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Wann Angriffskriege verboten sind

Monterone @, Freitag, 06.01.2017, 17:58 (vor 3471 Tagen) @ Steppke

Hallo Steppke,

Könnte man jetzt aber nicht gegen Ischinger und Personen aus der
Bundesregierung vorgehen, denn eine "Agression nach Außen", auch die
Forderung danach, fällt doch laut Völkerrechtstrafgesetzbuch unter
"Agression" und ist somit strafbewehrt.

Warum laufen diese Personen, die das anstreben, jetzt noch frei herum?

Angriffskriege werden nur sanktioniert, wenn man zu den Verlierern gehört. In dem Fall bekommt man obendrein noch jede Menge anderer Delikte in die Schuhe geschoben, selbstverständlich unter völligem Verzicht auf die gerichtlich üblichen Beweisregeln.

Mit Deutschland sind sie zweimal derart umgesprungen, obwohl es weder 1914 noch 1939 der Aggressor gewesen ist.

Im Grunde war die Ächtung von Angriffskriegen sowieso für den A..., weil sie nur ein Mittel war, Deutschland auf ewig zu ächten.

Aber wieder einmal mehr als aufschlußreich, wie schnell die Demokraten jeden Vertrag, jedes Recht und jedes Gesetz brechen, sobald ihnen dadurch Beschränkungen auferlegt zu werden drohen.

Wer immer noch meint, sich als Deutscher auf Menschenrechte, Verfassungen, Grundgesetz, Strafrecht und sonstige lügenphrasengeschwängerte Deklarationen berufen zu können, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen, der ist reif für die Kaltwasserheilanstalt.

Monterone

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