Künftige Finanzkrisen - vorzeitige Rückzahlung oder Zinsanpassung von Immobilienkrediten (erzwungen durch die Bank):
Hallo Forum,
ich glaube das ist eine allgemeine wichtige Frage!!!
Ist es nachvollziehbar, daß im Falle einer Hochzinsphase (hyperinflationäre Phase) die Hausbank das eigene Hypothekendarlehen deshalb vor Ablauf der Zinsfestschreibung aufkündigt, weil der früher vereinbarte und festgeschriebene Zinssatz in einer solchen Phase nicht mehr aufrechterhalten werden kann?
Stichwort: Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Ich habe obige Überlegung einem Aufsatz entnommen, der diese Möglichkeit als durchaus real einschätzt. Jedenfalls, so wie ich das verstehe (bin weder Banker noch Jurist):
Hier der Link:
http://www2.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2001-07-26-03.pdf
--
werneralfons
Künftige Finanzkrisen - vorzeitige Rückzahlung oder Zinsanpassung von Immobilienkrediten (erzwungen durch die Bank):
SUCRAM, Montag, 03.12.2007, 10:27 (vor 6198 Tagen) @ werneralfons
Hallo Forum,
Hallo,
Ist es nachvollziehbar, daß im Falle einer Hochzinsphase
(hyperinflationäre Phase) die Hausbank das eigene Hypothekendarlehen
deshalb vor Ablauf der Zinsfestschreibung aufkündigt, weil der früher
vereinbarte und festgeschriebene Zinssatz in einer solchen Phase nicht
mehr aufrechterhalten werden kann?
Das Zinsrisiko ist bei Vertragsabschluss mit einkalkuliert, d.h. eine Zinsänderung kann nicht zur Geltendmachung eines "Wegfall der Geschäftsgrundlage" führen (Die Bank hat ja die Wahl: variabel oder fix)
Dies wird auch in dem Text Deines Links erwähnt.
Ich habe obige Überlegung einem Aufsatz entnommen, der diese Möglichkeit
als durchaus real einschätzt. Jedenfalls, so wie ich das verstehe (bin
weder Banker noch Jurist):
Der Text dreht sich ansonsten hauptsaechlich um die vorzeitige Kreditkündidung seitens des Schuldners, weniger um die der Banken.
gruss
Hier der Link:
http://www2.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2001-07-26-03.pdf
Künftige Finanzkrisen - vorzeitige Rückzahlung oder Zinsanpassung von Immobilienkrediten (erzwungen durch die Bank):
werneralfons , Montag, 03.12.2007, 11:11 (vor 6198 Tagen) @ SUCRAM
Hallo Forum,
Hallo,
Ist es nachvollziehbar, daß im Falle einer Hochzinsphase
(hyperinflationäre Phase) die Hausbank das eigene Hypothekendarlehen
deshalb vor Ablauf der Zinsfestschreibung aufkündigt, weil der früher
vereinbarte und festgeschriebene Zinssatz in einer solchen Phase nicht
mehr aufrechterhalten werden kann?
Das Zinsrisiko ist bei Vertragsabschluss mit einkalkuliert, d.h. eine
Zinsänderung kann nicht zur Geltendmachung eines "Wegfall der
Geschäftsgrundlage" führen (Die Bank hat ja die Wahl: variabel oder fix)Dies wird auch in dem Text Deines Links erwähnt.
Ich habe obige Überlegung einem Aufsatz entnommen, der diese
Möglichkeit
als durchaus real einschätzt. Jedenfalls, so wie ich das verstehe (bin
weder Banker noch Jurist):
Der Text dreht sich ansonsten hauptsaechlich um die vorzeitige
Kreditkündidung seitens des Schuldners, weniger um die der Banken.gruss
Hier der Link:
http://www2.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2001-07-26-03.pdf
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werneralfons
Künftige Finanzkrisen - vorzeitige Rückzahlung oder Zinsanpassung von Immobilienkrediten (erzwungen durch die Bank):
prinz_eisenherz, Montag, 03.12.2007, 15:25 (vor 6198 Tagen) @ werneralfons
Hallo werneralfons,
ich bin ohnehin erstaunt, welche Welle der Unsicherheit gerade durch die Hypothekenfinanzierungen läuft.
Zu Beginn der Finanzierung werden die Weichen gestellt. Kurze Zinsfestschreibungen, fünf Jahre, und dann sieht man weiter. Beide Seiten haben Gelegenheit auf die kurze Zukunft zu wetten, der Schuldner, das die Zinsen fallen und die Bank, das sie steigen und sie einen Anschlussvertrag machen kann, mit höheren Zinsen. Wobei die kurzen Laufzeiten oft nur für den interessant sind, der eine Erbschaft, eine Lebensversicherung zu erwarten hat und am Ende der Laufzeit den Restkredit ablösen will, mit seinen Barmitteln.
Eine Zwischenlösung sind 10 Jahre Laufzeit, mit verzögerten Problemen wie bei den fünf Jahren, weil in dieser Zeit die Hypothek, bei normalen Tilgungssätzen, nicht abgezahlt ist.
Und die solideste, aber oft die vermeidlich teurere Variante sind zwanzig Jahre Laufzeit der Hypothek. Alles ist möglich, dabei heißt es vergleichen und noch einmal vergleichen, Ruhe bewahren und drei Tage über jedes Angebot schlafen, denn manchmal sind auch kleine unangenehme Fallen in einem solchen Vertrag versteckt, zu Lasten des Hypothekennehmers.
Bei der langen Laufzeit egalisieren sich die Wellenberge und Täler der Zinsentwicklungen im allgemeinen. Mal steht die Bank besser da, mal der Schuldner.
Aber, und darum verstehe ich die ganze Aufregung nicht, habe ich einen richtigen Vertag mit dem Geldinstitut und zahle regelmäßig und pünktlich!!! meine Raten, was soll dann passieren? Da kann die Bank im Hintergrund Vertagsteile oder Grundschuldeintragungen solange verkaufen wie sie will, der abgeschlossene Vertag gilt.
Was jedoch besonders ausländische Kreditaufkäufer sehr viel schneller machen ist, bei ausbleibenden Hypothekenzahlungen sehr schnell den Vertrag zu kündigen, den Schuldner in die Zwangsversteigerung zu schicken. Das können sie, das kann aber auch deine Hausbank. Nur bis jetzt zögern diese, als Bank am Ort, sich wegen dieser brutalen Vorgehensweise, ohne Aufschub der Zahlungen, einen schlechten Ruf einzuhandeln, so vorzugehen. Sie könnten es so machen, wenn sie wollten. Sie suchen mit dem Verkauf der vermeidlich unsicheren Schuldner einen Strohmann, der für sie die drohende Drecksarbeit erledigt.
eisenherz
Darlehenskündigung bzw. Festzinsanpassung durch die Bank
Bepi, Dienstag, 04.12.2007, 01:27 (vor 6198 Tagen) @ werneralfons
Hallo Forum,
ich lese seit ca. drei Jahren bei Euch mit. Anläßlich des Umzuges möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich dem „GF“ als registriertes Mitglied anzuschließen. Das GF hat schon fast Suchtcharakter bei mir. Schön, daß es weiterläuft!
Da ich auch noch ein paar Jahre Hypothekenschuldner bin, interessiert mich die Frage von „werneralfons“ und natürlich deren Beantwortung.
Ich habe mir den diesbezüglichen Text der verlinkten pdf durchgelesen. Die Beiträge von SUCRAM und Prinz Eisenherz zielen darauf ab, daß von Seiten der Bank grundsätzlich der geschlossene Darlehensvertrag zu den fix vereinbarten Bedingungen einzuhalten ist. Davon gehen wir ja im Grundsatz erstmal alle (hoffnungsfroh) aus.
Im Zuge der in letzter Zeit immer wieder im TV gesendeten Berichte über den angeblichen Weiterverkauf von „sogar“ nicht notleidenden Immodarlehen bin ich doch stutzig geworden und habe versucht nachzuvollziehen, worauf die gestellte Frage abzielt.
In Abschnitt C III 5 a) + b) bzw. den Seiten 27 bis 31 der verlinkten .pdf (der Orininaltext ist leider nicht mit copy + paste hier reinzuziehen) sind folgende Aussagen zu finden bzw. verkürzt formuliert heißt es dort:
Schrifttum und Rechtsprechung halten die Lehre von der Geschäftsgrundlage für erforderlich. Dies gilt nicht nur [aber auch] in Zeiten starker politischer Veränderungen (sog. Große Geschäftsgrundlage). [...] Eine Beeinträchtigung der Äquivalenz hinsichtlich der Veränderung der Verhältnnisse zwischen Gläubiger und Schuldner sollte hier wesentlich sein, wenn die beiderseitigen Verpflichtungen in ein grobes Mißverhältnis geraten ... so daß ein Festhalten an den ursprünglichen Verhältnissen zu einem untragbarem, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarendem Ergebnis führen würde und für die betroffene Partei [z.B. die Bank] damit unzumutbar/ruinös wäre.
- - - -
Ich könnte mir im Sinne einer solchen Unzumutbarkeit für die Bank z.B. vorstellen, daß ein in Krisenzeiten dahingaloppierender Zinssatz bzw. ein allgemeines Zinsniveau in Regionen von deutlich über 10 % zu einer Situation führen könnte, in der sich das Geldinstitut darauf beruft (berufen könnte), ein Festhalten an dem zinsgebundenen Darlehensvertrag wäre (in Zeiten hyperinflationärer Zinsanstiege) unhaltbar, weil nicht mehr mit Recht und Gerechtigkeit zu vereinbaren, im Ergebnis ruinös und damit unzumutbar.
Letztlich habe ich auf die Frage von werneralfons auch keine Antwort parat, wollte aber aus meiner Sicht darstellen, was außerhalb „normaler“ und geordneter Verhältnisse ein Anlaß sein könnte, aus dem die Bank das Darlehen, eben aus Gründen des Wegfalls der Gesachäftsgrundlage, außerordentlich kündigen könnte (ersatzweise eine erhebliche Zinsanpassung verlangen könnte).
Sehe ich das zu negativ? Im Text der .pdf (gegen Ende von C III 5 a) wird auch auf die Rechtsprechung „des“ Reichsgerichts verwiesen, in der eine Vertragsauflösung (hier zugunsten eines Schuldners) zugestanden wurde. Stichwort: Ruinöse Veränderungen der Geschäftsgrundlage.
Gibt es womöglich aus der Geschichte, evtl. aus finanz- und währungspolitischer Umbruchzeit in Deutschland (1920er Jahre) Belege dafür, daß etwaige Festzinsvereinbarungen (falls es diese damals bereits gab) aus den hier besprochenen Gründen aufgekündigt wurden?
Auf die im .pdf-Text vermerkten Literaturstellen (u.a. Palandt, etc.) kann ich nicht leider nicht zugreifen, da ich keine solche Fachliteratur zur Verfügung habe.
Somit ist mein Beitrag leider keine befriedigende Antwort, hoffentlich aber eine ergänzende Bündelung zur Ausgangsfrage.
Gruß
Bepi
Anmerkungen...
fridolin, Dienstag, 04.12.2007, 04:30 (vor 6197 Tagen) @ Bepi
Hallo,
die Sache mit dem "Wegfall der Geschäftsgrundlage" als Grundlage einer außerordentlichen Kündigung halte ich doch für ein bißchen an den Haaren herbeigezogen, und die Verhältnisse der 1920er Jahre sind auf heute nicht übertragbar. In der Zinsvereinbarung waren beide Seiten frei, ebenso bei der Festlegung der Zinsbindungsfrist. Wer sich da verkalkuliert hat, muß die Konsequenzen halt selber tragen.
Mir scheint das prinzipielle Problem woanders zu liegen. Nämlich darin, daß die Grundschuld - anders als eine Hypothek - nicht grundbuchlich an ein bestimmtes Darlehen gebunden ist, sondern als solche existiert. Die Verbindung zwischen Grundschuld und Darlehen wird nur außerhalb des Grundbuches durch eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Darlehensgeber hergestellt, daß die Grundschuld nur in bestimmter Weise verwendet werden darf.
Wenn also die Grundschuld vom Gläubiger an einen Dritten abgetreten wird, geht den diese Vereinbarung grundsätzlich nichts an, solange er ihr nicht zugestimmt hat bzw. in der Abtretungsvereinbarung sich nicht zu ihrer Einhaltung verpflichtet hat.
Nun hat der Schuldner wahrscheinlich Schadensersatzansprüche gegen die ursprüngliche Bank, wenn sich diese bei der Abtretung treuewidrig verhalten bzw. gegen die Sicherungsvereinbarung verstoßen hat. Nur hat das wieder mit der Grundschuld an sich und ihrer Verwertung nichts zu tun, sondern müßte nachträglich geltend gemacht werden.
Das ganze Problem könnte nicht auftreten, wenn statt der Grundschuld eine Hypothek eingetragen worden wäre, da dann eine Kopplung an ein bestimmtes Darlehen auch grundbuchlich vorhanden ist.
Aber das sind nur ein paar unwesentliche Gedanken zu diesem Komplex von mir. Im Zweifel bitte einen Anwalt zu diesem ganz speziellen Sachverhalt ausfragen.
Darlehenskündigung bzw. Festzinsanpassung durch die Bank
prinz_eisenherz, Dienstag, 04.12.2007, 13:22 (vor 6197 Tagen) @ Bepi
## Schrifttum und Rechtsprechung halten die Lehre von der Geschäftsgrundlage für erforderlich. Dies gilt nicht nur [aber auch] in Zeiten starker politischer Veränderungen (sog. Große Geschäftsgrundlage). [...] Eine Beeinträchtigung der Äquivalenz hinsichtlich der Veränderung der Verhältnnisse zwischen Gläubiger und Schuldner sollte hier wesentlich sein, wenn die beiderseitigen Verpflichtungen in ein grobes Mißverhältnis geraten ... so daß ein Festhalten an den ursprünglichen Verhältnissen zu einem untragbarem, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarendem Ergebnis führen würde und für die betroffene Partei [z.B. die Bank] damit unzumutbar/ruinös wäre.##
Hallo,
ich bin kein Jurist, aber in diesem Passus, der auch mir sich erst nach dem dritten mal lesen einigermaßen erschließt, darin strotz es doch nur so von „könnte, wollte, hätte“ und Gummibegriffen, die keinem juristisch einwandfrei abgeschlossenen Vertrag, der Finanzierung plus dem Notar, standhalten.
Hinweis:
Einem gewollten Vertragsbruch mit noch so fadenscheinigen Gründen kann keiner ausweichen, wenn die andere Seite es so will, mit Drohungen, auf die Unwissenheit und die Angst des anderen zu spekulieren. In diesem Fall müssen immer die Juristen und die Gerichte ran.
Was soll das sein „starke politische Veränderungen“? Das kann jeder für sich so auslegen wie er will. Was ist bei den Juristen eine „Äquivalenz“ und danach wieder das Wort „sollte“, das besagt so gut wie gar nichts. Ein „sollte“ in Verträgen bindet nur sehr lose bis gar nicht.
Ein „grobes Missverhältnis“? Die Bank will über 10 % Gewinn im Jahr erzielen, schafft es aber nur bis 6%? Gegenüber den Aktionären ein grobes Missverhältnis, aber bei ihren Hypothekennehmern noch lange nicht. Keine Zahlen und konkreten Umstände genannt, damit lässt sich überhaupt nichts anfangen, das ist sinnlose Juristenprosa.
u.s.w.
## Ich könnte mir im Sinne einer solchen Unzumutbarkeit für die Bank z.B. vorstellen, daß ein in Krisenzeiten dahingaloppierender Zinssatz bzw. ein allgemeines Zinsniveau in Regionen von deutlich über 10 % zu einer Situation führen könnte, in der sich das Geldinstitut darauf beruft (berufen könnte),##
Keineswegs, den umgekehrten Fall gab es auch schon. Die Anfangsfinanzierung war 6% und nach 5 Jahren waren die Zinsen überall bei über 10%. Wer als Hypothekennehmer mit einer Anschlussfinanzierung gerade auf diesem Gipfel der Zinsen im Dreck lag, der hatte den Kopf voll, aber ein Grund für ein „grobes Missverhältnis“ waren diese Unterschiede noch lange nicht. Es war ein Grund dafür, das sich einige Hauskäufer ernsthaft überlegten sich einen Strick zu nehmen, den Gashahn aufzudrehen, aber mehr wurde darüber nicht gesprochen.
## Gibt es womöglich aus der Geschichte, evtl. aus finanz- und währungspolitischer Umbruchzeit in Deutschland (1920er Jahre) Belege dafür, daß etwaige Festzinsvereinbarungen (falls es diese damals bereits gab) aus den hier besprochenen Gründen aufgekündigt wurden? ##
Gerade darauf spekulieren doch einige ganz wagemutige Hauskäufer. Sie haben in ihrer Finanzierung eine konkrete Option den Kredit ablösen zu können, auch ohne Einverständnis der Bank, meist nach 10 Jahren. Die Inflation jagt im gestreckten Galopp durchs Land. Um 1920, die Zeit der Währungsreform, hat der Beruftätige 2 Millionen Reichsmark am Tage bekommen, ist zur Bank gegangen und hat die 14 000 DM Restschuld seiner Hypothek auf einem Schlag abgelöst. Das soll so angeblich gegangen sein. Konkrete Beispiele und die juristischen Fragestellungen kenne ich nicht. Ganz naiv betrachtet ist das denkbar, wenn man eine Ablöseklausel in seinen Vertag hat.
Das geht hier aber zu weit. Auch meinen Vertag beim Wohnungskauf habe ich von einem befreundeten Notar noch einmal kritisch begutachten lassen und einige Fallenstellereien hat er gefunden, hat diese in dem Vertag gestrichen, ergänzt und so haben ich den als mein Angebot an den Verkäufer vorgelegt und der hat unterschrieben.
Das Problem von den Verkäufen hinter dem Rücken eines Vertragsteilnehmers, das scheint mir eher wichtig zu sein, wenn eine Bank sich mit ihrer Kreditvergabe oder anderen Geschäften verhoben hat, was passiert dann mit den Hypothekenverträgen? Ist der Käufer dieser Verträge berechtigt diese neu zu verhandeln oder ist er es nicht? Ich meine er ist es nicht, weil er ja wissen konnte welche goldenen Eier und welche verschimmelten Äpfel er als Nachfolger der Bank kauft und weil er damit auch alle Rechte und Pflichten der alten Verträge übernimmt. Aber sicher bin ich mir nicht.
Zusammengefasst:
Nur nicht verrückt machen lassen. Von wirklichen Krisenzeiten, wie einer schnellen Geldentwertung, eine Mobilmachung für einen großen Krieg mit allen seien unübersehbaren Folgen ist weit und breit nichts zu erkennen. Die persönliche Insolvenz, die drohende schnelle Zwangsversteigerung deuten immer auf eine zu waghalsige Finanzierung hin. Alles was über eine lange Zeit bei einer Immobilienfinanzierung, hier die Zinsen, mal hoch und mal runter geht, das ist völlig normal.
eisenherz
Darlehenskündigung bzw. Festzinsanpassung durch die Bank
Bepi, Mittwoch, 05.12.2007, 02:16 (vor 6197 Tagen) @ prinz_eisenherz
Hallo Eisenherz,
## Schrifttum und Rechtsprechung halten die Lehre von der
Geschäftsgrundlage für erforderlich. Dies gilt nicht nur [aber auch] in
Zeiten starker politischer Veränderungen (sog. Große Geschäftsgrundlage).
[...] Eine Beeinträchtigung der Äquivalenz hinsichtlich der Veränderung
der Verhältnnisse zwischen Gläubiger und Schuldner sollte hier wesentlich
sein, wenn die beiderseitigen Verpflichtungen in ein grobes Mißverhältnis
geraten ... so daß ein Festhalten an den ursprünglichen Verhältnissen zu
einem untragbarem, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu
vereinbarendem Ergebnis führen würde und für die betroffene Partei [z.B.
die Bank] damit unzumutbar/ruinös wäre.##Hallo,
ich bin kein Jurist, aber in diesem Passus, der auch mir sich erst nach
dem dritten mal lesen einigermaßen erschließt, darin strotz es doch nur so
von „könnte, wollte, hätte“ und Gummibegriffen, die keinem juristisch
einwandfrei abgeschlossenen Vertrag, der Finanzierung plus dem Notar,
standhalten.
Dieser Passus (formuliert von mir) ist auch nur eine möglichst kompakte Zusammenfassung längerer Passagen aus der verlinkten pdf. Wie schon geschrieben, war der Text leider nicht hier herein zu kopieren. Inhaltlich sind das keine Formulierungen aus einem Vertrag. Vielmehr die allgemeine Rechtsmeinung, unter welchen Bedingungen von beiden Vertragspartnern eine Veränderung oder Auflösung des Vertrags wegen eingetretener sonstiger Umstände möglich ist bzw. möglich werden kann.
Hinweis:
Einem gewollten Vertragsbruch mit noch so fadenscheinigen Gründen kann
keiner ausweichen, wenn die andere Seite es so will, mit Drohungen, auf
die Unwissenheit und die Angst des anderen zu spekulieren. In diesem Fall
müssen immer die Juristen und die Gerichte ran.
So ist es.
Was soll das sein „starke politische Veränderungen“? Das kann jeder für
sich so auslegen wie er will. Was ist bei den Juristen eine „Äquivalenz“
und danach wieder das Wort „sollte“, das besagt so gut wie gar nichts. Ein
„sollte“ in Verträgen bindet nur sehr lose bis gar nicht.
Wie schon oben gesagt, es war nur meine Zusammenfassung aus dem Originaltext. Dort sind schon Verweise auf weiterführende juristische Literatur angegeben, die mir aber nicht zugänglich ist.
Ein „grobes Missverhältnis“? Die Bank will über 10 % Gewinn im Jahr
erzielen, schafft es aber nur bis 6%? Gegenüber den Aktionären ein grobes
Missverhältnis, aber bei ihren Hypothekennehmern noch lange nicht. Keine
Zahlen und konkreten Umstände genannt, damit lässt sich überhaupt nichts
anfangen, das ist sinnlose Juristenprosa.
u.s.w.
Ein etwaiges Mißverhältnis zwischen Gewinnabsicht und realisiertem Ergebnis der Bank ist als Begründung bzw. Annahme für einen solchen "Wegfall der Geschäftsgrundlage" bestimmt auch nicht gemeint.
## Ich könnte mir im Sinne einer solchen Unzumutbarkeit für die Bank z.B.
vorstellen, daß ein in Krisenzeiten dahingaloppierender Zinssatz bzw. ein
allgemeines Zinsniveau in Regionen von deutlich über 10 % zu einer
Situation führen könnte, in der sich das Geldinstitut darauf beruft
(berufen könnte),##
Keineswegs, den umgekehrten Fall gab es auch schon. Die
Anfangsfinanzierung war 6% und nach 5 Jahren waren die Zinsen überall bei
über 10%. Wer als Hypothekennehmer mit einer Anschlussfinanzierung gerade
auf diesem Gipfel der Zinsen im Dreck lag, der hatte den Kopf voll, aber
ein Grund für ein „grobes Missverhältnis“ waren diese Unterschiede noch
lange nicht. Es war ein Grund dafür, das sich einige Hauskäufer ernsthaft
überlegten sich einen Strick zu nehmen, den Gashahn aufzudrehen, aber mehr
wurde darüber nicht gesprochen.
Mein Gedanke zu einem solchen groben Mißverhältnis: Unterstellt, es herrscht ein allgemeines Zinsniveau von 25 Prozent bei Darlehenszinsen, etwas weniger bei Habenzinsen. Wenn die Bank diese Habenzinsen bedienen will (muß) braucht sie auch Einnahmen aus Darlehenszinsen in entsprechender Höhe. Mit Einnahmen aus alten, bestehenden Immodarlehen von beispielsweise 5 Prozent könnte sie diese Habenzinsen natürlich nicht bedienen. In so einem "Mißverhältnis" hätte ich jetzt die Begriffe unzumutbar und ruinös gesehen.
## Gibt es womöglich aus der Geschichte, evtl. aus finanz- und
währungspolitischer Umbruchzeit in Deutschland (1920er Jahre) Belege
dafür, daß etwaige Festzinsvereinbarungen (falls es diese damals bereits
gab) aus den hier besprochenen Gründen aufgekündigt wurden? ##
Gerade darauf spekulieren doch einige ganz wagemutige Hauskäufer. Sie
haben in ihrer Finanzierung eine konkrete Option den Kredit ablösen zu
können, auch ohne Einverständnis der Bank, meist nach 10 Jahren. Die
Inflation jagt im gestreckten Galopp durchs Land. Um 1920, die Zeit der
Währungsreform, hat der Beruftätige 2 Millionen Reichsmark am Tage
bekommen, ist zur Bank gegangen und hat die 14 000 DM Restschuld seiner
Hypothek auf einem Schlag abgelöst. Das soll so angeblich gegangen sein.
Konkrete Beispiele und die juristischen Fragestellungen kenne ich nicht.
Ganz naiv betrachtet ist das denkbar, wenn man eine Ablöseklausel in
seinen Vertag hat.
Ja sehe ich genauso.
Das geht hier aber zu weit. Auch meinen Vertag beim Wohnungskauf habe ich
von einem befreundeten Notar noch einmal kritisch begutachten lassen und
einige Fallenstellereien hat er gefunden, hat diese in dem Vertag
gestrichen, ergänzt und so haben ich den als mein Angebot an den Verkäufer
vorgelegt und der hat unterschrieben.
Genau das ist die Frage, ob (zumindest) ein solcher Gedanke zu weit geht. Die Kernfrage ist ja somit, könnte in einer solchen Sondersituation (Hyperinflation) die Bank den sog. Wegfall der Geschäftsgrundlage einwenden und deswegen (nicht aufgrund vertraglicher Regelungen) das Darlehen etweder fällig stellen oder eine Zinsanpassung für laufende, gültige Altverträge einfordern.
Das Problem von den Verkäufen hinter dem Rücken eines Vertragsteilnehmers,
das scheint mir eher wichtig zu sein, wenn eine Bank sich mit ihrer
Kreditvergabe oder anderen Geschäften verhoben hat, was passiert dann mit
den Hypothekenverträgen? Ist der Käufer dieser Verträge berechtigt diese
neu zu verhandeln oder ist er es nicht? Ich meine er ist es nicht, weil er
ja wissen konnte welche goldenen Eier und welche verschimmelten Äpfel er
als Nachfolger der Bank kauft und weil er damit auch alle Rechte und
Pflichten der alten Verträge übernimmt. Aber sicher bin ich mir nicht.
Diese aktuell in der Presse und im Fernsehen berichteten Vorgänge habe ich ebenfalls versucht, nachzuvollziehen. Allerdings wird dort journalistisch viel behauptet bzw. einem vor die Füße gehustet, aber nicht wirklich nachlesbar belegt.
Zusammengefasst:
Nur nicht verrückt machen lassen. Von wirklichen Krisenzeiten, wie einer
schnellen Geldentwertung, eine Mobilmachung für einen großen Krieg mit
allen seien unübersehbaren Folgen ist weit und breit nichts zu erkennen.
Die persönliche Insolvenz, die drohende schnelle Zwangsversteigerung
deuten immer auf eine zu waghalsige Finanzierung hin. Alles was über eine
lange Zeit bei einer Immobilienfinanzierung, hier die Zinsen, mal hoch und
mal runter geht, das ist völlig normal.
Ob von einer schnellen Geldentwertung weit und breit nichts zu erkennen ist? Eine Beschleunigung dieser Geldentwertung sehe ich schon. Nicht im statistisch bearbeiteten Verbraucherpreisindex, aber an Gradmessern wie Rohstoffen, anstehenden Lohnrunden, Preisschüben wie 40 % bei Butter, etc.. Das ist aber noch sehr subjektiv. Apropo Butter, nur beiläufig erwähnt: Ich war Sonntag in Tschechien. Der Ober beim Mittagessen hat erzählt (hab´s nicht nachgeprüft), daß Butter dort schon teurer wäre als in Deutschland.
Wie schnell oder langsam so eine inflationäre Entwicklung "abfliegt", bleibt abzwarten. Mit ging es nicht zuletzt darum, daß diese rechtliche Möglichkeit des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, wenn derzeit auch nicht hochaktuell, schlichtweg "besprochen" oder beleuchtet werden kann.
Danke und Gruß
Bepi