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o.T. Ordnungsgeld in der Schweiz

nereus @, Freitag, 21.12.2007, 07:31 (vor 6609 Tagen)

Hallo!

Ich benötige mal den Rat des Forumsgehirns.

Habe vor einigen Wochen einen Grenzübergang benutzt, den ich nicht hätte benutzen dürfen.

In Rheinfelden war die alte Rheinbrücke gesperrt, wobei das nur durch ein Schild einige 100 m zuvor kenntlich gemacht war.
Der Übergang selbst, also die Brücke, war jedoch nicht gesperrt.
Dort stand weder ein Kegel noch eine Kette o.ä., man konnte also ungehindert durchfahren.

Genau das habe ich dann auch getan, weil ich schon mehrfach in DEU erlebt habe, daß Gebots- und Verbotsschilder nicht rechtzeitig entfernt wurden und die Umleitung oder Sperrung seit Tagen aufgehoben war.

Daher dachte ich mir, ich schaue erstmal nach .. ob überhaupt .. weil es war Freitag, stressiger Tag, lange Fahrt, dunkle Nacht usw..

Da ich problemlos passieren konnte, war ich mir keiner Schuld bewußt und erst im späteren Gespräch erklärten mir Grenzgänger, daß ich wohl sicher ein paar Euronen abdrücken dürfte, weil das eben so nicht geht.
Man hat eine Kamera installiert und prüft, wer doch drüber fährt.

Für zwei weiß-rote Hütchen reicht die Kohle offenbar nicht, aber ne Kamera .. na ja, anderes Thema.

Nun haben sich die netten Polizisten der Regionalpolizei "oberer Frackberg" [[zwinker]] gemeldet.

Frage: Wenn nicht direkt kassiert wird, kann dann die Schweizer Polizei noch Kohle abfordern oder hat sich das (z.B. kein Rechtshilfeabkommen o.ä.) ggf. erledigt?
Mir sagte kürzlich jemand, man müßte in diesem Fall nicht zahlen.

Ich bin mir jedoch nicht so sicher und frage daher besser nochmals nach.
Weiß jemand Rat?

mfG
nereus

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o.T. Ordnungsgeld in der Schweiz

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Freitag, 21.12.2007, 08:58 (vor 6609 Tagen) @ nereus

Hallo, nereus,

ja, ja, die Kameras, schöne neue Welt, gelle.....da bleibt nix mehr unbemerkt.

Wenn das Durchfahrtsverbotsschild auf schweizer Seite war, und Du aus der Schweiz gekommen sein solltest, hättest Du den Fehler ja in der Schweiz bemerken müssen, hättest gegen schweizer Gesetze verstoßen. Wärest Du aus Deutschland gekommen, und wäre die Brücke nicht nochmals an der eigentlichen Grenzlinie als gesperrt ausgewiesen gewesen, hm, dann hättest Du höchstens gegen deutsche Gesetze verstoßen. Ich weiß nicht, ob das Schweizer Zollgesetz eine Ausschließlichkeit von Zollstraßen kennt.

Ich nehme deswegen mal Fall A an.

Soweit ich es zu wissen glaube, können sie derzeit keine Strafe in Deutschland kassieren lassen / eintreiben, zudem müßte nach deutschem Recht erst mal festgestellt werden, ob auch der Halter gefahren ist, oder nur jemand anderer. Dieser Schmäh hat mit deutschen Verkehrssündern in Österreich immer funktioniert, weil man hier meistens von hinten geblitzt wird, das Fahrergesicht also unkenntlich ist, nach deutschem Recht muß aber der Fahrer ermittelt werden, nicht der Halter, so daß keine Amtshilfe greifen konnte.

Das müßte theoretisch auch für die Schweiz gelten, und ein Amtshilfeverfahren bei OWigs gibts meiner Kenntnis nach eh nicht.

Das Problem liegt darin, daß Du dann halt vorgemerkt wirst, bzw. Dein Kennzeichen bzw. die Halteradresse, und wenn eines davon mal wieder an der Schweizer Grenze entdeckt wird, wirst Du angehalten, und angehalten, das doch bitte aber sofort zu löhnen. Da bleibt sonst schon mal das Auto stehen, bis gezahlt ist.

Wenns nicht zu viel ausmacht, würde ich es auf alle Fälle zahlen - allerdings sind die Schweizer Tarife gesalzen, wenn sie Autofahrer betreffen.
Wenigstens aber antworten, falls Fahrer und Halter evtl. nicht identisch gewesen sein sollten, damit sie sehen, immerhin setzt man sich mit der Sache auseinander, und schmeißt sie nicht voreilig feixend und vermeintlich triumphierend in den Papierkorb.

Im neuen Orwellstaat wird das demnächst dann eh gleich automatisch von den Konten abgebucht.......

Beste Grüße vom Baldur

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

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o.T. Ordnungsgeld in der Schweiz

philliecht @, Freitag, 21.12.2007, 09:04 (vor 6609 Tagen) @ nereus

Hallo nereus

Ich kenne dort die Örtlichkeiten sehr gut.
Auf der Schweizer Seite steht unmittelbar nach der Abzweigung von der Hauptstrasse zur Brücke hin ein
Verbotsschild, welches ein Fahrverbot für schwere Motorräder und Autos anzeigt. Darauf sind auch die Uhrzeiten angegeben, ab 17 Uhr bis 8 Uhr, an Sonntagen ganz zu. Somit ist die Übertretung perfekt. Zusätzlich steht etwa 100 m danach noch ein rotes Schild mit schwarzer Schrift, welches sagt, dass die Brücke gesperrt ist. Ein erstes Schild steht auch auf der grossen Kreuzung mit Ampel von wo man zur Schweizer Autobahn und richtung Magden fahren kann. Ein weiteres ist dann nach der Bahnunterführung richtung Kreuzung Bahnhof/Coop Suppermarkt.

Ja, die Schweizer Polizei darf bei Dir ein Bussgeld einfordern, dafür gibt es genügend zwischenstaatliche Abkommen. Die Zusammenarbeit der Polizeien, resp der Ämter funktioniert sehr gut. Wenn Du nicht bezahlst, wird die Schweizer Polizei den Betrag via deinen Kreisort einfordern lassen, nach allen Reglen der deutschen Rechtssprechung. Auch die Staatsanwaltschaften arbeiten sehr gut und eng zusammen. Es kommt natürlich auch auf den Betrag an. Da aber die Schweizer Bussgelder viel höher als die deutschen sind, lohnt sich der Aufwand für die Behörden allemal. Umgekehrt ist es einfacher. Ich habe ein Knöllchen aus Weil am Rhein seit einem Jahr nicht bezahlt und nichts ist geschehen. Der Betrag war aber auch nur EUR 5.--.
Übrigens wird Deine Busse wahrscheinlich CHF 100.-- sein plus eventuelle Einzugskosten bei Nichtbeachtung. Die Schweizer Behörden können sehr penetrant sein[[sauer]]
Also der Tip, dass Du in diesem Fall nicht bezahlen musst, ist leider nicht richtig. Im Extremfall wird Deine Autonummer im Schweizer System gespeichert, was dazu führen kann, dass Dir bei einer Zollkontrolle an einem "normalen" Grenzübergang die Einreise in die Schweiz verweigert wird, ausser Du bezahlst an Ort und Stelle das ausstehende Bussgeld.

Ich habe mich schon oft gefragt, warum nichts auf der Strasse steht, denn auf deutscher Seite in Richtung Schweiz steht in der Regel eine kleine Absprerrung.
Ich denke mir schon auch, dass das eine einfache Geldquelle ist, da ja die offene Strasse zum überqueren des Rheins geradezu einlädt.

Verarschung auch hier. Die Schilder sind nicht einmal beleuchtet, damit man ise in der Nacht auch richtig sieht.

Grüsse vom

Philliecht

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o.T. Ordnungsgeld in der Schweiz - Danke , m.T.

nereus @, Freitag, 21.12.2007, 10:05 (vor 6609 Tagen) @ philliecht

Hallo Philli, hallo Baldur!

Danke für die sachkundigen Hinweise.

So in etwa habe ich es mir schon gedacht.
Selbst wenn die Schweizer rechtlich nicht nach Absurdistan hineingreifen könn(t)en, bliebe immer noch das Problem eines erneuten Grenzübertritts.

Das die g'scheiten Schweizer hier nichts anbrennen lassen, leuchtet ein.
Da ein neues Auto und damit ein neues Kennzeichen erst 2009 fällig ist und ich wahrscheinlich schon im 1. Quartal 2008 wieder in die schöne Schweiz reisen darf/möchte, muß ich das Problem also lösen.

Ich werde zahlen.

Als ich den Bescheid las, traute ich zuerst meinen Augen nicht, weil ich die Zahl 100 erblickte.
Ein bösartiger Schrei mit dem Wunsch nach einem größeren Kometeneinschlag auf die entsprechende Polizeidienststelle war die Folge.
Als ich dann noch CHF las, das wären etwa 60 Euronen, klang die Erregung etwas ab und aus dem Kometen wurde ein Kometchen. [[freude]]

Gedachte Strafe muß aber sein, denn das ist immer noch ziemlich heftig. [[zwinker]]

Trotzdem ist das Ganze ziemlich link und die versteckte Kamera bestätigt das nachdrücklich.

Elendige Mistgurken, grauslige ..

mfG
nereus

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