbwegs ordentlichen Einblick in das "absolute Wissen" hatte, so bleibt er teilweise dennoch im "vorstellenden Bewusstsein".
Gerade sein nationalsozialistischen Gedanken gehen dermaßen von Hegel weg, dass es echt wehtut. Die Gleichsetzung von Volk mit Rasse (oder Blut) ist so dermaßen stumpfsinnig:
"In einem Aufsatz mit dem Titel Rechtsperson und subjektives Recht schrieb Larenz 1935, nicht als Individuum, als Mensch schlechthin (…) habe er Rechte und Pflichten und die Möglichkeit, Rechtsverhältnisse zu gestalten, sondern als Glied (…) der Volksgemeinschaft. Nur als Glied der Volksgemeinschaft habe er seine Ehre, genieße er Achtung als Rechtsgenosse". Er schlug deshalb vor, die grundlegende Vorschrift des § 1 BGB, wonach die Rechtsfähigkeit des (also jedes) Menschen mit der Vollendung der Geburt beginnt, wie folgt zu ändern: "Rechtsgenosse ist nur, wer Volksgenosse ist; Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist.", sowie: „Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist. Wer außerhalb der Volksgemeinschaft steht, steht auch nicht im Recht“. Damit stellte sich Larenz auf den Boden der nationalsozialistischen Rassenideologie." (wiki zu Larenz)
Ich hab da gerade ein passendes Zitat von Hegel gesucht aber nicht direkt eines gefunden (hab das nur vage im Kopf weiß aber nicht mehr wo die abgrenzung von Volk und Blut steht). Aber mal ein anderes Zitat, dass deutlich macht, wie sehr er hier von Hegel abweicht (kursiv Hegel):
"So formelles Recht man etwa gegen die Juden in Ansehung der Verleihung selbst von bürgerlichen Rechten gehabt hätte, indem sie sich nicht bloß als eine besondere Religionspartei, sondern als einem fremden Volke angehörig ansehen sollten, so sehr hat das aus diesen und anderen Gesichtspunkten erhobene Geschrei übersehen, daß sie zuallererst Menschen sind und daß dies nicht nur eine flache, abstrakte Qualität ist (§ 209 Anm.), sondern daß darin liegt, daß durch die zugestandenen bürgerlichen Rechte vielmehr das Selbstgefühl, als rechliche Personen in der bürgerlichen Gesellschaft zu gelten, und aus dieser unendlichen, von allem anderen freien Wurzel die verlangte Ausgleichung der Denkungsart und Gesinnung zustande kommt."
Larenz hat gerade beteuert das Hegel die "Naturseite" des Volkes übersehe und verfällt hier wieder in den "geistlosen" Zustand des Materialismus. Siehe dazu auch Hegel im Spiegel der Interpretationen (S175f).
Und auch hier gilt (in Bezug auf das "Volk") wieder:
Tja, sorry Karl: "Ceci n'est pas une pipe"
Grüße
melethron
Geist, Biologie und Karl die Pfeife ;-)
moneymind , Freitag, 02.07.2010, 15:59 (vor 5259 Tagen) @ Melethron
Hey!
hab mal bissl was zu Larenz gelesen. Der war bekennender junghegelianer.
Ah, interessant ... wußte ich nicht, hab sowas nur geahnt, hatte aber damals (1995) nix zu seine Biographie recherchiert. Das Teil stand als Standardlehrbuch im Regal eines meiner Mitbewohner (Jura-Studi), also hab ich (nach dem Marx- und während des H/S-Studiums) mal reingeschaut, und hab ganz schön gestaunt.
Aber auch wenn Larenz dadurch einen halbwegs ordentlichen Einblick in das
"absolute Wissen" hatte, so bleibt er teilweise dennoch im "vorstellenden
Bewusstsein".
Ah ... naja, kann mir nix drunter vorstellen (kenne halt Hegel kaum). Und zum "absoluten Wissen" fühle ich mich selber auch erheblichst unterqualifiziert " />
Gerade sein nationalsozialistischen Gedanken gehen dermaßen von Hegel
weg, dass es echt wehtut. Die Gleichsetzung von Volk mit Rasse (oder Blut)
ist so dermaßen stumpfsinnig:
Hm ... über solche Äußerungen von ihm wußte ich auch nix. Kommt mir auch reichlich bescheuert vor, ist "Volk" nicht über den Nationalstaat definiert (Nationalismus - hallt die moderne Staatsideologie/-Religion)?
"In einem Aufsatz mit dem Titel Rechtsperson und subjektives Recht
schrieb Larenz 1935, nicht als Individuum, als Mensch schlechthin (…)
habe er Rechte und Pflichten und die Möglichkeit, Rechtsverhältnisse zu
gestalten, sondern als Glied (…) der Volksgemeinschaft. Nur als Glied der
Volksgemeinschaft habe er seine Ehre, genieße er Achtung als
Rechtsgenosse". Er schlug deshalb vor, die grundlegende Vorschrift des § 1
BGB, wonach die Rechtsfähigkeit des (also jedes) Menschen mit der
Vollendung der Geburt beginnt, wie folgt zu ändern: "Rechtsgenosse ist
nur, wer Volksgenosse ist; Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist.",
sowie: „Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist. Wer außerhalb der
Volksgemeinschaft steht, steht auch nicht im Recht“. Damit stellte sich
Larenz auf den Boden der nationalsozialistischen Rassenideologie." (wiki zu
Larenz)
Mh, interessant. Waren wohl in den 30er Jahren gängige Gedanken. Die europäische Moderne war wesentlich staatsfetischistischer als die griech. Antike, da lief so manches anders. Aus dieser modernen Geschichte (beginnend mit staatlicher Menschenproduktion, dann 2 WKs und Nationalsozialismus) heraus kann ich z.B. den Haß, den jemand wie der dottore auf den Staat hat, gut nachvollziehen.
Interessant fände ich aber auch mal, zu schauen, wie es mit dem Gemeinschaftsbegriff und dem Freiheitsbegriff in der antiken Philosophie aussah. Aristoteles war ja eben ein heftiger Zins- und Geldkritiker (er war der Meinung, daß die das Gemeinwesen zersetzen). Und Cohen schreibt, daß die ersten Banker oft ehemalige Sklaven waren, keine Aristokraten (wie die meisten Philosophen und jedenfalls wie Aristoteles).
Ich hab da gerade ein passendes Zitat von Hegel gesucht aber nicht direkt
eines gefunden (hab das nur vage im Kopf weiß aber nicht mehr wo die
abgrenzung von Volk und Blut steht). Aber mal ein anderes Zitat, dass
deutlich macht, wie sehr er hier von Hegel abweicht (kursiv Hegel):
"So formelles Recht man etwa gegen die Juden in Ansehung der Verleihung
selbst von bürgerlichen Rechten gehabt hätte, indem sie sich nicht bloß
als eine besondere Religionspartei, sondern als einem fremden Volke
angehörig ansehen sollten, so sehr hat das aus diesen und anderen
Gesichtspunkten erhobene Geschrei übersehen, daß sie zuallererst Menschen
sind und daß dies nicht nur eine flache, abstrakte Qualität ist (§ 209
Anm.), sondern daß darin liegt, daß durch die zugestandenen bürgerlichen
Rechte vielmehr das Selbstgefühl, als rechliche Personen in der
bürgerlichen Gesellschaft zu gelten, und aus dieser unendlichen, von allem
anderen freien Wurzel die verlangte Ausgleichung der Denkungsart und
Gesinnung zustande kommt."
Ja, Hegel denkt da vom Standpunkt des Rechts. Bevor es das (historisch) gab, galt eben "Blut und Boden", und zwischenstaatlich gibt es natürlich auch kein vollstreckbares Zivilrecht (Zentralinstanz fehlt). Man arbeitet da zwar mit der Vertragsmetapher ("internationale Verträge" usw.), aber jeder Jurist weiß, daß das eigentlich ne Fiktion ist. Insofern hat die Larenz-Ideologie eben archaische Wurzeln und in Bezug auf zwischenstaatliche Verhältnisse eine gewisse, sagen wir mal "Paßform", wenn man es rein vom historischen/vergleichenden Standpunkt (oder vom rein national-egoistischen Standpunkt) betrachtet.
Vom Standpunkt des Rechts sieht es natürlich anders aus, aber da wird wohl derjenige, der sich für zwischenstaatliches Vertrags- und Zivilrecht einsetzt, nicht umhinkönnen, einen Weltstaat zu fordern (mit Zentralinstanz, die eben Verträge auch vollstrecken kann), so wie Kant in "Zum ewigen Frieden".
Was sagt Hegel zu zwischenstaatlichen Verhältnissen?
Larenz hat gerade beteuert das Hegel die "Naturseite" des Volkes übersehe
und verfällt hier wieder in den "geistlosen" Zustand des Materialismus.
Mh, kann ich schwer beurteilen (mir ist auch nicht ganz klar, was in diesem Zusammenhang "geistlos" und "Materialismus" bedeuten sollen. "Biologismus" hört sich für mich da passender an als "Materialismus", und "rechtlos" (d.h. nicht vom Standpunkt des Rechts der Gleichheit gedacht) passender als "geistlos".
Aber klar, auch das wäre natürlich ne interessante Diskussion. Bei "Geist" würde ich unterscheiden zwischen einem "Geist-Begriff", der sich auf Recht (Freiheit/Gleichheit) bezieht, und einem "Geist-Begriff", der sich einfach auf subjektive/intersubjektive Erfahrung bezieht (Phänomenologie) und unabhängig vom bürg. Recht auch in Stämmen etc. existiert.
Eine interessante Frage wäre dann z.B., wie das "Zivilrecht" sich darauf auswirkt, wie sich ein "Bürger" (freies/gleiches Rechtssubjekt) "sein Selbst" konstruiert (Selbstbild / Menschenbild etc.).
Wiederum fände ich da einen vergleichenden Ansatz interessant, der auch auf Anthropologie/Ethnologie etc. zurückgreift ... im Prinzip ist das eines der Kernthemen für G.E.R. Lloyd, das er z.B. in "Cognitive Variations", "Demystifying Mentalities" etc. wunderbar diskutiert (immer auch mit Rückbezug auf die Geschichte und die Ethnologie).
In "cognitive variations" bringt er z.B. eine (mich) überzeugende Kritik des impliziten Biologismus mancher kulturvergleichenden Piaget-Forscher wie Oesterdiekhoff, etc., und zwar - das fand ich so toll - auf rein empirischer und vergleichender Basis, nicht vom normativen Standpunkt des Rechts aus (so hab ich es jedenfalls verstanden).
Habe ich gern gelesen.
Siehe dazu auch
Hegel
im Spiegel der Interpretationen (S175f).Und auch hier gilt (in Bezug auf das "Volk") wieder:
Tja, sorry Karl: "Ceci n'est pas une pipe"
Haha! Sag doch gleich, "Karl, du Pfeife" ... das versteht er " />
Ciao!
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Im Westen nichts Neues: MMs Monetarfolklore: Schneider Schwarz war angesagt ;-)
Tassie Devil, Tasmania, Australia, Donnerstag, 01.07.2010, 15:50 (vor 5260 Tagen) @ moneymind
Und auf Tassies Monetarpoesie würde ich mich lieber nicht verlassen " />
Diese Verlaesslichkeit beruht unisono ganz auf Gegenseitigkeit, mein Lieber!
In nachfolgender Beitrags-Kurzkette zu Jahresanfang 2010 wurde Dir meinerseits Schneider Schwarz angekuendigt:
http://dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=142727 mein Beitrag
http://dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=142839 Dein Beitrag
http://dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=143206 mein finaler Beitrag
Danach war nur noch das Tage alte Echo des leise rieselnden Schnees zu hoeren... [[smile]]
--
Gruss!
TD
Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!
ja, das war schade, Tassie
Zarathustra, Donnerstag, 01.07.2010, 17:23 (vor 5260 Tagen) @ Tassie Devil
Danach war nur noch das Tage alte Echo des leise rieselnden Schnees zu
hoeren... [[smile]]
Ich hoffte damals vergeblich auf mindestens eine weitere Runde, stattdessen folgte eine völlig untypische moneymindsche Kapitulation.
Grüsse, Zara
Mal hier kucken
moneymind , Donnerstag, 01.07.2010, 18:50 (vor 5260 Tagen) @ Tassie Devil
http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=172907
Damals war ich glaub ich über Deinem Text eingepennt oder sowas, sorry " />
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(OT) Du wirst mir immer sympathischer
tar , Gehinnom, Donnerstag, 01.07.2010, 16:14 (vor 5260 Tagen) @ moneymind
Worum es bei der ganzen Scheisse allein geht...
Auch immer wieder herrlich: http://www.youtube.com/watch?v=KdnRMM07tts
Gruß!
--
Gruß!™
Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.
BTC: 12aiXGLhHJVETnmGTLbKtAzJNwqh6h6HN4
Toller Vortrag!
throne, Donnerstag, 01.07.2010, 16:22 (vor 5260 Tagen) @ moneymind
Worum es bei der ganzen Sch**** allein geht, sind die Risikozuweisungen
(Haftung mit nominell variablem Vermögen) und Handlungszwänge, die daraus
entstehen.Jedes Kreditgeschäft ist einfach nur ein Spekulationsgeschäft mit
Vermögensverlustrisiken und Vermögensgewinnchancen (bei dem zwar "Geld
geschöpft" (für jemand, der nicht mit den Details des Kreditwesens
vertraut ist, eine irreführende Metapher), aber keinerlei Vermögen
produziert wird).
Exakt! Ein herrliches System, um andere von einem Nichts abhängig zu machen und für sich arbeiten zu lassen.
Dazu Meyrink: "...die vom Wahn des Tun’s Zerfressenen; sie gleichen emsigen, häßlichen Käfern, die ein glattes Rohr emporklimmen, um von oben – hineinzufallen."
Grüße! throne
Freiheit produziert Zwang, Gleichheit produziert Ungleichheit
moneymind , Donnerstag, 01.07.2010, 18:59 (vor 5260 Tagen) @ throne
Tach,
Exakt! Ein herrliches System, um andere von einem Nichts abhängig zu
machen und für sich arbeiten zu lassen.
Nun, das System von Freiheit und Gleichheit eben, den Idealen, auf denen das gesamte Zivilrecht (samt Schuldrecht) und auch die Menschenrechte usw. nun mal basieren.
Dazu Meyrink: "...die vom Wahn des Tun’s Zerfressenen; sie gleichen
emsigen, häßlichen Käfern, die ein glattes Rohr emporklimmen, um von
oben – hineinzufallen."
Philosophen nennen das System von Freiheit und Gleichheit das System der Vernunft.
Was hältst Du denn so davon? " />
Mir fällt dazu einer meiner Lieblingssprüche von Meister Marx ein:
"Andererseits zeigt sich ebenso sehr die Albernheit der Sozialisten (namentlich der französischen, die den Sozialismus als Verwirklichung der von der französischen Revolution ausgesprochenen Ideen der bürgerlichen Gesellschaft nachweisen wollen), die demonstrieren, dass der Austausch, der Tauschwert etc. ursprünglich (in der Zeit) oder ihrem Begriff nach (in ihrer adäquaten Form) ein System der Freiheit und Gleichheit aller sind, aber verfälscht worden sind durch das Geld, Kapital etc. ...
Ihnen ist zu antworten, dass der Tauschwert oder näher das Geldsystem in der Tat das System der Gleichheit und Freiheit ist und dass, was ihnen in der näheren Entwicklung des Systems störend entgegentritt, ihm immanente Störungen sind, eben die Verwirklichung der Gleichheit und Freiheit, die sich ausweisen als Ungleichheit und Unfreiheit.
Es ist ein ebenso frommer wie dummer Wunsch, dass der Tauschwert sich nicht zum Kapital entwickle ... " (K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 543ff.)
Dialektik halt.
Bummer huh? (jetzt kommt vermutlich gleich melethron mit Hegelzitaten an, die außer ihm keiner versteht " /> )
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Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit = das Losungswort der Freimauerer!
Lakotabuche, Donnerstag, 01.07.2010, 19:49 (vor 5260 Tagen) @ moneymind
Tach, tach moneymind .
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheit,_Gleichheit,_Br%C3%BCderlichkeit
Tolle Worte in einer sogenannten TRINITÄT ( Trinity ).
Und wie sieht`s heute weltweit = global damit aus?
Gilt offensichtlich nur für die zugelassenen Brüder & Schwestern im Club!
Hier kommen die Templer ( heute zeigt man sich wieder gerne in der Öffentlichkeit, wenn auch nach Malta ... etc. umgezogen ):
http://de.wikipedia.org/wiki/Templerorden
Du fragtest mich einst nach Nikola Tesla und mehr kann ich Dir auch heute nicht sagen als, daß die Zukunft auf den bereits lange erforschten
( abseits des Pöbels = Masse = Sheeple ) sowie universellen Gesetzen des " Elektro-Magnetismus " aufgebaut werden wird sowie den
damit im Gepäck weiteren für die Masse unglaublichen Erscheinungen!
Jetzt aber konzentrieren = fokussieren wir uns wieder ganz auf das Viertelfinale zwischen Deutschland und Argentinien,
täglich werden es mehr Flaggen an den Autos und in den Gehirnen der Insaßen.
What a wonderful world we are living in !
Laktabuche
Summa cum laude
Chris Angel ( auch ein guter Künstler Nick ), der Top-Star aller Illusionisten beim schwerelosen Fliegen.
http://www.youtube.com/watch?v=7UflsrYpBYM&feature=related
Leider finde ich das sensationelle Video seiner Las Vegas Luxor Pyramiden-Show nicht mehr, als er über dem Capstone
des Luxor Hotels schwebte. Aber mich wundert bei UTube nichts mehr, täglich verschwinden die interessantesten Videos oder werden gekennzeichnet mit:
" In Deinem Land nicht verfügbar. Sorry " Begründet meistens mit irgendwelchen Verstößen wegen Lied-Konzessionen von SONY !!!
Das paßt wiederum genau ins GRAND CHESS,
denn wie wirbt SONY gerade mit seiner neuen TV-Linie " Bravia anläßlich der FIFA-WM-21010 "
SONY
make * believe
Na also, die Jungs sind wenigstens ehrlich, Hut ab!
Juli 2010
Herzlichst,
Laktabuche
Frieden, Freiheit, Sauerkraut
moneymind , Donnerstag, 01.07.2010, 23:04 (vor 5260 Tagen) @ Lakotabuche
Hi alter Oberindianer und Globalquasselbruder " />
Bin da auf ein wunderbares "TRINITÄTS-LIEDERL" gestoßen, von dem ich "GLEICH" dachte, daß es auch einem "GLOBAL-VISIONÄR" und "ZUKUNFTS-INDIANER" wie Dir gefallen könnte.
Ich bin mal so "FREI":
http://www.youtube.com/watch?v=julQdWLmnvY
Mitsingen erlaubt (fühl Dich "FREI", gleich weitere Strophen hinzuzudichten, sollten aber bei aller "FREIHEIT" doch zur MELODIE passen):
Oh Du mein schönes Heimatland
wo man das Sauerkraut erfand
Wir preisen Dich und singen laut:
Frieden, Freiheit, Sauerkraut!
Auto, Rente, Schnitzel, Bier
erst das Ich und dann das Wir
nicht nach links und rechts geschaut
Frieden, Freiheit, Sauerkraut!
Umsatz und Gemütlichkeit
sind der schönste Zeitvertreib
Wirtschaft das ist unsere Braut
Frieden, Freiheit, Sauerkraut!
Volk der Dichter und der Denker
Volk der Richter und der Henker
Hast die Welt beschenkt, beklaut
Frieden, Freiheit, Sauerkraut!
Oh du mein schönes Heimatland
wo man das Sauerkraut erfand
wir preisen Dich und singen laut
Frieden, Freiheit, Sauerkraut!
Nehme an, daß Du ggf. vielleicht beim gegebenfalls sich ergebenden Mitgesang so FREI sein wirst, "MAUER-" statt "SAUER-" und diverses im FETT-DRUCK erklingen zu lassen? " />
Wäre das nicht auch eine schöne Hymne für Onkel Ottos globalen Happy-End-Debitismus? " />
Für mich ist es wunderbares Kinderfernsehen mit liebevoll hintergründiger Ironie und einem kleinen Augenzwinkern
[[smile]]
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Eben. Nur eine Ideologie...
throne, Donnerstag, 01.07.2010, 22:01 (vor 5260 Tagen) @ moneymind
bearbeitet von throne, Donnerstag, 01.07.2010, 22:55
Tach,
Grüß Dich, dessen Name nicht Programm ist.
...und nichts Lebendiges. Eine Krücke, kompliziert und faszinierend zwar wie ein schweizer Uhrwerk, letztendlich aber totes Räderwerk.
Der kleine gierige Mann hinter der großen Maske (Zauberer von OZ).
Schön übrigens, daß Du philosophischerweise verlautbarst, geldtheoretisch könnte ich Dir, schon rein aus Vokabelschwäche niemals das Wasser reichen. War ja auch nie mein Anliegen. Freu mich immer, wenn jemand den Wahn, selbst mir verständlich, in Worte zu kleiden weiss, obwohl in meinen Augen unnütz und nichts weiter als eine gewisse Art Hirngymnastik. Schade nur, daß sie nicht als solche wahr, aber allenthalben so ernst genommen wird. Kaufen und Verkaufen. Wie langweilig...gähn.
Nun, das System von Freiheit und Gleichheit eben, den Idealen, auf denen
das gesamte Zivilrecht (samt Schuldrecht) und auch die Menschenrechte usw. > nun mal basieren.
Wo bitte ist wer frei, im Körper eines Menschen? Alles soll gleich sein!? Wie ekelhaft.
Die "Menschenrechte" fand ich auch schon immer lustig. Wo bleibt die Linke?
"Die Würde...ist unantastbar". Ja logisch, sie ist immateriell, niemand kann sie anfassen. Irgendwo hier in den annalen, ließ ich mich schon einmal dazu aus. Alles Humbug. Augenwischerei. Bummer huh (wtf?)
Ich steh auf Individualität. Im Geist mit allem vereint.
Was uns fehlt, sind keine brennbaren Ideologien sondern Verständnis und Demut. Selbst Meister Marx war ein Scharlatan. Vielleicht wusste er viel, aber kapiert davon hat er nix. Und wenn, dann ließ ihn wohl die eigene Konsequenz im Stich.
Philosophen nennen das System von Freiheit und Gleichheit das System der
Vernunft.Was hältst Du denn so davon? " />
Von Vernunft? Ein vorzügliches Werkzeug zum Fensterscheiben reinigen.
Aber zur Umsetzung der klaren Sicht, bedarfs dann wohl doch noch weiterer Tugenden, welche evt einen halben Meter tiefer zu finden sein könnten.
Laß Dich nicht mit mir aus, schreib lieber mit den Geldprofis, ich les das doch so gern...hihi
Allerherzlichst grüßend, throne
Freund Marx
moneymind , Donnerstag, 01.07.2010, 23:35 (vor 5260 Tagen) @ throne
Hi,
Freu mich immer, wenn
jemand den Wahn, selbst mir verständlich, in Worte zu kleiden weiss,
Der "Wahn" der "Vernunft" halt.
obwohl in meinen Augen unnütz und nichts weiter als eine gewisse Art
Hirngymnastik.
Ja, seh ich auch so. Es ist einfach ne schlechte Angewohnheit, und bestenfalls ein folgenloses Knobelspiel, bei dem maximal etwas Orientierungswissen herausspringt. Und das Gefühl, daß (die meisten) Sozialreformer, Kulturkritiker, Stammtischmeckerfritzen und (die meisten) Philosophen im Grunde dieselbe Clown-Schule besucht haben.
Schade nur, daß sie nicht als solche wahr, aber
allenthalben so ernst genommen wird. Kaufen und Verkaufen. Wie
langweilig...gähn.
Ja, konsumieren und produzieren machen weitaus mehr Spaß. Direkt am realen "Stoff", no need to think about abstract Verbindlichkeiten und Forderungen, Konjunktur und Wertentwicklungen.
Ich steh auf Individualität.
Da ist sie ja, die Freiheit, die Du meinst.
Was uns fehlt, sind keine brennbaren Ideologien sondern Verständnis und
Demut.
Kann man wohl sagen.
Selbst Meister Marx war ein Scharlatan. Vielleicht wusste er viel,
aber kapiert davon hat er nix.
Probiert hat er's mit dem kapieren. Hingekriegt leider nicht. Mit der "ganzen Scheisse" hatte ich ja ihn zitiert (seine Zusammenfassung des "Systems der bürgerlichen Ökononomie": "die ganze ökonomische Scheisse", Brief an Engels vom 2. April 1851, MEW 29, S. 312)
Und wenn, dann ließ ihn wohl die eigene
Konsequenz im Stich.
Nee. Krank wurde er, und verzweifelt ist er an der "ganzen Scheisse", hat sein "Buch" ("Das Kapital") unfertig liegenlassen, weil die Dinge nicht zusammenpaßten. Hätte er's kapiert, wäre aus Lenins Sozialismus nix geworden (bestenfalls Kapitalismus). Vielleicht würden heute vielleicht sogar Ladas weiter als 20 km fahren, ohne daß man den Schraubenzieher aktivieren muß.
Shit happens. Tough luck.
Philosophen nennen das System von Freiheit und Gleichheit das System der
Vernunft.
Was hältst Du denn so davon? " />
Von Vernunft? Ein vorzügliches Werkzeug zum Fensterscheiben reinigen.
Oder Taxifahren. Oder an einer Universität langweilige Sprüche klopfen. Aufklärerische Vernunftpredigten interessiert heute keinen mehr, weil diese "Vernunft" (jedenfalls ihre "Ideale", Freiheit und Gleichheit eben) in den Köpfen längst als langweilige "Selbstverständlichkeiten" verankert sind.
Aber zur Umsetzung der klaren Sicht, bedarfs dann wohl doch noch weiterer
Tugenden, welche evt einen halben Meter tiefer zu finden sein könnten.
Allerdings.
In diesem Sinne, gute Nacht.
--
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Idealismus die Dritte (mT)
Melethron, Freitag, 02.07.2010, 14:59 (vor 5259 Tagen) @ moneymind
Hey moneymind,
jetzt kommt vermutlich gleich melethron mit Hegelzitaten an,
die außer ihm keiner versteht " />
In der Tat :
"Die Vernünftigkeit besteht, abstrakt betrachtet, überhaupt in der sich durchdringenden Einheit der Allgemeinheit und der Einzelheit und hier konkret dem Inhalte nach in der Einheit der objektiven Freiheit, d. i. des allgemeinen substantiellen Willens und der subjektiven Freiheit als des individuellen Wissens und seines besondere Zwecke suchenden Willens – und deswegen der Form nach in einem nach gedachten, d.h. allgemeinen Gesetzen und Grundsätzen sich bestimmenden Handeln. – Diese Idee ist das an und für sich ewige und notwendige Sein des Geistes."
Marx Problem liegt bereits in der Forderung der Freiheit des Einzelnen als Einzelnem.
Mal kurz und knapp zusammengefasst: Freiheit hat in ihrer Verwicklichung die Unfreiheit mit dabei. Ebenso die Ungleichheit.
Das die Marxschen Ideen zwangsläufig die Freiheit mehr untermenieren musste, entspringt dem unverständniss dass Materialismus nicht Dialektisch sein kann. Stoffliches kann nicht Zugleich Stoffliches und Nichtstoffliches sein.
Ganz einfach formuliert: Freiheit schafft sich selber und wird nicht geschaffen. Wird versucht die Freiheit zu erzwingen wird das Gegenteil erreicht. Da jede Form der verwirklichten Freiheit nicht ihrer Idee entspricht geht diese zugrunde.
Noch einfacher: Freiheit ist ein Grenzwert. Eine unendliche Bestimmung. Die Funktion f(x)=x geht gegen unendlich wird aber nie unendlich. Selbst mit jedem Schritt kommt man unendlich nicht näher. Obwohl man doch weiter kommt. Meine ich jetzt hinschreiben zu können, dass die Funktion unendlich ist, so wird sie es deswegen trotzdem nicht. Unendlichkeit ist eben auch nur idee und nichts stoffliches.
Ungefähr klar`?!
Und wieder gilt:
Tja sorry Karl: "Ceci n'est pas une pipe"
Grüße
melethron
Wunderbar!
Mieses von Ludwig , Freitag, 02.07.2010, 15:30 (vor 5259 Tagen) @ Melethron
Freiheit ist nur als Gegensatz zur Unfreiheit überhaupt denkbar und vice versa. Deswegen ist jeder Versuch, "Freiheit" an und für sich zu erklären, a priori zum Scheitern verurteilt.
Bei Deinen mathematischen Formulierungen rollen sich mir allerdings die Fußnägel ein.
Gruß
Ludwig
Idealismus die Dritte (mT)
Melethron, Freitag, 02.07.2010, 20:07 (vor 5259 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Freiheit ist nur als Gegensatz zur Unfreiheit überhaupt denkbar und vice
versa. Deswegen ist jeder Versuch, "Freiheit" an und für sich zu
erklären, a priori zum Scheitern verurteilt.
Nein eben nicht. Aufpassen "an und für sich" ist Hegelterminologie. Eine wesensbestimmung der Freiheit ist eben durchaus möglich (fett von mir):
"Die Notwendigkeit der Erfahrung für das Bewußsein, daß das Ding eben durch die Bestimmtheit, welche sein Wesen und sein Fürsichsein ausmacht, zugrunde geht, kann kurz dem einfachen Begriffe nach so betrachtet werden. Das Ding ist gesetzt als Fürsichsein oder als absolute Negation alles Andersseins, daher absolute, nur sich auf sich beziehende Negation; aber die sich auf sich beziehende Negation ist Aufheben seiner selbst oder [dies,] sein Wesen in einem Anderen zu haben.
In der Tat enthält die Bestimmung des Gegenstandes, wie er sich ergeben hat, nichts anderes; er soll eine wesentliche Eigenschaft, welche sein einfaches Fürsichsein ausmacht, bei dieser Einfachheit aber auch die Verschiedenheit an ihm selbst haben, welche zwar notwendig sein, aber nicht die wesentliche Bestimmtheit ausmachen soll. Aber dies ist eine Unterscheidung, welche nur noch in den Worten liegt; das Unwesentliche, welches doch zugleich notwendig sein soll, hebt sich selbst auf oder ist dasjenige, was soeben die Negation seiner selbst genannt wurde.
Es fällt hiermit das letzte Insofern hinweg, welches das Fürsichsein und das Sein-für-Anderes trennte; der Gegenstand ist vielmehr in einer und derselben Rücksicht das Gegenteil seiner selbst: für sich, insofern er für Anderes, und für Anderes, insofern er für sich ist. Er ist für sich, in sich reflektiert, Eins; aber dies für sich, in sich reflektiert, Eins-Sein ist mit seinem Gegenteile, dem Sein für ein Anderes, in einer Einheit und darum nur als Aufgehobenes gesetzt; oder dies Fürsichsein ist ebenso unwesentlich als dasjenige, was allein das Unwesentliche sein sollte, nämlich das Verhältnis zu Anderem." PdG S. 103f
Also noch mal kurz erläutert. Wir meinen eben nur dass das Wesen isoliert in einer Sache besteht. Wir meinen das Wesen der Freiheit nicht zu fassen zu bekommen da wir äußere "unwesentliche" Bestimmungen dafür brauchen. Die äußere Bestimmung, die Differenzierung, soll eben notwendig sein. Aber das notwendige ist eben das wesentliche. Das Problem ist nach Hegel also nicht, dass wir das Wesen nicht zu fassen bekommen, sondern dass wir eine falsche Vorstellung von dem haben, was das Wesen ist.
Im ersten Moment wirkt ein solcher Gedanke befremdlich, da wir eben gedankliche Gegenstände als Ding für sich , als isoliert betrachten. Das Wesen offenbart sich aber erst in der Differenz. Das Ding an sich ist notwendigerweise nur in der Unterscheidung bestimmbar. Dadurch würde aber sein wesen "außerhalb" seiner selbst liegen. Somit fallen dann an sich und für sich auseinander. Aus diesem Grund müssen wir die Vorstellung [sic!], dass die Unterscheidung außerhalb liegt aufgeben. Und die Sache wird somit genommen wie sie an und für sich ist.
Damit einem dass nicht aufstößt muss man sich aber erstmal fragen woher eigentlich die Vorstellungen von Wesen und Erscheinung kommen. Man muss sich dazu bewusst sein, dass wir beim Denken über diese Begriffe eben Denken. In unserem Bewusstsein fallen diese Bestimmungen zusammen in eins. Möchten wir also über solche Bestimmungen denken bleibt uns nichts anderes übrig als über das Denken über einen Sache zu denken. Wir dürfen nicht in Subjekt-Objekt relationen denken sondern müssen in Subjekt-(Subjekt-Objekt) Relationen denken.
Überhaupt schon die Vorstellung es gebe ein Wesen, es gäbe ein Ding an sich ist eben schon Gedanke. Generell herrscht eben die Meinung, dass wir die Dinge als isoliert von uns verstehen könnten. Kant hat dem ein Ende bereitet indem er zeigte dass das Ding an sich eben unerkennbar sei. Nun hat Hegel wiederum Kant verabschidet, indem er zeigt, dass dies wiederum auch nur einer Vorstellung des Wesens ist. Was ist denn nun wenn Kant nämlich Recht hat und die Wirklichkeit nicht an sich erkennbar ist. Dann hat er eben durch denken einen Teil der Wirklichkeit an sich erkannt.
Auch wenn das ganze sich erstmal absurd anhört, so liegt dass eben daran das wir immer schon vorstellungen von der Wirklichkeit haben. Diese Vorstellungen an ihren eigenen Maßstäben zu prüfen ist Hegels Methode. Und durch das erkennen der Widersprüche darin ändert sich eben auch die Vorstellung selbst.
Ich geb dir also insofern recht dass mit dem Alltagsverstand, mit dem "vorstellenden Bewusstsein" das an sich der Dinge nicht erkannt werden kann. Das Problem ist aber nicht das an sich selbst, sondern eben die Vorstellung was das an sich sei.
Bei Deinen mathematischen Formulierungen rollen sich mir allerdings die
Fußnägel ein.
Mir auch, mir fiel da nur nichts besseres ein. Als Philosoph fühlt man sich manchmal wie einer der in einem Land ist und die Sprache dort nicht spricht und komplizierte Sachverhalte mit Handzeichen beschreiben soll.
Grüße
melethron
Uff
moneymind , Freitag, 02.07.2010, 17:01 (vor 5259 Tagen) @ Melethron
Hi!
jetzt kommt vermutlich gleich melethron mit Hegelzitaten an,
die außer ihm keiner versteht " />
In der Tat :
Ach du ... , ich hab's geahnt! " />
"Die Vernünftigkeit besteht, abstrakt betrachtet, überhaupt in der
sich durchdringenden Einheit der Allgemeinheit und der Einzelheit und hier
konkret dem Inhalte nach in der Einheit der objektiven Freiheit, d. i. des
allgemeinen substantiellen Willens und der subjektiven Freiheit als des
individuellen Wissens und seines besondere Zwecke suchenden Willens – und
deswegen der Form nach in einem nach gedachten, d.h. allgemeinen Gesetzen
und Grundsätzen sich bestimmenden Handeln. – Diese Idee ist das an und
für sich ewige und notwendige Sein des Geistes."
Uff. Ich lese da in etwa sowas wie ... "BAHNHOF" " />
Sorry, im Ernst - außer der Formulierung "Einheit der Allgemeinheit und Einzelheit" kann ich davon nichts wirklich nachvollziehen, und hab leider nicht die Zeit, mir das, was er vielleicht meint, aus dem Kontext zu rekonstruieren (komplette Phänomenologie + Rechtsphilosophie lesen ... uf).
Bin also auf Übersetzungen in mir verständliche Sprachformen angewiesen ... wanna try? " />
Marx Problem liegt bereits in der Forderung der Freiheit des Einzelnen als
Einzelnem.
? Fordert er doch gar nicht, oder? Er macht sich lustig über die Robinsonaden der bürgerlichen Ökonomie.
Mal kurz und knapp zusammengefasst: Freiheit hat in ihrer Verwicklichung
die Unfreiheit mit dabei. Ebenso die Ungleichheit.
Yo, denke ich auch. Wie ich schon sagte: Freiheit produziert Unfreiheit, und Gleichheit Ungleichheit. Naja, ist auch wieder so verquast "philosophisch" ausgedrückt, scheisse.
Also ... wer "frei" ist, Verträge mit jedem zu schließen, muß es sich gefallen lassen, zur Erfüllung eines einmal "frei" geschlossenen Vertrags zwingen zu lassen (Vollstreckung).
Wenn ich ungleiches gleich behandle, kriege ich unterschiedliche Ergebnisse.
Damit ich nicht so viel schreiben muß, dazu mal Marx:
"Trotz dieses Fortschritts ist dieses gleiche Recht stets noch mit einer bürgerlichen Schranke behaftet. Das Recht der Produzenten ist ihren Arbeitslieferungen proportionell; die Gleichheit besteht darin, daß an gleichem Maßstab, der Arbeit, gemessen wird. Der eine ist aber physisch oder geistig dem andern überlegen, liefert also in derselben Zeit mehr Arbeit oder kann während mehr Zeit arbeiten; und die Arbeit, um als Maß zu dienen, muß der Ausdehnung oder der Intensität nach bestimmt werden, sonst hörte sie auf, Maßstab zu sein. Dies gleiche Recht ist ungleiches Recht für ungleiche Arbeit. Es erkennt keine Klassenunterschiede an, weil jeder nur Arbeiter ist wie der andre; aber es erkennt stillschweigend die ungleiche individuelle Begabung und daher Leistungsfähigkeit der Arbeiter [8] als natürliche Privilegien an. Es ist daher ein Recht der Ungleichheit, seinem Inhalt nach, wie alles Recht. Das Recht kann seiner Natur nach nur in Anwendung von gleichem Maßstab bestehn; aber die ungleichen Individuen (und sie wären nicht verschiedne Individuen, wenn sie nicht ungleiche wären) sind nur an gleichem Maßstab meßbar, soweit man sie unter einen gleichen Gesichtspunkt bringt, sie nur von einer bestimmten Seite faßt, z.B. im gegebnen Fall sie nur als Arbeiter betrachtet und weiter nichts in ihnen sieht, von allem andern absieht. Ferner: Ein Arbeiter ist verheiratet, der andre nicht; einer hat mehr Kinder als der andre etc. etc. Bei gleicher Arbeitsleistung und daher gleichem Anteil an dem gesellschaftlichen Konsumtionsfonds erhält also der eine faktisch mehr als der andre, ist der eine reicher als der andre etc. Um alle diese Mißstände zu vermeiden, müßte das Recht, statt gleich, vielmehr [9] ungleich sein." (Marx, "Randglossen zum Programm der dt. Arbeiterpartei")
Du wirst's kaum glauben, aber gefunden hab ich die Stelle in einer Einführung in die Rechtswissenschaft, im Kapitel "Dialektik der Gleichheit" (ab S. 75): Johann Braun: Einführung in die Rechtswissenschaft.
"Brauns besonderes Interesse gilt der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung, namentlich in dem Grenzgebiet zwischen Bürgerlichem Recht und Prozessrecht. Ein weiterer Schwerpunkt ist die rechtswissenschaftliche Aufarbeitung des deutschen Idealismus. In diesem Zusammenhang beschäftigt er sich u.a. intensiv mit Leben und Werk des 1839 verstorbenen Rechtsphilosophen und Universalrechtshistorikers Eduard Gans." (wiki)
Und dieser Gans war, na was wohl? Hegelianer natürlich, aber ein "orthodoxer".
Das die Marxschen Ideen zwangsläufig die Freiheit mehr untermenieren
musste, entspringt dem unverständniss dass Materialismus nicht Dialektisch
sein kann. Stoffliches kann nicht Zugleich Stoffliches und Nichtstoffliches
sein.
Sorry, das kapiere ich nicht (und wie gesagt, aus dem Hegelschen Kontext zu rekonstruieren, was Du ggf. damit meinen könntest, schaffe ich nicht).
"Materialismus" ist für mich eh ein bloßes Wort, eine Erfindung.
Ganz einfach formuliert: Freiheit schafft sich selber und wird nicht
geschaffen.
Das kapiere ich schon mal gleich gar nicht. Welche Freiheit? Freiheit für wen, Freiheit wovon, Freiheit wozu?
Seit wann kann "Freiheit" handeln?
Meiner Meinung nach sind solche Sätze, in denen man die praktische Erfahrung, selber etwas herstellen zu können, auf (noch dazu inhaltlich völlig unterbestimmte) gedankliche Konstrukte wie "Freiheit" projiziert und diese sich dann als "Produzenten" vorstellt, in erster Linie dazu geeignet, mit ihnen systematisch Dunkelheit und Unverständnis zu produzieren.
Ist für mich "philosophischer Animismus", sorry. Kann man machen, wenn man will, und einen jemand dafür bezahlt.
Ich kann damit einfach nix anfangen, und halte mich bei so einem Begriff wie "Freiheit", wenn ich seine gesellschaftliche (rechtliche, ökonomische, etc.) Bedeutung verstehen will, einfach an das, was davon a) empirisch und b) juristisch faßbar wird.
Das wäre für mich in erster Linie Freiheit VON Solidar- und Herrschaftsbeziehungen (und den dazugehörigen Rechten und Pflichten) zugunsten von Freiheit ZUM Schließen von Verträgen mit beliebigen anderen Rechtspersonen.
Wird versucht die Freiheit zu erzwingen wird das Gegenteil
erreicht.
Satz wird für mich erst verständlich, wenn Du "Freiheit" inhaltlich näher bestimmst (F. für wen, wozu, wovon?).
Freiheit als "handelndes Subjekt" ist für mich Vodoo, sorry. Etwas, das sich Philosophen halt ausgedacht haben, um die Ordnung der Freiheit eben irgenwie apriorisch legitimieren zu können und um die Betrachtung ihrer historischen Herkunft herumkommen zu können. Jede Gesellschaft braucht letztlich so eine Ideologie als Basis, damit nicht jeder ständig die Fundamente in Frage stellt und daran herumsägt, während andere obendrauf schon das Haus bauen.
Da jede Form der verwirklichten Freiheit nicht ihrer Idee
entspricht geht diese zugrunde.
Da Freiheit nur im Zusammenhang mit Unfreiheit definierbar ist (Freiheit wovon?), so wie es ohne Tag keine Nacht gibt, bleibt das halt ein ewiger Widerspruch, halt in unterschiedlichen Formen.
Und was hat das jetzt mit der konkreten Freiheit zu tun, die wir hier meinen?
Noch einfacher: Freiheit ist ein Grenzwert. Eine unendliche Bestimmung.
Die Funktion f(x)=x geht gegen unendlich wird aber nie unendlich. Selbst
mit jedem Schritt kommt man unendlich nicht näher. Obwohl man doch weiter
kommt. Meine ich jetzt hinschreiben zu können, dass die Funktion unendlich
ist, so wird sie es deswegen trotzdem nicht.
Ah, der Mathematiker bringt ne mathematische Metapher. Hättest wenigstens ne Analogie draus machen können - das Bild ist ja auch keine Pfeife " />
Unendlichkeit ist eben auch
nur idee und nichts stoffliches.
Yo.
Ungefähr klar`?!
Nö.
Ich bewege mich anscheinend irgendwie in anderen Metaphernwelten als der olle G.W.F. (my own Vodoo sozusagen).
Und wieder gilt:
Tja sorry Karl: "Ceci n'est pas une pipe"
Wie wär's mit "Freiheit ist kein handelndes Subjekt"? Oder, "Freiheit als handelndes Subjekt ist bürgerliche Ideologie"? " />
Ok ok ok, aber ich blicke auch nicht, was DU meinst " />
Ciao!
--
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danke, genialer Beitrag (oT)
Onkel Otto, Donnerstag, 01.07.2010, 16:45 (vor 5260 Tagen) @ moneymind
- kein Text -
Schöner Beitrag, geht aber leider am Thema vorbei
Mieses von Ludwig , Freitag, 02.07.2010, 14:45 (vor 5259 Tagen) @ moneymind
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 02.07.2010, 14:53
Bei allem, was Du schreibst, stimme ich voll und ganz zu (und Tassie vermutlich auch), wenn man es auf den Vorgang beschränkt sieht, bei dem im Rahmen des WPPG ein Zentralbankguthaben geschaffen wird.
Die Frage, um die es Tassie und mir geht, ist aber eine andere: Was passiert, wenn sich jemand Zentralbankguthaben in bar auszahlen lässt? Wer der Auffassung ist, dass die Geldscheine Forderungen gegen die ZB sind, wird hier natürlich antworten: Substantiell passiert überhaupt nichts, nur die Form ändert sich.
Dass es aber einen Unterschied gibt, sieht man am besten bei dem Gedankenexperiment "Insolvenz der ZB". Alle ZB-Guthaben fallen dann in die Insolvenzmasse, die ausgegebenen Geldscheine aber natürlich nicht. Wenn dann trotz Schröpfung der Gläubiger noch ein Minus übrig bleibt, zu wessen Lasten geht das dann? Meine Antwort: Zu Lasten des Nichts, das bekommt seine Geldscheine nämlich nicht mehr zurück.
Gruß
Ludwig
Und was bleibt?
Fabio , München, Freitag, 02.07.2010, 14:55 (vor 5259 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Dass es aber einen Unterschied gibt, sieht man am besten bei dem
Gedankenexperiment "Insolvenz der ZB". Alle ZB-Guthaben fallen dann in die
Insolvenzmasse, die ausgegebenen Geldscheine aber natürlich nicht. Wenn
dann trotz Schröpfung der Gläubiger noch ein Minus übrig bleibt, zu
wessen Lasten geht das dann? Meine Antwort: Zu Lasten des Nichts, das
bekommt seine Geldscheine nämlich nicht mehr zurück.
Was sind dann die ausgegebene Geldscheine? Nettogeld oder Sammlerstücke?
Gruß
Fabio
--
“We are on strike against the dogma that the pursuit of one’s happiness is evil. We are on strike against the doctrine that life is guilt." John Galt
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DASH - Digital CASH
Das ist der springende Punkt
Sokrates , Freitag, 02.07.2010, 15:29 (vor 5259 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Dass es aber einen Unterschied gibt, sieht man am besten bei dem
Gedankenexperiment "Insolvenz der ZB". Alle ZB-Guthaben fallen dann in die
Insolvenzmasse, die ausgegebenen Geldscheine aber natürlich nicht.
Das ist genau die Frage, die mir außer Liated noch niemand hier so beantwortet hat, dass ich sagen könnte: "Aha, so ist das".
Bis jetzt kann ich bis auf die eine Ausnahme immer nur sagen: "Aha, das ist also deine Meinung".
Nocheinmal: Wo steht geschrieben (und zwar mit rechtlicher Relevanz), dass ein Euro-Schein keine Forderung an die ZB darstellt?
--
Grüße von
Sokrates
Andersrum ist es doch viel einfacher
Mieses von Ludwig , Freitag, 02.07.2010, 15:34 (vor 5259 Tagen) @ Sokrates
Nocheinmal: Wo steht geschrieben (und zwar mit rechtlicher Relevanz), dass
ein Euro-Schein keine Forderung an die ZB darstellt?
Wo steht geschrieben, was ich mit den Geldscheinen in meinem Portemonnaie bei der Zentralbank einfordern kann? (Und dass jetzt nicht wieder jemand kommt mit: ein Guthaben...)
Auch bitte kein Hinweis auf WPPG. Es ist dem Geldschein nicht anzusehen, welches WPPG für seine Emission getätigt werden musste, zumal der Vorgang der Emission und das WPPG über die Gutschrift von ZB-Guthaben sowieso voneinander entkoppelt sind.
Gruß
Ludwig
Antwort
moneymind , Freitag, 02.07.2010, 17:50 (vor 5259 Tagen) @ Sokrates
Nocheinmal: Wo steht geschrieben (und zwar mit rechtlicher Relevanz), dass
ein Euro-Schein keine Forderung an die ZB darstellt?
Wieso rufst Du nicht direkt bei der EZB an oder schickst denen eine mail mit Deiner Frage?
Hier nachzufragen ist doch ungefähr so, als ob Du versuchen würdest, beim Friseur Brötchen zu kaufen " />
--
BLOGGING: Never before have so many people with so little to say said so much to so few.
Quark
moneymind , Freitag, 02.07.2010, 16:16 (vor 5259 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Hi,
Bei allem, was Du schreibst, stimme ich voll und ganz zu (und Tassie
vermutlich auch), wenn man es auf den Vorgang beschränkt sieht, bei dem im
Rahmen des WPPG ein Zentralbankguthaben geschaffen wird.Die Frage, um die es Tassie und mir geht, ist aber eine andere: Was
passiert, wenn sich jemand Zentralbankguthaben in bar auszahlen lässt? Wer
der Auffassung ist, dass die Geldscheine Forderungen gegen die ZB sind,
wird hier natürlich antworten: Substantiell passiert überhaupt nichts,
nur die Form ändert sich.
Wenn sich eine GB ihr Guthaben auf einem Konto der ZBG in ZB-Noten auszahlen läßt, Passivtausch bei der ZB, Aktivtausch bei der GB (abgesehen vom Zins), siehe meine anderen Beiträge in diesem Thread.
Wenn sich eine Nichtbank ihr Guthaben bei einer Geschäftsbank in ZB-Noten auszahlen läßt, muß sich die GB erstmal bei der ZB refinanzieren (Aktivtausch für die GB, Bilanzverlängerung für die ZB). Dann zahlt die GB an die Nichtbank aus, was für die Nichtbank ein Aktivtausch und für die GB eine Bilanzverkürzung darstellt.
Dass es aber einen Unterschied gibt, sieht man am besten bei dem
Gedankenexperiment "Insolvenz der ZB". Alle ZB-Guthaben fallen dann in die
Insolvenzmasse, die ausgegebenen Geldscheine aber natürlich nicht. Wenn
dann trotz Schröpfung der Gläubiger noch ein Minus übrig bleibt, zu
wessen Lasten geht das dann? Meine Antwort: Zu Lasten des Nichts, das
bekommt seine Geldscheine nämlich nicht mehr zurück.
Quark. Geht natürlich zu Lasten der Gläubiger der ZB.
Ist es eine GB, kriegt sie für die Einlieferung der Noten nicht wie vereinbart in Pension gegebene Wertpapiere in Höhe des Nominalwerts der Noten zurück, sondern eben Wertpapiere, die in der Summe unter dem Nominalwert der zurückgereichten Noten liegen.
Das ist logischerweise für die GB ein EK-mindernder Verlust.
Hält eine Nichtbank die Note, schreibt ihr die GB für die Einlieferung der Note noch Sichtguthaben gut, macht dann aber beim Zurückreichen an die ZB selber einen Bilanzverlust, der - sofern er zu ihrer Insolvenz führt - natürlich auch das Guthaben der Nichtbank betrifft. Die GB kann dann ihre Verpflichtung ggü. der Nichtbank nicht mehr einhalten.
Sie könnte der Nichtbank zwar ZB-Noten anbieten, für die sie selber von der ZB keine Wertpapiere mehr bekommt. Diese Note wäre aber kein Geld mehr, weil sie eben keine Forderung gegen die ZB mehr repräsentiert (die eben nicht leisten kann).
Gruß
moneymind
--
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Letzter Versuch: Wir reden anscheinend immer noch aneinander vorbei.
Mieses von Ludwig , Freitag, 02.07.2010, 19:36 (vor 5259 Tagen) @ moneymind
Wenn sich eine GB ihr Guthaben auf einem Konto der ZBG in ZB-Noten
auszahlen läßt, Passivtausch bei der ZB, Aktivtausch bei der GB
(abgesehen vom Zins), siehe meine anderen Beiträge in diesem Thread.
Selbstverständlich.
Wenn sich eine Nichtbank ihr Guthaben bei einer Geschäftsbank in ZB-Noten
auszahlen läßt, muß sich die GB erstmal bei der ZB refinanzieren
(Aktivtausch für die GB, Bilanzverlängerung für die ZB). Dann zahlt die
GB an die Nichtbank aus, was für die Nichtbank ein Aktivtausch und für
die GB eine Bilanzverkürzung darstellt.
Selbstverständlich.
Dass es aber einen Unterschied gibt, sieht man am besten bei dem
Gedankenexperiment "Insolvenz der ZB". Alle ZB-Guthaben fallen dann in
die
Insolvenzmasse, die ausgegebenen Geldscheine aber natürlich nicht.
Wenn
dann trotz Schröpfung der Gläubiger noch ein Minus übrig bleibt, zu
wessen Lasten geht das dann? Meine Antwort: Zu Lasten des Nichts, das
bekommt seine Geldscheine nämlich nicht mehr zurück.
Quark. Geht natürlich zu Lasten der Gläubiger der ZB.Ist es eine GB, kriegt sie für die Einlieferung der Noten nicht wie
vereinbart in Pension gegebene Wertpapiere in Höhe des Nominalwerts der
Noten zurück, sondern eben Wertpapiere, die in der Summe unter dem
Nominalwert der zurückgereichten Noten liegen.Das ist logischerweise für die GB ein EK-mindernder Verlust.
Selbstverständlich.
Allerdings: Fallen die in Pension gegebenen Wertpapiere überhaupt in die Insolvenzmasse?
Hält eine Nichtbank die Note, schreibt ihr die GB für die Einlieferung
der Note noch Sichtguthaben gut, macht dann aber beim Zurückreichen an die
ZB selber einen Bilanzverlust, der - sofern er zu ihrer Insolvenz führt -
natürlich auch das Guthaben der Nichtbank betrifft. Die GB kann dann ihre
Verpflichtung ggü. der Nichtbank nicht mehr einhalten.Sie könnte der Nichtbank zwar ZB-Noten anbieten, für die sie selber von
der ZB keine Wertpapiere mehr bekommt. Diese Note wäre aber kein Geld
mehr, weil sie eben keine Forderung gegen die ZB mehr repräsentiert (die
eben nicht leisten kann).
Selbstverständlich.
Bleibt die Frage, ob es vorher eine Forderung gegen die ZB war. Womit wir wieder auf der Badstraße wären.
Gruß
Ludwig
Edit Wertpapiere aus Pension fallen in die Insolvenzmasse
BerlinerStudent, Freitag, 02.07.2010, 20:22 (vor 5259 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Dass es aber einen Unterschied gibt, sieht man am besten bei dem
Gedankenexperiment "Insolvenz der ZB". Alle ZB-Guthaben fallen dann
in
die
Insolvenzmasse, die ausgegebenen Geldscheine aber natürlich nicht.
Wenn
dann trotz Schröpfung der Gläubiger noch ein Minus übrig bleibt,
zu
wessen Lasten geht das dann? Meine Antwort: Zu Lasten des Nichts, das
bekommt seine Geldscheine nämlich nicht mehr zurück.
Quark. Geht natürlich zu Lasten der Gläubiger der ZB.
Also sind die Geldscheine nicht zurück bei Insovenz der ZB , haftet die Geschäftsbank und verliert ihre Wertpapiere.
§ 166 Verwertung beweglicher Gegenstände
BerlinerStudent, Freitag, 02.07.2010, 20:35 (vor 5259 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Wenn sich eine GB ihr Guthaben auf einem Konto der ZBG in ZB-Noten
auszahlen läßt, Passivtausch bei der ZB, Aktivtausch bei der GB
(abgesehen vom Zins), siehe meine anderen Beiträge in diesem Thread.
Selbstverständlich.
Wenn sich eine Nichtbank ihr Guthaben bei einer Geschäftsbank in
ZB-Noten
auszahlen läßt, muß sich die GB erstmal bei der ZB refinanzieren
(Aktivtausch für die GB, Bilanzverlängerung für die ZB). Dann zahlt
die
GB an die Nichtbank aus, was für die Nichtbank ein Aktivtausch und
für
die GB eine Bilanzverkürzung darstellt.
Selbstverständlich.
Dass es aber einen Unterschied gibt, sieht man am besten bei dem
Gedankenexperiment "Insolvenz der ZB". Alle ZB-Guthaben fallen dann
in
die
Insolvenzmasse, die ausgegebenen Geldscheine aber natürlich nicht.
Wenn
dann trotz Schröpfung der Gläubiger noch ein Minus übrig bleibt,
zu
wessen Lasten geht das dann? Meine Antwort: Zu Lasten des Nichts, das
bekommt seine Geldscheine nämlich nicht mehr zurück.
Quark. Geht natürlich zu Lasten der Gläubiger der ZB.Ist es eine GB, kriegt sie für die Einlieferung der Noten nicht wie
vereinbart in Pension gegebene Wertpapiere in Höhe des Nominalwerts
der
Noten zurück, sondern eben Wertpapiere, die in der Summe unter dem
Nominalwert der zurückgereichten Noten liegen.Das ist logischerweise für die GB ein EK-mindernder Verlust.
Selbstverständlich.Allerdings: Fallen die in Pension gegebenen Wertpapiere überhaupt in die
Insolvenzmasse?
Hallo
Vlt hilft das weiter
§ 166 Verwertung beweglicher Gegenstände
2 Gesetze verweisen aus 7 Artikeln auf § 166
(1) Der Insolvenzverwalter darf eine bewegliche Sache, an der ein Absonderungsrecht besteht, freihändig verwerten, wenn er die Sache in seinem Besitz hat.
(2) Der Verwalter darf eine Forderung, die der Schuldner zur Sicherung eines Anspruchs abgetreten hat, einziehen oder in anderer Weise verwerten.
(3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung
1. auf Gegenstände, an denen eine Sicherheit zu Gunsten des Teilnehmers eines Systems nach § 1 Abs. 16 des Kreditwesengesetzes zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem System besteht,
2. auf Gegenstände, an denen eine Sicherheit zu Gunsten der Zentralbank eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder zu Gunsten der Europäischen Zentralbank besteht, und
Gruß
Antwort
moneymind , Freitag, 02.07.2010, 22:25 (vor 5259 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Hi Ludwig,
Allerdings: Fallen die in Pension gegebenen Wertpapiere überhaupt in die
Insolvenzmasse?
Ich wüßte nicht, wieso nicht. Die ZB schuldet sie den GBen zum Termin, gegen ZB-Noten (Verpflichtung aus Pensionsvertrag). Oder gilt zwischen ZB und GBen nicht, "pacta sunt servanda"?
Falls nicht, beweise mir bitte das Gegenteil (Hinweis auf entsprechenden Gesetzestext, wie schon von Sokrates erbeten).
Reichen wir Die Frage doch erstmal an den dottore weiter, der weitaus mehr Detailwissen in solchen konkreten Fragen hat als ich. Oder, du fragst direkt bei der EZB nach, liest nach im Zentralbankrecht oder schaust Dir die Abwicklung konkreter Staatsbankrotte aus der Vergangenheit an.
Hält eine Nichtbank die Note, schreibt ihr die GB für die
Einlieferung
der Note noch Sichtguthaben gut, macht dann aber beim Zurückreichen an
die
ZB selber einen Bilanzverlust, der - sofern er zu ihrer Insolvenz führt
-
natürlich auch das Guthaben der Nichtbank betrifft. Die GB kann dann
ihre
Verpflichtung ggü. der Nichtbank nicht mehr einhalten.
Sie könnte der Nichtbank zwar ZB-Noten anbieten, für die sie selber
von
der ZB keine Wertpapiere mehr bekommt. Diese Note wäre aber kein Geld
mehr, weil sie eben keine Forderung gegen die ZB mehr repräsentiert
(die
eben nicht leisten kann).
Selbstverständlich.Bleibt die Frage, ob es vorher eine Forderung gegen die ZB war. Womit wir
wieder auf der Badstraße wären.
Die Note war keine Forderung, wie schon gesagt. Sie ein Dokument, das die die im Pensionsvertrag von der ZB eingegangene Verpflichtung repräsentiert, gegen die Einlieferung von (beliebigen) Noten dieser ZB die in Pension genommenen Wertpapiere an die GB zurückzureichen. Diese Forderung ist mit dem Pensionsvertrag entstanden und dort auch dokumentiert.
Die Note ist notwendig, weil nur GBen ZB-Guthaben halten können (ZB ist eben "Bank der Banken"). Nichtbanken können nur Noten halten, keine ZB-Guthaben. Für Nichtbanken bedeutet die Note das Recht, von der GB, bei der sie ein Konto haben, gegen das Einreichen der Note eine Gutschrift von Sichtguthaben zu verlangen. Dieses Recht ist im Kontoführungsvertrag verbrieft.
Gruß
moneymind
--
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Was soll das?
Mieses von Ludwig , Sonntag, 04.07.2010, 16:33 (vor 5257 Tagen) @ moneymind
Ich wüßte nicht, wieso nicht. Die ZB schuldet sie den GBen zum Termin,
gegen ZB-Noten (Verpflichtung aus Pensionsvertrag). Oder gilt zwischen ZB
und GBen nicht, "pacta sunt servanda"?Falls nicht, beweise mir bitte das Gegenteil (Hinweis auf entsprechenden
Gesetzestext, wie schon von Sokrates erbeten).
Ich weiß es nicht, deswegen hatte ich die Frage ja gestellt. Die volle Verfügungsgewalt über die in Pension gegebenen Wertpapiere hat die ZB ja nicht. Also fragte ich mich, ob sie während des WPPGs weiterhin im Eigentum der GB bleiben.
Die Note war keine Forderung, wie schon gesagt.
Wenn wir uns da einig sind, worüber diskutieren wir dann hier? Sokrates' Frage war doch "Ist ein Geldschein eine Forderung an die ZB?".
Ich habe Deine Darstellung von WPPG nirgendwo als falsch bezeichnet. Auch dass Nichtbanken ZB-Geld ausschließlich in Form von Geldscheinen halten können, ist doch völlig unstrittig. Ebenso, dass Guthaben bei einer GB Forderungen auf ZB-Geld sind, und dass sich ZB-Bargeld in GB-Giralgeld umwandeln lässt und vice versa. Wozu also die ständigen Wiederholungen, wenn überhaupt keine Uneinigkeit besteht?
Gruß
Ludwig
Ok
moneymind , Sonntag, 04.07.2010, 16:37 (vor 5257 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Hi,
Wenn wir uns da einig sind, worüber diskutieren wir dann hier? Sokrates'
Frage war doch "Ist ein Geldschein eine Forderung an die ZB?".
Meine Antwort war, "formal nicht, praktisch ja" (siehe dort).
Ich habe Deine Darstellung von WPPG nirgendwo als falsch bezeichnet. Auch
dass Nichtbanken ZB-Geld ausschließlich in Form von Geldscheinen halten
können, ist doch völlig unstrittig. Ebenso, dass Guthaben bei einer GB
Forderungen auf ZB-Geld sind, und dass sich ZB-Bargeld in GB-Giralgeld
umwandeln lässt und vice versa. Wozu also die ständigen Wiederholungen,
wenn überhaupt keine Uneinigkeit besteht?
Ok sorry. Dann habe ich vielleicht Deine Frage nicht richtig verstanden, bzw. nicht richtig verstanden, worauf Du hinauswillst.
Sorry!
Gruß
--
BLOGGING: Never before have so many people with so little to say said so much to so few.
Gut, danke!
Mieses von Ludwig , Sonntag, 04.07.2010, 17:57 (vor 5257 Tagen) @ moneymind
Hi,
Wenn wir uns da einig sind, worüber diskutieren wir dann hier?
Sokrates'
Frage war doch "Ist ein Geldschein eine Forderung an die ZB?".
Meine Antwort war, "formal nicht, praktisch ja" (siehe dort).
Ich glaube, in "normalen" Zeiten gibt es mehrere Modelle, die die Gegebenheiten gut beschreiben. Zu Unterschieden kommt es wohl erst in der Nähe der Grenzen der Modelle.
Ich habe Deine Darstellung von WPPG nirgendwo als falsch bezeichnet.
Auch
dass Nichtbanken ZB-Geld ausschließlich in Form von Geldscheinen
halten
können, ist doch völlig unstrittig. Ebenso, dass Guthaben bei einer
GB
Forderungen auf ZB-Geld sind, und dass sich ZB-Bargeld in GB-Giralgeld
umwandeln lässt und vice versa. Wozu also die ständigen
Wiederholungen,
wenn überhaupt keine Uneinigkeit besteht?
Ok sorry. Dann habe ich vielleicht Deine Frage nicht richtig verstanden,
bzw. nicht richtig verstanden, worauf Du hinauswillst.
Entschuldigung gerne akzeptiert.
Meine Frage ist: Ist nicht vieles einfacher zu verstehen, wenn man die Geldscheine als Geld ansieht?
Sorry!
Sorry für's rumpoltern.
Gruß
Ludwig
"Geldscheine einfach als Geld ansehen"
moneymind , Montag, 05.07.2010, 00:03 (vor 5257 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Hi,
Ich glaube, in "normalen" Zeiten gibt es mehrere Modelle, die die
Gegebenheiten gut beschreiben. Zu Unterschieden kommt es wohl erst in der
Nähe der Grenzen der Modelle.
Die die Gegebenheiten "ungefähr" beschreiben, wobei beim näheren Hinsehen dann aber doch schnell Widersprüche auftauchen.
Für mich geht es beim "Geld" in erster Linie darum, zu beschreiben, was Nichtbanken, Geschäftsbanken, Zentralbank und Staat bei der sog. "Geldschöpfung" wirklich tun und unter welchen rechtlichen Prämissen sie das tun (wichtigster Rahmen da eben: Zivilrecht, v.a. Schuldrecht).
Und auf dieser Basis dann ein Modell zu konstruieren, das zusätzlich zu den Standpunkten der verschiedenen einzelnen Akteure eine Gesamtperspektive ermöglicht (die natürlich nur im Modell möglich ist und die Realität vereinfacht, aber (hoffentlich) die wesentlichen Aspekte der juristischen, betriebswirtschaftlichen und bankbetriebswirtschaftlichen Realität ausreichend präzise beschreibt, um daraus grobe Prognosen für die Realität gewinnen zu können.
Entschuldigung gerne akzeptiert.
Danke.
Meine Frage ist: Ist nicht vieles einfacher zu verstehen, wenn man die
Geldscheine als Geld ansieht?
Ich meine, definitiv nein.
"Geld" ist eben kein präziser Begriff, sondern nur eine vage Vorstellung, unter der unterschiedliche Theoretiker unterschiedliches verstehen.
Was genau verstehst Du unter "Geld"?
Oft schleichen sich dann irreführende Metaphern ein.
Was "Geldscheine" (Zentralbanknoten) wirklich "bedeuten", müssen wir aus dem tatsächlichen praktischen Handlungszusammenhang (Nichtbanken - GBen - ZB) und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die dafür maßgeblich gelten, möglichst präzise rekonstruieren.
Hinter einer ZB-Note steht ein ganzes Geflecht von juristischen Regelungen, Handlungen und deren Motive. Die müssen wir (in ihren typischen Momenten) möglichst präzise rekonstruieren, wenn wir einen Geldbegriff wollen, der sich mit der wirklichen Praxis deckt (und das hätte ich dann schon gern).
Um also nochmal "to practice what I preached above", in der Hoffnung, damit nicht weitere Eulen nach Athen zu tragen:
Wozu sie Geschäftsbanken berechtigen, steht eben nicht auf ihnen drauf, sondern in den Verträgen, in denen sie emittiert werden.
Wozu sie Nichtbanken berechtigen (bei Einreichung bei einer GB zu einer Gutschrift von Sichtguthaben auf einem bei dieser GB geführten Konto) steht auch nicht auf den Noten, sondern im Kontoführungsvertrag.
Das meinte ich damit, daß die ZB-Noten zwar formell keine "Forderung" darstellen, praktisch aber eine solche repräsentieren, nur keine spezifizierte (die ZB akzeptiert beim Rückkauf des in Pension genommenen Wertpapiers nicht nur die Noten, gegen die ein Wertpapier in Pension genommen wurden, sondern beliebige von ihr herausgegebene Noten; jegliche inländische Geschäftsbank wird einer Nichtbank, die ein Konto bei ihr führt, eine eingereichte Banknote sofort auf dem Konto in Form von Sichtguthaben gutschreiben (für GB = Bilanzverlängerung, für Nichtbank=Aktivtausch), weil sie Noten braucht, um fällig werdende Pensionsverträge erfüllen zu können.
Der dottore hatte das mal so formuliert:
"Der Witz: Die Sicherheiten sind im Repogeschäft klar definiert (WP-Nr. usw.), die Noten nicht (Nummer), da sie sozusagen vertretbare Sachen sind" (Quelle)
Worauf willst Du mit Deiner Frage hinaus, ob die Pfänder zur Insolvenzmasse zählen oder nicht? Die ZB schuldet diese Pfänder den GBen in jedem Fall zum Termin gegen ZB-Noten.
Gruß
moneymind
--
BLOGGING: Never before have so many people with so little to say said so much to so few.
Kann eine ZB überhaupt bankrott gehen ohne dass die GB vorher insolvent ist?
Jockel, Montag, 05.07.2010, 00:18 (vor 5257 Tagen) @ moneymind
Worauf willst Du mit Deiner Frage hinaus, ob die Pfänder zur
Insolvenzmasse zählen oder nicht? Die ZB schuldet diese Pfänder den GBen
in jedem Fall zum Termin gegen ZB-Noten.Gruß
moneymind
Hallöle
Mir ist ein solcher Fall nicht bekannt.
Die ZB funktioniert doch nur als oberste Instanz, z.B um die Geldmenge zu lenken, bzw zu intervenieren mit Devisenkäufen / -verkäufen
Vorher werden doch die Pfänder der GB am Markt monetisiert, falls die GB nicht einlösen kann, oder wie ist das juristisch geregelt ? Habe dazu nichts gefunden im Internet.
Grß
Eine Zentralbank geht natürlich nicht so leicht pleite
Mieses von Ludwig , Montag, 05.07.2010, 11:50 (vor 5256 Tagen) @ Jockel
Und es geht natürlich nur, wenn der Marktwert ihrer Aktiva unter den Buchwert fällt. Eigentlich nur bei Staatsbankrotten möglich, und genau deswegen glaube ich, dass das begonnene Quantitative Easing immer weiter getrieben werden muss.
Gruß
Ludwig
Ziele von Modellbildung und Verwendung von Begriffen
Mieses von Ludwig , Montag, 05.07.2010, 11:17 (vor 5256 Tagen) @ moneymind
Hi,
Ich glaube, in "normalen" Zeiten gibt es mehrere Modelle, die die
Gegebenheiten gut beschreiben. Zu Unterschieden kommt es wohl erst in
der
Nähe der Grenzen der Modelle.
Die die Gegebenheiten "ungefähr" beschreiben, wobei beim näheren
Hinsehen dann aber doch schnell Widersprüche auftauchen.Für mich geht es beim "Geld" in erster Linie darum, zu beschreiben, was
Nichtbanken, Geschäftsbanken, Zentralbank und Staat bei der sog.
"Geldschöpfung" wirklich tun und unter welchen rechtlichen Prämissen sie
das tun (wichtigster Rahmen da eben: Zivilrecht, v.a. Schuldrecht).Und auf dieser Basis dann ein Modell zu konstruieren, das zusätzlich zu
den Standpunkten der verschiedenen einzelnen Akteure eine Gesamtperspektive
ermöglicht (die natürlich nur im Modell möglich ist und die Realität
vereinfacht, aber (hoffentlich) die wesentlichen Aspekte der juristischen,
betriebswirtschaftlichen und bankbetriebswirtschaftlichen Realität
ausreichend präzise beschreibt, um daraus grobe Prognosen für die
Realität gewinnen zu können.
Für mich steht im Vordergrund, die Folgen von Handlungen prognostizieren zu können. Das ist natürlich ein vollkommen anderes Ziel.
Meine Frage ist: Ist nicht vieles einfacher zu verstehen, wenn man die
Geldscheine als Geld ansieht?
Ich meine, definitiv nein."Geld" ist eben kein präziser Begriff, sondern nur eine vage Vorstellung,
unter der unterschiedliche Theoretiker unterschiedliches verstehen.Was genau verstehst Du unter "Geld"?
Oft schleichen sich dann irreführende Metaphern ein.
Was "Geldscheine" (Zentralbanknoten) wirklich "bedeuten", müssen wir aus
dem tatsächlichen praktischen Handlungszusammenhang (Nichtbanken - GBen -
ZB) und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die dafür maßgeblich gelten,
möglichst präzise rekonstruieren.Hinter einer ZB-Note steht ein ganzes Geflecht von juristischen
Regelungen, Handlungen und deren Motive. Die müssen wir (in ihren
typischen Momenten) möglichst präzise rekonstruieren, wenn wir einen
Geldbegriff wollen, der sich mit der wirklichen Praxis deckt (und das
hätte ich dann schon gern).Um also nochmal "to practice what I preached above", in der Hoffnung,
damit nicht weitere Eulen nach Athen zu tragen:
Alle Eulen sind schon da.
Wozu sie Geschäftsbanken berechtigen, steht eben nicht auf ihnen drauf,
sondern in den Verträgen, in denen sie emittiert werden.Wozu sie Nichtbanken berechtigen (bei Einreichung bei einer GB zu einer
Gutschrift von Sichtguthaben auf einem bei dieser GB geführten Konto)
steht auch nicht auf den Noten, sondern im Kontoführungsvertrag.Das meinte ich damit, daß die ZB-Noten zwar formell keine "Forderung"
darstellen, praktisch aber eine solche repräsentieren, nur keine
spezifizierte (die ZB akzeptiert beim Rückkauf des in Pension genommenen
Wertpapiers nicht nur die Noten, gegen die ein Wertpapier in Pension
genommen wurden, sondern beliebige von ihr herausgegebene Noten; jegliche
inländische Geschäftsbank wird einer Nichtbank, die ein Konto bei ihr
führt, eine eingereichte Banknote sofort auf dem Konto in Form von
Sichtguthaben gutschreiben (für GB = Bilanzverlängerung, für
Nichtbank=Aktivtausch), weil sie Noten braucht, um fällig werdende
Pensionsverträge erfüllen zu können.Der dottore hatte das mal so formuliert:
"Der Witz: Die Sicherheiten sind im Repogeschäft klar definiert
(WP-Nr. usw.), die Noten nicht (Nummer), da sie sozusagen vertretbare
Sachen sind"
(Quelle)
Man kann das so sehen, wenn man bereit ist, den Begriff der "Forderung" (egal ob jetzt de jure oder de facto) derartig zu erweitern. Ich bin dazu nicht bereit. Zu dem, was ich schon geschrieben habe, kommt hinzu, dass die ZB-Noten, die die GB erhält, dann ja Forderung auf IHR Eigentum wären. Schon wieder verkehrte Welt.
Analog gedacht: Wenn Karlchen Müller sich von seiner GB einen Wertpapierkredit geben lässt, wäre dieses GB-Geld dann eine Forderung auf Karlchen Müllers Wertpapiere - insbesondere wäre es also eine Forderung gegen Karlchen Müller. Es handelt sich aber um eine auf ZB-Geld lautende Forderung gegen die GB.
Worauf willst Du mit Deiner Frage hinaus, ob die Pfänder zur
Insolvenzmasse zählen oder nicht? Die ZB schuldet diese Pfänder den GBen
in jedem Fall zum Termin gegen ZB-Noten.
Auf zwei Dinge:
1. Ursprünglich ging es mir vor allem darum, abzuschätzen, wie sehr die Gläubiger der ZB geschröpft werden können, bevor das NICHTS geschröpft wird. Wenn die Pfänder in die Insolvenzmasse fallen ist bei den Gläubigern mehr zu holen als andernfalls, denn im zweiten Fall könnten wohl ausschließlich die ZB-Guthaben verfallen.
2. Wenn die Pfänder wie von dottore bestätigt im Eigentum der GB bleiben, sind die ZB-Noten Forderungen auf Eigentum der GB (s.o.). Das ist doch - sagen wir - etwas unorthodox.
Gruß
Ludwig
Mir ist noch immer nicht klar, was genau Deine Fragen sind
moneymind , Montag, 05.07.2010, 12:04 (vor 5256 Tagen) @ Mieses von Ludwig
bearbeitet von unbekannt, Montag, 05.07.2010, 12:25
Hi MvL,
grobe Prognosen für die
Realität gewinnen zu können.
Für mich steht im Vordergrund, die Folgen von Handlungen prognostizieren
zu können. Das ist natürlich ein vollkommen anderes Ziel.
Prinzipiell dasselbe Ziel.
Die soziale Realität besteht Menschen und ihren Handlungen. Modelle brauchen wir, um Handlungen planen zu können (sowohl individuelle, z.B. Investitionsentscheidungen, als auch z.B. wirtschaftspolitische Entscheidungen, bis hin zu Entscheidungen über die Art des gewünschten sozialen Grundprinzips (Verfassung)).
Zur Planung gehört auch, die Folgen verschiedener denkbarer Handlungen zu prognostizieren, um Handlungsalternativen abwägen zu können.
Denke, beim Ziel sind wir uns einig.
Wozu sie Geschäftsbanken berechtigen, steht eben nicht auf ihnen
drauf,
sondern in den Verträgen, in denen sie emittiert werden.
Wozu sie Nichtbanken berechtigen (bei Einreichung bei einer GB zu einer
Gutschrift von Sichtguthaben auf einem bei dieser GB geführten Konto)
steht auch nicht auf den Noten, sondern im Kontoführungsvertrag.Das meinte ich damit, daß die ZB-Noten zwar formell keine "Forderung"
darstellen, praktisch aber eine solche repräsentieren, nur keine
spezifizierte (die ZB akzeptiert beim Rückkauf des in Pension
genommenen
Wertpapiers nicht nur die Noten, gegen die ein Wertpapier in Pension
genommen wurden, sondern beliebige von ihr herausgegebene Noten;
jegliche
inländische Geschäftsbank wird einer Nichtbank, die ein Konto bei ihr
führt, eine eingereichte Banknote sofort auf dem Konto in Form von
Sichtguthaben gutschreiben (für GB = Bilanzverlängerung, für
Nichtbank=Aktivtausch), weil sie Noten braucht, um fällig werdende
Pensionsverträge erfüllen zu können.Der dottore hatte das mal so formuliert:
"Der Witz: Die Sicherheiten sind im Repogeschäft klar definiert
(WP-Nr. usw.), die Noten nicht (Nummer), da sie sozusagen vertretbare
Sachen sind"
(Quelle)[/i]
Man kann das so sehen, wenn man bereit ist, den Begriff der "Forderung"
(egal ob jetzt de jure oder de facto) derartig zu erweitern. Ich bin dazu
nicht bereit.
Warum verbucht dann die ZB ihre Noten als Verbindlichkeit (passiv)?
Letztlich kommt es nicht auf das Wort an, das man benutzt, sondern auf die praktischen Handlungsmöglichkeiten (Rechte), -Pflichten etc., die die Note repräsentiert. Um die zu verstehen, müssen wir eben den Kontext ihrer Entstehung verfolgen.
Nichtbank nimmt Kredit bei Geschäftsbank - Geschäftsbank refinanziert sich bei ZB - Nichtbank läßt sich Sichtguthaben aus dem Kredit auszahlen.
Die ZB-Note repräsentiert nun das Set von Schuldverhältnissen zwischen diesen 3 Akteuren (Schuldrecht, spezifiziert in den jeweiligen Verträgen).
Zu dem, was ich schon geschrieben habe, kommt hinzu, dass die
ZB-Noten, die die GB erhält, dann ja Forderung auf IHR Eigentum wären.
Besser: repräsentieren. Für die Nichtbank, die die ZB-Note hält, ist diese auch das Recht auf Gutschrift von Sichtguthaben auf ihrem Konto bei ihrer GB.
Das ist aber nur ein Aspekt der Bedeutung der Note, der die Haftungsverhältnisse aus dem Pensionsvertrag zwischen ZB und GB außer acht läßt. Die Note repräsentiert ein Geflecht von vertraglichen Verpflichtungen zwischen Nichtbank, GB und ZB (s.o.).
Und Nicht: Forderung auf Eigentum (Nominalforderungen werden "in Geld", d.h. letztlich in anderen Nominalforderungen mit späterer Fälligkeit) erfüllt. Eigentum haftet nur für den Fall der Zahlungsunfähigkeit.
Schon wieder verkehrte Welt.
Was soll daran verkehrt sein? Verkehrt von welchem Standpunkt? Könnte der Standpunkt ein "verkehrter" sein?
Analog gedacht: Wenn Karlchen Müller sich von seiner GB einen
Wertpapierkredit geben lässt, wäre dieses GB-Geld dann eine Forderung auf
Karlchen Müllers Wertpapiere - insbesondere wäre es also eine Forderung
gegen Karlchen Müller.
Es würde eine Forderung gegen Karlchen Müller repräsentieren, allerdings mit einem Unterschied: für die tatsächliche Forderung der GB gegen Karlchen Müller aus dem Kreditvertrag haftet nur Karlchen Müller. Für das Sichtguthaben, das Karlchen Müller aus dem Kreditvertrag erhält, haftet zusätzlich die GB mit ihrem EK. Daher hat dieses Sichtguthaben einen höheren Liquiditätsgrad als die Nominalforderung der GB aus dem Kreditvertrag gegen K.M., wofür die GB bekanntlich einen Zins berechnet (Zins="Preis" für Liquidität).
Es handelt sich aber um eine auf ZB-Geld
lautende Forderung gegen die GB.
Auch richtig. Und wenn K.M. sich diese in ZB-Noten auszahlen läßt, dann repräsentieren diese Noten was? Letztlich ebenfalls die Forderung gegen K.M., allerdings mit dem Zusatz, daß nun GB und ZB ebenfalls in die Haftungsverhältnisse einbezogen sind, die Liquidität (Sicherheit) der Forderung erhöht haben und dafür K.M. einen Zins berechnet haben.
Worauf willst Du mit Deiner Frage hinaus, ob die Pfänder zur
Insolvenzmasse zählen oder nicht? Die ZB schuldet diese Pfänder den
GBen
in jedem Fall zum Termin gegen ZB-Noten.
Auf zwei Dinge:1. Ursprünglich ging es mir vor allem darum, abzuschätzen, wie sehr die
Gläubiger der ZB geschröpft werden können, bevor das NICHTS geschröpft
wird. Wenn die Pfänder in die Insolvenzmasse fallen ist bei den
Gläubigern mehr zu holen als andernfalls, denn im zweiten Fall könnten
wohl ausschließlich die ZB-Guthaben verfallen.
Was für ein NICHTS soll geschröpft werden? Verstehe ich nicht, ich bitte um konkretes Beispiel zur Verdeutlichung (ZB-Bankrott, mit Bilanz). Danke.
2. Wenn die Pfänder wie von dottore bestätigt im Eigentum der GB
bleiben, sind die ZB-Noten Forderungen auf Eigentum der GB (s.o.). Das ist
doch - sagen wir - etwas unorthodox.
Verpfändung halt. Wüßte nicht, was daran unorthodox sein soll.
Gruß!
--
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Welche Fragen?
Mieses von Ludwig , Montag, 05.07.2010, 13:15 (vor 5256 Tagen) @ moneymind
Ich hatte doch gar keine gestellt... Ich glaube, wir sollten es dabei bewenden lassen. Wir drehen uns nur im Kreis.
Gruß
Ludwig
Im Kreis, um ein "Nichts" herum? ;-)
moneymind , Montag, 05.07.2010, 13:43 (vor 5256 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Hi,
Ich hatte doch gar keine gestellt...
Ich meinte die hier:
wie sehr die
Gläubiger der ZB geschröpft werden können, bevor das NICHTS geschröpft
wird.
Meine Gegenfrage war, was für ein "Nichts", und wieso soll man ein "Nichts" schröpfen können?
Ich glaube, wir sollten es dabei
bewenden lassen. Wir drehen uns nur im Kreis.
Falls Du mit "Wir" Dich meinst, schon möglich " /> Ich bewege mich in kleinen Schritten vorwärts. Also danke für die Anregungen.
Falls Du auch ne Richtung einschlagen willst - vielleicht mal ein Ziel bestimmen (konkrete/sinvolle Fragen stellen)? " />
Gruß + ciao erstmal (muß weg)
moneymind
--
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Antwort@ Mises
Jockel, Montag, 05.07.2010, 12:26 (vor 5256 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Man kann das so sehen, wenn man bereit ist, den Begriff der "Forderung"
(egal ob jetzt de jure oder de facto) derartig zu erweitern. Ich bin dazu
nicht bereit. Zu dem, was ich schon geschrieben habe, kommt hinzu, dass die
ZB-Noten, die die GB erhält, dann ja Forderung auf IHR Eigentum wären.
Schon wieder verkehrte Welt.Analog gedacht: Wenn Karlchen Müller sich von seiner GB einen
Wertpapierkredit geben lässt, wäre dieses GB-Geld dann eine Forderung auf
Karlchen Müllers Wertpapiere - insbesondere wäre es also eine Forderung
gegen Karlchen Müller. Es handelt sich aber um eine auf ZB-Geld
lautende Forderung gegen die GB.
Hallöle Mises
Man darf im Zusammenhang nicht übersehen, dass an erster Stelle alle Forderungen gegen die Nichtbanken primär sind.Die Nichtbanken schöpfen nämlich das Geld, nicht die Bank.
Die Bank haftet nur zusätzlich als Zwischeninstanz, falls die Nichtbank insolvent wird, und der Pfand an Marktwert verliert.Und die Bank haftet für ihre Liquidität
Gibt sie mehr Giralkedit heraus, als sie liquide ist ( Fristentransformation), ist das ihr Problem
Denn es soll ja verhindert werden, dass die Banken unbegrenzt Giralgeld emitieren
Daher die oberste Instanz, die ZB
Vergibt die GB einen Kredit, und der Kreditnehmer tätigt Überweisungen, fliesst ja ZBG ab vom Clearing Konto der ZB zur anderen Bank. Hat die Bank Überschüsse ( über der Mindestreserve) kostet es sie keinen Pfennig
Muss sie sich das Geld aber leihen von der ZB ( Tender), kostet es Zinsen.
( Ansonsten könnten die Banken ja,wie geagt unbegrenzt schöpfen)
Mit dem Bargeld ist es dasselbe. Es ist nur eine andere Form des ZB Geldes.
Genauso , wie die Bank haften muss, dass auch ihr ZB Konto im Monatsdurchschnitt ausgeglichen ist, muss sie auch dafür haften, dass die Noten wieder rechtzeitig zurück sind,und sie ihren Mindestreservesoll erfüllt.
Also Liiquidität ist letztlich immer eine Forderung der ZB an die GB,.egal ob es ZB-Buchgeld oder Noten sind.
Gibt sie die Liquidität als Vermittler weiter an die Nichtbanken, haftet sie allein im Rahmen ihrer Insolvenzmasse.Die Idee geht daraus, dass die Bürger unter sich haften sollen mit ihrem eigenen Eigenkapital. Denn die Bürger schöpfen das Geld.
Die ZB ist von jeglicher Pflicht befreit.Sie ist nur noch Lenker und Aufsicht.
Wer sollte auch von ihr was verlangen können? Sie hat nur das monetisiert, was die Bürger geschaffen haben ( also Werte )
Gruß
Nachtrag zu Antwort @Mises
Jockel, Montag, 05.07.2010, 12:46 (vor 5256 Tagen) @ Jockel
Hallöle Mises
Man darf im Zusammenhang nicht übersehen, dass an erster Stelle alle
Forderungen gegen die Nichtbanken primär sind.Die Nichtbanken schöpfen
nämlich das Geld, nicht die Bank.
Die Bank haftet nur zusätzlich als Zwischeninstanz, falls die Nichtbank
insolvent wird, und der Pfand an Marktwert verliert.Und die Bank haftet
für ihre LiquiditätGibt sie mehr Giralkedit heraus, als sie liquide ist (
Fristentransformation), ist das ihr Problem
Denn es soll ja verhindert werden, dass die Banken unbegrenzt Giralgeld
emitierenDaher die oberste Instanz, die ZB
Vergibt die GB einen Kredit, und der Kreditnehmer tätigt Überweisungen,
fliesst ja ZBG ab vom Clearing Konto der ZB zur anderen Bank. Hat die Bank
Überschüsse ( über der Mindestreserve) kostet es sie keinen Pfennig
Muss sie sich das Geld aber leihen von der ZB ( Tender), kostet es
Zinsen.
( Ansonsten könnten die Banken ja,wie geagt unbegrenzt schöpfen)Mit dem Bargeld ist es dasselbe. Es ist nur eine andere Form des ZB
Geldes.
Genauso , wie die Bank haften muss, dass auch ihr ZB Konto im
Monatsdurchschnitt ausgeglichen ist, muss sie auch dafür haften, dass die
Noten wieder rechtzeitig zurück sind,und sie ihren Mindestreservesoll
erfüllt.
Also Liiquidität ist letztlich immer eine Forderung der ZB an die
GB,.egal ob es ZB-Buchgeld oder Noten sind.Gibt sie die Liquidität als Vermittler weiter an die Nichtbanken, haftet
sie allein im Rahmen ihrer Insolvenzmasse.Die Idee geht daraus, dass die
Bürger unter sich haften sollen mit ihrem eigenen Eigenkapital. Denn die
Bürger schöpfen das Geld.Die ZB ist von jeglicher Pflicht befreit.Sie ist nur noch Lenker und
Aufsicht.
Wer sollte auch von ihr was verlangen können? Sie hat nur das
monetisiert, was die Bürger geschaffen haben ( also Werte )Gruß
Also sagt die ZB: Hört mal zu KInder, ich gebe euch hier einen begrenzte Geldmenge in die Hand, und damit dürft ihr spielen (.Untereinander austauschen, saldieren etc.)
Ihr habt euch reale Wert geschaffen, oder Papiere, die euch sagen, dass in Zukunft Werte geschaffen werden.
Also seid vorsichtig , und schöpft nicht ZU viele Ansprüche auf gesetzliche Zahlungsmittel, denn ich borge euch das Geld nur, und auch nur eine gewisse Menge.
Gebt ihr mir das Geld nicht zurück,sanktioniere ich euch oder verkaufe eure Pfänder
Also praktisch gehen erst die Nichtbanken pleite, bevor die ZB buchhalterich pleite geht.
Eigentlich kann sie nie pleite gehen kann, denn im Notfall springen alle ein,
Also der Staat, die Bürger. Die ZB als Einzelinstanz kann nicht untergehen.
Dann wird das Eigenkapital wieder aufgestockt. Entwder durch Hinterlegung von Staatsanleihen
( fiktive Steuereinahmen, falls der Staat noch wirtschaftet) oder von der Weltgemeinschaft
also der IWF ( anderen Zentralbanken)
Gruß
Das wird ja immer toller
Mieses von Ludwig , Montag, 05.07.2010, 13:19 (vor 5256 Tagen) @ Jockel
Also Liiquidität ist letztlich immer eine Forderung der ZB an die
GB,.egal ob es ZB-Buchgeld oder Noten sind.
Hilfe!
Ludwig
Paktiva und Assiva (mT)
Melethron, Montag, 05.07.2010, 14:36 (vor 5256 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Also Liiquidität ist letztlich immer eine Forderung der ZB an die
GB,.egal ob es ZB-Buchgeld oder Noten sind.
Hilfe!
lichtung
manche meinen
lechts und rinks
kann man nicht velwechsern
werch ein illtum
(Ernst Jandl)
Was sorrs denn, rass doch mar die Noten rinks stehen. Ist doch sonnenkral dass die Noten bei del ZB Paktiva sind. Dann schleiben wil einfach die Foldelungen gegen die GB lechts und dann stimmts auch wiedel mit den Assiva.
Glüße
merethlon
buchhalterisch richtig
Jockel, Montag, 05.07.2010, 15:33 (vor 5256 Tagen) @ Melethron
Also Liiquidität ist letztlich immer eine Forderung der ZB an die
GB,.egal ob es ZB-Buchgeld oder Noten sind.
Hilfe!
lichtungmanche meinen
lechts und rinks
kann man nicht velwechsern
werch ein illtum
(Ernst Jandl)Was sorrs denn, rass doch mar die Noten rinks stehen. Ist doch sonnenkral
dass die Noten bei del ZB Paktiva sind. Dann schleiben wil einfach die
Foldelungen gegen die GB lechts und dann stimmts auch wiedel mit den
Assiva.Glüße
merethlon
Und wenn die GB Liquiditätsüberschüsse hat, kann sie diese jederzeit fordern für Überweisungen zu anderen Banken
Heute ist das Geld aber nur noch die Nichtbanken selbst gedeckt
Hat die GB aber Unterdeckung, wid es zur Forderung, da die ZB das Geld bis zum bis zum Erfüllungszeitraum zurückhaben will.
,Also im Sinne der Geldpolitik ist es Bargeld eine Forderung. Sie fordert es zurück bis zum Termin
Ansosnten gibt es Sanktionen
Gruß
Ich habe doch nicht widelsplochen (mT)
Melethron, Montag, 05.07.2010, 16:52 (vor 5256 Tagen) @ Jockel
Ist doch vorrkommen kral, dass die Banknoten del ZB eine Foldelung gegen die GB sind. Das sieht man doch auch hiel:
Im konsoridielten Ausweis des Eulosystems.
Da stehen die Banknoten rinks bei den Paktiva und die Foldelungen lechts bei den Assiva. Damit ist eindeutig elwiesen, dass Banknoten eine Foldelung del EZB gegen die GBs sind und dass die Foldelungen del ZB an die GBS eine Velbindrichkeit del ZB an die GBs sind.
Paktiva und Assiva
Foldelung und Velbindrichkeit
Blutto und Netto
lechts und rinks
Was sorrs denn, ist doch eh arres das greiche. Man muss nul den Widelspluch denken, die Diarektik blingt dann schon die Biranz in Oldnung.
Zu Blutto und Netto oder auch Bletto und Nutto siehe hier.
Glüße
merethlon
Korrektur/Ergänzung
moneymind , Montag, 05.07.2010, 13:36 (vor 5256 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Dazu:
Analog gedacht: Wenn Karlchen Müller sich von seiner GB einen
Wertpapierkredit geben lässt, wäre dieses GB-Geld dann eine Forderung
auf
Karlchen Müllers Wertpapiere - insbesondere wäre es also eine
Forderung
gegen Karlchen Müller.
Es würde eine Forderung gegen Karlchen Müller repräsentieren,
allerdings mit einem Unterschied: für die tatsächliche Forderung der GB
gegen Karlchen Müller aus dem Kreditvertrag haftet nur Karlchen Müller.
Für das Sichtguthaben, das Karlchen Müller aus dem Kreditvertrag erhält,
haftet zusätzlich die GB mit ihrem EK. Daher hat dieses Sichtguthaben
einen höheren Liquiditätsgrad als die Nominalforderung der GB aus dem
Kreditvertrag gegen K.M., wofür die GB bekanntlich einen Zins berechnet
(Zins="Preis" für Liquidität).
Es handelt sich aber um eine auf ZB-Geld
lautende Forderung gegen die GB.
Auch richtig. Und wenn K.M. sich diese in ZB-Noten auszahlen läßt, dann
repräsentieren diese Noten was? Letztlich ebenfalls die Forderung gegen
K.M., allerdings mit dem Zusatz, daß nun GB und ZB ebenfalls in die
Haftungsverhältnisse einbezogen sind, die Liquidität (Sicherheit) der
Forderung erhöht haben und dafür K.M. einen Zins berechnet haben.
Für K.M. repräsentieren die in Auszahlung des GB-Kredits erhaltenen Noten natürlich in erster Linie Zahlungsfähigkeit (dafür nimmt er ja überhaupt Kredit). Sie repräsentieren für ihn aber eben auch seine Schulden in gleicher Höhe - plus Zins (die Passiv-Buchung "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitut" aus dem GB-Kredit in seiner Bilanz), und diese Bedeutung ist es, die ihn dazu treibt, Profit machen zu wollen. Er MUSS Profit machen, um die Zinsforderung bedienen zu können (und seine Lebenshaltungskosten sollte er auch noch decken).
Gruß
moneymind
--
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Pfänder, Verpfändung
dottore , Sonntag, 04.07.2010, 16:48 (vor 5257 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Hi MvL,
Ich weiß es nicht, deswegen hatte ich die Frage ja gestellt. Die volle
Verfügungsgewalt über die in Pension gegebenen Wertpapiere hat die ZB ja
nicht. Also fragte ich mich, ob sie während des WPPGs weiterhin im
Eigentum der GB bleiben.
Ja ganz und gar, wie immer bei Verpfändung, vgl. a. EZB-"Geldpolitik", Kap. 5 ff.
Gruß!
Okay, und wie sieht's bei Insolvenz der ZB aus?
Mieses von Ludwig , Sonntag, 04.07.2010, 17:42 (vor 5257 Tagen) @ dottore
Wenn das so ist, spricht das meinem intuitiven Rechtsverständnis folgend dafür, dass sie bei Insolvenz der ZB nicht in die Insolvenzmasse fielen, richtig?
Danke und Gruß
Ludwig
GB-Pfänder bei ZB-Konkurs
dottore , Montag, 05.07.2010, 14:47 (vor 5256 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Hi Mieses,
Wenn das so ist, spricht das meinem intuitiven Rechtsverständnis folgend
dafür, dass sie bei Insolvenz der ZB nicht in die Insolvenzmasse fielen,
richtig?
Richtig. Die verpfändeten Titel (via Repo hereinbekommen) bleiben im Eigentum der GBs und müssen vor Fälligkeit herausgeklagt werden. Bei Fälligkeit gehen sie im Tenderverfahren automatisch per Termin und gegen die bei den GBs liegenden Noten bzw. ZB-Guthaben der GB zurück. Gruß!
Geht zu Lasten der Steuerzahler
BerlinerStudent, Freitag, 02.07.2010, 17:01 (vor 5259 Tagen) @ Mieses von Ludwig
Bei allem, was Du schreibst, stimme ich voll und ganz zu (und Tassie
vermutlich auch), wenn man es auf den Vorgang beschränkt sieht, bei dem im
Rahmen des WPPG ein Zentralbankguthaben geschaffen wird.Die Frage, um die es Tassie und mir geht, ist aber eine andere: Was
passiert, wenn sich jemand Zentralbankguthaben in bar auszahlen lässt? Wer
der Auffassung ist, dass die Geldscheine Forderungen gegen die ZB sind,
wird hier natürlich antworten: Substantiell passiert überhaupt nichts,
nur die Form ändert sich.Dass es aber einen Unterschied gibt, sieht man am besten bei dem
Gedankenexperiment "Insolvenz der ZB". Alle ZB-Guthaben fallen dann in die
Insolvenzmasse, die ausgegebenen Geldscheine aber natürlich nicht. Wenn
dann trotz Schröpfung der Gläubiger noch ein Minus übrig bleibt, zu
wessen Lasten geht das dann? Meine Antwort: Zu Lasten des Nichts, das
bekommt seine Geldscheine nämlich nicht mehr zurück.Gruß
Ludwig
Hallo
Letztendlich übernimmt dann der Staat die Haftung mit den Steuereinnahmen.
D.h er bekommt z.B einen Kredit vom IWF
Gruß
Zwischenfrage - Zinszahlungen Wertpapierpensionsgeschäfte
Thor, Samstag, 03.07.2010, 13:34 (vor 5258 Tagen) @ Sokrates
Hi
ich wollte nicht extra einen neuen Thread aufmachen.
Wer bekommt eigentlich die Zinsen der, bei der ZB in Pension gegebenen, Wertpapiere? Die Zentralbank oder die Geschäftsbank.
Wenn Staatsanleihen monetisiert werden, ist das doch praktisch ein zinsloser Kredit an den Staat.
Gruß
Zinsen behalten die GBs
dottore , Samstag, 03.07.2010, 13:51 (vor 5258 Tagen) @ Thor
Hi Thor,
die Zinsen behält grundsätzlich die einreichende GB.
Wer bekommt eigentlich die Zinsen der, bei der ZB in Pension gegebenen,
Wertpapiere? Die Zentralbank oder die Geschäftsbank.Wenn Staatsanleihen monetisiert werden, ist das doch praktisch ein
zinsloser Kredit an den Staat.
Das will man wohl vermeiden.
Gruß!
In den Details insgesamt dort: http://www.bundesbank.de/download/gm/gendoc2008de.pdf
Frage zu "juristensprech" im KWG (mT)
Melethron, Montag, 05.07.2010, 15:29 (vor 5256 Tagen) @ dottore
Hey dottore,
ich hätte mal ne Frage zur juristischen Formulierung der Verpfändung im Falle von Banken.
Bei einer Hypothek wird das im BGB so geregelt:
§ 1147
Befriedigung durch Zwangsvollstreckung
Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.
§ 1142
Befriedigungsrecht des Eigentümers
(1) Der Eigentümer ist berechtigt, den Gläubiger zu befriedigen, wenn die Forderung ihm gegenüber fällig geworden oder wenn der persönliche Schuldner zur Leistung berechtigt ist. [...]
Also eben nicht:
Wenn der Schuldner nicht zahlt dann kann vollstreckt werden.
Sondern eher:
Wenn der Schuldner zahlt dann kann nicht vollstreckt werden.
Im Endeffekt läuft es ja aufs gleiche raus, dass eben wenn nicht gezahlt wird die Zwangsvollstreckung erfolgt. Aber ich finde an dieser Formulierung wird deutlich wie stark das Eingriffsrecht des Gläubigers in das Eigentum des Schuldners ist. Die grundlegende Handlung ist dann die Vollstreckung. Diese kann der Schuldner durch bedienen der Forderung verhindern.
Jetzt wollte ich mal Fragen ob du mir sagen kannst, wie das im KWG ist. Bevor ich da mal rumstöber dachte ich mir ich frag einfach mal.
Grüße
melethron
Das KWG gilt nicht für die BuBa (§ 2 I Nr. 1 KWG) (oT)
dottore , Montag, 05.07.2010, 16:26 (vor 5256 Tagen) @ Melethron
- kein Text -
Ja, Banknoten verbriefen kein Forderungsrecht
moneymind , Montag, 05.07.2010, 12:45 (vor 5256 Tagen) @ Sokrates
bearbeitet von unbekannt, Montag, 05.07.2010, 12:53
Hi Sokrates,
nochmal ganz kurz:
Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht
Meine Frage an alle Juristen hier: Ist das wirklich so?
Ja.
Denn wenn Banknoten wirklich keine Forderung an die ZB darstellen, warum
gibt es dann den Passivposten „Bargeldumlauf“ in der ZB-Bilanz?
Weil die Note zwar keine Forderung gegen die ZB VERBRIEFT, aber für die GBern eine Forderung REPRÄSENTIERT. "VERBRIEFT" (d.h. dokumentiert) ist diese Forderung im Wertpapierpensionsvertrag, im Rahmen dessen die ZB die Note "emittiert" hat.
Dort verpflichtet die ZB sich, zum vereinbarten Rückkauftermin die in Pension genommenen Wertpapiere gegen die Rückgabe von ZB-Noten (oder die Annullierung von ZB-Guthaben der GB) wieder herauszugeben.
Aus diesem Grund verbucht sie die Note als "Verpflichtung" (passiv). Für die GB repräsentieren die ZB-Noten daher Forderungen auf Rückgabe der in Pension gegebenen Wertpapiere.
Diese Forderung ist nicht auf der Note verbrieft, weil die ZB-Noten eben auch für den Umlauf unter Nichtbanken gedacht sind und für Nichtbanken KEINE Forderung auf bei der ZB in Pension gegebene Wertpapiere darstellt. Für eine Nichtbank repräsentiert die ZB-Note eine "Forderung" auf die Gutschrift von Sichtguthaben in Höhe des Nominalwerts auf einem Konto bei dieser Bank. Diese Forderung wiederum ist im Kontoführungsvertrag der NB mit der GB "verbrieft" und ebenfalls nicht auf der Note (die für die GB eben etwas anderes repräsentiert als für die NB).
Hat Mieses von Ludwig recht, wenn er
hier
meint:Die Alternative zu dieser Unsinns-Bilanzierung wäre gewesen, offen zu
erklären, dass die Geldscheine heute nur noch auf NICHTS lautende
Forderungen gegenüber dem NICHTS sind
Nein, er hat nicht recht, sondern er versteht nicht, worum es überhaupt geht.
Lieber Ludwig, wie schreibst du denn das in der ZB-Bilanz?
Eben.
Mein Ansatz war bisher:
Ja, ein Geldschein ist eine Forderung (gegen das Eigentum der ZB),
"Gegen das Eigentum" ist zu unspezifisch, s.o.
auch
wenn keine „Einlösungspflicht“ und auch „kein Recht auf Eintausch in
Waren oder Dienstleistungen“ besteht.
Keine generelle Einlösepflicht, wohl aber "Einlösepflichten" aus den Pensionsverträgen.
Also nochmal: wenn in wikipedia steht:
"Die Banknote ist ein Zahlungsmittel. Weil nach dem Währungsrecht keine Einlösungspflicht der ausstellenden Notenbank besteht, ist diese damit auch an kein Recht auf Eintausch in Waren oder Dienstleistungen gebunden. Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht, sondern stellen lediglich einen Wert dar, der ausschließlich auf dem Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank beruht."
Dann stimmt das teilweise, aber in einem Kernpunkt eben nicht:
"Weil nach dem Währungsrecht keine Einlösungspflicht der ausstellenden Notenbank besteht, ist diese damit auch an kein Recht auf Eintausch in Waren oder Dienstleistungen gebunden."
Richtig. Die GBen können von der ZB keine Waren oder Dienstleistungen fordern (aber diese von der ZB natürlich kaufen (Vertrag, wechselseitige Willenserklärung nötig) und mit ZB-Noten bezahlen).
"Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht ..."
Richtig. S.o.
"... sondern stellen lediglich einen Wert dar, der ausschließlich auf dem Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank beruht."
Klarer Fehlschluß. Vertragliche Verpflichtungen aus Pensionsverpflichtungen sind mehr als "bloßes Vertrauen". Das "ausschließlich" wäre also im wiki-Artikel (und wo es sonst so steht) als Unsinn zu streichen.
Ist das nachvollziehbar und überzeugend, oder hab ich was wichtiges vergessen?
Gruß
moneymind
--
BLOGGING: Never before have so many people with so little to say said so much to so few.
@all: Wikipedia - Änderungsvorschlag (mT)
Melethron, Montag, 05.07.2010, 14:24 (vor 5256 Tagen) @ moneymind
Hey moneymind, hey "all"
"... sondern stellen lediglich einen Wert dar, der ausschließlich auf
dem Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank beruht."Klarer Fehlschluß. Vertragliche Verpflichtungen aus
Pensionsverpflichtungen sind mehr als "bloßes Vertrauen". Das
"ausschließlich" wäre also im wiki-Artikel (und wo es sonst so steht) als
Unsinn zu streichen.
Ich mach hier mal einen Änderungsvorschlag für wikipedia:
"Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht, sondern stellen lediglich einen Wert dar, der scheinbar nur auf dem Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank beruht. Dennoch ist zu beachten, dass die Zenralbank rechtlich verpflichtet ist zum vereinbarten Rückkauftermin die in Pension genommenen Wertpapiere gegen die Rückgabe von Banknoten wieder herauszugeben. Somit kann die Banknote als Repräsentat einer im Wertpapierpensionsvertrag verbrieften Forderung angesehen werden."
Was meint ihr? Passt diese Änderung so?
Grüße
melethron
Grübel
Jockel, Montag, 05.07.2010, 15:43 (vor 5256 Tagen) @ Melethron
Hey moneymind, hey "all"
"... sondern stellen lediglich einen Wert dar, der ausschließlich
auf
dem Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank beruht."[/i]
Klarer Fehlschluß. Vertragliche Verpflichtungen aus
Pensionsverpflichtungen sind mehr als "bloßes Vertrauen". Das
"ausschließlich" wäre also im wiki-Artikel (und wo es sonst so steht)
als
Unsinn zu streichen.
Ich mach hier mal einen Änderungsvorschlag für wikipedia:"Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht, sondern stellen
lediglich einen Wert dar, der scheinbar nur auf dem Vertrauen gegenüber
der ausgebenden Notenbank beruht.
Dennoch ist zu beachten, dass die
Zenralbank rechtlich verpflichtet ist zum vereinbarten Rückkauftermin die
in Pension genommenen Wertpapiere gegen die Rückgabe von Banknoten wieder
herauszugeben. Somit kann die Banknote als Repräsentat einer im
Wertpapierpensionsvertrag verbrieften Forderung angesehen werden."Was meint ihr? Passt diese Änderung so?
Grüße
melethron
Vertrauen gegenüber der Notenbank ist mir irgendwie zu allgemein.
Auf was vertrauen wir denn? Dass sie den Wert,bzw die Kaufkraft stabil hält durch ihre Geldpolitik
Muss da das Vertrauen gegenüber des Staates ( Fiskalpolitik) nicht auch mit einbezogen werden?
Auch der Staat inflationiert
Gruß
Ein schnelles Nix da!
Tassie Devil, Tasmania, Australia, Montag, 05.07.2010, 15:47 (vor 5256 Tagen) @ Melethron
Hey moneymind, hey "all"
"... sondern stellen lediglich einen Wert dar, der ausschließlich auf
dem Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank beruht."Klarer Fehlschluß. Vertragliche Verpflichtungen aus
Pensionsverpflichtungen sind mehr als "bloßes Vertrauen". Das
"ausschließlich" wäre also im wiki-Artikel (und wo es sonst so steht) als
Unsinn zu streichen.
Ich mach hier mal einen Änderungsvorschlag für wikipedia:"Banknoten verbriefen daher kein Forderungsrecht, sondern stellen
lediglich einen Wert dar, der scheinbar nur auf dem Vertrauen gegenüber
der ausgebenden Notenbank beruht. Dennoch ist zu beachten, dass die
Zenralbank rechtlich verpflichtet ist zum vereinbarten Rückkauftermin die
in Pension genommenen Wertpapiere gegen die Rückgabe von Banknoten wieder
herauszugeben. Somit kann die Banknote als Repräsentat einer im
Wertpapierpensionsvertrag verbrieften Forderung angesehen werden."
Ein glasklarer Verstoss gegen das Eigentumsrecht.
Ich wuerde an Deiner Stelle mal checken, in welchem Gesamtumfang solche WPPGs zu mehreren beliebigen Zeitpunkten X - Xn von der ZB gemacht werden - und dann laesst sich ja easy ersehen, wie weit es mit dieser angeblichen Repraesentationseigenschaft dieser Geldscheine bzw. Banknoten her ist...
Was meint ihr? Passt diese Änderung so?
Ja, wie Faust auf Auge.
Grüße
melethron
--
Gruss!
TD
Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!
Antwort (mT)
Melethron, Montag, 05.07.2010, 18:17 (vor 5256 Tagen) @ Tassie Devil
Hey Tassi,
Ein glasklarer Verstoss gegen das Eigentumsrecht.
Das ist mir jetzt nicht klar. Wessen Eigentumsrecht wird denn verletzt?
Beziehst du dich jetzt auf unechte WPPGs?
Ich wuerde an Deiner Stelle mal checken, in welchem Gesamtumfang
solche WPPGs zu mehreren beliebigen Zeitpunkten X - Xn von der ZB gemacht
werden - und dann laesst sich ja easy ersehen, wie weit es mit dieser
angeblichen Repraesentationseigenschaft dieser Geldscheine bzw. Banknoten
her ist...
Jo, das mit WPPG war falsch. Sollte dann allgemein Repräsentat aus Refinanzierungsverträgen heißen. Das aber dann nicht falsch verstehen, dass heißt ja nicht das jedes Refinanzierungsgeschäft auch einen Repräsentanten hat. Aber jeder Geldschein kommt eben aus einer Refinanzierung Aktion (auch wenn nur ein Passivtausch (Sichteinlage gegen Banknote) stattfindet muss das Sichtguthaben zuvor durch irgendeine Art Refi geschaffen worden sein).
Was meint ihr? Passt diese Änderung so?
Ja, wie Faust auf Auge.
Wenn du schon bei Faust bist: Ist das so des "Pudels Kern"?
Eine ausführlichere Antwort würde mich freuen. Ich bin auf jeden fall der Meinung, dass das mit dem Vertrauen geändert werden sollte. Hinter quasi jedem Geschäft steht ein Vertrag und Recht. Kredit aus bloßem Vertrauen ist nur ein Schatten:
"Many political writers in treating of credit, represent it as being of a very mysterious nature; owing its establishment to a confidence not easily accounted for, and disappearing from the slightest unfavourable circumstances.
That credit, in its fancy, is of a very delicate nature, I willingly allow. as also that we have many examples which confirm the sentiments, of those who believe it to contain, in itself, something very mysterious: but this proves no more, than that, in such cases, credit (as I consider it, and as it will appear really to be) has not been properly established. The cause of confidence has had nothing in it but opinion, and when this is the case, credit is but a shadow; and like a thin vapour, it may be dissipated by the smallest breath of wind.
They all agree that credit is no more than confidence, but they do not examine how this confidence is to be established on a solid foundation." (James Steuart - An Inquiry into the Principles of Political Economy Book IV Part 1)
Grüße
melethron