möglichen Einforderung der gesamten Grundschuld durch Schuldenaufkäufer:
http://www.rws-verlag.de/ZfIR_Clemente.htm
Mal sehen, ob unsere Protektoratsverwalter, äh, Politiker die Erlaubnis bekommen, hier klare, rechtliche Grenzen zu setzen.
Hat hier nicht jemand schon deswegen seinen Notar konsultiert? Was kam dabei heraus?
Soo klar scheint das ja nach dem ersten Drüberlesen nicht zu sein, dass nun jeder Hypothekenkredit so einfach mal mit der vollen Grundschuld vollstreckt werden kann.
Grüße,
Yak
Für die Häuslebauer: Fachbeitrag zur
carpediem, Montag, 03.12.2007, 00:41 (vor 6199 Tagen) @ yak
Dazu aus dem Brief eines Anwaltes:
".....vielen Dank für den Artikel. Ich habe den entsprechenden Beitrag zufällig im Fernsehen (ARD; PlusMinus) gesehen. Ich meine, die Rechtslage wird hier falsch beurteilt. Auch waren die Fälle für mich unvollständig geschildert, die "Experten" urteilten, ohne zu sagen, von welchem Sachverhalt sie ausgehen.
Die Grundschuld ist zwar "abstrakt", die Banken übertragen aber bei einem Pakteverkauf wohl immer auch die Verpflichtungen aus der Sicherungsvereinbarung auf den Käufer der Kredite, die Heuschrecke. Darauf kann sich der Bankkunde meines Erachtens immer berufen. In den Fällen, die mir bekannt geworden sind, geht die Heuschrecke nicht aus der abstrakten Grundschuld vor, ohne die Zahlungen auf den Kredit zu berücksichtigen, sondern verlängert den Kredit nicht oder kündigt ihn, woraufhin der Darlehensnehmer keine Anschlussfinanzierung findet und die Heuschrecke die Zwangsversteigerung aus der Grundschuld einleitet.
Schützen kann man sich, indem
a) die Abtretbarkeit von Darlehensforderung und Grundschuld ausgeschlossen wird, oder
b) an Stelle der "abstrakten" Grundschuld eine akzessorische Hypothek vereinbart wird, bei der die Höhe der dinglichen Sicherung von der Höhe der schuldrechtlichen Forderung abhängt.
Allerdings: ob die Banken bereit sein werden, solche Vorgaben zu akzeptieren, muss erst noch herausgefunden werden....."
MfG
Carpediem
Grundschuld vs. Hypothek
fridolin, Montag, 03.12.2007, 01:03 (vor 6199 Tagen) @ carpediem
> Schützen kann man sich, indem
[quote]a) die Abtretbarkeit von Darlehensforderung und Grundschuld ausgeschlossen
wird, oder
b) an Stelle der "abstrakten" Grundschuld eine akzessorische Hypothek
vereinbart wird, bei der die Höhe der dinglichen Sicherung von der Höhe
der schuldrechtlichen Forderung abhängt.
Allerdings: ob die Banken bereit sein werden, solche Vorgaben zu
akzeptieren, muss erst noch herausgefunden werden.....[/quote]
Das letztere dürfte genau das Problem sein. Es finden hinsichtlich der genauen Vertragsbedingungen ja in aller Regel keine echten Verhandlungen zwischen Privatkunde und Bank statt, sondern die Bank hat ihre festen Vertragsbedingungen.
Das ganze könnte ja wie geschildert überhaupt nicht passieren, wenn eine echte Hypothek (keine Grundschuld) eingetragen würde, da diese fest an einen bestimmten Kredit bzw. die Restschuld daraus gekoppelt ist. Macht man aus Kostengründen jedoch heute kaum noch.
Am besten gar keine Schulden machen oder nur solche, die man jederzeit sofort zurückzahlen kann.
Genau, die Banken sind das Problem ...
LenzHannover, Dienstag, 04.12.2007, 03:32 (vor 6197 Tagen) @ fridolin
... Allerdings: ob die Banken bereit sein werden, solche Vorgaben zu akzeptieren, muss erst noch herausgefunden werden.....
Ich hatte die Tage mal mit der Sparkasse telefoniert:
Ich will ... kaufen, Kredit = 80% vom Wert des Grundstücks, zur Not tragen wir bei meiner schuldenfreien Hütte halt ein wenig ein.
Voraussetzung: Die ??.??? € bei mir sind fix und bevor was passiert haben die Bewohner das Recht, diese Grundschuld gegen Zahlung abzulösen.
Eigentlich schöne Sache für die, fast 100% sicher.
Es kam die übliche Leier:
Einkommensnachweis ..
unser Kleingedrucktes
und so etwas wie bei Plusminus würden wir nie nie machen.
Ich: Das hat da aber auch eine Sparkasse gemacht ?!
Irgendwie schweigen ...
Ich mach mir schon Sorgen - vor allem weil ich es nicht verstehe...
marocki4, Montag, 03.12.2007, 00:42 (vor 6199 Tagen) @ yak
bei plusminus gibt es auch einen Bericht, der aber nicht alle Fragen beantwortet:
Wer kann mir genau erklären, was in meinem Vertrag stehen sollte/was nicht. Welcher Paragraph sollte mir je nach Formulierung Sorgen machen?
Vielen Dank
und Gruß
Hatte schon mal dazu geposted:
SUCRAM, Montag, 03.12.2007, 02:10 (vor 6199 Tagen) @ yak
http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/398495.htm
Und der verlinkte Artikel bestaetigt eigentlich auch meine Meinung dazu.
Es muss also eine "freihaendige Verwertung", also Verkauf, Abtretung, etc...der Grundschuld, expliziert vereinbart sein und ausserdem kann dann auch nur der valuierte Teil der Grundschuld uebertragen werden. Der Vertrag bleibt auch unangefochten, d.h. auf die Grundschuld kann die "Heuschrecke", d.h. der Investor, nur im Fall der "Verwertungsreife" sprich bei Verzug des Schuldners unter angemessener Fristeinhaltung zurueckgreifen. Alles andere ist nur populistische Stimmungsmache gegen die ach so bösen Heuschrecken.
Und wie in dem obigen Thread auch angesprochen, haben (derzeit!) weder der Gesetzgeber noch Investoren oder Banken Interesse, ohne Fallierung des Schuldners Hypotheken hopps gehen zu lassen.
Gruesse
Hatte schon mal dazu geposted:
LOMITAS, Montag, 03.12.2007, 04:29 (vor 6198 Tagen) @ SUCRAM
.....Und wie in dem obigen Thread auch angesprochen, haben (derzeit!) weder der Gesetzgeber noch Investoren oder Banken Interesse, ohne Fallierung des Schuldners Hypotheken hopps gehen zu lassen.....
Diesen letzten Satz würd ich nie unterschreiben. Da gibt es tausendfach Beispiele dagegen.
z.B. glaublich Lodenfrei in München/Münchner Freiheit.
Und der Lächler Martini .
LOMITAS
Zwischen-Fazit:
yak , Montag, 03.12.2007, 04:58 (vor 6198 Tagen) @ yak
Erstmal danke an alle, die hier ihre Informationen beigesteuert haben. Die Weiterführung des vorherigen Threads zum Thema hatte ich gar nicht mehr bemerkt.
Also:
Zunächst scheint es sich zu bestätigen, dass es nicht ganz so einfach ist, ohne Zahlungsverzug die gesamte Grundschuld + 3x18% einzutreiben.
Es gibt aber dennoch beunruhigende Momente:
-Oftmals wird darauf hingewiesen, dass derzeit niemand ein Interesse daran hat, zahlende Schuldner in den Ruin zu treiben. Das mag zwar stimmen, aber was passiert, wenn eine Bank vor der Entscheidung steht, entweder Hops zu gehen oder ihr Tafelsilber halt doch noch schnell in Liquidität zu verwandeln? Bei der HypoRealEstate ist es doch so ähnlich gelaufen? Geht es an den eigenen Kragen, dann sind halt reine Moralvorstellungen nicht mehr viel wert, da geht es rein ums irgendwie Machbare. Und was dann zählt, ist das rechtlich irgendwie Machbare - oder sogar ein bisserl darüber hinaus.
- die Klausel in den Hypothekenverträgen, die bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners eine schnelle Rückforderung seitens der Bank erlauben. Da braucht nur die dazuzahlende Mutter sterben, der Job flöten gehen oder man krank werden: Egal ob man nun weiterzahlt, oder nicht, der Vertrag lässt hier eindeutig eine Auflösung inkl. aller "Strafmaßnahmen" zu. Ich kann mir vorstellen, dass sich die Heuschrecke bei der HypoRE-Geschichte genau darauf berufen hat.
- Ebenso ist es, wenn sich der Wert der Immobilie signifikant nach unten bewegt - was bei den kommenden Turbulenzen wohl zu erwarten ist.
Also, egal ob nun auf die volle Grundschuld vollstreckt wird oder "nur" auf den Kredit (natürlich inkl. der Strafzinsen): Es gibt einige Möglichkeiten, von seitens der Bank eine Vertragsauflösung zu betreiben - und ganz besonders, sollte es in Zukunft zu weiteren deflatorischen Entwicklungen kommen. Das trifft in der Regel diejenigen zuerst, die das Geld nicht sofort zurückzahlen können.
Da kann man nur hoffen, dass es gleich in die Hyperinflation geht. Ben und Paulson sind ja schon kräftig am Werke. Ob das gelingt, wage ich aber zu bezweifeln.
Grüße,
Yak