Kauf von landwirtschaftlichem Nutzgrund
ImmoFritz, Donnerstag, 13.12.2007, 05:04 (vor 6611 Tagen)
Guten Tag !
eine Frage an anwesende Experten: kann man in Deutschland (als Österreicher) landwirtschaftlichen Nutzgrund (Felder) einfach so kaufen ? An welche Bedingungen ist so etwas geknüpft ? Welche Auflagen gibt es ?
Ich frage deshalb weil in Ö der Erwerb von Nutzgrund an eine Genehmigung der Grundverkehrskommission gebunden ist, die entscheiden mal so und mal so, es gibt keine definitiven Rechtsgrundlagen dafür. Die GVK setzt sich zusammen aus den um den Ort des Erwerbes umliegenden Bürgermeister.
Gugel sagt dazu
Jermak
, Donnerstag, 13.12.2007, 05:21 (vor 6611 Tagen) @ ImmoFritz
Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG
demnach bedarf JEDER Verkauf der Genehmigung durch die Behörden
(Amt für Landwirtschaft ), unabhängig von Nationalität des Käufers.
s. auch diese Anfrage an Parlament von BW wegen Schweizer Käufen im Grenzgebiet
Kauf von landwirtschaftlichem Nutzgrund
Baldur der Ketzer
, Ketzerland, Donnerstag, 13.12.2007, 05:27 (vor 6611 Tagen) @ ImmoFritz
Hallo,
soweit ich weiß, kann jeder eine landwirtschaftliche Hofstelle samt dazugehörigem Grund kaufen, man muß insbesondere kein Landwirt sein.
Wie es bei einzelnen Grundstücken ist, weiß ich nicht, aber die österreichischen Hemmnisse sollten in der DDR2.0 nicht gelten.
Beste Grüße vom Baldur
--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand
Kauf von landwirtschaftlichem Nutzgrund
NaturalBornKieler
, Nördliches Norddeutschland, Donnerstag, 13.12.2007, 05:51 (vor 6611 Tagen) @ ImmoFritz
Es hängt u. A. vom Bundesland ab. Meines Wissens haben zunächst mal alle Bundesländer ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Wenn sie von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen, steht deinem Kauf nichts im Wege. Die Praxis hierzu ist unterschiedlich. In Niedersachsen beispielsweise ist die mehr oder weniger halb- oder ganzöffentliche "Niedersächsische Landgesellschaft" mit der Ausübung solcher Vorkaufsrechte beauftragt und auch mit entsprechenden Mitteln ausgestattet. Ihre Politik ist es, zu verhindern, dass "Städter" (= Nicht-Landwirte) einfach so landwirtschaftliche Flächen erwerben. Das soll die Landwirte vor einem Preisschub bei landwirtschaftlichen Flächen schützen. Klappt aber nur zum Teil. Die NLG hat über die Jahre eine Menge Flächen aufgekauft und angesammelt, die sie jetzt nicht mehr so gut loswird und relativ billig an Landwirte verpachten muss, deshalb hat sie den größten Teil ihres Kapitals gebunden und kauft jetzt zwangsläufig nicht mehr so wahllos alles auf, so dass auch ein "unerwünschter" Käufer eher mal zum Zuge kommen kann.
HTH/NBK
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Kauf von landwirtschaftlichem Nutzgrund
ventura, Donnerstag, 13.12.2007, 07:51 (vor 6611 Tagen) @ NaturalBornKieler
Hallo,
in NRW musste man bis vor kurzem noch die Genehmigung der Landwirtschaftskammer haben (ab 4 Morgen). Grundsätzlich immer dort nachfragen, findet man auf "dem Kreis" (Kreisstadt), die geben kompetent und kostenlos Rat.
Gruß
V
Kauf von landwirtschaftlichem Nutzgrund ...... ist von
Dirk
, bei Hamburg, Donnerstag, 13.12.2007, 08:23 (vor 6611 Tagen) @ ImmoFritz
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Schleswig-Holstein ist ein Kauf/Verkauf ab einer Größe von 2 ha genehmigungspflichtig durch das Amt für ländliche Räume. Darüberhinaus besteht grundsätzlich für jeden Grundstückskauf/-verkauf ein Vorkaufsrecht durch die jeweilige Gemeinde.
Die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist allerdings an enge Bedingungen geknüpft, ausschließlich wichtige Infrastruktur-Vorhaben die dem Gemeinwohl dienen oder hoheitliche Belange (Militär, etc.) berechtigen zur Ausübung und zwar innerhalb einer Frist von 4 Wochen.
Gruß Dirk
