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OT: Eine Bitte und Frage bzgl. Steuerklasse 6 bei Studenten

Olivia @, Samstag, 07.01.2017, 13:58 (vor 3473 Tagen)
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 07.01.2017, 14:22

Meine Tochter arbeitet als Werkstudentin bei einer kleinen Personalvermittlungsagentur. Sie verdient pro Monat +/- 500 Euro. Bezahlt wird sie als Werkstudentin, jedoch ohne Vertrag. D.h. sie zahlt ihre Beiträge zur studentischen Krankenkasse selber, die Firma führt aber Beiträge zur Rentenversicherung und zur Pflegeversicherung ab.

Da die Aufträge im Herbst zurückgingen und die Firma sie weniger brauchte (damit auch die Bezahlung niedriger war, das Konzept jedoch trotzdem beibehalten wurde), nahm sie einen zweiten Aushilfsjob an (Promotion eines Handyherstellers). Dort hat sie sich auf Steuerklasse 6 "einstellen" lassen für jeweils 1-2 Tage Arbeit bei einigen wenigen Einsätzen. Nun bekommt sie ihre Abrechnung. Die steuerliche Seite ist okay. Das Geld bekommt sie vom Finanzamt zurück. Nun wurden ihr jedoch auch erhebliche Summen für die Krankenkasse und für die Pflegeversicherung abgezogen. Die Firma wusste, dass sie Werkstudentin ist. Ist das rechtens? Kann sie dieses Geld auch zurückbekommen oder hat sie umsonst gearbeitet? In diesem Falle kann sie das Arbeiten völlig sein lassen, weil die Kranken- und Pflegekasse alles wegfrisst.
Heute Morgen kam sie mit diesem Thema auf mich zu. Ich wusste bisher nichts davon.

Einen Dank im Voraus für sachdienliche Hinweise.

--
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    • Hat sie sich von Rentenversicherung (im Vertrag) befreien lassen und - Centao, 07.01.2017, 14:35
    • Freigrenzen für Studenten - mh-ing, 07.01.2017, 14:38
    • Danke für die Antworten - Wir werden Montag gleich telefonieren. - Olivia, 08.01.2017, 13:30

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