Frage wegen Bargeld anlegen
Vorsicht ist zwar nicht allzu viel Kohle aber bei Weitergabe bleibt es vorweggenommene Erbfolge und geht bei Ableben von Omma innerhalb von 10 Jahren nach Weitergabe wieder zurück in die Erbmasse und 3. Tochter hat Anspruch auf Pflichtteil.
Hier bleibt dann nur "Klappe halten" aber evtl an die Problematik der Geldherkunft denken. Muß bei der Summe nicht, kann aber unter Umständen zu Nachfragen durchs FA kommen.Anderenfalls wenn das Ganze nicht offiziell gemacht wird ist es für die "guten Töchter" evtl Steuerhinterziehung, auch wenn gar keine Steuern wegen der Höhe anfallen. Sollte die "böse" Tochter Schulden beim FA Haben kann das eventuell unangenehm werden.
Verjährung aller Tatbbestände erst nach 10 Jahren und die können sehr lang sein.
Würde mal den Steube fragen. Haben schon Leute wegen geringerer Beträge peinliche Fragen vom FA zur Mittelherkunft beantworten müssen.
Kontoeinzahlung durch gute Töchter läßt das ganze unter Umständen Auffliegen.
MfG
Carpediem
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Lichtenberg,
02.12.2007, 05:30
- Bargeld bleibt bis zum Bankschalter Bargeld .... -
Der Husky,
02.12.2007, 06:34
- Frage wegen Bargeld anlegen -
Albert,
02.12.2007, 07:05
- Frage wegen Bargeld anlegen - carpediem, 02.12.2007, 08:55
- Bargeld bleibt bis zum Bankschalter Bargeld .... -
Der Husky,
02.12.2007, 06:34