Nochmal zum Verkauf von Grundschulden
Nach meinen bisherigen Informationen resultiert dieses Problem aus der Änderung des Finanzmarktförderungsgesetz von 2002. Ob unseren Spezialisten ein Fehler unterlaufen ist, bezweifele ich derzeit einfach mal. Ich hielte es für sehr interessant, dieses zu recherchieren.
Zum Problem: Von den Banken wird heute regelmäßig ein Darlehn mit einer Grundbuchschuld abgesichert, obwohl eine Hypothek ausreichen würde. Die Eintragung der Grundbuchschuld ist das mächtigere Werkzeug! Zur Absicherung des Kunden wird parallel ein Sicherungsvertrag abgeschlossen. Problematisch wird es, wenn dieser dem Zweiterwerber nicht mitgegeben wird (Hier ist eigentlich die Zustimmung des Darlehensnehmers erforderlich).
Wenn der Zweiterwerber die Grundschuld im guten Glauben kauft, kann er vollstrecken, zu 100 %!
Auf eine Petition zu hoffen, na ja. Und wenn ich mir die seit Mitte des Jahres anschwellende Finanzkrise anschaue...
Der folgende link hierzu ist lesenswert.
http://www.leap2020.eu/GEAB-N-20-ist-angekommen!-LEAP-E2020-warnt-Das-globale-Finanzsys...
Kurzfristig besteht die Möglichkeit, mittels Teillöschungsbewilligung den Gesamtbetrag zu reduzieren. Hierauf besteht ein Anspruch, ist normalerweise unproblematisch.
Alternativ bietet sich die Möglichkeit der Einrede aufgrund der Tatsache, dass die tatsächliche rechtliche Situation nicht dem Eintrag im Grundbuch entspricht. Diese nachträgliche Eintragung ins Grundbuch führt dazu, dass der Zweiterwerber nicht mehr gutgläubig ist.
Die laut BGB §1198 mögliche Umwandlung von einer Grundschuld in eine Hypothek machen die Banken nicht. Ergebnis einer Anfrage bei ca. 50 Banken in Deutschland.
Grüße
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- Nochmal zum Verkauf von Grundschulden -
lonzo,
20.12.2007, 13:06
- Danke für die Infos - ElBosso, 21.12.2007, 01:15
