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Das sogenannte Grundgesetz ist keine Verfassung.

Beo2 @, NRW Witten, Mittwoch, 25.01.2017, 19:19 (vor 3394 Tagen) @ Falkenauge
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 25.01.2017, 19:30

Das Grundgesetz ist Besatzerrecht von 1949. Es gab bisher kein verfassungsgebendes Referendum in DE. Schon allein deshalb kann es sich hier um keine Demos'Kratie handeln.

Ja schon, aber was hilft das?

Ja, es hilft die Realität (IST-Zustand) zu erkennen und korrekt zu beschreiben. Dies ist grundsätzlich der erste Schritt auf dem Weg zur Besserung (SOLL-Zustand). Mensch muss erst erkennen, dass er/sie krank ist, bevor er/sie gesund werden kann. Es gibt keinen anderen Weg.
Ich halte es für falsch, hier der Lüge Vorschub zu leisten, wir hätten eine demokratisch legitimierte Verfassung. Nennen wir es einfach beim richtigen Namen: "Das sogenannte Grundgesetz".

Das Grundgesetz wird als Verfassung behandelt und darauf kommt es an.

Nein, das sogenannte GG darf nicht als Verfassung bezeichnet werden. Dazu ist das Ding nicht legitimiert.

Und es ist gar nicht so schlecht, besser noch als die Weimarer Verfassung.

Ich halte nichts von diesem Gesetz. Erstens, es hat keine demokratische Legitimation. Und zweitens, es ist so abstrakt formuliert, dass ziemlich alles damit gerechtfertigt und daraus "herausgelesen" werden kann.

Abstrakt formulierte "Gesetze" sind einfach sinnlos und irreführend. Verbindliche Gesetze haben so konkret zu sein, wie irgend nur möglich.

Es enthält - wie man sieht - viel Verteidigungspotential für die Freiheit.

Das ist bei den vorhandenen Formulierungen reine Auslegungssache. Wie auch immer, wer solle denn über die korrekte Auslegung des GG befinden, wenn nicht das Volk selbst .. und zwar bei jeder wichtigen Sachfrage?

Eine demokratisch legitimierte Verfassung müsste zudem alle 25-30 Jahre vom Volk neu bestätigt werden .. nämlich von jeder Generation von neuem. Das verstehe ich unter Demos'Kratie (Bürger-/Volksherrschaft).

Gruß, Beo2

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