BGH-Urteil für die Offenlegung von Provisionen ist durch.
Bamboo, Freitag, 21.12.2007, 04:51 (vor 6608 Tagen)
Hallo,
der BGH hat mit dem Urteil über die Offenlegung von Provisionen Kundenfreundlich entschieden.
Ich hoffe die Banken haben schon genügend Rücklagen gebildet
BGH-Urteil fordert Offenlegung von Provisionen
Beste Grüße
Bamboo
Meldung vom 09.03.2007? - Die Banken machen das doch schon seitdem...
marocki4, Freitag, 21.12.2007, 08:40 (vor 6608 Tagen) @ Bamboo
Ich glaub, das ist nicht wirklich neu.
Gruß
sorry.....
Toby0909, Freitag, 21.12.2007, 08:47 (vor 6608 Tagen) @ marocki4
zwar gibt es das Urteil und die Verpflichtung - aber die Banken sind sehr findig in der weiteren Verschleierung.
Du brauchst nicht im Ernst glauben, daß irgendeine Bank dir auch nur einen Bruchteil davon mitteilt.
Toby
schaun mer ma
Bamboo, Freitag, 21.12.2007, 08:59 (vor 6608 Tagen) @ Toby0909
ich werds mit einem Zertifikat Probieren,
und wenn das klappt schieb ich nach
grüßle
brauchst Dich nicht entschuldigen.......
marocki4, Freitag, 21.12.2007, 10:54 (vor 6608 Tagen) @ Toby0909
als "Banker" weiß ich, wie's bei uns läuft - da gibt es nichts schönzureden. Im Gegenteil, was alles abgeht füllt mehr Bücher, als bisher geschrieben wurden...
Es ging mir nur um Richtigstellung, daß diese Nachricht keine Neuigkeit ist. Ich muß seit April diesen Jahres bei jeder Fondsorder schriftlich festhalten, daß ich den Kunden "aufgeklärt" habe über alle Kosten. Aber wie man weiß, ist Papier geduldig.
Auch MIFID hat nichts geändert. Außer der vielen besch... Bürokratie ist dem Kunden NULL geholfen.
Gruß
brauchst Dich nicht entschuldigen.......
Bamboo, Samstag, 22.12.2007, 01:25 (vor 6607 Tagen) @ marocki4
Hi,
du meinst das man es nicht umsetzten kann?
http://www.finanztip.de/recht/bank/pressem210205.htm
Dann versteh ich das Urteil wohl nicht richtig ![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
grüßle
wo kein Kläger da kein Richter...
marocki4, Samstag, 22.12.2007, 10:13 (vor 6607 Tagen) @ Bamboo
deswegen passiert sowas viel zu selten.
Dein verlinkter Fall ist auch ein deutlich schwerwiegender: Ein Vermittler (Bevollmächtigter) tradet mit Fonds (Ausgabeaufschlägen) wie ein Bekloppter - und hinterdran teilen sich Vermittler und Bank die Gebühren (kein seltener Fall - auch ich hab solche Kunden). Wenn der Kunde davon nichts erfährt ist so ein Urteil auch schon früher nichts "aufregendes" gewesen.
Das BGH-Urteil will ja mehr erreichen bzgl. fondsinterner Kosten zugunsten der Bank, die diese dem Kunden nicht direkt belastet hat. Und hier denke ich, daß das kaum einer begreift.
Was soll's - et is wie et is und et is Beschiß! Und so wird es immer bleiben, oder?
Gruß
