@Hardy und @dottore - Neo-Chartalisten und Hardys Schatzkammer
Hi,
ich habe die letzten paar Stunden ein wenig Wray und Lerner geschmökert, auf Umwegen sozusagen, weil Wray hat das Vorwort zur 2008er-Auflage von Minskys "Stabilizing an unstable economy" geschrieben. Und weil das nicht uninteressant war, was er darin von sich gibt, und er eigentlich auch in seinem Beitrag zu Smithins "What is money?" recht überzeugend klingt, habe ich mal ein paar Arbeitspapiere durchgelesen, die von ihm kursieren, zumeist über Knapp, Keynes und Lerner.
Wenn ich mir das aber so überlege, was Jungs wie Wray und Lerner da schreiben, dann hat Hardy vielleicht doch recht mit seiner "Schatzkammer". Simple Aussage:
der Staat muß ich in SEINEM Geld keineswegs verschulden, um es in Umlauf zu bringen. Sondern er bringt es einfach in Umlauf, per Druckerpresse, wie Lerner schreibt, was immer das konkret anno 2008 genau bedeuten mag, vermutlich eine direkte Kreditaufnahme des Staates bei der Zentralbank. Oder noch besser: die Einrichtung eines unbeschränkten Kontokorrents des Staates bei der Zentralbank.
Und da liegt Hardys Gedanke zur "Schatzkammer" in der Tat nicht allzuweit, so könnte man sich das bildlich relativ einfach vorstellen.
Diese Einschätzung wäre auch, meiner Ansicht nach, nach dottores "Machttheorie" die einzige konsequente. Denn wenn der Staat "per Waffe" sicherstellen kann, dass sein Geld und nur sein Geld seinen Wert dadurch erfährt, dass er es zur Erfüllung von Steuer- und sonstigen Schulden akzeptiert, dann wozu noch umständlich mit "Staatsanleihen" und dergleichen hantieren?
Lerner meinte offensichtlich, dass die "Deckung", die die Zentralbank aufweist, keinen eigentlichen Sinn hat. Das ist im Prinzip auch meine Ansicht, ich dachte immer schon dass da nur "was gezeigt" wird, um den Geldwert stabil zu halten. Aber wenn man diesem Lerner folgt, dann ist auch das völlig für Hugo, weil der Staat kann diese Wertstabilität problemlos dadurch erreichen, dass er seine Defizite entsprechend aussteuert bzw. überschüssiges Geld per Steuern abschöpft. Oder eben Bonds ans Publikum begibt, und dadurch den Geldumlauf reduziert.
Die Chartalisten durchbrechen also offensichtlich den Konnex "Staatsschulden - Monetäre Basis", indem sie die Zentralbank direkt dem Staat zuordnen, der sich tatsächlich daraus bedienen kann, wie es ihm beliebt (bzw. nicht ganz, Lerner hat dafür ja seine "2 Gesetze des funktionalen Finanzwesens" formuliert).
Ich frage mich, ob diese Chartalisten-Denke mega-intelligent oder mega-bescheuert ist. Das Wort "Hyperinflation" geistert mir im Kopf herum, aber dann auch wieder nicht, denn Warenangebot und Investition müssen ja keineswegs einbrechen oder stagnieren, die könnten ja auch in einem derartigen Konzept durchaus auf hohem Niveau bleiben (Ã la Keynes, der im Prinzip ja ins gleiche Horn bläst). Allenfalls müßte man die Giralgeldschöpfung einschränken, um das besser aussteuern zu können, aber theoretisch könnte das alles doch funktionieren, oder?
Ich denke daher, Hardy hat mit seiner "Schatzkammer" prinzipiell recht. Und wenn man diesen Gedanken weiterspinnt, dann ist ein "Game over" eigentlich nicht leicht vorstellbar, außer der Staat versagt in seiner ureigensten Domäne, nämlich SEIN Geld auszugeben. Eine Schuldendeflation wäre demnach in unserem aktuellen Geldsystem eigentlich ein Treppenwitz, oder?
Anmerkungen
Achilles, Sonntag, 24.08.2008, 07:30 (vor 5936 Tagen) @ weissgarnix
Hi,
ich habe die letzten paar Stunden ein wenig Wray und Lerner geschmökert,
auf Umwegen sozusagen, weil Wray hat das Vorwort zur 2008er-Auflage von
Minskys "Stabilizing an unstable economy" geschrieben. Und weil das nicht
uninteressant war, was er darin von sich gibt, und er eigentlich auch in
seinem Beitrag zu Smithins "What is money?" recht überzeugend klingt, habe
ich mal ein paar Arbeitspapiere durchgelesen, die von ihm kursieren,
zumeist über Knapp, Keynes und Lerner.Wenn ich mir das aber so überlege, was Jungs wie Wray und Lerner da
schreiben, dann hat Hardy vielleicht doch recht mit seiner "Schatzkammer".
Simple Aussage:
Wer ist eigentlich Hardy? Und was ist die Schatzkammer?
der Staat muß ich in SEINEM Geld keineswegs verschulden, um es in Umlauf
zu bringen. Sondern er bringt es einfach in Umlauf, per Druckerpresse, wie
Lerner schreibt, was immer das konkret anno 2008 genau bedeuten mag,
vermutlich eine direkte Kreditaufnahme des Staates bei der Zentralbank.
Oder noch besser: die Einrichtung eines unbeschränkten Kontokorrents des
Staates bei der Zentralbank.
Genau - Staat und Notenbank sind eine Einheit. Die Notenbank ist die Hausbank des Staates, und dabei gibt es keine Kreditlimit. Wie Du wahrscheinlich bei den Post-Keynsianern lesen konntest, wird jede Auszahlung des Staates über sein Konto bei der Notenbank (ähnlich wie jede Geschäftsbank ein Konto bei der Notenbank hat) abgewickelt. Die Emmission von Anleihen erfolgt nicht um die Ausgaben des Staates zu finanzieren, sondern um negative Salden im NB-Konto glattzustellen.
Und da liegt Hardys Gedanke zur "Schatzkammer" in der Tat nicht allzuweit,
so könnte man sich das bildlich relativ einfach vorstellen.Diese Einschätzung wäre auch, meiner Ansicht nach, nach dottores
"Machttheorie" die einzige konsequente. Denn wenn der Staat "per Waffe"
sicherstellen kann, dass sein Geld und nur sein Geld seinen Wert dadurch
erfährt, dass er es zur Erfüllung von Steuer- und sonstigen Schulden
akzeptiert, dann wozu noch umständlich mit "Staatsanleihen" und
dergleichen hantieren?Lerner meinte offensichtlich, dass die "Deckung", die die Zentralbank
aufweist, keinen eigentlichen Sinn hat. Das ist im Prinzip auch meine
Ansicht, ich dachte immer schon dass da nur "was gezeigt" wird, um den
Geldwert stabil zu halten. Aber wenn man diesem Lerner folgt, dann ist
auch das völlig für Hugo, weil der Staat kann diese Wertstabilität
problemlos dadurch erreichen, dass er seine Defizite entsprechend
aussteuert bzw. überschüssiges Geld per Steuern abschöpft. Oder eben Bonds
ans Publikum begibt, und dadurch den Geldumlauf reduziert.Die Chartalisten durchbrechen also offensichtlich den Konnex
"Staatsschulden - Monetäre Basis", indem sie die Zentralbank direkt dem
Staat zuordnen, der sich tatsächlich daraus bedienen kann, wie es ihm
beliebt (bzw. nicht ganz, Lerner hat dafür ja seine "2 Gesetze des
funktionalen Finanzwesens" formuliert).
So ist es auch. Ich weiß nicht, ob Du bei Wray gelesen hast, wie das Settlement einer Staatsausgabe abgewickelt wird, also z.B. Pensionszahlung der Bundesrepublik an eine Person XY. Da wird ganz klar, dass im Grunde immer unmittelbar ein Kredit der Notenbank an den Staat gewährt wird.
Ich frage mich, ob diese Chartalisten-Denke mega-intelligent oder
mega-bescheuert ist. Das Wort "Hyperinflation" geistert mir im Kopf herum,
aber dann auch wieder nicht, denn Warenangebot und Investition müssen ja
keineswegs einbrechen oder stagnieren, die könnten ja auch in einem
derartigen Konzept durchaus auf hohem Niveau bleiben (Ã la Keynes, der im
Prinzip ja ins gleiche Horn bläst). Allenfalls müßte man die
Giralgeldschöpfung einschränken, um das besser aussteuern zu können, aber
theoretisch könnte das alles doch funktionieren, oder?
Die Theorie der Chartalist, nämlich das Geld aufgrund von Steuerforderungen des Staates in Umlauf kommt bzw. die Wirtschafssubjekte Geld brauchen um diese Schuld zu begleichen, ist in meinen Augen wesentlich plausibler als die mirkoökonmische Fundierung für das Entstehen von Geld, d.h. aufgrund seiner Funktionen. Die Chartalist sind in übrigens Post-Keynesianer.
Ich denke daher, Hardy hat mit seiner "Schatzkammer" prinzipiell recht.
Und wenn man diesen Gedanken weiterspinnt, dann ist ein "Game over"
eigentlich nicht leicht vorstellbar, außer der Staat versagt in seiner
ureigensten Domäne, nämlich SEIN Geld auszugeben. Eine Schuldendeflation
wäre demnach in unserem aktuellen Geldsystem eigentlich ein Treppenwitz,
oder?
Naja, meine Meinung ist hier sowieso eine andere als die der Japan-Deflation, aufgrund eines Zusammenbruchs des Kreidtvergabesystems. Denke nicht, dass es darauf hinauslaufen wird. In meinen Augen ist das Problem noch eine Ebene höher aufgestellt, denn Kredit kann man nur vergeben, wenn es Geld gibt. Gibt es keine Geldsystem wie wir es kennen, gibt es auch keinen Zusammenbruch der Kreditvergabe, es gibt einfache keine Geldkredite mehr.
In meinen Augen steht "game over" nicht im Gegensatz zu dieser THeorie
ZB und Staat
dottore , Sonntag, 24.08.2008, 08:05 (vor 5936 Tagen) @ Achilles
Hi Achilles,
nur ein Punkt:
Genau - Staat und Notenbank sind eine Einheit.
Nein. Sonst wären Aktionäre und ihre AGs auch eine Einheit, was nicht der Fall ist.
Die Notenbank ist die
Hausbank des Staates,
Ja.
und dabei gibt es keine Kreditlimit.
Es gibt überhaupt keinen ZB-Kredit in an den Staat. Beweis: Bilanz Buba 07: Position 8 aktiv: Forderungen an den Bund = 4,4 Mrd (stammen aus der Ausgleichsforderung ex Währungsreform 1948). Und sonst kein Cent.
Wie Du
wahrscheinlich bei den Post-Keynsianern lesen konntest, wird jede
Auszahlung des Staates über sein Konto bei der Notenbank (ähnlich wie jede
Geschäftsbank ein Konto bei der Notenbank hat) abgewickelt. Die Emmission
von Anleihen erfolgt nicht um die Ausgaben des Staates zu finanzieren,
sondern um negative Salden im NB-Konto glattzustellen.
Das alles läuft nicht über die Bilanz der ZB. Der Staat kann sich nur über den KM oder Banken finanzieren. Es läuft immer Staat - Banken/KM - ZB und vice versa.
Gruß!
NB - Staat
Achilles, Sonntag, 24.08.2008, 11:13 (vor 5936 Tagen) @ dottore
Hi Achilles,
nur ein Punkt:
Genau - Staat und Notenbank sind eine Einheit.
Nein. Sonst wären Aktionäre und ihre AGs auch eine Einheit, was nicht der
Fall ist.
Ja, aber dieser Aktionär ist 100%iger Eigentümter. Gut, im Falle der EZB ist die Sache etwas anders gelagert. Auch ist die Notenbank oftmals "Unabhängig". Aber im Fall der Fälle sieht die Sache dann anders aus. Um bei deinem Beispiel zu bleibe, wenn sich eine Unternehmen ein anderes zu 100% einverleibt, dann kann es sehr wohl eine Einheit sein.
Die Notenbank ist die
Hausbank des Staates,
Ja.
und dabei gibt es keine Kreditlimit.
Es gibt überhaupt keinen ZB-Kredit in an den Staat. Beweis: Bilanz Buba
07: Position 8 aktiv: Forderungen an den Bund = 4,4 Mrd (stammen aus der
Ausgleichsforderung ex Währungsreform 1948). Und sonst kein Cent.
Also bei der EZB stehen beispielsweise rund 40 Mrd @ Forderungen an die Öffentl. Haushalte. Was da genau dahinter steckt, weiß ich leider nicht. Die Bilanz der BuBa kenne ich leider auch nicht. Grunsätzlich kenne ich mich nicht mit den Bilanzierungsvorschriften der/einer NB aus. Aber was ich weiß ist wie Wray und die anderen PostKeynsianer den Prozess einer Staatsausgeben (also der faktischen Zahlung beschreiben). Sprich, sie beleuchten die Frage wie das Geld was der Staat z.B. an seine Bediensteten zahlt, auf deren Konto kommt. Und das kommt in der Form auf das Konto, dass der Staat bei der NB über eine Konto verfügt. Wenn ich als Beamter Gehalt beziehe, dann wird von dem Konto des Staates bei der NB ein Abfluss gebucht, und bei dem Konto meiner Bank bei der NB ein Zufluss, dieser dann wiederum bei mir gutgeschrieben wird. Angeblich, laut Wray, funktioniert das so. Ob das tatsächlich der Fall ist, weiß ich nicht. Wray argumentiert, dass deshalb die Notenbank auch nie in der Lage ist ein Geldangebot (also für Zentralbankgeld) zu steuern, weil der NB der Staat in die Quere kommt. Denn in dem von mir gerade beschriebene Prozess schöpft der Staat ZB-Schulden (bei sich) und Guthaben bei der Bank, die von ihm die Zahlung empfängt (also meiner Hausbank).
Ich weiß tatsächlich nicht, ob das so wie von mir beschrieben abläuft. Aber Wray behauptet das... vielleicht auch nur für die USA. Er bringt auch ganz konkrete Beispiele. Naja, hab das Buch gerade nicht bei der Hand. Kann aber morgen mal nachschaune, ob ich es finde.
Wie Du
wahrscheinlich bei den Post-Keynsianern lesen konntest, wird jede
Auszahlung des Staates über sein Konto bei der Notenbank (ähnlich wie
jede
Geschäftsbank ein Konto bei der Notenbank hat) abgewickelt. Die
Emmission
von Anleihen erfolgt nicht um die Ausgaben des Staates zu finanzieren,
sondern um negative Salden im NB-Konto glattzustellen.
Das alles läuft nicht über die Bilanz der ZB. Der Staat kann sich nur über
den KM oder Banken finanzieren. Es läuft immer Staat - Banken/KM - ZB und
vice versa.
Wie gesagt, ich bin mir da nicht sicher. Faktisch, steht das überall so geschrieben. Keine Finanzierung der NB über den Staat, z.B. BuBa oder EZB. Aber ob das dann wirklich so ist, da bin ich mir nicht sicher.
Gruß!
Dazu bitte:
dottore , Montag, 25.08.2008, 04:01 (vor 5936 Tagen) @ Achilles
Hi Achilles,
Ja, aber dieser Aktionär ist 100%iger Eigentümter.
Nicht immer. Die ZBs Belgiens und der Schweiz u.a.m. haben private Aktionäre
Gut, im Falle der EZB
ist die Sache etwas anders gelagert.
Ja, das Kapital (40 Mrd) verteilt sich nach dem bekannten Schlüssel. Buba z.B. 11,8 Mrd (GB, S. 234).
Auch ist die Notenbank oftmals
"Unabhängig".
Sie ist es (noch). Eurosystem und Fed-Banks eindeutig, in Japan undurchsichtig.
Aber im Fall der Fälle sieht die Sache dann anders aus. Um
bei deinem Beispiel zu bleibe, wenn sich eine Unternehmen ein anderes zu
100% einverleibt, dann kann es sehr wohl eine Einheit sein.
Da der Staat nicht bilanziert, wissen wir nicht, wie er die Buba als Aktivposten einsetzen würde. Letzter Jahresüberschuss: 4285 Mio, wären bei einem KGV von 10 ca. 50 Mrd. (GK und RL: jeweils 2,5 Mrd).
Also bei der EZB stehen beispielsweise rund 40 Mrd @ Forderungen an die
Öffentl. Haushalte. Was da genau dahinter steckt, weiß ich leider nicht.
Ich auch nicht, Anfrage läuft. Jedenfalls zählen darunter die 4,4 der Buba ex Währungsreform.
Die Bilanz der BuBa kenne ich leider auch nicht. Grunsätzlich kenne ich
mich nicht mit den Bilanzierungsvorschriften der/einer NB aus.
Nach 417 HGB in Verbindung mit 26,2 Buba-Gesetz.
Aber was
ich weiß ist wie Wray und die anderen PostKeynsianer den Prozess einer
Staatsausgeben (also der faktischen Zahlung beschreiben). Sprich, sie
beleuchten die Frage wie das Geld was der Staat z.B. an seine Bediensteten
zahlt, auf deren Konto kommt. Und das kommt in der Form auf das Konto, dass
der Staat bei der NB über eine Konto verfügt. Wenn ich als Beamter Gehalt
beziehe, dann wird von dem Konto des Staates bei der NB ein Abfluss
gebucht, und bei dem Konto meiner Bank bei der NB ein Zufluss, dieser dann
wiederum bei mir gutgeschrieben wird. Angeblich, laut Wray, funktioniert
das so. Ob das tatsächlich der Fall ist, weiß ich nicht.
Der Beamte gibt seine Bank an. Die zahlt aus. Ihr Konto bei der ZB wird entsprechend beguthabt, sofern es ZB-Beamte sind (Personalaufwand dort: 825). Bei anderen Beamten läuft es genauso wie bei Privatbeschäftigten: Der Arbeitgeber hat ein Konto bei Bank X und von dort wird dem Konto des Beamten gutgeschrieben. Das Konto bei Bank X wird von der jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Stelle aus Haushaltsmitteln alimentiert. Über die ZB oder Fed-Bank läuft nur das Girale, z.B. TARGET usw.
Wray
argumentiert, dass deshalb die Notenbank auch nie in der Lage ist ein
Geldangebot (also für Zentralbankgeld) zu steuern, weil der NB der Staat
in die Quere kommt.
Wie kommt er in die Quere?
Denn in dem von mir gerade beschriebene Prozess
schöpft der Staat ZB-Schulden (bei sich) und Guthaben bei der Bank, die
von ihm die Zahlung empfängt (also meiner Hausbank).
Im Euro-Raum jedenfalls nicht. Die Fed-Banks reichen die Erlöse aus Staatspapier-Emissionen an Privatbanken weiter.
Ich weiß tatsächlich nicht, ob das so wie von mir beschrieben abläuft.
Aber Wray behauptet das... vielleicht auch nur für die USA. Er bringt auch
ganz konkrete Beispiele. Naja, hab das Buch gerade nicht bei der Hand. Kann
aber morgen mal nachschaune, ob ich es finde.
Wäre interessant. Auch wenn die Summen nicht umwerfend sein dürften.
Wie gesagt, ich bin mir da nicht sicher. Faktisch, steht das überall so
geschrieben. Keine Finanzierung der NB über den Staat, z.B. BuBa oder EZB.
Aber ob das dann wirklich so ist, da bin ich mir nicht sicher.
Lt. Ausweisen (die 40 Eurosystem mal außen vor) der ZBs finanziert keine der großen ZBs den Staat direkt, indem sie von ihm Titel abnimmt.
Gruß!
Antwort der EZB zu ZB-Kredit-Position an Staaten
dottore , Montag, 25.08.2008, 07:32 (vor 5935 Tagen) @ dottore
Hi,
zu der offenen Frage, wie es zu den 38 Mrd Euro Kredite an den Staat kommt, sagt die EZB:
1. Es handelt sich um Positionen, die VOR Beginn des Eurosystems (bzw. des Beitritts neuer Mitglieder) entstanden waren. Da waren noch Kredite von ZBs an Staaten direkt möglich.
2. Die EZB bzw. die NZBs können die Summe nicht zurückfordern, sie dürfte so im Ausweis stehen bleiben.
3. Da die EZB inkl. Mitglieder keinerlei Direktkredite an den Staat vergibt, kann sich der Posten nicht mehr erhöhen. Bleibt also bei den 38 Mrd stehen.
Gruß!
@Staatliche Zahlungen bei Wray & Co.
weissgarnix , Montag, 25.08.2008, 00:01 (vor 5936 Tagen) @ dottore
Nein. Sonst wären Aktionäre und ihre AGs auch eine Einheit, was nicht der
Fall ist.
Nicht in jenen Fällen, wo ein "Gewinnabführungsvertrag" vorliegt, da besteht defacto wirtschaftliche und finanzielle Identität. Ich weiss jetzt nicht, ob das, was sich zwischen BuBa und Staat da abspielt einem echten Ergebnisabführungsvertrag mit allen Formerfordernissen nahekommt, aber gelebte Praxis scheint es ja wohl zu sein.
Wie Du wahrscheinlich bei den Post-Keynsianern lesen konntest, wird jede
Auszahlung des Staates über sein Konto bei der Notenbank (ähnlich wie
jede Geschäftsbank ein Konto bei der Notenbank hat) abgewickelt. Die
Emmission von Anleihen erfolgt nicht um die Ausgaben des Staates zu finanzieren,sondern um negative Salden im NB-Konto glattzustellen.
Bei Wray steht es zumindest tatsächlich so bzw in seiner Terminologie verliert das Bankensystem erst dann "Reserven" an staatlichem Geld, wenn tatsächlich Zahlungen an den Staat vorgenommen werden. Alles andere sind Umbuchungsvorgänge innerhalb des 2-stufigen Bankensystems.
Das alles läuft nicht über die Bilanz der ZB. Der Staat kann sich nur über
den KM oder Banken finanzieren. Es läuft immer Staat - Banken/KM - ZB und
vice versa.
Fakt ist aber, das alle öffentlichen Stellen, mit denen ich zu tun habe, Konten bei der BuBa unterhalten. Frage ist, wie werden die geführt, nur aktivisch oder auch passivisch?
Kurzfristige Kontoüberziehung bei Buba möglich
Hardy, der Student , Montag, 25.08.2008, 00:40 (vor 5936 Tagen) @ weissgarnix
Fakt ist aber, das alle öffentlichen Stellen, mit denen ich zu tun habe,
Konten bei der BuBa unterhalten. Frage ist, wie werden die geführt, nur
aktivisch oder auch passivisch?
"§ 20 Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
1Die Deutsche Bundesbank darf mit dem Bund, den Sondervermögen des Bundes, den Ländern und anderen öffentlichen Verwaltungen die in § 19 Nr. 2 bis 7 bezeichneten Geschäfte vornehmen; dabei darf die Bank im Verlauf eines Tages Kontoüberziehungen zulassen. 2Für diese Geschäfte darf die Bank dem Bund, den Sondervermögen des Bundes und den Ländern keine Kosten und Gebühren berechnen."
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bbankg/BJNR007450957.html
Schatzkammer
dottore , Sonntag, 24.08.2008, 07:47 (vor 5936 Tagen) @ weissgarnix
Hi wgn,
1. Die Schatzkammer in der ZB ist für eine Hyper-Infla irrelevant, da zu klein (ca. 40 bis 50 % der bereits aumlaufenden Noten).
2. Hardys Schatzkammer ist eine potentielle. Sie muss erst massiv aufgestockt werden, um den Infla-Prozess zu starten.
3. Der endet, sobald die Kosten der Scheine höhe sind als ihr aufgedruckter Wert. Die Noten wurden zwischenzeitlich nur noch einseitig bedruckt.
4. Der "Schatz" ist die Macht des Staates Kassenscheine o.ä. in beliebigger Höhe abzufordern (bis obiger Grenze). Dazu bedarf es keiner ZB. Deshalb hießen die Papiere, welche die Reichsbank diskontierte auch "Reichsschatzanweisungen". Ihr Diskont wurde am 15. November 1923 eingestellt - der Spuk war vorbei.
Beweis: Am Ende der Hyper-Infla lag der Notenumlauf bei 496 585 346 Billionen Mark. Diese Summe war in keiner Schatzkammer ex ante vorhanden. RB-Noten im Umlauf 1920: 82 Mrd, dazu vielleicht max. 40 bis 50 % zusätzlicher Noten im Keller ("Schatz"). Umlauf 1921 = 122 Mrd.
Mit dem "Schatz" allein ist also buchstäblich kein Staat zu machen. Wie er heute "gehoben" wird (die bekannten Verfahren zwischen ZBs und ihren Geschäftspartnern, den MFIs) ist bekannt.
Noch dazu:
Der Staat muß sich in SEINEM Geld keineswegs verschulden, um es in Umlauf
zu bringen.
Derzeit noch.
Sondern er bringt es einfach in Umlauf, per Druckerpresse, wie
Lerner schreibt, was immer das konkret anno 2008 genau bedeuten mag,
vermutlich eine direkte Kreditaufnahme des Staates bei der Zentralbank.
Ja, hatten z.B. auch die Briten in WK I gemacht, die "currency notes" des Schtzamts ausgaben, bei Kriegende Stand: 324 Mio Pfund. Zum Vergleich: Die (identische) "schwebende Schuld" des Reichs bei der RB lag bei Kriegsende bei 15,7 Mrd Mark. Also ca. dem Doppelten. Diese stieg bis 1923 auf 189,8 Trillionen Mark.
Die Schatzanweisungen liefen auch um (undiskontiert, also nicht als legal-tender-Bargeld), allerdings nur, weil sie an öffentlichen Kassen angenommen wurden. Sonst wären sie zurückgewiesen worden.
Oder noch besser: die Einrichtung eines unbeschränkten Kontokorrents des
Staates bei der Zentralbank.
Dazu müsste dann auch jedermann Zugang zur ZB haben, was nie der Fall war (die Nachkriegs-Ausnahme bis 1957, s.u.).
Diese Einschätzung wäre auch, meiner Ansicht nach, nach dottores
"Machttheorie" die einzige konsequente. Denn wenn der Staat "per Waffe"
sicherstellen kann, dass sein Geld und nur sein Geld seinen Wert dadurch
erfährt, dass er es zur Erfüllung von Steuer-Schulden
Ja.
und sonstigen Schulden
Nein. Dazu müsste es gesetzliches Zahlungsmittel sein.
akzeptiert, dann wozu noch umständlich mit "Staatsanleihen" und
dergleichen hantieren?
Liegt an der Fälligkeit. Schatzanweisungen Laufzeit: 3 Monate, Staatsanleihen länger. Mit 3-Monatsgeldern lebt man von der Hand in den Mund und sog. "öffentliche Investitionen" sind nicht möglich. Vom Grundgesetz oder den EU-Rechten (Maastricht) reden wir gar nicht erst.
Lerner meinte offensichtlich, dass die "Deckung", die die Zentralbank
aufweist, keinen eigentlichen Sinn hat.
Der Sinn liegt darin, dass ein Dritter zahlt (Steuerzahler künftiger Generationen). Bei nicht fundierten Schulden (Schatzanweisungen) prolongiert der Staat nur seine Titel.
Das ist im Prinzip auch meine
Ansicht, ich dachte immer schon dass da nur "was gezeigt" wird, um den
Geldwert stabil zu halten. Aber wenn man diesem Lerner folgt, dann ist
auch das völlig für Hugo, weil der Staat kann diese Wertstabilität
problemlos dadurch erreichen, dass er seine Defizite entsprechend
aussteuert bzw. überschüssiges Geld per Steuern abschöpft.
Ab wann ist es "überschüssig"? Wenn die Infla anzieht? Wie dann mit Steuern arbeiten? Bis der Bescheid rausgeht, ist die Infla längst enteilt.
Oder eben Bonds
ans Publikum begibt, und dadurch den Geldumlauf reduziert.
Die kauft in einer Hyper-Infla kein Mensch. Bonds (fundierte Schulden) Reich 30. 9. 1923 ganze 60,5 Mrd Mark (1920: 93).
Die Chartalisten durchbrechen also offensichtlich den Konnex
"Staatsschulden - Monetäre Basis", indem sie die Zentralbank direkt dem
Staat zuordnen, der sich tatsächlich daraus bedienen kann, wie es ihm
beliebt (bzw. nicht ganz, Lerner hat dafür ja seine "2 Gesetze des
funktionalen Finanzwesens" formuliert).
In dem System braucht kein Staat eine ZB. Druckerei, möglichst Regiebetrieb, reicht voll und ganz.
Ich frage mich, ob diese Chartalisten-Denke mega-intelligent oder
mega-bescheuert ist. Das Wort "Hyperinflation" geistert mir im Kopf herum,
aber dann auch wieder nicht, denn Warenangebot und Investition müssen ja
keineswegs einbrechen oder stagnieren, die könnten ja auch in einem
derartigen Konzept durchaus auf hohem Niveau bleiben (Ã la Keynes, der im
Prinzip ja ins gleiche Horn bläst).
Historisch jedenfalls nicht, da die Löhne immer hinter den Preisen blieben = Arbeitslosigkeit, Verarmung, rückläufiges BIP.
Allenfalls müßte man die
Giralgeldschöpfung einschränken, um das besser aussteuern zu können, aber
theoretisch könnte das alles doch funktionieren, oder?
Nein.
Ich denke daher, Hardy hat mit seiner "Schatzkammer" prinzipiell recht.
Und wenn man diesen Gedanken weiterspinnt, dann ist ein "Game over"
eigentlich nicht leicht vorstellbar, außer der Staat versagt in seiner
ureigensten Domäne, nämlich SEIN Geld auszugeben. Eine Schuldendeflation
wäre demnach in unserem aktuellen Geldsystem eigentlich ein Treppenwitz,
oder?
Im aktuellen System kommt kein Geld ohne ZB ins Publikum. Direkter Zugang der Staaten zur ZB untersagt. Jede Verschuldung wirkt zunächst inflationär und sobald die Kosten ihrer Fortsetzung ihre Erträge übersteigen (warum ist sonst die US-Immo-Blase und jene anderswo geplatzt?), deflationär.
Die kommende asset-price-Deflation wird sich genauso ins allgemeine PN fortsetzen wie die asset-price-Inflation in der anderen Richtung.
Gruß!
Frage zu den quasi ZB-Krediten an Spaniens Banken (über den Umweg der Verbriefung)
LenzHannover, Sonntag, 24.08.2008, 13:02 (vor 5936 Tagen) @ dottore
Der hier http://www.mmnews.de/index.php/20080824858/MM-News/EZB-Ausleihungen-ausser-Kontrolle.html
behauptet: .. Diese Schuldverschreibungen werden aber auf dem „freien“ Markt praktisch gar nicht mehr als Sicherheit akzeptiert. Und wenn es dafür noch Geld gibt, dann nur ein Bruchteil des Nominalbetrages. Ein Schuldschein im Wert von 100 ist, je nach Bank, praktisch nur noch 10-25 wert. Bei der EZB dagegen erhalten die Banken immer noch 100.
Beleiht Trichet den Müll tatsächlich zu 100% ?
Re: EZB-Sicherheiten
kapiernix, Sonntag, 24.08.2008, 14:08 (vor 5936 Tagen) @ LenzHannover
Beleiht Trichet den Müll tatsächlich zu 100% ?
leider nur in Esperanto.
kurze Übersetzung: die EZB wertet den Müll mit einem Abschlag, außerdem bleibt der Müll wohl in der Bilanz der Bank, d.h. Totalverlust für die EZB nur wenn ausleihende Bank und Sicherheit über den Jordan gehen. Allerdings nimmt die EZB auch A-ratings als Sicherheit, während z.B. die BoE und FED nur AAA-ratings akzeptiert.
Pain in Spain Falls Mainly on Trichet with Toxic Debt (Update1)
By Esteban Duarte and Neil Unmack
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July 29 (Bloomberg) -- Spain's housing collapse is becoming European Central Bank President Jean-Claude Trichet's economic crisis as delinquent home-loans rise amid a slowing economy.
Spanish lenders, once the most prudent on the Continent, have almost tripled borrowings from the Frankfurt-based ECB in the past year to 47 billion euros ($74 billion), pledging bonds backed by assets, including mortgages, as collateral. That's the fastest increase in Europe, overtaking Italy, Ireland and the Netherlands, according to data from the countries' central banks.
Housing Slump
Spanish lenders' bad debts more than doubled as the housing slump that began with subprime mortgages in Florida and California crossed the Atlantic, infected Europe's hottest vacation-home market and more than halved economic growth to 1.8 percent in 2008, according to an International Monetary Fund forecast last week. Mortgage arrears in Spain are the highest in six years, according to Standard & Poor's.
Banks in the euro region can raise cash by handing over assets, including mortgage-backed securities, to the ECB, either agreeing to buy them back later or pledging them as collateral.
The ECB values the assets at a discount from face value and the borrowing bank keeps the debt on its balance sheet. While most of the loans mature in one week or three months, the central bank has also provided some lasting for six months since the credit crunch struck.
For the ECB to lose money, both the bank that's borrowing and the loans comprising the collateral must default.
Eligible for Collateral
The ECB'S list of eligible securities for loans includes bonds from from Banco Santander SA, Spain's biggest lender, according to the central bank's Web site. The bonds are backed by mortgages that exceed property values by as much as 24 percent.
The debt, part of an issue called Santander Hipotecario 4, is eligible for use as collateral, but has been kept in reserve and not pledged, said Madrid-based spokesman Peter Greiff.
``Santander has not used the ECB's liquidity facilities in any significant way,'' he said.
Bonds backed by mortgages and other assets accounted for 18 percent of the ECB's loan collateral at the end of 2007, up from 4 percent in 2004, Fitch data show.
Spanish lenders increased their use of three- and six-month ECB loans to 27.5 billion euros as of June 30, from 2.4 billion euros a year earlier, according to the country's central bank.
That accounts for 10 percent of the ECB's three- and six- month lending, more than any country except Germany, France and Ireland.
Cheaper Way
Spanish loan defaults rose in May to 27.76 billion euros or 1.5 percent, from 12.05 billion euros or 0.77 percent a year earlier, the Bank of Spain said.
Sending asset-backed bonds to the ECB in exchange for loans is a cheaper way to obtain cash than selling debt to investors. The central bank charged an average of 4.36 percent for three- and six-month liquidity loans this year, 60 basis points less than the three-month euro interbank offered rate, or Euribor, a benchmark for borrowing, and about 3 percentage points less than the cost of selling mortgage-backed securities.
Spanish AAA rated mortgage debt is judged to be the riskiest on the continent, with investors demanding as much as 250 basis points above Euribor, up from 85 basis points at the end of 2007, according to Dresdner Kleinwort prices. That's more than twice the interest margin on equivalent securities in the Netherlands. Only bonds secured by home loans to U.K. borrowers with poor credit histories trade at higher spreads, Dresdner data show.
Less Costly
Borrowing from the ECB by pledging asset-backed bonds also costs less than taking savings deposits from consumers, who receive an average 4.5 percent interest rate, according to the Bank of Spain.
``The ECB is aware that banks are pledging more securities at the low end of the accepted quality range,'' said Natacha Valla, economist at Goldman Sachs in Paris. ``The ECB can't accept too massive a pledging of asset-backed securities.''
More Reliant
The ECB can take A rated bonds for collateral while the Bank of England will accept only AAA rated securities. The U.S. Federal Reserve's Term Securities Lending Facility requires that any bonds not issued by Fannie Mae or Freddie Mac must carry top rankings to qualify.
Besten Dank, also mal wieder teilweise Mega Schrott bei Herrn Mross *mecker* (oT)
LenzHannover, Sonntag, 24.08.2008, 14:13 (vor 5936 Tagen) @ kapiernix
- kein Text -
@dottore - Weitere Fragen
weissgarnix , Montag, 25.08.2008, 00:57 (vor 5936 Tagen) @ dottore
Hi wgn,
1. Die Schatzkammer in der ZB ist für eine Hyper-Infla irrelevant, da zu
klein (ca. 40 bis 50 % der bereits aumlaufenden Noten).
2. Hardys Schatzkammer ist eine potentielle. Sie muss erst massiv
aufgestockt werden, um den Infla-Prozess zu starten.
Übersetzen wir mal 1931ff ins heutige Deutschland, dann sprechen wir wohl von 300-400Mrd. Das wäre doch machbar.
3. Der endet, sobald die Kosten der Scheine höhe sind als ihr
aufgedruckter Wert. Die Noten wurden zwischenzeitlich nur noch einseitig
bedruckt.
Die spannende Frage ist doch, ob es überhaupt zu einer Hyperinflation kommen muss. Wenn ich es schaffe, nicht nur Nachfrage aufrechtzuerhalten, sondern auch und vor allem das Angebot ... warum sollte das nicht funktionieren? Die zusätzlichen Scheine kämen ja nicht einfach per Heli in Umlauf, sondern per konkreten Ausgaben des Staates für dieses und jenes. Das hält die Gewinnerwartungen der produzierenden Betriebe aufrecht (vor allem auch jenen des Investitionsgütersektors), weshalb es eigentlich nicht zu einem Rückgang bei Angebot (als auch Investition) kommen sollte.
Was spräche prinzipiell dagegen?
Der Staat muß sich in SEINEM Geld keineswegs verschulden, um es in
Umlauf
zu bringen.
Derzeit noch.
Derzeit ja. Aber mal ganz ehrlich: wenn das eine historische Bedingung für Macht- bzw. Staatsgeld wäre, dann hätten auch diese Theorien ein "Loch". Denn Aussage ist doch, dass das Geld seinen Wert und seine allgemeine Akzeptanz im Publikum durch die Akzeptanz des Staates erfährt. Wenn dem aber so ist, wofür braucht es dann die Zentralbank? Und wenn es die Zentralbank braucht, ist es dann wirklich soweit her mit der übrigen Theorie?
Ja, hatten z.B. auch die Briten in WK I gemacht, die "currency notes" des
Schtzamts ausgaben, bei Kriegende Stand: 324 Mio Pfund.
Zum Vergleich: Die (identische) "schwebende Schuld" des Reichs bei der RB lag bei Kriegsende bei 15,7 Mrd Mark. Also ca. dem Doppelten. Diese stieg bis
1923 auf 189,8 Trillionen Mark.
Schön, aber diese ganzen Kriegs- und Nachkriegsvergleiche helfen uns insoweit nicht weiter, als das gesamte zusätzliche Geldangebot samt und sonders in die Kriegswirtschaft wanderte, bei gleichzeitiger dramatischer Kürzung des anderweitigen Güterangebots. Natürlich kommt es so zu Hyperinflationserscheinungen. Denken wir uns den Krieg und die Rüstung mal für eine Sekunde weg, visualisieren wir einen Staat, der per Gelddrucken die Nachfrage nach breitem Güterangebot aufrechterhält, und eine ZB, die per LoLR-Funktion die Vermögenspreise stabilisiert. Wie kann es zum Kataklismus kommen. Oder zur Hyperinflation?
Oder noch besser: die Einrichtung eines unbeschränkten Kontokorrents
des Staates bei der Zentralbank.
Dazu müsste dann auch jedermann Zugang zur ZB haben, was nie der Fall war
(die Nachkriegs-Ausnahme bis 1957, s.u.).
Wieso "jederman"? Nur der Staat benötigt Zugang zur ZB, sonst niemand. Bzw könnte man die ZB auch gleich in den Staat integrieren.
Diese Einschätzung wäre auch, meiner Ansicht nach, nach dottores
"Machttheorie" die einzige konsequente. Denn wenn der Staat "per Waffe"
sicherstellen kann, dass sein Geld und nur sein Geld seinen Wert
dadurch
erfährt, dass er es zur Erfüllung von Steuer-Schulden
Ja.
und sonstigen Schulden
Nein. Dazu müsste es gesetzliches Zahlungsmittel sein.
Sorry, aber das kann nicht stimmen. Giroüberweisungen sind kein "gesetzliches Zahlungsmittel", dennoch akzeptiert es der Staat an seinen Kassen. Ergo ist für die allgemeine Akzeptanz nicht die Deklaration als "GZ" ausschlaggebend, sondern die Akzeptanz des Staates an seinen Kassen (oder, wie es bei Lerner heisst, die Möglichkeit von "epizentrischen Zahlungen").
Lerner meinte offensichtlich, dass die "Deckung", die die Zentralbank
aufweist, keinen eigentlichen Sinn hat.
Der Sinn liegt darin, dass ein Dritter zahlt (Steuerzahler künftiger
Generationen). Bei nicht fundierten Schulden (Schatzanweisungen)
prolongiert der Staat nur seine Titel.
Warum braucht es einen "Dritten"? Die ganze Konzeption baut doch darauf auf (auch bei Dir, wenn ich nicht irre), dass Staat Geld deklariert und als solches selbst akzeptiert, und gleichzeitig Steuern erhebt. Dieses Prinzip ist auch in einem reinen Zwei-Parteien-Kreislauf valide, i.e. Staat kauft von Bürger Güter und bezahlt mit "seinem" Geld, Bürger bezahlt anschliessend mit diesem Geld Steuern an den Staat. Warum bräuchte es einen "Dritten", wo käme er ins Spiel?
Falls du jetzt die "Vorfinanzierung" bringst: warum hätte ein Staat, der mittels eigenem Geld zahlen kann, ein Vorfinanzierungsproblem? Er hätte es jedenfalls nicht in "seinem" Geld, allenfalls im Medium der Vorstufe, auf der sich der Staat konstituierte, als Goldtaler oder was weiss ich. Der Staat würde dieses "Vorfinanzierungsproblem" aber doch justament dadurch lösen, dass er sagt: "Liebe Vorstufengläubiger, nehmt diese lustig bedruckten Scheine stattdessen, die sind genausoviel Wert, wie weiland das Gold, dass ihr mir geliehen habt. Und ich stelle im Übrigen sicher, dass ihr überall in meinem schönen Reich damit shoppen könnt. Und soweit ihr mir ohnehin Tribut- oder Steuerpflichtig seid, habe ich sogar noch eine gute Nachricht für Euch: ihr dürft eure Steuern bei mir in diesem Geld, das ich euch gerade in die Hand drückte, bezahlen."
Ab wann ist es "überschüssig"? Wenn die Infla anzieht? Wie dann mit
Steuern arbeiten? Bis der Bescheid rausgeht, ist die Infla längst enteilt.
Das müßte man sich im Detail sicherlich mal genauer überlegen, aber theoretisch doch nur folgendes passieren:
Stufe 1: Geld gelangt per Staatsausgaben in Umlauf. Dieser Prozess kann per se nicht inflationär sein, außer es gibt noch irgendwo eine zweite Geldquelle (zB ein außer Rand und Band geratenes Geschäftsbankensystem). Aber lassen wir diese Möglichkeit mal außen vor.
Stufe 2: Das Geld "kursiert" nun, ein Teil davon wandert wieder an den Staat zurück über Steuern. Macht der Staat nichts weiter, liegt latent Deflation an, nicht Inflation. Rechnen wir noch ein wenig Hortung der Bürger mit hinzu, liegt ohne weiteres Zutun des Staates sogar eine ziemlich deutliche Deflation an. Der Staat sollte also idealerweise ein leichtes Defizit fahren, um den Deflationsdruck zu mildern.
Ich sehe nicht, wo da die Gefahr von Hyperinflation herkommen sollte, einen massiven Einbruch des Güterangebots aufgrund spezieller Umstände mal außen vor.
Der Störenfried in der gesamten Veranstaltung scheint mir der "zusätzliche" Kredit zu sein, der hier etwas unkontrolliert durch die Gegend tuckert, produziert vom Geschäftsbankensystem.
Und damit hätten wir eigentlich den Bogen gespannt zu Minsky, der ja im Prinzip nichts anderes sagt. Bzw meines Wissens auch den Monetaristen, wenn auch mit anderer Herleitung.
In dem System braucht kein Staat eine ZB. Druckerei, möglichst
Regiebetrieb, reicht voll und ganz.
So ist es. Unser Freund Abba Lerner schreibt, die ZB dürfte sich dann darum kümmern, allenfalls überschüssige Liquidität mittels üblicher Operationen aus dem Verkehr zu ziehen, aber stimmt: für die Geldemission per se wäre sie unnötig.
Historisch jedenfalls nicht, da die Löhne immer hinter den Preisen blieben
= Arbeitslosigkeit, Verarmung, rückläufiges BIP.
Historisch hatten wir aber nie wirklich Gelegenheit, ein solches System "live" zu testen. Die Hyperinflationen unserer Zeit waren alle samt und sonders Auswirkungen irgendwelcher Konstellationen, die nun mit Geldpolitik per se nicht das geringste zu tun hatten.
Im aktuellen System kommt kein Geld ohne ZB ins Publikum. Direkter Zugang
der Staaten zur ZB untersagt.
Jede mittlere Pups-Bank hat mittlerweile direkten Zugang zur ZB, was hält dich in dem Glauben, dass sich ausgerechnet der Staat da in einer "Sondersituation" nicht Zugang verschaffen könnte. Selbstredend wäre das, in unserer aktuellen Konstellation, inflationär und vielleicht sogar hyperinflationär, noch dazu weil der Staat über seine aktuellen Wohlfahrtsmechanismen ja primär über die Nachfrage wirkt, nicht aber unbedingt auf das Angebot.
Die kommende asset-price-Deflation wird sich genauso ins allgemeine PN
fortsetzen wie die asset-price-Inflation in der anderen Richtung.
Für sich genommen keine Frage. Aber nach Intervention von Staaten und Zentralbanken im o.a. Sinne? Wie könnte sie?
Inflation/Deflation
Tarantoga, Montag, 25.08.2008, 01:36 (vor 5936 Tagen) @ weissgarnix
bearbeitet von Tarantoga, Montag, 25.08.2008, 01:39
An der Stelle sollte man sich kurz an die Basics erinnern:
Jede Kreditaufnahme ist eine kleine Inflation, jede Tilgung eine kleine Deflation. Wenn Schulden getilgt werden, dann halten sich beide die Waage und die Preise bleiben stabil. Wenn also via Notenbank und Bankensystem Geld in Umlauf kommt, dann wird dieses idR auch zurück bezahlt. Es gibt dann Erhöhungen des Leveragings die inflationär sind und Deleveraging, was deflationär ist. Inflationär wirkt diese Geldmengensteuerung nur in dem Maß, wie netto über den Kreditzyklus das Leveraging steigt.
Ganz anders der Staat: Dieser zahlt idR nie wirklich etwas zurück sondern prolongiert nur. Dies wirkt immer inflationär und ist praktisch die bei weitem wichtigste Quelle von Inflation. Nicht ohne Grund kamen die großen Inflationsschübe der Nachkriegszeit in den '70ern (als die US-Verschuldung wegen Vietnam explodierte) und jetzt (als der Irak-Krieg praktisch völlig durch zusätzliche Verschuldung finanziert wurde).
Die Fähigkeit des Staates die Nachfrage in seiner Wirtschaft aufrecht zu halten ist daher durch die inflationäre Wirkung desselben begrenzt. Dies gilt insbesondere auch für staatliche Bailouts. Wenn der Staat auf sich umbucht, dann verhindert er die "kleine" Deflation, die an sich entstehen sollte wenn die Schulden im Bankensystem getilgt werden, wodurch die ursprünglich nur temporäre Inflation dauerhaft wird.
Inflationsneutral kann der Staat seine Ausgaben nur dann steigern, wenn die zusätzlichen Ausgaben zu höheren zukünftigen Steuereinnahmen führen, die Tilgung erlauben.
Wenn daher wie momentan der Staat zusätzliche Ausgaben tätigt um ein gewisses Nachfrageniveau zu erhalten, diese Ausgaben aber keine Rendite im Sinne höherer zukünftiger Steuereinnahmen bringen, sondern nur den Konsum erhalten oder die Folgen von Fehlinvestitionen auffangen sollen, dann ist die Folge Stagflation.
@Tarantoga - Die Basics
weissgarnix , Montag, 25.08.2008, 01:51 (vor 5936 Tagen) @ Tarantoga
An der Stelle sollte man sich kurz an die Basics erinnern:
Zwar prinzipiell immer gut ...
Ganz anders der Staat: Dieser zahlt idR nie wirklich etwas zurück sondern
prolongiert nur.
... aber an dieser Stelle nicht das Thema. Die Frage dieses Threads lautet: warum muß sich der Staat überhaupt "verschulden", um "sein" Geld in Umlauf zu bringen?
Die Fähigkeit des Staates die Nachfrage in seiner Wirtschaft aufrecht zu
halten ist daher durch die inflationäre Wirkung desselben begrenzt.
Glaube ich nicht. Das wäre dann der Fall, wenn er die private Nachfrage verdrängt, und daher das reale Güterangebot konstant bliebe, bei steigenden Preisen. Wie ich bereits dottore schrieb, diese Situationen gab und gibt es (Zimbabwe ist ein Klassiker), aber allesamt nur als Folge spezieller Umstände, die mit "Geldpolitik" nicht das geringste zu tun haben.
Basics
Tarantoga, Montag, 25.08.2008, 02:25 (vor 5936 Tagen) @ weissgarnix
... aber an dieser Stelle nicht das Thema. Die Frage dieses Threads
lautet: warum muß sich der Staat überhaupt "verschulden", um "sein" Geld
in Umlauf zu bringen?
Im Prinzip müsste er wohl nicht. Am Anfang der DM hat er sich ja auch nur bei sich selber (bzw. bei der ihm 100% gehörenden Bundesbank) verschuldet.
Aber der Weg über die Verschuldung beim Publikum hat den Vorteil, dem Staat eine gewisse Begrenzung und Regulierung seiner Ausgaben und damit der Inflation in der Gesamtwirtschaft zu geben.
Aber im Prinzip führt das nur zu einer Verrentung der Wirtschaft und einer Aufblähung der Finanzsphäre. Denn der Staat kann jede Bremse durch Zinszahlungen an seine Gläubiger durch noch mehr Verschuldung abschütteln, er muss sogar.
Glaube ich nicht. Das wäre dann der Fall, wenn er die private Nachfrage
verdrängt, und daher das reale Güterangebot konstant bliebe, bei
steigenden Preisen. Wie ich bereits dottore schrieb, diese Situationen gab
und gibt es (Zimbabwe ist ein Klassiker), aber allesamt nur als Folge
spezieller Umstände, die mit "Geldpolitik" nicht das geringste zu tun
haben.
Die Aussage der "Basics" ist gerade, dass (monetäre) Inflation nichts mit dem realen Güterangebot zu tun hat.
Wenn in deinem Beispiel das reale Güterangebot nicht konstant bleibt, sondern durch zusätzliche Investitionen/Produktion erhöht wird, dann wird dies idR über zusätzliche Kredite der Produzenten (vor-)finanziert, was wiederrum die Geldmenge entsprechend erhöht. Anpassungen der Produktion sind daher über den ganzen Zyklus betrachtet inflationsneutral, die staatliche Ausgabe aber nie.
Staatspapiergeld
dottore , Montag, 25.08.2008, 05:03 (vor 5936 Tagen) @ weissgarnix
Hi wgn,
Übersetzen wir mal 1931ff ins heutige Deutschland, dann sprechen wir wohl
von 300-400Mrd. Das wäre doch machbar.
Notenumlauf 183, "Reserve" (sog. Schatzkammer) ca. 40 / 50 Mrd. Also kann die Schatzkammer so nicht ausreichen. Es müsste zusätzlich gedruckt werden (G+D usw.). Das kommt doch sofort raus, via Position (G+D) Notendruck.
Die spannende Frage ist doch, ob es überhaupt zu einer Hyperinflation
kommen muss.
Ich sehe sie derzeit nicht.
Wenn ich es schaffe, nicht nur Nachfrage aufrechtzuerhalten,
sondern auch und vor allem das Angebot ... warum sollte das nicht
funktionieren? Die zusätzlichen Scheine kämen ja nicht einfach per Heli in
Umlauf, sondern per konkreten Ausgaben des Staates für dieses und jenes.
Ja, siehe Japan. Dort ca. 45 der Staatsausgaben fremdfinanziert, Chart bei BoJ verfügbar. Warum nicht das Budget vollständig über Verschuldung fahren?
Das hält die Gewinnerwartungen der produzierenden Betriebe aufrecht (vor
allem auch jenen des Investitionsgütersektors), weshalb es eigentlich
nicht zu einem Rückgang bei Angebot (als auch Investition) kommen sollte.
Ja, des staatlich verbandelten (Infrastruktur, "Bildung" usw.). Bei Autos oder Konsumgütern liegt es wohl anders.
Was spräche prinzipiell dagegen?
Haushaltsgesetze, vgl. 115 GG (Extra-Schulden - "Ankurbelung" - nur in Ausnahmefällen).
Derzeit ja. Aber mal ganz ehrlich: wenn das eine historische Bedingung für
Macht- bzw. Staatsgeld wäre, dann hätten auch diese Theorien ein "Loch".
Denn Aussage ist doch, dass das Geld seinen Wert und seine allgemeine
Akzeptanz im Publikum durch die Akzeptanz des Staates erfährt.
Ja.
Wenn dem
aber so ist, wofür braucht es dann die Zentralbank?
Braucht es nicht. Wir haben dann klassisches Staatspapiergeld. Historische Erfahrung: Es lief jedesmal wertlos aus.
Und wenn es die
Zentralbank braucht, ist es dann wirklich soweit her mit der übrigen
Theorie?
Staatspapiergeld ist nicht vorgesehen. Dazu müssten viele Gesetze geändert werden. An irgendetwas Existentes muss man sich schon halten.
Schön, aber diese ganzen Kriegs- und Nachkriegsvergleiche helfen uns
insoweit nicht weiter, als das gesamte zusätzliche Geldangebot samt und
sonders in die Kriegswirtschaft wanderte,
Nicht 1919 ff.
bei gleichzeitiger dramatischer
Kürzung des anderweitigen Güterangebots. Natürlich kommt es so zu
Hyperinflationserscheinungen. Denken wir uns den Krieg und die Rüstung mal
für eine Sekunde weg, visualisieren wir einen Staat, der per Gelddrucken
die Nachfrage nach breitem Güterangebot aufrechterhält, und eine ZB, die
per LoLR-Funktion die Vermögenspreise stabilisiert. Wie kann es zum
Kataklismus kommen. Oder zur Hyperinflation?
Güterangebot: Dann müsste es entsprechende Bezugsscheine geben, wäre noch einfacher. Vermögenspreise: Warum haben die ZBs ihren bisherigen Verfall (Immos, Aktien) nicht längst gestoppt?
Wieso "jederman"? Nur der Staat benötigt Zugang zur ZB, sonst niemand. Bzw
könnte man die ZB auch gleich in den Staat integrieren.
Sobald das passiert, weiß jeder, wie spät es ist. Dann kann man die Steuern ohnehin entfallen lassen. Endstation: Hyperinfla, da sich jede Partei mit Steuersenkungsversprechen überbieten würde. Ich möchte gern mal ein Beispiel, wo Staatspapiergeld NICHT zur Hyper-Infla, bzw. Totalentwertung der Titel geführt hat, angefangen bei John Law und den amerikanischen Kolonien (Massachusetts usw.).
Sorry, aber das kann nicht stimmen. Giroüberweisungen sind kein
"gesetzliches Zahlungsmittel", dennoch akzeptiert es der Staat an seinen
Kassen.
Richtig. Aber die Überweisung erfolgt von Bank des Verpflichteten auf private Bank, die der Staat nutzt.
Ergo ist für die allgemeine Akzeptanz nicht die Deklaration als
"GZ" ausschlaggebend, sondern die Akzeptanz des Staates an seinen Kassen
(oder, wie es bei Lerner heisst, die Möglichkeit von "epizentrischen
Zahlungen").
Da die Steuern auf Dauer entfallen, braucht er keine Akzeptanz zu erklären. Das Paradies.
Lerner meinte offensichtlich, dass die "Deckung", die die Zentralbank
aufweist, keinen eigentlichen Sinn hat.
Der Sinn liegt darin, dass ein Dritter zahlt (Steuerzahler künftiger
Generationen). Bei nicht fundierten Schulden (Schatzanweisungen)
prolongiert der Staat nur seine Titel.
Warum braucht es einen "Dritten"? Die ganze Konzeption baut doch darauf
auf (auch bei Dir, wenn ich nicht irre), dass Staat Geld deklariert und
als solches selbst akzeptiert, und gleichzeitig Steuern erhebt.
Was bei reinem Staatspapiergeld entfällt.
Dieses
Prinzip ist auch in einem reinen Zwei-Parteien-Kreislauf valide, i.e.
Staat kauft von Bürger Güter und bezahlt mit "seinem" Geld, Bürger bezahlt
anschliessend mit diesem Geld Steuern an den Staat. Warum bräuchte es einen
"Dritten", wo käme er ins Spiel?
Siehe oben. Staat mit Staatspapiergeld = Mugabe purissimo.
Falls du jetzt die "Vorfinanzierung" bringst: warum hätte ein Staat, der
mittels eigenem Geld zahlen kann, ein Vorfinanzierungsproblem?
Dann hätte er keines (siehe Währungsreform, wo das VF-Problem bis heute existiert, siehe Ausgleichsforderung der ZB an den Staat, Buba: 4,4 Mrd Euro). Das VF-Problem taucht erst auf, sobald Steuern erhoben werden, da jene später eintreffen als Staatsausgaben zu leisten sind.
Er hätte es
jedenfalls nicht in "seinem" Geld, allenfalls im Medium der Vorstufe, auf
der sich der Staat konstituierte, als Goldtaler oder was weiss ich. Der
Staat würde dieses "Vorfinanzierungsproblem" aber doch justament dadurch
lösen, dass er sagt: "Liebe Vorstufengläubiger, nehmt diese lustig
bedruckten Scheine stattdessen, die sind genausoviel Wert, wie weiland das
Gold, dass ihr mir geliehen habt. Und ich stelle im Übrigen sicher, dass
ihr überall in meinem schönen Reich damit shoppen könnt.
Wie "stelle sicher"? Dazu müsste er es zu GZ erklären.
Und soweit ihr
mir ohnehin Tribut- oder Steuerpflichtig seid, habe ich sogar noch eine
gute Nachricht für Euch: ihr dürft eure Steuern bei mir in diesem Geld,
das ich euch gerade in die Hand drückte, bezahlen."
Selbes VF-Problem: Staat gibt erst Staatspapiergeld aus, danach erst könnten Steuern, soweit überhaupt noch erhoben, eintreffen.
Ab wann ist es "überschüssig"? Wenn die Infla anzieht? Wie dann mit
Steuern arbeiten? Bis der Bescheid rausgeht, ist die Infla längst
enteilt.
Das müßte man sich im Detail sicherlich mal genauer überlegen, aber
theoretisch doch nur folgendes passieren:Stufe 1: Geld gelangt per Staatsausgaben in Umlauf. Dieser Prozess kann
per se nicht inflationär sein,
Er schafft überhaupt erst ein Preisniveau. Vorher kann es keins geben, da es kein Geld gibt. Nun das Problem: Notenumlauf BRD = 183. Steuereinnahmen (Bu, Lä, EU anteilig): 538 Mrd. Wie passt das zusammen? Soll der Staat 183 Mrd Staatspapiergeld ausgeben oder 538? Der Notenumlauf muss ja wohl 1:1 in Staatspapiergeld verwandelt werden und wieviel dazu?
außer es gibt noch irgendwo eine zweite
Geldquelle (zB ein außer Rand und Band geratenes Geschäftsbankensystem).
Aber lassen wir diese Möglichkeit mal außen vor.Stufe 2: Das Geld "kursiert" nun, ein Teil davon wandert wieder an den
Staat zurück über Steuern.
Wozu dann überhaupt Staatspapiergeld ausgeben?
Macht der Staat nichts weiter, liegt latent
Deflation an, nicht Inflation. Rechnen wir noch ein wenig Hortung der
Bürger mit hinzu, liegt ohne weiteres Zutun des Staates sogar eine
ziemlich deutliche Deflation an. Der Staat sollte also idealerweise ein
leichtes Defizit fahren, um den Deflationsdruck zu mildern.
Der Finanzierungssaldo Gesamtstaat ist von 05 bis 07 von minus 75,4 auf plus 0,4 Mrd gegangen. Die Preise im gleichen Zeitraum von Index 100 auf 103,9 gestiegen. Ist also genau umgekehrt gelaufen. Und nun?
Ich sehe nicht, wo da die Gefahr von Hyperinflation herkommen sollte,
einen massiven Einbruch des Güterangebots aufgrund spezieller Umstände mal
außen vor.
Nochmals: Jedes Staatspapiergeld ---> Hyperinfla.
Der Störenfried in der gesamten Veranstaltung scheint mir der
"zusätzliche" Kredit zu sein, der hier etwas unkontrolliert durch die
Gegend tuckert, produziert vom Geschäftsbankensystem.
Die GBs selbst prouzieren nichts. Den "zusätzlichen" Kredit nimmt das Publikum der GBs.
Und damit hätten wir eigentlich den Bogen gespannt zu Minsky, der ja im
Prinzip nichts anderes sagt. Bzw meines Wissens auch den Monetaristen,
wenn auch mit anderer Herleitung.
Es ist ein Unterschied, Geld vom Hubswchrauber abzuwerfen (Staatspapiergeld) und es wieder per Hubschrauber aufzusaugen.
In dem System braucht kein Staat eine ZB. Druckerei, möglichst
Regiebetrieb, reicht voll und ganz.
So ist es. Unser Freund Abba Lerner schreibt, die ZB dürfte sich dann
darum kümmern, allenfalls überschüssige Liquidität mittels üblicher
Operationen aus dem Verkehr zu ziehen, aber stimmt: für die Geldemission
per se wäre sie unnötig.
Für Staatspapiergeldemission. Was sind "übliche Operationen"? Falls OM, dann geht das nur über die Existenz von Staatsschulden (Verkauf durch ZB = Geld aus Umlauf). Aber bei Staatspapiergeld brauche ich keine Staatsschulden. Und was soll "überschüssige Liquidität" sein?
Historisch hatten wir aber nie wirklich Gelegenheit, ein solches System
"live" zu testen. Die Hyperinflationen unserer Zeit waren alle samt und
sonders Auswirkungen irgendwelcher Konstellationen, die nun mit
Geldpolitik per se nicht das geringste zu tun hatten.
Im aktuellen System kommt kein Geld ohne ZB ins Publikum. Direkter
Zugang
der Staaten zur ZB untersagt.
Jede mittlere Pups-Bank hat mittlerweile direkten Zugang zur ZB, was hält
dich in dem Glauben, dass sich ausgerechnet der Staat da in einer
"Sondersituation" nicht Zugang verschaffen könnte.
"Zugang" zur ZB bedeutet heute: Cash nur gegen Sicherheiten (Pfänder). Welche Pfänder sollte der Staat hinterlegen? Seine eigenen Titel (die er gar nicht hat und auch gar nicht an die ZB geben darf)?
Selbstredend wäre das,
in unserer aktuellen Konstellation, inflationär und vielleicht sogar
hyperinflationär, noch dazu weil der Staat über seine aktuellen
Wohlfahrtsmechanismen ja primär über die Nachfrage wirkt, nicht aber
unbedingt auf das Angebot.
Es gibt Staatsnachfrage, was ist dann das Staatsangebot?
Die kommende asset-price-Deflation wird sich genauso ins allgemeine PN
fortsetzen wie die asset-price-Inflation in der anderen Richtung.
Für sich genommen keine Frage. Aber nach Intervention von Staaten und
Zentralbanken im o.a. Sinne? Wie könnte sie?
Dann, wie gesagt, besser: Sozialismus o.ä. mit Bezugsscheinsystem. Wobei die Bezugsscheine auch ausgegeben werden müssen (Zwang), da sonst Verfall. Schwundgeld lässt winken.
Gruß!
(Hyper)Inflation
Achilles, Montag, 25.08.2008, 13:52 (vor 5935 Tagen) @ weissgarnix
Ab wann ist es "überschüssig"? Wenn die Infla anzieht? Wie dann mit
Steuern arbeiten? Bis der Bescheid rausgeht, ist die Infla längst
enteilt.
Das müßte man sich im Detail sicherlich mal genauer überlegen, aber
theoretisch doch nur folgendes passieren:Stufe 1: Geld gelangt per Staatsausgaben in Umlauf. Dieser Prozess kann
per se nicht inflationär sein, außer es gibt noch irgendwo eine zweite
Geldquelle (zB ein außer Rand und Band geratenes Geschäftsbankensystem).
Aber lassen wir diese Möglichkeit mal außen vor.Stufe 2: Das Geld "kursiert" nun, ein Teil davon wandert wieder an den
Staat zurück über Steuern. Macht der Staat nichts weiter, liegt latent
Deflation an, nicht Inflation. Rechnen wir noch ein wenig Hortung der
Bürger mit hinzu, liegt ohne weiteres Zutun des Staates sogar eine
ziemlich deutliche Deflation an. Der Staat sollte also idealerweise ein
leichtes Defizit fahren, um den Deflationsdruck zu mildern.
Genau so ist es in meinen Augen. Die Sektoren (oder Individuen/Institutionen) mit einem geplanten Überschuss an Ausgaben gegenüber Einnahmen müssen dem geplanten Überschuss an Einnahmen gegenüber Ausgaben im Komplementärsektor entsprechen. Wenn das der Fall ist (also ungefähr), dann liegt in etwas Preisnievaustabilität vor. Wenn ein Ungleichgewicht in die eine oder andere Richtung vorherscht, dann kommt es tendenziell zu Inflation (i.d. Regel verbunden mit einem realwirtschaftlichen Aufschwung) bzw. Deflation. Wenn man nun für Deutschland davon ausgeht, dass der Sektor der priv. Haushalte tendenziell stets einen Überschuss von EInnahmen ggü. Ausnahmen plant (also Geldvermögen...oder einfach gesagt Forderungen aufbaut), dann muss es in den anderen Sekttoren ein Defizit geben - jedenfalls sofern der Haushalt-Sektor sein geplanten Überschuss auch durchsetzen kann. Naja, die Sache ist komplex. In jedem Fall ist der Staatshaushalt in diesen Umständen oftmals eher Defizitär. Das Ausland darf man in dieser Rechnung natürlich auch nicht vergessen... in Falle Deutschlands regelmäßig tief defizitär (=Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands). Schwer vorstellabr wäre dabei eine Situation wo der Staat regelmäßig Überschüsse erzielt.
Ich sehe nicht, wo da die Gefahr von Hyperinflation herkommen sollte,
einen massiven Einbruch des Güterangebots aufgrund spezieller Umstände mal
außen vor.
Ich schon, wie schon mehrfach von mir angedeutet. Um in meiner Terminologie von oben zu bleiben: Wenn eine Großzahl von Privaten mehr oder weniger gleichzeitig wahrnehemen, dass ihr Finanzvermögen in absehbarer Zeit wertlos werden könnten (z.B. durch eine systemische Krise des Bankensystems... und damit vermeintlicher Kollaps der Bankeinlagen), dann könnte es dazu kommen, dass diese Privaten ihr Finanzvermögen aufzulösen (sofern möglich), um ihn reales Vermögens zu investieren (Immobilien, anderes Sachvermögen, kurz- bis mittelfristigen Konsum, Edelmetalle, usw.). Dies geschiet quasi aus Angst vor Wertverlust. Im Grunde schrumpft in diesem System rapide das Kredit/Forderungsvolumen.... was eigentlich deflationäre sein sollte. Ist es aber nicht. Denn geplante Ausgabenüberschüsse (d.h. größere Plan-Ausgaben als Plan-Einnahmen über allte Wirtschaftsakteure hinweg aufsummiert), die eben inflationäre wirken, diese gepl. Ausgabenüberschüsse können sowohl durch eine geplante Aufstockung des Kreitvolumens (wenn von den Nettoschuldnern geplant) wie auch eine gelpante Abbau des Forderungsvolumen (also Abbau des Finanzvermögens druch die Nettogläubiger) erzeugt werden.
In meinen Augen ist das möglich. Indiz für solche ein kollektiven Kollaps des Vertrauens in das Finanzsystem ist sicher der Goldpreis. Von daher schaut es gerade oberflächlich sehr gut aus für die Finanzwelt. Man wird sehen...
nochmal @weissgarnix, sowie @dottore: Sehe gerade dass ich mich etwas mißverständlich ausgedrückt habe
Achilles, Montag, 25.08.2008, 14:19 (vor 5935 Tagen) @ Achilles
Ich schon, wie schon mehrfach von mir angedeutet. Um in meiner
Terminologie von oben zu bleiben: Wenn eine Großzahl von Privaten mehr
oder weniger gleichzeitig wahrnehemen, dass ihr Finanzvermögen in
absehbarer Zeit wertlos werden könnten (z.B. durch eine systemische Krise
des Bankensystems... und damit vermeintlicher Kollaps der Bankeinlagen),
dann könnte es dazu kommen, dass diese Privaten ihr Finanzvermögen
aufzulösen (sofern möglich), um ihn reales Vermögens zu investieren
(Immobilien, anderes Sachvermögen, kurz- bis mittelfristigen Konsum,
Edelmetalle, usw.). Dies geschiet quasi aus Angst vor Wertverlust. Im
Grunde schrumpft in diesem System rapide das Kredit/Forderungsvolumen....
was eigentlich deflationäre sein sollte. Ist es aber nicht. Denn geplante
Ausgabenüberschüsse (d.h. größere Plan-Ausgaben als Plan-Einnahmen über
allte Wirtschaftsakteure hinweg aufsummiert), die eben inflationäre
wirken, diese gepl. Ausgabenüberschüsse können sowohl durch eine geplante
Aufstockung des Kreitvolumens (wenn von den Nettoschuldnern geplant) wie
auch eine gelpante Abbau des Forderungsvolumen (also Abbau des
Finanzvermögens druch die Nettogläubiger) erzeugt werden.
Damit meine ich: Es geht um den Willen zu Ausgabenüberschüssen... das erzeugt Inflation. Die "Finanzierung" dieser Ausgabeüberschüsse kann durch zwei Arten erfolgen.
1) Aufbau von Verbindlichkeiten. D.h. durch neue Kredite. Hier steigt das Kreditvolumen.
2) Durch den Abbau von Finanzvermögen/Forderungen/Geldvermögen (oder wie man es nennen mag). Hier sinkt das Finanzvermögen.
Der entscheidende Punkt ist deshalb, die aktuelle Nettopositionen der Wirtschaftssubjekte, die den Ausgabenüberschuss planen. Sind sie Nettoschuldner (wie der Staat), dann steigt das Kreditvolumen. Sind sie Nettogläubiger (wie viele priv. HH), dann sinkt das Kreditvolumen... jedenfalls sofern es möglich ist die Forderungen abzubauen (was definitiv nicht immer für alle Aktuere der Fall sein kann).
Entschuldigt mich, wenn ich hier vielleicht etwas am Thema vorbeischreibe. Aber das wollte ich gerade noch loswerden, da es hier ja auch um Inflation geht, und die Ursachen dergleichen. Um Grunde ist das was ich beschrieben habe, keynesianische Theorie... zumindest so wie ich sie verstehe. " />
PS, @dottore:
Danke für Deine Hinweise zur Notenbankbilanz bzw. -bilanzierung. Ich kenne mich da Null aus, leider. Hab das mit Interesse zur Kenntnis genommen.
Was die Quelle von Randall Wray betrifft, habe ich eben das Buch vor mir liegen: "Understanding Modern Money" ist der Titel, 1998, Edwar Elgar
Vielleicht habe ich später Zeit, die entsprechende Stelle mal zu suchen.
Gute Nacht!
Achilles
dubiose Karte aus Muttis Schatulle
Ghandi, Sonntag, 24.08.2008, 08:01 (vor 5936 Tagen) @ weissgarnix
wozu noch umständlich mit "Staatsanleihen" und dergleichen hantieren?
Hallo wgn, gehen wir das mal spielerisch durch:
Angenommen, der neueste Hit auf dem Spiele-Markt hieße „Kapitalismus-Phase III“.
Papa weissgarnix, Mama weissgarnix und ihre Kids sitzen (zunächst) vergnügt am Tisch.
Mami in der Rolle der ZB, Papi spielt mit dicken Backen „Staat“, während sich die Kids als Publikum abstrampeln.
Je länger das Spiel läuft, desto ungehaltener werden die Kids, weil Papi überwiegend Karten zieht, die da beispielsweise lauten: „Lassen Sie sich von der ZB den jährlichen Notenbank-Gewinn in Höhe von 10 Mrd. Bernanke-Dollars auszahlen.“ usw. während die Karten, die die Kids ziehen dürfen zum überwiegenden Teil mit Zahlungsaufforderungen zu tun haben und sie sich ständig fragen, wo sie das Geld dafür hernehmen sollen.
Nach kurzer Pinkelpause und leisem Geflüster zwischen den Eltern, hält Papa weissgarnix plötzlich eine Karte mit dem Text „Lassen Sie sich von der ZB einen Überziehungskredit in Höhe von 1 Bill. Bernanke-Dollars einräumen“ in Händen.
Kurzer Aufschrei der Kids, der Nachbarsjunge, den die anderen nur den „Chinesen“ nennen, steht auf, zieht mit einem kurzen Ruck das ganze Tischtuch samt Spielbrett vom Tisch und brüllt beim Hinauslaufen nur noch wütend: „Mit eurem Papa spiele ich NIE mehr!“
Schade, ein GAME OVER, und das nur wegen des „naiven“ Gerechtigkeitsfimmels der Kids " />
Er ist eben leider nicht ganz so einfach zu "händeln", unser Homo oeconomicus.
Zu Japan hätte ich in diesem Zusammenhang nun eine Frage, vielleicht kann die jemand beantworten:
Staatsverschuldung ca. 170 vH. des BIP ist bekannt. Nun schreibt aber der FAZ-Redakteur in einem Artikel aus dem September 2007, der vor mir liegt, lapidar sinngemäß:
90% der Schulden liegen bei heimischen Geldgebern. Dazu zählen die Privatbanken (ok), Pensionsfonds (auch noch ok), staatliche Institutionen wie die Post (das sind, soweit mir bekannt Postsparbücher des Publikums, die der Staat „anzapft“) und (man höre und staune) die ZENTRALBANK !
Weiß dazu jemand Näheres?
Danke im Voraus und viele Grüße.
... Kapitalverkehrsbilanz USA & neue Handelsströme
Perkeo69, Sonntag, 24.08.2008, 08:46 (vor 5936 Tagen) @ Ghandi
Genau das wäre auch meine 2. Variante für das "Game Over" - neben der Verweigerung der eigenen US-Bevölkerung.
Das China, Russland ihre Ersparnisse bzw. Öl-Einnahmen nicht mehr zum Füttern von Oncle Sam einsetzen. Vielleicht hat ja sogar in den Chefetagen der dt. Banken jemand ein bisschen was mitgekriegt, in den letzten 12 Monaten ...Japan, und die Araber werden wohl weiterhin bedingungslos US-Treasuries & Hypotheken-Wertpapiere erwerben.
Spannend wird jetzt also insbesondere die Enwticklung der Kapitalverkehrsbilanz.
Wie wäre es mit folgendem Szenario:
China lenkt seinen Konsumgüter-Exportstrom einfach verstärkt nach Europa und erwirbt eben europäische Währung & Wertpapiere (sind ja auch etwas "seriöser" als die amerikanischen).
Europa kann seine Investitionsgüterexporte nach China annähernd aufrecht erhalten.
USA wird im globalen Kreislauf bis auf weiteres umgangen ... muss sich erst mal mit sich selbst in's Reine kommen " />
China
Achilles, Sonntag, 24.08.2008, 11:48 (vor 5936 Tagen) @ Perkeo69
Wie wäre es mit folgendem Szenario:
China lenkt seinen Konsumgüter-Exportstrom einfach verstärkt nach Europa
und erwirbt eben europäische Währung & Wertpapiere (sind ja auch etwas
"seriöser" als die amerikanischen).Europa kann seine Investitionsgüterexporte nach China annähernd aufrecht
erhalten.USA wird im globalen Kreislauf bis auf weiteres umgangen ... muss sich
erst mal mit sich selbst in's Reine kommen " />
Das ist Zukunftsmusik. Selbst wenn es in diese Richtung gehen würde, müsste man erstmal die Anpassungsprozesse dorthin bewältigen. Denke nicht, dass das so einfach wäre. Außerdem gibt es ja keine regelnde Institution die sagt, so jetzt kaufen wir (Europäer) mal dreimal soviel in China, und umgehkehrt.
Anpassungsprozesse, ja
Ghandi, Sonntag, 24.08.2008, 13:33 (vor 5936 Tagen) @ Achilles
Das ist Zukunftsmusik. Selbst wenn es in diese Richtung gehen würde,
müsste man erstmal die Anpassungsprozesse dorthin bewältigen. Denke nicht,
dass das so einfach wäre. Außerdem gibt es ja keine regelnde Institution
die sagt, so jetzt kaufen wir (Europäer) mal dreimal soviel in China, und
umgehkehrt.
bei sich abschwächender US-Nachfrage müssten sich chinesische Firmen in anderen Ländern inclusive dem Heimatmarkt nach Kunden umsehen und sich neue Märkte erschließen. Auch deutsche Unternehmer wurden nicht Exportweltmeister, in dem sie in der deutschen Provinz däumchendrehend auf potenzielle Kunden gewartet haben ...
Exporterlöse anderer Nationen, die momentan in US-Staatsanleihen stecken, dürften zumindest teilweise in Sachwerte umgeschichtet werden (gute Firmen, Grundstücke etc.)
Da aber die US-Staatsverschuldung aller Voraussicht nach drastisch ansteigen wird, sollten m.E. als Konsequenz die Zinsen deutlich ansteigen.
Denkfehler
weissgarnix , Montag, 25.08.2008, 01:05 (vor 5936 Tagen) @ Ghandi
Mami in der Rolle der ZB, Papi spielt mit dicken Backen „Staat“, während
sich die Kids als Publikum abstrampeln.Je länger das Spiel läuft, desto ungehaltener werden die Kids, weil Papi
überwiegend Karten zieht, die da beispielsweise lauten: „Lassen Sie sich
von der ZB den jährlichen Notenbank-Gewinn in Höhe von 10 Mrd.
Bernanke-Dollars auszahlen.“ usw. während die Karten, die die Kids ziehen
dürfen zum überwiegenden Teil mit Zahlungsaufforderungen zu tun haben und
sie sich ständig fragen, wo sie das Geld dafür hernehmen sollen.
Der Denkfehler hier ist, dass unser Papi, sprich der Staat, seine glücklichen Geldzuflüsse ja nur dahingehend verwenden kann, sie den Kids, sprich dem Publikum zu geben. Zwar verlangt er hernach wieder einen Teilbetrag dieser Summe zurück (i.e. als Steuern), aber wäre ich an der Stelle der Kids, ich würde mir wünschen, dass Papi ganz, ganz viele derartige Karten zieht und sehr hohe Überweisungen bekommt ...
nur auf den ersten Blick
Ghandi, Montag, 25.08.2008, 04:38 (vor 5936 Tagen) @ weissgarnix
der Punkt hier ist, dass die oben beschriebene Vorgehensweise des Staates - auch für das breite Publikum und für die Ausländer, die seine Defizite seither zu großen Teilen finanziert haben - einer moralischen Bankrotterklärung gleichkommt.
Was dann passieren würde, wäre aus psychologischer Sicht äußerst spannend ...
Liest sich schon ganz gut, Weissgarnix
Hardy, der Student , Montag, 25.08.2008, 02:19 (vor 5936 Tagen) @ weissgarnix
Moin Weissgarnix!
M.E. bist Du auf einem guten Weg.
der Staat muß ich in SEINEM Geld keineswegs verschulden, um es in Umlauf
zu bringen.
Ja, aber das ist eine "prinzipielle" Aussage. Wenn die Randbedingungen so sind, daß niemand einen Zugriff auf die Schatzkammer hat, ohne sich bei dieser zu verschulden, dann kann auch kein Geld in Umlauf kommen, ohne daß sich jemand verrschuldet.
Z.Zt. ist es halt so, daß ausschließlich eine ZB Zugriff auf die Schatzkammer hat.
Frage ist hierbei sofort: Wer hat die Macht, solch ein Konstrukt durchzusetzen? Nehmen wir den Staat als Machthalter, dann könnte dieser sich selbstverständlich auch den Zugriff auf die Schatzkammer genehmigen, ohne daß er sich dafür verschulden müßte (vgl. den Münzherrn).
Wenn ich sage, daß wir heute keine Banknoten haben (sondern Papiermünzen), dann wird mir gerne entgegengehalten, daß wenigstens die GB ihr Pfand fordern könne. Daß diese Tatsache nicht ausreicht, aus den Papiermünzen Banknoten zu machen, habe ich m.E. ausreichend dargelegt.
Wem das immer noch nicht reicht, dem liefere ich ein weiteres Beispiel:
Buba kauft (endgültig, also kein Repo-Geschäft) Gold, Silber oder Platin.
Darf die Buba das? Ja. (§ 19 Punkt 6 BubaG)
Schwupp, und schon ist noch nicht einmal mehr der klapperige Einwand, ein Repo-Geschäftspartner kann ja seine Sicherheit zurückfordern, anwendbar.
Alles Murks. Werden die Geschäfte giral abgewickelt, dann ist immer noch Kreditgewährung im Spiel, sieht man an den Konten.
Wird ein positiver Kontostand als Geldzahlung abgefordert, dann ist Geld im Spiel, Geld, welches aus der Schatzkammer stammt, von wo es sich die ZB borgen mußte, erkennbar an der Passivaposition "Banknotenumlauf".
Sondern er bringt es einfach in Umlauf, per Druckerpresse, wie
Lerner schreibt, was immer das konkret anno 2008 genau bedeuten mag,
vermutlich eine direkte Kreditaufnahme des Staates bei der Zentralbank.
Oder noch besser: die Einrichtung eines unbeschränkten Kontokorrents des
Staates bei der Zentralbank.
Der frühere Münzherr konnte das ganz einfach machen, der heutige Münzherr ist durch bestehende Randbedingungen (Gesetzeslage) daran gehindert.
Und da liegt Hardys Gedanke zur "Schatzkammer" in der Tat nicht allzuweit,
so könnte man sich das bildlich relativ einfach vorstellen.
Ja, das Schatzkammer-ZB-Modell beschreibt verständlich, was wirklich abläuft.
Offiziell präsentiert wird uns die ganze Angelegenheit leider mit Banknotenmurks.
Diese Einschätzung wäre auch, meiner Ansicht nach, nach dottores
"Machttheorie" die einzige konsequente. Denn wenn der Staat "per Waffe"
sicherstellen kann, dass sein Geld und nur sein Geld seinen Wert dadurch
erfährt, dass er es zur Erfüllung von Steuer- und sonstigen Schulden
akzeptiert, dann wozu noch umständlich mit "Staatsanleihen" und
dergleichen hantieren?
Zum Wert: Der Wert des Staatsgeldes ist in dem Moment festgezurrt, wenn in eben diesem Staatsgeld bilanziert wird. Was offen ist, ist der Preis, den dieses Staatsgeld am Markt erzielt (Stichwort Kaufkraft des Geldes).
Lerner meinte offensichtlich, dass die "Deckung", die die Zentralbank
aufweist, keinen eigentlichen Sinn hat. Das ist im Prinzip auch meine
Ansicht, ich dachte immer schon dass da nur "was gezeigt" wird, um den
Geldwert stabil zu halten.
Es geht um den Schuldendruck, der aufgebaut werden kann:
a) Schuldendruck ex nihilo, per Abgabenbescheid
b) Schuldendruck per geschäftlicher Tätigkeit, resultierend aus Kontraktschulden.
Die ZB ist auf geschäftlichen Erfolg angewiesen, der Staat kann Zwangsabgaben fordern.
Urschulden, lautend auf unser heutiges Geld, gibt es insofern nicht (niemand hat vor, Geld zu essen oder sich damit zu kleiden usw.)
"Kaufkraft" hat das Geld nur, wenn irgendjemand solche Geldschulden hat oder auf sich zukommen sieht. Ein solcher gibt dann etwas für das Geld her.
Aber wenn man diesem Lerner folgt, dann ist
auch das völlig für Hugo, weil der Staat kann diese Wertstabilität
problemlos dadurch erreichen, dass er seine Defizite entsprechend
aussteuert bzw. überschüssiges Geld per Steuern abschöpft. Oder eben Bonds
ans Publikum begibt, und dadurch den Geldumlauf reduziert.
U.a. deshalb wurden die Brakteaten verrufen und dabei eine Geldsteuer erhoben.
Vorgang:
1 Mio Denare waren emittiert, diese wurden verrufen, waren also kein Geld mehr.
Geld war ab sofort der "neue" Denar. Die "alten" Denare wurden nachträglich (!) zu Staatsnoten erklärt, d.h., der Besitzer konnte dafür neue Denare beim Münzherrn fordern, z.B. drei neue für vier alte.
Die Chartalisten durchbrechen also offensichtlich den Konnex
"Staatsschulden - Monetäre Basis", indem sie die Zentralbank direkt dem
Staat zuordnen, der sich tatsächlich daraus bedienen kann, wie es ihm
beliebt (bzw. nicht ganz, Lerner hat dafür ja seine "2 Gesetze des
funktionalen Finanzwesens" formuliert).Ich frage mich, ob diese Chartalisten-Denke mega-intelligent oder
mega-bescheuert ist. Das Wort "Hyperinflation" geistert mir im Kopf herum,
aber dann auch wieder nicht, denn Warenangebot und Investition müssen ja
keineswegs einbrechen oder stagnieren, die könnten ja auch in einem
derartigen Konzept durchaus auf hohem Niveau bleiben (Ã la Keynes, der im
Prinzip ja ins gleiche Horn bläst). Allenfalls müßte man die
Giralgeldschöpfung einschränken, um das besser aussteuern zu können, aber
theoretisch könnte das alles doch funktionieren, oder?
Theoretisch kann viel funktionieren, praktisch kommt vor allen Dingen ins Spiel, daß die Macht des Machthalters immer bedroht ist, sowohl von innen als auch von außen (die Erringung der Weltherrschaft wäre allerdings ein Quantensprung, da die Bedrohung von außen entfiele).
Ich denke daher, Hardy hat mit seiner "Schatzkammer" prinzipiell recht.
Und wenn man diesen Gedanken weiterspinnt, dann ist ein "Game over"
eigentlich nicht leicht vorstellbar, außer der Staat versagt in seiner
ureigensten Domäne, nämlich SEIN Geld auszugeben. Eine Schuldendeflation
wäre demnach in unserem aktuellen Geldsystem eigentlich ein Treppenwitz,
oder?
Die Geldemission per Schatzkammer-ZB hat sich bis jetzt als außerordentlich erfolgreich erwiesen, das Herrschaftssystem konnte sich behaupten. Wenn es zu sehr klemmt, greift man halt zu ein paar "Regelanpassungen", wie wir sahen, entfällt dann des Game-over (erstmal).
Welche Gruppierung dieses System beherrscht, ist für mich dabei noch offen.
Lieben Gruß
Hardy
@Hardy
weissgarnix , Montag, 25.08.2008, 02:41 (vor 5936 Tagen) @ Hardy, der Student
Schwupp, und schon ist noch nicht einmal mehr der klapperige Einwand, ein
Repo-Geschäftspartner kann ja seine Sicherheit zurückfordern, anwendbar.
Es geht noch einfacher: eine Banknote ist schlich nicht einlösbar ("irredeemable"), damit punkt, aus, basta! Etwas, was ich definitionsgemäß nicht "einlösen" kann, kann mir unmöglich ein "Recht auf irgendwas" verbriefen.
Es geht um den Schuldendruck, der aufgebaut werden kann:
a) Schuldendruck ex nihilo, per Abgabenbescheid
b) Schuldendruck per geschäftlicher Tätigkeit, resultierend aus
Kontraktschulden.
Das kann der Staat ja auch weiterhin machen, dazu muß er sich doch aber selbst nicht "verschulden". Wenn es anders wäre, dann hätten wir keine staatliche "Machttheorie" des Geldes, sondern eine "Selbstunterwerfungs-Theorie", bei der sich der Staat erst selbst einem Schuldendruck aussetzen muß, um diesen quasi per Steuerforderung an seine Büger weiterzugeben und diese somit zu Leistung anzuregen. Was hätte dies mit "Macht" zu tun?
Welche Gruppierung dieses System beherrscht, ist für mich dabei noch
offen.
Wenn der Staat diesen Staatsschuldenzirkus veranstaltet, obwohl er es eventuell gar nicht müßte, dann fange ich eventuell auch an, an die "Weltverschwörung" der Freimaurer, des Finanzkapitals oder dergleichen zu glauben.
übrigens dazu: meine Meinung zur Verbuchung
weissgarnix , Montag, 25.08.2008, 03:02 (vor 5936 Tagen) @ weissgarnix
Es geht noch einfacher: eine Banknote ist schlich nicht einlösbar
("irredeemable"), damit punkt, aus, basta! Etwas, was ich definitionsgemäß
nicht "einlösen" kann, kann mir unmöglich ein "Recht auf irgendwas"
verbriefen.
Die heutige Verbuchungsweise der Banknoten als Passivum ist schlicht falsch. So wie die Dinge liegen, haben die Banknoten in der Bilanz der BuBa/EZB überhaupt nichts verloren, weil sie weder eine Verbindlichkeit, noch ein Asset sind.
Die Banknoten dürften bei der Zentralbank eigentlich nur in der G&V ihren Niederschlag finden, wenn man so will dann in der Zeile "Umsatz". Die Kosten ihrer Herstellung kämen ebenfalls dort, die Nettogröße "Gewinn" ginge direkt ins Eigenkapital.
Alternativ könnte man es auch so buchen, dass man sagt, die ZB erbringt nur eine "Dienstleistung" für den Staat. Dann würden die Banknoten schlicht überhaupt nirgendwo mehr in den BuBa-Büchern auftauchen, sondern die Seignorage als reine Nettogröße in der Zeile "Umsatz" und die laufenden Fixkosten der BuBa als gewinnmindernde übrige Posten der G&V.
Ich bin mithin an dem Punkt angekommen, wo ich dir - aus meiner Sicht der Dinge - sagen kann: Du hast völlig recht.
Banknoten aus der Buba-Bilanz - wie, bitte?
dottore , Montag, 25.08.2008, 06:04 (vor 5935 Tagen) @ weissgarnix
Hi wgn,
Die heutige Verbuchungsweise der Banknoten als Passivum ist schlicht
falsch. So wie die Dinge liegen, haben die Banknoten in der Bilanz der
BuBa/EZB überhaupt nichts verloren, weil sie weder eine Verbindlichkeit,
noch ein Asset sind.
Sind sie gegen ein Asset in Umlauf gekommen oder nicht? Falls ja: Was verschwände dann auf der Aktivseite? Falls nein: Was steht gegen diesen "falschen" Passivposten aktiv?
Die Banknoten dürften bei der Zentralbank eigentlich nur in der G&V ihren
Niederschlag finden, wenn man so will dann in der Zeile "Umsatz".
Gibt's nicht. In der G+V sehen wir nur Zinserträge (13,1) minus Zinsaufwendungen (5,6) und den restlichen Klimbim. Dann: Nettoerträge abzgl. weiterer Aufwendungen schließlich Jahresüberschuss = 4,285.
Die
Kosten ihrer Herstellung kämen ebenfalls dort, die Nettogröße "Gewinn"
ginge direkt ins Eigenkapital.
Herstellkosten sind in der G+V als Aufwendungen (128 Mio). "Gewinn" (Jahresüberschuss) kann nicht ins EK, da dieses bereits am gesetzlichen Limit (GK und RL je 2,5 - entsprechend § 2 und $ 27,1 Buba-Gesetz).
Alternativ könnte man es auch so buchen, dass man sagt, die ZB erbringt
nur eine "Dienstleistung" für den Staat. Dann würden die Banknoten
schlicht überhaupt nirgendwo mehr in den BuBa-Büchern auftauchen, sondern
die Seignorage als reine Nettogröße in der Zeile "Umsatz" und die
laufenden Fixkosten der BuBa als gewinnmindernde übrige Posten der G&V.
Und was ist mit den Zinsaufwendungen? Ursache u.a.: Aufwendungen für die Verzinsung von Intra-Eurosystem-Salden aus der Verteilung der Euro-Banknoten sowie des gestiegenen Banknotenumlaufs...
Ich bin mithin an dem Punkt angekommen, wo ich dir - aus meiner Sicht der
Dinge - sagen kann: Du hast völlig recht.
Mit anderer Meinung grüßend!
@dottore
weissgarnix , Montag, 25.08.2008, 07:23 (vor 5935 Tagen) @ dottore
Sind sie gegen ein Asset in Umlauf gekommen oder nicht?
Uninteressant für die Frage ob G&V oder Bilanz, zumindest nach allen Rechnungslegungsstandards, die ich kenne. Auch das Gehalt von Herrn Weber und sein Flugticket nach Jackson Hole kamen gegen ein asset in Umlauf, stehen aber ja wohl nicht in der Bilanz der BuBa sondern in der G&V im Aufwand.
Die richtige Einordnung als "Vermögen" bedarf zukünftige Einzahlungen, die mit dieser Position SICHER in Verbindung stehen, der Ausweis als "Verbindlichkeit" entsprechende zukünftige Auszahlungen.
Welche zukünftigen Auszahlungen stünden mit der Passiv-Position "Banknotenumlauf" der BuBa in Verbindung? Und zwar notabene: nicht als Eventualverbindlichkeit, sondern als mit hinreichender Sicherheit anzunehmender Abfluss?
Falls ja: Was
verschwände dann auf der Aktivseite? Falls nein: Was steht gegen diesen
"falschen" Passivposten aktiv?
Nehmen wir mal an, die BuBa kauft Staatsanleihen gegen Banknoten, zahlbar 10 Tage nach Zugang . Als Aktiva gehen die Staatsanleihen zu, die BuBa bilanziert diese wie jeder andere auch, gleichzeitig bucht sie temporär eine Verbindlichkeit aus L+L, und nach 10 Tagen bucht sie diese um auf "Banknotenumlauf". Die Verbindlichkeit aus L+L war ganz klar als Passivum zu buchen, denn sie führte ja zu einem entsprechenden Cash-Ausgang. In jeder anderen Company würde jetzt die Bezahlung per Banknote die Verbindlichkeit L+L saldieren, und auf dem Aktivkonto "Bargeld" einen entsprechenden Abgang auslösen. Unterm Strich hättest du also bei jedem anderen Unternehmen einen reinen Aktivtausch "Anleihen gegen Bargeld", die Passiva hätten sich nicht geändert.
Doch bei der BuBa? Dort hast du einen Aktiv-Zugang gegen Emission, und letztere wird so verbucht, als würde sie noch zu einer wie immer gearteten Leistung verpflichten. Sie verpflichtet aber zu keinerlei Leistung. Gleichwohl wurde mittels dieses Zugangs ein werthaltiges Aktivum geschaffen.
Ein derartiger Vorgang nennt sich aber normalerweise "Ertrag" und wird zwar auch passiv, aber nicht in der Bilanz, sondern in der G&V gebucht.
Ich kann deine Bedenken verstehen, dottore. Aber ganz klipp und klar: zu welchen Leistungen seitens der Bundesbank würde ein 100 Euroschein berechtigen, sodass es angezeigt scheint, ihn als "Verbindlichkeit" in der BuBa-Bilanz zu buchen? Und zwar, bitteschön, wie sich das unter ordnungsliebenden Buchhaltern gehört, nicht irgendwie "fingiert" sondern formal einwandfrei, sodass sich als Bilanzbuchhalter der Buba argumentieren kann, die Euro-Noten wären mein "Buchungsbeleg" für diese Verbindlichkeit.
Übrigens: diese Ansicht ist absolut kompatibel mit deinem "Eine Schuld ohne Termin ist ein Geschenk". In der Tat folgt die Bilanzierung dem gleichen Prinzip.
Hat demnach eine Banknote einen Fälligkeitstermin, ja oder nein?
Noten vs. Sicherheiten
dottore , Montag, 25.08.2008, 08:30 (vor 5935 Tagen) @ weissgarnix
Hi wgn,
Sind sie gegen ein Asset in Umlauf gekommen oder nicht?
Uninteressant für die Frage ob G&V oder Bilanz, zumindest nach allen
Rechnungslegungsstandards, die ich kenne.
Wogegen sind sie denn überhaupt in Umlauf gekommen? Das hat mit G+V bzw. Bilanz nichts zu tun. Sie existieren am Tag x im Keller, am Tag x + 1 außerhalb des Kellers. Wie ist das möglich?
Auch das Gehalt von Herrn Weber
und sein Flugticket nach Jackson Hole kamen gegen ein asset in Umlauf,
stehen aber ja wohl nicht in der Bilanz der BuBa sondern in der G&V im
Aufwand.
Ja Sachaufwand.
Die richtige Einordnung als "Vermögen" bedarf zukünftige Einzahlungen, die
mit dieser Position SICHER in Verbindung stehen, der Ausweis als
"Verbindlichkeit" entsprechende zukünftige Auszahlungen.
Es sind künftige Herausgaben von den von GBs hinterlegten Pfändern. Die Pfänder sind in Euro denominiert.
Welche zukünftigen Auszahlungen stünden mit der Passiv-Position
"Banknotenumlauf" der BuBa in Verbindung?
Zukünftige Herausgaben von aktiv verbuchten Pfändern.
Und zwar notabene: nicht als
Eventualverbindlichkeit, sondern als mit hinreichender Sicherheit
anzunehmender Abfluss?
Bei Repogeschäften muss die ZB den Cash (Giral mal außen vor) annehmen (Vertrag) so wie die GBs die Pfänder zurücknehmen müssen. Letztere spätestens vor deren Endfälligkeit, da die ZB kein Inkasso bei den Schuldnern der Sicherheiten betreibt.
Falls ja: Was
Die Pfänder ("Sicherheiten").
verschwände dann auf der Aktivseite? Falls nein: Was steht gegen diesen
"falschen" Passivposten aktiv?
Nehmen wir mal an, die BuBa kauft Staatsanleihen gegen Banknoten, zahlbar
10 Tage nach Zugang .
Gibt's nicht. Bei Repos ("Hauptrefinanzierung" usw.) geht es Zug um Zug am selben Tag.
Als Aktiva gehen die Staatsanleihen zu, die BuBa
bilanziert diese wie jeder andere auch, gleichzeitig bucht sie temporär
eine Verbindlichkeit aus L+L, und nach 10 Tagen bucht sie diese um auf
"Banknotenumlauf".
Sie bucht sofort. Zeitgleich mit den GBs.
Die Verbindlichkeit aus L+L war ganz klar als Passivum
zu buchen, denn sie führte ja zu einem entsprechenden Cash-Ausgang.
Der Cash-Ausgang geschieht uno actu mit dem Pfand-Zugang.
In
jeder anderen Company würde jetzt die Bezahlung per Banknote die
Verbindlichkeit L+L saldieren, und auf dem Aktivkonto "Bargeld" einen
entsprechenden Abgang auslösen.
Die ZB führt kein Aktivkonto "Bargeld", kann also von diesem auch keinen Abgang verbuchen.
Unterm Strich hättest du also bei jedem
anderen Unternehmen einen reinen Aktivtausch "Anleihen gegen Bargeld", die
Passiva hätten sich nicht geändert.
ZBs sind eben Unternehmen sui generis.
Doch bei der BuBa? Dort hast du einen Aktiv-Zugang gegen Emission, und
letztere wird so verbucht, als würde sie noch zu einer wie immer gearteten
Leistung verpflichten.
Sie wird verbucht als "Forderungen aus geldpolitischen Operationen AN KREDITINSTITUTE im Euro-Währungsgebiet".
Sie verpflichtet aber zu keinerlei Leistung.
Doch, zur Erfüllung des Repo-Vertrages (Kauf/Rückkauf von beiden Seiten).
Gleichwohl wurde mittels dieses Zugangs ein werthaltiges Aktivum
geschaffen.
Klar.
Ein derartiger Vorgang nennt sich aber normalerweise "Ertrag" und wird
zwar auch passiv, aber nicht in der Bilanz, sondern in der G&V gebucht.
Der Ertrag ist der Zinssatz plus der Haircut (Titel werden nicht zum Börsenwert genommen, sondern ein, zwei Prozent darunter - kann - je nach Sicherheit bis 20 / 30 % gehen). Der geht in die G+V.
In der Bilanz stehen die zum Stichtag noch "offenen" Geschäfte. In der Bilanz der GBs Passivposition (2 b). In jener der ZB siehe oben "Forderungen".
Ich kann deine Bedenken verstehen, dottore. Aber ganz klipp und klar: zu
welchen Leistungen seitens der Bundesbank würde ein 100 Euroschein
berechtigen, sodass es angezeigt scheint, ihn als "Verbindlichkeit" in der
BuBa-Bilanz zu buchen?
Leistung der Buba: Rückgabe des Pfandes zum im Repogeschäft vereinbarten Termin (dauert ca. eine Stunde).
Und zwar, bitteschön, wie sich das unter
ordnungsliebenden Buchhaltern gehört, nicht irgendwie "fingiert" sondern
formal einwandfrei, sodass sich als Bilanzbuchhalter der Buba
argumentieren kann, die Euro-Noten wären mein "Buchungsbeleg" für diese
Verbindlichkeit.
Der Buchungsbeleg ist der Repo-Vertrag.
Übrigens: diese Ansicht ist absolut kompatibel mit deinem "Eine Schuld
ohne Termin ist ein Geschenk". In der Tat folgt die Bilanzierung dem
gleichen Prinzip.
Es gibt aber beim Repogeschäft Termin ohne Wenn und Aber.
Hat demnach eine Banknote einen Fälligkeitstermin, ja oder nein?
Ja, wobei es nicht die konkret sein muss, die beim Repo an die GB gegangen ist. Einzelne Noten können beliebig lange "draußen" bleiben (bis zur Abnutzung), aber niemals alle, sofern das Repogeschäft (ungiral) auf Noten gegen Sicherheiten lauten.
Der Witz: Die Sicherheiten sind im Repogeschäft klar definiert (WP-Nr. usw.), die Noten nicht (Nummer), da sie sozusagen vertretbare Sachen sind. Die Sicherheiten (Pfänder) haben Kurs außerhalb der ZB und der GBs, die Noten nicht.
Gruß!
@dottore
weissgarnix , Montag, 25.08.2008, 10:52 (vor 5935 Tagen) @ dottore
Es sind künftige Herausgaben von den von GBs hinterlegten Pfändern. Die
Pfänder sind in Euro denominiert.
Ob die ZB jetzt die Pfänder wirklich bilanziert oder stattdessen eine Forderung an die GBs sei mal dahingestellt, weil egal. Aber warum sollte die Banknote die "Herausgabe der Pfänder" verbriefen, die hinter diesem Kreditverhältnis stehen? Die Kreditbedingungen sind doch separat im Repovertrag geregelt, konkret Geschäftsvorfall pro Geschäftsvorfall. Der "Titel" gegen den sich die GB ihre Pfänder wieder entlasten lassen kann, ist der Repovertrag, aber nicht die Banknote.
Analog zu dieser Vorstellung müßte dann ja jeder Inhaber einer Forderung gleichzeitig eine Verbindlichkeit aktivieren, den Forderungsschuldner bei Zahlung aus der Forderung zu entlassen ... wir sind uns einig, dass dies eine einigermaßen absurde Vorstellung ist?
Der Kreditgeber in einem Kreditverhältnis bucht eine Forderung, aber keine Verbindlichkeit, auch dann nicht, wenn Pfänder im Spiel sind (was ja ohnehin die Regel ist). Warum sollte es bei der ZB anders sein?
Pfänder vs. Cash
dottore , Montag, 25.08.2008, 11:33 (vor 5935 Tagen) @ weissgarnix
Hi wgn,
Ob die ZB jetzt die Pfänder wirklich bilanziert
Das tut sie.
oder stattdessen eine
Forderung an die GBs sei mal dahingestellt, weil egal.
Ja, egal.
Aber warum sollte
die Banknote die "Herausgabe der Pfänder" verbriefen, die hinter diesem
Kreditverhältnis stehen?
Das verbrieft nicht die Note, sie ist nur das Instrument, mittels dessen der Repovertrag erfüllt werden kann (giral außen vor).
Die Kreditbedingungen sind doch separat im
Repovertrag geregelt, konkret Geschäftsvorfall pro Geschäftsvorfall.
Ja, aber ohne Note gegen Sicherheit läuft nix. Die Noten (bzw. giral) müssen VOR der Herausgabe der Sicherheiten an die ZB gegeben werden.
Der
"Titel" gegen den sich die GB ihre Pfänder wieder entlasten lassen kann,
ist der Repovertrag, aber nicht die Banknote.
Der Repovertrag sieht als Entlastungsinstrument nun mal die Note vor (bzw. giral). Die muss ERST in der ZB erscheinen (enges Zeitfenster, hatte es mal ausführlich dargestellt), dann geht die Sicherheit ab.
Analog zu dieser Vorstellung müßte dann ja jeder Inhaber einer Forderung
gleichzeitig eine Verbindlichkeit aktivieren,
Nicht bei ZBs. Beide Seiten aktivieren und passivieren den Vorgang simultan.
den Forderungsschuldner bei
Zahlung aus der Forderung zu entlassen ... wir sind uns einig, dass dies
eine einigermaßen absurde Vorstellung ist?
Keineswegs. Ich schulde Dir 1000, Du mir 1000. ich fordere von Dir 1000, Du von mir 1000. Alles innert weniger Minuten (Repo-Termin), siehe EZB, Stufe 3).
Der Kreditgeber in einem Kreditverhältnis bucht eine Forderung, aber keine
Verbindlichkeit, auch dann nicht, wenn Pfänder im Spiel sind (was ja
ohnehin die Regel ist).
Beide Seiten buchen Forderungen und Verbindlichkeiten und vice versa, die innert eines Mini-Zeitfensters zur Vollstreckung (= Vertragserfüllung) kommen.
Warum sollte es bei der ZB anders sein?
Ist eben anders, weil die ZB z.B. keine Sachpfänder nimmt. Die Fed-Banks nahmen mal "raw land" zum Abschlag 50 %.
Gruß!
@dottore - Irrtum ausgeschlossen?
weissgarnix , Montag, 25.08.2008, 12:32 (vor 5935 Tagen) @ dottore
Hi wgn,
Ob die ZB jetzt die Pfänder wirklich bilanziert
Das tut sie.
oder stattdessen eine
Forderung an die GBs sei mal dahingestellt, weil egal.
Ja, egal.
Habe das gerade nochmal gecheckt: Edgar Löw (Hrsg) "Rechnungslegung für Banken nach IFRS", 2. Auflage
Demnach reden wir über sogenannte "Echte Wertpapierpensionsgeschäfte", bei denen jedoch die wesentlichen Chancen aus Risiken aus den verpensionierten Wertpapieren beim Pensionsgeber verbleiben. Daher sind solche Geschäfte, zumindestens geschäftsbankenseitig, aber eigentlich auch ZB-seitig, weil die HGB-Regelung läuft analog IFRS, wie folgt zu buchen:
1) "Pensionsgeber bucht erhaltenen Kaufpreis und Verbindlichkeit zum Rückerwerb. Die Anschaffungskosten dieser Verbindlichkeit bemessen sich nach dem Geldbetrag, den der Pensionsgeber vom Pensionsnehmer erhält."
2) "Der Pensionsnehmer aktiviert die in Pension genommenen Wertpapiere NICHT, sondern setzt stattdessen eine Forderung in Höhe der Rückübertragungsverpflichtung an. Damit entspricht das echte Pensionsgeschäft einer besicherten Kreditgewährung. Unterschiede zum HGB betreffen nur die Art der Vereinnahmung der Zinsen, die nach IAS39 iVm IAS 18 nach der Effektivzinsmethode abzugrenzen sind.
Das widerspricht deiner Ansicht, aber egal: ob Forderung oder Pfand, das ist ja nicht der Punkt.
Der ist aber wohl ein anderer: der Pensionnehmer bucht definitiv und hundertprozentig KEINE Verbindlichkeit.
Frage daher nochmal: wenn wir bei der ZB eine solche annehmen, dann warum? Was wäre an der ZB so besonderes?
Das verbrieft nicht die Note, sie ist nur das Instrument, mittels dessen
der Repovertrag erfüllt werden kann (giral außen vor).
Sie verkörpert die "Gegenleistung", klar. Aber das alleine bedeutet ja noch lange nicht, dass sie damit automatisch eine "Forderung auf Befreiung der Pfänder" darstellt. Sonder sie tut dies, weil das der Repo-Vertrag so festlegt. Würde der Repovertrag auf etwas anderes lauten, als Banknoten, dann wäre die Baknote schlicht ein Stück Papier mit einem hübschen Aufdruck drauf. Der Repovertrag könnte natürlich auf was anderes lauten, warum nicht, ein ähnliches Wertpapier "like for like" zum Beispiel, oder Gold, oder was auch immer. Die EZB und die BuBa mögen dies nicht so handhaben, sie mögen ausschliesslich Repos mit Gegenleistung "Euro-Banknoten" oder "Euro-ZB-Guthaben" festlegen, aber müssen tut da ja gar nichts.
Was mich wiederum auf Feld 1 zurückbringt: entscheidend ist der Repo-Vertrag. Steht da drinnen "Banknoten lösen aus", dann eben Banknoten. Stünde was anderes drinnen, dann keine Banknoten.
Frage daher nach wie vor: welche Forderung verkörpern Banknoten?
Übrigens: ich erinnere an einen früheren Einwand von Hardy. In dem Moment, wo die BuBa auch effektiv WPs gegen Noten ankauft, ist deine Fiktion von der "Einlösung" sowieso hinfällig.
Seems like a hole in your theory, dear Dr. Martin. Sorry to be so blunt.
Der Repovertrag sieht als Entlastungsinstrument nun mal die Note vor (bzw.
giral). Die muss ERST in der ZB erscheinen (enges Zeitfenster, hatte es mal
ausführlich dargestellt), dann geht die Sicherheit ab.
Holla, hier sagst Du es ja auch selber. Wenn dem so ist, dann können wir aber hinsichtlich "Banknoten" unsere Fiktion schlicht nicht mehr aufrechterhalten, dottore, das mußt du doch selber einsehen.
Oder du nimmst Zuflucht bei der Einschränkung: "Eine Banknote verkörpert die Forderung auf Auslösung von Repo-Pfändern, unter der Bedingung, dass im Repo-Vertrag die Auslösung mittels Banknote vorgesehen ist."
Frage dann: Was wäre eine Banknote in allen anderen Fällen, wo kein Repo im Spiel ist oder sie dort nicht als Gegenleistung vorgesehen wäre?
Nicht bei ZBs. Beide Seiten aktivieren und passivieren den Vorgang
simultan.
Nope. Siehe oben. Löw ist ein Standardkommentar für Bankenbilanzierung, würde mich schwer wundern, wenn der falsch läge.
BuBa bucht übrigens genau, wie von mir beschrieben ...
weissgarnix , Montag, 25.08.2008, 12:55 (vor 5935 Tagen) @ weissgarnix
Hier, aus dem Geschäftsbericht 2007 (Erläuterung erfolgt hierbei aus der Sicht des Pensionsgebers):
Pensionsgeschäfte
Ein Pensionsgeschäft (Repo) ist
als besicherte Kreditaufnahme
auf der Passivseite der Bilanz
auszuweisen, während auf der
Aktivseite der Bilanz weiterhin die
Vermögensgegenstände gezeigt
werden, die als Sicherheiten dienen.
Ein umgekehrtes Pensionsgeschäft
(Reverse Repo) ist in Höhe
des Darlehensbetrages auf der
Aktivseite der Bilanz als besicherter
Kredit auszuweisen.
ZB-Verbindlichkeiten
dottore , Dienstag, 26.08.2008, 01:31 (vor 5935 Tagen) @ weissgarnix
Hi wgn,
Demnach reden wir über sogenannte "Echte Wertpapierpensionsgeschäfte", bei
denen jedoch die wesentlichen Chancen aus Risiken aus den verpensionierten
Wertpapieren beim Pensionsgeber verbleiben.
Ja.
Daher sind solche Geschäfte,
zumindestens geschäftsbankenseitig, aber eigentlich auch ZB-seitig, weil
die HGB-Regelung läuft analog IFRS, wie folgt zu buchen:1) "Pensionsgeber bucht erhaltenen Kaufpreis und Verbindlichkeit zum
Rückerwerb. Die Anschaffungskosten dieser Verbindlichkeit bemessen sich
nach dem Geldbetrag, den der Pensionsgeber vom Pensionsnehmer erhält."
2) "Der Pensionsnehmer aktiviert die in Pension genommenen Wertpapiere
NICHT, sondern setzt stattdessen eine Forderung in Höhe der
Rückübertragungsverpflichtung an. Damit entspricht das echte
Pensionsgeschäft einer besicherten Kreditgewährung. Unterschiede zum HGB
betreffen nur die Art der Vereinnahmung der Zinsen, die nach IAS39 iVm IAS
18 nach der Effektivzinsmethode abzugrenzen sind.Das widerspricht deiner Ansicht, aber egal: ob Forderung oder Pfand, das
ist ja nicht der Punkt.Der ist aber wohl ein anderer: der Pensionnehmer bucht definitiv und
hundertprozentig KEINE Verbindlichkeit.
Ist es die ZB, dann verbucht sie keine Verbindlichkeiten. Stattdessen bucht sie Banknoten (bzw. Giralverpflichtungen, Buba, passiv 2.1 64 Mrd Euro. Diese können jederzeit in Form von Banknoten abgerufen werden). Die Positionen Banknoten und Giral-Verbindlichkeiten der Buba gegen GBs sind jederzeit gegenseitig wechselbar. Logisch, da das Publikum mit Giralforderungen gegen die ZB nichts, wohl aber etwas mit Banknoten anfangen kann.
Die Zahlen ansonsten: Forderungen der Buba an Kreaditinstitute aus geldpolitischen Operationen plus sonstige Forderungen an Banken im Eurogebiet = 281 Mrd, Banknoten plus Verbindlichkeiten der Buba gegenüber Banken minus Einlagefazilität = 287 Mrd. Wie kömmt's, dass sich beide Position (fast) entsprechen?
Gingen sämtlich Noten via GBs an die Buba zurück hätten wäre die Passivposition (nur noch giral) eben die 287.
Frage daher nochmal: wenn wir bei der ZB eine solche annehmen, dann warum?
Was wäre an der ZB so besonderes?
Gar nichts.
Das verbrieft nicht die Note, sie ist nur das Instrument, mittels
dessen
der Repovertrag erfüllt werden kann (giral außen vor).
Sie verkörpert die "Gegenleistung", klar. Aber das alleine bedeutet ja
noch lange nicht, dass sie damit automatisch eine "Forderung auf Befreiung
der Pfänder" darstellt.
Okay, dann machen wir aus den vorhandenen Noten eben Giralverbindlichkeiten der Buba gegenüber den GBs. Mit dieser Position lassen sich unschwer die Pfänder zum Termin auslösen. Sind alle Pfänder ausgelöst, sind Noten plus Giralverbindlichkeiten aus der Buba-Bilanz verschwunden.
Wozu dann noch eine Schatzkammer? Ihr Inhalt kann auf die Mülle.
Sonder sie tut dies, weil das der Repo-Vertrag so
festlegt.
Ja.
Würde der Repovertrag auf etwas anderes lauten, als Banknoten,
dann wäre die Baknote schlicht ein Stück Papier mit einem hübschen
Aufdruck drauf.
Er lautet nicht auf irgendetwas außer auf Summen. Die fließen zunächst auf die Girokonten der GBs bei der Buba und können jederzeit in Form von Banknoten "gewechselt" werden.
Der Repovertrag könnte natürlich auf was anderes lauten,
warum nicht, ein ähnliches Wertpapier "like for like" zum Beispiel, oder
Gold, oder was auch immer.
Nein auf Gold nicht, da dies keine Fälligkeit hat. Es müssen schon Titel mit Laufzeit sein. Die Buba macht keine Repo-Geschäfte in Sachen ohne Laufzeit. Sie kann natürlich Gold ankaufen, aber das würde ebenfalls Gutschrift bei der einliefernden Adresse bedeuten und diese könnte die Gutschrift (giral) jederzeit in Noten tauschen.
Die EZB und die BuBa mögen dies nicht so
handhaben, sie mögen ausschliesslich Repos mit Gegenleistung
"Euro-Banknoten" oder "Euro-ZB-Guthaben" festlegen, aber müssen tut da ja
gar nichts.Was mich wiederum auf Feld 1 zurückbringt: entscheidend ist der
Repo-Vertrag. Steht da drinnen "Banknoten lösen aus", dann eben Banknoten.
Stünde was anderes drinnen, dann keine Banknoten.Frage daher nach wie vor: welche Forderung verkörpern Banknoten?
Dieselbe, die Giralverbindlichkeiten verkörpern. Die gibts als täglich fällig bis hin zur Termineinlage.
Übrigens: ich erinnere an einen früheren Einwand von Hardy. In dem Moment,
wo die BuBa auch effektiv WPs gegen Noten ankauft, ist deine Fiktion von
der "Einlösung" sowieso hinfällig.
Okay, dann mach aus den Noten tägliche Fälligkeiten (giral) und schon kannst Du die Sicherheiten zum Termin auslösen.
Seems like a hole in your theory, dear Dr. Martin. Sorry to be so blunt.
No hole at all.
Der Repovertrag sieht als Entlastungsinstrument nun mal die Note vor
(bzw.
giral). Die muss ERST in der ZB erscheinen (enges Zeitfenster, hatte es
mal
ausführlich dargestellt), dann geht die Sicherheit ab.
Holla, hier sagst Du es ja auch selber. Wenn dem so ist, dann können wir
aber hinsichtlich "Banknoten" unsere Fiktion schlicht nicht mehr
aufrechterhalten, dottore, das mußt du doch selber einsehen.
Wie gesagt, dann wandle die Noten in Giralverbindlichkeiten der Buba. Jacke wie Hose. An den Summen ändert sich nichts.
Oder du nimmst Zuflucht bei der Einschränkung: "Eine Banknote verkörpert
die Forderung auf Auslösung von Repo-Pfändern, unter der Bedingung, dass
im Repo-Vertrag die Auslösung mittels Banknote vorgesehen ist."
Das ginge auch. Oder so: "Eine Banknote kann jederzeit in giral verwandelt werden und damit können die Pfänder ausgelöst werden."
Wenn die Noten witzlos wären, wären es die sonstige Verbindlichkeiten der Buba gegegn GBs auch witzlos. Nähme man die 287 Mrd Passiva aus der ZB-Bilanz, was nähme man dann aus der Aktivseite? Oder würde der Gewinn immens steigen?
Frage dann: Was wäre eine Banknote in allen anderen Fällen, wo kein Repo
im Spiel ist oder sie dort nicht als Gegenleistung vorgesehen wäre?
Bei Gold, s.oben, beim Kauf von Devisen haben diese ebenfalls Laufzeit, also dasselbe in Grün.
Nicht bei ZBs. Beide Seiten aktivieren und passivieren den Vorgang
simultan.
Nope. Siehe oben. Löw ist ein Standardkommentar für Bankenbilanzierung,
würde mich schwer wundern, wenn der falsch läge.
Doch. Es ist eine besicherte Kreditgewährung.
Kurzum: Banknoten sind ZB-Verbindlichkeiten. Sie existieren nur, weil das Publikum (jeder einzelne) bei der ZB kein Konto führen darf. Dürfte es das (und jeder hätte seine Karte), gäbe es (außer für Schwarzarbeit usw.) keinerlei Banknoten, sondern nur Guthaben des Publikums bei der ZB.
Gruß!
Sorry dottore, du irrst dich meiner Meinung nach
weissgarnix , Dienstag, 26.08.2008, 02:00 (vor 5935 Tagen) @ dottore
Ist es die ZB, dann verbucht sie keine Verbindlichkeiten. Stattdessen
bucht sie Banknoten (bzw. Giralverpflichtungen, Buba, passiv 2.1 64 Mrd
Euro.
NIEMAND bucht bei diesem Geschäftsvorfall üblicherweise eine Verbindlichkeit, aber ausgerechnet die Bundesbank würde das tun, wenn man "Banknoten" in deinem Sinne interpretiert? Warum?
So wie du Banknoten interpretierst, verkörpern sie eine Forderung an die BuBa. Ob die Buba jetzt nun ihre Verbindlichkeiten "Verbindlichkeiten" nennt, oder "Banknotenumlauf" interessiert doch keinen Menschen. Fakt ist: nach deiner Darstellung würde sie damit eine Verbindlichkeit bilanzieren, wo eindeutig und ohne jeden Zweifel, nach Bilanzierungsstandards als auch nach eigenen Rechnungslegungsgrundsätzen der BuBa, KEINE Verbindlichkeit zu buchen ist.
Warum sollte sie das tun?
Die Positionen Banknoten und Giral-Verbindlichkeiten der Buba gegen GBs sind
jederzeit gegenseitig wechselbar. Logisch, da das Publikum mit
Giralforderungen gegen die ZB nichts, wohl aber etwas mit Banknoten
anfangen kann.
Nein. Genau andersrum wird ein Schuh draus. Wie enstehen denn die "Zentralbankguthaben" der Geschäftsbanken? Sehen wir uns das doch tatsächlich mal im Detail an.
1) Bleiben wir zunächst mal auf Ebene der GB: Staat kommt, läßt sich 100 kreditieren, begibt dafür 100 an ZB-fähigen Titeln.
GB bucht:
Per Forderung Staat an Sichteinlagen Staat 100
Die 100 Sichteinlagen sind, wie wir wissen, ein Vektor auf Zentralbankgeld, das es zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht gibt.
2) GB marschiert mit ihrem Staatstitel zur ZB und will per Repo refinanzieren. ZB willigt ein und bucht (Zinsen/Kosten/Gebühren aussen vor):
Per Forderung GB an Zentralbankguthaben GB 100
Die GB bucht aus diesem Vorfall ihrerseits:
Per ZB-Guthaben an Verbindlichkeit aus Repos 100
3) Wie sehen nach 2) die Bilanzen von ZB und GB aus?
ZB:
Aktiva....... Forderung GB 100
Passiva ..... ZB-Guthaben GB 100
GB:
Aktiva .......Forderung Staat 100
..............ZB-Guthaben 100
Passiva ......Sichteinlagen Staat 100
..............Repo-Verbindlichkeit 100
4) These aus 3)
Das ZB-Guthaben der GB dient keineswegs als "Medium" um den Repo wieder abzulösen, sondern primär dazu, dem Staat eine konkrete Verfügung über seine Sichteinlagen zu ermöglichen, also zB in Form von Bargeld. Ohne die Refinanzierung bei der ZB könnte das die GB nämlich überhaupt nicht, sie MUSS zur ZB zurück, um den Kreditierungsprozess mit dem Staat abzuschliessen. Ansonsten wäre sie "nackt": sie hätte dem Staat aus dem Kreditvertrag etwas versprochen, was sie gar nicht liefern kann.
Da somit in Wahrheit gar nicht die GB liefert, sondern die ZB, dies aber nur mit Befristung, muß die GB gegenüber der ZB eine zusätzliche Verbindlichkeit ausweisen, die die Rückabwicklung dieses Geschäfts vorwegnimmt. Die Verpflichtung liegt also KEINESWEGS bei der ZB, sondern bei der GB! Es wäre also ziemlich absurd anzunehmen, dass das Zentralbankguthaben einen "Auslösungsanspruch" verkörpert. Sondern es verkörpert schlicht und ergreifend das Leistungsversprechen der GB aus dem Kreditvertrag mit dem Staat (oder jedem x-beliebigen anderen Kreditnehmer).
5) Das "ZB-Guthaben" der GB auf Ebene der ZB ist nun aber was? Das wissen wir natürlich auch, es ist ein Vektor auf "gesetzliches Zahlungsmittel", die Mechanik ist exakt dieselbe wie unter 4) bei den Sichteinlagen der GB. Frage daher: woher kommt dieses gesetzliche Zahlungsmittel, existiert es bereits zu dem Zeitpunkt, in dem die Zentralbank das ZB-Guthaben der GB bebucht, oder nicht?
Antwort: es "existiert" zwar physisch, hat aber keinen Wert, solange es nicht tatsächlich dereferenziert wird, sprich tatsächlich in die Zirkulation abgerufen wird.
Wie wird es abgerufen? Indem die GB ihr ZB-Guthaben dafür einsetzt. Was ist das ZB-Guthaben aber aus der Sicht der GB? Die Leistung aus dem Kreditvertrag mit dem Staat. Sobald der Staat nun aber diese Leistung zur Gänze abruft, passiert mit dem ZB-Guthaben was? - Es geht auf NULL.
Aus der Sicht der Zentralbank ist das zwar ein Passivtausch von ZB-Guthaben in "Banknoten", aber wie wir oben schon festgestellt haben, war das ZB-Guthaben ja nichts weiter, als die Leistung, die die ZB der GB zugesagt hat, damit diese wiederum ihre Leistung gegenüber dem Staat erbringen kann. Wenn die ZB Banknoten ausgibt, dann leistet sie quasi für die GB "in der Reihe" an den Staat.
6) Wenn nun der Staat seinerseits, bei Fälligkeit, nicht an die GB leisten könnte, und die GB daher nicht in den Besitz von 100 in Bargeld oder Zentralbankguthaben gelangt, was würde denn dann passieren? Die ZB würde sich den Titel mit der verbrieften Forderung an den Staat krallen und ihrerseits die offene Summe betreiben.
Leistet der Staat hingegen doch an die GB, nehmen wir mal in besagten Banknoten von 100, dann sind diese 100 an Banknoten keineswegs irgendein "Auslösungsschein" für die Pfänder (die haben sich in der ganzen Geschichte nicht 1 mm bewegt), sondern sie sind "die Leistung selbst", die Repo-vertragsgemäß von der GB an die ZB zurückerstatten ist. Was dieses Leistungsobjekt dabei verkörpert, eine Forderung, ein Abziehbildchen der DFB-Elf, Glasperlen oder Hosenknöpfe, ist schnurzpiepe.
Die "Banknoten" sind daher in der Tat nichts weiter als "Papiermünzen", Hardy hatte von anfang an recht.
Was wäre an der ZB so besonderes?
Gar nichts.
Doch! Sie erbringt im Prinzip die Leistung der Geschäftsbanken aus deren Kreditverträgen. Und sie fordert sie nach Ablauf gewisser Fristen auch wieder zurück!
Es ist also genau umgekehrt: die "Banknote" ist nicht der Auslöseschein für den Repo, sondern der Repovertrag (plus Pfand) ist die Garantie für den Rückerhalt der "Banknote"
Okay, dann machen wir aus den vorhandenen Noten eben
Giralverbindlichkeiten der Buba gegenüber den GBs. Mit dieser Position
lassen sich unschwer die Pfänder zum Termin auslösen. Sind alle Pfänder
ausgelöst, sind Noten plus Giralverbindlichkeiten aus der Buba-Bilanz
verschwunden.
Du verwechselst Ursache und Wirkung. Die ZB fordert "ihre" Leistung zurück, und bedient sich dabei bei Bedarf aus den Pfändern. Die GBs haben da überhaupt nichts "zu fordern", im Gegenteil: die müssen gucken, wo sie die Knete herkriegen, um die Repo-Verbindlichkeit gegenüber der ZB bedienen zu können.
Nein auf Gold nicht, da dies keine Fälligkeit hat. Es müssen schon Titel
mit Laufzeit sein.
Nein, nein, und nochmals nein. Der Repovertrag benötigt die "Fälligkeit", nicht das Leistungsobjekt, das im Repovertrag festgelegt ist.
Seems like a hole in your theory, dear Dr. Martin. Sorry to be so
blunt.
No hole at all.
Schön, ich fand diesen Spruch jedenfalls in Deinem "Kapitalismus" immer schon sehr amüsant, ich hoffe, Du verzeihst mein Recycling.
Und nochmal als Hervorhebung
weissgarnix , Dienstag, 26.08.2008, 02:15 (vor 5935 Tagen) @ weissgarnix
Dieser Satz in meinem Vorbeitrag ist für mich der zentrale, der, in dem sich des Pudels Kern versteckt:
"Aus der Sicht der Zentralbank ist das zwar ein Passivtausch von ZB-Guthaben in "Banknoten", aber wie wir oben schon festgestellt haben, war das ZB-Guthaben ja nichts weiter, als die Leistung, die die ZB der GB zugesagt hat, damit diese wiederum ihre Leistung gegenüber dem Staat erbringen kann. Wenn die ZB Banknoten ausgibt, dann leistet sie quasi für die GB "in der Reihe" an den Staat."
Der so stattfindende "Passivtausch" ist nach etablierten Bilanzierungsgrundsätzen eigentlich völlig absurd. Stattdessen müßte, wie bei jeder anderen "Leistungserfüllung" die Verbindlichkeit (i.e. das Zentralbankguthaben) ausgebucht werden, und ein Aktivum (= der Gegenstand der Leistung") aus der Bilanz abgeben (typischerweise aus Positionen wie "Bankguthaben" oder "Vorratsvermögen").
Die Verbuchung einer Leistungserbringung durch die Zentralbank an die Geschäftsbank, die in einem "Passivtausch" mündet, ist hochgradiger Kokolores!
Verbindlichkeiten
dottore , Dienstag, 26.08.2008, 05:10 (vor 5934 Tagen) @ weissgarnix
Hi wgn,
Ist es die ZB, dann verbucht sie keine Verbindlichkeiten. Stattdessen
bucht sie Banknoten (bzw. Giralverpflichtungen, Buba, passiv 2.1 64 Mrd
Euro.
NIEMAND bucht bei diesem Geschäftsvorfall üblicherweise eine
Verbindlichkeit, aber ausgerechnet die Bundesbank würde das tun, wenn man
"Banknoten" in deinem Sinne interpretiert? Warum?
Weil sie nur mit Hilfe dieser Verbindlichkeit Zinserträge erwirtschaften kann. Hätte sie diese nicht, könnte sie nicht die GBs melken, die ihrerseits nur auf diesem Weg zu höheren Verbindlichkeiten der ZB gegenüber zu zwingen sind (Reposatz, Haircut usw.).
So wie du Banknoten interpretierst, verkörpern sie eine Forderung an die
BuBa.
Ja (via Giral-Klimbim). Die Buba könnte ausschließlich mit Giral arbeiten, dann müsste aber jedermann und nicht nur die GBs Zugang zu ihr haben.
Ob die Buba jetzt nun ihre Verbindlichkeiten "Verbindlichkeiten"
nennt, oder "Banknotenumlauf" interessiert doch keinen Menschen.
Das Publikum schon. Es könnte alle bei ihm liegenden Noten an die GBs geben, diese dann an die ZBs und - nach Termin - die ca. gleichhohen Forderungen der ZBs ihnen gegenüber auslösen.
Fakt ist:
nach deiner Darstellung würde sie damit eine Verbindlichkeit bilanzieren,
wo eindeutig und ohne jeden Zweifel, nach Bilanzierungsstandards als auch
nach eigenen Rechnungslegungsgrundsätzen der BuBa, KEINE Verbindlichkeit zu
buchen ist.
Also die Noten ersatzlos ausbuchen? Womit würden dann die Pfänder (via Giral) ausgelöst. Effekt wäre: Die Buba kann den Notenumlauf voll zum Gewinn schlagen. Genauso wie ein Schuldner, dem die Schuld erlassen wurde schlagartig ins Plus kommt (Akiva > Passiva). Die ZB hätte dann die Pfänder und könnte sie am Markt verwerten. Gutes Geschäft für den Staat, sofern er der Eigentümer ist.
Warum sollte sie das tun?
Siehe eben: Weil sie nur mit Hilfe eigener Verbindlichkeiten Zinserträge erwirtschaften kann (weil diese Verbindlichkeiten die GBs zu noch höheren Verbindlichkeit der ZB gegenüber veranlasst).
Die Positionen Banknoten und Giral-Verbindlichkeiten der Buba gegen GBs
sind
jederzeit gegenseitig wechselbar. Logisch, da das Publikum mit
Giralforderungen gegen die ZB nichts, wohl aber etwas mit Banknoten
anfangen kann.
Nein. Genau andersrum wird ein Schuh draus. Wie enstehen denn die
"Zentralbankguthaben" der Geschäftsbanken? Sehen wir uns das doch
tatsächlich mal im Detail an.1) Bleiben wir zunächst mal auf Ebene der GB: Staat kommt, läßt sich 100
kreditieren, begibt dafür 100 an ZB-fähigen Titeln.GB bucht:
Per Forderung Staat an Sichteinlagen Staat 100
Die 100 Sichteinlagen sind, wie wir wissen, ein Vektor auf
Zentralbankgeld, das es zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht gibt.
Ich dachte, es gibt die Schatzkammer. Also wo kommt das ZB-Geld her?
2) GB marschiert mit ihrem Staatstitel zur ZB und will per Repo
refinanzieren. ZB willigt ein und bucht (Zinsen/Kosten/Gebühren aussen
vor):Per Forderung GB an Zentralbankguthaben GB 100
Die GB bucht aus diesem Vorfall ihrerseits:
Per ZB-Guthaben an Verbindlichkeit aus Repos 100
3) Wie sehen nach 2) die Bilanzen von ZB und GB aus?
ZB:
Aktiva....... Forderung GB 100
Passiva ..... ZB-Guthaben GB 100GB:
Aktiva .......Forderung Staat 100
..............ZB-Guthaben 100Passiva ......Sichteinlagen Staat 100
..............Repo-Verbindlichkeit 100
Alles klar. Nur machen eben die Zinsen die Musik. Die ZB hat von den GBs immer mehr zu fordern als umgekehrt.
4) These aus 3)
Das ZB-Guthaben der GB dient keineswegs als "Medium" um den Repo wieder
abzulösen, sondern primär dazu, dem Staat eine konkrete Verfügung über
seine Sichteinlagen zu ermöglichen, also zB in Form von Bargeld.
Wie oder womit wird der Repo abgelöst?
Ohne die
Refinanzierung bei der ZB könnte das die GB nämlich überhaupt nicht, sie
MUSS zur ZB zurück, um den Kreditierungsprozess mit dem Staat
abzuschliessen. Ansonsten wäre sie "nackt": sie hätte dem Staat aus dem
Kreditvertrag etwas versprochen, was sie gar nicht liefern kann.
Die ZB schließt mit dem Staat keine Kreditverträge. Schon gestern ex EZB recherchiert.
Da somit in Wahrheit gar nicht die GB liefert, sondern die ZB, dies aber
nur mit Befristung, muß die GB gegenüber der ZB eine zusätzliche
Verbindlichkeit ausweisen, die die Rückabwicklung dieses Geschäfts
vorwegnimmt. Die Verpflichtung liegt also KEINESWEGS bei der ZB, sondern
bei der GB!
Nein, bei beiden. Erst liefert ZB Cash gegen Pfanderhalt. Dann GB Cash gegen Pfandrückgabe. Der Witz des Geschäfts liegt in der Zinsdifferenz, s. oben.
Es wäre also ziemlich absurd anzunehmen, dass das
Zentralbankguthaben einen "Auslösungsanspruch" verkörpert.
Nicht als solches. Erst zum Termin (Ablauf des Repogeschäfts) kann nur ein ZB-Guthaben (ZB passiv, Zahlen schon genannt) das Pfand auslösen (Pfänder müssen ausgelöst werden, da sie Laufzeit haben und einen Tag vor Ablauf wieder in die GB zurückmüssen - womit sollten die GBs sonst ihre Pfänder zurückkaufen können, wenn nicht mit ZB-Geld?).
Sondern es
verkörpert schlicht und ergreifend das Leistungsversprechen der GB aus
dem Kreditvertrag mit dem Staat (oder jedem x-beliebigen anderen
Kreditnehmer).
Auch, aber nicht nur. Sicherheit ist fällig, also muss sie aus der ZB-Bilanz. Dann muss Sicherheiten-Schuldner Cash beschaffen, um diese zu tilgen. Dafür kann eine weitere Sicherheit mit Noch-Laufzeit der GB das ZB-Geld beschaffen, das diese - wiederum mit Zinsdifferenz - dem Sicherheitenschuldner weiterreicht.
5) Das "ZB-Guthaben" der GB auf Ebene der ZB ist nun aber was? Das wissen
wir natürlich auch, es ist ein Vektor auf "gesetzliches Zahlungsmittel",
die Mechanik ist exakt dieselbe wie unter 4) bei den Sichteinlagen der GB.
Frage daher: woher kommt dieses gesetzliche Zahlungsmittel, existiert es
bereits zu dem Zeitpunkt, in dem die Zentralbank das ZB-Guthaben der GB
bebucht, oder nicht?
Ja, im Tresor der ZB.
Antwort: es "existiert" zwar physisch, hat aber keinen Wert, solange es
nicht tatsächlich dereferenziert wird, sprich tatsächlich in die
Zirkulation abgerufen wird.
Richtig. Damit ist die These vom "Staatspapiergeld", das in der Schatzkammer zum Nominal schlummert, hinfällig.
Wie wird es abgerufen? Indem die GB ihr ZB-Guthaben dafür einsetzt.
Ja.
Was
ist das ZB-Guthaben aber aus der Sicht der GB? Die Leistung aus dem
Kreditvertrag mit dem Staat.
Ja.
Sobald der Staat nun aber diese Leistung zur
Gänze abruft, passiert mit dem ZB-Guthaben was? - Es geht auf NULL.
Es wird kleiner. Es gibt keine GB, die dem Staat 40 bis 50 Mrd leihen könnte.
Aus der Sicht der Zentralbank ist das zwar ein Passivtausch von
ZB-Guthaben in "Banknoten", aber wie wir oben schon festgestellt haben,
war das ZB-Guthaben ja nichts weiter, als die Leistung, die die ZB der GB
zugesagt hat, damit diese wiederum ihre Leistung gegenüber dem Staat
erbringen kann. Wenn die ZB Banknoten ausgibt, dann leistet sie quasi für
die GB "in der Reihe" an den Staat.
Es kann auch jeder andere Kreditkunde sein. Warum Staat? Der Finanzierungssaldo Staat 07 war positiv. Warum ist der Notenumlauf dann gestiegen?
6) Wenn nun der Staat seinerseits, bei Fälligkeit, nicht an die GB leisten
könnte, und die GB daher nicht in den Besitz von 100 in Bargeld oder
Zentralbankguthaben gelangt, was würde denn dann passieren? Die ZB würde
sich den Titel mit der verbrieften Forderung an den Staat krallen und
ihrerseits die offene Summe betreiben.
Theorie. Noch nie passiert. Die Bank wäre insolvent.
Leistet der Staat hingegen doch an die GB, nehmen wir mal in besagten
Banknoten von 100,
Er muss 105 oder so leisten.
dann sind diese 100 an Banknoten keineswegs irgendein
"Auslösungsschein" für die Pfänder (die haben sich in der ganzen
Geschichte nicht 1 mm bewegt),
Klar, tun Pfänder im Pfandhaus auch nicht.
sondern sie sind "die Leistung selbst", die
Repo-vertragsgemäß von der GB an die ZB zurückerstatten ist.
Ja, dann bewegen sie sich: ex ZB an GB.
Was dieses
Leistungsobjekt dabei verkörpert, eine Forderung, ein Abziehbildchen der
DFB-Elf, Glasperlen oder Hosenknöpfe, ist schnurzpiepe.
Nein, es muss eine Forderung sein, Glasperlen und Knöpfe verzinsen sich nicht. Woher sollten die GBs die Zinsen nehmen, die sie (Reposatz usw.) an die ZB schuldet?
Die "Banknoten" sind daher in der Tat nichts weiter als "Papiermünzen",
Hardy hatte von anfang an recht.
Was wäre an der ZB so besonderes?
Gar nichts.
Doch! Sie erbringt im Prinzip die Leistung der Geschäftsbanken aus deren
Kreditverträgen. Und sie fordert sie nach Ablauf gewisser Fristen auch
wieder zurück!
Klar. Nur gibt es keine "Leistung" als solche. Es braucht Repoverträge und den Inhalt dieser (Sicherheiten vs. Giral/Bar gehen hin und gehen her).
Es ist also genau umgekehrt: die "Banknote" ist nicht der Auslöseschein
für den Repo, sondern der Repovertrag (plus Pfand) ist die Garantie für
den Rückerhalt der "Banknote"
Wurde nie anders gesehen. Der Vertrag entscheidet über Lieferung und Gegenlieferung.
Okay, dann machen wir aus den vorhandenen Noten eben
Giralverbindlichkeiten der Buba gegenüber den GBs. Mit dieser Position
lassen sich unschwer die Pfänder zum Termin auslösen. Sind alle Pfänder
ausgelöst, sind Noten plus Giralverbindlichkeiten aus der Buba-Bilanz
verschwunden.
Du verwechselst Ursache und Wirkung. Die ZB fordert "ihre" Leistung
zurück, und bedient sich dabei bei Bedarf aus den Pfändern.
Nein. Damit wäre die Vertrags-GB insolvent bzw. in ZB-Geld (Giral/Bar) illiquide. Es sind noch nie Sicherheiten bei der ZB "liegen geblieben", so dass diese selbst zur Sicherheitenverwertung hätte schreiten müssen.
Die GBs haben
da überhaupt nichts "zu fordern", im Gegenteil: die müssen gucken, wo sie
die Knete herkriegen, um die Repo-Verbindlichkeit gegenüber der ZB
bedienen zu können.
Ganz richtig.
Nein auf Gold nicht, da dies keine Fälligkeit hat. Es müssen schon
Titel
mit Laufzeit sein.
Nein, nein, und nochmals nein. Der Repovertrag benötigt die "Fälligkeit",
nicht das Leistungsobjekt, das im Repovertrag festgelegt ist.
Wiederum nein, weil nur Titel verzinsen.
Seems like a hole in your theory, dear Dr. Martin. Sorry to be so
blunt.
No hole at all.
Schön, ich fand diesen Spruch jedenfalls in Deinem "Kapitalismus" immer
schon sehr amüsant, ich hoffe, Du verzeihst mein Recycling.
Gern + Gruß!
Mal ne ganz andere Frage
weissgarnix , Dienstag, 26.08.2008, 15:44 (vor 5934 Tagen) @ dottore
Ich habe ehrlich gesagt noch immer Vorstellungsschwierigkeiten in Sachen "Verbindlichkeit". Aber nicht nur entlang deiner Argumentation, sondern auch, soferne sie eine Hardy'sche "Schatzkammer" beträfe.
Eine Verbindlichkeit bedeutet zukünftigen Liquiditätsabfluss. Den kann die Buba nicht haben, einverstanden, weil sie in dem Sinn von vornherein keine "Liquidität" (i.e. Bankkonto)hat. Auch wenn es daher eine "Schatzkammer" gäbe: warum die ZB sie von dort per Verbindlichkeit rausholen sollte, erschliesst sich mir überhaupt nicht. Zumal sie dann nicht den Ertrag aus der Seigniorage bei sich zeigen dürfte, der müßte eigentlich bei der Schatzkammer verbucht sein.
Aber jetzt mal eine ganz andere Frage, auf die ich die Antwort nicht weiss, aber Du vermutlich schon: falls - rein theoretisch - alle Notenhalter ihre Noten horten, der Sicherheitengeber demnach nicht an die ZB leisten könnte, und die ZB, trotz 100% Deckung schlicht nichts tun könnte, um Noten beizubringen ... was passiert? - Emittieren kann sie nicht, und vom Schuldner holen kann sie sich auch keine, denn woher sollte der welche haben?
In einem solchen Fall könnte die ZB den Titel doch nur abschreiben und ausbuchen, per Aufwand an Aktivum. Und jetzt die 1000 Dollar-Frage: was passiert mit den ausstehenden Noten? Werden die kraftloserklärt oder ähnliches?
Falls ja, dann neige ich vermutlich doch dazu, die Banknoten als eine Art "Verbindlichkeit" einzustufen, zwar nicht im landläufigen Sinne, sondern gewissermaßen als "Anteil" Dritter an einer Sache, die in den Aktiva der ZB steht, somit als eine Art "Ausgleichsposten für fremde Rechte", ähnlich wie er für Minderheitsaktionäre an Tochterfirmen von Konzernen in der konsolidierten Bilanz ausgewiesen wird.
Vorstellungshilfen für die Schatzkammer
Hardy, der Student , Mittwoch, 27.08.2008, 00:20 (vor 5934 Tagen) @ weissgarnix
Moin Weissgarnix!
Ich habe ehrlich gesagt noch immer Vorstellungsschwierigkeiten in Sachen
"Verbindlichkeit". Aber nicht nur entlang deiner Argumentation, sondern
auch, soferne sie eine Hardy'sche "Schatzkammer" beträfe.
Mach mich nicht schwach.
Münzherr produziert ein Gut und erklärt es zu Geld, d.h., er fordert dieses Gut als Abgabe. Nimmt er sich gleich einen Angestellten, der die Geldproduktion übernimmt, dann hat der Münzherr Lohn-Schulden beim Angestellten zum Termin. Ist aber kein Problem, da sich sein Portemonnaie laufend füllt, der Angestellte produziert ja fleißig. Portemonnaie wird zu klein, also packt er den Zaster in eine Kammer, seine Frau kommt um die Ecke und sagt:
"Oh, Schatz, Du hast aber eine gut gefüllte Kammer!"
Das gefällt dem Münzherrn und er nennt die Kammer fortan Schatzkammer.
Schnitt.
Zentralbankvariante, das Geld wird produziert, wie eh und jeh. Der Münzherr, unsere Regierung, hat aber keinen Zugriff mehr darauf.
Dottore fragt, warum, na, weeß ick doch nich, das ist halt so festgelegt.
Warum haben die Männer in der Regierung nicht mehr das Recht auf die erste Nacht? Es ist halt so. Warum liegt die Rechtsprechung nicht mehr beim Regierungschef? Es ist halt so, Rechtsstaat, Gewaltenteilung.
Da kann ich doch nichts für, daß das so ist. Ich habe die Gesetze nicht gemacht.
Eine Verbindlichkeit bedeutet zukünftigen Liquiditätsabfluss. Den kann die
Buba nicht haben, einverstanden, weil sie in dem Sinn von vornherein keine
"Liquidität" (i.e. Bankkonto)hat.
Selbstverständlich hat die ZB einen (drohenden) Liquiditätsabfluß, wenn eine GB ein Giroguthaben bei ihr hat. Die ZB muß ohne wenn und aber zahlen, wenn die GB das fordert. Geld hat die ZB in der Tat nicht, Aktiva-Kasse ratzekahl leer. Deshalb muß sie es sich ja im Fall der Fälle borgen, eben von der Schatzkammer.
Auch wenn es daher eine "Schatzkammer"
gäbe: warum die ZB sie von dort per Verbindlichkeit rausholen sollte,
erschliesst sich mir überhaupt nicht. Zumal sie dann nicht den Ertrag aus
der Seigniorage bei sich zeigen dürfte, der müßte eigentlich bei der
Schatzkammer verbucht sein.
Seigniorage gibt's überhaupt nicht bei der ZB, das ist Käse, die ZB hat Erträge aus Geschäften mit den MFIs. Lax ausgedrückt borgt sich die ZB zinslos Geld von der Schatzkammer und vergibt besicherte Kredite, für die sie Zinsen kassiert.
Die ZB ist der oberste Wucherer, Kundschaft wird ihr regelrecht zugetrieben, weil der Staat Geld als Zwangsabgabe verlangt. Gäbe es diese Zwangsabgaben nicht, dann könnten wir Prof. Weber und seine Truppe genauso interessiert und ganz entspannt bestaunen, wie z.B. die Rheingoldtruppe.
Aber jetzt mal eine ganz andere Frage, auf die ich die Antwort nicht
weiss, aber Du vermutlich schon: falls - rein theoretisch - alle
Notenhalter ihre Noten horten, der Sicherheitengeber demnach nicht an die
ZB leisten könnte, und die ZB, trotz 100% Deckung schlicht nichts tun
könnte, um Noten beizubringen ... was passiert? - Emittieren kann sie
nicht, und vom Schuldner holen kann sie sich auch keine, denn woher sollte
der welche haben?
Emittieren kann die ZB immer, sehen wir doch gerade live, die ZB kann auch Schrott als Sicherheit akzeptieren. "Gesund" ist das allerdings nicht.
Und wenn es gar zu extrem läuft, guckt auch Game-over um die Ecke.
In einem solchen Fall könnte die ZB den Titel doch nur abschreiben und
ausbuchen, per Aufwand an Aktivum. Und jetzt die 1000 Dollar-Frage: was
passiert mit den ausstehenden Noten? Werden die kraftloserklärt oder
ähnliches?
Unsere Papiermünzen können jederzeit verrufen werden, wie die bestehenden Schuldverhältnisse zu behandeln sind, darf der Staat dann auch gleich bekanntgeben.
Falls ja, dann neige ich vermutlich doch dazu, die Banknoten als eine Art
"Verbindlichkeit" einzustufen, zwar nicht im landläufigen Sinne, sondern
gewissermaßen als "Anteil" Dritter an einer Sache, die in den Aktiva der
ZB steht, somit als eine Art "Ausgleichsposten für fremde Rechte", ähnlich
wie er für Minderheitsaktionäre an Tochterfirmen von Konzernen in der
konsolidierten Bilanz ausgewiesen wird.
Nun werde mal nicht gleich wieder fahnenflüchtig, kaum daß ich Dich bei meiner Truppe habe, schließlich bist Du einer, der das Potential hat, die Truppe zu führen, wenn Dottore nicht will.
Auch ein Verruf der Papiermünzen ist bestens mit dem Schatzkammer-ZB-Modell zu erklären. Einen solchen Verruf hatten wir doch vor nicht allzu langer Zeit, da wurden die DM-Papiermünzen verrufen und nachträglich zu Banknoten der Buba erklärt. Deshalb schrieb ich doch, es gibt auch heute, hier und jetzt, "echte Banknoten" der Buba. Jeder, der solche Banknoten hat, also die alten DM-Scheine, kann bei der Buba eine Forderung fällig stellen, er kann für die Banknoten Geld, unsere schönen Euro-Scheine, fordern. Ohne wenn und aber.
Lieben Gruß
Hardy
@Hardy
weissgarnix , Mittwoch, 27.08.2008, 02:05 (vor 5934 Tagen) @ Hardy, der Student
Mach mich nicht schwach.
Käme mir nie in den Sinn, Hardy. Aber dennoch krankt dein Modell an einem ganz entscheidenden Mangel: wo "Papiermünzen" geschaffen werden, müssen zwangsweise Münzgewinne entstehen. Das ist so, das geht nicht anders. Falls doch, dann haben wir was anderes, aber keine "Papiermünzen".
Wo ist dann also der Münzgewinn? Wer verbucht ihn? Nach deinem Modell die Schatzkammer, weil die übergibt ja bereits an die ZB die Banknoten im vollen Nominale, daher ja auch in deiner Vorstellung die Verbindlichkeit der ZB an die Schatzkammer.
Der Status quo deines Modells ist: ZB bekommt aus der Schatzkammer einen riesigen Batzen Geld überstellt, und bringt ihn unters Volk. Wie kam es zu diesem "riesigen Batzen Geld", wann und wo und vor allem mittels welcher gewinnwirksamen Buchung in wessen Büchern wurden aus einem Stapel buntem Papier von einem Moment zum nächsten 700Mrd Euro?
Oder anders gesagt: deine "Verbindlichkeit gegenüber der Schatzkammer" hängt in der Luft, sie ist nur die eine Seite eines doppelten Buchungssatzes, bzw deren sogar 2. Es sind nämlich sowohl die Gegenbuchungen des Passivums der Zentralbank unbekannt, als auch die Gegenbuchung des Aktivums (i.e. Forderung an ZB) bei der Schatzkammer.
Das alles stört den Bilanzbuchhalter in mir ganz außerordentlich.
Dass dottore stur bei seinem Modell der "Pfandleihanstalt" bleibt, ist zwar lobenswert, hilft aber auch nicht weiter. Denn auch das Pfandhaus würde selbstredend ihre "Auslösungsscheine" nie und nimmer bilanzieren. Das Pfandhaus bucht, wie die Buba auch, einen besicherten Kredit. Der Pfandleihschein sind in der Tat der Auslösungsschein, soweit so richtig, aber in 3 Millionen Jahren findet der keinen Niederschlag in der Bilanz des Pfandleihhauses. Sondern er kursiert, einfach so.
Was ist der Unterschied zwischen Pfandleihanstalt und ZB? Die "Auslösungsscheine" der letzteren sind exakt das Medium, um das es geht, das im Mittelpunkt aller Definitionen des Bilanzrechts, Schuldrechts, etc steht. Das macht es ein wenig tricky.
Oder übersetzt auf das Pfandhaus: Schuldner bringt Pfand, kriegt dafür "Geld" UND Auslösungsschein. Pfandhaus bucht Geldforderung gegenüber Schuldner, aber weder Pfand noch Auslösungsschein.
Woher hat das Pfandhaus das Geld? Entweder Eigenkapital, oder Fremdfinanzierung -> womit wir wieder bei deiner "Schatzkammer" wären.
Crazy. Ich steige schlicht nicht dahinter.
Warum bucht der Staat eigentlich nicht diese doofen Seigniorage-Gewinne, wie ich das oben empfohlen habe? Dann wäre bilanziell alles in bester Ordnung, und je nachdem, wer den Münzgewinn einstreift, bucht ihn entweder die ZB, dann gehen die Noten voll gegen ihre G&V, oder die "Schatzkammer" (= Staat), dann bucht er es in sein Budget. Was nichts anderes bedeutet, als dass es in expansiven Phasen eine zusatzliche Einnahme darstellt, und in rezessiven Perioden eine zusätzliche Ausgabe. Also volle Länge prozyklisch, na toll ...
Ich gebe auf!
Die zerlegte Zentralbank
Hardy, der Student , Mittwoch, 27.08.2008, 06:41 (vor 5933 Tagen) @ weissgarnix
Hallo Weissgarnix!
Aber dennoch krankt dein Modell an einem
ganz entscheidenden Mangel: wo "Papiermünzen" geschaffen werden, müssen
zwangsweise Münzgewinne entstehen. Das ist so, das geht nicht anders.
Falls doch, dann haben wir was anderes, aber keine "Papiermünzen".
Alles vorhanden, aber nur auf dem Papier. Weil über die Papiermünzen nur derart verfügt wird, daß sie an die ZB kreditiert werden. Eine andere Verfügungsart ist derzeit ausgeschlossen.
Also, das Geld wird produziert (z.B. 10 Mia Euro) und kommt in die Schatzkammer und wird dort ordnungsgemäß verbucht.
Bilanz Schatzkammer (in Mia Euro)
Aktiva Kasse: 10
Passiva Eigen- oder Emissionskapital: 10
Hätten wir es nun mit einem absolutistischen Herrscher zu tun, wäre er "reich" und könnte Rechnungen bezahlen. Geht er mit diesem Reichtum sorgsam um, dann sind die Finanzen in Ordnung, fängt er an zu prassen, geht die Währung dahin.
Wir haben es aber mit einem Rechtsstaat zu tun. Die Gesetzeslage schreibt die Zentralbankvariante vor.
Also gründen wir eine ZB. Eigenkapitalklimbim lasse ich jetzt weg und wir starten mit einer "Nullbilanz".
Erstes Repogeschäft. 2 Mia für Bank A. (Ohne Reposatz.)
ZB-Bilanz (in Mia Euro)
Aktiv Forderungen gegenüber Bank A: 2
Passiv Giroverbindlichkeiten bei Bank A: 2
Bank A stellt 1 Mia fällig. ZB holt das Geld bei der Schatzkammer und zahlt es an Bank A aus.
Bilanz Schatzkammer
Aktiv Kasse: 9
Forderungen gegen ZB: 1
Passiv Emissionskapital: 10
Bilanz ZB
Aktiv Forderungen gegen Bank A: 2
Passiv Giroverbindlichkeiten bei Bank A: 1
"Banknotenumlauf": 1
Genau auf diese Art könnte die Buba jederzeit zerlegt werden. Das Modell erklärt jeden denkbaren Vorgang ohne jede Widersprüche. Falls Du einen findest, dann nenne ihn, bitte. Selbst den Putschfall, daß ein absolutischtischer Herrscher sich die Schatzkammer unter den Nagel reißt, ist damit sauber zu erklären.
Die Banknotentheorie verwickelt sich in Widersprüche und greift zu hanebüchenen Annahmen/Auslegungen.
Es ist ja wohl klar, was die Passivaposition "Banknotenumlauf" bedeutet:
Es sind Schulden bei der Schatzkammer.
Teste selber die Geschäftsfälle, z.B. Goldkauf, Gehaltszahlung, nimm, was Du gerne möchtest. Verpasse der ZB Verluste, lasse die ganze Aktivaseite auf null zusammenschnurren, mach was Du denkst.
Immer erhältst Du klare und eindeutige Aussagen.
Unsere Geldscheine sind keine Banknoten, sie sind vielmehr das Geld selber, es sind Papiermünzen.
Wäre unsere ZB eine Notenbank, dann dürfte ich diese niemals in der gezeigten Art und Weise zerlegen.
Eine ZB darf aber auf diese Art zerlegt werden, da sie keine Banknoten im Keller hat, sondern Geld, Papiermünzen.
Wo ist dann also der Münzgewinn? Wer verbucht ihn? Nach deinem Modell die
Schatzkammer, weil die übergibt ja bereits an die ZB die Banknoten im
vollen Nominale, daher ja auch in deiner Vorstellung die Verbindlichkeit
der ZB an die Schatzkammer.
Ja, bei der Schatzkammr, die aber damit nicht shoppen geht, sondern ausschließlich die ZB mit Geld per Kredit/Darlehen versorgt.
Der Status quo deines Modells ist: ZB bekommt aus der Schatzkammer einen
riesigen Batzen Geld überstellt, und bringt ihn unters Volk. Wie kam es zu
diesem "riesigen Batzen Geld", wann und wo und vor allem mittels welcher
gewinnwirksamen Buchung in wessen Büchern wurden aus einem Stapel buntem
Papier von einem Moment zum nächsten 700Mrd Euro?
Das Geld wird produziert, wie seit ewigen Zeiten. Die Vorstellung von buntem Papier, daß irgendwann zu Geld wird, ist Murks. In dem Moment, wo die Produktion der Papiermünze abgeschlossen ist, haben wir es mit 1-A-Geld zu tun. Dem entsprechend wird es auch ab diesem Moment bestens bewacht.
Es ist absolut vergleichbar mit der Produktion von Metallmünzen, ist der Vorgang abgeschlossen, dann ist das Geld vorhanden.
Auch Metallmünzen könnten über die Zentralbankvariante in Verkehr gebracht werden, das wäre überhaupt kein Problem. Und daß Metallmünzen auch Noten sein können, haben wir doch festgestellt. Man darf sich nicht vom ersten Anschein blenden lassen, es empfiehlt sich, den Dingen auf den Grund zu gehen.
Oder anders gesagt: deine "Verbindlichkeit gegenüber der Schatzkammer"
hängt in der Luft, sie ist nur die eine Seite eines doppelten
Buchungssatzes, bzw deren sogar 2. Es sind nämlich sowohl die
Gegenbuchungen des Passivums der Zentralbank unbekannt, als auch die
Gegenbuchung des Aktivums (i.e. Forderung an ZB) bei der Schatzkammer.
Der Einwand ist hoffentlich ausgeräumt, es ist alles glasklar nachvollziehbar.
Die Bilanzen stehen oben.
Das alles stört den Bilanzbuchhalter in mir ganz außerordentlich.
Dass dottore stur bei seinem Modell der "Pfandleihanstalt" bleibt, ist
zwar lobenswert, hilft aber auch nicht weiter. Denn auch das Pfandhaus
würde selbstredend ihre "Auslösungsscheine" nie und nimmer bilanzieren.
Das Pfandhaus bucht, wie die Buba auch, einen besicherten Kredit. Der
Pfandleihschein sind in der Tat der Auslösungsschein, soweit so richtig,
aber in 3 Millionen Jahren findet der keinen Niederschlag in der Bilanz
des Pfandleihhauses. Sondern er kursiert, einfach so.
Der Pfandleihschein dokumentiert nur, daß Du als Auslöser tätig werden darfst, ebensogut könnte ein personifizierter Vertrag geschlossen werden; so ist es halt anonymer. Das Pfandleihbeispiel paßt sowieso nur sehr eingeschränkt, u.a. weil das Pfand nicht ausgelöst werden muß.
Was ist der Unterschied zwischen Pfandleihanstalt und ZB? Die
"Auslösungsscheine" der letzteren sind exakt das Medium, um das es geht,
das im Mittelpunkt aller Definitionen des Bilanzrechts, Schuldrechts, etc
steht. Das macht es ein wenig tricky.
Unterschiede: Pfandleiher hat Aktivakasse, Pfand muß nicht unbedingt ausgelöst werden, jeder Pfandscheininhaber darf auslösen. Um das Pfand und den Auslösungsschein geht es nur sekundär, primär geht es beiden ums Geld.
Oder übersetzt auf das Pfandhaus: Schuldner bringt Pfand, kriegt dafür
"Geld" UND Auslösungsschein. Pfandhaus bucht Geldforderung gegenüber
Schuldner, aber weder Pfand noch Auslösungsschein.Woher hat das Pfandhaus das Geld? Entweder Eigenkapital, oder
Fremdfinanzierung -> womit wir wieder bei deiner "Schatzkammer" wären.Crazy. Ich steige schlicht nicht dahinter.
Eingeschränkte Tauglichkeit des Beispiels berücksichtigt, hat sich im Falle der Fremdfinanzierung das Schatzkammermodell wieder bestens bewährt.
Direkt ist die Pfandleihersache aber nicht mit der ZB vergleichbar.
Warum bucht der Staat eigentlich nicht diese doofen Seigniorage-Gewinne,
wie ich das oben empfohlen habe? Dann wäre bilanziell alles in bester
Ordnung, und je nachdem, wer den Münzgewinn einstreift, bucht ihn entweder
die ZB, dann gehen die Noten voll gegen ihre G&V, oder die "Schatzkammer"
(= Staat), dann bucht er es in sein Budget. Was nichts anderes bedeutet,
als dass es in expansiven Phasen eine zusatzliche Einnahme darstellt, und
in rezessiven Perioden eine zusätzliche Ausgabe. Also volle Länge
prozyklisch, na toll ...
Nee, nee, der Münzgewinn ist bei der Schatzkammer eingesperrt, weil mit dem Geld niemand shoppen geht.
Ich gebe auf!
Bleib dran, es lohnt sich. Vielleicht solltest Du es doch mal praktisch nachspielen. Die Bilanzen sind oben dargestellt. Es geht alles widerspruchsfrei auf.
Lieben Gruß
Hardy
@Hardy, @Dottore - ich weiss, ich schwanke wie ein betrunkener Matrose, aber ...
weissgarnix , Mittwoch, 27.08.2008, 08:10 (vor 5933 Tagen) @ Hardy, der Student
Also, das Geld wird produziert (z.B. 10 Mia Euro) und kommt in die
Schatzkammer und wird dort ordnungsgemäß verbucht.Bilanz Schatzkammer (in Mia Euro)
Aktiva Kasse: 10
Passiva Eigen- oder Emissionskapital: 10
OK, jetzt verstehe ich, wie du das meinst. Der Staat bucht seine "Geldproduktion" also erfolgsneutral, und direkten Zugriff hat er auch keinen, vorher müssen die Scheine nochmal durch die ZB. Soweit, so gut.
Genau auf diese Art könnte die Buba jederzeit zerlegt werden. Das Modell
erklärt jeden denkbaren Vorgang ohne jede Widersprüche.
Bis jetzt ja.
Falls Du einen findest, dann nenne ihn, bitte.
Nein, soweit d'accord. Die Buchung der "Produktion" in der Schatzkammer ist gewöhnungsbedürftig, aber bilanziell akzeptabel. Da der Staat ohnehin nicht an die Scheine ran kann, sollte man sich die Vorratsproduktion sinnvollerweise wegdenken, sodass "just in time" genau soviel produziert wird, wie die ZB durch Hereinnahme neuer "Deckungen" benötigt.
ZB
Aktiva 100/Verbindlichkeit Schatzkammer 100
Schatzkammer
Forderung ZB/Emissionskapital 100
Ist aber lediglich eine kosmetische Variante.
Ja, bei der Schatzkammr, die aber damit nicht shoppen geht, sondern
ausschließlich die ZB mit Geld per Kredit/Darlehen versorgt.
Sie verbucht ihn "gewinn-neutral", direkt ins Eigenkapital. Nicht sehr elegant, gewöhnungsbedürftig, aber warum nicht?
Der Einwand ist hoffentlich ausgeräumt, es ist alles glasklar
nachvollziehbar.
Yep.
Oder übersetzt auf das Pfandhaus: Schuldner bringt Pfand, kriegt dafür
"Geld" UND Auslösungsschein. Pfandhaus bucht Geldforderung gegenüber
Schuldner, aber weder Pfand noch Auslösungsschein.
@dottore: das ist der Schwachpunkt in deiner Argumentation hinsichtlich "Auslösungsschein". Die Pfandleihanstalt verbucht die "Rückgabeverpflichtung" des Pfandes nicht, daher auch nicht den Auslösungsschein. Aus dem simplen Grund, weil sie auch das "Pfand" selbst nicht verbucht, sondern nur den damit besicherten Kredit. Zu einem Kredit bucht aber kein Mensch auf diesem schönen Planeten jemals, eine "Tilgungsverpflichtung", und schon gar nicht vor Fälligkeit des Kredits. Wenn die eintritt und der Kredit getilgt wird, dann wird schlicht und ergreifend netto gebucht, d.h. die Kreditforderung mit der eingegangenen Tilgung auf ein- und demselben Konto saldiert und damit auf Null gestellt.
Das Pfandleihhaus gibt dem Schuldner zum Zeitpunkt der Kreditierung tatsächlich 2 Dinge: 1) das kreditierte Medium (sprich Geld) und 2) besagten Auslösungsschein. Du unterstellst nun, dass im Fall der Zentralbank die Banknote sowohl das kreditierte Medium (i.e. das "Geld") als auch der Auslösungsschein in einem ist. Das ist mit - viel einigem guten Willen - nachvollziehbar. Jedoch, auch wenn die Banknote der "Auslösungsschein" wäre, dann würde sie als solcher schlicht und ergreifend nicht verbucht werden. Sondern was verbucht wird, bei der ZB wie auch beim Pfandhaus, ist 1) die Kreditforderung und 2) die Bereitstellung des kreditierten Mediums, sprich entweder als Abgang von Noten aus einem "Guthabenkonto" (Pfandhaus) oder als Passivierung als "Sichteinlage" (Zentralbank). Wie ich in einem Vorbeitrag schon mal darstellte, du verwechselst bei der entsprechenden Gutschrift auf dem ZB-Guthabenkonto aus dem Repo die von dir behauptete "Auslösungsverbindlichkeit" mit der oben - meiner Meinung nach nunmehr eindeutig nachgewiesenen - Bereitstellung dessen, was die ZB der GB aus dem Kreditvertrag versprochen hat, sprich "Geld", ganz analog dem Pfandhaus.
Langer Rede kurzer Sinn: momentaner Eindruck, der sich mir aufdrängt (ich weiss, ich schwanke wie ein betrunkener Matrose) ist, dass der Banknotenumlauf tatsächlich keine Verbindlichkeit sein kann, sondern man muß diese schon gehörig fingieren, etwa wie mittels Hardys Schatzkammer, damit sie Sinn ergibt. Mann kann ZB und Schatzkammer auch nicht einfach so vereinigen und demnach den Banknotenumlauf einfach als eine Art hybriden Sonderposten der Zentralbank begreifen, weil dann müßte sie die so emittierten Scheine ja auch als Gegenbuchung aktivieren, was sie aber nicht tut.
Was meinst du, dottore? Mir fällt auf Anhieb jetzt nichts besseres mehr dazu ein. Dein "Auslösungsanspruch" ist es bestimmt nicht, meinen vorhin genannten "Minderheitenanteil" kann man auch nur mit viel gutem Willen rechtfertigen, aber Hardys Vorstellung mit der Verbindlichkeit einer imaginären Schatzkammer gegenüber gibt eigentlich ein recht rundes Bild.
Oder gibt es weitere Erkenntnisse, die wir noch nicht gehabt hätten?
Heureka, ich hab's! Gott sind wir blind ..
weissgarnix , Mittwoch, 27.08.2008, 08:51 (vor 5933 Tagen) @ weissgarnix
Sondern was verbucht wird, bei der ZB wie auch beim Pfandhaus, ist 1) die Kreditforderung und 2) die Bereitstellung des kreditierten Mediums, sprich entweder als Abgang von Noten aus einem "Guthabenkonto" (Pfandhaus) oder als Passivierung als "Sichteinlage" (Zentralbank). Wie ich in einem Vorbeitrag schon mal darstellte, du verwechselst bei der entsprechenden Gutschrift auf dem ZB-Guthabenkonto aus dem Repo die von dir behauptete "Auslösungsverbindlichkeit" mit der oben - meiner Meinung nach nunmehr eindeutig nachgewiesenen - Bereitstellung dessen, was die ZB der GB aus dem Kreditvertrag versprochen hat, sprich "Geld", ganz analog dem Pfandhaus.
Denn in genau diesem Satz steckt die Antwort auf alle unsere Fragen und unsere Debattiererei, und sie ist so bestechend einfach, dass ich heulen könnte vor Glück. Sie lautet:
Die Zentralbank verbucht die Banknoten überhaupt nicht, weder als Noten, noch als Münzen, noch als "Auslösungsschein" hinsichtlich der "Deckung" auf der Aktivseite. Zwischen besagter Deckung (i.e. den Schuldtiteln) und den Noten besteht in Wahrheit nicht der geringste Konnex!
Was steht dann im Konto "Banknotenumlauf"? Ganz einfach: der Teil des Zentralbankgeldes, welchen die Geschäftsbanken von ihren ZB-Guthaben in Form von, na sagen wir mal "Token" abgerufen haben. Diese Token verkörpern nicht mehr und nicht weniger als die Aussage, dass sie einen entsprechenden Betrag an Zentralbankguthaben darstellen, falls sie die GB wieder an die ZB zurückgeben würde.
Aus diesem Grund sind sie natürlich auch als Verbindlichkeit gebucht, weil sie werden ja unmittelbar zu einer solchen, sobald sie der ZB von der GB präsentiert werden.
Die Banknoten stehen daher in keinem direkten Verhältnis zur "Deckung" sondern zur "Leistung" der ZB an die GB aus Repos, Offenmarktgeschäften oder was auch immer.
Oder anders gesagt: beides, sowohl die Banknoten als auch die ZB-Guthaben müssen gemeinsam als "Leistung" der ZB aus dem Kreditvertrag mit den GBs verstanden werden, und die GBs entscheiden sich entsprechend der Anforderungen ihres Zahlungsverkehrs, in welcher Form sie die von der ZB kreditierte Leistung abrufen.
Mensch, Maier! Einfacher geht's doch nun wirklich überhaupt nicht mehr. Banknoten sind kein "Zeiger" auf bei der ZB hinterlegte Schuldtitel, sondern auf das von der ZB der GB kredititierte Zentralbankgeld! Diese Beziehung muß man betrachten, nicht eine wie immer geartete Beziehung zu den Aktiva der ZB!
Hardy, mein Freund, so leid es mir tut: deine Schatzkammer ist damit - für mich jedenfalls - offiziell beerdigt!
Jawohl - und noch diese Petitesse:
dottore , Mittwoch, 27.08.2008, 10:01 (vor 5933 Tagen) @ weissgarnix
Hi wgn,
Bravo!
Bleibt nur die letzte Frage: Wie kommen GBs überhaupt an (zusätzliche) ZB-Guthaben, von denen sie die Token abrufen können?
Lassen wir die MR-Verpflichtungen außen vor, die bereits die Existenz von Token voraussetzen (2 % der Sicht- und Terminverbindlichkeiten sowie 1,5 % der Spareinlagen). Denn sonst könnten die GBs ihre ZB-Guthaben nicht aufstocken, was sie aber laufend müssen – es sei denn diese Verbindlichkeiten nähmen sub summa ab, was derzeit nur bei den Spareinlagen der Fall ist (naheliegend).
Mit ihren ZB-Guthaben können sie dieses Mehr nicht bestreiten, da die ZB-Guthaben (ZB passiv) nur die Summe umfassen, welche die Banken ihrerseits bei der ZB unterhalten und die GBs bei der ZB nicht in größerer Summe einlegen (Ausnahme gleich) als sie ihrerseits für a) eigene Kasse (14 Mrd) und b) Kredite ans Publikum benötigen. Sie würden im ersteren Fall sonst den ZB-Satz netto bezahlen („Geld liegt nutzlos in der GB-Kasse rum“), und im ersten Fall, wo das geschieht, müssen sie in den sauren Apfel beißen. Weshalb sie versuchen, die eigene Kasse laufend zu minimieren (siehe früheres Posting).
Die GBs könnten ihre ZB-Giro-Guthaben bei der ZB auch per sog. „Einlagenfazilität“ aufstocken (4,9 Mrd, also winzig, in 06 sogar nur 43 Mio), wobei diese Einlagen sogar von der ZB verzinst werden, allerdings minimal (0,25 %) unterhalb des ZB-Satzes (auch logisch). Auch diese Aufstockung setzt die Existenz von Token voraus.
Doch damit ist noch nicht das Herkommen des Mehr erklärt. Dieses kann nur über die sog. „geldpolitischen Operationen“ laufen, also über Repoverträge usw. Dabei müssen sie die bekannten Sicherheiten aus dem Pfandpool (Wertpapiersammelstelle) an die ZB verkaufen mit gleichzeitiger Rückkaufverpflichtung. Also ohne diese Sicherheiten ist seitens der Geschäftspartner-GBs kein Geschäft mit der ZB zu machen und damit können sich weder die Sicht- (64, in 06 nur 48) noch die Termineinlagen (40,6, in 06 sogar Null) der GBs bei der ZB erhöhen.
Und haben sich diese Guthaben der GBs bei der ZB nicht erhöht, lassen sich auch keine zusätzlichen Token dort abholen.
Also?
Zusätzliche Banknoten ex ZB setzen erhöhte Guthaben (Sicht) der GBs bei der ZB voraus. Diese erhöhten Guthaben ihrerseits setzen zusätzliche „geldpolitische Operationen“ zwischen GBs und ZB voraus, alias zusätzliche der ZB via Repo-Vertrag (Kauf/Rückkauf) angediente Sicherheiten.
Hinter jedem von der ZB den GBs kreditiertem ZB-Geld lauern ohne Wenn und Aber diese vermaledeiten Sicherheiten. Dabei müssen immer wieder zusätzliche Sicherheiten angedient werden, da sie nur (mit Disagio plus Haircut) von der ZB genommen werden (zum Kurswert am KM obendrein) und Disagio (ZB-Satz) und Haircut von den GBs zum Termin des Ablaufs des Repogeschäfts zusätzlich beschafft werden müssen.
Gruß!
@dottore - ein allerletzter noch von mir dazu ...
weissgarnix , Mittwoch, 27.08.2008, 10:52 (vor 5933 Tagen) @ dottore
Hi wgn,
Bravo!
Bleibt nur die letzte Frage: Wie kommen GBs überhaupt an (zusätzliche)
ZB-Guthaben, von denen sie die Token abrufen können?
Danke dottore ... Mann, was für eine schwere Geburt! So viele Bäume, so wenig Wald ...
Wir können meines Erachtens übrigens durchaus zur gewohnten Terminologie zurückkehren, um Hardy und alle anderen Mitleser nicht restlos zu verwirren: eine "Banknote" heutiger Prägung ist tatsächlich ein "Schuldschein". Zwar nicht 100% entsprechend der üblichen Formvorschriften, aber sie zwingt defacto wie dejure die Zentralbank bei Vorlage durch eine Geschäftsbank, mit sofortiger Fälligkeit, zu folgender Leistung: Einräumung eines entsprechend hohen Zentralbankguthabens. Zwar können nur die GBs diesen Schuldschein wirklich dem "Aussteller" präsentieren und nicht das Publikum, aber im Gegenzug bekommt auch das Publikum eine entsprechende Sichteinlage von der Geschäftsbank gutgeschrieben, sobald es die Banknote derselbigen präsentiert.
Aber die Antwort auf deine Frage kann eigentlich nur lauten: durch das komplette geldpolitische Instrumentarium der Buba!
Doch damit ist noch nicht das Herkommen des Mehr erklärt. Dieses kann nur
über die sog. „geldpolitischen Operationen“ laufen, also über Repoverträge
usw. Dabei müssen sie die bekannten Sicherheiten aus dem Pfandpool
(Wertpapiersammelstelle) an die ZB verkaufen mit gleichzeitiger
Rückkaufverpflichtung.
OK, damit offensichtlich Einigkeit.
Und haben sich diese Guthaben der GBs bei der ZB nicht erhöht, lassen sich
auch keine zusätzlichen Token dort abholen.
Klar.
Hinter jedem von der ZB den GBs kreditiertem ZB-Geld lauern ohne Wenn und
Aber diese vermaledeiten Sicherheiten. Dabei müssen immer wieder
zusätzliche Sicherheiten angedient werden, da sie nur (mit Disagio plus
Haircut) von der ZB genommen werden (zum Kurswert am KM obendrein) und
Disagio (ZB-Satz) und Haircut von den GBs zum Termin des Ablaufs des
Repogeschäfts zusätzlich beschafft werden müssen.
Das ist wohlverstanden, dottore. Aber der kausale Nexus lautet eben nicht Sicherheiten->Banknoten, sondern er lautet: Sicherheiten -> Einräumung eines Sichtguthabens der GB gegen diese Sicherheiten ->Banknoten.
Mann kann bildlich wie folgt argumentieren: Geschäftsbanken erhalten von der Zentralbank immer nur "Zentralbankgeld", dieses hat 2 Ausprägungen, nämlich Sichtguthaben und Banknoten. Da die Zentralbank standardmäßig ZB-Guthaben einräumt, sind Banknoten nichts weiter als der Teil des Zentralbankgeldes, den die Banken nicht als ZB-Guthaben halten, sondern - auf explizites Verlangen hin - als Noten ausgeliefert haben wollen.
Das Leistungsversprechen einer Banknote lautet daher nicht auf "Herausgabe einer Sicherheit" oder dergleichen, sondern auf "Einräumung eines Zentralbankguthabens".
Ich sehe jetzt wirklich so klar wie nur sonstwas ... frage mich jedoch, warum das die letzten 20 oder so Posts zum Thema nicht der Fall war.
Sehschärfe ausgezeichnet, die Schatzkammer ist quicklebendig
Hardy, der Student , Donnerstag, 28.08.2008, 01:33 (vor 5933 Tagen) @ weissgarnix
Moin allerseits!
Diese Interpretation ist doch ein alter Hut und absolut untauglich.
Die Zentralbank verbucht die Banknoten überhaupt nicht, weder als Noten,
Aha, immerhin interessant, der Sprecher der EZB im zitierten Interview und Dottore in unzähligen Beiträgen wurden nicht müde zu behaupten, wir würden die "umlaufenden Banknoten" ganau dort passiv gebucht vorfinden. Wieso Dottore Dir nun laut Beifall klatscht, das wäre schon wieder eine Analyse wert.
Die Aussage ist aber für die "umlaufenden Banknoten" selbstverständlich richtig, da wir passiv bei der ZB die Schulden bei der Schatzkammer finden und keinesfalls passiv gebuchte Banknoten.
noch als Münzen, noch als "Auslösungsschein" hinsichtlich der "Deckung"
auf der Aktivseite. Zwischen besagter Deckung (i.e. den Schuldtiteln) und
den Noten besteht in Wahrheit nicht der geringste Konnex!Was steht dann im Konto "Banknotenumlauf"? Ganz einfach: der Teil des
Zentralbankgeldes, welchen die Geschäftsbanken von ihren ZB-Guthaben in
Form von, na sagen wir mal "Token" abgerufen haben. Diese Token verkörpern
nicht mehr und nicht weniger als die Aussage, dass sie einen entsprechenden
Betrag an Zentralbankguthaben darstellen, falls sie die GB wieder an die
ZB zurückgeben würde.
Was für eine krause Interpretation. Auf der Passivseite der ZB finden wir Eigenkapital und Schulden (Fremdkapital) und nichts anderes. Was soll der Quatsch mit dem "Token"? Die GB erhält eine Gutschrift für eingereichtes Geld, weil die GB mit der ZB einen Girovertrag hat. Du und ich und andere bekommen keine entsprechende Gutschrift bei der ZB, weil wir keinen Girovertrag mit der ZB abgeschlossen haben.
Wenn ich Erna Krause einen Fuffi gebe und Erna nimmt ihn an, dann habe ich bei Erna ein Guthaben in Höhe von 50 Euro. Etwas banaleres gibt's schon kaum noch.
Desgleichen bei einer GB.
Völlig untauglich, um Licht ins Dunkel zu bringen.
Aus diesem Grund sind sie natürlich auch als Verbindlichkeit gebucht, weil
sie werden ja unmittelbar zu einer solchen, sobald sie der ZB von der GB
präsentiert werden.
Aha, sind noch gar keine Verbindlichkeiten, könnten aber mal welche werden.
Mein Geldschein ist dann wahrscheinlich gar kein Geld, sondern ein ein Eventualguthaben bei der ZB, was? Das ist, entschuldige bitte, Geschwurbel hoch fünf.
Die Banknoten stehen daher in keinem direkten Verhältnis zur "Deckung"
sondern zur "Leistung" der ZB an die GB aus Repos, Offenmarktgeschäften
oder was auch immer.
Die "Banknoten" sind das Geld, Papiermünzen. Fertig. Die ZB hat geleistet, nämlich eine Zahlung. Aufgrund des umlaufenden Geldes ist die ZB dem Geldhalter nüscht mehr schuldig, auch keiner GB. Erst dann, wenn die ZB mit einer GB (oder mit einem anderen) einen Girovertrag (Kontoführungsvertrag) schließt, erst dann ist die ZB eine entsprechende Gutschrift schuldig, Grundlage hierfür die getätigte Einzahlung in Verbindung mit dem Girovertrag.
Oder anders gesagt: beides, sowohl die Banknoten als auch die ZB-Guthaben
müssen gemeinsam als "Leistung" der ZB aus dem Kreditvertrag mit den GBs
verstanden werden, und die GBs entscheiden sich entsprechend der
Anforderungen ihres Zahlungsverkehrs, in welcher Form sie die von der ZB
kreditierte Leistung abrufen.
Der Geldschein muß als Geld verstanden werden, als solcher ist er nämlich definiert. Hat die ZB die Geldzahlung geleistet, dann hat sie sich bei dem, der eine Geldforderung an sie hatte, endgültig entschuldet.
Mensch, Maier! Einfacher geht's doch nun wirklich überhaupt nicht mehr.
Ein ZB-Sichtguthaben ist eine Forderung auf etwas, was einigen auserwählten Geschäftspartnern der ZB wieder eine Forderung auf ein Sichtguthaben einräumt.
Prima, wir lehnen uns entspannt zurück in dieser Nebelwolke und sagen uns: "Herrlich, diese klare Sicht!"
Der ganze Ansatz wird zurückgewiesen, klare Sicht verschafft vielmehr das Schatzkammer-ZB-Modell.
Hardy, mein Freund, so leid es mir tut: deine Schatzkammer ist damit - für
mich jedenfalls - offiziell beerdigt!
Niemand hindert Dich, das für Dich so zu tun.
Um die Anzahl der Beiträge zu reduzieren, hier gleich Anmerkungen zu diesen Beitrag von Dottore.
"Hinter jedem von der ZB den GBs kreditiertem ZB-Geld lauern ohne Wenn und Aber diese vermaledeiten Sicherheiten. Dabei müssen immer wieder zusätzliche Sicherheiten angedient werden, da sie nur (mit Disagio plus Haircut) von der ZB genommen werden (zum Kurswert am KM obendrein) und Disagio (ZB-Satz) und Haircut von den GBs zum Termin des Ablaufs des Repogeschäfts zusätzlich beschafft werden müssen."
Auch hier wieder eine untauglicher Ansatz, es geht nicht um ZB-Geld, auch nicht um den Teil vom ZB-Geld, den man mit "den GBs kreditiertem ZB-Geld" zusammenfassen könnte, sondern es geht um das ausgezahlte Geld, welches bei der ZB im Moment der Auszahlung zu einer Schuldposition führte.
Dazu ein Blick auf eine Bilanz der SNB:
Summe Forderungen aus Repo-Geschäften: ca. 36 Mia
Summe "Banknoten"umlauf: ca. 44 Mia
Prinzipiell überhaupt kein Problem, alleine mit dem bereits ausgezahlten Geld die Pfänder/Sicherheiten zurückzukaufen.
Der angeführte Erklärungsansatz wird zurückgewiesen, weil er versagt hat.
Die Banknotentheoretiker führen ein Rückzugsgefecht nach dem anderen, taumeln von einer Niederlage zur nächsten.
Lieber Weissgarnix, höchste Zeit, wieder die Fronten zu wechseln.
Hardy steht mit seinem Schatzkammer-ZB-Modell wie ein Fels in der Brandung und schwankt keinen Millimeter.
Lieben Gruß
Hardy
@Hardy - Die Erklärung in all ihrer Schönheit, im Hintergrund rauchende Ruinen von Schatzkammern
weissgarnix , Donnerstag, 28.08.2008, 02:36 (vor 5933 Tagen) @ Hardy, der Student
Diese Interpretation ist doch ein alter Hut und absolut untauglich.
Warum nur hatte ich geahnt, dass du sowas in der Art entgegnen würdest?
Die Zentralbank verbucht die Banknoten überhaupt nicht, weder als
Noten,
Mein Satz mag etwas umständlich formuliert gewesen sein, sein Sinn erschliesst sich nur durch den 2. Teil "hinsichtlich der Deckung", den du weggelassen hast
Aha, immerhin interessant, der Sprecher der EZB im zitierten Interview und
Dottore in unzähligen Beiträgen wurden nicht müde zu behaupten, wir würden
die "umlaufenden Banknoten" ganau dort passiv gebucht vorfinden.
Natürlich sind sie passiviert, aber nicht als Gegenposition zur "Deckung", sondern als komplementäre Position zu "Zentralbankguthaben". Stelle es dir so vor, als ob du zwei getrennte Guthabenkonten bei deiner Bank hättest, zwischen denen du, je nach Bedarf, hin- und herbuchst.
Wieso Dottore Dir nun laut Beifall klatscht, das wäre schon wieder eine Analyse wert.
Weil er die schlichte Eleganz meiner Darstellung erkannt hat, deshalb ...
Die Aussage ist aber für die "umlaufenden Banknoten" selbstverständlich
richtig, da wir passiv bei der ZB die Schulden bei der Schatzkammer finden
und keinesfalls passiv gebuchte Banknoten.
Doch, wir finden da sehr wohl passiv gebuchte Noten, und selbige sind sogar "Schuldscheine". Und diese Schuldscheine berechtigen zu einer Leistung, die bei der Zentralbank - und darin liegt das Verständnisproblem - wie übrigens bei jeder anderen Bank auch, nicht aktiv sondern passiv gebucht wird, nämlich die Einräumung eines Sichtguthabens. Das ist die total simple Erklärung.
Der Grund, warum wir nicht gleich dahinterkamen ist - zumindest für mich - der, dass wir die "Leistung" aus einem Schuldschein üblicherweise auf der Aktivseite des Schuldners vermuten. Ist aber hier nicht der Fall.
Was für eine krause Interpretation. Auf der Passivseite der ZB finden wir
Eigenkapital und Schulden (Fremdkapital) und nichts anderes.
Nix da, "krause". Die Banknoten sind ja auch eindeutig "Fremdkapital". Sie sind nichts anderes als eine "andere Form" des Zentralbankguthabens, sozusagen die "umlauffähige Variante" des Zentralbankguthabens.
Prozess ungefähr wie folgt: ZB zur GB "Ich kaufe dir deine Bundesanleihen ab, für insgesamt 1Mrd. Wie willst Du's haben?" GB: "Gib mir 900Mio auf mein Konto, und den Rest in kleinen Scheinen." Wenn die GB dann eine Woche später draufkommt, sie braucht keine 100Mio in Banknoten, gibt sie sie der ZB zurück und bekommt den Gegenwert als Sichtguthaben gutgeschrieben.
Genauso läuft es übrigens auch im Verkehr mit Privaten und den Geschäftsbanken. So, und nicht anders. Die Noten sind nichts weiter als eine "mobile Version" deines Guthabens.
Was soll der
Quatsch mit dem "Token"?
Vergiß Token, es ist ein "Schuldschein", ich schrieb es bereits in einem zwischenzeitlichen Beitrag.
Völlig untauglich, um Licht ins Dunkel zu bringen.
Nur dann, wenn man Vertreter der Aktion "Rettet die Schatzkammern!" ist.
Aha, sind noch gar keine Verbindlichkeiten, könnten aber mal welche
werden.
Nein, sind definitiv Verbindlichkeiten, die bei Einlösung zu Sichtverbindlichkeiten (= ZB-Guthaben) werden, so war es gemeint.
Mein Geldschein ist dann wahrscheinlich gar kein Geld, sondern ein ein
Eventualguthaben bei der ZB, was? Das ist, entschuldige bitte, Geschwurbel
hoch fünf.
Nein, dein Geldschein ist ein Geldschein, und wenn du ihn bei der Bank einlöst, erhältst du im Gegenzug ein "Guthaben".
"Die Banknote ist ein Schuldschein, der bei jeder GB bzw. diese bei der ZB, zur Einräumung eines Sichtguthabens berechtigt.", so würde ich nach allem bisher gesagten den Begriff "Banknote" definieren.
"Hinter jedem von der ZB den GBs kreditiertem ZB-Geld lauern ohne Wenn und
Aber diese vermaledeiten Sicherheiten. Dabei müssen immer wieder
zusätzliche Sicherheiten angedient werden, da sie nur (mit Disagio plus
Haircut) von der ZB genommen werden (zum Kurswert am KM obendrein) und
Disagio (ZB-Satz) und Haircut von den GBs zum Termin des Ablaufs des
Repogeschäfts zusätzlich beschafft werden müssen."
Exakt so ist es. dottore ... douze points!
Auch hier wieder eine untauglicher Ansatz, es geht nicht um ZB-Geld, auch
nicht um den Teil vom ZB-Geld, den man mit "den GBs kreditiertem ZB-Geld"
zusammenfassen könnte, sondern es geht um das ausgezahlte Geld, welches
bei der ZB im Moment der Auszahlung zu einer Schuldposition führte.
Zentralbankgeld = ZB-Guthaben + umlaufende Banknoten
Eigentlich erklärt dieser Satz alles.
Der angeführte Erklärungsansatz wird zurückgewiesen, weil er versagt hat.
Die Banknotentheoretiker führen ein Rückzugsgefecht nach dem anderen,
taumeln von einer Niederlage zur nächsten.
Nein, Hardy, du bewegst dich bereits auf verbrannter Erde. Vergiss es, dieser Krieg ist nicht mehr zu gewinnen.
Nimm mal dein Pfandhaus-Beispiel oder deinen Hühnerei-Vergleich her und dekliniere sie auf diese Art durch, du wirst sehen, das löst sich alles logisch auf, ganz ohne "Schatzkammer".
Hardy steht mit seinem Schatzkammer-ZB-Modell wie ein Fels in der Brandung
und schwankt keinen Millimeter.
Das tat Napoleon auf Elba bekanntlich auch ...
Gerne, deklinieren wir es durch mit Hühnereiern
Hardy, der Student , Donnerstag, 28.08.2008, 10:26 (vor 5932 Tagen) @ weissgarnix
Moin Weissgarnix!
Nimm mal dein Pfandhaus-Beispiel oder deinen Hühnerei-Vergleich her und
dekliniere sie auf diese Art durch, du wirst sehen, das löst sich alles
logisch auf, ganz ohne "Schatzkammer".
Der Pfandleiher, der sich fremdfinanziert, bestätigt das Schatzkammer-ZB-Modell, ich nahm an, das wäre Konsens zwischen uns. Dieser Pfandleiher greift auf eine fremde Kasse zu und hat glasklar ab dann Schulden bei dieser fremden Kasse. Genau diese Schulden finden wir in seiner Bilanz. Wenden wir uns den Hühnereiern zu.
Regierung gibt bekannt, ab morgen gibt es neues Geld in Form von Hühnereiern (HE). Hühnerhaltung streng verboten.
Es wurden schon fleißig HE produziert, der Keller der ZB ist gut gefüllt, es wird bekanntgegeben, daß die ZB ab sofort verpflichtet ist, Geldscheine entsprechend ihres Nominals in HE umzutauschen.
In der ZB-Bilanz finden wir unter "Banknotenumlauf" nominell die bereits per Umtausch ausgegebenen HE, ebenso die durch normalen Geschäftsverkehr ausgegebenen HE, sämtliche emittierten HE halt. Die Bedeutung dieser Position ist strittig.
Selbstverständlich "berechtigt" jede Einzahlung von HE bei der ZB den Einzahler dazu, eine entsprechende Gutschrift zu verlangen, genau wie beim Geld in Form von Scheinen.
Wir können dem Banknotenspuk nun schnell ein Ende bereiten.
Es wird behauptet, daß die ZB Eigentümerin des Geldes ist, das muß dann auch für die HE gelten, schließlich ersetzen diese das alte Geld.
Wie kann jemand am besten feststellen, was er hat? Indem er Inventur macht und alles notiert, was er vorfindet, das Inventar wird erstellt. Dann geht es an die Bewertung des Inventars, bewertet wird selbstverständlich hier in Geld, in HE.
Wir machen es kurz und betrachten nur den Keller der ZB. Wir fanden z.B. 100 Mia HE vor, diese müssen zwingend mit 100 Mia bewertet werden, wenn wir in HE bewerten.
Prima, wir haben eine ernorm "reiche" ZB, wir finden diesen schönen Aktivposten unter "Banknotenvorrat", nur leider funktioniert der Trick, den die ZB bei den Geldscheinen anwendet, um ihre Banknotenshow aufzuführen, diesmal nicht. Es ist ausgeschlossen, daß 100 Mia HE mit z.B. 1 Mia HE (dem Anschaffungsaufwand) bewertet werden, das wäre keine Buchführung, daß wäre willkürliches Geschreibsel.
Die Banknotenshow kann die ZB diesmal nicht aufführen, weil nicht mit dem Instrument der Münzverschlechterung gearbeitet wird.
Ein HE ist ein HE. Punkt.
Nun muß Farbe bekannt werden: Ist die ZB Eigentümerin der HE oder ist sie es nicht. Ist sie Eigentümerin der HE, dann sind die HE voll zu aktivieren, die ZB wäre in diesem Fall mit den HE ausgestattet und würde ihre Zahlungsverpflichtungen aus einer Aktiva-Position erfüllen.
In diesem Fall wäre aber keine Äquivalenz zur heutigen ZB gegeben, diese hat ja nicht solch einen stolzen Aktivposten.
Wollen wir Äquivalenz zwischen beiden ZBs herstellen, dann bleibt nur der Fall, daß die HE der ZB nicht gehören, die ZB ist nicht Eigentümerin der HE.
Irgendjemand muß aber Eigentümer der HE sein. Wer ist es? Die Schatzkammer.
Völlig klar, daß ein Aktivposten "Banknotenvorrat", wo der Beschaffungsaufwand aktiviert wird, bei der ZB nichts zu suchen hat, er ist im Fall der Geldscheine lediglich ein willkürlicher Bilanzposten, der gut ist für die Banknotenshow. Er gehört ersatzlos gestrichen, weil überhaupt keine Banknoten mehr im Spiel sind, sondern Papiermünzen.
Die Hühnereier (und zwar die nackten HE, ohne daß ihnen eine Forderung angeheftet wurde) können die Geldscheine in ihrer Funktion voll ersetzen. Das läßt den logischen Schluß zu, daß es sich bei den Geldscheinen ebenfalls um etwas handelt, dem keine Forderung anhaftet, denn sonst wäre ein äquivalenter Austausch ausgeschlossen.
Fazit:
Ein Hühnerei ist ein Hühnerei, wird es zu Geld erklärt, dann ist es eine Geldmünze in der Form eines Hühnereies.
Da solch ein Hühnerei die Geldscheine direkt ersetzen kann, handelt es sich bei den Geldscheinen ebenfalls um Münzen, um Münzen in Papierform, der Unterschied ist lediglich, daß einmal mit Münzverschlechterung gearbeitet wird und einmal nicht.
In beiden Fällen existiert keine Forderung gegen die emittierende ZB.
Dies wäre aber zwingende Voraussetzung, um eine Banknote zu sein.
Die Pflicht einer Gutschrifterteilung auf das Konto des Einzahlers ist etwas ganz anderes und hilft nicht bei der Frage, Banknote ja/nein.
"Hinter jedem von der ZB den GBs kreditiertem ZB-Geld lauern ohne Wenn
und
Aber diese vermaledeiten Sicherheiten. Dabei müssen immer wieder
zusätzliche Sicherheiten angedient werden, da sie nur (mit Disagio plus
Haircut) von der ZB genommen werden (zum Kurswert am KM obendrein) und
Disagio (ZB-Satz) und Haircut von den GBs zum Termin des Ablaufs des
Repogeschäfts zusätzlich beschafft werden müssen."
Exakt so ist es. dottore ... douze points!
Den Link zur SNB hast Du wohl nicht angeklickt, oder?
Null Punkte gibt's für den gescheiterten Erklärungsversuch.
Auch hier wieder eine untauglicher Ansatz, es geht nicht um ZB-Geld,
auch
nicht um den Teil vom ZB-Geld, den man mit "den GBs kreditiertem
ZB-Geld"
zusammenfassen könnte, sondern es geht um das ausgezahlte Geld, welches
bei der ZB im Moment der Auszahlung zu einer Schuldposition führte.
Zentralbankgeld = ZB-Guthaben + umlaufende Banknoten
Da keine Banknoten mehr umlaufen, heißt es richtig:
ZB-Geld = ZB-Guthaben + emittiertes Geld
Eine Definition, die für manche Betrachtungen nützlich ist. Es ist zu beachten, daß hier Forderungen, lautend auf Geld und (bereits emittiertes) Geld addiert werden.
Die ZB ist die Rückzahlung der HE an die Schatzkammer schuldig, weitere Schulden hat die ZB nach erfolgter Auszahlung nicht. Selbiges gilt für das Papiergeld, die Papiergeldscheine. Falls das nach dem Beispiel mit den Hühnereiern immer noch nicht klar sein sollte, dann wäre das doch recht merkwürdig.
Eigentlich erklärt dieser Satz alles.
Der Satz (von Dottore) erklärt gar nichts, sieh Dir die Bilanz der SNB an.
Wenn ab morgen die ZBn Edelmetall in größeren Mengen kaufen würden und die daraus entstehenden Guthaben als Geld abgefordert werden würden, dann wäre viel mehr Geld im Umlauf, als man für den Rückkauf der Sicherheiten jemals bräuchte.
Vielleicht sind die entsprechenden Beiträge für diesen Fall ja bereits geschrieben (sorry, hatte ich weder auf dem Zettel noch auf der Rechnung).
Nein, Hardy, du bewegst dich bereits auf verbrannter Erde. Vergiss es,
dieser Krieg ist nicht mehr zu gewinnen.
Kann sein, dann ist es aber eroberte Erde, die ich da verbrannt vorfinde. Verursacht von verbrannten Banknotentheoretikern. Macht nichts, darauf wachsen die Pflanzen meist ausgezeichnet. Soll mir recht sein.
Falls immer noch Zweifel bestehen sollten, dann nimm pures Gold, das als Geld, als Abgabengut, definiert und als Abgabe verlangt wird. Allerspätestens dann sollte auch dem letzten Zweifler aufgehen, daß die Bezeichnung "Schatzkammer" vollauf gerechtfertigt ist.
Über die Zentralbankvariante läßt sich jedes beliebige Geld emittieren. Zeigt uns die Zentralbank dieses Geld nicht als Aktivum in ihrer Bilanz, dann ist sie auch nie und nimmer Eigentümerin dieses Geldes.
Da hilft es auch nichts, eine Banknotenshow aufzuführen.
Lieben Gruß
Hardy
@Hardy
weissgarnix , Donnerstag, 28.08.2008, 13:42 (vor 5932 Tagen) @ Hardy, der Student
Der Pfandleiher, der sich fremdfinanziert, bestätigt das
Schatzkammer-ZB-Modell, ich nahm an, das wäre Konsens zwischen uns. Dieser
Pfandleiher greift auf eine fremde Kasse zu und hat glasklar ab dann
Schulden bei dieser fremden Kasse.
Logisch, weil er nicht sein eigenes Geld emittieren kann, was bei der ZB aber sehr wohl der Fall ist.
Nun muß Farbe bekannt werden: Ist die ZB Eigentümerin der HE oder ist sie
es nicht. Ist sie Eigentümerin der HE, dann sind die HE voll zu
aktivieren, die ZB wäre in diesem Fall mit den HE ausgestattet und würde
ihre Zahlungsverpflichtungen aus einer Aktiva-Position erfüllen.
Du postulierst, was du erklären sollst, Hardy. Aber wenigstens verstehe ich jetzt, wie dein Gedankengang aussieht. Du sagst nämlich, analog Gold, dass etwas, was einen "deklarierten Wert" hat, abhängig von einer bestimmten Bedingung, diesen Wert auch dann haben muß, wenn diese Bedingung nicht vorliegt.
Das ist aber kolossaler Blödsinn und ich gebe dir mal ein paar Beispiele, wo das ebenfalls nicht zutrifft:
1) 1.000.000 Aktienurkunden im Nominale von 100 Euro sehen exakt gleich aus, 900.000 davon sind im Umlauf und notieren zu einem Kurs von 500 das Stück, 100.000 wurden noch nicht ausgegeben oder vom Unternehmen als "eigene Aktien" zurückgekauft. Wie hoch ist der Wert dieser 100.000? NULL.
2) Konzerttickets für das nächste Konzert der Band XY, 50.000 Stück gedruckt und im Postversand des Konzertveranstalters, allesamt vorbestellt zu einem Preis von 100 Euro das Stück. Wert des Postens im Versand? NULL.
aber vor allem:
3) 1000 Schuldscheine à 10.000 Euro, ausgestellt durch Firma XY, lautend auf Überbringer, lagernd im Tresor der Firma XY. Wert? NULL
Das ein bestimmter Rechtstitel nur dann seine Wirkung entfaltet und seinen "Wert" erfährt, wenn er in Umlauf ist, oder bezahlt ist, oder nur durch jemand anders gehalten wird als den Aussteller, das ist doch nun wahrlich trivial!
Was du machst ist ganz einfach, dass du eine Stoffwert-Logik, die durchaus etwa auf Gold zutrifft, auf reine Rechstitel projizierst. Die HE-Zentralbank könnte also etwa ohne weiteres ihren Hühnereiervorrat aktivieren, in ihrer eigenen Bilanz, aber doch nicht zum "deklarierten Wert", sondern nur zu Herstellungskosten. Ich weiss nicht, ob die Buba ihre Noten zu Herstellkosten aktiviert (und entsprechend der Ausgabe amortisiert) oder gleich abschreibt, aber beides hielte ich für akzeptabel. Eine Bilanzierung als Aktiva ist aber, nachdem wir das mit der "Deckung" nun geklärt haben, ein für allemal hinfällig.
Warum berücksichtigst Du nicht die Rechte? Die Beispiele sind untauglich!
Hardy, der Student , Freitag, 29.08.2008, 22:18 (vor 5931 Tagen) @ weissgarnix
Moin Weissgarnix!
Logisch, weil er nicht sein eigenes Geld emittieren kann, was bei der ZB
aber sehr wohl der Fall ist.
Daß die ZB eigenes Geld emittiert, ist strittig. Da die heutigen Geldscheine lediglich eine Sache sind und keine Forderung dokumentieren, beißt sich diese Faktenlage mit der Bilanz, die uns die ZB zeigt.
Die Bilanz paßt viel besser, wenn man davon ausgeht, daß die ZB fremdes Geld emittiert.
Wie erklärst Du Dir das?
Nun muß Farbe bekannt werden: Ist die ZB Eigentümerin der HE oder ist
sie
es nicht. Ist sie Eigentümerin der HE, dann sind die HE voll zu
aktivieren, die ZB wäre in diesem Fall mit den HE ausgestattet und
würde
ihre Zahlungsverpflichtungen aus einer Aktiva-Position erfüllen.
Du postulierst, was du erklären sollst, Hardy.
Keinesfalls postuliere ich etwas, vielmehr stelle ich Fakten fest.
Erstellt jemand eine Bilanz, dann hat der Eigentümer sein Vermögen zu aktivieren, seine Schulden zu passivieren, als Saldo ergibt sich sein Eigenkapital.
Aber wenigstens verstehe
ich jetzt, wie dein Gedankengang aussieht. Du sagst nämlich, analog Gold,
dass etwas, was einen "deklarierten Wert" hat, abhängig von einer
bestimmten Bedingung, diesen Wert auch dann haben muß, wenn diese
Bedingung nicht vorliegt.
Was ist ein "deklarierter Wert"? Sprichst Du die Münzverschlechterung an? Die ist bei Münzen gang und gäbe, warum sollte es bei Papiermünzen anders sein? Welche Bedingung sollte nicht vorliegen?
Ein Hühnerei ist ein Hühnerei.
Zehn Gramm Gold sind zehn Gramm Gold.
Ein Denar ist ein Denar.
Fünf Euro sind fünf Euro.
Alles jeweils per Definition. Sowohl Hühnerei, Gramm Gold, Denar als auch Euro sind als Zahlungsmittel zu verwenden, falls eine entsprechende Forderung existiert.
Besteht darüber Konsens?
Zum "deklarierten Wert":
Wenn eine Münze per deklariertem Nominal, (das Nominal wird deklariert und nicht der "Wert") zehn Fluppen ist, dann ist das nur dann der Wert dieser Münze, die Münze wird nur dann mit zehn Fluppen bewertet, wenn ich in Fluppen bilanziere/bewerte. Auch dann, wenn die Münze aus Papier ist. Solange der Münzherr sagt, jawollo, das sind zehn Fluppen, dann ist das so. Dann wird diese Münze auch beim Münzherrn mit zehn Fluppen bewertet.
Bilanziere ich die ansonsten identische Zehn-Fluppen-Münze in Dollar, Franken, Hühnereiern oder sonstwas, dann ergibt sich logischerweise jedesmal ein anderer Wert, eine andere Bewertung. (Die berühmte Wert-Chimäre.)
Das ist aber kolossaler Blödsinn und ich gebe dir mal ein paar Beispiele,
wo das ebenfalls nicht zutrifft:1) 1.000.000 Aktienurkunden im Nominale von 100 Euro sehen exakt gleich
aus, 900.000 davon sind im Umlauf und notieren zu einem Kurs von 500 das
Stück, 100.000 wurden noch nicht ausgegeben oder vom Unternehmen als
"eigene Aktien" zurückgekauft. Wie hoch ist der Wert dieser 100.000?
NULL.
Willst Du damit sagen, daß Du die Euro-Scheine durch Aktien vergleichbar ersetzen kannst?
Welche Stimmrechte kann ich mit meinen Euro ausüben, bei wem habe ich die weiteren Rechte, welche Aktien dokumentieren, wenn ich Euro halte?
Hühnerei, Gramm Gold und Denare dokumentieren keinerlei solcher Rechte, deswegen können Eurogeldscheine direkt durch diese ersetzt werden. Das deshalb, weil auch die Euroscheine keinerlei Rechte dokumentieren.
2) Konzerttickets für das nächste Konzert der Band XY, 50.000 Stück
gedruckt und im Postversand des Konzertveranstalters, allesamt vorbestellt
zu einem Preis von 100 Euro das Stück. Wert des Postens im Versand? NULL.
Wann kann ich welche Veranstaltung besuchen, wenn ich Euro halte?
Was treibt Dich dazu, solch äußerst merkwürdige Vergleiche zu präsentieren?
Wenn Du das Recht, ein Konzert der Band XY zu besuchen, von den Konzerttickets entfernst, dann kannst Du unsere Euroscheine sofort durch die Konzerttickets ersetzen, die Währung darfst Du dann auch gerne gleich so nennen: Konzertickets.
Warum gründest Du nicht mal selber einen Staat inklusive ZB und probierst die Dinge praktisch aus? Das Münzregal beim Staat, wie es sich gehört, oder haben die Banker die Gesetzgebung übernommen?
Wegen der Vergleichbarkeit verzichtet der Staat auf den direkten Zugriff, und kreditiert lediglich die ZB. Und schon gehen die Buchungen sauber auf, völlig ohne Probleme.
Wenn Du dann einen Punkt findest, warum das Schatzkammer-ZB-Modell nicht funktioniert, dann ist eine solche Kritik herzlich willkommen.
Stattdessen hagelt es von den Banknotentheoretikern z.T. schwerst hanebüchene Behauptungen und unpassende Beispiele, vorstehend zwei, zügig folgt das dritte:
aber vor allem:
3) 1000 Schuldscheine à 10.000 Euro, ausgestellt durch Firma XY, lautend
auf Überbringer, lagernd im Tresor der Firma XY. Wert? NULL
Die Schuldscheine dokumentieren eine Forderung, lautend auf 10.000 Euro, die Schuldscheine selbst sind offensichtlich keine Euro. Du schlägst nun allen Ernstes vor, die heutigen Euroscheine durch Schuldscheine, lautend auf Euro, zu ersetzen? Prima Banknoten wären das, wenn von der ZB emittiert, und die würden selbstverständlich im Keller der ZB gelagert und wie Banknoten verbucht, nur braucht die ZB jetzt noch zusätzlich Euro, wenn jemand am Tresen steht und die Banknoten, die Schuldscheine der ZB, einlösen will. Wo nimmt die ZB denn nun die schönen Euro her? Hat sie die auch noch im Keller? Oder schickt die der heilige Geist?
Vielleicht kommt der Schöpfer persönlich vorbei und betreibt Geldschöpfung?
An den heutigen Geldscheinen, den Papiermünzen, klebt keine Forderung mehr dran, also sind es auch keine Banknoten mehr.
Das ein bestimmter Rechtstitel nur dann seine Wirkung entfaltet und seinen
"Wert" erfährt, wenn er in Umlauf ist, oder bezahlt ist, oder nur durch
jemand anders gehalten wird als den Aussteller, das ist doch nun wahrlich
trivial!
Rechtstitel?
Ein Eurohalter hat keinen Rechtstitel, außer, daß er das Eigentum an der Sache Geldschein hält. Ein Halter einer Münze eines Münzherrn hatte auch keine weiteren Rechtstitel. Wenn etwas in der äußeren Erscheinungsform einer Banknote daherkommt, dann heißt das noch lange nicht, daß es sich um eine Banknote handelt. Wer etwas, was keine Forderung an den Emittenten dokumentiert, Banknote nennt, der begibt sich auf die Ebene Krieg = Frieden, wenn das Deine Welt sein sollte, dann sei es so.
Meine Welt ist das nicht.
Was du machst ist ganz einfach, dass du eine Stoffwert-Logik, die durchaus
etwa auf Gold zutrifft, auf reine Rechstitel projizierst. Die
HE-Zentralbank könnte also etwa ohne weiteres ihren Hühnereiervorrat
aktivieren, in ihrer eigenen Bilanz, aber doch nicht zum "deklarierten
Wert", sondern nur zu Herstellungskosten. Ich weiss nicht, ob die Buba
ihre Noten zu Herstellkosten aktiviert (und entsprechend der Ausgabe
amortisiert) oder gleich abschreibt, aber beides hielte ich für
akzeptabel. Eine Bilanzierung als Aktiva ist aber, nachdem wir das mit der
"Deckung" nun geklärt haben, ein für allemal hinfällig.
Welche Deckung, was ist geklärt und hinfällig?
Nochmals: Der einzige Rechtstitel, der im Falle Gold, Hühnerei, Denar oder Euro besteht, ist das Eigentum an der jeweiligen Sache. Unter der Voraussetzung, daß die genannten Dinge in der Produktion monopolisiert sind, können alle diese Dinge die Euroscheine als Zahlungsmittel ersetzen (daß die physische Handhabbarkeit nicht gleichwertig ist, ist klar, aber darum geht es auch nicht).
Du schlägst vor, daß der Eigentümer, der hundert Hühnereier als Eigentum hält, diese mit (angenommen HK ein Hühnerei) einem Hühnerei in seiner in Hühnereiern erstellten/bewerteten Bilanz ausweist?
Eine sehr interessante Art zu bilanzieren. Nur nicht zu rechtfertigen.
Bei Gold ebenso, oder bei Gold plötzlich anders? Falls bei Gold anders: Aus welchem Grund?
Lieben Gruß
Hardy
@Hardy - Rotkäppchen meetsTeletubbies im finsteren Wald
weissgarnix , Samstag, 30.08.2008, 03:14 (vor 5931 Tagen) @ Hardy, der Student
Daß die ZB eigenes Geld emittiert, ist strittig. Da die heutigen
Geldscheine lediglich eine Sache sind und keine Forderung dokumentieren,
beißt sich diese Faktenlage mit der Bilanz, die uns die ZB zeigt.
Und genau das stimmt eben nicht. Die Bilanz der ZB paßt einwandfrei zu den Fakten. Die Buchungssequenz lautet:
1. Hereinnahme von besicherten Forderungen (=Deckung)
2. Dagegen Emission von Zentralbankguthaben ("Per Aktiva an Zentralbankguthaben")
3. Dagegen - bei Bedarf - Emission von Banknoten ("Per Zentralbankguthaben an Banknotenumlauf")
Da gibt es überhaupt nichts dran zu rütteln und auch nicht zu deuteln, das paßt!
Die Bilanz paßt viel besser, wenn man davon ausgeht, daß die ZB fremdes
Geld emittiert.Wie erklärst Du Dir das?
Gar nicht, weil diese Behauptung schlichtweg nicht stimmt.
Keinesfalls postuliere ich etwas, vielmehr stelle ich Fakten fest.
Natürlich postulierst du, weil du behauptest, dass nur die "Schatzkammer" etwas erklären könnte, was ansonsten unklar wäre. Es ist aber absolut nichts unklar, wie ich oben darstellte. Bevor du also mittels Schatzkammer anfängst zu erklären, sag doch mal, was jetzt noch unklar wäre?!
Erstellt jemand eine Bilanz, dann hat der Eigentümer sein Vermögen zu
aktivieren, seine Schulden zu passivieren, als Saldo ergibt sich sein
Eigenkapital.
So ist es. Macht die ZB ja auch.
Was ist ein "deklarierter Wert"? Sprichst Du die Münzverschlechterung an?
Nein. "Deklarierter Wert" ist, wenn ich sage, ein Stück bedrucktes Papier mit einem Materialwert von 2 Cents hat de jure einen Wert von 1000 Euro.
Solange der Münzherr sagt, jawollo, das sind zehn Fluppen, dann ist
das so. Dann wird diese Münze auch beim Münzherrn mit zehn Fluppen
bewertet.
Korrekt.
Willst Du damit sagen, daß Du die Euro-Scheine durch Aktien vergleichbar
ersetzen kannst?
Was ich damit sagen will ist, dass ein und derselbe Rechtstitel einen unterschiedlichen Wert annimmt, abhängig davon, von wem er gehalten wird.
Wenn Du dann einen Punkt findest, warum das Schatzkammer-ZB-Modell nicht
funktioniert, dann ist eine solche Kritik herzlich willkommen.
Ich suche keine "Antwort", solange ich nicht weiss, was die Frage eigentlich ist.
Die Schuldscheine dokumentieren eine Forderung, lautend auf 10.000
Euro, die Schuldscheine selbst sind offensichtlich keine Euro. Du
schlägst nun allen Ernstes vor, die heutigen Euroscheine durch
Schuldscheine, lautend auf Euro, zu ersetzen? Prima Banknoten wären
das, wenn von der ZB emittiert, und die würden selbstverständlich im Keller
der ZB gelagert und wie Banknoten verbucht, nur braucht die ZB jetzt noch
zusätzlich Euro, wenn jemand am Tresen steht und die Banknoten, die
Schuldscheine der ZB, einlösen will. Wo nimmt die ZB denn nun die schönen
Euro her? Hat sie die auch noch im Keller? Oder schickt die der heilige
Geist?
Mein Schuldschein bei mir im Tresor hat einen Wert von NULL, genauso wie die Banknoten im Keller der ZB einen Wert von NULL haben. Mir klar, dass du das nicht akzeptieren willst, weil sonst gäbe es ja keinen Anlaß für die Schatzkammer, nicht wahr?
Ich kann sogar noch einen Schritt weitergehen: wenn ich die Banknote herleite wie ich 1) 2) 3) eingangs, dann ergibst sich zwingend, dass eine Banknote (Punkt 3.) nur wertlos sein, wo zuvor die Punkte 1. und 2. nicht stattgefunden haben. Die Banknoten im Keller der ZB sind daher aus mehreren Blickwinkeln "Non-Valeurs".
Vielleicht kommt der Schöpfer persönlich vorbei und betreibt
Geldschöpfung?
Da, wo du mit deinen Thesen mittlerweile unterwegs bist, triffst du wohl eher das "Rotkäppchen" ...
Rechtstitel?
Ein Eurohalter hat keinen Rechtstitel, außer, daß er das Eigentum
an der Sache Geldschein hält.
Natürlich hat er einen Rechtstitel. Nimm ein paar Tausender, geh zu deiner Bank und sage denen: "Schreiben sie mir das auf meinem Konto gut". Wollen wir wetten, dass die Bank das machen wird?
Wenn es kein "Rechtstitel" wäre, sondern blosses "Eigentum", dann müßte die Bank hingegen gar nichts. Sie könnte sagen: "Danke, Herr Harry, ich benötige ihre Banknoten nicht, versuchen Sie woanders ihr Glück". Oder sie könnte mit dir über den Kaufpreis anfangen zu feilschen, nach dem Motto: "OK, aber für ihren 100er schreiben wir ihnen nur 95 gut" ...
Du schlägst vor, daß der Eigentümer, der hundert Hühnereier als Eigentum
hält, diese mit (angenommen HK ein Hühnerei) einem Hühnerei in seiner
in Hühnereiern erstellten/bewerteten Bilanz ausweist?
Eine sehr interessante Art zu bilanzieren. Nur nicht zu rechtfertigen.
Nein. Was ich sage ist, dass es einen Unterschied gibt zwischen "bereits ausgegebenen Hühnereiern" und "noch nicht ausgegebenen Hühnereiern". Das magst du vielleicht nicht so sehen, ist aber in der Tat für Leutchen in meinem ureigensten Gewerbe so alltäglich und trivial wie "Lala's Ball" für jedes Kind, das sich regelmäßig die "Teletubbies" ansieht.
Weissgarnix, oder: Der, der mit den Geldscheinen winkt
Hardy, der Student , Montag, 01.09.2008, 01:12 (vor 5929 Tagen) @ weissgarnix
Moin Weissgarnix!
Daß die ZB eigenes Geld emittiert, ist strittig. Da die heutigen
Geldscheine lediglich eine Sache sind und keine Forderung
dokumentieren,
beißt sich diese Faktenlage mit der Bilanz, die uns die ZB zeigt.
Und genau das stimmt eben nicht. Die Bilanz der ZB paßt einwandfrei zu den
Fakten. Die Buchungssequenz lautet:1. Hereinnahme von besicherten Forderungen (=Deckung)
2. Dagegen Emission von Zentralbankguthaben ("Per Aktiva an
Zentralbankguthaben")
3. Dagegen - bei Bedarf - Emission von Banknoten ("Per Zentralbankguthaben
an Banknotenumlauf")Da gibt es überhaupt nichts dran zu rütteln und auch nicht zu deuteln, das
paßt!
Es paßt ausgezeichnet bis zu der Stelle, wo Giroguthaben (Eine Forderung, lautend auf Geld) fällig gestellt werden.
Die danach ausgewiesene Passivaposition Banknotenumlauf kann inhaltlich nicht vernünftig erklärt werden. Die letzte Stufe, auf die sich die Banknotentheoretiker zurückzogen, ein, bzw. noch nicht mal ein, sondern nur bestimmte, Geldscheinhalter könne(n) eine Gutschrift bei der ZB fordern, nachdem eine entsprechende Einzahlung erfolgte, ist morsch und trägt nicht. Weiter unten mehr dazu.
Die Bilanz paßt viel besser, wenn man davon ausgeht, daß die ZB
fremdes
Geld[/i] emittiert.
Wie erklärst Du Dir das?
Gar nicht, weil diese Behauptung schlichtweg nicht stimmt.
Die Behauptung wurde mit einem Beispiel bewiesen, ich komme darauf unten zurück.
Keinesfalls postuliere ich etwas, vielmehr stelle ich Fakten fest.
Natürlich postulierst du, weil du behauptest, dass nur die "Schatzkammer"
etwas erklären könnte, was ansonsten unklar wäre. Es ist aber absolut
nichts unklar, wie ich oben darstellte. Bevor du also mittels Schatzkammer
anfängst zu erklären, sag doch mal, was jetzt noch unklar wäre?!
Die inhaltliche Bedeutung der Position Banknotenumlauf ist unklar, da nicht vernünftig angegeben werden kann, wem die ZB was schuldet.
Schulden, die ich mit der Hingabe eines mich selbst verpflichtenden Schuldscheines begleichen kann, sind eine Idiotie und keine Schulden.
Erstellt jemand eine Bilanz, dann hat der Eigentümer sein Vermögen zu
aktivieren, seine Schulden zu passivieren, als Saldo ergibt sich sein
Eigenkapital.
So ist es. Macht die ZB ja auch.
Da die Position Banknotenumlauf inhaltlich nicht vernünftig nachvollziehbar ist, wird keine nachvollziehbare Bilanz gezeigt. Schulden, die niemand endgültig fälligstellen kann, sind ein Unding.
Was ist ein "deklarierter Wert"? Sprichst Du die Münzverschlechterung
an?
Nein. "Deklarierter Wert" ist, wenn ich sage, ein Stück bedrucktes Papier
mit einem Materialwert von 2 Cents hat de jure einen Wert von 1000 Euro.
Wenn die ZB Eigentümerin der Geldscheine ist und diese Geldscheine de jure z.B. 1.000 Euro wert sind, dann sind diese 1.000 Euro als Aktiva bei der ZB zu erfassen. Vergleiche mit Schuldscheinen entfallen, da Schuldscheine eine Forderung des Halters gegen den Emittenten dokumentieren, was bei einem Geldschein nicht der Fall ist.
Solange der Münzherr sagt, jawollo, das sind zehn Fluppen, dann ist
das so. Dann wird diese Münze auch beim Münzherrn mit zehn
Fluppen
bewertet.
Korrekt.
Konsens also, genau nach dieser Logik wären die heutigen Geldscheine bei der ZB zu aktivieren, wenn die ZB Eigentümerin der Geldscheine wäre.
"Etwas" wird nicht durch eine bloße Behauptung zu einem Schuldschein, sondern "etwas" wird durch eine entsprechende dokumentierte Forderung des Halters dieses "etwas" zu einem Schuldschein. Eine solche Forderung fehlt bei den heutigen Geldscheinen. Deshalb handelt es sich um keine Schuldscheine.
Vielmehr handelt es sich um Geld, vom Staat als solches definiert und entsprechend als Abgabe verlangt.
Nun noch einmal die (vereinfachten) Bilanzen des Schatzkammer-ZB-Modells nach erfolgter Geldausgabe der ZB. Dann sieht man, daß dieses Modell ausgezeichnet zur Bilanz einer ZB paßt (wie oben angeführt) und keinerlei abstruse Erklärungen benötigt werden:
Bilanz Schatzkammer
Aktiv
Kasse 100
Forderungen gegenüber ZB 120
Passiv
Emissionskapital 220
Bilanz ZB
Aktiv
Gold 30
Forderungen aus Repogeschäften 90
Passiv
"Banknoten"umlauf 120
Inhaltliche Bedeutung der Position "Banknotenumlauf": Schulden bei der Schatzkammer.
So dargestellt, können die Vorgänge bei der ZB bestens erklärt werden.
Eine einfache Klarstellung des Staates würde ausreichen.
Stattdessen greift man zur Behauptung von Banknoten, diese Vorgehensweise wird von mir kritisiert.
Als Gegenargument nun zu bringen, " es wurde bei der ZB recherchiert, es ist alles so, wie behauptet", hat etwa die Qualität, als wenn man bei der Kirche recherchiert hätte, daß sich die Sonne um die Erde dreht.
Ein untauglicher Ansatz wäre eine solche Recherche.
Willst Du damit sagen, daß Du die Euro-Scheine durch Aktien
vergleichbar
ersetzen kannst?
Was ich damit sagen will ist, dass ein und derselbe Rechtstitel einen
unterschiedlichen Wert annimmt, abhängig davon, von wem er gehalten wird.
Genau solche vergleichbaren Rechtstitel sind bei den heutigen Geldscheinen nicht aufspürbar.
Wenn Du dann einen Punkt findest, warum das Schatzkammer-ZB-Modell
nicht
funktioniert, dann ist eine solche Kritik herzlich willkommen.
Ich suche keine "Antwort", solange ich nicht weiss, was die Frage
eigentlich ist.
Die offene Frage wurde x-fach benannt, anfänglich im Thread auch von Dir gestellt, daß die Geldscheine keine Schuldscheine sein können, wurde von dir ebenfalls eingräumt. Bis plötzlich eine Pseudo-Lösung präsentiert wurde, die angebliche "Forderung" bestimmter Geldscheinhalter auf eine Gutschrift bei der ZB.
Die Schuldscheine dokumentieren eine Forderung, lautend auf 10.000
Euro, die Schuldscheine selbst sind offensichtlich keine Euro. Du
schlägst nun allen Ernstes vor, die heutigen Euroscheine durch
Schuldscheine, lautend auf Euro, zu ersetzen? Prima Banknoten
wären
das, wenn von der ZB emittiert, und die würden selbstverständlich im
Keller
der ZB gelagert und wie Banknoten verbucht, nur braucht die ZB jetzt
noch
zusätzlich Euro, wenn jemand am Tresen steht und die Banknoten, die
Schuldscheine der ZB, einlösen will. Wo nimmt die ZB denn nun die
schönen
Euro her? Hat sie die auch noch im Keller? Oder schickt die der heilige
Geist?
Mein Schuldschein bei mir im Tresor hat einen Wert von NULL, genauso wie
die Banknoten im Keller der ZB einen Wert von NULL haben. Mir klar, dass
du das nicht akzeptieren willst, weil sonst gäbe es ja keinen Anlaß für
die Schatzkammer, nicht wahr?
Ein angeblicher Schuldschein, der keine entsprechende Forderung dokumentiert, wird von mir nicht als Schuldschein akzeptiert. Als Geldschein wird er von mir akzeptiert, da er vom Staat als solcher definiert wurde und man damit eine Geldschuld rechtswirksam begleichen kann.
Wären es Schuldscheine, dann wären sie kein Geld, Geld wäre das, was der Schuldscheinhalter vom Emittenten fordern könnte.
Das ist an unzähligen Notenbanken nachzuvollziehen.
Auch in diesem Fall gibt es eine Schatzkammer beim Staat.
Ich kann sogar noch einen Schritt weitergehen: wenn ich die Banknote
herleite wie ich 1) 2) 3) eingangs, dann ergibst sich zwingend, dass eine
Banknote (Punkt 3.) nur wertlos sein, wo zuvor die Punkte 1. und 2. nicht
stattgefunden haben. Die Banknoten im Keller der ZB sind daher aus
mehreren Blickwinkeln "Non-Valeurs".
Eine glatte Falschaussage. Im Fall des endgültigen Kaufes von Edelmetall finden die Punkte 1. und 2. gar nicht statt. Alleine die Tatsache, daß die ZB mit den Geldscheinen direkt Edelmetall kaufen (die Geldschuld aus dem Kaufvertrag erfüllen) könnte, beweist, daß die Geldscheine bereits im Keller vollwertiges Geld sind.
Der Verkäufer des Edelmetalles wäre mit den Geldscheinen endgültig befriedigt worden, er wäre Eigentümer der Sache Geld.
Vielleicht kommt der Schöpfer persönlich vorbei und betreibt
Geldschöpfung?
Da, wo du mit deinen Thesen mittlerweile unterwegs bist, triffst du wohl
eher das "Rotkäppchen" ...
Wo ich mich mit meinen Thesen unterwegs bin, da treffe ich auf den "Mann mit der Waffe", denn nur der ist in der Lage, Münzverschlechterung per Zwang durchzusetzen und eine Annahmepflicht zu verfügen.
Ganz falsch liegst Du mit Deinem Verweis auf ein Märchen aber nicht, auch in Märchen treffen wir sehr oft, mal direkt, mal indirekt, auf diesen "Herrn".
Rechtstitel?
Ein Eurohalter hat keinen Rechtstitel, außer, daß er das
Eigentum
an der Sache Geldschein hält.
Natürlich hat er einen Rechtstitel. Nimm ein paar Tausender, geh zu deiner
Bank und sage denen: "Schreiben sie mir das auf meinem Konto gut". Wollen
wir wetten, dass die Bank das machen wird?
Was macht denn wohl "irgendeine" Bank zu "meiner" Bank? Das ist ein Giro- oder Kontoführungsvertrag. Ohne einen solchen Vertrag kann ich soviele Geldscheine auf den Tresen legen, wie ich möchte, da wird überhaupt nichts gutgeschrieben.
Hier von einer Forderung zu sprechen, die ich als Geldscheinhalter hätte, ist abwegig, da hier die Grundlage für die Gutschrift im Girovertrag zu finden ist.
Mit einer Wette wäre ich sehr vorsichtig, im Falle einer erfolgten Kontokündigung wärst Du Deinen Wetteinsatz schnell los.
Wenn es kein "Rechtstitel" wäre, sondern blosses "Eigentum", dann müßte
die Bank hingegen gar nichts. Sie könnte sagen: "Danke, Herr Harry, ich
benötige ihre Banknoten nicht, versuchen Sie woanders ihr Glück". Oder sie
könnte mit dir über den Kaufpreis anfangen zu feilschen, nach dem Motto:
"OK, aber für ihren 100er schreiben wir ihnen nur 95 gut" ...
Ganz genau das kann die Bank so machen, eben weil kein entsprechender Rechtstitel an den Geldscheinen "anhaftet". Und auch ein "Feilschen" findet statt, aber etwas anders, nämlich in Form einer Kontoführungs"gebühr".
"Kontokündigung" dürfte Dir auch etwas sagen.
Deine Pseudo-Forderung scheitert kläglich.
Du schlägst vor, daß der Eigentümer, der hundert Hühnereier als
Eigentum
hält, diese mit (angenommen HK ein Hühnerei) einem Hühnerei in seiner
in Hühnereiern erstellten/bewerteten Bilanz ausweist?
Eine sehr interessante Art zu bilanzieren. Nur nicht zu rechtfertigen.
Nein.
Also änderst Du Deine Ansicht, was völlig in Ordnung ist, aber Du hättest es der Redlichkeit wegen erwähnen können, denn vorher hast Du geschrieben:
"Die HE-Zentralbank könnte also etwa ohne weiteres ihren Hühnereiervorrat aktivieren, in ihrer eigenen Bilanz, aber doch nicht zum "deklarierten Wert", sondern nur zu Herstellungskosten."
Was ich sage ist, dass es einen Unterschied gibt zwischen "bereits
ausgegebenen Hühnereiern" und "noch nicht ausgegebenen Hühnereiern".
Konsens, der Unterschied ist der: Die einen Hühnereier wurden bereits ausgegeben, die anderen noch nicht. Diese anderen stehen also noch für eine Ausgabe zur Verfügung.
Das
magst du vielleicht nicht so sehen, ist aber in der Tat für Leutchen in
meinem ureigensten Gewerbe so alltäglich und trivial wie "Lala's Ball" für
jedes Kind, das sich regelmäßig die "Teletubbies" ansieht.
Trivial ist, daß Schuldscheine nicht das Ding sind, auf das sie lauten.
Heutige Geldscheine sind keine Schuldscheine, lautend auf x Euro, sondern sie sind die Euro selbst. Per Definition.
Das ließe sich durch einfache Bekanntmachung klarstellen. Das Geld wird produziert, kommt in die Schatzkammer, wo es ein Aktivum ist und steht ab dann zur Auszahlung bereit. Per Randbedingung kann festgelegt werden, daß der direkte Zugriff des Staates ausgeschlossen wird und lediglich eine Kreditierung der ZB mit dem Geld erfolgt. Trotzdem hätte der Staat nach wie vor das Münz- bzw. Geldregal, denn diese spezielle Zugriffsregelung ließe sich auch wieder aufheben.
Die vorgetragene Ansicht ist m.E. völlig mit der Machttheorie vereinbar, ebenso mit den Thesen des Debitismus.
Ein kastrierter Staat, dem das Geldregal durch eine ZB genommen wäre, paßt eher zu einer Ohnmachtstheorie, ist doch das Geld ein ganz entscheidender Machterhaltungsfaktor.
Lieben Gruß
Hardy
PS: Viel Spaß noch mit Deinen Kindern, genieße die Zeit. Sie kommt nicht zurück.
Antwort
dottore , Mittwoch, 27.08.2008, 01:36 (vor 5934 Tagen) @ weissgarnix
Hi wgn,
Ich habe ehrlich gesagt noch immer Vorstellungsschwierigkeiten in Sachen
"Verbindlichkeit". Aber nicht nur entlang deiner Argumentation, sondern
auch, soferne sie eine Hardy'sche "Schatzkammer" beträfe.Eine Verbindlichkeit bedeutet zukünftigen Liquiditätsabfluss.
Nicht nur. Es kann auch andere Verbindlichkeiten geben, z.B. wenn ich einen Leihwagen miete, besteht die V. darin, diesen zurückzugeben.
Den kann die
Buba nicht haben, einverstanden, weil sie in dem Sinn von vornherein keine
"Liquidität" (i.e. Bankkonto)hat.
Deren Verbindlichkeiten sind - außer vielem anderen - die Herausgabe der Pfänder zum Repo-Termin.
Auch wenn es daher eine "Schatzkammer"
gäbe: warum die ZB sie von dort per Verbindlichkeit rausholen sollte,
erschliesst sich mir überhaupt nicht.
Mir auch nicht.
Zumal sie dann nicht den Ertrag aus
der Seigniorage bei sich zeigen dürfte, der müßte eigentlich bei der
Schatzkammer verbucht sein.
Ja, Nominal abzgl. Herstellkosten. Entfällt aber, da die Buba keine Noten (ex Kammer) aktiv verbucht. Sie verbucht aktiv die Forderungen an die GBs ex geldpolitischen Operationen. Kammer und ZB sind eine untrennbare Einheit. Ihr Nominal erhält die Note erst, nachdem sie über den Tresen der ZB gereicht wurde.
Aber jetzt mal eine ganz andere Frage, auf die ich die Antwort nicht
weiss, aber Du vermutlich schon: falls - rein theoretisch - alle
Notenhalter ihre Noten horten,
Dann platzen diverse Kreditverträge zwischen Publikum und GBs. Aber sei's drum und Taschenpfändung und Sequester außen vor.
der Sicherheitengeber demnach nicht an die
ZB leisten könnte, und die ZB, trotz 100% Deckung schlicht nichts tun
könnte, um Noten beizubringen ... was passiert?
Die ZB bucht zunächst von den bei ihr geführten Giralkonten der GBs ab (Summe Buba: 109 Mrd).
Emittieren kann sie
nicht, und vom Schuldner holen kann sie sich auch keine, denn woher sollte
der welche haben?
Schuldner (GB) hat ca. 14 oder so Mrd Euro bar in den Kassen.
In einem solchen Fall könnte die ZB den Titel doch nur abschreiben und
ausbuchen, per Aufwand an Aktivum.
Sie könnte in den Titel (Schuldner ein Dritter) vollstrecken, da der just am Tag, nachdem er zurück gegeben werden müsste, fällig ist. Ist noch nie vorgekommen, aber kann noch werden. Buba als Inkasso-Anstalt.
Und jetzt die 1000 Dollar-Frage: was
passiert mit den ausstehenden Noten? Werden die kraftloserklärt oder
ähnliches?
Falls tatsächlich keine Noten via GBs (dortige Kreditverträge mit dem Publikum) in die ZB zurückströmen (sehr unwahrscheinlich, weil Konten- und Lohnpfändung usw. im Publikum, also den Bankkunden) UND die Schuldner aus den Pfändern ebenfalls nicht an die ZB leisten, sind die Noten auszubuchen.
Siehe 06: Damals wurden alte DM-Noten (vorletzte Serie), die nicht in neue Euro umgetauscht wurden, ebenfalls ausgebucht. Das ermöglichte der Buba überhaupt, einen Gewinn auszuweisen (Webers großer Trick). Dumm nur, wenn die Noten jetzt doch noch auftauchen, denn sie sind zwar nicht mehr legal tender, aber nicht verrufen oder wertlos erklärt worden.
Falls ja, dann neige ich vermutlich doch dazu, die Banknoten als eine Art
"Verbindlichkeit" einzustufen, zwar nicht im landläufigen Sinne, sondern
gewissermaßen als "Anteil" Dritter an einer Sache, die in den Aktiva der
ZB steht, somit als eine Art "Ausgleichsposten für fremde Rechte", ähnlich
wie er für Minderheitsaktionäre an Tochterfirmen von Konzernen in der
konsolidierten Bilanz ausgewiesen wird.
Sehr gutes Beispiel, danke.
Gruß!
Banknoten, Papiermünzen und schöne Traditionen
Hardy, der Student , Montag, 25.08.2008, 08:15 (vor 5935 Tagen) @ dottore
Hallo Dottore!
Die heutige Verbuchungsweise der Banknoten als Passivum ist schlicht
falsch. So wie die Dinge liegen, haben die Banknoten in der Bilanz der
BuBa/EZB überhaupt nichts verloren, weil sie weder eine
Verbindlichkeit,
noch ein Asset sind.
Sind sie gegen ein Asset in Umlauf gekommen oder nicht? Falls ja: Was
verschwände dann auf der Aktivseite? Falls nein: Was steht gegen diesen
"falschen" Passivposten aktiv?
Der Passivposten "Banknotenumlauf" trägt eine falsche, eine irreführende Bezeichnung. Die Bedeutung dieser Schuldenposition ist schlicht, daß die ZB Schulden bei der Schatzkammer hat.
(...)
(Mit Umsatz hat es nichts zu tun, das war unglücklich.)
Alternativ könnte man es auch so buchen, dass man sagt, die ZB erbringt
nur eine "Dienstleistung" für den Staat. Dann würden die Banknoten
schlicht überhaupt nirgendwo mehr in den BuBa-Büchern auftauchen,
sondern
die Seignorage als reine Nettogröße in der Zeile "Umsatz" und die
laufenden Fixkosten der BuBa als gewinnmindernde übrige Posten der G&V.
Genau so, eine Dienstleistung für den Staat. Entweder wird das Staatskonto direkt mit dem Beschaffungsaufwand belastet oder die ZB trägt diesen, dann wird der ZB-Gewinn entsprechend niedriger und der Staat erhält eine geringere Gewinnausschüttung. Im Grunde Jacke wie Hose.
Unser heutiges Geld, die Papiermünzen, ist/sind Staatspapiergeld.
Es wird produziert und kommt dann in die Schatzkammer. Während ein früherer Münzherr direkt auf eine solche Schatzkammer zugreifen dürfte, ist dies der heutigen Regierung untersagt.
(Seigniorage fällt nicht an, mit Umsatz hat es auch nichts zu tun.)
(...)
Die ganze Verwirrung beginnt schon im Buba-Gesetz.
$ 14 Notenausgabe
So, schon passiert, die Synapsen werden falsch verdrahtet und die Verwirrung nimmt ihren Lauf.
Geldausgabe, Papiermünzenausgabe oder ähnlich müßte es richtig heißen.
Eine Banknote dokumentiert eine Sichtforderung an die emittierenden Bank, unser heutiges Geld, bezeichnet man es als Banknote, würde dann eine Forderung dokumentieren, die man nicht fälligstellen darf. Und das ist, Entschuldigung, eine Idiotie. Wenn ich nichts fordern darf, dann habe ich auch keine Forderung.
Dazu aus einem Interview:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/421/301418/text/
Frage (F): Warum gibt es überhaupt die Unterschriften?
Antwort (A): Früher war es die Bestätigung der Zentralbank, dass eine Geldnote zu einem bestimmten Kurs in Gold umgetauscht werden konnte. Jeder wusste also, was sein Geld gemessen in Gold wert war.
Ahhhhja. Früher war's. Schön, die Frage bezieht sich aber auf heutiges Geld, auf heutige Papiermünzen.
Folgerichtig kommt
(F): Jetzt gibt es aber keinen Goldstandard mehr. Brauchen wir jetzt noch eine Unterschrift auf den Geldscheinen?
(A): Mittlerweile hat sie eher symbolischen Charakter.
Sehr schön, alles nur symbolisch. Es sind halt Papiermünzen und keine Banknoten.
Weiter mit der Antwort
(A): Aber sie signalisiert auch, dass die Banknote einen gewissen Wert im Warenverkehr hat und nicht nur ein Stück bedrucktes Papier ist.
Soso, das wird durch die Unterschrift signalisiert. Interessante Signale.
Der Frager schnallt's langsam:
(F): Aber die EZB könnte auch darauf verzichten ...
(A): Zumindest ist es eine schöne Tradition.
Juhuu, eine schöne Tradition. Vielleicht sollten wir einen Affenkopp draufdrucken, das würde besser zu diesem Affentheater passen und könnte nebenbei gleich eine neue Tradition begründen.
Weiter
(A): Daneben sollte man nicht vergessen, dass die umlaufenden Banknoten in der Bilanz der Zentralbank auf der Passivseite stehen. Die Note ist also eine Forderung des Inhabers an die Zentralbank.
Wieder einer, dem die Synapsen ordentlich falsch verdrahtet wurden.
Welche Forderung hat der Inhaber? Darüber schweigt der Herr sich aus. Aus gutem Grund, eine solche Forderung exestiert nämlich nicht.
(F): Demnach unterschreibt der Chef der Zentralbank einen Schuldschein?
(A): Genau.
Warum fragt der investigative Journalist nun nicht nach, was die ZB nun schuldig ist?
ZB kauft Gold mit einem solchen "Schuldschein", was ist die ZB danach wem schuldig? Dottore, starte bitte eine Anfrage. Wenn es darauf eine vernünftige Antwort gibt und ich was Schönes fordern kann, dann widerrufe ich meine Thesen. Vorher nicht.
Dann weist der Interviewte noch darauf hin, daß es bei einer zweiten Unterschrift Probleme geben würde, weil sie ja so viele sind und pipapo.
Ist es nicht ein Jammer? Ist das unsere Elite?
Bitte beachten, es geht mir nicht um den Herrn persönlich.
Nochmal: Das Schatzkammer-ZB-Modell beantwortet alle diese Fragen völlig widerspruchsfrei und schlüssig. Bei unserem heutigen Geld handelt es sich um Staatspapiergeld, welches über eine ZB emittiert wird.
Weil die ZB nicht mit diesem Geld ausgestattet wurde, muß sie es sich besorgen, wenn die ZB zu einer Auszahlung aufgefordert wird.
Die ZB besorgt sich das Geld aus der Schatzkammer und schreibt sich dies als Schulden an. Demzufolge hat die ZB nach erfolgter Auszahlung Schulden bei der Schatzkammer.
Völlig ohne Probleme könnte man die Schatzkammer auch mit einer Person versehen, einem Schatzkammerdirektor, z.B. Herrn Dr. Kohl, falls er Interesse hätte.
Aus Effizienzgründen kann man sich das aber auch sparen. Was man aber machen kann, das ist die korrekte Darstellung der Vorgänge, dann würde es auch jeder mit Leichtigkeit verstehen.
Lieben Gruß
Hardy
Schulden bei sich selbst?
dottore , Montag, 25.08.2008, 09:10 (vor 5935 Tagen) @ Hardy, der Student
Hi Hardy,
Der Passivposten "Banknotenumlauf" trägt eine falsche, eine irreführende
Bezeichnung. Die Bedeutung dieser Schuldenposition ist schlicht, daß die
ZB Schulden bei der Schatzkammer hat.
Da die Schatzkammer in der ZB liegt und ihr zweifelsfrei gehört, ist dies ein Widerspruch. Mein Schuldschein, der bei mir liegt, ist auch irrelevant (siehe wgn, der dazu geschrieben hat).
Alternativ könnte man es auch so buchen, dass man sagt, die ZB
erbringt
nur eine "Dienstleistung" für den Staat. Dann würden die Banknoten
schlicht überhaupt nirgendwo mehr in den BuBa-Büchern auftauchen,
sondern
die Seignorage als reine Nettogröße in der Zeile "Umsatz" und die
laufenden Fixkosten der BuBa als gewinnmindernde übrige Posten der
G&V.
Genau so, eine Dienstleistung für den Staat.
Wie wird sie bewertet? Bzw. was zahlt der Staat dafür?
Entweder wird das Staatskonto
direkt mit dem Beschaffungsaufwand belastet
Nicht der Fall.
oder die ZB trägt diesen, dann
wird der ZB-Gewinn entsprechend niedriger und der Staat erhält eine
geringere Gewinnausschüttung. Im Grunde Jacke wie Hose.
Ja.
Unser heutiges Geld, die Papiermünzen, ist/sind Staatspapiergeld.
Es wird produziert und kommt dann in die Schatzkammer.
Die der ZB gehört. Es gibt keine "externe" Schatzkammer. Wäre es Staatspapiergeld, könnte es der Staat direkt aus "seiner" Kammer holen gegen Schatzanweisungen (siehe Hyperinflation).
Während ein
früherer Münzherr direkt auf eine solche Schatzkammer zugreifen dürfte,
ist dies der heutigen Regierung untersagt.
Ja. Damit entfällt der Topos "Staatspapiergeld".
(Seigniorage fällt nicht an, mit Umsatz hat es auch nichts zu tun.)
(...)
Die ganze Verwirrung beginnt schon im Buba-Gesetz.
$ 14 NotenausgabeSo, schon passiert, die Synapsen werden falsch verdrahtet und die
Verwirrung nimmt ihren Lauf.Geldausgabe, Papiermünzenausgabe oder ähnlich müßte es richtig heißen.
Eine Banknote dokumentiert eine Sichtforderung an die emittierenden Bank,
War einmal. Heute gibt es Termine (Repo-Vertrag).
unser heutiges Geld, bezeichnet man es als Banknote, würde dann eine
Forderung dokumentieren, die man nicht fälligstellen darf.
Doch, sobald der Repo-Termin gekommen ist. Dann werden die Pfänder fällig.
Und das ist,
Entschuldigung, eine Idiotie. Wenn ich nichts fordern darf, dann habe ich
auch keine Forderung.
Natürlcih kann jede Bank gegen Banknoten ihre Sicherheiten fällig stellen, falls die ZB sie nicht herausrücken sollte (was bisher noch nie der Fall war).
Auch Repoverträge sind einklagbar.
Dazu aus einem Interview:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/421/301418/text/Frage (F): Warum gibt es überhaupt die Unterschriften?
Überflüssig. Es gibt Noten ganz ohne Unterschriften. Beim Euro nur eine. Larifari.
Wo sind die Unterschriften z.B. hier:
http://www.muenzauktion.com/helmig/item.php5?id=61214008&lang=de&PHPSESSID=9cc4...
Antwort (A): Früher war es die Bestätigung der Zentralbank, dass eine
Geldnote zu einem bestimmten Kurs in Gold umgetauscht werden konnte. Jeder
wusste also, was sein Geld gemessen in Gold wert war.Ahhhhja. Früher war's. Schön, die Frage bezieht sich aber auf heutiges
Geld, auf heutige Papiermünzen.Folgerichtig kommt
(F): Jetzt gibt es aber keinen Goldstandard mehr. Brauchen wir jetzt noch
eine Unterschrift auf den Geldscheinen?
Nein, s.oben
(A): Mittlerweile hat sie eher symbolischen Charakter.
Sehr schön, alles nur symbolisch. Es sind halt Papiermünzen und keine
Banknoten.Weiter mit der Antwort
(A): Aber sie signalisiert auch, dass die Banknote einen gewissen Wert im
Warenverkehr hat und nicht nur ein Stück bedrucktes Papier ist.Soso, das wird durch die Unterschrift signalisiert. Interessante Signale.
Die Unterschriften gibt's nur noch selten.
Der Frager schnallt's langsam:
(F): Aber die EZB könnte auch darauf verzichten ...
(A): Zumindest ist es eine schöne Tradition.
Ja.
Juhuu, eine schöne Tradition. Vielleicht sollten wir einen Affenkopp
draufdrucken, das würde besser zu diesem Affentheater passen und könnte
nebenbei gleich eine neue Tradition begründen.Weiter
(A): Daneben sollte man nicht vergessen, dass die umlaufenden Banknoten in
der Bilanz der Zentralbank auf der Passivseite stehen. Die Note ist also
eine Forderung des Inhabers an die Zentralbank.
Ja auf Herausgabe der Pfänder, sofern von der betreffenden GB ("Geschäftspartner der Buba") dort eingelegt. Frist: Siehe Laufzeit Repovertrag.
(...)
Warum fragt der investigative Journalist nun nicht nach, was die ZB nun
schuldig ist?
Hat er. Sie ist die Herausgabe der Pfänder schuldig.
ZB kauft Gold mit einem solchen "Schuldschein", was ist die ZB danach wem
schuldig?
Niemandem etwas. Frage: Wenn es Staatspapiergeld wäre, das dem Staat logischerweise nichts kostet (außer Druck und so) - warum kauft er damit nicht, wonach ihm der Sinn steht?
(...)
Nochmal: Das Schatzkammer-ZB-Modell beantwortet alle diese Fragen völlig
widerspruchsfrei und schlüssig. Bei unserem heutigen Geld handelt es sich
um Staatspapiergeld, welches über eine ZB emittiert wird.
Wogegen? Auf Rückgabe-Versprechen? Leider nicht.
Weil die ZB nicht mit diesem Geld ausgestattet wurde, muß sie es sich
besorgen, wenn die ZB zu einer Auszahlung aufgefordert wird.
Sie wird nicht zu einer Auszahlung aufgefordert, sondern auf Rückgabe der Sicherheiten, falls sie dies mal vergessen haben sollte (noch nie vorgekommen).
Die ZB besorgt sich das Geld aus der Schatzkammer und schreibt sich dies
als Schulden an.
Ich hole mein Holz aus meinem Keller und bin es mir danach schuldig?
Demzufolge hat die ZB nach erfolgter Auszahlung Schulden
bei der Schatzkammer.
Nein, bei den jeweiligen GBs. Schuldinhalt: Sicherheit = WP = Schulden Dritter.
Völlig ohne Probleme könnte man die Schatzkammer auch mit einer Person
versehen, einem Schatzkammerdirektor, z.B. Herrn Dr. Kohl, falls er
Interesse hätte.
Ja, es gibt intern (ZB) einen Chef für den nicht emittierten Notenbestand.
Gruß!
Noten am Beispiel Goldschmied bzw. Notenbank
Hardy, der Student , Montag, 25.08.2008, 11:13 (vor 5935 Tagen) @ dottore
Hallo Dottore,
bevor ich eine direkte Antwort auf Deinen Beitrag schreibe, liefere ich weitere Beispiele.
Goldschmied als Notenemittent (Noten lauten auf Gold)
Ein Goldschmied kauft Silber (oder Lebensmittel oder sonstwas) und gibt dafür eigene Noten.
Was ist der Goldschmied schuldig? Gold, dem jeweiligen Notenhalter.
Goldschmied macht ein Repogeschäft und gibt dafür eigene Noten.
Was ist der Goldschmied schuldig?
Er schuldet jedem beliebigen Notenhalter Gold auf Sicht, weil er Noten emittiert hat, während der Goldschmied seinem Repo-Partner die Herausgabe der Sicherheiten schuldet, nachdem der Repovertrag vom Repo-Partner erfüllt wurde.
Es bestehen Schulden aufgrund eines Vertrages.
Es bestehen Schulden aufgrund der Emission von Noten.
In der Bilanz des Goldschmiedes finden wir die Schulden aus der Notenemission passiv und eine Forderung an den Repo-Partner aktiv.
Das Pfand taucht in der Bilanz des Goldschmiedes überhaupt nicht auf, auch nicht die Rückgabeverpflichtung.
(Du führst aber als Buba-Verbindlichkeit immer an, daß die Buba das Pfand zurückgeben muß, dabei unterschlägst Du dann einfach das Pfand, welches die Buba hat. Das ist ein krasser Fehler! Woraus resultiert dieser Fehler? Er resultiert aus Deiner Erklärungsnot, Dir sind die Verbindlichkeiten aus einer Notenemission abhandengekommen, und Du weigerst Dich hartnäckig, die wahre Bedeutung der Position "Banknotenumlauf" anzuerkennen.)
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, das wird deutlich, wenn man das Repogeschäft leicht abändert.
Goldschmied nimmt wieder die Sicherheiten und gibt jetzt keine Noten, sondern er gibt direkt Gold(münzen).
So, Dottore, und was nun, erklärst Du jetzt das/die Gold(münzen) zu Schuldscheinen? Der Repo-Partner kann doch damit seine Sicherheiten auslösen.
Natürlich nicht, keine Schuldscheine, die Bilanz unseres Goldschmiedes weist auch gar keine Schulden aus.
Völlig analog könnten wir ein Beispiel bei einer Notenbank durchgehen.
Das sind Noten, Noten einer Bank bzw. eines Goldschmiedes.
Die Euro-Geldscheine sind keine Banknoten.
Lieben Gruß
Hardy
Antwort
dottore , Montag, 25.08.2008, 12:18 (vor 5935 Tagen) @ Hardy, der Student
Hi Hardy,
Goldschmied als Notenemittent (Noten lauten auf Gold)
Auf was wohl sonst?
Ein Goldschmied kauft Silber (oder Lebensmittel oder sonstwas) und gibt
dafür eigene Noten.
Was ist der Goldschmied schuldig? Gold, dem jeweiligen Notenhalter.
Ja.
Goldschmied macht ein Repogeschäft und gibt dafür eigene Noten.
Wozu? Wie sollte sein Repo ausschauen? Das ist doch irrig.
Was ist der Goldschmied schuldig?
Nix, weil er kein Repogeschäft macht. Lebensmittel sind nicht repofähig.
Er schuldet jedem beliebigen Notenhalter Gold auf Sicht, weil er Noten
emittiert hat,
Noten auf Sicht gibt's nicht mehr gegenüber den ZBs. Dennoch gibt es Noten.
während der Goldschmied seinem Repo-Partner die Herausgabe
der Sicherheiten schuldet,
Welcher Sicherheiten? Er hat doch Lebensmittel gekauft.
(entfällt)
(Du führst aber als Buba-Verbindlichkeit immer an, daß die Buba das Pfand
zurückgeben muß, dabei unterschlägst Du dann einfach das Pfand, welches
die Buba hat.
Hallo? Was hat denn die Buba? Nichts?
Das ist ein krasser Fehler! Woraus resultiert dieser Fehler?
Er resultiert aus Deiner Erklärungsnot, Dir sind die Verbindlichkeiten aus
einer Notenemission abhandengekommen, und Du weigerst Dich hartnäckig, die
wahre Bedeutung der Position "Banknotenumlauf" anzuerkennen.)
Ach was. Banknoten sind auf Repotermin laufende Forderungen auf Rückgabe der Sicherheiten.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, das wird deutlich, wenn man
das Repogeschäft leicht abändert.
Wozu abändern? Stay straight!
Goldschmied nimmt wieder die Sicherheiten
Welche Sicherheiten? Lebensmittel?
und gibt jetzt keine Noten,
sondern er gibt direkt Gold(münzen).
So, Dottore, und was nun, erklärst Du jetzt das/die Gold(münzen) zu
Schuldscheinen? Der Repo-Partner kann doch damit seine Sicherheiten
auslösen.
Natürlich nicht, keine Schuldscheine, die Bilanz unseres Goldschmiedes
weist auch gar keine Schulden aus.
Natürlich nicht, wenn er Lebensmittel gekauft hat.
Völlig analog könnten wir ein Beispiel bei einer Notenbank durchgehen.
Das sind Noten, Noten einer Bank bzw. eines Goldschmiedes.Die Euro-Geldscheine sind keine Banknoten.
Und ob!
Gruß!
Zu den Beispielen
Hardy, der Student , Montag, 25.08.2008, 13:18 (vor 5935 Tagen) @ dottore
Hallo Dottore!
Pardon, ich habe wohl mißverständlich formuliert.
Ein Goldschmied kauft Silber (oder Lebensmittel oder sonstwas) und gibt
dafür eigene Noten.
Was ist der Goldschmied schuldig? Gold, dem jeweiligen Notenhalter.
Ja.
Ok, das war nur ein Anfangsbeispiel zur Klarstellung, weniger für Dich, sondern für Mitleser, für die es noch etwas Neuland ist.
Goldschmied macht ein Repogeschäft und gibt dafür eigene Noten.
Wozu? Wie sollte sein Repo ausschauen? Das ist doch irrig.
Um daran zu verdienen, den Reposatz.
Ansonsten ganz analog zur ZB.
Was ist der Goldschmied schuldig?
Nix, weil er kein Repogeschäft macht. Lebensmittel sind nicht repofähig.
Nein, keine Lebensmittel als Sicherheit. Sicherheit ist z.B. eine später fällige Goldforderung.
(...)
(Du führst aber als Buba-Verbindlichkeit immer an, daß die Buba das
Pfand
zurückgeben muß, dabei unterschlägst Du dann einfach das Pfand, welches
die Buba hat.
Hallo? Was hat denn die Buba? Nichts?
Die Buba hat Forderungen aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute.
(Punkt 5 der Bilanz)
Passiv hat sie die Position Banknotenumlauf.
Wenn Du nun die Rückgabeverpflichtung einfach der Position Banknotenumlauf als Schuldinhalt zuordnest, dann Unterschlägst Du das Pfand. Das ist ein systematischer Fehler.
Das würdest Du auch sofort merken, wenn Du mal auf mein gebrachtes Beispiel eines endgültigen Goldkaufes eingehen würdest.
Dann hast Du nämlich aktiv das Gold und passiv die Position Banknotenumlauf.
Es gibt aber nirgends eine Rückgabeverpflichtung, weil der Kauf endgültig war.
Womit füllst Du denn nun die Position Banknotenumlauf?
Damit ist Deine Argumentation gescheitert.
Das ist ein krasser Fehler! Woraus resultiert dieser Fehler?
Er resultiert aus Deiner Erklärungsnot, Dir sind die Verbindlichkeiten
aus
einer Notenemission abhandengekommen, und Du weigerst Dich hartnäckig,
die
wahre Bedeutung der Position "Banknotenumlauf" anzuerkennen.)
Ach was. Banknoten sind auf Repotermin laufende Forderungen auf Rückgabe
der Sicherheiten.
Das erweist sich als unbegründete Behauptung.
Glasklar beim endgültigen Kauf von Edelmetall.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, das wird deutlich, wenn man
das Repogeschäft leicht abändert.
Wozu abändern? Stay straight!
Das war nur ein weiteres Beispiel. Sorry für Mißverständlichkeit.
(...)
Die Euro-Geldscheine sind keine Banknoten.
Und ob!
Sieht fast so aus, als wenn wir auf keinen gemeinsamen Nenner kommen.
Antwort auf Deinen längeren Beitrag kommt noch, aber eventuell spätet, da ich das Forum heute schlecht erreiche. Weiß nicht, ob es an meiner Mobilfunkverbindung liegt oder andere Gründe hat.
Lieben Gruß
Hardy
PS: Zwischendurch einen herzlichen Dank für den ausfühlichen Gedankenaustausch.
Laut knarrend oeffnet sich langsam das Tor der vasallierten BRDDR Schatzkammer,...
Tassie Devil, Tasmania, Australia, Montag, 25.08.2008, 23:25 (vor 5935 Tagen) @ Hardy, der Student
...und was erblicken wir, Hardy?
Richtig, zunaechst blicken wir das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:MG3.jpg
Dahinter, eigenhaendig am Abzug, erblicken wir z.Zt. die verbissene Visage einer Oberfilzlaus der Sozen:
http://en.wikipedia.org/wiki/Peer_Steinbr%C3%BCck
Im dienstlichen Einsatz muss er stets
http://de.wikipedia.org/wiki/Headset
tragen, denn:
JEGLICHES Repogeschaeft wird von seiner Schatzkammer massgeblich regelnd gesteuert, wer oder was sollte das denn sehr nachhaltig wirkend ansonsten tatsaechlich tun!?
Eine leere oder fast leere ZB ist nur dazu da, temporaer das Sachenrecht der bunt bedruckten Papier-Scheine in das Schuldrecht der nominalen Papier-Bank-Muenzen umzuwandeln, und wer glaubt, dass sich die BRDDR Staatsmafia ausschliesslich aus Steuer-Erpressungen, OM-Staatspapieren und ZB-Gewinnen kameralisierend "refinanziert", der irrt leider.
Wie kommt nun eine solche Oberfilzlaus wie zuvor dargestellt zu seinem Arbeitsplatz hinter dem MG in der Schatzkammer und zu dem dabei unumgaenglichen Kopfhoerer-Set als Hilfsmittel des vasallierten Controllings?
Richtig! - Nur ihre Kleider, ihre Parteiausweise, die System-Medien und viel fremdes Geld machen solche Leute.
Das viele fremde Geld braucht es nur wegen der System-Medien, und diese braucht es wiederum nur wegen des demokrattisch-massiven Wahlurnenpoebels, die jede Staatsmafia-Zeche mit ihrem Malochen bezahlen...
Im uebrigen, es ist voellig wurscht, in wessen nominalem Eigentum eine ZB jeweils steht, allein entscheidend ist das MG in der Schatzkammer und der daran hantierende ferngesteuerte Schuetze.
--
Gruss!
TD
Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!
@Hardy: Korrektur
Tassie Devil, Tasmania, Australia, Dienstag, 02.09.2008, 06:07 (vor 5927 Tagen) @ Tassie Devil
Hi Hardy,
aktuell habe ich kaum Zeit zum Posten und Diskutieren, weshalb ich auf einen Beitrag an anderer Stelle mit dem Betreff "Rotkaeppchen, Lala Teletubby und der grosse boese Wolf" leider verzichten musste, dabei haette der grosse boese Wolf zur Abwechslung mal nicht das Rotkaeppchen gefressen.
Eine leere oder fast leere ZB ist nur dazu da, temporaer das
Sachenrecht der bunt bedruckten Papier-Scheine in das Schuldrecht der
nominalen Papier-Bank-Muenzen umzuwandeln, und wer glaubt, dass sich die
BRDDR Staatsmafia ausschliesslich aus Steuer-Erpressungen,
OM-Staatspapieren und ZB-Gewinnen kameralisierend "refinanziert", der irrt
leider.
Der grosse Irrtum, dem auch Du m.E. noch unterliegst, liegt in der Benutzung/Anwendung der Begriffe "Sachrecht" und "Schuldrecht" im Hinblick auf das GELD, voellig egal in welcher Form (Naturalien, Muenzen, Papier), Menge und Termin das GELD vom Zwingherrn mit der Waffe definiert und eingefordert wird:
JEDEM STeuerZahlungsMittel STZM, besser ASTM = AbgabenSchuldTilgungsMittel haftet Zeit seines gesamten physischen Lebenszykluses ein Schild mit dieser Aufschrift an: GUTSCHEIN - FORDERUNG AUF LOESCHUNG DER ABGABENSCHULD EX NIHILO DES ZWINGHERRN/MUENZHERRN!
Im Falle des ASTM/STZM der (nichtbilanzierenden sondern waffentechnisch kameralisierenden) Schatzkammer des Zwingherrn/Muenzherrn handelt es sich gleichfalls um Forderungen, die jedoch infolge des Charakters der "ex nihilo"-Schuld mit 180-Grad-Unterschied zu den Forderungen vom Schuldscheintyp als Forderungen vom Gutscheintyp ihre Wirkung genau entgegengesetzt entfalten.
Das ASTM/STZM liegt also bereits in der kameralisierenden Schatzkammer in seiner vollen Wertbluete.
Jede ZB, voellig unbesehen deren Eigentuemerverhaeltnisse (privat oder staatlich), ist ein bilanzierender Bankhybrid, der aufgrund einer finanziellen Erstausstattung bzw. Folgeausstattung(en) seitens seines/seiner Eigentuemer sowohl auf seine eigene Rechnung/Bilanz Finanzgeschaefte betreibt, wie er auch parallel hierzu als Emissions-/Remissions-Agent des ASTM/STZM der Schatzkammer des Zwingherrn/Muenzherrn taetig ist.
Zwischen beiden Taetigkeiten, eigene Finanzgeschaefte und Agent der Schatzkammer des Zwingherrn/Muenzherrn, wird in jeder ZB-Bilanz fein saeuberlich unterschieden, was wiederum den Umstand erklaert, warum eine ZB bilanztechnisch zwar insolvent jedoch solange nicht illiquide werden kann, wie dieses der Zwingherr/Muenzherr nicht wuenscht.
Nachfolgend nun als Beispiel die Buchungslupe bei der Entnahme von ASTM/STZM aus der Schatzkammer aufgrund eines Bargeldwunsches i.H.v. 10 Mio EUR Geldscheinen zwischen BuBa und GB:
1. Verminderung der ZB-Guthaben der GB um 10 Mio:
Passivaseite ZB "Verbindlichkeiten an GB/ZB-Guthaben der GB": - 10 Mio
Aktivaseite GB "ZB-Guthaben/Verbindlichkeiten der ZB": - 10 Mio
2. Entnahme der Geldscheine aus Schatzkammer des Zwingherrn/Muenzherrn durch Agent ZB:
Abgriff Geldscheine in Schatzkammer i.H.v. 10 Mio
Passivaseite ZB "Banknoten im Umlauf = ZB-Verbindlichkeit an Schatzkammer":
+ 10 Mio
Aktivaseite ZB (ungebucht) "Kasse Geldscheine Auslieferung an GB" + 10 Mio
3. Zustellung der Geldscheine seitens Agent ZB und Entgegennahme seitens der GB:
Aktivaseite GB "Kasse Geldscheine": + 10 Mio
Aktivaseite ZB (ungebucht) "Kasse Geldscheine Auslieferung an GB" - 10 Mio
Die BuBa der BRDDR ist eine Art "Non-Profit"-Organisation, weil sie ihre jaehrlichen Gewinne sowohl aus Finanzgeschaeften auf ihre eigene Rechnung/Bilanz als auch aus ihrer Agententaetigkeit fuer die Schatzkammer des Zwingherrn/Muenzherrn an letzteren ueberwenden muss, dieser kassiert also auch die volle Seignorage.
Interessant ist auch der Blick auf die ZB-Steuer/-Zins (Diskont/Lombard). Gemaess @dottore gehoert dieser Zins zum Zinstyp 1 (ex nihilo), tatsaechlich wirkt dieser Zins in variabler Hoehe als ein Vakuumregulator auf das staendig fehlende ASTM/STZM "im Umlauf".
Den direkten Zugriff auf seine Schatzkammer hat der Zwingherr/Muenzherr zwar nicht, dafuer haelt er mittels seiner steuerlichen Willkuehrlichkeiten staendig seine Waffen gegen seine Abgabensklaven gerichtet und zwingt diese an seiner Stelle zum Schatzkammerzugriff...
--
Gruss!
TD
Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!
Nur nicht unnötig verkomplizieren
Hardy, der Student , Dienstag, 02.09.2008, 15:53 (vor 5927 Tagen) @ Tassie Devil
Hallo Tassie!
aktuell habe ich kaum Zeit zum Posten und Diskutieren, weshalb ich auf
einen Beitrag an anderer Stelle mit dem Betreff "Rotkaeppchen, Lala
Teletubby und der grosse boese Wolf" leider verzichten musste, dabei
haette der grosse boese Wolf zur Abwechslung mal nicht das Rotkaeppchen
gefressen.
Mit Humor bin ich reichlich ausgestattet und mit Märchen aller Art kann ich auch gut umgehen, alles im grünen Bereich. Dieser Passus von Dir hat mich trotzdem sehr erfreut. Im Fall der Fälle, gerne, jederzeit...
Eine leere oder fast leere ZB ist nur dazu da, temporaer das
Sachenrecht der bunt bedruckten Papier-Scheine in das Schuldrecht der
nominalen Papier-Bank-Muenzen umzuwandeln, und wer glaubt, dass sich
die
BRDDR Staatsmafia ausschliesslich aus Steuer-Erpressungen,
OM-Staatspapieren und ZB-Gewinnen kameralisierend "refinanziert", der
irrt
leider.
Der grosse Irrtum, dem auch Du m.E. noch unterliegst, liegt in der
Benutzung/Anwendung der Begriffe "Sachrecht" und "Schuldrecht" im Hinblick
auf das GELD, voellig egal in welcher Form (Naturalien, Muenzen, Papier),
Menge und Termin das GELD vom Zwingherrn mit der Waffe definiert und
eingefordert wird:JEDEM STeuerZahlungsMittel STZM, besser ASTM =
AbgabenSchuldTilgungsMittel haftet Zeit seines gesamten physischen
Lebenszykluses ein Schild mit dieser Aufschrift an: GUTSCHEIN - FORDERUNG
AUF LOESCHUNG DER ABGABENSCHULD EX NIHILO DES ZWINGHERRN/MUENZHERRN!
Warum so kompliziert? Den Gutschein hat doch der Zwingherr, er hat ihn sich zu meinen Lasten selber ausgestellt. Und ich muß das Abgabengut beschaffen.
Warum nun diesem Abgabengut noch einen Gutscheinmantel umhängen?
Wenn ich Dir ein Kilogramm Zucker schulde, dann hast Du den Gutschein und ich muß den Zucker beschaffen. Wenn ich nun sagen würde, mein Zucker ist ein Gutschein, für den kann ich von Dir fordern, daß nach Übergabe meine Schulden bei Dir erloschen sind, dann hört sich das recht kurios an.
Im Falle des ASTM/STZM der (nichtbilanzierenden sondern waffentechnisch
kameralisierenden) Schatzkammer des Zwingherrn/Muenzherrn handelt es sich
gleichfalls um Forderungen, die jedoch infolge des Charakters der "ex
nihilo"-Schuld mit 180-Grad-Unterschied zu den Forderungen vom
Schuldscheintyp als Forderungen vom Gutscheintyp ihre Wirkung genau
entgegengesetzt entfalten.
Das ASTM/STZM liegt also bereits in der kameralisierenden Schatzkammer in
seiner vollen Wertbluete.
Ja, die Schatzkammer muß nicht unbedingt bilanzieren, aber es schadet auch nichts. Die GmbHs des Bundes bilanzieren auch alle. Übersichtlicher ist es schon mit Bilanz.
Schön einfach und übersichtlich, wenn es möglich ist. Und hier ist es möglich.
Mit dem Geld werden Geldschulden beglichen, daß reicht aus, damit ist alles gesagt. Ob es sich dabei um Vertrags- oder um Abgabenschulden handelt, ist hierbei nicht wichtig.
Jede ZB, voellig unbesehen deren Eigentuemerverhaeltnisse (privat
oder staatlich), ist ein bilanzierender Bankhybrid, der aufgrund einer
finanziellen Erstausstattung bzw. Folgeausstattung(en) seitens
seines/seiner Eigentuemer sowohl auf seine eigene Rechnung/Bilanz
Finanzgeschaefte betreibt, wie er auch parallel hierzu als
Emissions-/Remissions-Agent des ASTM/STZM der Schatzkammer des
Zwingherrn/Muenzherrn taetig ist.
Die ZB hat ein paar Extraprivilegien und besondere Aufgaben, die GBs nicht haben, ansonsten ist es eine recht normale Bank, ja.
Zwischen beiden Taetigkeiten, eigene Finanzgeschaefte und Agent der
Schatzkammer des Zwingherrn/Muenzherrn, wird in jeder ZB-Bilanz fein
saeuberlich unterschieden, was wiederum den Umstand erklaert, warum eine
ZB bilanztechnisch zwar insolvent jedoch solange nicht illiquide werden
kann, wie dieses der Zwingherr/Muenzherr nicht wuenscht.
Ja, auch dieses Phänomen entzaubert das Schatzkammer-ZB-Modell. Wenn man die Banknotenshow nicht aufführt, dann sieht man, bei wem die ZB die Schulden aus dem Banknotenumlauf hat, nämlich bei der Schatzkammer. Und selbstverständlich könnte dieser Gläubiger, der Staat, der ZB entsprechende Termine setzen und dann könnte die ZB auch illiquide werden, nämlich dann, wenn es ihr nicht gelänge, die Geldscheine zum Termin durch ihre Geschäftstätigkeit zurückzuzwingen.
Die ganzen Kuriositäten rund um die ZB kommen durch die Banknotenshow, läßt man die bleiben und benennt die Dinge beim Namen, dann ist alles sehr schön übersichtlich.
Nachfolgend nun als Beispiel die Buchungslupe bei der Entnahme von
ASTM/STZM aus der Schatzkammer aufgrund eines Bargeldwunsches i.H.v. 10
Mio EUR Geldscheinen zwischen BuBa und GB:1. Verminderung der ZB-Guthaben der GB um 10 Mio:
Passivaseite ZB "Verbindlichkeiten an GB/ZB-Guthaben der GB": - 10 Mio
Aktivaseite GB "ZB-Guthaben/Verbindlichkeiten der ZB": - 10 Mio2. Entnahme der Geldscheine aus Schatzkammer des Zwingherrn/Muenzherrn
durch Agent ZB:Abgriff Geldscheine in Schatzkammer i.H.v. 10 Mio
Passivaseite ZB "Banknoten im Umlauf = ZB-Verbindlichkeit an
Schatzkammer":
+ 10 Mio
Aktivaseite ZB (ungebucht) "Kasse Geldscheine Auslieferung an GB" + 10
Mio3. Zustellung der Geldscheine seitens Agent ZB und Entgegennahme seitens
der GB:Aktivaseite GB "Kasse Geldscheine": + 10 Mio
Aktivaseite ZB (ungebucht) "Kasse Geldscheine Auslieferung an GB" - 10
Mio
Genau, der Teil mit der Aktivakasse der ZB wird nicht gezeigt, da immer direkt aus der Kasse der Schatzkammer gebucht wird. Die ZB hat die Aktivakasse der Schatzkammer als interne Kasse gleich in ihrer Buchführung mit drin.
Die BuBa der BRDDR ist eine Art "Non-Profit"-Organisation, weil sie ihre
jaehrlichen Gewinne sowohl aus Finanzgeschaeften auf ihre eigene
Rechnung/Bilanz als auch aus ihrer Agententaetigkeit fuer die Schatzkammer
des Zwingherrn/Muenzherrn an letzteren ueberwenden muss, dieser kassiert
also auch die volle Seignorage.
Seigniorage trifft's nicht, ein Münzgewinn hat die ZB nicht, die holt ihre Erträge aus den Geschäften mit den MFI's. Wenn die MFI's Geld ausgezahlt haben wollen, dann schuldet die ZB nur um, vorher hat die ZB die Schulden beim MFI, nach erfolgter Auszahlung bei der Schatzkammer, bei dem Vorgang fällt kein Gewinn an.
Interessant ist auch der Blick auf die ZB-Steuer/-Zins (Diskont/Lombard).
Gemaess @dottore gehoert dieser Zins zum Zinstyp 1 (ex nihilo),
tatsaechlich wirkt dieser Zins in variabler Hoehe als ein Vakuumregulator
auf das staendig fehlende ASTM/STZM "im Umlauf".
Für mich ist der Reposatz keine Steuer sondern Usura. Die ZB zwingt niemanden, mit ihr Geschäft zu machen. Aber ok, es liegt so nahe an einer Steuer, da ja anders nicht an das Geld heranzukommen ist, meinetwegen auch Zinstyp 1.
Ansonsten ist die ZB aber auf geschäftlichen Erfolg angewiesen, sowas kann dann auch mal schwer schiefgehen. Dann muß der Papa helfen.
Den direkten Zugriff auf seine Schatzkammer hat der Zwingherr/Muenzherr
zwar nicht, dafuer haelt er mittels seiner steuerlichen
Willkuehrlichkeiten staendig seine Waffen gegen seine Abgabensklaven
gerichtet und zwingt diese an seiner Stelle zum Schatzkammerzugriff...
Ja, die Kundschaft bleibt bei der ZB nicht aus, dafür wird gesorgt.
Zum Zugriff auf das Geld in der Schatzkammer noch. Weissgarnix hatte im Eröffnungsbeitrag als eine Aussage von Wray/Lerner zusammengefaßt:
"der Staat muß ich in SEINEM Geld keineswegs verschulden, um es in Umlauf zu bringen."
Genau so ist das, wenn der Staat direkt auf die Schatzkammer zugreift, dann ist eine Verschuldung nicht nötig. Wie wir sehen, kann der Staat sich aber in seinem Geld verschulden.
Und das die heutigen Geldscheine keine Banknoten sind, sieht man auch in diesem Fall, denn diese direkt durch den Staat emittierten Geldscheine bräuchte die ZB bei sich natürlich nicht als Schulden zu buchen, da die ZB dadurch überhaupt keine Schulden hat. Niemand könnte mit den Geldscheinen bei ihr auftauchen und etwas fordern, weil er Geldscheinhalter ist. Repoverträge könnten mit diesen Geldscheinen selbstverständlich erfüllt werden.
Das hat aber überhaupt nichts mit Forderungen aus Banknoten zu tun.
Das Schatzkammer-ZB-Modell paßt auf alle erdenklichen Geschäftsfälle ausgezeichnet, jedenfalls habe ich noch keine Schwachstelle finden könne.
Lieben Gruß nach janz weit unten
Hardy
Verhaeltnisse bei Gutschein und Schuldschein
Tassie Devil, Tasmania, Australia, Donnerstag, 04.09.2008, 04:55 (vor 5926 Tagen) @ Hardy, der Student
Hallo Tassie!
Hallo Hardy,
Der grosse Irrtum, dem auch Du m.E. noch unterliegst, liegt in der
Benutzung/Anwendung der Begriffe "Sachrecht" und "Schuldrecht" im
Hinblick auf das GELD, voellig egal in welcher Form (Naturalien, Muenzen,
Papier), Menge und Termin das GELD vom Zwingherrn mit der Waffe definiert > > und eingefordert wird:JEDEM STeuerZahlungsMittel STZM, besser ASTM =
AbgabenSchuldTilgungsMittel haftet Zeit seines gesamten physischen
Lebenszykluses ein Schild mit dieser Aufschrift an: GUTSCHEIN - FORDERUNG
AUF LOESCHUNG DER ABGABENSCHULD EX NIHILO DES ZWINGHERRN/MUENZHERRN!
Warum so kompliziert? Den Gutschein hat doch der Zwingherr, er hat ihn
sich zu meinen Lasten selber ausgestellt. Und ich muß das Abgabengut
beschaffen.
Warum nun diesem Abgabengut noch einen Gutscheinmantel umhängen?
Weil es sich bei jedem Abgabengut ganz genauso um eine Forderung handelt, dabei allerdings nicht um einen der ansonsten ueblichen Schuldscheine (z.B. einer Banknote) sondern um einen viel selteneren Gutschein. Das "Maentelchen" soll die tatsaechlichen Forderungsverhaeltnisse klarstellen.
Wenn ich Dir ein Kilogramm Zucker schulde, dann hast Du den Gutschein und
ich muß den Zucker beschaffen.
Nein, gerade umgekehrt stellt es die Verhaeltnisse richtig dar: DU verschuldest DICH bei MIR im Zucker, ICH halte DEINEN SCHULDSCHEIN, DU musst den Zucker beschaffen und MIR zurueck erstatten um DEINE SCHULD bei MIR abzuloesen.
Wenn ich nun sagen würde, mein Zucker ist ein Gutschein, für den kann ich
von Dir fordern, daß nach Übergabe meine Schulden bei Dir erloschen sind,
dann hört sich das recht kurios an.
Ja, aber GENAU SO stellen sich die tatsaechlichen Verhaeltnisse zwischen dem Abgabenschuldner und dem Zwingherr/Muenzherr aus dessen Abgabenschuld ex Nihilo dar, und dieses Kuriosum sollte m.E. auch so benannt werden und stets gut sichtbar bleiben, um das Auftauchen von schraegen Ideen zu verhindern!
Im Falle des ASTM/STZM der (nichtbilanzierenden sondern waffentechnisch
kameralisierenden) Schatzkammer des Zwingherrn/Muenzherrn handelt es sich
gleichfalls um Forderungen, die jedoch infolge des Charakters der "ex
nihilo"-Schuld mit 180-Grad-Unterschied zu den Forderungen vom
Schuldscheintyp als Forderungen vom Gutscheintyp ihre Wirkung genau
entgegengesetzt entfalten.
Das ASTM/STZM liegt also bereits in der kameralisierenden Schatzkammer in
seiner vollen Wertbluete.
Ja, die Schatzkammer muß nicht unbedingt bilanzieren, aber es schadet auch
nichts. Die GmbHs des Bundes bilanzieren auch alle. Übersichtlicher ist es
schon mit Bilanz.
Und unuebersichtlicher ohne Bilanz, daher erheblich besser fuer Mauscheleien.
Schön einfach und übersichtlich, wenn es möglich ist. Und hier ist es
möglich.
Mit dem Geld werden Geldschulden beglichen, daß reicht aus, damit ist
alles gesagt. Ob es sich dabei um Vertrags- oder um Abgabenschulden
handelt, ist hierbei nicht wichtig.
Jede ZB, voellig unbesehen deren Eigentuemerverhaeltnisse (privat
oder staatlich), ist ein bilanzierender Bankhybrid, der aufgrund einer
finanziellen Erstausstattung bzw. Folgeausstattung(en) seitens
seines/seiner Eigentuemer sowohl auf seine eigene Rechnung/Bilanz
Finanzgeschaefte betreibt, wie er auch parallel hierzu als
Emissions-/Remissions-Agent des ASTM/STZM der Schatzkammer des
Zwingherrn/Muenzherrn taetig ist.
Die ZB hat ein paar Extraprivilegien und besondere Aufgaben, die GBs nicht
haben, ansonsten ist es eine recht normale Bank, ja.
Zwischen beiden Taetigkeiten, eigene Finanzgeschaefte und Agent der
Schatzkammer des Zwingherrn/Muenzherrn, wird in jeder ZB-Bilanz fein
saeuberlich unterschieden, was wiederum den Umstand erklaert, warum eine
ZB bilanztechnisch zwar insolvent jedoch solange nicht illiquide werden
kann, wie dieses der Zwingherr/Muenzherr nicht wuenscht.
Ja, auch dieses Phänomen entzaubert das Schatzkammer-ZB-Modell. Wenn man
die Banknotenshow nicht aufführt, dann sieht man, bei wem die ZB die
Schulden aus dem Banknotenumlauf hat, nämlich bei der Schatzkammer. Und
selbstverständlich könnte dieser Gläubiger, der Staat, der ZB
entsprechende Termine setzen und dann könnte die ZB auch illiquide werden,
nämlich dann, wenn es ihr nicht gelänge, die Geldscheine zum Termin durch
ihre Geschäftstätigkeit zurückzuzwingen.Die ganzen Kuriositäten rund um die ZB kommen durch die Banknotenshow,
läßt man die bleiben und benennt die Dinge beim Namen, dann ist alles sehr
schön übersichtlich.
...und passt richtig, ja.
Nachfolgend nun als Beispiel die Buchungslupe bei der Entnahme von
ASTM/STZM aus der Schatzkammer aufgrund eines Bargeldwunsches i.H.v. 10
Mio EUR Geldscheinen zwischen BuBa und GB:1. Verminderung der ZB-Guthaben der GB um 10 Mio:
Passivaseite ZB "Verbindlichkeiten an GB/ZB-Guthaben der GB": - 10 Mio
Aktivaseite GB "ZB-Guthaben/Verbindlichkeiten der ZB": - 10 Mio2. Entnahme der Geldscheine aus Schatzkammer des Zwingherrn/Muenzherrn
durch Agent ZB:Abgriff Geldscheine in Schatzkammer i.H.v. 10 Mio
Passivaseite ZB "Banknoten im Umlauf = ZB-Verbindlichkeit an
Schatzkammer":
+ 10 Mio
Aktivaseite ZB (ungebucht) "Kasse Geldscheine Auslieferung an GB" + 10
Mio3. Zustellung der Geldscheine seitens Agent ZB und Entgegennahme seitens
der GB:Aktivaseite GB "Kasse Geldscheine": + 10 Mio
Aktivaseite ZB (ungebucht) "Kasse Geldscheine Auslieferung an GB" - 10
Mio
Genau, der Teil mit der Aktivakasse der ZB wird nicht gezeigt, da immer
direkt aus der Kasse der Schatzkammer gebucht wird. Die ZB hat die
Aktivakasse der Schatzkammer als interne Kasse gleich in ihrer Buchführung
mit drin.
Ja, so schaut's tatsaechlich aus.
Die BuBa der BRDDR ist eine Art "Non-Profit"-Organisation, weil sie ihre
jaehrlichen Gewinne sowohl aus Finanzgeschaeften auf ihre eigene
Rechnung/Bilanz als auch aus ihrer Agententaetigkeit fuer die Schatzkammer
des Zwingherrn/Muenzherrn an letzteren ueberwenden muss, dieser kassiert
also auch die volle Seignorage.
Seigniorage trifft's nicht, ein Münzgewinn hat die ZB nicht, die holt ihre
Erträge aus den Geschäften mit den MFI's.
So meinte ich es nicht, sondern so:
1. Die ZB als Agent fuer die Verwaltung der Schatzkammer des Zwingherrn/Muenzherrn uebernimmt das Herstellungsmanagement der Geldscheine in ihre Regie, die dabei auftretenden Kosten bucht sie zunaechst zu ihren Lasten. Diese werden dann am Geschaeftsjahresende bei der Auskehr des ZB-Gewinnes an den Zwingherrn ueberwendet, weil diese Kosten den ZB-Gewinn um diesen Kostenanteil reduzieren, und genau hierbei "bezahlt" der Zwingherr/Muenzherr die Herstellungskosten der Geldscheine.
2. Die Seignorage wie auch den Gewinn aus der
Geldschein-(Muenz-)"Verschlechterung" kassiert der Zwingherr/Muenzherr genau in dem Augenblick, wenn die Geldscheine ueber die unsichtbare interne Geldschein-Aktiva-Kasse der ZB geroutet in der Geldschein-Aktiva-Kasse einer GB erscheinen.
Wenn die MFI's Geld ausgezahlt haben wollen, dann schuldet die ZB nur um,
vorher hat die ZB die Schulden beim MFI, nach erfolgter Auszahlung bei der
Schatzkammer, bei dem Vorgang fällt kein Gewinn an.
Kein Gewinn bei der ZB, ja, jedoch Gewinn beim Zwingherr/Muenzherr, siehe oben.
Der tolle Trick in wesentlicher Verbesserung im Hinblick auf die "Muenzverschlechterung" frueherer Zeiten liegt doch darin, dass es bei den heutigen Geldscheinen im untersten Material-Qualitaetsstandard einerseits keine feststellbare Verschlechterung mehr geben kann, jedoch andererseits die staendige Druckerhoehung der Abgabenpresse diese Geldschein-Verschlechterung zu Gunsten des Zwingherrn/Muenzherrn realisiert.
Interessant ist auch der Blick auf die ZB-Steuer/-Zins (Diskont/Lombard).
Gemaess @dottore gehoert dieser Zins zum Zinstyp 1 (ex nihilo),
tatsaechlich wirkt dieser Zins in variabler Hoehe als ein Vakuumregulator
auf das staendig fehlende ASTM/STZM "im Umlauf".
Für mich ist der Reposatz keine Steuer sondern Usura. Die ZB zwingt
niemanden, mit ihr Geschäft zu machen. Aber ok, es liegt so nahe an einer
Steuer, da ja anders nicht an das Geld heranzukommen ist, meinetwegen auch
Zinstyp 1.
Ansonsten ist die ZB aber auf geschäftlichen Erfolg angewiesen, sowas kann
dann auch mal schwer schiefgehen. Dann muß der Papa helfen.
Mir ist nicht bekannt, dass der Abgabensklave auch Papa ist!
Den direkten Zugriff auf seine Schatzkammer hat der Zwingherr/Muenzherr
zwar nicht, dafuer haelt er mittels seiner steuerlichen
Willkuehrlichkeiten staendig seine Waffen gegen seine Abgabensklaven
gerichtet und zwingt diese an seiner Stelle zum Schatzkammerzugriff...
Ja, die Kundschaft bleibt bei der ZB nicht aus, dafür wird gesorgt.Zum Zugriff auf das Geld in der Schatzkammer noch. Weissgarnix hatte
im Eröffnungsbeitrag
als eine Aussage von Wray/Lerner zusammengefaßt:
"der Staat muß ich in SEINEM Geld keineswegs verschulden, um es in Umlauf
zu bringen."Genau so ist das, wenn der Staat direkt auf die Schatzkammer zugreift,
dann ist eine Verschuldung nicht nötig. Wie wir sehen, kann der
Staat sich aber in seinem Geld verschulden.Und das die heutigen Geldscheine keine Banknoten sind, sieht man auch in
diesem Fall, denn diese direkt durch den Staat emittierten Geldscheine
Du meinst "...direkt durch Veranlassung des Staats seitens der ZB seiner Schatzkammer entnommen und von ihr emittiert..."
bräuchte die ZB bei sich natürlich nicht als Schulden zu buchen, da die ZB
dadurch überhaupt keine Schulden hat. Niemand könnte mit den Geldscheinen
bei ihr auftauchen und etwas fordern, weil er Geldscheinhalter ist.
Repoverträge könnten mit diesen Geldscheinen selbstverständlich erfüllt
werden.
Das hat aber überhaupt nichts mit Forderungen aus Banknoten zu tun.
Ja.
Das Schatzkammer-ZB-Modell paßt auf alle erdenklichen Geschäftsfälle
ausgezeichnet, jedenfalls habe ich noch keine Schwachstelle finden könne.
Ich sehe auch keine.
Lieben Gruß nach janz weit unten
Hardy
--
Gruss!
TD
Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!
Wozu das Goldbeispiel hier?
dottore , Dienstag, 26.08.2008, 05:24 (vor 5934 Tagen) @ Hardy, der Student
Hi Hardy,
Pardon, ich habe wohl mißverständlich formuliert.
Ein Goldschmied kauft Silber (oder Lebensmittel oder sonstwas) und
gibt
dafür eigene Noten.
Was ist der Goldschmied schuldig? Gold, dem jeweiligen Notenhalter.
Ja.
Ok, das war nur ein Anfangsbeispiel zur Klarstellung, weniger für Dich,
sondern für Mitleser, für die es noch etwas Neuland ist.
Goldschmied macht ein Repogeschäft und gibt dafür eigene Noten.
Wozu? Wie sollte sein Repo ausschauen? Das ist doch irrig.
Um daran zu verdienen, den Reposatz.
Ansonsten ganz analog zur ZB.
Er verdient aus der direkten Goldverleihe immer mehr als am Reposatz.
(...)
(Du führst aber als Buba-Verbindlichkeit immer an, daß die Buba das
Pfand
zurückgeben muß, dabei unterschlägst Du dann einfach das Pfand,
welches
die Buba hat.
Hallo? Was hat denn die Buba? Nichts?
Die Buba hat Forderungen aus geldpolitischen Operationen an
Kreditinstitute.
(Punkt
5 der Bilanz)
Passiv hat sie die Position Banknotenumlauf.
Ja.
Wenn Du nun die Rückgabeverpflichtung einfach der Position Banknotenumlauf
als Schuldinhalt zuordnest, dann Unterschlägst Du das Pfand. Das ist ein
systematischer Fehler.
Keineswegs. Man könnte sogar das ZB-Geld (da GZ und ergo Kurs in sich) genauso als Pfand bezeichnen wie die Sicherheiten gegen die es kommt. Das mit den Kauf- und Rückkaufverträgen ist kompliziert. Cash als Pfand ist zwar ungewöhnlich, aber als Bürgschaft kommt ér dem schon nahe.
Das würdest Du auch sofort merken, wenn Du mal auf mein gebrachtes
Beispiel eines endgültigen Goldkaufes eingehen würdest.
Bin ich bereits ausführlich. Gold hat mit Staatspapiergeld nichts zu tun.
Dann hast Du nämlich aktiv das Gold und passiv die Position
Banknotenumlauf.
Ja. Die gute alte Zeit des GS.
Es gibt aber nirgends eine Rückgabeverpflichtung, weil der Kauf endgültig
war.
Ja, ZBs können endgültig kaufen - siehe deren Grundbesitz.
Womit füllst Du denn nun die Position Banknotenumlauf?
Lenkt doch ab. Ohne Goldeinlösepflicht kann die ZB ihre Bilanz nach Herzenslust verlängern.
Damit ist Deine Argumentation gescheitert.
Sie bezieht sich auf das aktuelle System, nicht auf den GS.
Ach was. Banknoten sind auf Repotermin laufende Forderungen auf
Rückgabe
der Sicherheiten.
Das erweist sich als unbegründete Behauptung.
Glasklar beim endgültigen Kauf von Edelmetall.
Der gehört nicht hierher. Die ZB kann alle Dax-Werte kaufen - und dann?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, das wird deutlich, wenn
man
das Repogeschäft leicht abändert.
Wozu abändern? Stay straight!
Das war nur ein weiteres Beispiel. Sorry für Mißverständlichkeit.(...)
Die Euro-Geldscheine sind keine Banknoten.
Und ob!
Sieht fast so aus, als wenn wir auf keinen gemeinsamen Nenner kommen.
So schaut's.
Besten Gruß!
Immer nur Schulden bei der Schatzkammer
Hardy, der Student , Dienstag, 26.08.2008, 12:36 (vor 5934 Tagen) @ dottore
Moin Dottore!
(...)
Um daran zu verdienen, den Reposatz.
Ansonsten ganz analog zur ZB.
Er verdient aus der direkten Goldverleihe immer mehr als am Reposatz.
Er könnte mehr Noten emittieren, als er Gold hat.
Hauptzweck meiner Beispiele mit dem Goldschmied war aber, noch einmal zu zeigen, daß die Schuld immer klar definiert ist, welche dem Goldschmied entsteht, wenn er Noten emittiert. Völlig egal, warum die Emission stattfindet.
(...)
Wenn Du nun die Rückgabeverpflichtung einfach der Position
Banknotenumlauf
als Schuldinhalt zuordnest, dann Unterschlägst Du das Pfand. Das ist
ein
systematischer Fehler.
Keineswegs. Man könnte sogar das ZB-Geld (da GZ und ergo Kurs in sich)
genauso als Pfand bezeichnen wie die Sicherheiten gegen die es kommt. Das
mit den Kauf- und Rückkaufverträgen ist kompliziert. Cash als Pfand ist
zwar ungewöhnlich, aber als Bürgschaft kommt ér dem schon nahe.
Scheitert spätestens, wenn die Sicherheiten überraschend an Wert verlieren. Keiner würde sich für gutes Geld eine schlechte Sicherheit abholen. U.a. deshalb bucht die ZB auch eine Forderung und nicht die Sicherheit.
Noch krasser: GB geht pleite und zahlt nicht und die Sicherheit geht auf null. Die Schulden der ZB (Banknotenumlauf) bleiben. Welche Rückgabe sollte die ZB schuldig sein?
Das würdest Du auch sofort merken, wenn Du mal auf mein gebrachtes
Beispiel eines endgültigen Goldkaufes eingehen würdest.
Bin ich bereits ausführlich. Gold hat mit Staatspapiergeld nichts zu tun.
Gold kann jederzeit gegen das Staatspapiergeld gekauft werden.
Dann hast Du nämlich aktiv das Gold und passiv die Position
Banknotenumlauf.
Ja. Die gute alte Zeit des GS.
Nein, kein GS, da keine Banknoten und damit auch keine Einlösepflicht.
Banknoten ohne Einlösepflicht, das ergibt keinen Sinn, das ist Orwell.
Es gibt aber nirgends eine Rückgabeverpflichtung, weil der Kauf
endgültig
war.
Ja, ZBs können endgültig kaufen - siehe deren Grundbesitz.
Womit füllst Du denn nun die Position Banknotenumlauf?
Lenkt doch ab. Ohne Goldeinlösepflicht kann die ZB ihre Bilanz nach
Herzenslust verlängern.
Lenkt nicht ab, sondern zielt genau auf den entscheidenden Punkt. Die Schulden aus der Position Banknotenumlauf sind vorhanden. Dann muß man auch angeben können, bei wem die ZB die Schulden hat. Genau das leistet das Schatzkammer-ZB-Modell ganz vorzüglich, für sämtliche Geschäftsfälle.
Das Banknotenmodell scheitert dagegen.
Damit ist Deine Argumentation gescheitert.
Sie bezieht sich auf das aktuelle System, nicht auf den GS.
Es ging um das aktuelle System.
Ach was. Banknoten sind auf Repotermin laufende Forderungen auf
Rückgabe
der Sicherheiten.
Das erweist sich als unbegründete Behauptung.
Glasklar beim endgültigen Kauf von Edelmetall.
Der gehört nicht hierher. Die ZB kann alle Dax-Werte kaufen - und dann?
"Was dann" fragt dann nur jemand, der die Banknotentheorie vertritt. Bei mir lautet auch dann die Antwort schlicht: Schulden bei der Schatzkammer.
(...)
Sieht fast so aus, als wenn wir auf keinen gemeinsamen Nenner kommen.
So schaut's.
Vielleicht klappt's doch noch.
Lieben Gruß
Hardy
Antwort:
dottore , Mittwoch, 27.08.2008, 02:05 (vor 5934 Tagen) @ Hardy, der Student
Hi Hardy,
Gibt er ungedeckte Noten (also nicht mehr 1:1), betrügt er (was auch
der
Fall war).
Wenn der Goldschmied für Refinanzierungsmöglichkeiten sorgt,
Dann müsste ihm die BoE Gold geben - gegen was? Da er aber keine Wechsel reingenommen hat (gegen Gold, das ihm Dritte anvertraut hatten und nicht etwa sein Nostro waren) kann die ZB auch nichts rediskontieren.
kann er
fleißig Noten emittieren, ohne betrügerisch zu handeln. Sollten die
Notenhalter plötzlich alle anrücken, dann muß er halt umschulden.
Wie denn? Er hat mehr Noten ausgegeben als er Gold (Fremdforderung) hat und kann sich nicht refinanzieren. Er ist bankrott (zahllose Fälle). Deshalb wurden die Goldschmiede-Noten auch höchst selten angenommen bzw. erhielten rasch ein Disagio gegen Nominal.
Was ist der Goldschmied schuldig? Gold, dem jeweiligen Notenhalter.
Ja. Bei 1:1.
Immer, Notenumlauf sind die Goldschulden (bei den Notenhaltern).
Kann er nicht zahlen, dann Konkurs.
Just.
Was ist der Goldschmied schuldig?
Das Angekaufte.
Aus dem Vertrag zum Termin, ja, aber in der Bilanz stehen Goldschulden bei
den Notenhaltern.
In seiner Bilanz stehen Goldschulden seinen Einlegern gegenüber. Und ex Noten, die er betrügerisch ausgegeben hatte.
Das Pfand besichert die Forderung.
Ja. Aber Pfand und Rückgabeverpflichtung sind off-balance.
Keineswegs, wie lang und breit dargestellt. Forderungen vs. Verbindlichkeiten der ZB gegenüber den GBs. Natürlcih mit diversen Laufzeiten, z.B. Termineinlagen der GBs = 40,6 Mrd.
Jetzt der Blick auf die Buba: Hier kommt Dir nun die Verplichtung aus
Notenemission abhanden und Du schiebst die Rückgabeverpflichtung als
Ausgleich hinein. Das Pfand läßt Du aber off-balance. So geht das nicht.
Das Pfand kann nicht zweimal verbucht werden. Es ist in den ZB-Forderungen gg. GBs enthalten bzw. besichert diese.
Die GBs unterhalten einen Pfandpool (ca. 600 Mrd oder so). Daraus gehen entsprechend den Repoverträgen Pfänder an die ZBs. Diese wiederum verbuchen nicht die Pfänder, da sie von den GBs mehr zu fordern haben (ZB-Satz usw.) als die Pfänder am KM Kurswert haben.
(Du führst aber als Buba-Verbindlichkeit immer an, daß die Buba das
Pfand
zurückgeben muß, dabei unterschlägst Du dann einfach das Pfand,
welches
die Buba hat.
Ja, zeitgleich mit dem Ablauf des Repovertrages. Wie beim Pfandleiher:
Ich
leihe 1000, Pfand: Uhr. Ich gebe die 1000 (plus Zinsen zurück), Uhr
wieder
bei mir.
Kein schlechtes Beispiel: Aktiva-Kasse des Pfandleihers gerade leer, er
will das Geschäft aber trotzdem machen. Also borgt er sich die 1.000 bei
seinem Papa und kauft das Pfand.
Pfandleiher refinanzieren sich nicht. Ist Kasse leer, wird das Geschäft abgelehnt.
(...)
Bei wem hat der Pfandleiher Schulden? Bei seinem Papa.
Falls.
Analog ZB:
- Aktiva-Kasse immer leer
- Schulden bei der Schatzkammer (die dem Papa, dem Staat zuzuordnen ist)
Nein, weil er die Noten nie an die Schatzkammer zurückgibt, sondern vernichtet.
(...)
Wenn die GB ein Guthaben bei der ZB hat, dann hat die GB eine
Geldforderung an die ZB.
Ja. Buba: Einlagen auf Girokonten = 64 Mrd.
Stellt die GB diese Forderung fällig und erhält
das Geld, dann wurde die GB endgültig befriedigt und hat keinerlei
Forderungen mehr an die ZB.
Ja, aber sie kommt an ihr Guthaben nur, nachdem sie die Pfänder zurückgereicht hat (bzw. ihr MR-Satz entsprechend tiefer liegt).
Daß die ZB nun jederzeit wieder das Geld annimmt und auf dem Girokonto
gutschreibt, ergibt sich aus einem Kontoführungsvertrag.
Nein, es sind keine Konten wie bei den GBs. Die Passiva der ZB gegenüber den GBs entsprechen ziemlich genau den Aktiva der ZBs gegenüber den GBs. Zahlen siehe oben.
Und nicht etwa aus etwas, was der Papiermünze (fälschlich Banknote
genannt) anhaftet.
Doch. Der Note bzw. dem Giralguthaben hängt immer eine Forderung der ZB an die GBs an. Und diesen die Pfänder.
Würden alle Pfänder (plus Zinsen) an die ZB zurückgegeben, gäbe es weder Noten (außer Erstausstattung usw.) noch Girales der GBs gegenüber der ZB.
(...)
Diese Überlegung hilft leider nicht bei der Beantwortung der Frage:
Banknote, ja, nein. Die Bilanz der ZB könnte ganz anders aussehen.Um das "Problem" zu lösen, muß eine Antwort gegeben werden, die für
sämtlich denkbare ZB-Bilanzen zutrifft. Hier versagt die
Banknotentheorie.
Antwort völlig klar: Keine Pfänder, keine GB-Guthaben bei der ZB und keine Noten.
Gruß!
Wann Münzen Staatsnoten sind
M.Monroe, Dienstag, 26.08.2008, 13:06 (vor 5934 Tagen) @ dottore
Hi
.
Das würdest Du auch sofort merken, wenn Du mal auf mein gebrachtes
Beispiel eines endgültigen Goldkaufes eingehen würdest.
Bin ich bereits ausführlich. Gold hat mit Staatspapiergeld nichts zu tun.[/i]
Die von Staat oder Herrscher in Umlauf gebrachten Edelmetallmünzen sind Staatsgeld, genauso wie Staatspapiergeld. Genau wie diese sind sie über ihren Metallwert hinaus durch die
Steuerforderungen des Staates "gedeckt". (Die Prägung garantiert nicht den Metallgehalt der Münze, sondern zeigt die Herkunft an, bzw. wo sie gültig ist.)
Daher hatten sie einen Geldwert, der oft um ein Vielfaches den Materialwert übertraf. Im Unterschied zum Staatspapiergeld, waren sie aber für weitere Staatsausgaben nicht beliebig vermehrbar, so dass nicht wie beim Papiergeld, die Hyperinflation das Problem war, sondern die Edelmetallknappheit, die der Finanzierung der Staatsausgaben durch Neuprägung eine Grenze setzte. Wie die Herrscher versuchten dieses Problem zu lösen, wurde schon oft genug gepostet.
Münzen, die von ausserhalb des Herscherbereichs stammten, wurden als Ware angesehen und hatten trotz ihrer Zirkulationsfähigkeit nur Metallwert.
MFG MM
Noten am Beispiel Goldschmied bzw. Notenbank
Hardy, der Student , Montag, 25.08.2008, 11:15 (vor 5935 Tagen) @ dottore
Hallo Dottore,
bevor ich eine direkte Antwort auf Deinen Beitrag schreibe, liefere ich weitere Beispiele.
Goldschmied als Notenemittent (Noten lauten auf Gold)
Ein Goldschmied kauft Silber (oder Lebensmittel oder sonstwas) und gibt dafür eigene Noten.
Was ist der Goldschmied schuldig? Gold, dem jeweiligen Notenhalter.
Goldschmied macht ein Repogeschäft und gibt dafür eigene Noten.
Was ist der Goldschmied schuldig?
Er schuldet jedem beliebigen Notenhalter Gold auf Sicht, weil er Noten emittiert hat, während der Goldschmied seinem Repo-Partner die Herausgabe der Sicherheiten schuldet, nachdem der Repovertrag vom Repo-Partner erfüllt wurde.
Es bestehen Schulden aufgrund eines Vertrages.
Es bestehen Schulden aufgrund der Emission von Noten.
In der Bilanz des Goldschmiedes finden wir die Schulden aus der Notenemission passiv und eine Forderung an den Repo-Partner aktiv.
Das Pfand taucht in der Bilanz des Goldschmiedes überhaupt nicht auf, auch nicht die Rückgabeverpflichtung.
(Du führst aber als Buba-Verbindlichkeit immer an, daß die Buba das Pfand zurückgeben muß, dabei unterschlägst Du dann einfach das Pfand, welches die Buba hat. Das ist ein krasser Fehler! Woraus resultiert dieser Fehler? Er resultiert aus Deiner Erklärungsnot, Dir sind die Verbindlichkeiten aus einer Notenemission abhandengekommen, und Du weigerst Dich hartnäckig, die wahre Bedeutung der Position "Banknotenumlauf" anzuerkennen.)
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, das wird deutlich, wenn man das Repogeschäft leicht abändert.
Goldschmied nimmt wieder die Sicherheiten und gibt jetzt keine Noten, sondern er gibt direkt Gold(münzen).
So, Dottore, und was nun, erklärst Du jetzt das/die Gold(münzen) zu Schuldscheinen? Der Repo-Partner kann doch damit seine Sicherheiten auslösen.
Natürlich nicht, keine Schuldscheine, die Bilanz unseres Goldschmiedes weist auch gar keine Schulden aus.
Völlig analog könnten wir ein Beispiel bei einer Notenbank durchgehen.
Das sind Noten, Noten einer Bank bzw. eines Goldschmiedes.
Die Euro-Geldscheine sind keine Banknoten.
Lieben Gruß
Hardy
Goldschmiede, Deckung, Notensteuer
dottore , Dienstag, 26.08.2008, 01:50 (vor 5935 Tagen) @ Hardy, der Student
Hi Hardy,
Goldschmied als Notenemittent (Noten lauten auf Gold)
Deckung 1 : 1? Wozu dann Noten ausgeben? Der Goldschmied kann genausogut Gold verleihen.
Ein Goldschmied kauft Silber (oder Lebensmittel oder sonstwas) und gibt
dafür eigene Noten.
Gibt er ungedeckte Noten (also nicht mehr 1:1), betrügt er (was auch der Fall war).
Was ist der Goldschmied schuldig? Gold, dem jeweiligen Notenhalter.
Ja. Bei 1:1.
Goldschmied macht ein Repogeschäft und gibt dafür eigene Noten.
Was kauft er an?
Was ist der Goldschmied schuldig?
Das Angekaufte.
Er schuldet jedem beliebigen Notenhalter Gold auf Sicht, weil er Noten
emittiert hat, während der Goldschmied seinem Repo-Partner die Herausgabe
der Sicherheiten schuldet, nachdem der Repovertrag vom Repo-Partner
erfüllt wurde.
Ja, Unterschied zwischen Sicht und Termin. Daher gab's ja immer wieder die Bankruns, weil die Noten auf Sicht lauteten, die Repo-Inhalte aber auf Termin = Loch in der Goldkasse.
Es bestehen Schulden aufgrund eines Vertrages.
Ja.
Es bestehen Schulden aufgrund der Emission von Noten.
Ja.
In der Bilanz des Goldschmiedes finden wir die Schulden aus der
Notenemission passiv und eine Forderung an den Repo-Partner aktiv.
Das Pfand taucht in der Bilanz des Goldschmiedes überhaupt nicht auf,
auch nicht die Rückgabeverpflichtung.
Das Pfand besichert die Forderung.
(Du führst aber als Buba-Verbindlichkeit immer an, daß die Buba das Pfand
zurückgeben muß, dabei unterschlägst Du dann einfach das Pfand, welches
die Buba hat.
Ja, zeitgleich mit dem Ablauf des Repovertrages. Wie beim Pfandleiher: Ich leihe 1000, Pfand: Uhr. Ich gebe die 1000 (plus Zinsen zurück), Uhr wieder bei mir.
Das ist ein krasser Fehler! Woraus resultiert dieser Fehler?
Er resultiert aus Deiner Erklärungsnot, Dir sind die Verbindlichkeiten aus
einer Notenemission abhandengekommen, und Du weigerst Dich hartnäckig, die
wahre Bedeutung der Position "Banknotenumlauf" anzuerkennen.)
Banknotenumlauf ist nur eine andere Form der Giralverpflichtungen der Buba gegenüber den MFIs. Die können ihre ZB-Forderungen nicht ans Publikum zedieren.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, das wird deutlich, wenn man
das Repogeschäft leicht abändert.
Wozu abändern. War doch alles klar?
Goldschmied nimmt wieder die Sicherheiten und gibt jetzt keine Noten,
sondern er gibt direkt Gold(münzen).
Damit vermindert er die "Deckung" (in Gold) seiner Noten. Hier liegt der Hund begraben: Warum hatten alle Banken unter dem GS bestimmte Deckungsgrenzen, die nicht unterschritten werden durften? Wer mehr Noten ausgab, musste eine Notensteuer zahlen. Schon mal ausführlich gepostet.
So, Dottore, und was nun, erklärst Du jetzt das/die Gold(münzen) zu
Schuldscheinen?
Logo nein.
Der Repo-Partner kann doch damit seine Sicherheiten
auslösen.
Ja, und die ZB muss die Notensteuer zahlen. So einfach lief die Chose eben nicht.
Natürlich nicht, keine Schuldscheine, die Bilanz unseres Goldschmiedes
weist auch gar keine Schulden aus.
Völlig analog könnten wir ein Beispiel bei einer Notenbank durchgehen.
Das sind Noten, Noten einer Bank bzw. eines Goldschmiedes.
Ja, im Goldstandard.
Die Euro-Geldscheine sind keine Banknoten.
Eben doch, siehe Posting an wgn. Forderungen der ZB an MFIs = Notenumlauf plus Giro-Verbindlichkeiten der ZB.
Gruß!
Pfandleiher: Kasse leer, refinanziert sich beim Papa
Hardy, der Student , Dienstag, 26.08.2008, 14:11 (vor 5934 Tagen) @ dottore
Hallo Dottore!
(...)
Gibt er ungedeckte Noten (also nicht mehr 1:1), betrügt er (was auch der
Fall war).
Wenn der Goldschmied für Refinanzierungsmöglichkeiten sorgt, kann er fleißig Noten emittieren, ohne betrügerisch zu handeln. Sollten die Notenhalter plötzlich alle anrücken, dann muß er halt umschulden.
Was ist der Goldschmied schuldig? Gold, dem jeweiligen Notenhalter.
Ja. Bei 1:1.
Immer, Notenumlauf sind die Goldschulden (bei den Notenhaltern).
Kann er nicht zahlen, dann Konkurs.
Goldschmied macht ein Repogeschäft und gibt dafür eigene Noten.
Was kauft er an?
Was ist der Goldschmied schuldig?
Das Angekaufte.
Aus dem Vertrag zum Termin, ja, aber in der Bilanz stehen Goldschulden bei den Notenhaltern.
(...)
In der Bilanz des Goldschmiedes finden wir die Schulden aus der
Notenemission passiv und eine Forderung an den Repo-Partner aktiv.
Das Pfand taucht in der Bilanz des Goldschmiedes überhaupt nicht
auf,
auch nicht die Rückgabeverpflichtung.[/b]
Das Pfand besichert die Forderung.
Ja. Aber Pfand und Rückgabeverpflichtung sind off-balance.
Jetzt der Blick auf die Buba: Hier kommt Dir nun die Verplichtung aus Notenemission abhanden und Du schiebst die Rückgabeverpflichtung als Ausgleich hinein. Das Pfand läßt Du aber off-balance. So geht das nicht.
(Du führst aber als Buba-Verbindlichkeit immer an, daß die Buba das
Pfand
zurückgeben muß, dabei unterschlägst Du dann einfach das Pfand, welches
die Buba hat.
Ja, zeitgleich mit dem Ablauf des Repovertrages. Wie beim Pfandleiher: Ich
leihe 1000, Pfand: Uhr. Ich gebe die 1000 (plus Zinsen zurück), Uhr wieder
bei mir.
Kein schlechtes Beispiel: Aktiva-Kasse des Pfandleihers gerade leer, er will das Geschäft aber trotzdem machen. Also borgt er sich die 1.000 bei seinem Papa und kauft das Pfand.
Bilanz
Aktiv Forderung 1.000
Passiv Geldumlauf (von ihm emittiertes Geld) 1.000
(Pfand und Rückgabeverpflichtung off-balance.)
Bei wem hat der Pfandleiher Schulden? Bei seinem Papa.
Analog ZB:
- Aktiva-Kasse immer leer
- Schulden bei der Schatzkammer (die dem Papa, dem Staat zuzuordnen ist)
Das ist ein krasser Fehler! Woraus resultiert dieser Fehler?
Er resultiert aus Deiner Erklärungsnot, Dir sind die Verbindlichkeiten
aus
einer Notenemission abhandengekommen, und Du weigerst Dich hartnäckig,
die
wahre Bedeutung der Position "Banknotenumlauf" anzuerkennen.)
Banknotenumlauf ist nur eine andere Form der Giralverpflichtungen der Buba
gegenüber den MFIs. Die können ihre ZB-Forderungen nicht ans Publikum
zedieren.
Wenn die GB ein Guthaben bei der ZB hat, dann hat die GB eine Geldforderung an die ZB. Stellt die GB diese Forderung fällig und erhält das Geld, dann wurde die GB endgültig befriedigt und hat keinerlei Forderungen mehr an die ZB.
Daß die ZB nun jederzeit wieder das Geld annimmt und auf dem Girokonto gutschreibt, ergibt sich aus einem Kontoführungsvertrag.
Und nicht etwa aus etwas, was der Papiermünze (fälschlich Banknote genannt) anhaftet.
(...)
Die Euro-Geldscheine sind keine Banknoten.
Eben doch, siehe Posting an wgn. Forderungen der ZB an MFIs = Notenumlauf
plus Giro-Verbindlichkeiten der ZB.
Diese Überlegung hilft leider nicht bei der Beantwortung der Frage: Banknote, ja, nein. Die Bilanz der ZB könnte ganz anders aussehen.
Um das "Problem" zu lösen, muß eine Antwort gegeben werden, die für sämtlich denkbare ZB-Bilanzen zutrifft. Hier versagt die Banknotentheorie.
Lieben Gruß
Hardy
Banknoten, Papiermünzen, nochmal ausführlich
Hardy, der Student , Dienstag, 26.08.2008, 00:37 (vor 5935 Tagen) @ dottore
Moin Dottore!
Der Passivposten "Banknotenumlauf" trägt eine falsche, eine
irreführende
Bezeichnung. Die Bedeutung dieser Schuldenposition ist schlicht, daß
die
ZB Schulden bei der Schatzkammer hat.
Da die Schatzkammer in der ZB liegt und ihr zweifelsfrei gehört, ist dies
ein Widerspruch. Mein Schuldschein, der bei mir liegt, ist auch irrelevant
(siehe wgn, der dazu geschrieben hat).
Nein, die Schatzkammer (der Vorrat an nicht emittierten Geldscheinen) gehört nicht der ZB.
Wären die Geldscheine Noten, also Schuldscheine der ZB, dann ja. Daß die Geldscheine keine Noten sind, ist bewiesen, siehe den Fall des endgültigen Goldkaufes.
Ein Widerspruch ist nicht in meiner Darstellung, dem Schatzkammer-ZB-Modell, vorhanden, sondern vielmehr gibt es einen Widerspruch bei der Darstellung mit Banknoten: Die Verfechter der Banknotentheorie sind nicht in der Lage, klar und deutich zu benennen, was die ZB für ihre angeblichen Banknoten dem Banknotenhalter schuldig ist.
Alternativ könnte man es auch so buchen, dass man sagt, die ZB
erbringt
nur eine "Dienstleistung" für den Staat. Dann würden die Banknoten
schlicht überhaupt nirgendwo mehr in den BuBa-Büchern auftauchen,
sondern
die Seignorage als reine Nettogröße in der Zeile "Umsatz" und die
laufenden Fixkosten der BuBa als gewinnmindernde übrige Posten der
G&V.
Genau so, eine Dienstleistung für den Staat.
Wie wird sie bewertet? Bzw. was zahlt der Staat dafür?
Entweder wird das Staatskonto
direkt mit dem Beschaffungsaufwand belastet
Nicht der Fall.
oder die ZB trägt diesen, dann
wird der ZB-Gewinn entsprechend niedriger und der Staat erhält eine
geringere Gewinnausschüttung. Im Grunde Jacke wie Hose.
Ja.
Also geht der Beschaffungsaufwand für die Geldscheinbeschaffung zu Lasten der Staatskasse, völlig zu recht, da es sich um Staats(papier)geld handelt.
"Papier" in Klammern, weil das Material, aus dem die Münzen hergestellt werden, völlig schnuppe ist.
Die Geldscheine sind das Geld, Geld in Form von Scheinen, gemünztes Papier.
Banknoten sind kein Geld, sondern ein Geldsurrogat, welches im wirtschaftlichen Verkehr wie Geld Verwendung finden kann. Wenn Banknoten im Spiel sind, dann muß es zwingend das geben, worauf die Banknoten lauten.
Siehe Notenbanken (Zettelbanken), das Geld waren die Metallmünzen, nicht die Banknoten.
Geld ist, was der Staat als Abgabe verlangt.
So, jetzt noch mal mit Betonung:
Geld ist, was der Staat als Abgabe verlangt.
Wie die konkrete Entschuldung stattfindet, spielt überhaupt keine Rolle, es muß nicht zwingend Geld verwendet werden.
Unser heutiges Geld, die Papiermünzen, ist/sind
Staatspapiergeld.
Es wird produziert und kommt dann in die Schatzkammer.
Die der ZB gehört. Es gibt keine "externe" Schatzkammer. Wäre es
Staatspapiergeld, könnte es der Staat direkt aus "seiner" Kammer holen
gegen Schatzanweisungen (siehe Hyperinflation).
Bei wahrhaftiger Darstellung ist es aus Sicht der ZB eine externe Schatzkammer, die dem Staat gehört. Der Staat nimmt z.Zt. sein Recht, sich aus dieser Schatzkammer selbst zu bedienen, nicht wahr. Schatzanweisungen bräuchte er dafür überhaupt nicht, genauso wenig, wie ein Münzherr Schatzanweisungen benötigt, um Münzen zu emittieren.
Ebenso kommt es nicht zwingend zu Hyperinflation.
Oder sind sämtliche Emittenten von z.B. Brakteaten in Hyperinflationen untergegangen?
Während ein
früherer Münzherr direkt auf eine solche Schatzkammer zugreifen dürfte,
ist dies der heutigen Regierung untersagt.
Ja. Damit entfällt der Topos "Staatspapiergeld".
Nein, entfällt nicht. Die Konstruktion fällt eher in den Bereich Gewaltenteilung.
(Seigniorage fällt nicht an, mit Umsatz hat es auch nichts zu tun.)
(...)
Die ganze Verwirrung beginnt schon im Buba-Gesetz.
$ 14 NotenausgabeSo, schon passiert, die Synapsen werden falsch verdrahtet und die
Verwirrung nimmt ihren Lauf.Geldausgabe, Papiermünzenausgabe oder ähnlich müßte es richtig heißen.
Eine Banknote dokumentiert eine Sichtforderung an die emittierenden
Bank,
War einmal. Heute gibt es Termine (Repo-Vertrag).
Die gab es bei den Notenbanken auch. Das taugt überhaupt nicht als Kriterium, ob Banknoten vorliegen oder nicht.
Eine Banknote dokumentiert eine übertragbare Sichtforderung gegen die Emissionsbank. Das war früher so, und das ist auch heute noch so. Es gibt sogar heute Banknoten der Buba im Publikum, ich selber habe solche. Die Euroscheine sind aber keine Banknoten der Buba.
unser heutiges Geld, bezeichnet man es als Banknote, würde dann eine
Forderung dokumentieren, die man nicht fälligstellen darf.
Doch, sobald der Repo-Termin gekommen ist. Dann werden die Pfänder
fällig.
Die Pfänder werden nur dann fällig, wenn die GB das Repogeschäft erfüllt hat. Das Rückkaufgeschäft wird bereits beim Start fest vereinbart, hier geht es um simple vertragliche Pflichten. Mit Banknoten hat das nichts zu tun.
Und das ist,
Entschuldigung, eine Idiotie. Wenn ich nichts fordern darf, dann habe
ich
auch keine Forderung.
Natürlcih kann jede Bank gegen Banknoten ihre Sicherheiten fällig stellen,
falls die ZB sie nicht herausrücken sollte (was bisher noch nie der Fall
war).
Auch Repoverträge sind einklagbar.
Na klar, Verträge halt. Wenn jemand zur Zeit der Brakteaten ein Repogeschäft abgeschlossen haben sollte, dann konnte auch mit den Brakteaten das Pfand zurückgekauft werden. Deshalb waren die Brakteaten noch lange keine Banknoten.
Ebensowenig sind die Euroscheine Banknoten, es sind vielmehr Papiermünzen.
Dazu aus einem Interview:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/421/301418/text/Frage (F): Warum gibt es überhaupt die Unterschriften?
Überflüssig. Es gibt Noten ganz ohne Unterschriften. Beim Euro nur eine.
Larifari.
Zustimmung, wie wir bei unseren Cent- und Eurometallmünzen sehen können, wir erzielten Konsens, daß es sich dabei um Staatsnoten handelt, jeder Halter solcher Staatsnoten kann dafür Euro-Geldscheine, Papiermünzen, verlangen.
Wo sind die Unterschriften z.B. hier:
http://www.muenzauktion.com/helmig/item.php5?id=61214008&lang=de&PHPSESSID=9cc4...
Handelt es sich überhaupt um Banknoten? Was konnte man dafür bei der Emissionsbank fordern?
Dottore, glaubst Du etwa, weil Banknote draufsteht, handelt es sich auch wirklich um eine Banknote?
Wird mein Auto zu einem Flugzeug, weil ich das Wort Flugzeug draufschreibe?
Oder sollte ich lieber Flügel dranpappen, dann könnte es schon eher klappen.
Ebenso muß eine Forderung drangepappt, also vorhanden sein, das ist das entscheidende Kriterium, ob es sich eine Note handelt. Und nichts anderes.
Antwort (A): Früher war es die Bestätigung der Zentralbank, dass eine
Geldnote zu einem bestimmten Kurs in Gold umgetauscht werden konnte.
Jeder
wusste also, was sein Geld gemessen in Gold wert war.
Ahhhhja. Früher war's. Schön, die Frage bezieht sich aber auf heutiges
Geld, auf heutige Papiermünzen.Folgerichtig kommt
(F): Jetzt gibt es aber keinen Goldstandard mehr. Brauchen wir jetzt
noch
eine Unterschrift auf den Geldscheinen?
Nein, s.oben
(A): Mittlerweile hat sie eher symbolischen Charakter.
Sehr schön, alles nur symbolisch. Es sind halt Papiermünzen und keine
Banknoten.Weiter mit der Antwort
(A): Aber sie signalisiert auch, dass die Banknote einen gewissen Wert
im
Warenverkehr hat und nicht nur ein Stück bedrucktes Papier ist.
Soso, das wird durch die Unterschrift signalisiert. Interessante
Signale.
Die Unterschriften gibt's nur noch selten.
Der Frager schnallt's langsam:
(F): Aber die EZB könnte auch darauf verzichten ...
(A): Zumindest ist es eine schöne Tradition.
Ja.
Juhuu, eine schöne Tradition. Vielleicht sollten wir einen Affenkopp
draufdrucken, das würde besser zu diesem Affentheater passen und könnte
nebenbei gleich eine neue Tradition begründen.Weiter
(A): Daneben sollte man nicht vergessen, dass die umlaufenden Banknoten
in
der Bilanz der Zentralbank auf der Passivseite stehen. Die Note ist
also
eine Forderung des Inhabers an die Zentralbank.
Ja auf Herausgabe der Pfänder, sofern von der betreffenden GB
("Geschäftspartner der Buba") dort eingelegt. Frist: Siehe Laufzeit
Repovertrag.
Untauglich, um festzustellen, ob Banknoten vorliegen.
(...)
Warum fragt der investigative Journalist nun nicht nach, was die ZB nun
schuldig ist?
Hat er. Sie ist die Herausgabe der Pfänder schuldig.
Ist sie nicht, nicht weil jemand einen Euro-Geldschein vorlegt. Und nur darum geht es bei der Frage, Banknote ja oder nein.
ZB kauft Gold mit einem solchen "Schuldschein", was ist die ZB danach
wem
schuldig?
Niemandem etwas. Frage: Wenn es Staatspapiergeld wäre, das dem Staat
logischerweise nichts kostet (außer Druck und so) - warum kauft er damit
nicht, wonach ihm der Sinn steht?
Wie kann eine Bank eine Banknote emittieren und danach niemandem etwas schuldig sein? Das ist ausgeschlossen, also handelt es sich schon mal um keine Banknoten. Vielmehr hat die ZB etwas emittiert, was ihr überhaupt nicht gehört, die Geldscheine, die Papiermünzen gehören zu einer externen Schatzkammer. Und genau dorthin ist die ZB eine entsprechende Rückzahlung schuldig, diese Schulden zeigt die ZB unter der irreführenden Bezeichnung "Banknotenumlauf" in ihrer Bilanz. Termin: Sowie sie eine Einzahlung von Geldscheinen erhält, just in time.
Der Staat kauft nicht selber mit seinen Papiermünzen, weil die Gesetzeslage die Geldemission (fälschlich im Gesetz als Notenemission bezeichnet) der ZB zuweist. M.E. ein Fall von Gewaltenteilung. Der Gesetzgeber könnte dies ändern, ob dann aus irgendeiner Richtung scharfer Gegenwind käme, wäre abzuwarten.
Ein fröhliches Draufloskaufen würde die Währung ruinieren, ebenso, wie es die Währung ruinieren würde, wenn die ZB auf Teufel komm raus Edelmetalle kaufen würde. Es gibt also durchaus nachvollziehbare Gründe, der Regierung, den Politikern den direkten Zugriff auf das Staatspapiergeld zu verwehren.
Das sind aber ganz andere Fragen, die nichts damit zu tun haben, ob es sich bei unseren aktuellen Geldscheinen um Banknoten oder um Papiermünzen handelt.
(...)
Nochmal: Das Schatzkammer-ZB-Modell beantwortet alle diese Fragen
völlig
widerspruchsfrei und schlüssig. Bei unserem heutigen Geld handelt es
sich
um Staatspapiergeld, welches über eine ZB emittiert wird.
Wogegen? Auf Rückgabe-Versprechen? Leider nicht.
Ein Weiterschieben der Pfänder erspart man sich aus Effizienzgründen, deshalb ist die Schatzkammer ja auch direkt in die ZB integriert. Diese Vorgehensweise macht aus den Papiermünzen aber keine Banknoten.
Erhält die ZB Geldscheine als Einzahlung, dann zahlt sie just in time an die Schatzkammer zurück. Und nimmt sie nicht etwa in eine Aktiva-Kasse, die sie ja auch gar nicht hat.
Weil die ZB nicht mit diesem Geld ausgestattet wurde, muß sie es sich
besorgen, wenn die ZB zu einer Auszahlung aufgefordert wird.
Sie wird nicht zu einer Auszahlung aufgefordert, sondern auf Rückgabe der
Sicherheiten, falls sie dies mal vergessen haben sollte (noch nie
vorgekommen).
Mißverständnis. Gemeint ist der Fall, wenn die GB Geld, das bare, das schiere Geld, das Bargeld, von der ZB fordert. Dann tätigt die ZB eine Auszahlung und zwar mit Geld, welches ihr nicht gehört, deswegen entstehen der ZB in diesem Moment Schulden. Würden die Papiermünzen der ZB gehören, dann würden wir die Scheinchen in einer Aktiva-Kasse vorfinden.
Die ZB besorgt sich das Geld aus der Schatzkammer und schreibt sich
dies
als Schulden an.
Ich hole mein Holz aus meinem Keller und bin es mir danach schuldig?
Bilanziere doch kurz. Wo findest Du Dein Holz? Auf Deiner Aktivaseite, als Holzbestand. Wenn Du das Holz verbrennst, dann entsteht Dir ein Verlust.
Das Banknotengetue, das uns die ZB vorführt, ist nichts als Show, eine Illusion, die zerplatzt, wenn man der Sache auf den Grund geht.
Demzufolge hat die ZB nach erfolgter Auszahlung Schulden
bei der Schatzkammer.
Nein, bei den jeweiligen GBs. Schuldinhalt: Sicherheit = WP = Schulden
Dritter.
Völlig ohne Probleme könnte man die Schatzkammer auch mit einer Person
versehen, einem Schatzkammerdirektor, z.B. Herrn Dr. Kohl, falls er
Interesse hätte.
Ja, es gibt intern (ZB) einen Chef für den nicht emittierten Notenbestand.
Prima, dann nehmen wir gleich den Herrn und entfernen ihn zusammen mit den nicht emittierten Geldscheinen aus der ZB und packen alles ins Nachbarhaus. Immer dann, wenn Prof. Weber Geld auszahlen möchte/muß, dann geht er rüber und borgt sich das Geld. Dann hat er welches und kann auszahlen.
erhält Herr Weber eine Einzahlung von Geld, dann geht er sofort rüber und tilgt entsprechend Schulden.
Der Vorgang ist problemlos zu verstehen, jetzt sieht man auch völlig klar, daß es sich nicht um Banknoten, sondern um Papiermünzen handelt.
Der Ansatz mit den Banknoten gehört in die Tonne. Er ist falsifiziert.
Ok, sollte kein Konsens möglich sein, dann ist das nicht zu ändern.
Wäre aber schade.
Lieben Gruß
Hardy
Habe die halbe Nacht darüber wachgelegen, komme zu keinem anderen Ergebnis (oT)
weissgarnix , Dienstag, 26.08.2008, 00:55 (vor 5935 Tagen) @ Hardy, der Student
- kein Text -
Weber zahlt nie an die Kammer zurück
dottore , Dienstag, 26.08.2008, 06:10 (vor 5934 Tagen) @ Hardy, der Student
Hi Hardy,
Nein, die Schatzkammer (der Vorrat an nicht emittierten Geldscheinen)
gehört nicht der ZB.
Sondern wem? Die ZB hat bestellt und bezahlt. Einigung und Übergabe usw. Sie ist Eigentümer und Besitzer.
Wären die Geldscheine Noten, also Schuldscheine der ZB, dann ja. Daß die
Geldscheine keine Noten sind, ist bewiesen, siehe den Fall des endgültigen
Goldkaufes.
Dazu siehe anderes Post.
Ein Widerspruch ist nicht in meiner Darstellung, dem
Schatzkammer-ZB-Modell, vorhanden, sondern vielmehr gibt es einen
Widerspruch bei der Darstellung mit Banknoten: Die Verfechter der
Banknotentheorie sind nicht in der Lage, klar und deutich zu benennen, was
die ZB für ihre angeblichen Banknoten dem Banknotenhalter schuldig ist.
Nicht einzelnen, aber allen. Schuld: Rückgabe der Repo-Titel. Geht nur über GBs, nicht übers Publikum. Die ZB-Bilanz (Forderungen / Verpflichtungen) stimmt fast perfekt.
(...)
Also geht der Beschaffungsaufwand für die Geldscheinbeschaffung zu Lasten
der Staatskasse, völlig zu recht, da es sich um Staats(papier)geld
handelt.
Dann kannst Du genausogut "Steuerzahler" sagen. Denn der ZB-Gewinn --> Staat --> BFM-Etat --> Staatsausgaben gemindert. Die 128 Mio trägt dann der Steuerzahler bzw. jene, die auf Staatsausgaben warten.
"Papier" in Klammern, weil das Material, aus dem die Münzen hergestellt
werden, völlig schnuppe ist.
Ja.
Die Geldscheine sind das Geld, Geld in Form von Scheinen, gemünztes
Papier.
Wer hat es gemünzt? Die Druckerei? Die Schatzkammer? Die ZB bei der Emission?
Banknoten sind kein Geld, sondern ein Geldsurrogat, welches im
wirtschaftlichen Verkehr wie Geld Verwendung finden kann.
Und was ist dann das Geld "selbst"?
Wenn Banknoten
im Spiel sind, dann muß es zwingend das geben, worauf die Banknoten
lauten.
Ja.
Siehe Notenbanken (Zettelbanken), das Geld waren die Metallmünzen, nicht
die Banknoten.
Nein. Auch Banknoten wurden zu legal tender erklärt.
(...)
Unser heutiges Geld, die Papiermünzen, ist/sind
Staatspapiergeld.
Es wird produziert und kommt dann in die Schatzkammer.
Warum liegt die nicht beim BFM, wenn es Staatspapier- als "sein" Geld ist?
Die der ZB gehört. Es gibt keine "externe" Schatzkammer. Wäre es
Staatspapiergeld, könnte es der Staat direkt aus "seiner" Kammer holen
gegen Schatzanweisungen (siehe Hyperinflation).
Bei wahrhaftiger Darstellung ist es aus Sicht der ZB eine externe
Schatzkammer, die dem Staat gehört.
Nein. Sie gehjört unbezweifelbar der ZB, s. oben.
Der Staat nimmt z.Zt. sein Recht, sich
aus dieser Schatzkammer selbst zu bedienen, nicht wahr.
Das wäre Raub. Die ZB-Tresore sind bestens bewaqcht, die Transporte von Noten ex Druckerei nicht minder (Blaulicht, Panzer-Lkw, vier Polizeibegleitfahrzeuge, schussbereits MPis auf dem Schoß usw.).
Schatzanweisungen
bräuchte er dafür überhaupt nicht,
Anruf genügt ("brauche schnell mal einen Lkw voll frischem "Schatz")?
genauso wenig, wie ein Münzherr
Schatzanweisungen benötigt, um Münzen zu emittieren.
Der Münzherr emittiert nicht gegen Repo o.ä.
Ebenso kommt es nicht zwingend zu Hyperinflation.
Oder sind sämtliche Emittenten von z.B. Brakteaten in Hyperinflationen
untergegangen?
Ja. Die B.en wogen schließlich nur noch 0,3 bis 0,5 Gramm. Da war Schluss mit Lustig in der Bevölkerung (4 rein, 3 raus usw.). Es kam der "ewige Pfennig".
Während ein
früherer Münzherr direkt auf eine solche Schatzkammer zugreifen
dürfte,
ist dies der heutigen Regierung untersagt.
Ich denke, es ist SEINE Schatzkammer. Und nicht die der ZB?
Ja. Damit entfällt der Topos "Staatspapiergeld".
Nein, entfällt nicht. Die Konstruktion fällt eher in den Bereich
Gewaltenteilung.
Wer teilt mit wem?
(...)
War einmal. Heute gibt es Termine (Repo-Vertrag).
Die gab es bei den Notenbanken auch.
Nein. Die haben nur rediskontiert und lombardiert. Ganz andere Baustelle.
Das taugt überhaupt nicht als
Kriterium, ob Banknoten vorliegen oder nicht.
Eine Banknote dokumentiert eine übertragbare Sichtforderung gegen die
Emissionsbank. Das war früher so, und das ist auch heute noch so. Es gibt
sogar heute Banknoten der Buba im Publikum, ich selber habe solche. Die
Euroscheine sind aber keine Banknoten der Buba.
Können auch von anderen ZBs stammen (siehe Buchstaben).
(...)
Doch, sobald der Repo-Termin gekommen ist. Dann werden die Pfänder
fällig.
Die Pfänder werden nur dann fällig, wenn die GB das Repogeschäft erfüllt
hat. Das Rückkaufgeschäft wird bereits beim Start fest vereinbart, hier
geht es um simple vertragliche Pflichten. Mit Banknoten hat das nichts zu
tun.
Was läuft bei dem Geschäft (Kauf/Rückkauf) denn sonst ab? Wogegen werden die (ablaufenden) Pfänder ausgelöst? Mit einem "Grüß Gott!"?
(...)
Na klar, Verträge halt. Wenn jemand zur Zeit der Brakteaten ein
Repogeschäft abgeschlossen haben sollte,
Wozu? Der Münzgewinn per Münzverschlechterung war viel größer. 4 rein 3 raus = 25 / 33 % Profit. Die ZB-Sätze liegen viel tiefer.
dann konnte auch mit den
Brakteaten das Pfand zurückgekauft werden.
Nein. Das Pfand wurde nicht in Brakteaten valutiert, sondern in Silber fein zum Kurs des Abschlusses.
Deshalb waren die Brakteaten
noch lange keine Banknoten.
Hat niemand behauptet.
Ebensowenig sind die Euroscheine Banknoten, es sind vielmehr
Papiermünzen.
Dissens.
(...)
Larifari.
Zustimmung, wie wir bei unseren Cent- und Eurometallmünzen sehen können,
wir erzielten Konsens, daß es sich dabei um Staatsnoten handelt, jeder
Halter solcher Staatsnoten kann dafür Euro-Geldscheine, Papiermünzen,
verlangen.
Ja, Münzen lassen sich in Noten tauschen.
Wo sind die Unterschriften z.B. hier:
http://www.muenzauktion.com/helmig/item.php5?id=61214008&lang=de&PHPSESSID=9cc4...
Handelt es sich überhaupt um Banknoten? Was konnte man dafür bei der
Emissionsbank fordern?
Nicht "man", sondern die GBs ihre dort liegenden Papiere (damals Wechsel und Staatstitel).
Dottore, glaubst Du etwa, weil Banknote draufsteht, handelt es sich auch
wirklich um eine Banknote?
Ja.
(...)
Ebenso muß eine Forderung drangepappt, also vorhanden sein, das ist das
entscheidende Kriterium, ob es sich eine Note handelt. Und nichts
anderes.
Pappt dran. Kasnn nur nicht von jedermann, der eine hält, in Pfandherausgabe gewandelt werden, nur von GBs.
(...)
Ja auf Herausgabe der Pfänder, sofern von der betreffenden GB
("Geschäftspartner der Buba") dort eingelegt. Frist: Siehe Laufzeit
Repovertrag.
Untauglich, um festzustellen, ob Banknoten vorliegen.
GB gibt dann eben Bar an ihr Konto bei ZB (dort passiv) und schon kann sie die von IHR eingelegten Sicherheiten (WO-Nr. usw.) auslösen.
(...)
Wie kann eine Bank eine Banknote emittieren und danach niemandem etwas
schuldig sein? Das ist ausgeschlossen, also handelt es sich schon mal um
keine Banknoten.
Sie ist ex Repovertrag schuldig.
Vielmehr hat die ZB etwas emittiert, was ihr überhaupt
nicht gehört, die Geldscheine, die Papiermünzen gehören zu einer externen
Schatzkammer.
"Extern" schon wieder? Wo steht sie denn?
Und genau dorthin ist die ZB eine entsprechende Rückzahlung
schuldig,
Schuld sich selbst gegenüber? Warum kann die ZB dann Noten verbrennen?
diese Schulden zeigt die ZB unter der irreführenden Bezeichnung
"Banknotenumlauf" in ihrer Bilanz. Termin: Sowie sie eine Einzahlung von
Geldscheinen erhält, just in time.Der Staat kauft nicht selber mit seinen Papiermünzen, weil die
Gesetzeslage die Geldemission (fälschlich im Gesetz als Notenemission
bezeichnet) der ZB zuweist. M.E. ein Fall von Gewaltenteilung. Der
Gesetzgeber könnte dies ändern, ob dann aus irgendeiner Richtung scharfer
Gegenwind käme, wäre abzuwarten.
Gewaltenteilung schon wieder: Wer teilt was mit wem?
Ein fröhliches Draufloskaufen würde die Währung ruinieren, ebenso, wie es
die Währung ruinieren würde, wenn die ZB auf Teufel komm raus Edelmetalle
kaufen würde. Es gibt also durchaus nachvollziehbare Gründe, der
Regierung, den Politikern den direkten Zugriff auf das Staatspapiergeld zu
verwehren.
Ich denke, es gehört dem Staat sowieso? Wie die Münze ante Emission dem Münzherrn.
(...)
Ein Weiterschieben der Pfänder erspart man sich aus Effizienzgründen,
deshalb ist die Schatzkammer ja auch direkt in die ZB integriert.
Was heißt das? Gehört also doch der ZB oder was?
Diese
Vorgehensweise macht aus den Papiermünzen aber keine Banknoten.
Erhält die ZB Geldscheine als Einzahlung, dann zahlt sie just in time an
die Schatzkammer zurück.
Nein. Sie vernichtet die Scheine. Die "Schatzkammer" wird ausschließlich von der Druckerei gefüllt.
Und nimmt sie nicht etwa in eine Aktiva-Kasse,
die sie ja auch gar nicht hat.
Ja.
(...)
Mißverständnis. Gemeint ist der Fall, wenn die GB Geld, das bare, das
schiere Geld, das Bargeld, von der ZB fordert. Dann tätigt die ZB eine
Auszahlung und zwar mit Geld, welches ihr nicht gehört,
Sondern wem? Und wenn es der Staat ist, warum bedient er sich nicht aus seinem Eigentum?
deswegen entstehen
der ZB in diesem Moment Schulden. Würden die Papiermünzen der ZB gehören,
dann würden wir die Scheinchen in einer Aktiva-Kasse vorfinden.
Die nicht ausgegebenen Noten werden unter "Sonstiges" aktiviert Posten: 316 Mio).
Bilanziere doch kurz. Wo findest Du Dein Holz? Auf Deiner Aktivaseite, als
Holzbestand. Wenn Du das Holz verbrennst, dann entsteht Dir ein Verlust.
Nein ein Gewinn: Mir wird warm und ich muss nicht erfrieren. Das wird nicht bilanziert wie so vieles.
(...)
Ja, es gibt intern (ZB) einen Chef für den nicht emittierten
Notenbestand.
Prima, dann nehmen wir gleich den Herrn und entfernen ihn zusammen mit den
nicht emittierten Geldscheinen aus der ZB und packen alles ins Nachbarhaus.
Immer dann, wenn Prof. Weber Geld auszahlen möchte/muß, dann geht er rüber
und borgt sich das Geld.
Nicht Dein Ernst.
Dann hat er welches und kann auszahlen.
erhält Herr Weber eine Einzahlung von Geld, dann geht er sofort rüber und
tilgt entsprechend Schulden.
Nein, er vernichtet es. Sonst wären die Druckereien auch unbeschäftigt.
Der Vorgang ist problemlos zu verstehen, jetzt sieht man auch völlig klar,
daß es sich nicht um Banknoten, sondern um Papiermünzen handelt.
Der Ansatz mit den Banknoten gehört in die Tonne. Er ist falsifiziert.
Nein, Dissens,
Ok, sollte kein Konsens möglich sein, dann ist das nicht zu ändern.
Wäre aber schade.
Ist schade.
Gruß!
Weber zahlt akurat zurück
Hardy, der Student , Mittwoch, 27.08.2008, 02:57 (vor 5934 Tagen) @ dottore
Hallo Dottore!
Nein, die Schatzkammer (der Vorrat an nicht emittierten Geldscheinen)
gehört nicht der ZB.
Sondern wem? Die ZB hat bestellt und bezahlt. Einigung und Übergabe usw.
Sie ist Eigentümer und Besitzer.
Dem Staat. Du läßt Dich bluffen von der Banknotenshow, die die ZB uns vorführt. Ersetze Euro gegen Glaskugel, dann fliegt der Schwindel sofort auf.
Die ZB hätte dann z.B. 100 Mia Glaskugeln. Wir machen Inverntur und finden natürlich diese Glaskugeln vor. Also bilden wir eine Aktivaposition Glaskugeln und bewerten diese mit 100 Mia, weil wir in Glaskugeln bilanzieren.
Das wäre die eindeutige Folgerung aus der Behauptung, daß die ZB Eigentümerin der Glaskugeln sei.
Die ZB hätte demnach eine gut gefüllte Kasse, denn die Glaskugeln sind ja jetzt das Geld, Steuerforderungen lautend ebenfalls auf Glaskugeln. Selbstverständlich würden auch Glaskugelkonten geführt, Giralverkehr würde exakt so laufen, wie im Euro Fall.
Nochmals: Die Euroscheine sind genau soviel Euro, wie es draufsteht, sie sind es per Definition. Es handelt sich um eine banale Münzverschlechterung, das könnte man bei den Glaskugeln genauso machen, indem man die Glaskugeln mit Ziffern versieht.
Münzverschlechterung macht aber aus Münzen keine Noten.
(...)
Die Geldscheine sind das Geld, Geld in Form von Scheinen,
gemünztes
Papier.
Wer hat es gemünzt? Die Druckerei? Die Schatzkammer? Die ZB bei der
Emission?
Ja, das Papier wird in der Druckerei gemünzt, weil Papier, eben gedruckt.
Wenn der Produktionsvorgang abgeschlossen ist, ist die Papiermünze fertig und kommt in die Schatzkammer. Keine Schuldscheine, angenommen, ich würde 50-Euro aus der Schatzkammer mopsen, bei wem sollte ich etwas dafür fordern?
Ganz anders bei einer Notenbank, die Schuldscheine, Banknoten, produzieren läßt. Klaue ich dort eine Banknote, dann kann ich sofort zum Kassierer der Notenbank gehen und meine Forderung geltend machen, die Notenbank verliert daraufhin ein Aktivum.
Banknoten sind kein Geld, sondern ein Geldsurrogat, welches im
wirtschaftlichen Verkehr wie Geld Verwendung finden kann.
Und was ist dann das Geld "selbst"?
Das, was ich für die Banknote fordern kann, Goldmünzen z.B.
Wenn Banknoten
im Spiel sind, dann muß es zwingend das geben, worauf die Banknoten
lauten.
Ja.
Siehe Notenbanken (Zettelbanken), das Geld waren die Metallmünzen,
nicht
die Banknoten.
Nein. Auch Banknoten wurden zu legal tender erklärt.
Nicht alles legal tender ist auch Geld. Wenn ich eine Banknote halte, dann habe ich eine Sichtforderung auf Geld. Wenn nun die Banknote selber Geld wäre, dann könnte mir der Kassierer der Notenbank wiederum Banknoten in die Hand drücken, wenn ich die Note präsentiere. Kann er aber nicht, weil die Banknoten kein Geld sind, der Kassierer muß meine Forderung mit Geld erfüllen.
Die Banknoten sind nur ein Geldsurrogat.
(...)
Unser heutiges Geld, die Papiermünzen, ist/sind
Staatspapiergeld.
Es wird produziert und kommt dann in die Schatzkammer.
Warum liegt die nicht beim BFM, wenn es Staatspapier- als "sein" Geld
ist?
Das wäre ineffizient. Machen könnte man es, das hätte den Vorteil, daß jeder auf den ersten Blick sehen würde, wie das mit unserem Geld funktioniert.
Die der ZB gehört. Es gibt keine "externe" Schatzkammer. Wäre es
Staatspapiergeld, könnte es der Staat direkt aus "seiner" Kammer
holen
gegen Schatzanweisungen (siehe Hyperinflation).
Bei wahrhaftiger Darstellung ist es aus Sicht der ZB eine externe
Schatzkammer, die dem Staat gehört.
Nein. Sie gehjört unbezweifelbar der ZB, s. oben.
Nichts als Banknotenshow, s. Glaskugelbeispiel oben.
Der Staat nimmt z.Zt. sein Recht, sich
aus dieser Schatzkammer selbst zu bedienen, nicht wahr.
Das wäre Raub. Die ZB-Tresore sind bestens bewaqcht, die Transporte von
Noten ex Druckerei nicht minder (Blaulicht, Panzer-Lkw, vier
Polizeibegleitfahrzeuge, schussbereits MPis auf dem Schoß usw.).
Kein Raub, klar sind die Tresore und Transporte bestens bewacht, schließlich wird bestes Geld transportiert bzw. gelagert.
Angenommen, der Staat entnimmt eine Mio, hat die ZB deshalb etwa eine Mio Verlust? Nein, denn es verringert sich lediglich der Kassenbestand der Schatzkammer.
Schatzanweisungen
bräuchte er dafür überhaupt nicht,
Anruf genügt ("brauche schnell mal einen Lkw voll frischem "Schatz")?
Ja. Genau wie es der Münzherr macht. Weil die Politiker die Währung schnell ruinieren könnten, ist das eine gute Rechtfertigung, das die Geldemission in der Zentralbankvariante vorgenommen wird.
(...)
Während ein
früherer Münzherr direkt auf eine solche Schatzkammer zugreifen
dürfte,
ist dies der heutigen Regierung untersagt.
Ich denke, es ist SEINE Schatzkammer. Und nicht die der ZB?
Seine Schatzkammer, aber der Zugriff ist wegen der Gesetzeslage untersagt.
Wir haben es nicht mehr mit einem absolutistischen Herrscher zu tun.
Ja. Damit entfällt der Topos "Staatspapiergeld".
Nein, entfällt nicht. Die Konstruktion fällt eher in den Bereich
Gewaltenteilung.
Wer teilt mit wem?
Die Macht ist aufgeteilt, wenn morgen jemand putscht, kann er alles wieder ansich reißen. Auch den Zugriff auf die Schatzkammer.
(...)
Na klar, Verträge halt. Wenn jemand zur Zeit der Brakteaten ein
Repogeschäft abgeschlossen haben sollte,
Wozu? Der Münzgewinn per Münzverschlechterung war viel größer. 4 rein 3
raus = 25 / 33 % Profit. Die ZB-Sätze liegen viel tiefer.
Das ist keine Münzverschlechterung, sondern eine Geldsteuer.
(...)
Und genau dorthin ist die ZB eine entsprechende Rückzahlung
schuldig,
Schuld sich selbst gegenüber? Warum kann die ZB dann Noten verbrennen?
Schuld der Schatzkammer gegenüber. Nicht die ZB kann verbrennen, die wird sich hüten, die Schatzkammr kann verbrennen. Du läßt Dich bluffen, weil alles im gleichen Hause stattfindet. Trenne ZB und Schatzkammer, dann ist es nicht zu übersehen.
(...)
Ein Weiterschieben der Pfänder erspart man sich aus Effizienzgründen,
deshalb ist die Schatzkammer ja auch direkt in die ZB integriert.
Was heißt das? Gehört also doch der ZB oder was?
Das heißt, daß es zwei Institutionen gibt, ZB und Schatzkammer, die getrennt zu betrachten sind, wenn man verstehen will, wie das Spiel funktioniert.
Die beiden Institutionen werden uns nur nicht expliziet gezeigt, vielmehr wird uns eine Banknotenshow geboten.
Diese
Vorgehensweise macht aus den Papiermünzen aber keine Banknoten.
Erhält die ZB Geldscheine als Einzahlung, dann zahlt sie just in time
an
die Schatzkammer zurück.
Nein. Sie vernichtet die Scheine. Die "Schatzkammer" wird ausschließlich
von der Druckerei gefüllt.
Nein, die Scheine werden selbstverständlich nicht vernichtet, das wäre ja töricht. Unbrauchbare Scheine, die werden vernichtet, das ist aber ein Vorgang in der Schatzkammer. Die ZB hat dann schon längst zurückgezahlt.
Die nicht ausgegebenen Noten werden unter "Sonstiges" aktiviert Posten:
316 Mio).
Teil der Banknotenshow.
(...)
Dann hat er welches und kann auszahlen.
erhält Herr Weber eine Einzahlung von Geld, dann geht er sofort rüber
und
tilgt entsprechend Schulden.
Nein, er vernichtet es. Sonst wären die Druckereien auch unbeschäftigt.
Nix wird vernichtet. Es wird akurat zurückgezahlt, just in time.
Buchungssatz:
Per Kasse an Girokonto inländische Bank
Kasse, Dottore, und damit ist das Geld wieder in der Schatzkammer angekommen und die ZB ist entsprechend Schulden losgeworden.
Erst jetzt wird vernichtet, falls der Geldschein unbrauchbar sein sollte. Ansonsten bleibt er schön in der Kasse der Schatzkammer und harrt einer weiteren Auszahlung.
Lieben Gruß
Hardy
Antwort:
dottore , Mittwoch, 27.08.2008, 05:27 (vor 5933 Tagen) @ Hardy, der Student
Hi Hardy,
Nein, die Schatzkammer (der Vorrat an nicht emittierten Geldscheinen)
gehört nicht der ZB.
Sondern wem? Die ZB hat bestellt und bezahlt. Einigung und Übergabe
usw.
Sie ist Eigentümer und Besitzer.
Dem Staat.
Ist weder Eigentümer noch Besitzer der von der Druckerei gelieferten Noten. Die Buba ist eine unmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 2). Ihr GK steht dem Bund zu (2,5) - das ist alles. Dazu § 27: Sofern die RL aufgefüllt sich (2,5 - ist der Fall) steht der Gewinn dem Bund zu.
Dass nicht ausgegebene Noten dem Staat zustehen - keinerlei Rede, nirgends. Lt. Auskunft Buba: Sind im Eigentum und Besitz der Buba.
Du läßt Dich bluffen von der Banknotenshow, die die ZB uns
vorführt. Ersetze Euro gegen Glaskugel, dann fliegt der Schwindel sofort
auf.
Die ZB hätte dann z.B. 100 Mia Glaskugeln. Wir machen Inverntur und finden
natürlich diese Glaskugeln vor. Also bilden wir eine Aktivaposition
Glaskugeln und bewerten diese mit 100 Mia, weil wir in Glaskugeln
bilanzieren.
Das wäre die eindeutige Folgerung aus der Behauptung, daß die ZB
Eigentümerin der Glaskugeln sei.
Lt. Buba: Der Notenbestand wird nicht aktiviert bzw. dann abgeschrieben. Die Aufwendungen für den Notendruck (07: 128 Mio) sind Aufwendungen, die nur in der G+V erscheinen. Angaben über die Größe dieses "Schatzes" sind nicht möglich, da die ZBs ihre Notenbestände, je nach Anforderung der GBs laufend innerhalb des Eurosystems bewegen. Im ganzen Eurosystem lagen die Aufwendungen für die Banknotenherstellung bei 5,4 nach 4,7 Mrd Euro.
Die ZB hätte demnach eine gut gefüllte Kasse, denn die Glaskugeln sind ja
jetzt das Geld, Steuerforderungen lautend ebenfalls auf Glaskugeln.
Selbstverständlich würden auch Glaskugelkonten geführt, Giralverkehr würde
exakt so laufen, wie im Euro Fall.
Glaskugeln würden aktiviert. Ganz anderer Fall also.
Nochmals: Die Euroscheine sind genau soviel Euro, wie es draufsteht,
Die emittierten.
sie
sind es per Definition. Es handelt sich um eine banale
Münzverschlechterung, das könnte man bei den Glaskugeln genauso machen,
indem man die Glaskugeln mit Ziffern versieht.
Wieso Münzverschlechterung? Die nicht ausgegeben Noten liegen in plombierten Tresoren. Sie kommen nur heraus, wenn Banken sie abfordern. Verfahren x-mal durchdekliniert.
Münzverschlechterung macht aber aus Münzen keine Noten.
Weil Münzen kein Noten sind.
(...)
Die Geldscheine sind das Geld, Geld in Form von Scheinen,
gemünztes
Papier.
Wer hat es gemünzt? Die Druckerei? Die Schatzkammer? Die ZB bei der
Emission?
Ja, das Papier wird in der Druckerei gemünzt, weil Papier, eben gedruckt.
Wenn der Produktionsvorgang abgeschlossen ist, ist die Papiermünze fertig
und kommt in die Schatzkammer. Keine Schuldscheine, angenommen, ich würde
50-Euro aus der Schatzkammer mopsen, bei wem sollte ich etwas dafür
fordern?
Bei niemandem. Die Note (nummeriert) wird als Falschgeld aufgerufen und spätestens entdeckt, wenn sie durch zentrale Banken- oder ZB-Scanner laufen.
Ganz anders bei einer Notenbank, die Schuldscheine, Banknoten, produzieren
läßt. Klaue ich dort eine Banknote, dann kann ich sofort zum Kassierer der
Notenbank gehen und meine Forderung geltend machen, die Notenbank verliert
daraufhin ein Aktivum.
Nein, das kann nur eine GB (oft genug dargestellt). Stellt die GB das Falschgeld fest und kann den Einzahler nicht namhaft machen, trägt sie den Verlust. Stellt die ZB das fest, verliert die einzahlende GB den betreffenden Betrag.
Banknoten sind kein Geld, sondern ein Geldsurrogat, welches im
wirtschaftlichen Verkehr wie Geld Verwendung finden kann.
Und was ist dann das Geld "selbst"?
Das, was ich für die Banknote fordern kann, Goldmünzen z.B.
Die kann aber kein Notenhalter mehr fordern. Wir leben inzwischen in einer anderen Welt.
Siehe Notenbanken (Zettelbanken), das Geld waren die Metallmünzen,
nicht
die Banknoten.
Nein. Auch Banknoten wurden zu legal tender erklärt.
Nicht alles legal tender ist auch Geld.
Heute ja.
Wenn ich eine Banknote halte, dann
habe ich eine Sichtforderung auf Geld. Wenn nun die Banknote selber Geld
wäre, dann könnte mir der Kassierer der Notenbank wiederum Banknoten in
die Hand drücken, wenn ich die Note präsentiere. Kann er aber nicht, weil
die Banknoten kein Geld sind, der Kassierer muß meine Forderung mit Geld
erfüllen.
Genau. Mit anderen Noten.
Die Banknoten sind nur ein Geldsurrogat.
Nochmals: Wir sind nicht mehr im Goldstandard.
(...)
Warum liegt die (Schatzkammer) nicht beim BFM, wenn es Staatspapier-, also "sein" Geld
ist?
Das wäre ineffizient.
Wieso, wenn es die Schatzkammer des Bundes wäre?
Machen könnte man es, das hätte den Vorteil, daß
jeder auf den ersten Blick sehen würde, wie das mit unserem Geld
funktioniert.
Der BMF ginge also in "seinen" Keller und holt sich dort so viele Noten wie er gerade braucht?
(...)
Der Staat nimmt z.Zt. sein Recht, sich
aus dieser Schatzkammer selbst zu bedienen, nicht wahr.
Dieses "Recht" gibt es nicht. Wie sollte es zu diesem Recht kommen? Dazu müsste u.a. der Maastricht-Vertrag gekündigt werden, die nationalen ZB-Gesetz ebenso. Das Publikum wäre sofrt alarmiert und würde sämtliche Konten plündern und in Sachwerte gehen.
Ein die ZB-Schatzkammer darf niemand greifen außer die ZB selbst.
Angenommen, der Staat entnimmt eine Mio,
Wie kommt er in die ZB-Kammer?
hat die ZB deshalb etwa eine Mio
Verlust? Nein, denn es verringert sich lediglich der Kassenbestand der
Schatzkammer.
Es gibt keine "Kasse" der "Schatzkammer".
Schatzanweisungen
bräuchte er dafür überhaupt nicht,
Anruf genügt ("brauche schnell mal einen Lkw voll frischem "Schatz")?
Ja. Genau wie es der Münzherr macht. Weil die Politiker die Währung
schnell ruinieren könnten, ist das eine gute Rechtfertigung, das die
Geldemission in der Zentralbankvariante vorgenommen wird.
Sehr richtig.
Ich denke, es ist SEINE Schatzkammer. Und nicht die der ZB?
Seine Schatzkammer, aber der Zugriff ist wegen der Gesetzeslage
untersagt.
Wozu diskutieren wir dann?
Wir haben es nicht mehr mit einem absolutistischen Herrscher zu tun.
Ganz richtig.
Gewaltenteilung.
Wer teilt mit wem?
Die Macht ist aufgeteilt, wenn morgen jemand putscht, kann er alles wieder
ansich reißen. Auch den Zugriff auf die Schatzkammer.
Morgen sind alle Spatzen tot. Es macht doch keinen Sinn, völlig irreale Eventualitäten zu diskutieren (Militärputsch in den Euroländern).
Wozu? Der Münzgewinn per Münzverschlechterung war viel größer. 4 rein 3
raus = 25 / 33 % Profit. Die ZB-Sätze liegen viel tiefer.
Das ist keine Münzverschlechterung, sondern eine Geldsteuer.
Doch Münzverschlechterung, weil die 3 neuen noch weniger Silber enthielten als die 4 alten. Bei den Brakteaten waren die 0,3 bis 0,5 Gramm der Entpunkt. Am Anfang wogen die Münzen, von denen wir sprechen 3 bis 4 Gramm.
Schuld sich selbst gegenüber? Warum kann die ZB dann Noten verbrennen?
Schuld der Schatzkammer gegenüber. Nicht die ZB kann verbrennen, die wird
sich hüten, die Schatzkammr kann verbrennen. Du läßt Dich bluffen, weil
alles im gleichen Hause stattfindet. Trenne ZB und Schatzkammer, dann ist
es nicht zu übersehen.
Lt. Buba verbrennt die ZB und nicht ihr Tresor mit den nicht emittierten Noten.
Was heißt das? Gehört also doch der ZB oder was?
Das heißt, daß es zwei Institutionen gibt, ZB und Schatzkammer, die
getrennt zu betrachten sind, wenn man verstehen will, wie das Spiel
funktioniert.
Es gibt keine zwei Insitutionen. Dann wäre Webers Computer auch eine eigene Institution, die ZB bestünde aus Tausenden von Institutionen.
Die beiden Institutionen werden uns nur nicht expliziet gezeigt, vielmehr
wird uns eine Banknotenshow geboten.
Im Ernst, Hardy? Wie das mit den Noten läuft ist hinlänglich erklärt worden.
Nein, die Scheine werden selbstverständlich nicht vernichtet, das wäre ja
töricht.
Unbrauchbare Scheine, die werden vernichtet, das ist aber ein
Vorgang in der Schatzkammer.
Ach was.
Die ZB hat dann schon längst zurückgezahlt.
Womit? Was?
(...)
Dann hat er welches und kann auszahlen.
erhält Herr Weber eine Einzahlung von Geld, dann geht er sofort rüber
und
tilgt entsprechend Schulden.
Nein, er vernichtet es. Sonst wären die Druckereien auch unbeschäftigt.
Nix wird vernichtet. Es wird akurat zurückgezahlt, just in time.
Buchungssatz:
Per Kasse an Girokonto inländische Bank
Kasse, Dottore, und damit ist das Geld wieder in der Schatzkammer
angekommen und die ZB ist entsprechend Schulden losgeworden.
Die ZB hat doch keine Schulden gegenüber irgendeiner Schatzkammer. Es gibt keine Kammer als eigenständige rechtliche Einheit, keine Bilanz, kein G+V usw. (nochmals: den Notendruck zahlt die ZB siehe deren G+V und nicht irgendeine imaginäre Kammer).
Gäbe es sie wirklich, dann hätte sie Schulden gegenüber der ZB in Höhe deren Aufwendungen für Notendruck.
Erst jetzt wird vernichtet, falls der Geldschein unbrauchbar sein sollte.
Ansonsten bleibt er schön in der Kasse der Schatzkammer und harrt einer
weiteren Auszahlung.
Und wer trüge den Verlust? Die ZB gibt nominal 100 Euro an die Kammer zurück, diese kann die Note aber - wie alle anderen auch, die in ihr liegen - nur zum Materialwert aktivieren. Was ist mit den ca. 99,50 Euro Verlust?
Weitere Auszahlung an wen? An die ZB? Zu welchem Wert? Zu 0,50 Euro/Note? Und die ZB aktiviert die Note zu 100? Mitnichten.
Also: 1. Die Aufwendungen für den Notendruck trägt die ZB (eindueitig aus ihrer G+V zu ersehen). 2. Die Aufwendungen werden nicht aktiviert, nirgends. 3. Die ZB hat wertloses Papier im Keller. 4. Fordern GBs dieses Papier ab (gegen Abbuchung auf ihrem zum vollen Nominal bewerteten Giralkonten), dann ersetzen Noten zum gleichen Nominal das Girale.
Gruß!
@Dottore: Münzverschlechterung und klare Fragen zum Schatzkammer-ZB-Modell
Hardy, der Student , Donnerstag, 28.08.2008, 14:10 (vor 5932 Tagen) @ dottore
Hallo Dottore!
Wir sehen in der Realität eine bestimmte Praxis bei der ZB, genau dieses praktizierte Verhalten kritisiere ich mit dem Schatzkammer-ZB-Modell.
Hauptkritikpunkt: Die ZB behauptet (und verhält sich entsprechend) das sie Banknoten emittiert, diesen Banknoten fehlt es an einer vom Banknotenhalter durchsetzbaren Forderung.
Deswegen setze ich das Schatzkammer-ZB-Modell dagegen, bei dem es einen solchen eklatanten Mangel nicht gibt.
Du argumentierst nun in Deinem Beitrag genau mit der von der ZB gelebten Praxis, die mir weitgehend bekannt ist. Solch ein Verhalten kann zu keinem sinnvollen Ergebnis führen, da es lediglich auf ein Behauptung-Gegenbehauptung hinausläuft. Es läge an Dir, einen inhärenten Mangel im Schatzkammer-ZB-Modell zu benennen, und zwar einen, der unabhängig von der gelebten Praxis der ZB ist.
Deshalb gehe ich auf die Abschnitte nicht weiter ein, wo Du wie erwähnt argumentierst, weil es uns nicht weiter bringt.
Deshalb klare Frage: Kann ein Staat gegründet werden, der das Schatzkammer-ZB-Modell vollständig umsetzt? Falls nein, warum nicht.
Die ZB hätte demnach eine gut gefüllte Kasse, denn die Glaskugeln sind
ja
jetzt das Geld, Steuerforderungen lautend ebenfalls auf Glaskugeln.
Selbstverständlich würden auch Glaskugelkonten geführt, Giralverkehr
würde
exakt so laufen, wie im Euro Fall.
Glaskugeln würden aktiviert. Ganz anderer Fall also.
Exakt vergleichbarer Fall, da die Glaskugeln die Papiermünzen in ihrer Funktion genau ersetzen.
Zur Klarstellung zurück zum Ursprung der Diskussion.
"Angenommen, zu der damaligen Zeit hätte jemand das Privileg bekommen, als Emissionsbank tätig werden zu dürfen, mit der Zusage des Münzherrn, dieser Emissionsbank Münzen per Darlehn zur Verfügung zu stellen (meinetwegen begrenzt auf einen bestimmten Betrag), dann hätte diese Emissionsbank in diesem Rahmen Geschäfte tätigen können, wie es heutige Zentralbanken machen."
Deine Antwort war sinngemäß: Warum sollte der Münzherr das tun?
1) Ich habe eine mögliche Begründung geliefert (Machtübergabe an Nachfolger).
2) Um ein "warum" geht es nicht. Die Emissionsbank hat das Privileg, fertig.
Thesen von mir:
1) Die Geldemission wäre bis auf äußerst geringfügige Änderungen im "Innenverhältnis" Emissionsbank-Münzherr ansonsten völlig gleich.
2) Sämtliche Bilanzpositionen wären vollkommen unstrittig.
Folgerung aus 1) und 2): Die heutige ZB wäre durch einfache Deklaration von Staat/ZB exakt so konstruierbar und würden nach außen völlig identisch funktionieren.
Wie stehst Du dazu?
Nochmals: Die Euroscheine sind genau soviel Euro, wie es draufsteht,
Die emittierten.
Es gibt keinen einzigen Unterschied zwischen emittierten und nichtemittierten Euroscheinen als den, daß die einen emittiert sind und die anderen noch nicht.
Die ZB könnte direkt mit den Euroscheinen Gold kaufen, ganz genau, wie ich mit meinen Euroscheinen auch Gold kaufen kann.
sie
sind es per Definition. Es handelt sich um eine banale
Münzverschlechterung, das könnte man bei den Glaskugeln genauso machen,
indem man die Glaskugeln mit Ziffern versieht.
Wieso Münzverschlechterung? Die nicht ausgegeben Noten liegen in
plombierten Tresoren. Sie kommen nur heraus, wenn Banken sie abfordern.
Verfahren x-mal durchdekliniert.
Die Münzverschlechterung passiert doch bereits bei der Definition und Produktion.
Wenn ich eine Goldmünze definiere und produziere, die 10 Gramm Masse hat und die ich "Einen Taler" nenne und dann eine Münze, die 11 Gramm Masse hat und die ich "Zehn Taler" nenne, dann betreibe ich Münzverschlechterung. Die Zehn-Taler-Münze ist eine verschlechterte Münze, verschlechtert bezieht sich auf das gemünzte Material.
Bei den Papiermünzen ist es völlig vergleichbar. Nur durch die praktizierte Papiermünzverschlechterung ist die ZB überhaupt in der Lage, sehr hohe Auszahlungen vorzunehmen.
Mugabe's ZB wäre gar nicht in der Lage gewesen, Trillionen S-Dollar auszuzahlen, wenn nur eine Ein-S-Dollar-Papiermünze definiert worden wäre.
Dann hätte die ZB Trillionen Scheine auf den Tisch legen müssen. Völlig undenkbar!
Wenn die Inflation bei uns weiterläuft, dann wird selbstverständlich irgendwann die Eintausend-Euro-Papiermünze definiert und produziert.
Mit Banknoten hat das überhaupt nichts zu tun, weil der Banknotenhalter nichts von der ZB fordern kann.
Note = "Ding" plus Forderung an den Notenemittenten
Ohne eine solche Forderung existiert nur das "Ding", da das "Ding" zum zahlen benutzt wird, ist es berechtigt, dieses "Ding" eine Münze zu nennen.
Das Material spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Spricht nun jemand von einer Banknote, die man nicht einösen kann, dann ist man wieder bei dem "Ding", weil die Forderung vom "Ding" entfernt wurde.
Eine Banknote, die man nicht einlösen kann, ist keine Banknote mehr, sie ist nur noch eine Münze.
Banknoten sind kein Geld, sondern ein Geldsurrogat, welches
im
wirtschaftlichen Verkehr wie Geld Verwendung finden kann.
Und was ist dann das Geld "selbst"?
Das, was ich für die Banknote fordern kann, Goldmünzen z.B.
Die kann aber kein Notenhalter mehr fordern. Wir leben inzwischen in einer
anderen Welt.
Eben, die Forderung wurde von den angeblichen Banknoten entfernt, deswegen bleibt eine schlichte Münze übrig.
Lieben Gruß
Hardy
Prima, wir sind uns einig, Weissgarnix
Hardy, der Student , Montag, 25.08.2008, 03:28 (vor 5936 Tagen) @ weissgarnix
Es geht noch einfacher: eine Banknote ist schlich nicht einlösbar
("irredeemable"), damit punkt, aus, basta! Etwas, was ich definitionsgemäß
nicht "einlösen" kann, kann mir unmöglich ein "Recht auf irgendwas"
verbriefen.
Völlig richtig! Leider wird diese Offensichtlichkeit nicht von allen gesehen, vielmehr gibt es kräftig kontra.
Mir völlig schleierhaft, warum auch Dottore das nicht erkennen kann.
Also heißt es, alles an Argumenten hervorzukramen, bis der Groschen fällt.
Zur Verbuchung der Geldscheine (Papiermünzen).
Ja, die finden wir ja auch gar nicht in der Buba-Bilanz.
Wir finden nur die völlig vermurkst bezeichnete Passivaposition "Banknotenumlauf".
Schulden bei der Schatzkammer.
Staatsverschuldung als Wertspeicher
Tarantoga, Montag, 25.08.2008, 03:31 (vor 5936 Tagen) @ weissgarnix
Wenn der Staat diesen Staatsschuldenzirkus veranstaltet, obwohl er es
eventuell gar nicht müßte, dann fange ich eventuell auch an, an die
"Weltverschwörung" der Freimaurer, des Finanzkapitals oder dergleichen zu
glauben.
Von einer Verschwörung zu reden würde nur Sinn machen, wenn das System ausser dem offensichtlichen Vorteil für gewisse Kreise keine sonstigen Vorzüge hätte, die den Preis rechtfertigen würden.
Der Mechanismus über Staatsschulden hat den Vorteil, dass er dem Publikum eine Möglichkeit gibt Kontrolle über den Wert ihres Kapitals zu haben. Wenn man in Staatsschulden anlegt und man aus den Zinsgewinnen seine Position um den selben Anteil erhöht wie der Staat Neuverschuldung betreibt, dann ist man von der Inflation unbetroffen.
Ob das in Bezug auf das Ergebnis in der Realwirtschaft wünschenswert ist, darf man mit Recht bezweifeln. Allerdings gäbe es für die Kapitaleigner auch Alternativen. Man könnte hier zB an Gold denken.
Indem der Staat also eine alternative Wertspeicherung anbietet, verhindert er, dass sich alles Gold in Händen der privaten Kapitaleigner sammelt. Ausserdem verschleiert der Mechanismus die Inflation.
Letztlich würde ich politische Gründe für den Mechanismus sehen. Der Staat "kauft" sich so die Mitarbeit des Kapitals und verhindert so einen Konkurrenten um die Macht. Der Gewinn des Bürgers liegt in der Stabilität der politischen Verhältnisse. Man darf wohl annehmen, dass dies sogar sein primäres politisches Interesse ist, was immer man davon halten mag..