@Bankfachmann - Fachfrage mit der freundlichen Bitte um Auskunft
Hallo,
auweia, wollte heute mal meinen kleinen Kontenwald zum bevorstehenden Jahresende etwas lichten.
Konkret nutze ich ein Konto bei einer namhaften Bank seit März diesen Jahres nicht mehr.
Um nun die anfallenden Kontoführungsgebühren perspektivisch einzusparen, wollte ich am Schalter das Konto kündigen.
Die freundliche Dame meinte: "das geht hier nicht, bitte bringen Sie schriftlich ihr formloses Kündigungsschreiben vorbei oder schicken sie es gleich an die Zentrale, und geben sie noch eine Kontonummer/BLZ an, wo das evtl. Guthaben oder die Gebühren verrechnet werden können."
Hhmm.
Ergo Kündigungsschreiben verfaßt, blicke aber nochmal zur Vergewisserung im I-net auf´s Konto, um den letzten Stand abzugleichen, kommt die Mitteilung..."Zugriff verweigert, bitte rufen Sie die Hotline 0180...an".
Gesagt - getan. Nach dem 4.Anlauf endlich die Warteschleife überwunden, bei der permanent hingewiesen wurde "dies ist kein Konto der ...bank", sagte mir die freundliche Person am Telefon, das das Konto bereits Anfang Oktober geschlossen wurde, weil es nicht mehr genutzt wurde.
Ich bräuchte nichts mehr zu unternehmen, eine Kündigung wäre überflüssig.
Wow, das staunt der Bauer!
Nun meine freundliche Frage an die Experten hier in dieser Runde:
Ist die kundenfreundliche Vorgehensweise allgemein banküblich (Kontoschließung bei Nichtnutzung ab 6 Monate)?
Und darf man bei einer einseitigen Vertragsauflösung -> Kontoschließung dann wenigstens keine Endabrechnung erwarten?
Für aufklärende Worte wäre ich sehr dankbar.[[smile]]
schaumermal
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schaumermal