Prost Neujahr: Ätzende Post - womöglich teures Nachspiel für Zehtausende von (Berliner) Fondsanleger
Teures Nachspiel für Fondsanleger
Zehntausende Zeichner von Immobilienfonds der früheren Bankgesellschaft Berlin haben zum Jahresende schockierende Post bekommen. Darin werden Nachzahlungen angedroht, sollte sich die wirtschaftliche Situation ihrer Fondsgesellschaften verschlechtern, war zu lesen.
Von möglichen Nachzahlungen betroffen seien etwa 20 offene Immobilienfonds und schätzungsweise an die 30.000 Anleger. Sie wurden mal mit großzügigen Garantien zur Zeichnung der Immobilienfonds angelockt. Zudem habe es umfangreiche steuerliche Gutschriften für die Anleger gegeben. Weil aber diese Fonds in der Form von Kommanditgesellschaften aufgelegt worden seien, hafteten die Anleger laut Handelsgesetzbuch (HGB § 172 Abs. 4) in Höhe ihrer gesamten Einlage.
Jetzt wurden die Anleger daran erinnert, dass sie weiterhin haften, wenn ihre bereits ausgezahlten Gewinne aus dem „Haftkapital erfolgt sind.“ Das gleiche gelte, soweit Gewinne ausgeschüttet wrden seien, während das Haftkapital durch Verluste gemindert worden sei oder soweit das Haftkapital durch eine Gewinnausschüttung gemindert worden sei“, heiße es nun in diesen Schreiben. In einem Brief vom 21. Dezember 2007 wird einem Anleger eine Nachzahlung von rund 88.000 Euro, etwa 30 Prozent des eingezahlten Kapitals, angedroht.
Bislang seien zwar noch keine Zahlungsanforderungen versandt worden und auch akut nicht in Sicht. Doch einige Fonds seien, wie es im Umfeld dieser Gesellschaften heiße, in einer prekären Situation. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung halten man es für seine Pflicht, die Anleger auch auf diesem Wege nochmals darauf hinzuweisen, dass eine solche Inanspruchnahme im Falle des Fonds für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden könne, schreibtedie IBV Immobilien Beteiligungs- und Vertriebsgesellschaft der BIH-Gruppe mbh.
BIH steht für Berliner Immobilien Holding, eine landeseigene Gesellschaft, die im Auftrage des Senats der Hauptstadt die Abwicklung dieser Fonds betreibe.
Das Land Berlin müsss nach Auflagen der Europäischen Kommission in Brüssel für die großzügigen und meist branchenunüblichen Garantien geradestehen, die den Anlegern bei der Zeichnung dieser Fonds gemacht worden seien. Theoretisch könne der Schaden für das Land Berlin bis zu 21,6 Mrd. Euro gehen, praktisch muss es aber nur für Risiken von etwa vier bis sechs Mrd. Euro geradestehen. Um den Schaden für das Land allerdings so gering wie möglich zu halten, übernehme die BIH die Fondsanteile der Anleger und damit auch die Risiken und verkaufe die Immobilien. Darüber fänden gegenwärtig Verhandlungen mit interessierten Investoren statt, die im zweiten Quartal 2008 zu ersten Ergebnissen führen könnten.
Doch viele Anleger seien derzeit noch nicht bereit, ihre Fondsanteile an das Land abzutreten. Sie hatten ihre Einlagen oft mit Krediten finanziert. So können die jüngsten Briefe auch als Einschüchterungsschreiben gesehen werden, wie Kerstin Kondert meint. Frau Kondert hat die geschädigte Anleger in einem Aktionsbündnis organisiert.
Mit ihrem aktuellen Schreiben baue die IBV weiter an einer Drohkulisse, vor deren Hintergrund die Anleger zu wirtschaftlich ungünstigen Vergleichen und ggf. zu einer vorzeitigen – und damit für sie steuerschädlichen – Annahme der Abfindungsangebote motiviert werden sollen, sagt Frau Kondert. Durch den Gesellschaftsvertrag der Fonds sei eine Rückforderung der Ausschüttungen durch die Geschäftsführung nicht gedeckt, meine Rechtsanwalt Wolfgang Schirp der nach eigenen Angaben rund 3000 Anleger vertritt.
In einem jüngsten Urteil sei es Schirp jedenfalls in zweiter Instanz gelungen, die Landesbank Berlin (LBB) zu Schadenersatz zu verpflichten, weil sie beim Vertrieb des IBV Fonds Deutschland 3 von Problemen bei einem Hauptmieter der Immobilien gewusst haben soll (Az. 4 U 11/07, Urteil des Kammergerichts vom 4..12..2007).
Nach einer im April 2006 erhobenen zweiten großen Anklage müssen sich frühere Bank-Manager im nächsten Jahr für den entstandenenen Schaden bei der Auflage solcher Immobilienfonds verantworten. Im Mittelpunkt stünden die beiden Immobilienfonds, LBB 12 und IBV Deutschland 1. Durch die für 30 Jahre geltenden Mietgarantien sei dem Landeshaushalt ein Schaden von 55 Mio. Euro entstanden, so die Anklage. Die Immobilien seien nicht so gewinnbringend vermietet worden, wie es mit kaufmännischer Sorgfalt hätte geschehen müssen.
