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Suche Tipps zum Immobilienverkauf, die Sachlage ... mkT

igelei @, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Montag, 19.12.2016, 12:20 (vor 3491 Tagen)
bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.12.2016, 13:05

... sagen wir, ein Freund will sein Elternhaus im Speckgürtel von Berlin verkaufen. Da das der erste Immobilienverkauf in seinem Leben ist, hat er also keine Ahnung von gar nix.
So viel hat er mittlerweile mitbekommen:
-Niemals einem Makler Alleinvertetung unterschreiben

Die restlichen Fragen wären folgende:
1.) Verkauf selbst in die Hand nehmen (Inserat immoscout etc. zwecks Einsparung unverschämter Maklergebühr) – was muss man dabei beachten, um halbwegs rechtssicher zu sein (bei Formulierung der Beschreibung)?

2.) Wenn Interessenten vorhanden sind, wie geht es dann weiter (Vertrag, Notar etc.)?

Momentan halte ich es für einen guten Zeitpunkt. Da auch nicht die Absicht besteht, den Altersruhesitz (ist zwar noch eine Weile hin) im Schland zu lassen, kann das Haus auch weg. :-)

Schon mal Danke für Eure Hilfe...

MfG
igelei

antworten
 

So würde ich es machen

Lechbrucknersepp, Montag, 19.12.2016, 12:45 (vor 3491 Tagen) @ igelei

Unverbindliche Empfehlungen und selbstverständlich eigenes Risiko bei allem, was Du tust:

1. Andere machen lassen
Wenn Du einen guten Draht zu einer Sparkasse oder Raiffeisenbank hast, lass die Immobilie dort schätzen und die Immobilienabteilungen auf Basis eines Mindestpreises den Verkauf erledigen. Hinterfrage den Schätzwert ggf.

2. Selbst in die Hand nehmen
Du brauchst gute Vorstellungen über den Wert der Immobilie. Dafür gibt es vereidigte Sachverständige, die die Schätzung übernehmen. Hinterfrage den Schätzwert ggf.
Wenn Du dann auf Basis dieses Preises eigenständig verkaufst (beispielsweise über Immo-Portale), brauchst Du noch einen guten Notar, dem Du vertraust. Deren Job ist es gute, wasserdichte Verträge aufzusetzen und die Grundbucheintragung etc. vornehmen zu lassen.

Fazit: Du brauchst so oder so gute Partner an Deiner Seite, denen Du vertraust und über den Wert musst Du Dir auch so klar werden, dass keine größeren Unsicherheiten und Zweifel mehr bestehen.

antworten
 

Und vor allem das Finanzamt nicht vergessen!

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 19.12.2016, 12:51 (vor 3491 Tagen) @ Lechbrucknersepp
bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.12.2016, 13:06

Denn die Staatskrake will auch was abhaben vom Kuchen.[[nono]]

--
Beste Grüße

GRIBA

antworten
 

Staatskrake

Michael Krause @, Montag, 19.12.2016, 12:58 (vor 3491 Tagen) @ Griba
bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.12.2016, 13:06

Denn die Staatskrake will auch was abhaben vom Kuchen.[[nono]]

Was will denn das Finanzamt vom Verkäufer bei einer Immobilie, die länger als 10 Jahre gehalten wurde, abhaben?

--
Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

antworten
 

Ganz einfach: den Veräußerungsgewinn. (oT)

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 19.12.2016, 15:04 (vor 3491 Tagen) @ Michael Krause

- kein Text -

--
Beste Grüße

GRIBA

antworten
 

Nach 10 Jahren Haltefrist fällt keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn an (Beleg)

Lechbrucknersepp, Montag, 19.12.2016, 15:12 (vor 3491 Tagen) @ Griba

"Die Spekulationsfrist legt fest, dass man ein Haus oder eine Eigentumswohnung nur dann steuerfrei wieder verkaufen kann, wenn man sie mehr als 10 Jahre lang besessen hat."
http://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/pressedetails/items/tipps-beim-immobilienver...

antworten
 

Danke für den Tipp - ist bei mir noch nicht schlagend geworden ;) (oT)

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 19.12.2016, 15:56 (vor 3491 Tagen) @ Lechbrucknersepp

- kein Text -

--
Beste Grüße

GRIBA

antworten
 

In diesem Zusammenhang eine Zusatzfrage an die Experten und ein weiterer Tipp vom zip:

zip @, Montag, 19.12.2016, 13:26 (vor 3491 Tagen) @ igelei

Hallo in die Runde,

für den Käufer fallen ja beim Kauf eine Reihe "Nebenkosten" an. Konkret: Die Grunderwerbsteuer (in Bayern derzeit 3,5 % vom Kaufpreis).

Miterworbenes Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. [[zwinker]]

Meine Frage ist, wie das Inventar definiert wird. Kann es sich dabei um maßgefertigte Schrankwände handeln, ähnlich einer hochwertigen Einbauküche? Wie ist es mit aufwändiger Netzwerktechnik und Steuergeräten für die Regelung von Klima und Heizung? Ich meine hiermit nicht die fest verlegten Kabel unter Putz, vielmehr die Regelelektronik, das WLAN, die Serverarchitektur und eine entsprechende USV.

Können diese Sachen einen mittleren fünfstelligen Betrag ausmachen, der dem Käufer einen Anreiz verschafft, die Immobilie steuerlich "attraktiv" zu erwerben? Oder begibt man sich damit auf dünnes Eis?

Ein weiterer Tipp an den Themenstarter: Bitte VOR allen Aktivitäten in Richtung Verkauf prüfen, ob die Stadt oder Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausüben will. Das ist im Rahmen der vielen aktuellen Bauprogramme für sozialen Wohnungsbau nicht abwegig.

Zitat:
Die Ausübung des Vorkaufsrechts führt dazu, dass der abgeschlossenen Kaufvertrag nicht mit dem ursprünglichen Käufer, sondern an dessen Stelle mit der Gemeinde erfolgt.

Dies bedeutet: Durch eine wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts wird der Käufer aus dem Kaufvertrag "herauskatapultiert" und die Gemeinde tritt im Vertrag an die Stelle des Käufers.

Quelle: http://www.recht-finanzen.de/contents/1299-wohneigentum-verkaufen-vorkaufsrecht-der-gem...

--
.zip

antworten
 

Und prüfen, was evtl. im Grundbuch eingetragen ist

Ikonoklast @, Montag, 19.12.2016, 17:12 (vor 3491 Tagen) @ zip

Hallo Zusammen,

auch sollte man sich schlau machen, welche Dinge im Grundbuch eingetragen sind bzw. auf der Immo lasten.

Da kann es unschöne Überraschungen geben... [[sauer]] (Niesbräuche, Vorzugsrechte, Auflassungsvormerkungen usw.)

--
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antworten
 

Bodenrichtwert feststellen

Orlando ⌂ @, Montag, 19.12.2016, 13:47 (vor 3491 Tagen) @ igelei

Zur Orientierung über den Grundstückswert sollte man den sog. Bodenrichtwert bei der Gemeinde/Stadt erfragen. Meist kann man den im Internet finden.

Da die Gemeinden über alle Grundstücksveräußerungen informiert werden, kennen sie die gezahlten Preise.

Den Wert des/der Gebäude kann man selbst schätzen, Anhaltspunkte liefert bspw. die Brandversicherungssumme, da gibt es einen Baupreisindex.

antworten
 

Abhängig von der Region kann es auch sinnvoll sein, die Immo vom Katasteramt schätzen zu lassen.

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 19.12.2016, 15:07 (vor 3491 Tagen) @ Orlando

Man hat dann ein "Amtliches Gutachten" zum Wert der Immo., auf dessen Basis weiter verhandelt werden kann. Da diese Gutachten aber in der Qualität von Region zu Region stark schwanken können, sollte man sich da vorher kundig machen.

--
Beste Grüße

GRIBA

antworten
 

Zur Info: Nächstes Jahr sollten neue Bodenrichtwerte gelten (zumindest in BY)

Ikonoklast @, Montag, 19.12.2016, 17:04 (vor 3491 Tagen) @ Orlando

Für 2017 sollten wieder aktualisierte Bodenrichtwerte der Landratsämter erscheinen. Dies ist zumindest in Bayern der Fall.

Immowerte kennen derzeit nur eine Richtung: nach oben, also vielleicht einfach noch die zwei Wochen bis 2017 warten [[zwinker]]

Da ich für Links keine Richtigkeit übernehmen kann [[euklid]] mal nach "§§ 193, 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV" googeln.

--
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Wohngebäudeversicherung

aemb @, Central Visayas, Montag, 19.12.2016, 15:44 (vor 3491 Tagen) @ igelei

Falls das Haus leer steht, unbedingt die (hoffentlich vorhandene) Wohngebäudeversicherung darüber informieren.

Leerstand wird oft als meldepflichtige Erhöhung des Versicherungsrisikos betrachtet und führt daher meist auch zur Erhöhung der Prämie.

--
"Diejenigen, die zu klug sind um sich in der Politik zu engagieren, werden dadurch bestraft werden, dass sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie selbst."
Platon

antworten
 

Darum: Leerstand unbedingt vermeiden.

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 19.12.2016, 15:55 (vor 3491 Tagen) @ aemb

Es reicht auch nicht, da offiziell jemand drinnen wohnen zuhaben, der aber selten bis nie da ist - die Immo ist sonst schneller Schrott (Vandalismus!), als man gucken kann (und die Versicherung fein raus).

--
Beste Grüße

GRIBA

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Tipps/Link

lowkatmai @, Montag, 19.12.2016, 16:13 (vor 3491 Tagen) @ igelei

https://www.ohne-makler.net/tipps-zum-privaten-immobilienverkauf/


Z.B. wichtig bei einer Besichtigung:
Das Haus sollte sauber, gut gelüftet sein und angenehm riechen, bitte keine künstlichen Duftstoffe, besser ist Kaffee kochen.

Oder auch hier mal querlesen:


http://www.focus.de/immobilien/kaufen/immobilienkauf/leitfaden-hausverkauf-vi-verkaufen...

Gruß

l[[zwinker]]

antworten
 

Wichtigst: Bei allen Neuland-Anpreisungen immer die - und nur diese - Schokoseite ablichten ;-)

Ikonoklast @, Montag, 19.12.2016, 17:07 (vor 3491 Tagen) @ lowkatmai
bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.12.2016, 17:34

Der Mensch ist doch ein Augentier.

--
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antworten
 

Herzliches Dankeschön an alle Tippgeber, da bleibt Einiges zu lesen :-) (oT)

igelei @, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Montag, 19.12.2016, 19:41 (vor 3491 Tagen) @ igelei

- kein Text -

antworten
 

Hier mal die Vorgehensweise in Stichworten

Ella @, Dienstag, 20.12.2016, 00:37 (vor 3491 Tagen) @ igelei
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 20.12.2016, 01:12

Den Verkauf selbst in die Hand zu nehmen macht Sinn igelei, da man die Maklerprovision im Prinzip auf den Kaufpreis aufschlagen kann. Für den Kunden zählt schlussendlich nur der Endpreis. Ein Verkauf ist derzeit nicht schwierig, zumal es sich um eine gute Lage handelt, wie ich dem post entnehme. Man schaltet eine Anzeige auf einem bekannten Immo-Portal, etwas anderes macht ein Makler auch nicht. Das Einzigste was zum Problem werden könnte ist die Immobilienkredit-Richtlinie, da sie Kredite erschwert.

Hier die Vorgehensweise in Stichworten:

- Anzeige schalten auf Immo-Portal
- ausführliche Beschreibung des Objekts
- und des Umlands (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten etc.)
- möglichst viel ausfüllen da viele Käufer selektieren (z.B.Bauphase - Haus fertig gestellt ankreuzen)
- ansprechende Überschrift - provisionsfrei kann in Überschrift eingefügt werden
- möglichst viele, nicht zu kleine Bilder, auch vom Garten etc.
- Baupläne, Lageplan, Luftaufnahme falls vorhanden
- ein Energiepaß muss vorhanden sein
- Preisfindung: mit den anderen Angeboten vergleichen
- Bodenrichtwerte kann man von Website der Stadt runterladen
- Preis lieber etwas höher veranschlagen - Verhandlungsspielraum
- wird man überrannt mit Anfragen, ist der Preis zu niedrig, dann erhöhen
- wenig Nachfragen, Preis zu hoch, oder Angebot nicht attraktiv präsentiert (Abhilfe könnte da z.B. Home Staging schaffen)

- einen aktuellen Grundbuchauszug holen (für Käufer - Bankkredit)
- Pläne die man dem Käufer vorlegen kann
- Wohnflächenberechnung
- Finanzierungsbestätigung von der Bank des Käufers geben lassen
- Schlüsselübergabe erst, wenn Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers vorhanden ist
- Übergabeprotokoll anfertigen, Zeuge mitnehmen

Gruss
Ella

--
Die einfachen Leute wollen nur Brot und Spiele.
(Juvenal, römischer Satiriker) - Das gilt unverändert...

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