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Rauchverbot - kann mir jemand helfen ?

Zebulon @, München, Donnerstag, 03.01.2008, 13:09 (vor 6707 Tagen)

Guten Abend allerseits,

seit 3 Tagen ist es nun endlich soweit - das endgültige Rauchverbot ist durch und in verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich geregelt - sonst wär´s ja auch zu einfach! Ich suche das Internet auf und ab und finde keine Antwort auf folgende Situation:

in einer kleinen Versicherungsagentur (Ladenbüro mit 2 Räumen, davon einer abteilbar) raucht der Chef und die 2 Mitarbeiter. Den Leuten, egal ob Kunden, Passanten, Briefträger etc. ist der Laden zu Geschäftszeiten zugänglich. Auch Kunden wird das Rauchen gestattet, soweit sich kein Nichtraucher im Raum befindet.

Frage 1: ist dieses Ladenbüro als öffentlicher Raum anzusehen ?
Frage 2: greift hier ein Arbeitnehmerschutz wenn alle Mitarbeiter rauchen ?

Der Gesetzgeber droht mir drakonischen Strafen bei Zuwiderhandlung - 1000 - 2000 €

Ich finde keinen Gesetzestext, der mir Auklärung in diesem speziellen Fall bietet, weder bei raucherschutz.de noch bei nichtraucherschutz.de - alles einfach nur Wischiwaschi. Wikipedia bemüht sich sehr, hilft mir hier aber auch nicht weiter.

An welche Stelle kann man sich in diesem Fall wenden ? Das Gesundheitsminiterium anzusprechen halte ich für müßig, ich bin sicher, sie wissen es nicht - so nach dem Motto: "der Bauer schickt den Jockel aus".

übrigens: in der VIP-Lounge der Allianz-Arena in München ist rauchen gestattet! Wurde einfach zur privaten Zone erklärt!

Wei8 mir hier jemand Rat ? Wäre sehr dankbar.

Zebulon

Anhang:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rauchverbot


Damit wird das Rauchen an folgenden Orten verboten sein:

Gaststätten, außer in abgeschlossenen Räumen
Lebensmittelgeschäften
Behörden
Gerichten
Heimen
Krankenhäusern
Schulen und Hochschulen
Sporthallen
Hallenbädern
Museen und Theatern
Diskotheken
Einkaufszentren und Gefängnissen
Ein absolutes Rauchverbot gilt in:

Schulen
Jugendeinrichtungen und Lebensmittelgeschäften
Ausnahmen: Das Rauchverbot gilt nicht für Festzelte, Freischankflächen sowie Klub- oder Vereinsheime, die nicht öffentlich zugänglich sind.


____________________________________________
Arbeitsplatz

In der Industrie gilt beim Umgang mit feuergefährlichen oder explosiven Stoffen grundsätzlich ein Rauchverbot, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern. In Büroräumen haben die Mitarbeiter das Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Nichtraucher können daher ein Rauchverbot für ihr Büro fordern.

Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt:

ArbStättV 2004 § 5 Nichtraucherschutz:

____________________________________________

antworten
 

Keine Antwort, aber ein Tipp

Mephistopheles, Donnerstag, 03.01.2008, 13:31 (vor 6707 Tagen) @ Zebulon


in einer kleinen Versicherungsagentur (Ladenbüro mit 2 Räumen, davon einer
abteilbar) raucht der Chef und die 2 Mitarbeiter. Den Leuten, egal ob
Kunden, Passanten, Briefträger etc. ist der Laden zu Geschäftszeiten
zugänglich. Auch Kunden wird das Rauchen gestattet, soweit sich kein
Nichtraucher im Raum befindet.

__________________________

1. Anfrage beim Gewerbeamt mit Schilderung der Verhältnisse wie oben.
Telefonisch ankündigen + Rest per Fax! Nur ankündigen! Sonst verplemperst du viel zu viel Zeit in den Warteschleifen, bis die den Zuständigen gefunden haben. Bei einem Fax müssen die Behörden selber suchen.
2. Unbedingt auf schriftlicher Antwort bestehen! Sonst linken sie dich ab und du hast Beweisprobleme. (selber erlebt, ging aber damals um Soz.-Vers.-Pflicht)
3. Dann und nur dann kannst du dich auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Wikipedia und diese Forum hilft dabei nicht!


Gruß
Mephistopheles

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Rauchverbot - kann mir jemand helfen ?

imperator, Donnerstag, 03.01.2008, 15:25 (vor 6707 Tagen) @ Zebulon

Damit wird das Rauchen an folgenden Orten verboten sein:

Gaststätten, außer in abgeschlossenen Räumen
Lebensmittelgeschäften
Behörden
Gerichten
Heimen
Krankenhäusern
Schulen und Hochschulen
Sporthallen
Hallenbädern
Museen und Theatern
Diskotheken
Einkaufszentren und Gefängnissen
Ein absolutes Rauchverbot gilt in:

______________________________

"in Geschäften" steht ja ausdrücklich nicht dabei.
Dies ist ja auch kein öffentlicher Raum sondern eher ein öffentlich zugänglicher Raum - sowie ein Vereinsheim ja auch, wo rauchen weiterhin erlaubt ist.

Gestern vernahm ich dazu noch eine interessante Meldung im DLF, weil irgendwie dazu passt.
Ein Wirt in München hat (obgleich das Rauchvervot erst Tage gilt) schon ein enormes Umsatzplus zu verzeichnen und erwartet weiterhin stark steigende Umsaetze MIT RAUCHERN.
Er deklariert seine Kneipe und das was dort stattfindet zur "geschlossenen Veranstaltung".
Jeder der dazugehoeren will erwirbt eine Chipkarte.
Da er der erste ist, es in München schon bekannt ist, kann er sich vor Interessenten kaum retten!

der DLF Kommentar:
"die Loesung ist so simpel, dass der Gesetztgeber nicht drauf gekommen ist "

antworten
 

Rauchverbot - kann mir jemand helfen ? / Anmerkungen

bernor, Donnerstag, 03.01.2008, 15:30 (vor 6707 Tagen) @ Zebulon

Hi Zebulon,

in einer kleinen Versicherungsagentur (Ladenbüro mit 2 Räumen, davon einer
abteilbar) raucht der Chef und die 2 Mitarbeiter. Den Leuten, egal ob
Kunden, Passanten, Briefträger etc. ist der Laden zu Geschäftszeiten
zugänglich. Auch Kunden wird das Rauchen gestattet, soweit sich kein
Nichtraucher im Raum befindet.

Mephisto hat natürlich recht, daß man sich im Zweifelsfall letztlich nur in der von ihm beschriebenen Weise absichern kann und sollte - trotzdem noch ein paar Abmerkungen dazu:

Frage 1: ist dieses Ladenbüro als öffentlicher Raum anzusehen ?

Der jeweilige Gesetzgeber hat keine "öffentlichen Räume" an sich, sondern (erst) in abschließender Aufzählung jene Bereiche definiert, in denen das Rauchverbot gelten soll. Versicherungsagenturen gehören offensichtlich (noch) nicht dazu.

Frage 2: greift hier ein Arbeitnehmerschutz wenn alle Mitarbeiter rauchen

§ 5 der Arbeitsstättenverordnung stellt durch Formulierungen wie "die" (nichtrauchenden Beschäftigten) und "Soweit erforderlich..." auf die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort ab. In euem Fall wäre also von dieser Seite her kein Rauchverbot erforderlich.

Eine ganz andere Frage - unabhängig vom "Recht haben" - ist alllerdings, ob man es sich im Geschäftsleben auf die Dauer leisten kann, gegen den Grundsatz "the trend is your friend" zu verstoßen - und der "trend" im "öffentlichen Leben" geht nunmal, sicher auch bei eurer Kundschaft, contra Glimmstengel...
[[trost]]

Gruß

antworten
 

vielen Dank für Eure Antworten - ich haltee Euch auf dem laufenden!

Zebulon @, München, Donnerstag, 03.01.2008, 23:21 (vor 6706 Tagen) @ Zebulon

[[zigarre]]

Zebulon

antworten
 

Keine Antwort, aber ein Tipp - danke !!!

Zebulon @, München, Freitag, 04.01.2008, 06:48 (vor 6706 Tagen) @ Mephistopheles

Wikipedia und diese Forum hilft dabei nicht!

Hallo Mephisto,

das Forum hilft hier eben doch und DIR ist besonderer Dank auszusprechen![[applaus]]

Hab mich heute durchtelefniert - Gewerbeaufsichtsamt -> Kreisverwaltungsreferat und bin fündig geworden! Ohne DEINEN Tip hätte ich nicht gewußt, wo überhaupt nachfragen.

Fazit: ich habe den gesamten Gesetztestext und eine telefonisch Anlaufstelle.
und Wikipedia ist derzeit bei diesem Thema auch auf dem laufenden.

Besten Dank
Zebulon

antworten
 

der 1. Nagel wäre sauber eingeschlagen

satsangi @, Freitag, 04.01.2008, 09:01 (vor 6706 Tagen) @ Zebulon

Hallo zusammen
in meiner eigenen Bar/Bistro darf nicht mehr geraucht werden.
In meinem eigenen Haus wird mir das Rauchen verboten, d.h. meine Existenz steht auf dem Spiel. Der 2. Nagel wird bald folgen, indem DU zuhause, in deinen eigenen 4 Wänden nicht mehr rauchen darfst. Da werden dann Spione eingesetzt, wenn sie dich dabei erwischen, wird deine KKasse nicht mehr zahlen. Morgen kommen dann die dran mit Diabetes, dann hätten wir noch die Dicken, welche die Kassen auch schön schröpfen, usw. usf.
Es geht gar nicht um deine Gesundheit[/b], ist es noch nie gegangen, alles grosses Politiker-Palaver und die dummen Lemminge fallen drauf rein. Eine Verbotsmentalität zum ablöschen!!!
Gruss
satsangi

antworten
 

der 1. Nagel wäre sauber eingeschlagen

Herbi_der Bremser @, SH, Freitag, 04.01.2008, 10:37 (vor 6706 Tagen) @ satsangi

in meiner eigenen Bar/Bistro darf nicht mehr geraucht werden.

Mach aus deiner eigenen Bar/Bistro einen Club, einen e. V., .. .
Dann kannste die Tür zumachen - und die Öffentlichkeit kann (d)reinschauen.
In Berlin ist dieses Geschäftsmodell grad im Kommen [[top]] .

Gruß

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