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wo kein Kläger da kein Richter...

marocki4, Samstag, 22.12.2007, 10:13 (vor 6607 Tagen) @ Bamboo

deswegen passiert sowas viel zu selten.

Dein verlinkter Fall ist auch ein deutlich schwerwiegender: Ein Vermittler (Bevollmächtigter) tradet mit Fonds (Ausgabeaufschlägen) wie ein Bekloppter - und hinterdran teilen sich Vermittler und Bank die Gebühren (kein seltener Fall - auch ich hab solche Kunden). Wenn der Kunde davon nichts erfährt ist so ein Urteil auch schon früher nichts "aufregendes" gewesen.

Das BGH-Urteil will ja mehr erreichen bzgl. fondsinterner Kosten zugunsten der Bank, die diese dem Kunden nicht direkt belastet hat. Und hier denke ich, daß das kaum einer begreift.

Was soll's - et is wie et is und et is Beschiß! Und so wird es immer bleiben, oder?

Gruß

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  • BGH-Urteil für die Offenlegung von Provisionen ist durch. - Bamboo, 21.12.2007, 04:51 [*]
    • Meldung vom 09.03.2007? - Die Banken machen das doch schon seitdem... - marocki4, 21.12.2007, 08:40
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            • wo kein Kläger da kein Richter... - marocki4, 22.12.2007, 10:13

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