wo kein Kläger da kein Richter...
deswegen passiert sowas viel zu selten.
Dein verlinkter Fall ist auch ein deutlich schwerwiegender: Ein Vermittler (Bevollmächtigter) tradet mit Fonds (Ausgabeaufschlägen) wie ein Bekloppter - und hinterdran teilen sich Vermittler und Bank die Gebühren (kein seltener Fall - auch ich hab solche Kunden). Wenn der Kunde davon nichts erfährt ist so ein Urteil auch schon früher nichts "aufregendes" gewesen.
Das BGH-Urteil will ja mehr erreichen bzgl. fondsinterner Kosten zugunsten der Bank, die diese dem Kunden nicht direkt belastet hat. Und hier denke ich, daß das kaum einer begreift.
Was soll's - et is wie et is und et is Beschiß! Und so wird es immer bleiben, oder?
Gruß
gesamter Thread:
- BGH-Urteil für die Offenlegung von Provisionen ist durch. -
Bamboo,
21.12.2007, 04:51
- Meldung vom 09.03.2007? - Die Banken machen das doch schon seitdem... -
marocki4,
21.12.2007, 08:40
- sorry..... -
Toby0909,
21.12.2007, 08:47
- schaun mer ma - Bamboo, 21.12.2007, 08:59
- brauchst Dich nicht entschuldigen....... -
marocki4,
21.12.2007, 10:54
- brauchst Dich nicht entschuldigen....... -
Bamboo,
22.12.2007, 01:25
- wo kein Kläger da kein Richter... - marocki4, 22.12.2007, 10:13
- brauchst Dich nicht entschuldigen....... -
Bamboo,
22.12.2007, 01:25
- sorry..... -
Toby0909,
21.12.2007, 08:47
- Meldung vom 09.03.2007? - Die Banken machen das doch schon seitdem... -
marocki4,
21.12.2007, 08:40
