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Rauchverbot - kann mir jemand helfen ?

Zebulon @, München, Donnerstag, 03.01.2008, 13:09 (vor 6594 Tagen)

Guten Abend allerseits,

seit 3 Tagen ist es nun endlich soweit - das endgültige Rauchverbot ist durch und in verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich geregelt - sonst wär´s ja auch zu einfach! Ich suche das Internet auf und ab und finde keine Antwort auf folgende Situation:

in einer kleinen Versicherungsagentur (Ladenbüro mit 2 Räumen, davon einer abteilbar) raucht der Chef und die 2 Mitarbeiter. Den Leuten, egal ob Kunden, Passanten, Briefträger etc. ist der Laden zu Geschäftszeiten zugänglich. Auch Kunden wird das Rauchen gestattet, soweit sich kein Nichtraucher im Raum befindet.

Frage 1: ist dieses Ladenbüro als öffentlicher Raum anzusehen ?
Frage 2: greift hier ein Arbeitnehmerschutz wenn alle Mitarbeiter rauchen ?

Der Gesetzgeber droht mir drakonischen Strafen bei Zuwiderhandlung - 1000 - 2000 €

Ich finde keinen Gesetzestext, der mir Auklärung in diesem speziellen Fall bietet, weder bei raucherschutz.de noch bei nichtraucherschutz.de - alles einfach nur Wischiwaschi. Wikipedia bemüht sich sehr, hilft mir hier aber auch nicht weiter.

An welche Stelle kann man sich in diesem Fall wenden ? Das Gesundheitsminiterium anzusprechen halte ich für müßig, ich bin sicher, sie wissen es nicht - so nach dem Motto: "der Bauer schickt den Jockel aus".

übrigens: in der VIP-Lounge der Allianz-Arena in München ist rauchen gestattet! Wurde einfach zur privaten Zone erklärt!

Wei8 mir hier jemand Rat ? Wäre sehr dankbar.

Zebulon

Anhang:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rauchverbot


Damit wird das Rauchen an folgenden Orten verboten sein:

Gaststätten, außer in abgeschlossenen Räumen
Lebensmittelgeschäften
Behörden
Gerichten
Heimen
Krankenhäusern
Schulen und Hochschulen
Sporthallen
Hallenbädern
Museen und Theatern
Diskotheken
Einkaufszentren und Gefängnissen
Ein absolutes Rauchverbot gilt in:

Schulen
Jugendeinrichtungen und Lebensmittelgeschäften
Ausnahmen: Das Rauchverbot gilt nicht für Festzelte, Freischankflächen sowie Klub- oder Vereinsheime, die nicht öffentlich zugänglich sind.


____________________________________________
Arbeitsplatz

In der Industrie gilt beim Umgang mit feuergefährlichen oder explosiven Stoffen grundsätzlich ein Rauchverbot, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern. In Büroräumen haben die Mitarbeiter das Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Nichtraucher können daher ein Rauchverbot für ihr Büro fordern.

Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt:

ArbStättV 2004 § 5 Nichtraucherschutz:

____________________________________________

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  • Rauchverbot - kann mir jemand helfen ? - Zebulon, 03.01.2008, 13:09 [*]
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